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Eine offentlich rechtliche Religionsgesellschaft ist im deutschen Staatskirchenrecht eine rechtliche Organisationsform einer Religionsgemeinschaft Sie stellt eine Sonderform bzw eigene Art der ansonsten staatlichen selten staatsfernen deutschen Korperschaften des offentlichen Rechts dar Abkurzungen K d o R KdoR Korp d o R KoR oder K o R Man sagt diese Religionsgemeinschaften haben Korperschaftsstatus Inhaltsverzeichnis 1 Zweck 2 Juristische Person 3 Rechte 4 Von der Rechtsform unabhangige Rechte 5 Voraussetzungen 5 1 Geschriebene Voraussetzungen Gewahr der Dauer 5 2 Ungeschriebene Voraussetzungen Rechtstreue 5 3 Keine Voraussetzung Staatstreue 5 4 Regelungen im Landesrecht 6 Beispiele 7 Schweiz 8 Literatur 9 Weblinks 10 EinzelnachweiseZweck BearbeitenOffentlich rechtliche Religionsgesellschaften sollen eine effektive Form der gemeinsamen Religionsausubung bieten und dienen damit der Verwirklichung der Religionsfreiheit 1 Zudem verdeutlicht die offentlich rechtliche Rechtsform dass das Grundgesetz die von ihnen ausgeubte Religionspflege als eine offentliche Aufgabe ansieht ohne sie zum Teil des Staates zu machen Art 140 GG i V m Art 137 Abs 1 WRV Juristische Person BearbeitenOffentlich rechtliche Religionsgesellschaften Art 140 GG i V m Art 137 Abs 5 WRV schaffen eine mitgliedschaftlich organisierte vom Wechsel ihrer Mitglieder unabhangige juristische Person Korperschaft deren Satzungsrecht und daher insbesondere die Organ und Mitgliedschaftsverhaltnisse dem offentlichen Recht zugehoren In gewissem im Einzelnen umstrittenem Umfang konnen sie offentlich rechtlich handeln Offentlich rechtliche Religionsgesellschaften sind umfassend rechtsfahig Durch Zusammenschluss mit anderen konnen Verbande entstehen die ebenfalls Korperschaften des offentlichen Rechts sind zum Beispiel Evangelische Kirche in Deutschland EKD und kraft Organisationsbefugnis ebensolche Untergliederungen Kirchenbezirke Kirchengemeinden usw sowie Anstalten und Stiftungen des offentlichen Rechts zum Beispiel Evangelische Stiftung Pflege Schonau fur die die weiteren Ausfuhrungen sinngemass gelten Offentlich rechtliche Religionsgesellschaften sind keine Korperschaften des offentlichen Rechts wie staatliche Selbstverwaltungskorperschaften Gemeinden Landkreise Kammern Die Trennung von Staat und Kirche schliesst in Deutschland aus dass Religionsgemeinschaften Teil der offentlichen Verwaltung sind Obgleich sie als Korperschaft des offentlichen Rechts verschiedene Handlungsformen nutzen konnen die sonst meist nur dem Staat zustehen sind sie kein Teil des Staates sondern Teil der Gesellschaft wie auch alle anderen Vereinigungen von Burgern Offentlich rechtliche Religionsgemeinschaften sind daher auch umfassend grundrechtsberechtigt Sie konnen sich also im Gegensatz zum Staat auf die Grundrechte berufen Dagegen werden sie von Grundrechten die Abwehrrechte gegen den Staat sind ebenso wenig verpflichtet wie alle anderen Burger Offentlich rechtliche Religionsgesellschaften unterliegen aufgrund ihres kirchlichen Selbstbestimmungsrechts keiner staatlicher Rechtsaufsicht Eine staatliche Kirchenaufsicht wurde in der Weimarer Republik als Korrelat zum offentlich rechtlichen Status Korrelatentheorie vertreten und praktiziert aber auch als Verstoss gegen das kirchliche Selbstbestimmungsrecht und die Trennung von Staat und Kirche angesehen Nach ihrem Selbstverstandnis sind die offentlich rechtlichen Religionsgesellschaften durch den staatskirchenrechtlichen Status nicht abschliessend definiert So besagt die Grundordnung der badischen Landeskirche in Art 57 Abs 1 Die Landeskirche ist eine Korperschaft kirchlichen Rechts und besitzt die Rechte einer Korperschaft des offentlichen Rechts nach staatlichem Recht Rechte BearbeitenReligions und