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Dieser Artikel behandelt die Amtsbezeichnungen der Beamten und Richter Zu den Bezeichnungen von Behorden siehe ebenda Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Die Amtsbezeichnung gibt das statusrechtliche Amt eines Amtstragers Beamter oder Richter in Deutschland an Bei Soldaten entspricht die Amtsbezeichnung dem Dienstgrad siehe Dienstgrade der Bundeswehr Im Vorbereitungsdienst und bis zur Dienstrechtsreform 2009 auch in der laufbahnrechtlichen Probezeit fuhren Beamte auf Widerruf anstelle der Amts eine Dienstbezeichnung Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen 2 Beamte ohne Staatsanwalte 2 1 Bundesbeamte 2 2 Landesbeamte inkl Kommunalbeamte 2 2 1 Baden Wurttemberg 2 2 2 Saarland 2 2 3 Sachsen Anhalt 3 Richter und Staatsanwalte 4 Siehe auch 5 EinzelnachweiseGrundlagen BearbeitenEine Amtsbezeichnung hat der Beamte in der Regel mit der erstmaligen Verleihung eines statusrechtlichen Amts z B im Eingangsamt einer Laufbahn als Beamter auf Probe Der Missbrauch von Amtsbezeichnungen ist in Deutschland ein Vergehen gemass 132a StGB In den Besoldungsordnungen sind Amtsbezeichnungen festgelegt die nur in dieser Form benutzt werden durfen Sonderamtsbezeichnungen der ubergrosse Teil sind jedoch die Grundamtsbezeichnungen die in der Regel nur mit einem die jeweilige Laufbahn kennzeichnenden Zusatz verwendet werden durfen Weibliche Beamte und Richter fuhren die Amtsbezeichnung sofern moglich in der weiblichen Form Die Ausnahme bilden die Bezeichnungen Amtmann Amtfrau Eine Zeit lang wurde statt Regierungsamtfrau auch die Bezeichnung Regierungsamtmannin in einigen Bundeslandern verwendet Diese Bezeichnung ist aber weitgehend verschwunden z B konnte in der Bundeszollverwaltung bis 2011 noch die Bezeichnung Zollamtmannin alternativ zur Zollamtfrau gewahlt werden Ursprunglich ging die Einfuhrung der Amtsbezeichnung z B Justizamtfrau in den 1980er Jahren von einer niedersachsischen Beamtin und Rechtspflegerin aus die sich ein Jahr lang weigerte die Beforderungsurkunde entgegenzunehmen solange sie nicht in der weiblichen Form ausgestellt war 1 Beamte ohne Staatsanwalte BearbeitenDie Amtsbezeichnungen werden durch den Bund und die Lander fur ihre jeweiligen Beamten festgelegt Sie konnen aus einer Grundamtsbezeichnung und einem Zusatz zur Grundamtsbezeichnung bestehen Bundesbeamte Bearbeiten Der Bundesprasident legt grundsatzlich die Amtsbezeichnungen fur Bundesbeamte fest 86 Abs 1 BBG Beamte fuhren im Dienst die Amtsbezeichnung des ihnen ubertragenen Amtes Sie durfen sie auch ausserhalb des Dienstes fuhren sowie im Ruhestand mit dem Zusatz ausser Dienst oder a D 86 Abs 2 BBG Entlassenen Beamten kann die oberste Dienstbehorde die Erlaubnis erteilen die Amtsbezeichnung mit diesem Zusatz sowie die im Zusammenhang mit dem Amt verliehenen Titel zu fuhren Die Erlaubnis kann zuruckgenommen werden wenn die fruhere Beamtin oder der fruhere Beamte sich ihrer als nicht wurdig erweist 39 Satze 2 und 3 BBG Amtsbezeichnungen sind in der Bundesbesoldungsordnung den Besoldungsgruppen zugeordnet Grundamtsbezeichnungen nach Anlage I zu 20 Absatz 2 Satz 1 Bundesbesoldungsordnungen A und B sowie Amtsbezeichnungen ohne Zusatz sind in den jeweiligen Besoldungsgruppen A 3 Hauptamtsgehilfe Oberaufseher Oberschaffner Oberwachtmeister A 4 Amtsmeister Hauptaufseher Hauptschaffner Hauptwachtmeister Oberwart A 5 Betriebsassistent Erster Hauptwachtmeister Hauptwart Oberamtsmeister A 6 Betriebsassistent Erster Hauptwachtmeister Hauptwart Oberamtsmeister Sekretar A 7 Brandmeister Oberlokomotivfuhrer Obersekretar Oberwerkmeister Polizeimeister A 8 Hauptlokomotivfuhrer Hauptsekretar Hauptwerkmeister Oberbrandmeister Polizeiobermeister A 9 mittlerer Dienst Amtsinspektor Betriebsinspektor Hauptbrandmeister Polizeihauptmeister A 9 gehobener Dienst Inspektor Kapitan Konsulatssekretar Kriminalkommissar Polizeikommissar A 10 Konsulatssekretar Erster Klasse Kriminaloberkommissar Oberinspektor Polizeioberkommissar Seekapitan A 11 Amtmann Kanzler Kriminalhauptkommissar Polizeihauptkommissar Seeoberkapitan A 12 Amtsrat Kanzler Erster Klasse Kriminalhauptkommissar Polizeihauptkommissar Rechnungsrat Seehauptkapitan A 13 gehobener Dienst Erster Kriminalhauptkommissar Erster Polizeihauptkommissar Fachschuloberlehrer Kanzler Erster Klasse Konsul Oberamtsrat Oberrechnungsrat Seehauptkapitan A 13 hoherer Dienst Akademischer Rat Kustos Legationsrat Rat Pfarrer Studienrat A 14 Akademischer Oberrat Fachschuldirektor Konsul Erster Klasse Legationsrat Erster Klasse Oberkustos Oberrat Oberstudienrat Regierungsschulrat Pfarrer A 15 Akademischer Direktor Botschafter Botschaftsrat Bundesbankdirektor Dekan Direktor Generalkonsul Gesandter Hauptkustos Museumsdirektor und Professor Vortragender Legationsrat Direktor einer Fachschule Regierungsschuldirektor Studiendirektor A 16 Abteilungsdirektor Abteilungsprasident Botschafter Botschaftsrat Erster Klasse Bundesbankdirektor Direktor Generalkonsul Gesandter Leitender Akademischer