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Ministerialdirektor MD MDir MinDir ist in Deutschland die Amtsbezeichnung eines Beamten mit herausgehobener Dienststellung Das Amt des Ministerialdirektors gibt es aktuell im Bund im Freistaat Bayern und in den Landern Baden Wurttemberg und Rheinland Pfalz Inhaltsverzeichnis 1 Bundesrepublik Deutschland 1 1 Besoldung 1 2 Dienststellung in einer Behorde 2 Baden Wurttemberg 3 Bayern 4 Weitere Lander 5 Siehe auch 6 EinzelnachweiseBundesrepublik Deutschland BearbeitenIn der Bundesverwaltung bekleidet er nach dem beamteten Staatssekretar das zweithochste Amt Ministerialdirektoren dienen bei obersten Behorden des Bundes Bundesministerien Bundestags und Bundesratsverwaltung Bundesprasidialamt Bundeskanzleramt Bundespresseamt u a Besoldung Bearbeiten Sie sind beim Bund in der Regel in die Besoldungsgruppe B 9 der Bundesbesoldungsordnung B des Bundesbesoldungsgesetzes eingruppiert 1 Als politische Beamte konnen sie jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden Dienststellung in einer Behorde Bearbeiten Meistens haben sie die Funktion eines Abteilungsleiters in der Ministerialhierarchie inne und sind Vertreter des ihnen vorgesetzten beamteten Staatssekretars Unter dem Ministerialdirektor steht in der Regel ein Ministerialdirigent MDg MDgt MDirig MinDirig oder ein vergleichbarer Angestellter als Leiter einer Unterabteilung In Einzelfallen untersteht dem Ministerialdirektor ein Ministerialrat Zum Beispiel unterstehen im Bundesprasidialamt den Ministerialdirektoren bzw Abteilungsleitern direkt die Ministerialrate MR MinR bzw Referatsleiter da keine Unterabteilungen gebildet wurden Baden Wurttemberg BearbeitenIm Land Baden Wurttemberg ist der Ministerialdirektor in der Regel der ranghochste Beamte seines Ministeriums vergleichbar einem Staatssekretar auf Bundesebene Der Ministerialdirektor ist Leiter der Verwaltung Amtschef sowie allgemeiner und standiger Vertreter seines Ministers Er ist die Schnittstelle zwischen Verwaltung und der politischen Ebene die vom Minister und dem Staatssekretar vertreten wird wobei es auch unter bestimmten Voraussetzungen beamtete Staatssekretare in Baden Wurttemberg gibt Dem Ministerialdirektor unterstehen hier meistens Ministerialdirigenten in der Funktion von Abteilungsleitern Da in Baden Wurttemberg keine Unterabteilungen bestehen sind unter den Abteilungen die Referate eingegliedert die somit wie im Bund von Ministerialraten geleitet werden In Baden Wurttemberg wurde zum 1 Juli 2015 im Rang eines Ministerialdirektors ein Beauftragter der Landesregierung fur Informationstechnologie CIO 2 installiert Der Bedeutung dieser Position entsprechend hat der Amtsinhaber uber das Stammhaus Innenministerium hinaus ressortubergreifende Kompetenzen Zusatzlich hat der CIO Berichtsrecht im Kabinett Diese besondere Konstruktion ist bundesweit einmalig Bayern BearbeitenIm Freistaat Bayern ist der Ministerialdirektor ebenfalls der ranghochste Beamte seines Ministeriums vergleichbar einem Staatssekretar auf Bundesebene Der Ministerialdirektor kann der Amtschef des Ministeriums und damit allgemeiner und standiger Vertreter seines Ministers sein 3 Daneben kann es pro Ministerium einen weiteren Ministerialdirektor geben 4 der diese besondere Stellung nicht hat Dem Ministerialdirektor unterstehen hier meistens Ministerialdirigenten in der Funktion von Abteilungsleitern Ministerialdirektoren und Amtschefs sind in Bayern anders als im Bund und in allen anderen Landern keine politischen Beamte 5 Die Bezeichnung Staatssekretar tragt in Bayern ein Mitglied der Bayerischen Staatsregierung neben den Staatsministern und dem Ministerprasidenten Weitere Lander BearbeitenIn Deutschland gibt es Ministerialdirektoren ansonsten nur im Land Rheinland Pfalz und formal im Land Berlin In Rheinland Pfalz gibt es Ministerialdirektoren nur als standige Vertreter des Chefs der Staatskanzlei und als direkt dem Minister unterstellte Beamte mit besonderem Aufgabenbereich Letztere Moglichkeit kommt eher selten vor Im Land Berlin gibt es das Amt des Ministerialdirektors nur da das Sekretariat der Kultusministerkonferenz rechtlich eine Behorde des Landes Berlin ist und der Generalsekretar der Kultusministerkonferenz das Amt eines Ministerialdirektors innehat Historisch gibt es Ministerialdirektoren schon langer So gab es das Amt schon im Deutschen Kaiserreich in der Weimarer Republik und im NS Staat Auch Preussen kannte Ministerialdirektoren Fruher gab es das Amt z B auch in Landern wie Nordrhein Westfalen Sachsen Thuringen und Hessen Siehe auch BearbeitenAmter in Bundesministerien Landesministerium LandesdatenschutzbeauftragterEinzelnachweise Bearbeiten Jorg Bogumil Werner Jann Verwaltung und Verwaltungswissenschaft in Deutschland Einfuhrung in die Verwaltungswissenschaft Springer Verlag 2015 ISBN 3 322 95687 3 S 88 https cio bw de Gesetze Bayern de Geschaftsordnung der Bayerischen Staatsregierung 4 abgerufen am 3 November 2021 Gesetze Bayern de Bayerische Besoldungsordnung Anlage 1 Besoldungsgruppe B 9 abgerufen am 3 November 2021 Bayerische Staatszeitung Braucht Bayern politische Beamte 29 April 2011Amtsbezeichnungen der Bundesbesoldungsordnungen A und B im nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschlandgemass Anlage I zu 20 Absatz 2 Satz 1 BBesG Laufbahngruppe Hoherer Dienst Staatssekretar B 11 Ministerialdirektor B 9 bzw B 10 Ministerialdirigent B 6 Ministerialrat B 3 Leitender Regierungsdirektor Ministerialrat A 16 Regierungsdirektor A 15 Oberregierungsrat A 14 Regierungsrat A 13h nbsp Laufbahngruppe Gehobener Dienst Regierungsoberamtsrat A 13g Regierungsamtsrat A 12 Regierungsamtmann A 11 Regierungsoberinspektor A 10 Regierungsinspektor A 9g Laufbahngruppe Mittlerer Dienst Regierungsamtsinspektor A 9m Regierungshauptsekretar A 8 Regierungsobersekretar A 7 Regierungssekretar A 6m Laufbahngruppe Einfacher Dienst Oberamtsmeister A 5 oder A 6e Amtsmeister A 4 Hauptamtsgehilfe A 3 Oberamtsgehilfe A 2 weggefallen Normdaten Sachbegriff GND 4303270 9 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ministerialdirektor amp oldid 237095206