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Dieser Artikel behandelt die Organisationseinheit Zu weiteren Bedeutungen siehe Betrieb Begriffsklarung Unter Betrieb versteht man eine Organisationseinheit die durch die dauerhafte Kombination von Produktionsmitteln den menschlichen Bedarf an Gutern und Dienstleistungen deckt Der Begriff hat in verschiedenen Rechtsbereichen und der Betriebswirtschaftslehre jeweils etwas abweichende Bedeutungen Wirtschaftseinheiten offentliche Haushalte Privathaushalte Betriebe Unternehmen Offentliche Betriebe und VerwaltungenBetriebswirtschaftlich relevante Wirtschaftseinheiten Das Wort Betrieb leitet sich vom Verb betreiben ab Es soll ausdrucken dass jemand ein Geschaft oder Anlagen betreibt um einen Bedarf zu decken Inhaltsverzeichnis 1 Betriebswirtschaftslehre 2 Recht 2 1 Arbeitsrecht 2 2 Wirtschaftsrecht 2 3 Andere Rechtsgebiete 3 Arten 4 International 5 Siehe auch 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseBetriebswirtschaftslehre BearbeitenDer Betrieb ist das Erkenntnisobjekt der Betriebswirtschaftslehre die jedoch keine einheitliche Definition bereithalt Fritz Schmidt stellt 1924 den wirtschaftenden Betrieb in den Blickpunkt seiner Beobachtung 1 Fur Josef Hellmer ist der Betrieb kein wirtschaftlicher sondern in erster Linie ein technologischer Begriff 2 Erich Kosiol subsumiert unter dem Betriebsbegriff alle wirtschaftenden Organisationseinheiten 3 Die Betriebe ob Haushalte oder Unternehmungen sind die Wirkungszentren und Formungselemente der Wirtschaft 4 Martin Lohmann sieht den Betrieb als produktiven Teil eines Unternehmens er ordnet ihn dem Unternehmen unter 5 Ein grosser Teil der Wissenschaftler ordnete jedoch den Unternehmensbegriff dem Betriebsbegriff unter so etwa mit Einschrankungen Erich Gutenberg 6 der im Betrieb die Kombination von Produktionsfaktoren sah 7 Diese Unterordnung wird uneingeschrankt ubernommen von Heinrich Nicklisch 8 Eugen Schmalenbach 9 oder Konrad Mellerowicz 10 Zwischen Gutenberg und Mellerowicz war ein Methodenstreit entstanden als Gutenberg ab April 1955 Betrieb und Unternehmung gleichsetzte 11 Im Kern ging es um die Frage ob der Betrieb oder die Unternehmung Forschungs und Erkenntnisobjekt sei Fur Heinz Langen schliesslich ist der Betrieb eine Institution die dem Zweck dient bestimmte Zustande Geld oder Lagerbestande Auftrags und Personalstand usw oder Vorgange Einnahmen Ausgaben technische Produktion Ein oder Verkaufe usw auf einem bestimmten Wertniveau zu halten bzw dieses Wertniveau bei Auftreten von Storungen wiederherzustellen fur ihn ist der Betrieb ein Regelkreis 12 Recht BearbeitenIm Gegensatz zur Betriebswirtschaftslehre wird in der Rechtswissenschaft sehr genau zwischen Betrieben und Unternehmen unterschieden 13 Naturgemass befasst sich insbesondere das Arbeitsrecht mit Betriebsfragen die jedoch auch eine Rolle in anderen Rechtsgebieten spielen Arbeitsrecht Bearbeiten Ausgangspunkt der Entwicklung einer rechtlichen Definition ist ein Urteil des Reichsgerichts vom Februar 1923 wonach der Betrieb ein lebender Organismus sei innerhalb dessen Unternehmer und Arbeiter zu einer Produktionsgemeinschaft zusammengeschlossen sind und in gemeinsamer Tatigkeit demselben Ziel der Erreichung eines moglichst hohen Standes und moglichster Wirtschaftlichkeit der Betriebsleitung zustreben 14 Erwin Jacobi sah im Betrieb im Jahre 1927 die Vereinigung von personlichen sachlichen und