Direktor Leitender Dekan Leitender Direktor Ministerialrat Museumsdirektor und Professor Vortragender Legationsrat Erster Klasse Leitender Regierungsschuldirektor Oberstudiendirektor B 1 Direktor und Professor B 2 Abteilungsdirektor Abteilungsprasident Direktor Direktor und Professor Vizeprasident B 3 Abteilungsdirektor Abteilungsprasident Abteilungsdirektor bei der Deutschen Rentenversicherung Bund Abteilungsdirektor bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn See Abteilungsprasident beim Bundesamt fur Soziale Sicherung Botschafter Bundesbankdirektor Direktor Direktor und Professor Generalkonsul Gesandter Kurator der Museumsstiftung Post und Telekommunikation Leitender Postdirektor Ministerialrat Vizeprasident Vortragender Legationsrat Erster Klasse B 4 Direktor Erster Direktor Leitender Direktor des Marinearsenals Prasident Vizeprasident B 5 Bundesbankdirektor Direktor Direktor und Professor Erster Direktor Generaldirektor der Staatsbibliothek der Stiftung Preussischer Kulturbesitz Generaldirektor und Professor der Staatlichen Museen der Stiftung Preussischer Kulturbesitz Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Lander Oberdirektor Prasident Prasident und Professor Vizeprasident Vizedirektor B 6 Botschafter Bundesbankdirektor Bundeswehrdisziplinaranwalt Direktionsprasident bei der Generalzolldirektion Direktor Direktor und Professor Erster Direktor Generaldirektor der Deutschen Nationalbibliothek Generalkonsul Gesandter Leiter des Militarrabbinats Militargeneraldekan Militargeneralvikar Ministerialdirigent Oberdirektor Prasident Prasident und Professor Vizeprasident B 7 Direktor Oberdirektor Prasident Prasident und Professor Vizeprasident B 8 Direktor Erster Direktor Prasident Prasident und Professor B 9 Botschafter Bundesbankdirektor Direktor beim Bundesverfassungsgericht Ministerialdirektor Prasident Vizeprasident des Bundesrechnungshofes B 10 Ministerialdirektor Prasident der Deutschen Rentenversicherung Bund B 11 Prasident des Bundesrechnungshofes StaatssekretarSiehe auch Anlage 1 zu 9 Absatz 1 Bundeslaufbahnverordnung BLV Die Zusatze zu den Grundamtsbezeichnungen legt das Bundesministerium des Innern und fur Heimat fest 2 Den Grundamtsbezeichnungen konnen Zusatze die auf den Dienstherrn oder den Verwaltungsbereich auf die Laufbahn auf die Fachrichtunghinweisen beigefugt werden Die Grundamtsbezeichnungen Rat Oberrat Direktor und Leitender Direktor durfen nur in Verbindung mit einem entsprechenden Zusatz verliehen werden Im unmittelbaren Bundesbereich wird in der Regel der Zusatz Regierungs fur nichttechnische oder Technischer Regierungs fur technische Laufbahnen verwendet z B Regierungssekretar Technischer Regierungssekretar In speziellen Laufbahnen des unmittelbaren Bundesdienstes werden die Zusatze Wissenschaftlicher im hoheren Dienst bei forschenden Einrichtungen Bibliotheks Zoll und Zollschiffs beim Zoll Schiff im nautischen Dienst Post Deutsche Post AG und Postbank Fernmelde Deutsche Bundespost Deutsche Telekom Bundesbahn Bundeseisenbahnvermogen und Betriebs fur Laufbahn der Aufseher beim Bundeseisenbahnvermogen verwendet Im mittelbaren Bundesbereich Sozialversicherungstrager wurde der Zusatz Verwaltungs bei der Deutschen Bundesbank wird der Zusatz Bundesbank verwendet Das Bundesministerium des Innern und fur Heimat hat folgende Zusatze zu den Grundamtsbezeichnungen der Bundesbesoldungsordnung A bekannt gemacht 2 BesGr Grundamtsbezeichnung zulassiger ZusatzA 3 Hauptamtsgehilfe bei der Bundesagentur fur ArbeitBundesbank TechnischerOberaufseher Betriebs Oberschaffner Post Oberwachtmeister Justiz Zoll A 4 Amtsmeister bei der Bundesagentur fur ArbeitBundesbank TechnischerHauptaufseher Betriebs Hauptschaffner Post Hauptwachtmeister Justiz Zoll A 5 Betriebsassistent Bundesbahn Post Erster Hauptwachtmeister Justiz Zoll Hauptwart Post Oberamtsmeister bei der Bundesagentur fur ArbeitBundesbank TechnischerA 6 Betriebsassistent Bundesbahn Bundesfernstrassen Post Erster Hauptwachtmeister Justiz Zoll Hauptwart Post Oberamtsmeister bei der Bundesagentur fur ArbeitBundesbank TechnischerSekretar Archiv bei der Bundesagentur fur ArbeitBibliotheks Bundesbahn Bundesbank Bundesfernstrassen Forst Justiz Post Regierungs Schiffs Steuer Technischer Bundesbahn Technischer Bundesfernstrassen Technischer Regierungs Zoll A 7 Obersekretar Archiv bei der Bundesagentur fur ArbeitBibliotheks Bundesbahn Bundesbank Bundesfernstrassen Forst Justiz Post Regierungs Schiffs Steuer Technischer Bundesbahn Technischer Bundesfernstrassen Technischer Post Technischer Regierungs Zoll A 8 Hauptsekretar Archiv bei der Bundesagentur fur ArbeitBibliotheks Bundesbahn Bundesbank Bundesfernstrassen Forst Justiz Post Regierungs Schiffs Steuer Technischer Bundesbahn Technischer Bundesfernstrassen Technischer Post Technischer Regierungs Zoll A 9 Amtsinspektor Archiv bei der Bundesagentur fur ArbeitBibliotheks Bundesbank Forst Justiz Regierungs Schiffs Steuer TechnischerTechnischer Regierungs Zoll Betriebsinspektor Bundesbahn Bundesfernstrassen