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Der Vollstreckungsschutz ist ein in der Zwangsvollstreckung gebrauchliches Mittel des Schuldners um unter bestimmten Voraussetzungen die Zwangsvollstreckung zu verhindern Der Vollstreckungsschutz kann beim zustandigen Vollstreckungsgericht beantragt werden Auf entsprechenden Antrag des Schuldners kann das Vollstreckungsgericht bestimmte Massnahmen der Zwangsvollstreckung ganz oder teilweise aufheben einstellen oder gar untersagen Voraussetzung hierfur ist dass die Vollstreckungsmassnahmen fur den Schuldner eine besondere Harte bedeuten welche mit den guten Sitten nicht vereinbar sind Hierbei muss das Gericht auch das Schutzbedurfnis des Glaubigers berucksichtigen Weblinks BearbeitenRechtsgrundlage 765a ZPOBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Vollstreckungsschutz amp oldid 189902869