Weltanschauungsgemeinschaften die Korperschaft sind haben einen offentlich rechtlichen Status eigener Art Zu den besonderen Rechten die den Gemeinschaften verliehen werden zahlen beispielsweise das Recht zum Steuereinzug Kirchensteuer bei ihren Mitgliedern Art 140 GG i V m Art 137 Abs 6 WRV die Dienstherrenfahigkeit Moglichkeit die Rechtsstellung ihrer Bediensteten Pfarrer Kirchenbeamte offentlich rechtlich auszugestalten die Rechtssetzungsbefugnis fur eigenes Binnenrecht z B Regelungen zur innerkirchlichen Organisation und zum Mitgliedschaftsverhaltnis sowie das Recht kirchliche offentliche Sachen durch Widmung zu schaffen 2 Offentlich rechtliche Religionsgesellschaften als Korperschaften des offentlichen Rechts konnen nicht nur privatrechtlich sondern auch offentlich rechtlich handeln Beispielsweise ist das liturgische Glockengelaut im Gegensatz zum Glockengelaut zur Zeitanzeige offentlich rechtlich und kann nicht vor den Zivilgerichten sondern nur vor den Verwaltungsgerichten angegriffen werden Die Organisationsbefugnis ermoglicht die Errichtung Verschmelzung und Aufhebung von Untergliederungen Stiftungen und Anstalten Der staatliche Kirchensteuereinzug ist einfachgesetzlich geregelt Um die negative Religionsfreiheit der Mitglieder zu schutzen deren Mitgliedschaft auf diese Weise Rechtsfolgen im staatlichen Bereich hat haben die Lander Kirchenaustrittsgesetze erlassen denn nicht alle Religionsgemeinschaften lassen einen Austritt zu Damit wird der offentlich rechtlichen Religionsgesellschaft nicht vorgeschrieben sie habe den Ausgetretenen nicht mehr als Mitglied zu betrachten Das ist ihre eigene Angelegenheit und vom kirchlichen Selbstbestimmungsrecht geschutzt zumal die Religionsfreiheit nur den Staat verpflichtet nicht aber die offentlich rechtlichen Religionsgemeinschaften Nur im staatlichen Bereich durfen ungeachtet der kirchenrechtlichen Mitgliedschaftsregelung an die Mitgliedschaft keine Rechtsfolgen mehr angeknupft werden Daruber hinaus haben offentlich rechtliche Religionsgesellschaften eine Reihe von Einzelbegunstigungen Privilegienbundel 2 3 wie beispielsweise Vergunstigungen bei Steuern Abgaben und Gebuhren Mitspracherechte in Gremien strafrechtlicher Schutz fur Titel und Amtsbezeichnungen Vollstreckungsschutz oder Rucksicht auf die Belange der Religionsausubung bei Bauleitplanung und Denkmalschutz Darin kommt die offentliche Bedeutung zum Ausdruck die das Grundgesetz der Pflege von Religion beimisst Diese Rechtsfolgen des der offentlich rechtlichen Verfasstheit werden im Grundgesetz im Einzelnen nicht garantiert sondern vom einfachen Recht gewahrt Die Verfassung steht daher auch Anderungen nicht entgegen Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind jedenfalls offentlich rechtliche Religionsgesellschaften nicht insolvenzfahig 4 Ob das im Hinblick auf das kirchliche Selbstbestimmungsrecht auch fur privatrechtliche Religionsgemeinschaften gilt ist noch nicht abschliessend geklart 5 Von der Rechtsform unabhangige Rechte BearbeitenViele Rechte der Religionsgemeinschaften sind nicht an eine offentlich rechtliche Rechtsform geknupft Sie ist keine Voraussetzung dass eine Gemeinschaft als Religionsgemeinschaft in Erscheinung treten oder die ansonsten Religionsgemeinschaften gewahrten Rechte in Anspruch nehmen darf Rechte unabhangig von der Rechtsform sind z B der Betrieb von Einrichtungen wie Kindergarten oder Altenheimen die Errichtung von Gebauden die religiosen Zwecken dienen oder der Zugang zur Erteilung von Religionsunterricht nach Artikel 7 Abs 3 des Grundgesetzes Die Vertretung in offentlichen und staatlichen Gremien z B Rundfunkraten erfolgt haufig durch die Benennung der jeweiligen Religionsgemeinschaft als gesellschaftlich relevante Gruppe 2 Voraussetzungen BearbeitenDie Rechtsform einer Korperschaft des offentlichen Rechts haben