Lokomotiv Post Technischer Bundesbahn Technischer Bundesfernstrassen Technischer Post Inspektor Archiv bei der Bundesagentur fur ArbeitBibliotheks Brand Bundesbahn Bundesbank Bundesfernstrassen Forst Justiz Post Regierungs Steuer Technischer Bundesbahn Technischer Bundesfernstrassen Technischer Post Technischer Regierungs Zoll A 10 Oberinspektor Archiv bei der Bundesagentur fur ArbeitBibliotheks Brand Bundesbahn Bundesbank Bundesfernstrassen Forst Justiz Post Regierungs Schiffs Steuer Technischer Bundesbahn Technischer Bundesfernstrassen Technischer Regierungs Zoll A 11 Amtmann Archiv bei der Bundesagentur fur ArbeitBibliotheks Brand Bundesbahn Bundesbank Bundesfernstrassen Forst Justiz Post Regierungs Schiffs Steuer Technischer Bundesbahn Technischer Bundesfernstrassen Technischer Regierungs Zoll A 12 Amtsrat Archiv bei der Bundesagentur fur ArbeitBibliotheks Brand Bundesbahn Bundesbank Bundesfernstrassen Forst Justiz Post Regierungs Schiffs Steuer Technischer Technischer Bundesbahn Technischer Bundesfernstrassen Technischer Regierungs Zoll A 13 Oberamtsrat Archiv bei der Bundesagentur fur ArbeitBibliotheks Brand Bundesbahn Bundesbank Bundesfernstrassen Forst Justiz Post Regierungs Schiffs Steuer Technischer Technischer Bundesbahn Technischer Bundesfernstrassen Technischer Regierungs Zoll Pfarrer Militar Rat Archiv bei der Bundesagentur fur ArbeitBibliotheks Brand Bundesbahn Bundesbank Bundesfernstrassen Forst Kriminal Medizinal Medizinal bei der Bundesagentur fur ArbeitMedizinal bei der BundespolizeiPolizei Post Regierungs Technischer Bundesfernstrassen Technischer bei der Bundesagentur fur ArbeitTechnischer Regierungs WissenschaftlicherA 14 Oberrat Archiv bei der Bundesagentur fur ArbeitBibliotheks Brand Bundesbahn Bundesbank Bundesfernstrassen Forst Kriminal Medizinal Medizinal bei der Bundesagentur fur ArbeitMedizinal bei der BundespolizeiPolizei Post Regierungs 1 Technischer Bundesfernstrassen Technischer bei der Bundesagentur fur ArbeitTechnischer Regierungs 2 WissenschaftlicherPfarrer Militar A 15 Dekan Militar Direktor Archiv bei der Bundesagentur fur ArbeitBibliotheks Brand Bundesbahn Bundesbank Bundesfernstrassen Forst Kriminal Medizinal Medizinal bei der BundespolizeiPolizei Post Regierungs Technischer Bundesfernstrassen Technischer Regierungs WissenschaftlicherA 16 Direktor der Bundesstelle fur Eisenbahnunfalluntersuchungder Bundesstelle fur Flugunfalluntersuchungder Bundesstelle fur Seeunfalluntersuchungdes Gemeinen Staatsarchivs der Stiftung Preussischer Kulturbesitzdes Ibero Amerikanischen Instituts der Stiftung Preussischer Kulturbesitzdes Staatlichen Instituts fur Musikforschung der Stiftung Preussischer Kulturbesitzeiner Wehrtechnischen DienststelleLeitender Dekan Militar Leitender Direktor Archiv 3 bei der Bundesagentur fur ArbeitBibliotheks 3 Brand 3 Bundesbahn 3 Bundesfernstrassen 3 Forst 3 Kriminal 3 Medizinal 3 Medizinal bei der Bundespolizei 3 Polizei 3 Post 3 Regierungs 3 Technischer Bundesfernstrassen 3 Technischer Regierungs 3 Wissenschaftlicher 3 1 Der Zusatz ist innerhalb der Amtsbezeichnung zu verwenden Oberregierungsrat 2 Der Zusatz ist innerhalb der Amtsbezeichnung zu verwenden Technischer Oberregierungsrat 3 Der Zusatz ist innerhalb der Amtsbezeichnung zu verwenden z B Leitender Archivdirektor Mit Fettdruck gekennzeichnete Grundamtsbezeichnungen durfen nur in Verbindung mit einem Zusatz verliehen werden Bei den obersten Bundesbehorden werden die Grundamtsbezeichnungen Amtsinspektor Amtsrat und Oberamtsrat ohne Zusatz gefuhrt Nur der Zusatz Technischer ist zulassig Fur Funktionen mit ausgelaufenen Sonderbezeichnungen bei den Sozialversicherungstragern werden kunftig Grundamtsbezeichnungen verwendet Amtsinhaber mit ausgelaufenen Amtsbezeichnungen tragen die Amtsbezeichnung bis zu einer erneuten Ernennung oder bis zum Eintritt in den Ruhestand weiter Die Zusatzen zu den Grundamtsbezeichnungen der Bundesbesoldungsordnung B sind wie folgt festgesetzt 3 BesGr Grundamtsbezeichnung zulassiger Zusatz Voraussetzung fur die Verleihung des AmtesB 1 Direktor und Professor beim bei der Der Amtsbezeichnung ist ein Zusatz beizufugen der auf die wissenschaftliche Forschungseinrichtung oder die Dienststelle oder Einrichtung mit eigenen wissenschaftlichen Forschungsbereichen hinweist der der Amtsinhaber angehort Dies gilt fur entsprechende Dienststellen und Einrichtungen nach Nummer 2 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B B 2 Direktor als Beauftragter fur das Ehrenamt bei der Bundesanstalt Technisches Hilfswerkals Beauftragter fur die Netze des Bundesals Landesbeauftragter bei der Bundesanstalt Technisches Hilfswerkbei der Bundesanstalt fur Immobilienaufgabenbei der Bundesnetzagentur fur Elektrizitat Gas Telekommunikation Post und Eisenbahnenbei der Hochschule des Bundes fur offentliche Verwaltung als Leiter eines grossen Fachbereichsbei der Staatsbibliothek der Stiftung Preussischer Kulturbesitz als der standige Vertreter des Generaldirektors und Leiter einer Abteilungbei der Unfallversicherung