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Die Besoldungsordnungen A des Bundesbesoldungsgesetzes BBesG Bundesbesoldungsordnung A und der Landesbesoldungsgesetze enthalten die Amter der Beamten und ihre Besoldungsgruppen Dabei sind die Amter nach ihrer Wertigkeit den Besoldungsgruppen zugeordnet Die Bundesbesoldungsordnung A enthalt zudem die Dienstgrade der Soldaten Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit und ihre Besoldungsgruppen wobei entsprechend die Dienstgrade nach ihrer Wertigkeit den Besoldungsgruppen zugeordnet sind Grundsatzlich bestehen in den Besoldungsordnungen A die Besoldungsgruppen A 2 bis A 16 In der Bundesbesoldungsordnung A entfiel zum 1 April 2020 die Besoldungsgruppe A 2 In den Besoldungsordnungen A sind teilweise weitere niedrige Besoldungsgruppen entfallen Die Besoldungsordnungen A konnen neben den Zuordnungen der Amter zu den Besoldungsgruppen auch allgemeine Vorbemerkungen Regelungen zu Stellenzulagen und weiterer Zulagen sowie zu den Amtsbezeichnungen enthalten Die Hohe der Bezuge der einzelnen Besoldungsgruppen ist je nach Besoldungsordnung unterschiedlich Nachdem nach der Foderalismusreform 2006 die Lander fur die Besoldung ihrer eigenen Beamten die Gesetzeskompetenz erhalten hatten haben sich die Dienstbezuge auseinanderentwickelt Die Amtsbezeichnungen der Beamten in der Besoldungsordnung A sind im Folgenden angegeben Kursiv gedruckte Amtsbezeichnungen sind hierbei Grundamtsbezeichnungen die mit einem Zusatz z B Bau Forst Regierungs Stadt erganzt werden konnen oder selten erganzt werden mussen z B Rat Oberrat Inhaltsverzeichnis 1 Bundesbesoldungsordnung A 1 1 Besoldungsgruppe A 2 1 2 Besoldungsgruppe A 3 1 3 Besoldungsgruppe A 4 1 4 Besoldungsgruppe A 5 1 5 Besoldungsgruppe A 6 1 6 Besoldungsgruppe A 7 1 7 Besoldungsgruppe A 8 1 8 Besoldungsgruppe A 9 1 9 Besoldungsgruppe A 10 1 1 10 Besoldungsgruppe A 11 1 1 11 Besoldungsgruppe A 12 1 12 Besoldungsgruppe A 13 1 4 1 13 Besoldungsgruppe A 14 1 14 Besoldungsgruppe A 15 1 15 Besoldungsgruppe A 16 2 Landesbesoldungsordnungen A 2 1 Baden Wurttemberg 2 1 1 Besoldungsgruppe A 6 2 1 2 Besoldungsgruppe A 7 2 1 3 Besoldungsgruppe A 8 2 1 4 Besoldungsgruppe A 9 2 1 5 Besoldungsgruppe A 10 2 1 6 Besoldungsgruppe A 11 2 1 7 Besoldungsgruppe A 12 2 1 8 Besoldungsgruppe A 13 2 1 9 Besoldungsgruppe A 14 2 1 10 Besoldungsgruppe A 15 2 1 11 Besoldungsgruppe A 16 2 2 Bayern 2 2 1 Besoldungsgruppe A 3 2 2 2 Besoldungsgruppe A 4 2 2 3 Besoldungsgruppe A 5 2 2 4 Besoldungsgruppe A 6 2 2 5 Besoldungsgruppe A 7 2 2 6 Besoldungsgruppe A 8 2 3 Berlin 2 3 1 Besoldungsgruppe A 5 2 3 2 Besoldungsgruppe A 6 2 3 3 Besoldungsgruppe A 7 2 3 4 Besoldungsgruppe A 8 2 3 5 Besoldungsgruppe A 9 2 3 6 Besoldungsgruppe A 10 2 3 7 Besoldungsgruppe A 11 2 3 8 Besoldungsgruppe A 12 2 3 9 Besoldungsgruppe A 13 2 3 10 Besoldungsgruppe A 14 2 3 11 Besoldungsgruppe A 15 2 3 12 Besoldungsgruppe A 16 2 4 Brandenburg 2 4 1 Besoldungsgruppe A 5 2 4 2 Besoldungsgruppe A 6 2 4 3 Besoldungsgruppe A 7 2 4 4 Besoldungsgruppe A 8 2 5 Bremen 2 5 1 Besoldungsgruppe A 4 2 5 2 Besoldungsgruppe A 5 2 5 3 Besoldungsgruppe A 6 2 5 4 Besoldungsgruppe A 7 2 5 5 Besoldungsgruppe A 8 2 5 6 Besoldungsgruppe A 9 2 5 7 Besoldungsgruppe A 10 2 5 8 Besoldungsgruppe A 11 2 5 9 Besoldungsgruppe A 12 2 5 10 Besoldungsgruppe A 13 2 5 11 Besoldungsgruppe A 14 2 5 12 Besoldungsgruppe A 15 2 5 13 Besoldungsgruppe A 16 2 6 Hamburg 2 6 1 Besoldungsgruppe A 4 2 6 2 Besoldungsgruppe A 5 2 6 3 Besoldungsgruppe A 6 2 6 4 Besoldungsgruppe A 7 2 6 5 Besoldungsgruppe A 8 2 6 6 Besoldungsgruppe A 9 2 6 7 Besoldungsgruppe A 10 2 6 8 Besoldungsgruppe A 11 2 6 9 Besoldungsgruppe A 12 2 6 10 Besoldungsgruppe A 13 2 6 11 Besoldungsgruppe A 14 2 6 12 Besoldungsgruppe A 15 2 6 13 Besoldungsgruppe A 16 2 7 Hessen 2 7 1 Besoldungsgruppe A 5 2 7 2 Besoldungsgruppe A 6 2 7 3 Besoldungsgruppe A 7 2 7 4 Besoldungsgruppe A 8 2 8 Mecklenburg Vorpommern 2 9 Niedersachsen 2 9 1 Besoldungsgruppe A 5 2 9 2 Besoldungsgruppe A 6 2 9 3 Besoldungsgruppe A 7 2 9 4 Besoldungsgruppe A 8 2 9 5 Besoldungsgruppe A 9 2 9 6 Besoldungsgruppe A 10 2 9 7 Besoldungsgruppe A 11 2 9 8 Besoldungsgruppe A 12 2 9 9 Besoldungsgruppe A 13 2 9 10 Besoldungsgruppe A 14 2 9 11 Besoldungsgruppe A 15 2 9 12 Besoldungsgruppe A 16 2 10 Nordrhein Westfalen 2 10 1 Besoldungsgruppe A 5 2 10 2 Besoldungsgruppe A 6 2 10 3 Besoldungsgruppe A 7 2 10 4 Besoldungsgruppe A 8 2 10 5 Besoldungsgruppe A 9 2 10 6 Besoldungsgruppe A 10 2 10 7 Besoldungsgruppe A 11 2 10 8 Besoldungsgruppe A 12 2 10 9 Besoldungsgruppe A 13 2 10 10 Besoldungsgruppe A 14 2 10 11 Besoldungsgruppe A 15 2 10 12 Besoldungsgruppe A 16 2 11 Rheinland Pfalz 2 11 1 Besoldungsgruppe A 5 2 11 2 Besoldungsgruppe A 6 2 11 3 Besoldungsgruppe A 7 2 11 4 Besoldungsgruppe A 8 2 11 5 Besoldungsgruppe A 9 2 11 6 Besoldungsgruppe A 10 2 11 7 Besoldungsgruppe A 11 2 11 8 Besoldungsgruppe A 12 2 11 9 Besoldungsgruppe A 13 2 11 10 Besoldungsgruppe A 14 2 11 11 Besoldungsgruppe A 15 2 11 12 Besoldungsgruppe A 16 2 12 Saarland 2 12 1 Besoldungsgruppe A 4 2 12 2 Besoldungsgruppe A 9 2 12 3 Besoldungsgruppe A 12 2 12 4 Besoldungsgruppe A 13 2 12 5 Besoldungsgruppe A 16 2 13 Sachsen 2 13 1 Besoldungsgruppe A 4 2 13 2 Besoldungsgruppe A 5 2 13 3 Besoldungsgruppe A 6 2 13 4 Besoldungsgruppe A 7 2 13 5 Besoldungsgruppe A 8 2 13 6 Besoldungsgruppe A 9 2 13 7 Besoldungsgruppe A 10 2 13 8 Besoldungsgruppe A 11 2 13 9 Besoldungsgruppe A 12 2 13 10 Besoldungsgruppe A 13 2 13 11 Besoldungsgruppe A 14 2 13 12 Besoldungsgruppe A 15 2 13 13 Besoldungsgruppe A 16 2 14 Sachsen Anhalt 2 14 1 Besoldungsgruppe A 4 2 14 2 Besoldungsgruppe A 5 2 14 3 Besoldungsgruppe A 6 2 14 4 Besoldungsgruppe A 7 2 14 5 Besoldungsgruppe A 8 2 14 6 Besoldungsgruppe A 9 2 14 7 Besoldungsgruppe A 10 2 14 8 Besoldungsgruppe A 11 2 14 9 Besoldungsgruppe A 12 2 14 10 Besoldungsgruppe A 13 2 14 11 Besoldungsgruppe A 14 2 14 12 Besoldungsgruppe A 15 2 14 13 Besoldungsgruppe A 16 2 15 Schleswig Holstein 2 15 1 Besoldungsgruppe A 5 2 15 2 Besoldungsgruppe A 6 2 15 3 Besoldungsgruppe A 7 2 15 4 Besoldungsgruppe A 8 2 15 5 Besoldungsgruppe A 9 2 15 6 Besoldungsgruppe A 10 2 15 7 Besoldungsgruppe A 11 2 15 8 Besoldungsgruppe A 12 2 15 9 Besoldungsgruppe A 13 2 15 10 Besoldungsgruppe A 14 2 15 11 Besoldungsgruppe A 15 2 15 12 Besoldungsgruppe A 16 2 16 Thuringen 2 16 1 Besoldungsgruppe A 6 2 16 2 Besoldungsgruppe A 7 2 16 3 Besoldungsgruppe A 8 2 16 4 