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Ein Tendenzbetrieb auch Tendenzunternehmen ist ein Betrieb bei dem die okonomische Orientierung Gewinnerzielung nicht im Vordergrund steht sondern politische erzieherische wissenschaftliche kunstlerische oder ahnliche Ziele Er ist ein Rechtsbegriff aus dem deutschen Betriebsverfassungsrecht dem Recht der grundlegenden Ordnung der Zusammenarbeit von Arbeitgebern und der von den Arbeitnehmern gewahlten betrieblichen Interessenvertretung Inhaltsverzeichnis 1 Beispiele 2 Die Privilegien der Tendenzbetriebe nach 118 BetrVG 3 Abgrenzungsfragen 3 1 Die besonderen Privilegien der Religionsgemeinschaften 118 Abs 2 BetrVG 3 2 Grenzen des Tendenzschutzes 4 Siehe auch 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseBeispiele BearbeitenDie Parteizentralen der im Bundestag vertretenen Parteien in Berlin Alle im Bundestag vertretenen Parteien beschaftigen in ihren Parteizentralen uberwiegend Arbeitnehmer die zusammen mit den sonstigen Einrichtungen der Parteizentrale Raume Ausstattung Kommunikationsmittel den Betrieb bilden der durch die Partei als Unternehmerin gefuhrt wird Die Partei als Unternehmerin will mit der Parteizentrale jedoch keinen Gewinn erzielen sondern sie will damit politischen Einfluss ausuben und Wahlerstimmen einwerben Mit ihrem Betrieb namens Parteizentrale verfolgt die Partei also politische Ziele daher gehoren diese Betriebe zu den Tendenzbetrieben im Sinne des 118 Abs 1 BetrVG Auch die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbande grunden und betreiben zur Umsetzung ihrer Ziele Betriebe Verwaltungsburos Bildungsstatten Begegnungsstatten Forschungsinstitute Verlage etc Auch in diesen Betrieben geht es nicht darum Geld zu verdienen sondern um die Forderung der eigenen Verbandsinteressen Diese Interessen werden im Gesetz als koalitionspolitische Ziele bezeichnet Der Begriff Koalition lehnt sich an die Bezeichnung der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbande als Koalitionspartner und an deren grundrechtlich verburgte Koalitionsfreiheit an Er hat nichts mit dem Begriff der Koalition zur Bildung einer Regierung oder gar mit militarischen Koalitionen Koalitionstruppen zu tun Der gesamte Bereich der Geschaftstatigkeit gemeinnutziger Vereine ist nicht vom Ziel der Gewinnerzielung gepragt Daher konnen samtliche Betriebe die diese Vereine zur Durchsetzung ihrer Vereinsziele betreiben Tendenzbetriebe im Sinne von 118 Abs 1 BetrVG sein 1 Das gilt selbst dann wenn diese Vereine oder Verbande Krankenhauser Rettungsdienste Kindereinrichtungen etc betreiben die sich durch nichts von vergleichbaren Einrichtungen in der Tragerschaft der offentlichen Hand unterscheiden Nicht zuletzt sind auch Medienunternehmen Tendenzbetriebe Dies liegt auf der Hand wenn das Presseprodukt weltanschaulich politisch ausgerichtet ist da es dem Unternehmer neben dem Gewinn auch um die Botschaft geht die vermittelt werden soll Der Tendenzschutz gilt aber kraft ausdrucklicher gesetzlicher Klarstellung in 118 Abs 1 Nr 2 BetrVG daruber hinaus fur den gesamten Bereich der Berichterstattung und Meinungsausserung also auch fur rein wirtschaftlich orientierte Medienerzeugnisse selbst auch fur den Anzeigenteil einer Tageszeitung 2 Die Privilegien der Tendenzbetriebe nach 118 BetrVG BearbeitenAuf Tendenzbetriebe finden die Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes keine Anwendung soweit die Eigenart des Unternehmens oder des Betriebes dem entgegensteht 118 Abs 1 Satz 1 BetrVG Das ist gesetzestechnisch eine sogenannte Generalklausel die durch die Rechtsprechung auszulegen und mit Leben zu fullen ist Im Grundsatz entfallt ein Mitbestimmungsrecht danach unter zwei Voraussetzungen Einmal muss es sich um eine Massnahme gegenuber einem Tendenztrager handeln Das ist ein Arbeitnehmer der auf die Tendenzverwirklichung massgeblichen und verantwortlichen Einfluss nehmen kann Zum anderen muss die konkrete Massnahme Tendenzbezug haben und die Moglichkeit eroffnen dass die geistig ideelle Zielsetzung des Unternehmens und deren Verwirklichung durch die Beteiligung