Bund und Bahn als Leiter des Geschaftsbereichs Kunstlersozialversicherung als stellvertretender Geschaftsfuhrer oder Mitglied der Geschaftsfuhrungbei der Bundesagentur fur Arbeit als Geschaftsfuhrer einer gemeinsamen Einrichtung Jobcenter 1 als Mitglied der Geschaftsfuhrung einer Regionaldirektion als Leiter eines grossen und bedeutenden Bereiches der Zentralebei der Zollverwaltung als Leiter einer besonders bedeutenden und besonders grossen Ortsbehorde der Zollverwaltungbeim Bundesamt fur Ausrustung Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehrbeim Bundesamt fur das Personalmanagement der Bundeswehrbeim Bundesamt fur Infrastruktur Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehrbeim Bundesamt fur Bauwesen und Raumordnungbeim Bundeseisenbahnvermogen als Leiter einer Dienststellebeim Evangelischen Kirchenamt fur die Bundeswehr als der standige Vertreter des Amtsleitersbeim Katholischen Militarbischofsamt als der standige Vertreter des Amtsleitersbeim Marinearsenal als Leiter eines Arsenalbetriebes als Leiter des Technischen Systemservicedes Dienstleistungszentrums der Zollverwaltung als Leiter der Dienststelleeines Rechtsberaterzentrums der Bundeswehr als Leiter der Dienststellein der Bundesfernstrassenverwaltung 2 Direktor und Professor beim bei der Der Amtsbezeichnung ist ein Zusatz beizufugen der auf die wissenschaftliche Forschungseinrichtung oder die Dienststelle oder Einrichtung mit eigenen wissenschaftlichen Forschungsbereichen hinweist der der Amtsinhaber angehort Dies gilt fur entsprechende Dienststellen und Einrichtungen nach Nummer 2 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B als Leiter einer wissenschaftlichen Forschungseinrichtung bei einer wissenschaftlichen Forschungseinrichtung oder in einem wissenschaftlichen Forschungsbereich als Leiter einer Abteilung eines Fachbereichs eines Instituts sowie einer grossen oder bedeutenden Gruppe Unterabteilung oder eines grossen oder bedeutenden Laboratoriums soweit sein Leiter nicht einem Unterabteilungsleiter oder Gruppenleiter unmittelbar unterstellt istbei der Bundesagentur fur Arbeit als Leiter eines grossen und bedeutenden Forschungsbereiches beim Institut fur Arbeitsmarkt und Berufsforschungdes Deutschen Zentrums fur SchienenverkehrsforschungB 3 Direktor beim bei der Der Amtsbezeichnung ist ein Zusatz beizufugen der auf die Dienststelle oder sonstige Einrichtung hinweist der der Amtsinhaber angehort die Amtsinhaber beim Bundesamt fur Verfassungsschutz sind berechtigt die Amtsbezeichnung Direktor ohne Zusatz zu fuhren als Leiter einer Hauptabteilung oder einer gleich zu bewertenden besonders grossen und besonders bedeutenden Abteilung bei einer Bundesoberbehorde oder einer vergleichbaren Bundesanstalt wenn der Leiter mindestens in Besoldungsgruppe B 8 eingestuft ist als Leiter einer Abteilung Unterabteilung oder Gruppe oder als Leiter einer Sonderorganisation bei einem Amt der Bundeswehr dessen Leiter in Besoldungsgruppe B 9 eingestuft ist als der standige Vertreter des Leiters der Abteilung Personalgewinnung im Bundesamt fur das Personalmanagement der Bundeswehrbei der Bundesagentur fur Arbeit als Geschaftsfuhrer einer gemeinsamen Einrichtung Jobcenter 3 als Mitglied der Geschaftsfuhrung einer Regionaldirektion als Vorsitzendes Mitglied der Geschaftsfuhrung einer Regionaldirektion als Leiter der Familienkasse als Leiter eines grossen und bedeutenden Bereiches der Zentralebei der Bundesakademie fur offentliche Verwaltung als Leiter einer Lehrgruppebei der Bundesanstalt fur Immobilienaufgabenbei der Bundesnetzagentur fur Elektrizitat Gas Telekommunikation Post und Eisenbahnenbei der Deutschen Nationalbibliothek als der standige Vertreter des Generaldirektors der Deutschen Nationalbibliothek in Frankfurt am Main als der standige Vertreter des Generaldirektors der Deutschen Nationalbibliothek in Leipzigbei der Fuhrungsakademie der Bundeswehr als Leiter einer Fakultatbei der Unfallversicherung Bund und Bahn als Leiter des Geschaftsbereichs Kunstlersozialversicherung 4 als stellvertretender Geschaftsfuhrer oder Mitglied der Geschaftsfuhrungbeim Befehlshaber des Einsatzfuhrungskommandos der Bundeswehr als Rechtsberaterbeim Befehlshaber des Multinational Joint Headquarters als Rechtsberaterbeim Bildungszentrum der Bundeswehrbeim Bundesinstitut fur Berufsbildung als Leiter einer Abteilungbeim Bundesnachrichtendienst Die Amtsinhaber sind berechtigt die Amtsbezeichnung Direktor ohne Zusatz zu fuhren beim Inspekteur einer Teilstreitkraft oder eines militarischen Organisationsbereichesbeim Luftfahrtamt der Bundeswehr als Leiter einer Abteilungbeim Planungsamt der Bundeswehr als Leiter einer Abteilungbeim Zentrum fur Cyber Sicherheit der Bundeswehr als der standige Vertreter des Amtsleitersbeim Zentrum Innere Fuhrung der Bundeswehr als Beauftragter fur die Rechtsausbildung in den Streitkraftender Bundesanstalt fur Verwaltungsdienstleistungender Bundeszentrale fur Kinder und Jugendmedienschutz als Vorsitzender der Bundeszentrale fur Kinder und