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Dieser Artikel behandelt einen betrieblichen Ausschuss Fur den gleichnamigen Ausschuss des Deutschen Bundestages siehe Wirtschaftsausschuss Deutscher Bundestag Der Wirtschaftsausschuss WA ist in der Bundesrepublik Deutschland ein Gremium in dem Arbeitnehmervertreter zusammen mit dem Unternehmer uber wirtschaftliche Angelegenheiten des Unternehmens beraten und unterrichtet werden Laut Betriebsverfassungsgesetz BetrVG soll der Betriebsrat BR uber wirtschaftliche Angelegenheiten regelmassig informiert werden Festgelegt ist dies im Abschnitt Wirtschaftliche Angelegenheiten 106 bis 110 BetrVG Der Gesetzgeber geht davon aus dass wirtschaftliche Zusammenhange ab einer gewissen Firmengrosse derart komplex sind dass dem BR durch ein zusatzliches Gremium Hilfestellung geleistet werden muss Daneben geht der Gesetzgeber davon aus dass der Unternehmer ab einer gewissen Firmengrosse soweit von seinen Mitarbeitern entfernt ist dass er ein Organ benotigt das ihn aktiv aus dem Kreis der Mitarbeiter berat und auf diese Weise unverfalschte Informationen aus der Belegschaft erhalt und der Unternehmer zum Wohle des Unternehmens verwerten kann Entsprechend dem Betriebsverfassungsgesetz 106 Abs 1 BetrVG soll ein Betriebsrat eines Unternehmens mit mehr als einhundert standig Beschaftigten einen WA einrichten Der WA berichtet dann an den Betriebsrat BR Eine Verschwiegenheitspflicht zwischen WA und BR Mitgliedern besteht nicht Die Mitgliederzahl eines Wirtschaftsausschusses nach BetrVG liegt zwischen drei und hochstens sieben Mitgliedern mindestens ein Betriebsratsmitglied muss vertreten sein Mit der Mehrheit seiner Stimmen kann der Betriebsrat bestimmen dass ein anderer Ausschuss des Betriebsrats die Aufgaben des Wirtschaftsausschusses ubernimmt 107 Abs 3 BetrVG Dieser Ausschuss darf maximal so gross sein wie der Betriebsausschuss und muss aus Betriebsratsmitgliedern bestehen Zusatzlich darf der Betriebsrat ebenso viele weitere Mitglieder aus der Mitarbeiterschaft in den Ausschuss berufen In den Wirtschaftsausschuss sollen moglichst Personen berufen werden die die fachliche und personliche Eignung dazu besitzen Besteht ein Gesamtbetriebsrat GBR so obliegt diesem die Bestellung der Mitglieder des Wirtschaftsausschusses Im kirchlichen Arbeitsrecht kann innerhalb der Mitarbeitervertretung MAV ein Wirtschaftsausschuss bzw ein Ausschuss fur Wirtschaftsfragen nach 23a MVG EKD Mitarbeitervertretungsgesetz gebildet werden Im Gegensatz zum Betriebsverfassungsgesetz mussen allerdings die Mitglieder des WA auch Mitglieder der MAV sein 1 Inhaltsverzeichnis 1 Aufgaben des Unternehmers 2 Sitzungen des WA 3 Recht zur Einsicht 4 Mitteilungspflicht des Unternehmens 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseAufgaben des Unternehmers BearbeitenDer Wirtschaftsausschuss hat die Aufgabe wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Unternehmer zu beraten und den Betriebsrat zu unterrichten Der Unternehmer bzw sein Stellvertreter muss den WA rechtzeitig und umfassend uber die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen unterrichten Der WA unterrichtet aufgrund dieser Informationen den Betriebsrat Sitzungen des WA BearbeitenNach 108 Abs 1 BetrVG sollen WA Sitzungen mit dem Unternehmer einmal im Monat stattfinden Diese Regelung ist jedoch nicht zwingend so dass die Sitzungen auch in kurzeren oder langeren Zeitabstanden