Besoldungsgruppe A 9 2 16 5 Besoldungsgruppe A 10 2 16 6 Besoldungsgruppe A 11 2 16 7 Besoldungsgruppe A 12 2 16 8 Besoldungsgruppe A 13 2 16 9 Besoldungsgruppe A 14 2 16 10 Besoldungsgruppe A 15 2 16 11 Besoldungsgruppe A 16 3 Siehe auch 4 Literatur 5 WeblinksBundesbesoldungsordnung A BearbeitenBesoldungsgruppe A 2 Bearbeiten zum 1 Marz 2020 aufgehoben Oberamtsgehilfe Wachtmeister 1 2 1 Erhalt eine Amtszulage nach Anlage IX 2 Beamte im Justizdienst erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX Neben der Amtszulage steht eine Amtszulage nach der Fussnote 1 nicht zu Besoldungsgruppe A 3 Bearbeiten Hauptamtsgehilfe Oberaufseher 1 Oberschaffner 1 Oberwachtmeister 1 2 Grenadier Jager Panzerschutze Panzergrenadier Panzerjager Kanonier Panzerkanonier Pionier Panzerpionier Funker Panzerfunker Schutze Flieger Sanitatssoldat Matrose Gefreiter 3 1 Erhalt eine Amtszulage nach Anlage IX 2 Beamte im Justizdienst erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX Neben der Amtszulage steht eine Amtszulage nach Fussnote 1 nicht zu 3 Erhalt eine Amtszulage nach Anlage IX Besoldungsgruppe A 4 Bearbeiten Amtsmeister Hauptaufseher 1 Hauptschaffner 1 Hauptwachtmeister 1 2 Oberwart 1 3 Obergefreiter Hauptgefreiter 4 1 Erhalt eine Amtszulage nach Anlage IX 2 Beamte im Justizdienst erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX Neben der Amtszulage steht eine Amtszulage nach der Fussnote 1 nicht zu 3 Als Eingangsamt 4 Erhalt eine Amtszulage nach Anlage IX Besoldungsgruppe A 5 Bearbeiten Betriebsassistent 1 2 Erster Hauptwachtmeister 1 2 3 Hauptwart 1 2 Oberamtsmeister 2 Stabsgefreiter Oberstabsgefreiter 1 Unteroffizier Maat Fahnenjunker Seekadett1 Erhalt eine Amtszulage nach Anlage IX 2 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 6 3 Beamte im Justizdienst erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX Neben der Amtszulage steht eine Amtszulage nach der Fussnote 1 nicht zu Besoldungsgruppe A 6 Bearbeiten Betriebsassistent 1 Erster Hauptwachtmeister 1 2 Hauptwart 1 Oberamtsmeister 1 Sekretar 3 Korporal Stabskorporal 5 Stabsunteroffizier 4 Obermaat 4 1 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 5 2 Beamte im Justizdienst erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX 3 Als Eingangsamt 4 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 7 5 Erhalt eine Amtszulage nach Anlage IX Besoldungsgruppe A 7 Bearbeiten Brandmeister 1 Oberlokomotivfuhrer 2 Obersekretar 3 Oberwerkmeister 2 Polizeimeister 1 Stabsunteroffizier 4 Obermaat 4 Feldwebel Bootsmann Fahnrich Fahnrich zur See Oberfeldwebel 5 Oberbootsmann 5 1 Als Eingangsamt 2 Auch als Eingangsamt 3 Auch als Eingangsamt fur Laufbahnen des mittleren technischen Dienstes 4 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 6 5 Erhalt eine Amtszulage nach Anlage IX Besoldungsgruppe A 8 Bearbeiten Hauptlokomotivfuhrer Hauptsekretar Hauptwerkmeister Oberbrandmeister Polizeiobermeister Hauptfeldwebel 1 Hauptbootsmann 1 Oberfahnrich 1 Oberfahnrich zur See 1 1 Erhalt eine Amtszulage nach Anlage IX Besoldungsgruppe A 9 Bearbeiten Amtsinspektor 1 Betriebsinspektor 1 Hauptbrandmeister 1 Inspektor Kapitan Konsulatssekretar Kriminalkommissar Polizeihauptmeister 1 Polizeikommissar Stabsfeldwebel Stabsbootsmann Oberstabsfeldwebel 1 Oberstabsbootsmann 1 Leutnant Leutnant zur See1 Beamte und Soldaten in Funktionen die sich von denen der Besoldungsgruppe A 9 abheben konnen eine Amtszulage nach Anlage IX erhalten Besoldungsgruppe A 10 1 Bearbeiten Konsulatssekretar Erster Klasse Kriminaloberkommissar Oberinspektor Polizeioberkommissar Seekapitan Oberleutnant Oberleutnant zur See1 Auch als Eingangsamt siehe 23 Absatz 2 BBesG Besoldungsgruppe A 11 1 Bearbeiten Amtmann Kanzler 2 Kriminalhauptkommissar 3 Polizeihauptkommissar 3 Seeoberkapitan Hauptmann 3 Kapitanleutnant 3 1 Auch als Eingangsamt siehe 23 Absatz 2 BBesG 2 Im Auswartigen Dienst 3 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12 Besoldungsgruppe A 12 Bearbeiten Amtsrat Kanzler Erster Klasse 1 2 Kriminalhauptkommissar 3 Polizeihauptkommissar 3 Rechnungsrat als Prufungsbeamter beim Bundesrechnungshof Seehauptkapitan 1 Hauptmann 3 Kapitanleutnant 3 1 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 13 2 Im Auswartigen Dienst 3 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 11 Besoldungsgruppe A 13 1 4 Bearbeiten Akademischer Rat als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule Erster Kriminalhauptkommissar Erster Polizeihauptkommissar Kanzler Erster Klasse 3 4 Konsul Kustos Legationsrat 11 Militarrabbiner Oberamtsrat Oberrechnungsrat 11 als Prufungsbeamter beim Bundesrechnungshof Pfarrer 5 Rat Seehauptkapitan 3 Fachschuloberlehrer 6 7 8 Studienrat im hoheren Dienst 9 Stabshauptmann Stabskapitanleutnant Major Korvettenkapitan Stabsapotheker Stabsarzt Stabsveterinar1 Beamte des gehobenen Dienstes in Funktionen die sich von denen der Besoldungsgruppe A 13 abheben konnen eine Amtszulage nach Anlage IX erhalten 3 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12 4 Im Auswartigen Dienst 5 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 14 6 Mit der Befahigung fur das Lehramt an Realschulen 7 Erhalt als der standige Vertreter eines Fachschuldirektors oder als Fachvorsteher eine Amtszulage nach Anlage IX 8 Als Eingangsamt 9 Mit der Befahigung fur das Lehramt an Gymnasien oder beruflichen Schulen Besoldungsgruppe A 14 Bearbeiten Akademischer Oberrat als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule Konsul Erster Klasse Legationsrat Erster Klasse 2 Militarrabbiner Oberkustos Oberrat Pfarrer 4 Fachschuldirektor als Leiter einer Bundeswehrfachschule mit Lehrgangen die zu einem Abschluss fuhren der dem der Realschule entspricht 5 Fachschuloberlehrer als der standige Vertreter des Direktors einer Fachschule als Leiter einer Fachschule des Bundes mit beruflichem Unterricht mit bis zu 360 Unterrichtsteilnehmern 6 7 als Stufenleiter Sekundarstufe I bei einer Bundeswehrfachschule 6 Oberstudienrat im hoheren Dienst 8 Regierungsschulrat Oberstleutnant 3 Fregattenkapitan 3 Oberstabsapotheker Oberstabsarzt Oberstabsveterinar2 Fuhrt wahrend der Verwendung als Leiter einer Botschaft oder Gesandtschaft die Amtsbezeichnung Botschafter oder Gesandter 3 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 15 4 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 13 5 Erhalt eine Amtszulage nach Anlage IX 6 Mit der Befahigung fur das Lehramt an Realschulen 