Jugendmedienschutzder Bundeswehrverwaltungsstelle USA und Kanadader Schule ABC Abwehr und Gesetzliche Schutzaufgaben der Bundeswehrder Stiftung Flucht Vertreibung Versohnungdes Bundesaufsichtsamtes fur Flugsicherungdes Bundesinstituts fur Kultur und Geschichte der Deutschen im ostlichen Europades Bundesinstituts fur Sportwissenschaft als geschaftsfuhrender Direktordes Verpflegungsamtes der Bundeswehrdes Zentrums Brandschutz der Bundeswehrin der Bundesfernstrassenverwaltung 5 in der Bundespolizei als Leiter des arztlichen und sicherheitstechnischen Dienstes als Leiter einer Abteilung des Bundespolizeiprasidiums im Bundesministerium des Innern und fur HeimatDirektor und Professor beim bei der Der Amtsbezeichnung ist ein Zusatz beizufugen der auf die wissenschaftliche Forschungseinrichtung oder die Dienststelle oder Einrichtung mit eigenen wissenschaftlichen Forschungsbereichen hinweist der der Amtsinhaber angehort Dies gilt fur entsprechende Dienststellen und Einrichtungen nach Nummer 2 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B als Leiter einer wissenschaftlichen Forschungseinrichtung als Mitglied des Prasidiums der Bundesanstalt fur Materialforschung und prufung als Mitglied des Prasidiums der Physikalisch Technischen Bundesanstalt bei einer wissenschaftlichen Forschungseinrichtung oder in einem wissenschaftlichen Forschungsbereich als Leiter einer grossen Abteilung eines grossen Fachbereichs oder eines grossen Institutsbei der Bundesagentur fur Arbeit als Leiter eines grossen und bedeutenden Forschungsbereiches beim Institut fur Arbeitsmarkt und Berufsforschungbei der Bundesanstalt fur Materialforschung und prufung als Mitglied des Prasidiumsbei der Physikalisch Technischen Bundesanstalt als Mitglied des Prasidiumsbeim Zentrum fur Geoinformationswesen der Bundeswehr als der Leiter der Abteilung Angewandte Geowissenschaftender Bundesanstalt fur Gewasserkundeder Bundesanstalt fur Wasserbaudes Bundesinstituts fur Bevolkerungsforschung als Geschaftsfuhrender Direktordes Kunsthistorischen Instituts in Florenzdes Wehrwissenschaftlichen Instituts fur Schutztechnologien ABC Schutzdes Wehrwissenschaftlichen Instituts fur Werk und BetriebsstoffeB 4 Direktor der Bundeszentrale fur gesundheitliche Aufklarungdes Beschaffungsamtes des BMIeiner Wehrtechnischen Dienststellein der Bundesfernstrassenverwaltung 6 Erster Direktor bei der Bundesanstalt fur Immobilienaufgabenbeim Bundesinstitut fur Berufsbildung als Leiter des Forschungsbereichs und als der standige Vertreter des Prasidentenbeim Zentrum fur Geoinformationswesen der Bundeswehr als der standige Vertreter des Amtschefsim Bundeskriminalamtbeim Bundesamt fur Verfassungsschutz Die Amtsinhaber sind berechtigt die Amtsbezeichnung Direktor ohne Zusatz zu fuhren Prasident des Bundessortenamteseiner BundespolizeidirektionB 5 Direktor und Professor bei der Bundesagentur fur Arbeit als Direktor des Instituts fur Arbeitsmarkt und Berufsforschungder Stiftung Judisches Museum BerlinErster Direktor der Unfallversicherung Bund und BahnOberdirektor bei der Bundesagentur fur Arbeit als Geschaftsfuhrer bei der Zentrale als Vorsitzendes Mitglied der Geschaftsfuhrung einer RegionaldirektionPrasident der Hochschule des Bundes fur offentliche Verwaltungder Zentralen Stelle fur Informationstechnik im Sicherheitsbereichdes Bundesamtes fur Naturschutzdes Bundessprachenamtesdes Fernstrassen BundesamtesPrasident und Professor der Bundesanstalt fur Strassenwesender Stiftung Deutsches Historisches Museumder Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschlanddes Bundesamtes fur Kartographie und Geodasiedes Bundesamtes fur Seeschifffahrt und HydrographieB 6 Direktor und Professor beim Bundesbeauftragten fur den Datenschutz und die Informationsfreiheit als der leitende Beamtebeim Bundesrechnungshofin der Bundesfernstrassenverwaltung 7 Direktor und Professor bei der Bundesagentur fur ArbeitErster Direktor bei der Bundesnetzagentur fur Elektrizitat Gas Telekommunikation Post und Eisenbahnenbeim Bundesamt fur Ausrustung Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehrbeim Bundesamt fur das Personalmanagement der Bundeswehrbeim Bundesamt fur Infrastruktur Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehrbeim Bundesnachrichtendienst Die Amtsinhaber sind berechtigt die Amtsbezeichnung Erster Direktor ohne Zusatz zu fuhren beim Luftfahrtamt der Bundeswehr als der standige Vertreter des Amtschefsbeim Planungsamt der Bundeswehr als der standige Vertreter des AmtschefsOberdirektor bei der Bundesagentur fur Arbeit als Geschaftsfuhrer bei der Zentrale als Vorsitzendes Mitglied der Geschaftsfuhrung einer RegionaldirektionPrasident der Bundesakademie fur offentliche Verwaltungder Bundesanstalt fur den Digitalfunk der Behorden und Organisationen mit Sicherheitsaufgabender Bundesfinanzakademieder Bundespolizeiakademie 8 der Bundeszentrale fur politische Bildungdes Bundesamtes fur Bevolkerungsschutz und Katastrophenhilfedes Bundesamtes fur Guterverkehrdes Bundesamtes fur Strahlenschutzdes