jene Religionsgemeinschaften und auch areligiose Weltanschauungsgemeinschaften die bereits vor Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung WRV als solche anerkannt waren Art 140 GG i V m Art 137 Abs 5 S 1 WRV Damit wurde der bei Erlass der Weimarer Reichsverfassung vorgefundene Rechtsstatus der beiden grossen christlichen Kirchen und weiterer sogenannter geborener oder altkorporierter Religionsgemeinschaften beibehalten Zu den vorkonstitutionell als Korperschaft des offentlichen Rechts bestehenden Religionsgemeinschaften gehoren vor allem die evangelischen Kirchen Landeskirchen Gemeinden Zusammenschlusse die Romisch Katholische Kirche Diozesen Gemeinden Zusammenschlusse zum Teil auch Ordensgemeinschaften einzelne judische Gemeinden die Altkatholiken und Altlutheraner die Baptisten und die Mennoniten 2 Anderen Religionsgesellschaften sind auf ihren Antrag gleiche Rechte zu gewahren wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewahr der Dauer bieten sogenannte gekorenen Korperschaften bzw neu korporierte Korperschaften Art 140 GG i V m Art 137 Abs 5 S 2 WRV Schliessen sich mehrere derartige offentlich rechtliche Religionsgesellschaften zu einem Verbande zusammen so ist auch dieser Verband eine offentlich rechtliche Korperschaft Art 140 GG i V m Art 137 Abs 5 S 3 WRV Manche Religionsgemeinschaften ziehen es vor sich privatrechtlich zu organisieren oder verstehen das sogar als besonderes Gutezeichen Andere Religionsgemeinschaften mochten dagegen die Moglichkeiten nutzen die ihnen die offentlich rechtliche Organisation bietet Daher mussten sich wiederholt Gerichte mit den Voraussetzungen der Anerkennung als offentlich rechtliche Religionsgemeinschaft befassen Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 6 gibt es zwar kein Grundrecht auf Anerkennung doch beinhalten Art 140 GG i V m Art 137 Abs 5 Satz 2 WRV ein subjektiv offentliches Recht also beim Vorliegen der Anerkennungsvoraussetzungen einen Anspruch Die jeweilige Religionsgemeinschaft Religionsgesellschaft muss einen Antrag auf Anerkennung an die zustandige staatliche Stelle stellen Die Regelung des Anerkennungsverfahrens obliegt der Exekutive der einzelnen Bundeslandern Verbandskompetenz Art 140 GG i V m Art 137 Abs 8 WRV Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 30 Juni 2015 bestatigt Az 2 BvR 1282 11 7 Geschriebene Voraussetzungen Gewahr der Dauer Bearbeiten Die Verfassung verlangt ausdrucklich dass solche offentlich rechtliche Religionsgesellschaften durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewahr der Dauer bieten Verfassung ist dabei nicht im Sinne einer juristischen Ordnung Satzung usw zu verstehen sondern meint den gesamten Zustand der Religionsgemeinschaft ihre Verfasstheit Dabei kommt es weniger auf die Vergangenheit als auf eine tragfahige Prognose an Durch diese Voraussetzung sollen kurzlebige Trendreligionen deren Bedeutung schnell wieder schwindet ausgeschieden werden Ungeschriebene Voraussetzungen Rechtstreue Bearbeiten Uber den Normtext hinaus verlangt das Bundesverfassungsgericht Rechtstreue der offentlich rechtlichen Religionsgesellschaften als ungeschriebene Voraussetzung der Anerkennung Das umfasst die Achtung der Rechtsordnung der von der Ewigkeitsgarantie umfassten Grundprinzipien des Grundgesetzes und des geltenden freiheitlichen Staatskirchenrechts Einzelne Rechtsverletzungen genugen angesichts der geforderten Mitgliederzahl nicht um die Rechtstreue zu verneinen Die Begrundung fur diese ungeschriebenen Voraussetzungen ist kompliziert Eine offentlich rechtliche Religionsgesellschaft ist nicht Teil des Staates sondern der Gesellschaft ganz ahnlich einem Verein oder einem normalen Burger Die Gesetzesbindung die Art 20 Abs 3 GG fur die Verwaltung anordnet betrifft Religionsgemeinschaften daher ebenso wenig wie die Grundrechtsbindung