7 Bei Schulen mit Teilzeitunterricht rechnen 2 5 Unterrichtsteilnehmer mit Teilzeitunterricht als einer 8 Mit der Befahigung fur das Lehramt an Gymnasien oder beruflichen Schulen Besoldungsgruppe A 15 Bearbeiten Akademischer Direktor als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule Botschafter 1 Botschaftsrat Bundesbankdirektor 2 Dekan Direktor Generalkonsul 4 Gesandter 4 Hauptkustos Koordinierender Militarrabbiner Museumsdirektor und Professor Vortragender Legationsrat Direktor einer Fachschule als Leiter einer Fachschule mit beruflichem Unterricht mit bis zu 360 Unterrichtsteilnehmern 8 9 Regierungsschuldirektor als Dezernent Referent im Schulaufsichtsdienst Studiendirektor im hoheren Dienstals der standige Vertreter des Leiters einer Fachschule mit beruflichem Unterricht mit mehr als 360 Unterrichtsteilnehmern 8 9 zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben oder als hauptamtlicher Studienleiter in der Lehrerausbildung Oberstleutnant 7 10 Fregattenkapitan 7 10 Oberfeldapotheker Flottillenapotheker Oberfeldarzt Flottillenarzt Oberfeldveterinar1 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 16 B 3 B 6 B 9 2 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 16 B 3 B 5 B 6 B 9 3 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 16 B 2 B 3 B 4 B 6 B 7 B 8 B 9 Prufer als Gruppenleiter beim Deutschen Patent und Markenamt erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX 4 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 16 B 3 B 6 7 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 14 8 Erhalt eine Amtszulage nach Anlage IX 9 Bei Schulen mit Teilzeitunterricht rechnen 2 5 Unterrichtsteilnehmer mit Teilzeitunterricht als einer 10 Auf herausgehobenen Dienstposten Besoldungsgruppe A 16 Bearbeiten Abteilungsdirektor Abteilungsprasident Botschafter 1 Botschaftsrat Erster Klasse Bundesbankdirektor 2 Direktor Generalkonsul 4 Gesandter 4 Leitender Akademischer Direktor als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule 5 Leitender Dekan Leitender Direktor 6 Leitender Militarrabbiner Ministerialrat bei einer obersten Bundesbehorde und beim Bundeseisenbahnvermogen 7 Vortragender Legationsrat Erster Klasse 7 Leitender Regierungsschuldirektor als Dezernent Referent im Schulaufsichtsdienst Oberstudiendirektor im hoheren Dienst als Leiter einer Fachschule mit beruflichem Unterricht mit mehr als 360 Unterrichtsteilnehmern 8 Oberst 9 Kapitan zur See 9 Oberstapotheker 9 Flottenapotheker 9 Oberstarzt 9 Flottenarzt 9 Oberstveterinar 9 1 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15 B 3 B 6 B 9 2 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15 B 3 B 5 B 6 B 9 3 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15 B 2 B 3 B 4 B 5 B 6 B 7 B 8 B 9 4 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15 B 3 B 6 5 Nur in Stellen von besonderer Bedeutung 6 Fur die Leiter von besonders grossen und besonders bedeutenden unteren Verwaltungsbehorden sowie die Leiter von Mittelbehorden oder Oberbehorden konnen nach Massgabe des Haushalts Planstellen mit einer Amtszulage nach Anlage IX ausgestattet werden 7 Soweit nicht in Besoldungsgruppe B 3 8 Bei Schulen mit Teilzeitunterricht rechnen 2 5 Unterrichtsteilnehmer mit Teilzeitunterricht als einer 9 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 2 B 3 Landesbesoldungsordnungen A BearbeitenBaden Wurttemberg Bearbeiten Besoldungsgruppe A 6 Bearbeiten Erster Hauptwachtmeister Hauptwart OberamtsmeisterBesoldungsgruppe A 7 Bearbeiten Brandmeister Hauptwart Krankenpfleger Krankenschwester Lebensmittelkontrolleur Oberamtsmeister Obersekretar Oberwerkmeister Polizeimeister Stationspfleger StationsschwesterBesoldungsgruppe A 8 Bearbeiten Abteilungspfleger Abteilungsschwester Gerichtsvollzieher Hauptsekretar Hauptwerkmeister Lebensmitteloberkontrolleur Oberbrandmeister Polizeiobermeister Strassenmeister Amtszulage als Leiter einer Strassenmeisterei oder Autobahnmeisterei Besoldungsgruppe A 9 Bearbeiten Amtsinspektor Betriebsinspektor Fachlehrer Hauptbrandmeister Hauptstrassenmeister als Leiter einer grossen und bedeutenden Strassenmeisterei oder Autobahnmeisterei Inspektor Kriminalkommissar Landwirtschaftstechnischer Lehrer und Berater Lebensmittelhauptkontrolleur Obergerichtsvollzieher Oberin Oberpfleger Oberschwester Oberstrassenmeister Amtszulage als Leiter einer Strassenmeisterei oder Autobahnmeisterei Pflegevorsteher Polizeihauptmeister PolizeikommissarBesoldungsgruppe A 10 Bearbeiten Erster Hauptstrassenmeister als Leiter einer besonders grossen und besonders bedeutenden Strassenmeisterei oder Autobahnmeisterei Erster Lebensmittelhauptkontrolleur Erste Oberin Erster Pflegevorsteher als Leitende Unterrichtsschwester Leitender Unterrichtspfleger an einer Krankenpflegeschule oder einer Schule fur Krankenpflegehilfe mit durchschnittlich mindestens 80 Lehrgangsteilnehmern als Leiter in eines Pflegebereichs mit mindestens 96 Pflegepersonen als Leiter in eines Pflegedienstes mit mindestens 150 Pflegepersonen als standige Vertreterin standiger Vertreter einer Leitenden Unterrichtsschwester eines Leitenden Unterrichtspflegers an einer Krankenpflegeschule oder einer Schule fur Krankenpflegehilfe mit durchschnittlich mindestens 160 Lehrgangsteilnehmern als standige Vertreterin standiger Vertreter der Leiterin des Leiters eines Pflegedienstes mit mindestens 300 Pflegepersonen Fachoberlehrer Kriminaloberkommissar Kunstlerisch technischer Lehrer Landwirtschaftstechnischer Oberlehrer und Berater Oberinspektor Polizeioberkommissar Technischer Lehrer an einer beruflichen Schule oder an einer vergleichbaren kommunalen schulischen Einrichtung an einer Sonderschule an der Dualen Hochschule Baden WurttembergBesoldungsgruppe A 11 Bearbeiten Amtmann Erster Hauptstrassenmeister als Leiter einer besonders grossen und besonders bedeutenden Strassenmeisterei oder Autobahnmeisterei Erster Lebensmittelhauptkontrolleur Erste Oberin Erster Pflegevorsteher als Leitende Unterrichtsschwester Leitender Unterrichtspfleger an einer Krankenpflegeschule oder einer Schule fur Krankenpflegehilfe mit durchschnittlich mindestens 160 Lehrgangsteilnehmern als Leiterin als Leiter eines Pflegebereichs mit mindestens 192 Pflegepersonen als Leiterin als Leiter eines Pflegedienstes mit mindestens 300 Pflegepersonen Fachoberlehrer Fachoberlehrer als Fachbetreuer als Leiter eines Schulkindergartens mit mehr als zwei Gruppen an einer Sonderschule fur Geistigbehinderte