Bundesamtes fur Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheitdes Bundesamtes fur zentrale Dienste und offene Vermogensfragen und des Bundesausgleichsamtesdes Bundeseisenbahnvermogensdes Deutschen Wetterdienstesdes Eisenbahn Bundesamtesdes Kraftfahrt Bundesamtesdes Luftfahrt Bundesamteseiner BundespolizeidirektionPrasident und Professor der Bundesanstalt fur Arbeitsschutz und Arbeitsmedizindes Bundesinstituts fur Risikobewertungdes Deutschen Archaologischen Institutsdes Friedrich Loeffler Instituts Bundesforschungsinstitut fur Tiergesundheitdes Johann Heinrich von Thunen Instituts Bundesforschungsinstitut fur Landliche Raume Wald und Fischereides Julius Kuhn Instituts Bundesforschungsinstitut fur Kulturpflanzendes Max Rubner Instituts Bundesforschungsinstitut fur Ernahrung und LebensmittelB 7 Direktor bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn See als stellvertretender Geschaftsfuhrer oder Mitglied der GeschaftsfuhrungOberdirektor bei der Bundesagentur fur Arbeit 9 als Geschaftsfuhrer bei der ZentralePrasident der Bundesakademie fur Sicherheitspolitikder Bundesanstalt fur Landwirtschaft und Ernahrungder Generaldirektion Wasserstrassen und Schifffahrtdes Bildungszentrums der Bundeswehrdes Bundesamtes fur Bauwesen und Raumordnungdes Bundesamts fur Justizdes Bundesarchivsdes Bundesinstituts fur Berufsbildungdes Bundesamtes fur den Militarischen Abschirmdienstdes Planungsamtes der BundeswehrPrasident und Professor der Bundesanstalt fur Geowissenschaften und Rohstoffedes Paul Ehrlich Institutsdes Robert Koch InstitutsB 8 Direktor bei der Deutschen Rentenversicherung Bund als Mitglied des DirektoriumsErster Direktor der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn See als Geschaftsfuhrer oder Vorsitzender der GeschaftsfuhrungPrasident der Stiftung Preussischer Kulturbesitzdes Bundesamtes fur die Sicherheit der nuklearen Entsorgungdes Bundesamtes fur Familie und zivilgesellschaftliche Aufgabendes Bundesamtes fur Sicherheit in der Informationstechnikdes Bundesamtes fur Wirtschaft und Ausfuhrkontrolleder Bundesanstalt Technisches Hilfswerkdes Bundeskartellamtesdes Bundeszentralamtes fur Steuerndes Deutschen Patent und Markenamtesdes Statistischen Bundesamtesdes UmweltbundesamtesPrasident und Professor der Bundesanstalt fur Materialforschung und prufungder Physikalisch Technischen Bundesanstaltdes Bundesinstituts fur Arzneimittel und MedizinprodukteB 9 Prasident der Generalzolldirektiondes Bundesamtes fur Ausrustung Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehrdes Bundesamtes fur das Personalmanagement der Bundeswehrdes Bundesamtes fur Infrastruktur Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehrdes Bundesamtes fur Migration und Fluchtlingedes Bundesamtes fur Soziale Sicherungdes Bundesamtes fur Verfassungsschutzdes Bundeskriminalamtesdes Bundesnachrichtendienstesdes Bundespolizeiprasidiumsdes Bundesverwaltungsamtes1 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe B 3 oder in der A Besoldung 2 Dieses Amt darf nur Beamten ubertragen werden die nach 3 Fernstrassen Uberleitungsgesetz aus einer Landesstrassenbauverwaltung statuswahrend zum Fernstrassen Bundesamt versetzt wurden 3 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe B 2 oder in der A Besoldung 4 Das Einvernehmen fur die Bewertung des Dienstpostens nach Besoldungsgruppe B 3 erfolgt ausschliesslich fur den derzeitigen Amtsinhaber und wird zeitlich auf die Dauer seiner Wahrnehmung der Funktion beschrankt 5 Dieses Amt darf nur Beamten ubertragen werden die nach 3 Fernstrassen Uberleitungsgesetz aus einer Landesstrassenbauverwaltung statuswahrend zum Fernstrassen Bundesamt versetzt wurden 6 Dieses Amt darf nur Beamten ubertragen werden die nach 3 Fernstrassen Uberleitungsgesetz aus einer Landesstrassenbauverwaltung statuswahrend zum Fernstrassen Bundesamt versetzt wurden 7 Dieses Amt darf nur Beamten ubertragen werden die nach 3 Fernstrassen Uberleitungsgesetz aus einer Landesstrassenbauverwaltung statuswahrend zum Fernstrassen Bundesamt versetzt wurden 8 Gilt nur fur derzeitigen Amtsinhaber 9 Fur hochstens einen Geschaftsfuhrer dessen Funktion sich von denen der Geschaftsfuhrer in den Besoldungsgruppen B 5 und B 6 abhebt Landesbeamte inkl Kommunalbeamte Bearbeiten Die Grundamtsbezeichnungen sind in den Landesbesoldungsordnungen festgelegt Die Zusatze zu den Grundamtsbezeichnungen werden meist vom Innenressort oder der Landesregierung als Kollegialorgan festgelegt Beamte der Kommunalverwaltungen sind mittelbare Landesbeamte Sie fuhren neben ihrer Grundamtsbezeichnung in der Regel den Zusatz Gemeinde Stadt Kreis Magistrats oder Verwaltungs Um Verwechslungen mit dem Gemeinderat und dem Stadtdirektor zu vermeiden werden diese Amtsbezeichnungen nicht vergeben Entsprechend lauten die Amtsbezeichnungen Gemeindeverwaltungsrat oder unterschiedlich nach Bundesland bspw Gemeindeoberverwaltungsrat Gemeindeverwaltungsoberrat bzw Stadtverwaltungsrat oder Leitender Stadtverwaltungsdirektor Dagegen heisst es jedoch nicht etwa