immateriellen Mitteln zur fortgesetzten Verfolgung eines von einem oder mehreren Rechtssubjekten gemeinsam gesetzten technischen Zwecks 15 Der Gesetzentwurf zum BetrVG 1952 sah eine Legaldefinition vor wonach der Betrieb der Arbeitsverband von Arbeitnehmer und Arbeitgeber sei der mit Hilfe von Arbeitsmitteln bei raumlicher Zusammenfassung bestimmte nicht hoheitliche Aufgaben fortgesetzt verfolge 16 Da der Bundesrat eine eindeutige gesetzliche Abgrenzung nicht fur moglich hielt und der Begriff durch Rechtsprechung und Lehre entwickelt werden solle wurde die Definition nicht Bestandteil des Gesetzes Das heutige BetrVG setzt den Begriff als bekannt voraus Fur das Bundesarbeitsgericht ist ein Betrieb nach 613a BGB die organisatorische Einheit innerhalb derer der Arbeitgeber allein oder mit seinen Arbeitnehmern mit Hilfe von sachlichen oder immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt die sich nicht in der Befriedigung des Eigenbedarfs erschopfen 17 18 Zudem ist der Betrieb nicht an die Art oder den Ort der Ausubung gebunden Es kommt auf eine Einheit an die erst durch die Mittel der Betriebsorganisation zu einer Einheit geworden ist Sachliche und immaterielle Mittel sind nichts anderes als Produktionsfaktoren die dauerhaft eingesetzt werden um Fremdbedarf zu decken Diese rein arbeitsrechtliche Definition enthalt Bestandteile die auch aus betriebswirtschaftlicher Perspektive relevant sind Die Definition erfordert namlich die dauerhafte organisatorische Kombination von Produktionsfaktoren fur den Fremdbedarf In verschiedenen Spezialgesetzen wie KSchG oder Tarifvertragsgesetz wird der Betriebs Begriff als bekannt vorausgesetzt Eine gesetzesubergreifende Definition fehlt weil Gesetze unterschiedliche Gesetzeszwecke verfolgen und daher der Begriffsinhalt je nach Regelungsziel variieren kann Der Betrieb als organisatorische Einheit muss arbeitsrechtlich jedenfalls 4 Kriterien erfullen arbeitsorganisatorisch technische Einheit einheitlicher Leitungsapparat raumliche Einheit und einheitliche Betriebsgemeinschaft 19 Betrieb ist also die arbeitsorganisatorische Unternehmen die rechtliche Einheit 20 Dabei konnen mehrere Unternehmen durchaus einen gemeinsamen Betrieb begrunden so genannter Gemeinschaftsbetrieb Die Tatigkeit des Arbeitnehmers findet in der Regel aber nicht zwingend im Betrieb des Arbeitgebers statt Der Betriebsbegriff steuert viele arbeitsrechtliche Konsequenzen Das betrifft zum Beispiel den Betriebsubergang die Wahl des Betriebsrates oder im offentlichen Dienst des Personalrates oder die Betriebsgrosse als Voraussetzung fur den Kundigungsschutz Der Betrieb wird als selbstandige organisatorische Einheit verstanden die zum Erreichen eines arbeitstechnischen Zweckes gebildet ist Eingeschrankte Beteiligungsrechte des Betriebsrates gelten in sog Tendenzbetrieben also vor allem Betriebe mit religioser karitativer oder wissenschaftlicher Zielsetzung bzw Betrieben von Rundfunk und Presseunternehmen Abzugrenzen ist die Organisationseinheit Betrieb von den Begriffen des Unternehmers oder des Unternehmens auch wenn hier umgangssprachlich haufig Vermischungen erfolgen Der Unternehmer oder meist wenn von einer juristischen Person getragen das Unternehmen ist der Eigentumer der Rechtstrager des Betriebes und auch der Vertragspartner des Arbeitnehmers Das Unternehmen kann durchaus auch Inhaber mehrerer Betriebe sein Mehrere Unternehmen konnen sich zu einem