oder an einer sonstigen Sonderschule mit einer Abteilung fur Geistigbehinderte als Stufenleiter der Unter Mittel oder Oberstufe Kriminalhauptkommissar Kunstlerisch technischer Lehrer Landwirtschaftstechnischer Oberlehrer und Berater Polizeihauptkommissar Technischer Oberlehrer an einer beruflichen Schule oder an einer vergleichbaren kommunalen schulischen Einrichtung an einer Sonderschule an der Dualen Hochschule Baden WurttembergBesoldungsgruppe A 12 Bearbeiten Amtsanwalt Amtsrat Konrektor als der standige Vertreter des Leiters einer Grundschule mit mehr als 100 bis zu 180 Schulern Kriminalhauptkommissar Kunstlerisch technischer Oberlehrer Lehrer mit der Befahigung fur das Lehramt an Grund und Hauptschulen mit der Befahigung fur das Lehramt Grundschule Notarvertreter Polizeihauptkommissar Rechnungsrat als Prufungsbeamter beim Rechnungshof Technischer Oberlehrer an einer beruflichen Schule als Fachbetreuer an einem sonderpadagogischen Bildungs und Beratungszentrum mit Forderschwerpunkt geistige Entwicklung als Stufenleiter der Berufsschulstufe an der Dualen Hochschule Baden Wurttemberg als FachbeauftragterBesoldungsgruppe A 13 Bearbeiten Akademischer Rat Erster Kriminalhauptkommissar Erster Kunstlerisch technischer Oberlehrer Erster Polizeihauptkommissar Fachschulrat an einer Padagogischen Hochschule Gemeinschaftsschulkonrektor als der standige Vertreter des Leiters einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit bis zu 180 Schulern Geschaftsfuhrer bei einer Handwerkskammer Gewerbeschulrat Handelsschulrat Hauswirtschaftsschulrat Konrektor als der standige Vertreter des Leiters einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schulern als der standige Vertreter des Leiters einer Grundschule mit mehr als 360 Schulern als der standige Vertreter des Leiters einer Grund und Hauptschule mit Realschule Grund und Werkrealschule mit Realschule Hauptschule mit Realschule Werkrealschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule mit insgesamt bis zu 180 Schulern als der standige Vertreter des Leiters einer Hauptschule Werkrealschule Grund und Hauptschule oder Grund und Werkrealschule mit mehr als 100 bis zu 180 Schulern als der standige Vertreter des Leiters eines sonderpadagogischen Bildungs und Beratungszentrums mit Forderschwerpunkt Lernen mit bis zu 90 Schulern als der standige Vertreter des Leiters eines sonderpadagogischen Bildungs und Beratungszentrums mit sonstigen Forderschwerpunkten mit bis zu 45 Schulern Konservator Landwirtschaftlicher Direktor bei einem Schulbauernhof Landwirtschaftlicher Fachschulrat Landwirtschaftsschulrat Lehrer mit der Befahigung fur das Lehramt Sonderpadagogik mit der Befahigung fur das Lehramt Werkreal Haupt und Realschule Oberamtsanwalt Oberamtsrat Oberrechnungsrat als Prufungsbeamter beim Rechnungshof Padagogischer Direktor bei einem Schulbauernhof Parlamentsrat Pfarrer im Justizvollzugsdienst Rat Realschulkonrektor als der standige Vertreter des Leiters einer Realschule mit bis zu 180 Schulern Realschullehrer mit der Befahigung fur das Lehramt an Realschulen Rektor einer Grundschule mit bis zu 100 Schulern einer Grundschule mit mehr als 100 bis zu 180 SchulernSeminarschulrat als Bereichsleiter an einem Seminar fur Ausbildung und Fortbildung der Lehrkrafte Fachseminar fur Sonderpadagogik und Padagogisches Fachseminar an einem Seminar fur Ausbildung und Fortbildung der Lehrkrafte im Bereich Grundschulen an einem Seminar fur Ausbildung und Fortbildung der Lehrkrafte im Bereich Grundschulen und zugleich standiger Vertreter des Leiters des Seminars Sonderschullehrer Studienrat als der standige Vertreter des Leiters einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit bis zu 180 Schulern als Referatsleiter am Landesmedienzentrum als Referent am Institut fur Bildungsanalysen Baden Wurttemberg als Referent am Zentrum fur Schulqualitat und Lehrerbildung als Referent in einem grossen und bedeutenden Referat am Landesmedienzentrum mit der Befahigung fur das Lehramt an Gymnasien oder an beruflichen SchulenBesoldungsgruppe A 14 Bearbeiten Akademischer Oberrat Bezirksnotar als Gruppenleiter in einem grundbuchfuhrenden Amtsgericht mit 10 und mehr Planstellen fur Grundbuchsachbearbeiter oder als Leiter des Grundbuchzentralarchivs als Leiter der Grundbuchdatenzentrale mit zehn und mehr Dienstposten fur Angehorige des gehobenen Dienstes als Fachgruppenleiter in einem Amtsgericht mit drei und mehr Dienstposten fur Angehorige des gehobenen Dienstes in den Bereichen Nachlass und Betreuung sofern in der Fachgruppe Aufgaben nach 33 Absatz 3 des Rechtspflegergesetzes in der ab 1 Januar 2018 geltenden Fassung wahrgenommen werden als Prufungsbeauftragter nach 114 Absatz 7 der Bundesnotarordnung in der ab 1 Januar 2018 geltenden Fassung Direktor eines Seminars fur Ausbildung und Fortbildung der Lehrkrafte Erster Oberamtsanwalt Fachschulrat als Abteilungsleiter an einem sonderpadagogischen Bildungs und Beratungszentrum mit Internat Gemeinschaftsschulabteilungsleiter als Leiter einer Abteilung einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit mehr als 850 Schulern Gemeinschaftsschulkonrektor als der standige Vertreter des Leiters einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit mehr als 180 bis zu 360 Schulern als der standige Vertreter des Leiters einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit mehr als 360 Schulern Gemeinschaftsschulrektor einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit bis zu 180 Schulern einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit mehr als 180 bis zu 360 Schulern Geschaftsfuhrer bei einer Handwerkskammer Konrektor als der standige Vertreter des Leiters einer Hauptschule Werkrealschule Grund und Hauptschule Grund und Werkrealschule Grund und Hauptschule mit Realschule Grund und Werkrealschule mit Realschule Hauptschule mit Realschule Werkrealschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schulern mit mehr als 360 Schulern als der standige Vertreter des Leiters eines sonderpadagogischen Bildungs und Beratungszentrums mit Forderschwerpunkt Lernen mit mehr als 90 bis zu 180 Schulern mit Forderschwerpunkt Lernen mit mehr als 180 Schulern mit sonstigen Forderschwerpunkten mit mehr als 45 bis zu 90 Schulern mit sonstigen Forderschwerpunkten mit mehr als 90 Schulern mit 3 bis 8 Schulstellen im Justizvollzug mit mindestens 9 Schulstellen im Justizvollzug Landwirtschaftlicher Direktor bei einem