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Ein Betriebsausschuss ist in Deutschland die Geschaftsfuhrung des Betriebsrats Seine Aufgaben sind das Fuhren der laufenden Geschafte des Betriebsrates z B Vorbereiten von Sitzungen und Beschlussen Einholen von Auskunften Beschaffen von Unterlagen Besprechungen mit Gewerkschaftsvertretern Vorstellungnahmen Fuhren von Vorgesprachen Erledigen des Schriftverkehrs Der Betriebsrat kann mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder dem Betriebsausschuss weitere Aufgaben ubertragen dieser darf jedoch keine Betriebsvereinbarungen abschliessen Jeder Betriebsrat muss bei neun oder mehr Mitgliedern einen Betriebsausschuss in geheimer Abstimmung wahlen Grundlage hierfur ist 27 BetrVG Sinn und Zweck des Betriebsausschusses ist Entscheidungsprozesse zu verkurzen und den Betriebsrat handlungsfahiger zu machen Der Betriebsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden des Betriebsrates und seinem Stellvertreter sowie weiteren Mitgliedern des Betriebsrats deren Anzahl sich nach der Grosse des Betriebsrats bestimmt In Osterreich ist der Betriebsausschuss die gemeinsame von beiden Seiten gewahlte Interessenvertretung der Betriebsrate von Arbeitern und Angestellten gemass 76 ArbVG Literatur BearbeitenKarl Fitting Begr Gerd Engels Ingrid Schmidt Yvonne Trebinger Wolfgang Linsenmaier Betriebsverfassungsgesetz Handkommentar mit Wahlordnung 23 Auflage Verlag Franz Vahlen Munchen 2006 ISBN 978 3 8006 3275 6 S 501 ff Weblinks BearbeitenGesetzestext 27 BetrVG Deutschland Gesetzestext ArbVG gesamt Osterreich Arbeitsverfassungsgesetz Osterreich PDF Datei 463KB Skriptum von VOGB Osterreich uber Sitzungen und Versammlungen der Belegschaftsvertretungen PDF 82 kB Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Betriebsausschuss amp oldid 215350764