durchgefuhrt werden konnen Uber jede WA Sitzung sollte vom Schriftfuhrer des WA ein Ergebnisprotokoll angefertigt werden welches die wesentlichen Informationen des Unternehmers zu jedem Tagesordnungspunkt festhalt Eine Abstimmung des Protokolls mit dem Unternehmer ist nicht erforderlich Jedoch hat der Unternehmer gem 34 Abs 2 BetrVG Anrecht auf eine Kopie des Teils des Protokolls der sich auf seine Teilnahme an der WA Sitzung bezieht Das von WA Sprecher und Schriftfuhrer unterzeichnete Protokoll sollte in den Raumen des Betriebsrates aufbewahrt werden und fur alle BR Mitglieder jederzeit zuganglich sein Recht zur Einsicht BearbeitenDer WA hat das Recht zur Einsicht in die wirtschaftlichen Unterlagen des Unternehmens Auch muss der testierte Jahresabschluss mit Bilanz und Gewinn und Verlustrechnung und bei Aktiengesellschaften auch Cash Flow Rechnungen usw des Unternehmens dem WA erlautert werden Eine rechtliche Grundlage die Unterlagen auch in schriftlicher Form zu bekommen sie zu kopieren etc gibt es aber nicht Jedoch hat der WA die Moglichkeit die Unterlagen des Unternehmers in dessen Raumlichkeiten zu sichten und sich entsprechende Notizen anzufertigen Mitteilungspflicht des Unternehmens BearbeitenUnter anderem bezieht sich die Mitteilungspflicht des Unternehmens gegenuber dem WA gem 106 Abs 3 BetrVG auf folgende Themen 1 die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens 2 die Produktions und Absatzlage 3 das Produktions und Investitionsprogramm 4 Rationalisierungsvorhaben 5 Fabrikations und Arbeitsmethoden insbesondere die Einfuhrung neuer Arbeitsmethoden 5a Fragen des betrieblichen Umweltschutzes 6 die Einschrankung oder Stilllegung von Betrieben oder von Betriebsteilen 7 die Verlegung von Betrieben oder Betriebsteilen 8 den Zusammenschluss oder die Spaltung von Unternehmen oder Betrieben 9 die Anderung der Betriebsorganisation oder des Betriebszwecks 9a die Ubernahme des Unternehmens wenn hiermit der Erwerb der Kontrolle verbunden ist sowie10 sonstige Vorgange und Vorhaben welche die Interessen der Arbeitnehmer des Unternehmens wesentlich beruhren konnen Literatur BearbeitenWolfgang Daubler Michael Kittner Thomas Klebe Peter Wedde Hrsg BetrVG Betriebsverfassungsgesetz Kommentar fur die Praxis mit Wahlordnung und EBR Gesetz 12 uberarbeitete und aktualisierte Auflage Bund Verlag Frankfurt am Main 2010 ISBN 978 3 7663 3987 4 S 1985 ff Karl Fitting Begr Gerd Engels Ingrid Schmidt Yvonne Trebinger Wolfgang Linsenmaier Betriebsverfassungsgesetz Handkommentar mit Wahlordnung 23 neubearbeitete Auflage Verlag Franz Vahlen Munchen 2006 ISBN 3 8006 3275 6 S 1558 ff Thomas Klebe Jurgen Ratyczak Micha Heilmann Sibylle Spoo Betriebsverfassungsgesetz Basiskommentar mit Wahlordnung 16 uberarbeitete und aktualisierte Auflage Bund Verlag Frankfurt am Main 2010 ISBN 978 3 7663 3999 7 S 595 ff Nikolai Lassmann Rudi Rupp Handbuch Wirtschaftsausschuss Handlungsmoglichkeiten fur eine aktive Informationspolitik 8 uberarbeitete und aktualisierte Auflage Bund Verlag Frankfurt am Main 2011 ISBN 978 3 7663 6082 3 Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Wirtschaftsausschuss Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Text des BetriebsverfassungsgesetzesEinzelnachweise Bearbeiten Beschluss des Kirchengerichtshofes der EKD Abgerufen am 9 Marz 2011 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Wirtschaftsausschuss amp oldid 221138845