des Betriebsrats zumindest ernstlich beeintrachtigt werden kann Einschrankungen der Beteiligungsrechte des Betriebsrats kommen am ehesten im Rahmen der Beteiligung in Personellen Angelegenheiten 92 bis 104 BetrVG in Betracht So ist der Betriebsrat bei Einstellungen und Versetzungen von Tendenztragern zwar grundsatzlich gemass 99 Abs 1 BetrVG zu unterrichten ein Zustimmungsverweigerungsrecht gemass 99 Abs 2 BetrVG soll ihm aber nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht zustehen und zwar auch dann nicht wenn es um die Geltendmachung nicht tendenzbedingter Grunde geht Zusatzlich hat der Gesetzgeber noch die Anwendung einzelner Beteiligungsrechte aus dem Betriebsverfassungsgesetz hinsichtlich des Themenbereichs der Wirtschaftlichen Angelegenheiten ausdrucklich ausgeschlossen oder jedenfalls entscheidend eingeschrankt Im Einzelnen 106 bis 110 BetrVG sind in Tendenzbetrieben nicht anwendbar Damit kann man in Tendenzbetrieben generell keinen Wirtschaftsausschuss bilden Von den Beteiligungsrechten bei Betriebsanderungen ist nur noch der Abschluss eines Sozialplanes 112 112a BetrVG ubrig geblieben Einen Interessenausgleich gibt es fur Tendenzbetriebe nicht damit scheidet auch die Gewahrung eines Nachteilsausgleichs nach 113 BetrVG weitgehend aus Abfindungsanspruche als Nachteilsausgleich sind jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch im Tendenzbetrieb dann ausnahmsweise begrundet wenn der Arbeitgeber eine Betriebsanderung durchfuhrt ohne rechtzeitig seiner Unterrichtungs und Beratungspflicht nach 111 BetrVG im Hinblick auf einen moglichen Abschluss eines Sozialplan genugt zu haben 3 Abgrenzungsfragen BearbeitenDie besonderen Privilegien der Religionsgemeinschaften 118 Abs 2 BetrVG Bearbeiten Nach 118 Abs 2 BetrVG ist die Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes auf Religionsgemeinschaften und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen unbeschadet deren Rechtsform ausgeschlossen Das ist ein Schutz dieser Arbeitgeber der noch weit uber den Tendenzschutz aus 118 Abs 1 BetrVG hinausgeht insofern ist es zumindest ungenau wenn man die Privilegien der Religionsgemeinschaften auch unter den Begriff des Tendenzschutzes fasst Fur diese Weltanschauungsgemeinschaften gilt selbst dann wenn sie als Korperschaften des offentlichen Rechts eigener Art organisiert sind das Personalvertretungsrecht nicht Einzelne Religionsgemeinschaften insbesondere die beiden grossen christlichen Kirchen in Deutschland haben als Ausgleich auf kirchengesetzlicher Basis Mitarbeitervertretungsrecht geschaffen Die Mitarbeitervertretungen haben eine ahnliche Stellung wie Betriebsrate oder Personalrate vgl Arbeitsrecht der Kirchen Grenzen des Tendenzschutzes Bearbeiten Der Tendenzschutz gemass 118 Abs 1 BetrVG gilt nur fur Unternehmen und Betriebe die unmittelbar und uberwiegend den im Gesetz aufgezahlten Zwecken dienen Nur wenn der Betriebszweck selbst auf die Tendenz ausgerichtet ist kann der Tendenzschutz greifen Allein die Gewinnverwendung eines nur Erwerbszwecke verfolgenden Betriebs fur einen anderen tendenzgeschutzten Betrieb begrundet nicht die Anwendbarkeit des 118 Abs 1 BetrVG Beispiel der Zustellbetrieb eines Zeitungsverlages Siehe auch BearbeitenTendenzschutz Betriebsverfassung Betriebsanderung Arbeitsrecht der Kirchen MitarbeitervertretungWeblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Tendenzbetrieb Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Text des Betriebsverfassungsgesetzes BetrVG Tobias Grambow Die betriebsverfassungsrechtliche Behandlung von Vereinen Stiftungen und gGmbHs Zeitschrift fur Stiftungs und Vereinswesen ZStV 2013 S 161 167 Einzelnachweise Bearbeiten BAG am 14 September 2010 Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14 September 2010 1 ABR 29 09 BAG am 20 April 2010 Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20 April 2010 1 ABR 78 08 BAG Urteil vom 18 November 2003 Az 1 AZR 637 02 Volltext BAGE 108 311 AP Nr 76 zu 118 BetrVG 1972 DB 2004 1372 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Tendenzbetrieb amp oldid 231888169