Schulbauernhof Oberstudienrat als der standige Vertreter des Leiters einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit mehr als 180 bis zu 360 Schulern als der standige Vertreter des Leiters einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit mehr als 360 Schulern3 als Leiter eines grossen und bedeutenden Referats am Landesmedienzentrum als Leiter einer Abteilung einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit mehr als 850 Schulern als Leiter einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit bis zu 180 Schulern als Leiter einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit mehr als 180 bis zu 360 Schulern als Referatsleiter und zugleich der standige Vertreter des Leiters eines Fachbereichs am Landesmedienzentrum als Referent am Institut fur Bildungsanalysen Baden Wurttemberg als Referent am Zentrum fur Schulqualitat und Lehrerbildung mit der Befahigung fur das Lehramt an Gymnasien oder an beruflichen Schulen Oberkonservator Oberrat Padagogischer Direktor bei einem Schulbauernhof Parlamentsrat Pfarrer im Justizvollzugsdienst Realschulrektor als der standige Vertreter des Leiters einer Realschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schulern als der standige Vertreter des Leiters einer Realschule mit mehr als 360 Schulern Regierungsschulrat als Referent in der Schulaufsicht bei einer oberen Schulaufsichtsbehorde bei einer obersten Landesbehorde Rektor als Leiter eines sonderpadagogischen Bildungs und Beratungszentrums mit Forderschwerpunkt Lernen mit bis zu 90 Schulern mit Forderschwerpunkt Lernen mit mehr als 90 bis zu 180 Schulern mit sonstigen Forderschwerpunkten mit bis zu 45 Schulern mit sonstigen Forderschwerpunkten mit mehr als 45 bis zu 90 Schulern mit 3 bis 8 Schulstellen im Justizvollzug einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schulern einer Grundschule mit mehr als 360 Schulern einer Hauptschule Werkrealschule Grund und Hauptschule Grund und Werkrealschule Grund und Hauptschule mit Realschule Grund und Werkrealschule mit Realschule Hauptschule mit Realschule Werkrealschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule mit bis zu 180 Schulern mit mehr als 180 bis zu 360 Schulern3 Schulrat als Schulaufsichtsbeamter bei einer unteren Schulaufsichtsbehorde Schulseminardirektor als Leiter der Abteilungen Sonderpadagogik am Seminar fur Ausbildung und Fortbildung der Lehrkrafte Karlsruhe und Schwabisch Gmund an den Padagogischen Fachseminaren Karlsruhe und Schwabisch Gmund Seminarschulrat als Bereichsleiter an einem Seminar fur Ausbildung und Fortbildung der Lehrkrafte Fachseminar fur Sonderpadagogik und Padagogisches Fachseminar an einem Seminar fur Ausbildung und Fortbildung der Lehrkrafte im Bereich Werkreal Haupt sowie Realschulen an einem Seminar fur Ausbildung und Fortbildung der Lehrkrafte Fachseminar fur Sonderpadagogik und Padagogisches Fachseminar und zugleich standiger Vertreter des Leiters des Seminars an einem Seminar fur Ausbildung und Fortbildung der Lehrkrafte im Bereich Werkreal Haupt sowie Realschulen und zugleich standiger Vertreter des Leiters des Seminars an einem Seminar fur Ausbildung und Fortbildung der Lehrkrafte Gymnasium und Sonderpadagogik Abteilung Sonderpadagogik an einem Seminar fur Ausbildung und Fortbildung der Lehrkrafte Gymnasium und Sonderpadagogik Abteilung Sonderpadagogik und zugleich standiger Vertreter des Leiters der Abteilung Zweiter Gemeinschaftsschulkonrektor einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit mehr als 540 Schulern Zweiter Konrektor an einem sonderpadagogischen Bildungs und Beratungszentrum mit Forderschwerpunkt Lernen mit mehr als 270 Schulern mit sonstigen Forderschwerpunkten mit mehr als 135 Schulern mit mindestens 13 Schulstellen im Justizvollzug einer Grund und Hauptschule mit Realschule Grund und Werkrealschule mit Realschule Hauptschule mit Realschule Werkrealschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule mit insgesamt mehr als 540 Schulern Zweiter Realschulkonrektor einer Realschule mit mehr als 540 SchulernBesoldungsgruppe A 15 Bearbeiten Akademischer Direktor Dekan im Justizvollzugsdienst Direktor Direktor des Seminars fur Ausbildung und Fortbildung der Lehrkrafte Fachseminar fur Sonderpadagogik und Padagogisches Fachseminar Direktor eines Seminars fur Ausbildung und Fortbildung der Lehrkrafte als Leiter eines Seminars Werkreal Haupt sowie Realschulen auch mit Grundschulen an einem Seminar Berufliche Schulen als Bereichsleiter als Bereichsleiter und zugleich standiger Vertreter des Direktors als Leiter der Abteilung Gymnasium und zugleich standiger Vertreter des Direktors fur diese Abteilung an einem Seminar Gymnasien als Bereichsleiter als Bereichsleiter und zugleich standiger Vertreter des Direktors an einem Seminar Gymnasium und Sonderpadagogik als Leiter der Abteilung Sonderpadagogik Direktor eines sonderpadagogischen Bildungs und Beratungszentrums mit Internatals Leiter eines sonderpadagogischen Bildungs und Beratungszentrums mit Internat mit bis zu 90 Schulern als Leiter eines sonderpadagogischen Bildungs und Beratungszentrums mit Internat mit mehr als 90 Schulern Erster Landesbeamter Fachbereichsdirektor am Landesmedienzentrum als Leiter eines Fachbereichs Fachschuldirektor als der standige Vertreter des Leiters eines sonderpadagogischen Bildungs und Beratungszentrums mit Internat mit mehr als 90 Schulern als der standige Vertreter des Leiters eines sonderpadagogischen Bildungs und Beratungszentrums mit Internat mit mehr als 90 Schulern und mit einer Abteilung Sonderberufs oder Sonderberufsfachschule mit mehr als 60 Schulern und mit einer voll ausgebauten Abteilung gymnasiale Oberstufe Forstdirektor Gemeinschaftsschulkonrektor als der standige Vertreter des Leiters einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe mit bis zu 360 Schulern als der standige Vertreter des Leiters einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe mit mehr als 360 Schulern Gemeinschaftsschulrektor einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe mit bis zu 360 Schulern einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit mehr als 360 Schulern Geschaftsfuhrer bei einer Handwerkskammer Hauptkonservator Parlamentsrat Realschulrektor einer Realschule mit mehr als 360 Schulern Regierungsdirektor als der standige Vertreter des Leiters einer Regionalstelle des Zentrums fur Schulqualitat und Lehrerbildung als Referatsleiter am Institut fur