des Art 1 Abs 3 GG da Grundrechte nur Abwehrrechte gegen den Staat sind Offentlich rechtliche Religionsgemeinschaften sind also wie jeder Burger nicht zur Einhaltung der Gesetze verpflichtet sondern nur im Falle der Nichteinhaltung den dafur angeordneten Sanktionen unterworfen Um dennoch Rechtstreue verlangen zu konnen betrachtet das Bundesverfassungsgericht zunachst den Bereich in dem offentlich rechtliche Religionsgemeinschaften nicht eigene Hoheit ausuben sondern durch den Staat verliehene Hoheitsbefugnisse Da der Staat diese nur in den Grenzen des Gesetzes und der Grundrechte ausuben konne konne er sie in weiterem Umfang auch nicht ubertragen womit sie von vorneherein insoweit beschrankt seien In den Bereichen in denen offentlich rechtliche Religionsgemeinschaften eigene Hoheitsbefugnisse ausuben gebe es diese Beschrankung zwar nicht Insoweit sei es aber dem Staat aus seiner nicht der Religionsgemeinschaft Gesetzesbindung heraus verwehrt einer nicht rechtstreuen Religionsgemeinschaft die Befugnisse einer offentlich rechtlichen Korperschaft zu verschaffen Keine Voraussetzung Staatstreue Bearbeiten Keine Voraussetzung ist dagegen eine besondere Loyalitat zum Staat Es bleibt vielmehr der Religionsgemeinschaft uberlassen ob sie den Staat unterstutzt sich ihm gegenuber neutral oder aber kritisch verhalt Das Grundgesetz sehe eine Zusammenarbeit des Staates mit den Religionsgemeinschaften zum Teil ausdrucklich vor und lasse sie in weiteren Bereichen zu Ob sie derartige Angebote annehmen oder Distanz zum Staat wahren mochten bleibe aber ihrem religiosen Selbstverstandnis uberlassen Dass das Grundgesetz Religionsunterricht und Anstaltsseelsorge im Grundsatz allen Religionsgemeinschaften zuganglich macht zeige dass es Vergunstigungen und Mitwirkungschancen nicht schematisch danach zuweist in welcher Rechtsform eine Religionsgemeinschaft organisiert ist Einen Automatismus zwischen dem Status als offentlich rechtliche Religionsgemeinschaft und staatlichen Vergunstigungen die nicht bereits mit diesem Status selbst gewahrleistet sind Privilegien gebe es daher nicht Folglich konne eine Staatstreue auch nicht Voraussetzung der Verleihung sein Regelungen im Landesrecht Bearbeiten Die Bundeslander haben dabei unterschiedliche Wege beschritten um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen Nordrhein Westfalen hat im September 2014 das Korperschaftsstatusgesetz als Landesgesetz erlassen in dem das Verfahren naher geregelt ist 8 9 10 In Rheinland Pfalz gibt es das Korperschaftsstatusgesetz Rheinland Pfalz aus dem Jahr 2019 11 Beispiele BearbeitenDie evangelischen Landeskirchen und romisch katholischen Bistumer sind offentlich rechtliche Religionsgesellschaften Daneben gibt es zahlreiche kleinere offentlich rechtliche Religionsgemeinschaften wie die Altkatholische Kirche die Selbstandige Evangelisch Lutherische Kirche SELK die Christengemeinschaft zahlreiche evangelische Freikirchen die Neuapostolische Kirche die Zeugen Jehovas die Israelitischen Kultusgemeinden und die Christian Science Dazu zahlen auch ihre Zusammenschlusse und nach Massgabe des Kirchenrechts ihre Untergliederungen z B Kirchengemeinden und bezirke Der Bahai Gemeinde in Deutschland wurde als erster nicht christlich judischer Religionsgemeinschaft der Status als offentlich rechtliche Religionsgemeinschaft verliehen Die Ahmadiyya Muslim Jamaat ist in Deutschland bislang die einzige muslimische offentlich rechtliche Religionsgesellschaft Im Dezember 2020 wurde auch der Alevitischen Gemeinde Deutschland der Korperschaftsstatus verliehen 12 Offentlich rechtlich verfasst sein konnen auch areligiose Weltanschauungsgemeinschaften wie der Bund fur Geistesfreiheit Bayern und die Freireligiose Landesgemeinde Pfalz Schweiz BearbeitenIn der Schweiz existieren zum Vergleich Landeskirchen