Konzern verbinden Es ist auch moglich dass sich zwei Unternehmen verbinden um gemeinsam einen bestimmten Betrieb zu fuhren Uberhaupt nicht hierher gehort der haufig als Synonym benutzte Begriff der Firma Firma ist der handelsrechtliche Name eines Kaufmanns sowohl fur Einzelkaufleute Personenhandelsgesellschaften und fur juristische Personen 17 HGB Arbeitsrechtlich hat der Begriff keine Funktion Siehe auch Betrieb Betriebsverfassungsrecht Wirtschaftsrecht Bearbeiten Im deutschen Wirtschaftsrecht wird herkommlich zwischen dem Betrieb und dem Unternehmen unterschieden Der Betrieb wird definiert als technisch organisatorische das Unternehmen als rechtliche Einheit Im Gegensatz zu obigem Schaubild ist der Begriff Betrieb dann kein Oberbegriff zum Unternehmen Andere Rechtsgebiete Bearbeiten Arbeitsstatten sind nach 2 Abs 1 ArbStattV Orte in Gebauden oder im Freien die sich auf dem Gelande eines Betriebes befinden Der Betrieb wird hier nicht definiert sondern als bekannt vorausgesetzt Er ist weit auszulegen und umfasst jeden Ort der im Machtbereich des Arbeitgebers liegt 21 Das Umsatzsteuergesetz besteuert die Umsatze von Unternehmen nicht von einzelnen Betrieben 1 Abs 1 Nr 1 UStG Es knupft aber in 1 Abs 1a UStG der Umsatze einer Geschaftsverausserung von der Umsatzsteuerpflicht ausnimmt an den Betriebsbegriff an Danach liegt eine Geschaftsverausserung vor wenn das ganze Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert gefuhrter Betrieb veraussert wird Es kommt nicht darauf an ob bereits beim Verausserer eine eigenstandige betriebliche Organisation vorlag sondern darauf ob ein Teilvermogen ubertragen wird das vom Erwerber selbstandig hatte ubernommen werden konnen und fur das der Erwerber im Falle der entgeltlichen Ubertragung eine Gegenleistung gezahlt hatte BFH vom 24 Februar 2021 XI R 8 19 Die juristischen Personen des offentlichen Rechts sind nach 1 Abs 1 Nr 6 KStG im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art umsatz und korperschaftsteuerpflichtig Steuerlich wird in Osterreich nach herrschender Meinung der Betrieb als ein Bestandteil eines Unternehmens angesehen 22 Arten BearbeitenJe nach Betriebsgrosse unterscheidet man Kleinst Klein Mittel und Grossbetriebe Nach dem Betriebszweck kann man Produktionsbetriebe Landwirtschaft Bergbau Handwerk Industrie und Dienstleistungsbetriebe Handel Verkehr Banken Versicherungen unterscheiden Ausserdem gibt es je nach dem Schwerpunkt der Beschaftigung Saisonbetriebe und Kampagne Betriebe International BearbeitenIm Sinne des Rats und Kommissionsrechtes der Europaischen Union ist ein Betrieb definiert als die Gesamtheit der vom Betriebsinhaber verwalteten Produktionseinheiten die sich im Gebiet eines Mitgliedstaates befinden 23 Fur den EuGH ist der Betrieb mit der wirtschaftlichen Einheit gleichzusetzen Eine wirtschaftliche Einheit ist eine organisierte Zusammenfassung von Ressourcen zur Verfolgung einer wirtschaftlichen Haupt oder Nebentatigkeit 24 Das osterreichische Arbeitsverfassungsgesetz vom 14 Dezember 1973 halt eine Legaldefinition bereit Als Betrieb gilt jede Arbeitsstatte die eine organisatorische Einheit bildet innerhalb der eine physische oder juristische Person oder eine Personengemeinschaft mit technischen oder immateriellen Mitteln die Erzielung bestimmter Arbeitsergebnisse fortgesetzt verfolgt ohne Rucksicht darauf ob Erwerbsabsicht besteht oder nicht 34 Abs 1 Arbeitsverfassungsgesetz In der