Bildungsanalysen Baden Wurttemberg als Referent am Institut fur Bildungsanalysen Baden Wurttemberg als Referent am Zentrum fur Schulqualitat und Lehrerbildung Regierungsmedizinaldirektor als Leiter einer Aussenstelle der Abteilung Polizeiarztlicher Dienst beim Prasidium Technik Logistik Service der Polizei als Stellvertreter des Leiters eines Gesundheitsamts bei einem Landratsamt Regierungsschuldirektor als der standige Vertreter des Leiters einer Regionalstelle des Zentrums fur Schulqualitat und Lehrerbildung als Referatsleiter am Institut fur Bildungsanalysen Baden Wurttemberg als Referent am Institut fur Bildungsanalysen Baden Wurttemberg als Referent am Zentrum fur Schulqualitat und Lehrerbildung als Referent in der Schulaufsicht bei einer oberen Schulaufsichtsbehorde bei einer obersten Landesbehorde Rektor als Leiter eines sonderpadagogischen Bildungs und Beratungszentrums mit Forderschwerpunkt Lernen mit mehr als 180 Schulern mit sonstigen Forderschwerpunkten mit mehr als 90 Schulern mit mindestens 9 Schulstellen im Justizvollzug einer Hauptschule Werkrealschule Grund und Hauptschule Grund und Werkrealschule Grund und Hauptschule mit Realschule Grund und Werkrealschule mit Realschule Hauptschule mit Realschule Werkrealschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule mit mehr als 360 Schulern Schulamtsdirektor als Schulaufsichtsbeamter bei einer unteren Schulaufsichtsbehorde als der standige Vertreter des Leitenden Schulamtsdirektors beim Staatlichen Schulamt Mannheim Studiendirektor als der standige Vertreter des Leiters des Internationalen Studienzentrums bei einer wissenschaftlichen Hochschule als der standige Vertreter des Leiters des Landesgymnasiums fur Hochbegabte mit Internat und Kompetenzzentrum Schwabisch Gmund als der standige Vertreter des Leiters eines Studienkollegs bei einer wissenschaftlichen Hochschule an einem sonderpadagogischen Bildungs und Beratungszentrum mit Internat mit mehr als 90 Schulern als Leiter einer Abteilung Sonderberufs oder Sonderberufsfachschule mit mehr als 60 Schulern an einem sonderpadagogischen Bildungs und Beratungszentrum mit Internat mit mehr als 90 Schulern als Leiter einer voll ausgebauten Abteilung gymnasiale Oberstufe als Fachberater in der Schulaufsicht als Fachleiter oder Seminarlehrer an Studienseminaren oder Seminarschulen oder zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben als der standige Vertreter des Leiters einer beruflichen Schule mit mehr als 80 bis zu 360 Schulern einer beruflichen Schule mit mehr als 360 Schulern eines Gymnasiums im Aufbau mit mehr als 540 Schulern wenn die oberste Jahrgangsstufe fehlt mehr als 670 Schulern wenn die zwei oberen Jahrgangsstufen fehlen mehr als 800 Schulern wenn die drei oberen Jahrgangsstufen fehlen eines nicht voll ausgebauten Gymnasiums eines voll ausgebauten Gymnasiums mit bis zu 360 Schulern eines voll ausgebauten Gymnasiums mit mehr als 360 Schulern eines voll ausgebauten Oberstufengymnasiums eines zweizugig voll ausgebauten Oberstufengymnasiums oder eines Oberstufengymnasiums mit mindestens zwei Schultypen eines Aufbaugymnasiums mit voll ausgebauter Oberstufe eines Aufbaugymnasiums mit mindestens zweizugig voll ausgebauter Oberstufe einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe mit bis zu 360 Schulern einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe mit mehr als 360 Schulern als Leiter einer beruflichen Schule mit bis zu 80 Schulern einer beruflichen Schule mit mehr als 80 bis zu 360 Schulern eines nicht voll ausgebauten Gymnasiums eines voll ausgebauten Gymnasiums mit bis zu 360 Schulern eines voll ausgebauten Oberstufengymnasiums eines Aufbaugymnasiums mit voll ausgebauter Oberstufe einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe mit bis zu 360 Schulern einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit mehr als 360 SchulernBesoldungsgruppe A 16 Bearbeiten Abteilungsdirektor als standiger Vertreter des Leiters einer Abteilung bei einem Regierungsprasidium Direktor bei der Nationalparkverwaltung im Nationalpark Schwarzwald Direktor der Landesanstalt fur Landwirtschaft Ernahrung und Landlichen Raum Direktor der Landesanstalt fur Schweinezucht Direktor der Staatlichen Lehr und Versuchsanstalt fur Gartenbau Heidelberg Direktor der Staatlichen Lehr und Versuchsanstalt fur Wein und Obstbau Weinsberg Direktor des Landwirtschaftlichen Zentrums fur Rinderhaltung Grunlandwirtschaft Milchwirtschaft Wild und Fischerei Baden Wurttemberg Direktor des Internationalen Studienzentrums bei einer wissenschaftlichen Hochschule Direktor des Landesmedienzentrums Baden Wurttemberg Direktor des Staatlichen Weinbauinstituts Freiburg Direktor als Leiter eines Seminars fur Ausbildung und Fortbildung der Lehrkrafte Berufliche Schulen eines Seminars fur Ausbildung und Fortbildung der Lehrkrafte Gymnasien Direktor eines sonderpadagogischen Bildungs und Beratungszentrums mit Internat als Leiter eines sonderpadagogischen Bildungs und Beratungszentrums mit Internat mit mehr als 90 Schulern und mit einer Abteilung Sonderberufs oder Sonderberufsfachschule mit mehr als 60 Schulern und mit einer voll ausgebauten Abteilung gymnasiale Oberstufe Direktor eines Studienkollegs bei einer wissenschaftlichen Hochschule Ephorus als Leiter des evangelisch theologischen Seminars Blaubeuren als Leiter des evangelisch theologischen Seminars Maulbronn Erster Landesbeamter Fachbereichsleiter als Leiter eines Fachbereichs der Betriebszentrale von Forst Baden Wurttemberg Gemeinschaftsschulrektor einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe mit mehr als 360 Schulern Geschaftsfuhrer bei einer Handwerkskammer Landeskonservator Leitender Akademischer Direktor Leitender Direktor Leitender Regierungsdirektor als Leiter einer Regionalstelle des Zentrums fur Schulqualitat und Lehrerbildung als Referatsleiter am Zentrum fur Schulqualitat und Lehrerbildung als Referatsleiter und standiger Vertreter des Leiters einer Abteilung des Instituts fur Bildungsanalysen Baden Wurttemberg als Referatsleiter und standiger Vertreter des Leiters einer Abteilung des Zentrums fur Schulqualitat und Lehrerbildung Leitender Regierungsmedizinaldirektor als Leiter eines Gesundheitsamts bei einem Landratsamt mit medizinischer Gutachtenstelle Leitender Regierungsschuldirektor als Referatsleiter bei einer oberen Schulaufsichtsbehorde als Leiter einer Regionalstelle des Zentrums fur Schulqualitat und Lehrerbildung als