die nach dem Recht der jeweiligen Kantone teilweise als offentlich rechtliche Korperschaften mit besonderen Rechtspositionen ausgestaltet sind 13 14 Ihre Einordnung zwischen Kirche und Staat unterscheidet sich von Kanton zu Kanton erheblich Literatur BearbeitenKlaus Hartung Gesetz zur Regelung der Verleihung von Korperschaftsrechten an Religions und Weltanschauungsgemeinschaften Korperschaftsstatusgesetz In Zeitschrift fur evangelisches Kirchenrecht Band 60 Nr 2 2015 ISSN 0044 2690 S 165 doi 10 1628 004426915X14329018103610 mohrsiebeck com abgerufen am 23 Oktober 2021 Sebastian Wies Die Regelungen des Korperschaftsstatusgesetzes NRW uber die Erstverleihung und den Entzug der Korperschaftsrechte auf dem Prufstand des Verfassungsrechts In Verfassungsrecht in Forschung und Praxis Nr 151 Verlag Dr Kovac Hamburg 2021 ISBN 978 3 339 12392 3 Dissertation Universitat zu Koln 2021 Weblinks BearbeitenKorperschaftsstatus In bmi bund de Abgerufen am 10 November 2019 Religions und Weltanschauungsgemeinschaften In personenstandsrecht de Abgerufen am 10 November 2019 Ubersicht aller deutschen offentlich rechtlichen Religions und Weltanschauungsgemeinschaften Gerhard Czermak Hinweise zu einem paradoxen Rechtsinstitut Religionsgemeinschaften als Korperschaften des offentlichen Rechts In hpd de 2 Marz 2018 abgerufen am 10 November 2019 Der Korperschaftsstatus von Religionsgemeinschaften am Beispiel des Bundes Evangelisch Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland PDF In cloeser org Abgerufen am 10 November 2019 Einzelnachweise Bearbeiten Urteil v 19 Dezember 2000 2 BvR 1500 97 Rz 70 Bundesverfassungsgericht 19 Dezember 2000 abgerufen am 10 November 2019 a b c d Korperschaftsstatus In bmi bund de Abgerufen am 10 November 2019 Vgl BVerfG Beschluss vom 28 April 1965 Az 1 BvR 346 61 BVerfGE 19 1 Neuapostolische Kirche Vgl BVerfG Beschluss vom 13 Dezember 1983 Az 2 BvL 13 82 BVerfGE 66 1 17 ff Konkursausfallgeld vgl Art 137 Abs 3 WRV offengelassen von BVerfGE 66 1 25 Konkursausfallgeld vgl aber Heinig Offentlich rechtliche Religionsgesellschaften S 298 f BVerfG Urteil vom 19 Dezember 2000 Az 2 BvR 1500 97 BVerfGE 102 370 Korperschaftsstatus der Zeugen Jehovas Beschluss vom 30 Juni 2015 2 BvR 1282 11 Bundesverfassungsgericht abgerufen am 10 November 2019 Gesetz zur Regelung der Verleihung und des Entzugs der Rechte einer Korperschaft des offentlichen Rechts an Religions und Weltanschauungsgemeinschaften in Nordrhein Westfalen Korperschaftsstatusgesetz Abgerufen am 23 Oktober 2021 Artikel 1 des Gesetzes vom 16 September 2014 GV NRW S 604 in Kraft getreten am 30 September 2014 Sebastian Wies Die Regelungen des Korperschaftsstatusgesetzes NRW uber die Erstverleihung und den Entzug der Korperschaftsrechte auf dem Prufstand des Verfassungsrechts In Verfassungsrecht in Forschung und Praxis Nr 151 Verlag Dr Kovac Hamburg 2021 ISBN 978 3 339 12392 3 Dissertation Universitat zu Koln 2021 Klaus Hartung Gesetz zur Regelung der Verleihung von Korperschaftsrechten an Religions und Weltanschauungsgemeinschaften Korperschaftsstatusgesetz In Zeitschrift fur evangelisches Kirchenrecht Band 60 Nr 2 2015 ISSN 0044 2690 S 165 doi 10 1628 004426915X14329018103610 mohrsiebeck com abgerufen am 23 Oktober 2021 Korperschaftsstatusgesetz Rheinland Pfalz vom 18 Juni 2019 GVBl S 101 In Kirchenrecht Online der EKHN Abgerufen am 23 Oktober 2021 KStatG RP GV NRW Ausgabe 2020 Nr 57 vom 16 Dezember 2020 Seite 1150 RECHT NRW DE Abgerufen am 30 Mai 2021 Christoph Winzeler Landeskirchen In Historisches Lexikon der Schweiz 11 November 2008 abgerufen am 10 November 2019 Peter Gilg Kirche und Staat In Historisches Lexikon der Schweiz 16 Oktober 2008 abgerufen am 10 November 2019 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Offentlich rechtliche Religionsgesellschaft amp oldid 234540728