Schweiz ist Begriff des Betriebs weder im Gesetz noch in der Unfallversicherungsverordnung naher umschrieben Das Schweizer Bundesgericht versteht unter dem Begriff Betrieb im Sinne des Unfallversicherungsrechts die juristische Person die Personengesellschaft oder die Einzelfirma die als Arbeitgeber auftritt 25 Hierdurch wird der Betrieb dem Arbeitgeber gleichgesetzt Siehe auch BearbeitenHerstellungsbetrieb Betrieb gewerblicher Art Betriebsstatte Handelsbetrieb Betriebsform BetriebsratWeblinks Bearbeiten Wiktionary Betrieb Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenEinzelnachweise Bearbeiten Gunter Fandel Jubilaumsheft zum 80 Jahrgang In ZfB Special Issue 6 2010 S 4 Josef Hellmer Zur Begriffsbildung in der Betriebswirtschaftslehre In ZfB 1926 S 514 Erich Kosiol Wegbereiter der Betriebswirtschaftslehre Wurdigung der Forschungsleistungen von Leitner und Nicklisch 1950 S 3 Erich Kosiol Wegbereiter der Betriebswirtschaftslehre Wurdigung der Forschungsleistungen von Leitner und Nicklisch 1950 S 397 Martin Lohmann Einfuhrung in die Betriebswirtschaftslehre 1955 S 20 Erich Gutenberg Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre Band 1 Die Produktion 1958 S 381 ff Willi Albers Handworterbuch der Wirtschaftswissenschaft Band 8 Vandenhoeck amp Ruprecht 1980 ISBN 978 3 525 10257 2 ab S 67 Heinrich Nicklisch Die Betriebswirtschaft 1932 S 6 ff Eugen Schmalenbach Pretiale Wirtschaftslenkung Band 2 1948 S 7 ff Konrad Mellerowicz Allgemeine Betriebswirtschaftslehre Band 1 1958 S 17 ff Hanns Linhardt Wilhelm Riegers Einfluss in der jungeren Betriebswirtschaftslehre In Hanns Linhardt Angriff und Abwehr im Kampf um die Betriebswirtschaftslehre Duncker amp Humblot Berlin 1963 S 181 ff eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Heinz Langen Der Betrieb als Regelkreis In Erwin Grochla Hrsg Organisation und Rechnungswesen Duncker amp Humblot Berlin 1964 S 91 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Christian Wilplinger Unternehmenskauf und verkauf steueroptimal gestalten Facultas wuv Wien 2007 Zugleich Dissertation Universitat Wien ISBN 978 3 7089 0141 1 S 19 RG Urteil vom 6 Februar 1923 Az III 93 22 RGZ 106 272 275 Erwin Jacobi Betrieb und Unternehmen als Rechtsbegriffe In Festschrift fur Vietor Ehrenberg 1927 S 1 und 9 BT Drucksache 1 1546 S 2 BAG Urteil vom 17 Februar 1981 Az 1 ABR 101 78 BAG Urteil vom 25 Mai 2005 Az 7 ABR 38 04 NZA 2005 1080 Os NJOZ 2005 3725 3727 Andrea Bonanni Der gemeinsame Betrieb mehrerer Unternehmen Otto Schmidt Verlag Koln 2003 Zugleich Dissertation Universitat Koln ISBN 978 3 504 68040 4 S 21 ff eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Andrea Bonanni Der gemeinsame Betrieb mehrerer Unternehmen Otto Schmidt Verlag Koln 2003 Zugleich Dissertation Universitat Koln ISBN 978 3 504 68040 4 S 3 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Wiebauer Kollmer in Landmann Rohmer Gewerbeordnung 65 Erganzungslieferung 2013 2 ArbStattV Rn 7 Markus Fellner Unternehmenserwerb in Osterreich WUV Universitats Verlag Wien 2000 ISBN 978 3 85114 555 7 S 21 Artikel 2 Buchstabe b Verordnung EG Nr 1782 2003 Art 1 Nr 1 b Richtlinie 2001 23 EG vom 12 Marz 2001 In Amtsblatt der Europaischen Union L Nr 82 2001 S 16 20 BAG Urteil vom 4 Mai 2006 Az 8 AZR 299 05 BGE Urteil vom 12 November 1987 Az 113 V 327Normdaten Sachbegriff GND 4006138 3 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Betrieb amp oldid 233160422