Kreisverwaltungsamtsrat sondern Kreisamtsrat bzw Magistratsoberamtsrat Stadtamtsoberrat Ebenso verhalt es sich bspw mit Stadtinspektor oder Magistratssekretar Die Amtsbezeichnung Verwaltungsrat birgt allerdings eine Verwechslungsgefahr mit dem Gremium Verwaltungsrat als Organ einer juristischen Person des offentlichen Rechts Bei folgenden Amtsbezeichnungen wird die Zulassung des Zusatzes Regierungs in den Bundeslandern unterschiedlich gehandhabt Amtsinspektor Amtsrat OberamtsratBaden Wurttemberg Bearbeiten Zu den Grundamts Bezeichnungen nach Landesbesoldungsgesetz Baden Wurttemberg siehe Besoldungsordnung A Landesbesoldungsordnung A Baden Wurttemberg Folgende Kombinationen aus Grundamtsbezeichnung und Zusatz sind festgelegt 4 Zusatze zu den Grundamtsbezeichnungen fur die Beamten des Landes Grundamtsbezeichnung ZusatzeErster Hauptwachtmeister Justiz Sekretar Obersekretar Hauptsekretar Archiv Bibliotheks Eich Gerichts im Justizdienst im Justizwachtmeisterdienst Justiz Regierungs Steuer Technischer Verfassungsschutz Vermessungs Inspektor Oberinspektor Amtmann Archiv Bau Bibliotheks Brand Eich Forst Gerichts im Gerichtsvollzieherdienst im Justizvollzugsdienst Justiz Landwirtschafts Regierungs Sozial Steuer Technischer Verfassungsschutz Vermessungs Rat Oberrat Direktor Leitender Direktor Archiv Bau Bibliotheks Brand Chemie Eich Forst Kriminal Landwirtschafts Medizinal Pharmazie Polizei Psychologie Regierungs Technischer Verfassungsschutz Vermessungs Veterinar Pfarrer Dekan im JustizvollzugsdienstZusatze zu den Grundamtsbezeichnungen fur die Beamten der Gemeinden der Landkreise und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Korperschaften Anstalten und Stiftungen des offentlichen Rechts Grundamtsbezeichnung ZusatzeHauptwart Betriebs Sekretar Obersekretar lt Hauptsekretar Amtsinspektor Archiv Bibliotheks Gemeinde Justiz Kreis Stadt Steuer Technischer Verbands Vermessungs Verwaltungs Veterinarhygiene Inspektor Oberinspektor Amtmann Amtsrat Oberamtsrat Archiv Bank Bau Bibliotheks Brand Forst Gemeinde Justiz Kreis Landwirtschafts Sozial Stadt Steuer Technischer Vermessungs Verbands Verwaltungs Rat Oberrat Direktor Leitender Direktor Archiv Bank Bau bei der Landeskreditbank Bibliotheks Brand Chemie Forst Landwirtschafts Medizinal Pharmazie Psychologie Rechts Technischer Vermessungs Verwaltungs Veterinar Die Gemeinden Landkreise und Stadte konnen festlegen dass Zusatzen die auf die Laufbahn oder Fachrichtung hinweisen der weitere Zusatz Gemeinde Kreis oder Stadt vorangestellt wird Saarland Bearbeiten Grundamtsbezeichnung ZusatzeAufseherOberaufseher Forst OberwartHauptwart Eich WachtmeisterOberwachtmeisterHauptwachtmeisterErster Hauptwachtmeister Justiz AssistentSekretarObersekretarHauptsekretar Amtsinspektor Bibliotheks Eich Forst Gemeinde Gesundheits Gewerbe im Justizvollzugsdienst Justiz Kartographen Kreis Regierungs Stadt Stadtverbands Steuer Universitats Verwaltungs Vermessungs AssistentSekretar Vollstreckungs InspektorOberinspektorAmtmannAmtsrat Oberamtsrat Archiv Bau Bergrevier Bergvermessungs Bibliotheks Brand Datenverarbeitungs Eich Fernmelde Forst Gartenbau Gemeinde Gesundheits Gewerbe Justiz Kartographen Kreis Obstbau Regierungs Sozial Stadt Stadtverbands Steuer Universitats Vermessungs Verwaltungs RatOberratDirektorLeitender Direktor Archiv Bau Berg Bergvermessungs Bibliotheks Biologie Brand Chemie Eich Forst Gartenbau Geologie Gewerbe Gewerbemedizinal Kriminal Landwirtschafts Medizinal Pharmazie Polizei Psychologie Regierungs Universitats Vermessungs Verwaltungs Veterinar Wirtschafts Ohne Zusatz werden folgende Amtsbezeichnungen verwendet Oberamtsgehilfe Hauptamtsgehilfe Amtsmeister Oberamtsmeister Oberbetriebsgehilfe Hauptbetriebsgehilfe Betriebsmeister Oberbetriebsmeister Betriebsassistent Werkmeister Oberwerkmeister Hauptwerkmeister BetriebsinspektorRechtsgrundlage Verordnung uber die Festsetzung von Amtsbezeichnungen vom 18 Januar 1977 Amtsblatt 77 109 zuletzt geandert durch Gesetz Nr 1327 4 RBG vom 26 Januar 1994 Amtsbl 94 509 Sachsen Anhalt Bearbeiten Im Land Sachsen Anhalt sind die Zusatze zu den Grundamtsbezeichnungen der Besoldungsordnung A in der Anlage zum Gemeinsamen Runderlass des Ministeriums des Innern der ubrigen Ministerien und des Landtags ohne das Ministerium der Justiz geregelt vom 4 Oktober 2010 geregelt 5 Richter und Staatsanwalte BearbeitenAmtsbezeichnungen der Richter auf Lebenszeit und der Richter auf Zeit 11 DRiG sind Richter Vorsitzender Richter Direktor Vizeprasident oder Prasident mit einem das Gericht bezeichnenden Zusatz Richter am Vorsitzender Richter am Direktor des Vizeprasident des Prasident des 19a Abs 1 DRiG Richter kraft Auftrags 16 DRiG fuhren im Dienst die Bezeichnung Richter mit einem das Gericht bezeichnenden Zusatz Richter am 19a Abs 2 DRiG Richter auf Probe fuhren die Bezeichnung Richter im staatsanwaltschaftlichen Dienst die Bezeichnung Staatsanwalt 19a Abs 3 DRiG Die konkreten Amtsbezeichnungen Grundamtsbezeichnung in Verbindung mit der Gerichtsform sowie deren Zuordnung zu einer