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Leitender Regierungsdirektor LRD LRDir ist in Deutschland eine Amtsbezeichnung fur ein Amt eines Beamten in der Laufbahngruppe des hoheren Dienstes in der Bundes oder Landesverwaltung im dritten Beforderungsamt Sie setzt sich zusammen aus der Grundamtsbezeichnung Leitender Direktor und dem Zusatz Regierungs Im hoheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes lautet die Amtsbezeichnung Leitender Technischer Regierungsdirektor LTRD oder LTRDir Inhaltsverzeichnis 1 Besoldung 2 Ausbildung 3 Dienststellung in einer Behorde 4 BeforderungsamterBesoldung BearbeitenDas Amt eines leitenden Regierungsdirektors ist in Besoldungsgruppe A 16 der Bundesbesoldungsordnung des Bundesbesoldungsgesetzes eingruppiert Die Besoldungsgruppe A 16 ist innerhalb der Besoldungsordnung A das hochste Amt Von der Eingruppierung entspricht das Amt den Dienstgraden Oberst oder Kapitan zur See der Bundeswehr Ausbildung BearbeitenDie Angehorigen des hoheren nichttechnischen Verwaltungsdienstes haben oft ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universitat mit der Erste Prufung absolviert und einen anschliessenden Vorbereitungsdienst Rechtsreferendariat mit der Zweiten Staatsprufung erfolgreich abgeschlossen und besitzen somit die Befahigung zum Richteramt oder haben ein anderes fur diese Laufbahn befahigendes Universitatsstudium mit einem Master abgeschlossen und einen entsprechenden fachspezifischen Vorbereitungsdienst Referendariat absolviert Dienststellung in einer Behorde BearbeitenLeitende Regierungsdirektoren sind in grossen Behorden zumeist als Gruppenleiter tatig und leiten somit eine aus mehreren Referaten bestehende Referats Gruppe ahnlich den Unterabteilungen der Ministerien In kleineren Dienststellen konnen sie als Behordenleiter oder Amtsleiter fungieren Beforderungsamter BearbeitenBeforderungsamter sind Dienstposten in der Besoldungsordnung B z B Ministerialrat Ministerialdirigent Ministerialdirektor Prasident einer Behorde usw Amtsbezeichnungen der Bundesbesoldungsordnungen A und B im nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschlandgemass Anlage I zu 20 Absatz 2 Satz 1 BBesG Laufbahngruppe Hoherer Dienst Staatssekretar B 11 Ministerialdirektor B 9 bzw B 10 Ministerialdirigent B 6 Ministerialrat B 3 Leitender Regierungsdirektor Ministerialrat A 16 Regierungsdirektor A 15 Oberregierungsrat A 14 Regierungsrat A 13h nbsp Laufbahngruppe Gehobener Dienst Regierungsoberamtsrat A 13g Regierungsamtsrat A 12 Regierungsamtmann A 11 Regierungsoberinspektor A 10 Regierungsinspektor A 9g Laufbahngruppe Mittlerer Dienst Regierungsamtsinspektor A 9m Regierungshauptsekretar A 8 Regierungsobersekretar A 7 Regierungssekretar A 6m Laufbahngruppe Einfacher Dienst Oberamtsmeister A 5 oder A 6e Amtsmeister A 4 Hauptamtsgehilfe A 3 Oberamtsgehilfe A 2 weggefallen Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Leitender Regierungsdirektor amp oldid 234999015