Referatsleiter am Zentrum fur Schulqualitat und Lehrerbildung als Referatsleiter und standiger Vertreter des Leiters einer Abteilung des Instituts fur Bildungsanalysen Baden Wurttemberg als Referatsleiter und standiger Vertreter des Leiters einer Abteilung des Zentrums fur Schulqualitat und Lehrerbildung Leitender Schulamtsdirektor als leitender Schulaufsichtsbeamter bei einer unteren Schulaufsichtsbehorde dem mindestens sechs weitere Schulaufsichtsbeamte unterstellt sind Ministerialrat beim Landtag und bei einer obersten Landesbehorde Oberstudiendirektor als Leiter des Landesgymnasiums fur Hochbegabte mit Internat und Kompetenzzentrum Schwabisch Gmund als Leiter einer beruflichen Schule mit mehr als 360 Schulern eines Gymnasiums im Aufbau mit mehr als 540 Schulern wenn die oberste Jahrgangsstufe fehlt mehr als 670 Schulern wenn die zwei oberen Jahrgangsstufen fehlen mehr als 800 Schulern wenn die drei oberen Jahrgangsstufen fehlen eines voll ausgebauten Gymnasiums mit mehr als 360 Schulern eines zweizugig voll ausgebauten Oberstufengymnasiums eines Oberstufengymnasiums mit mindestens zwei Schultypen eines Aufbaugymnasiums mit mindestens zweizugig voll ausgebauter Oberstufe einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe mit mehr als 360 Schulern Parlamentsrat Vizeprasident der CybersicherheitsagenturBayern Bearbeiten Besoldungsgruppe A 3 Bearbeiten Hauptamtsgehilfe WachtmeisterBesoldungsgruppe A 4 Bearbeiten Amtsmeister OberwachtmeisterBesoldungsgruppe A 5 Bearbeiten Hauptwachtmeister Oberamtsmeister Oberwart PolizeioberwachtmeisterBesoldungsgruppe A 6 Bearbeiten Justizvollstreckungssekretar Sekretar WerkmeisterBesoldungsgruppe A 7 Bearbeiten ObersekretarBesoldungsgruppe A 8 Bearbeiten HauptsekretarBerlin Bearbeiten Besoldungsgruppe A 5 Bearbeiten kunftig wegfallende Amter HallenmeisterBesoldungsgruppe A 6 Bearbeiten kunftig wegfallende Amter Kanzleivorsteher OberhallenmeisterBesoldungsgruppe A 7 Bearbeiten kunftig wegfallende Amter Gewerbemeister Haupthallenmeister KanzleivorsteherBesoldungsgruppe A 8 Bearbeiten kunftig wegfallende Amter Gewerbeobermeister KanzleivorsteherBesoldungsgruppe A 9 Bearbeiten Gewerbekommissarkunftig wegfallende Amter Gewerbehauptmeister Kanzleivorsteher Lehrer fur FachpraxisBesoldungsgruppe A 10 Bearbeiten Fachlehrer mit mindestens einjahriger padagogischer Zusatzausbildung oder mit mindestens zweijahriger hauptberuflicher Unterrichtstatigkeit an offentlichen Schulen oder Ersatzschulen im Angestelltenverhaltnis oder mit der Bestellung zur Lehrassistentin und einer einjahrigen hauptberuflichen Unterrichtstatigkeit Als Eingangsamt Erhalt als Fachlehrer an Lehranstalten fur technische Assistenten in der Medizin nach funfjahriger Dienstzeit als Fachlehrer eine Amtszulage Gewerbeoberkommissarkunftig wegfallende Amter Heimleiter Hortleiterin Kanzleivorsteher Lehrer fur Fachpraxis OberinBesoldungsgruppe A 11 Bearbeiten Fachlehrer mit der staatlichen Prufung als Augenoptiker nach mindestens dreijahriger Dienstzeit als Fachlehrer in der Besoldungsgruppe A 10 mit einem Diplom als Sportlehrer nach einem sechssemestrigen Hochschulstudium als Eingangsamt zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben zur Fachberatung der Schulaufsicht oder zur Verwendung in der Aus und Fortbildung der Fachlehrer jeweils nach mindestens dreijahriger Dienstzeit als Fachlehrer in der Besoldungsgruppe A 10 Hochstens 30 von Hundert der Planstellen fur Fachlehrer in der Besoldungsgruppe A 10 an Lehranstalten fur technische Assistenten in der Medizin jedoch mindestens vier Planstellen Jeweils ein Fachlehrer an jeder Lehranstalt fur technische Assistenten in der Medizin erhalt eine Amtszulage Gewerbehauptkommissar soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12 Lehrer als Lehrer fur untere Klassen im Unterricht der Klassen 1 bis 4 an allgemeinbildenden Schulen als Eingangsamt Mit abgeschlossener padagogischer Fachschulausbildung als Lehrer fur untere Klassen oder als Freundschaftspionierleiter Erzieher mit einer Erganzungsausbildung und Prufung in den entsprechenden Fachern des Lehrers fur untere Klassen nach dem Recht der ehemaligen DDR soweit nicht in Besoldungsgruppe A 12 kunftig wegfallende Amter Leitende Lehrschwester OberinBesoldungsgruppe A 12 Bearbeiten Fachlehrer mit einem Diplom als Sportlehrer nach einem sechssemestrigen Hochschulstudium zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben eine Stelle in jedem Bezirk Gewerbehauptkommissar soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 11 Lehrer als Lehrer fur untere Klassen im Unterricht der Klassen 1 bis 4 an allgemeinbildenden Schulen mit einer Lehrbefahigung fur ein Fach der Klassen 5 bis 10 oder 5 bis 12 als Eingangsamt Sonderschullehrer als Eingangsamt Zweiter Konrektor in einem Lehramt der Besoldungsgruppe A 12 als beauftragter Leiter von Lehrgangen an Haupt und Realschulen zum Erwerb des Haupt des erweiterten Haupt und des mittleren Schulabschlusses mit mehr als 90 Horern erhalt eine Amtszulage Besoldungsgruppe A 13 Bearbeiten Blindenoberlehrer Eingangsamt mit Amtszulage Erster Gewerbehauptkommissar Gesamtschulrektor als Fachleiter Konrektor in einem Lehramt der Besoldungsgruppe A 12 als die standige Vertreterin oder der standige Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule oder des Grundschulteils einer Integrierten Sekundarschule oder Gemeinschaftsschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schulern mit Amtszulage Lehrer mit einer Lehrbefahigung fur den berufstheoretischen Unterricht in einer beruflichen Fachrichtung bei entsprechender Verwendung Eingangsamt Lehrer an Sonderschulen fur Sonderpadagogik Eingangsamt mit Amtszulage Lehrkraft mit dem Lehramt an Grundschulen Sekundarschulrektor als Fachleiter an einer Integrierten Sekundarschule oder Gemeinschaftsschule mit Amtszulage Sonderschullehrer Studienrat an einer Fachschule mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung und mit der Befahigung fur den hoheren Dienst Studienrat im Hochschuldienst an einer Universitat oder der Universitat der Kunste Berlin mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung Taubstummenoberlehrer Eingangsamt mit Amtszulage Volkshochschulrat mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung und mit der Befahigung fur den hoheren Dienst Zweiter Konrektor in einem Lehramt der Besoldungsgruppe A 12 an einer Grundschule mit mehr als 540 Schulern mit Amtszulage in einem Lehramt der