Besoldungsgruppe finden sich grundsatzlich in der Bundesbesoldungsordnung R Anlage III BBesG und den Landesbesoldungsordnungen R der Lander 6 Die Staatsanwalte im Bundesdienst fuhren die Amtsbezeichnungen Staatsanwalt beim Bundesgerichtshof Besoldungsgruppe R 2 Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof Besoldungsgruppe R 3 Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof Besoldungsgruppe R 6 als Abteilungsleiter bei der Bundesanwaltschaft oder als standiger Vertreter des Generalbundesanwalts Besoldungsgruppe R 7 und Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Besoldungsgruppe R 9 7 Die heutigen Amtsbezeichnungen wurden am 1 Oktober 1974 durch das Gesetz zur Anderung der Bezeichnungen der Richter und ehrenamtlichen Richter und der Prasidialverfassung der Gerichte vom 26 Mai 1972 BGBl I S 841 eingefuhrt Sie war Teil der Justizreform in den 1970er Jahren Die Bezeichnungen Vizeprasident und Direktor traten spater hinzu Die Neuregelung hatte nach der amtlichen Begrundung der Bundesregierung zum Ziel die bisherigen uber 30 Amtsbezeichnungen der Richter z B Landgerichtsrat fur Richter am Landgericht zu vereinfachen und zu vereinheitlichen insbesondere die weitgehend an den hierarchischen Aufbau der Verwaltungsbehorden angelehnten Amtsbezeichnungen durch Bezeichnungen zu ersetzen die die Tatigkeit und Stellung des Richters besser als bisher kennzeichneten 8 Der federfuhrende Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages sprach sich mehrheitlich fur eine einheitliche Bezeichnung Richter ohne Zusatze mit Ausnahme der Prasidenten aus 9 Der Bundesrat verlangte die Einberufung des Vermittlungsausschusses und sprach in den Grunden von einer Einebnung der Amtsbezeichnungen und einer Gleichschaltung 10 Die bisher zu Gerichtsprasidenten ernannten Richter fuhrten ab dem 1 Oktober 1972 die Amtsbezeichnung Prasident die zu Landgerichtsdirektoren Verwaltungsgerichtsdirektoren Landesarbeitsgerichtsdirektoren Senatsprasidenten oder Vizeprasidenten ernannten Richter die Amtsbezeichnung Vorsitzender Richter und die ubrigen Richter die Amtsbezeichnung Richter Dazu trat ein das Gericht bezeichnender Zusatz BGBl I S 841 852 Das Bundesverfassungsgericht bejahte in einem Beschluss des Zweiten Senates vom 27 Juni 1974 die Gesetzgebungskompetenz des Bundes in Bezug auf die Amtsbezeichnungen der Richter Diese war durch Art 98 Grundgesetz alte Fassung gegeben 11 Die bis zum 30 September 1972 gultigen Amtsbezeichnungen fur Richter waren BGBl 1971 I S 208 229 Landgerichtsrat Amtsgerichtsrat Oberamtsrichter Verwaltungsrichter Landgerichtsdirektor Kammergerichtsrat Amtsgerichtsdirektor Oberverwaltungsrichter Amtsgerichtsprasident Vizeprasident Senatsprasident LandgerichtsprasidentSiehe auch BearbeitenAmter in Bundesministerien Dienstgrade der Bundeswehr Amtsbezeichnungen der deutschen Polizei Amtsbezeichnungen des Bundesgrenzschutzes Amtsbezeichnungen der Bundespolizei Amtsbezeichnungen der deutschen Zollverwaltung Dienstgrade der Feuerwehr in Deutschland Amtsbezeichnungen der BahnpolizeiEinzelnachweise Bearbeiten Eine Beamtin ist eine Frau und keine Mannin Hamburger Abendblatt 22 Mai 1986 a b Festsetzung von Zusatzen zu den Grundamtsbezeichnungen hier Rundschreiben zur Bundesbesoldungsordnung A BBesO A RdSchr d BMI v 14 9 2020 GMBl 2020 Nr 38 S 798 14 September 2020 abgerufen am 16 Dezember 2021 Festsetzung von Zusatzen zu den Grundamtsbezeichnungen Rundschreiben zur Bundesbesoldungsordnung B BBesO B RdSchr d BMI v 25 3 2021 D3 30200 183 5 Nicht mehr online verfugbar In Bundesministerium des Innern fur Bau und Heimat 25 Marz 2021 archiviert vom Original am 28 Marz 2022 abgerufen am 14 Dezember 2021 Verordnung des Finanzministeriums uber die Beifugung von Zusatzen zu den Grundamtsbezeichnungen Grundamtsbezeichnungs Verordnung GrbezVO vom 28 Januar 1988 geandert durch Verordnung vom 2 Mai 2019 GBl S 130 Finanzministerium Baden Wurttemberg abgerufen am 10 Mai 2021 Anlage zum Gemeinsamen Runderlass des Ministeriums des Innern der ubrigen Ministerien und des Landtags ohne das Ministerium der Justiz In Landesrecht Sachsen Anhalt 4 Oktober 2010 abgerufen am 10 April 2020 beispielhaft Landesbesoldungsordnung R Nicht mehr online verfugbar Land Nordrhein Westfalen ehemals im Original abgerufen am 7 Mai 2020 1 2 Vorlage Toter Link recht nrw de Seite nicht mehr abrufbar Suche in Webarchiven Bundesbesoldungsgesetz Deutscher Bundestag 6 Wahlperiode Hrsg Gesetzentwurf der Bundesregierung Bonn 19 Marz 1970 BT Drs 6 557 Deutscher Bundestag 6 Wahlperiode Hrsg Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses Bonn 3 Dezember 1971 Berichterstatter waren die Abgeordneten Richard Jaeger CSU und Claus Arndt SPD BT Drs 6 2903 Deutscher Bundestag 6 Wahlperiode Hrsg Grunde fur die Einberufung Bonn 21 Januar 1972 BT Drs 6 3145 Bundesverfassungsgericht Hrsg Grunde fur die Einberufung Karlsruhe 27 Juni 1974 BVerfG 38 1 Normdaten Sachbegriff GND 4142297 1 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Amtsbezeichnung amp oldid 234489553