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Dieser Artikel betrifft den nachgestellten Zusatz fur die gleichnamige Erzahlung von Ferdinand von Saar siehe Ausser Dienst Erzahlung fur die Autobiografie von Helmut Schmidt siehe Ausser Dienst Eine Bilanz Ausser Dienst a D ist ein nachgestellter Zusatz zu einer Amts Dienst oder Dienstgradbezeichnung Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1 1 Beamte und Richter 1 1 1 Ruhestandbeamte und richter 1 1 2 Entlassene Beamte und Richter 1 2 Soldaten 1 2 1 Soldaten im Ruhestand 1 2 2 Fruhere nicht in den Ruhestand versetzte Soldaten 1 3 Ehemalige Personen in einem Amtsverhaltnis 1 4 Abgeordnete 1 4 1 Beamte als Bundestagsabgeordnete 2 Schweiz 3 EinzelnachweiseDeutschland BearbeitenBeamte und Richter Bearbeiten Ruhestandbeamte und richter Bearbeiten Beamte und Richter des Bundes im Ruhestand durfen die ihnen bei der Versetzung in den Ruhestand zustehende Amtsbezeichnung mit dem Zusatz ausser Dienst oder a D und die im Zusammenhang mit dem Amt verliehenen Titel weiter fuhren 86 Abs 3 S 1 BBG Andert sich die Bezeichnung des fruheren Amtes darf die geanderte Amtsbezeichnung gefuhrt werden 86 Abs 3 S 2 BBG Nach dem Wechsel in ein anderes Amt mit einem niedrigeren Endgrundgehalt darf neben der neuen Amtsbezeichnung die des fruheren Amtes mit dem Zusatz ausser Dienst oder a D gefuhrt werden 86 Abs 2 S 3 BBG Emeritierte Professoren tragen den Zusatz sofern sie als Beamte ein Amt bekleidet haben Universitatsprofessor Anlage II BBesG und in den Ruhestand versetzt wurden Dies ist regelmassig der Fall Entsprechende Regelungen zu Ruhestandbeamten und richtern der Lander und Gemeinden befinden sich auch in den Beamtengesetzen der Lander Entlassene Beamte und Richter Bearbeiten Entlassenen Beamten und Richtern des Bundes kann die oberste Dienstbehorde die Erlaubnis erteilen die Amtsbezeichnung mit dem Zusatz ausser Dienst oder a D sowie die im Zusammenhang mit dem Amt verliehenen Titel zu fuhren Die Erlaubnis kann zuruckgenommen werden wenn der fruhere Beamte sich ihrer als nicht wurdig erweist 39 S 2 f BBG Entlassene Anwarter des Bundes im Vorbereitungsdienst die in einem Beamtenverhaltnis auf Widerruf gestanden haben durfen ihre ehemalige Dienstbezeichnung nicht mit dem Zusatz fuhren da die rechtlichen Bestimmungen zur Trageberechtigung nur Amtsbezeichnungen umfassen Entsprechende Regelungen zu entlassenen Beamten und Richtern der Lander und Gemeinden befinden sich auch in den Beamtengesetzen der Lander Soldaten Bearbeiten Soldaten im Ruhestand Bearbeiten Mit dem Eintritt oder der Versetzung in den Ruhestand hat der Berufssoldat der Bundeswehr das Recht seine Dienstgradbezeichnung mit dem Zusatz ausser Dienst a D weiterzufuhren 44 Abs 7 SG Berufssoldaten der Wehrmacht durfen ihre letzte Dienstgradbezeichnung mit dem Zusatz a D weiterfuhren gemass 53 Abs 5 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhaltnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen Die Befugnis fur Soldaten der ehemaligen Nationalen Volksarmee die Bezeichnung des dort zuletzt erreichten Dienstgrades nach dem Ausscheiden aus dem Wehrdienstverhaltnis mit den Zusatzen a D oder d R weiter fuhren zu durfen folgte aus der Reservistenordnung der DDR die nach dem Einigungsvertrag nicht fort gilt womit die fruher aus ihr abzuleitenden Befugnisse erloschen Auch besteht kein diesbezugliches Gewohnheitsrecht 1 Alexander Martin Sardina erlautert im Zusammenhang mit der biografischen Vorstellung eines Zeitzeugen die Kontroverse darum und kritisiert die fehlende Befugnis als nicht nachvollziehbar 2 Fruhere nicht in den Ruhestand versetzte Soldaten Bearbeiten Fruhere Soldaten durfen ihren in der Bundeswehr erworbenen Dienstgrad mit dem Zusatz der Reserve oder d R weiterfuhren wenn ihnen ihr Dienstgrad nicht nur vorlaufig oder zeitweilig verliehen worden ist und sie nicht als fruherer Berufssoldat berechtigt sind ihren Dienstgrad mit dem Zusatz ausser Dienst oder a D zu fuhren 2 Abs 1 ResG Werden Reservisten in ein Wehrdienstverhaltnis berufen fuhren sie ihren Dienstgrad wahrend des Wehrdienstverhaltnisses ohne einen dieser Zusatze 2 Abs 2 ResG Ehemalige Personen in einem Amtsverhaltnis Bearbeiten Den Zusatz fuhren in Deutschland ublicherweise ebenfalls Personen die in einem offentlich rechtlichen Amtsverhaltnis gestanden haben z B Bundeskanzler Minister Senatoren Parlamentarische Staatssekretare wofur eine Rechtsgrundlage nicht ersichtlich ist Bezeichnungen wie Altbundeskanzler die gelegentlich im journalistischen Sprachgebrauch verwendet werden fuhren ehemalige Amtsinhaber selbst nicht Abgeordnete Bearbeiten Ehemalige Abgeordnete fuhren den Zusatz ausser Dienst zur Bezeichnung Mitglied des Bundestages oder eines anderen Parlaments nicht weil sie Mandatstrager und nicht Beamte waren die ihre Funktion durch Wahl erlangt hatten und nicht wieder in Dienst gestellt werden konnen nach dem Ausscheiden aus dem Parlament Beamte als Bundestagsabgeordnete Bearbeiten Personen deren Rechte und Pflichten aus dem Dienstverhaltnis ruhen weil sie als Abgeordnete in den Deutschen Bundestag gewahlt worden sind haben das Recht ihr Amts oder Dienstbezeichnung mit dem Zusatz ausser Dienst a D zu fuhren 5 Abs 1 S 3 i V m 8 Abs 1 AbgG Schweiz BearbeitenIn der Schweiz ist der Zusatz aD bzw ausser Dienst gesetzlich in Art 95 der Verordnung uber die Militardienstpflicht VMDP geregelt Er darf von militarischen Dienstgraden gefuhrt werden die aus der Militardienstpflicht entlassen wurden Es ist dabei unerheblich ob es sich um einen Berufsmilitar handelt oder nicht beispielsweise Oberstlt aD Zivile Amtstrager werden mit dem Zusatz alt vor der Amtsbezeichnung als aus der Funktion ausgeschieden bezeichnet beispielsweise alt Gemeindeschreiber Einzelnachweise Bearbeiten Antwort des Bundesregierung vom 24 Mai 1993 auf eine parlamentarische Anfrage Bundestags Drucksache 12 5007 S 2 Alexander Martin Sardina Hello girls and boys Fremdsprachenunterricht in der SBZ und DDR Wolff Verlag Berlin 2018 ISBN 978 3 941461 28 4 Seite 418 f Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten 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