Besoldungsgruppe A 13 als beauftragter Leiter von Lehrgangen an Haupt und Realschulen zum Erwerb des Haupt des erweiterten Haupt und des mittleren Schulabschlusses mit mehr als 90 Horern mit Amtszulage kunftig wegfallende Amter Fachdozent Wissenschaftlicher Rat am Padagogischen ZentrumBesoldungsgruppe A 14 Bearbeiten Erster Oberamtsanwalt als Abteilungsleiter Gesamtschulrektor als der standige Vertreter des Leiters einer Gesamtschule ohne Oberstufe mit Amtszulage zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben Konrektor in einem Lehramt der Besoldungsgruppe A 12 als die standige Vertreterin oder der standige Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule oder des Grundschulteils einer Integrierten Sekundarschule oder Gemeinschaftsschule mit mehr als 360 Schulern in einem Lehramt der Besoldungsgruppe A 13 als die standige Vertreterin oder der standige Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule oder des Grundschulteils einer Integrierten Sekundarschule oder Gemeinschaftsschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schulern mit Amtszulage in einem Lehramt der Besoldungsgruppe A 13 als die standige Vertreterin oder der standige Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule oder des Grundschulteils einer Integrierten Sekundarschule oder Gemeinschaftsschule mit mehr als 360 Schulern mit Amtszulage Oberstudienrat an einer Fachschule mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung und mit der Befahigung fur den hoheren Dienst Oberstudienrat im Hochschuldienst an einer Universitat oder der Universitat der Kunste Berlin mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung Realschulkonrektor als der standige Vertreter des Leiters einer verbundenen Haupt und Realschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schulern mit mehr als 360 Schulern mit Amtszulage Realschulrektor als Leiter einer verbundenen Haupt und Realschule mit bis zu 180 Schulern mit mehr 180 bis zu 360 Schulern mit Amtszulage Rektorin oder Rektor als Leiterin oder Leiter der schulischen Einrichtung in der Jugendstrafanstalt Berlin als Leiterin oder Leiter der schulischen Einrichtung in der Justizvollzugsanstalt Tegel als Leiter einer Grundschule mit bis zu 180 Schulern mit Amtszulage mit mehr als 180 bis zu 360 Schulern mit Amtszulage als Leiter des Grundschulteils einer Integrierten Sekundarschule oder Gemeinschaftsschule mit bis zu 180 Schulern am Grundschulteil mit Amtszulage als Leiter des Grundschulteils einer Integrierten Sekundarschule oder Gemeinschaftsschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schulern am Grundschulteil mit Amtszulage als Leiter von Lehrgangen an einer Volkshochschule zum Erwerb der Berufsbildungsreife der Erweiterten Berufsbildungsreife und des Mittleren Schulabschlusses als der standige Vertreter des Leiters eines Schulpraktischen Seminars fur Lehreranwarter Sekundarschulrektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben an einer Integrierten Sekundarschule oder Gemeinschaftsschule Sonderschulkonrektor als der standige Vertreter des Leiters einer Sonderschule mit dem Forderschwerpunkt Lernen mit mehr als 90 bis zu 180 Schulern mit dem Forderschwerpunkt Lernen mit mehr als 180 Schulern mit Amtszulage mit einem anderen Forderschwerpunkt mit mehr als 45 bis zu 90 Schulern mit einem anderen Forderschwerpunkt mit mehr als 90 Schulern mit Amtszulage mit einem anderen Forderschwerpunkt und angegliederten Berufsschulklassen mit Amtszulage Sonderschulrektor als Leiter einer Schule mit dem Forderschwerpunkt Lernen mit bis zu 90 Schulern mit dem Forderschwerpunkt Lernen mit mehr als 90 bis zu 180 Schulern mit Amtszulage mit einem anderen Forderschwerpunkt mit bis zu 45 Schulern mit einem anderen Forderschwerpunkt mit mehr als 45 bis zu 90 Schulern mit Amtszulage Stellvertretender Direktor einer Integrierten Sekundarschule als der standige Vertreter des Leiters einer Integrierten Sekundarschule oder Gemeinschaftsschule ohne Oberstufe mit Amtszulage Volkshochschuloberrat als der standige Vertreter des Leiters einer Volkshochschule bei dem fur das Schulwesen zustandigen Senatsmitglied Zweiter Konrektor in einem Lehramt der Besoldungsgruppe A 13 an einer Grundschule mit mehr als 540 Schulern mit Amtszulage Zweiter Realschulkonrektor an einer verbundenen Haupt und Realschule mit mehr als 540 Schulern Zweiter Sonderschulkonrektor einer Schule mit dem Forderschwerpunkt Lernen mit mehr als 270 Schulern einer Schule mit einem anderen Forderschwerpunkt mit mehr als 135 Schulernkunftig wegfallende Amter Wissenschaftlicher Oberrat am Padagogischen ZentrumBesoldungsgruppe A 15 Bearbeiten Direktor am Botanischen Garten und Botanischen Museum und Professor Direktor einer Integrierten Sekundarschule als Leiter einer Integrierten Sekundarschule oder Gemeinschaftsschule mit Oberstufe mit Amtszulage als Leiter einer Integrierten Sekundarschule oder Gemeinschaftsschule ohne Oberstufe Gesamtschuldirektor als Leiter der Mittelstufe einer Gesamtschule mit Oberstufe als Leiter einer Gesamtschule ohne Oberstufe als Leiter einer Gesamtschule mit Oberstufe mit Amtszulage als der standige Vertreter des Leiters einer Gesamtschule mit Oberstufe Kanzler der Alice Salomon Hochschule fur Sozialarbeit und Sozialpadagogik der Hochschule fur Musik Hanns Eisler der Hochschule fur Schauspielkunst Ernst Busch der Kunsthochschule Berlin Weissensee Oberschulrat mit Amtszulage bei dem fur das Schulwesen zustandigen Senatsmitglied Realschulrektor als Leiter einer verbundenen Haupt und Realschule mit mehr als 360 Schulern Rektor als Leiter einer Grundschule mit mehr als 360 Schulern als Leiter des Grundschulteils einer Integrierten Sekundarschule oder Gemeinschaftsschule mit mehr als 360 Schulern am Grundschulteil Schulrat bei dem fur das Schulwesen zustandigen Senatsmitglied Sekundarschulrektor als Leiter der Mittelstufe einer Integrierten Sekundarschule oder Gemeinschaftsschule mit Oberstufe Seminardirektor als Leiter eines Schulpraktischen Seminars fur Lehreranwarter Sonderschulrektor als Leiter einer Sonderschule mit dem Forderschwerpunkt Lernen mit mehr als 180 Schulern mit einem anderen Forderschwerpunkt mit mehr als 90 Schulern mit einem anderen Forderschwerpunkt und angegliederten Berufsschulklassen Studiendirektor als der standige Vertreter des Leiters einer Gesamtschule mit Oberstufe mit Amtszulage einer Gesamtschule ohne Oberstufe einer Integrierten Sekundarschule oder Gemeinschaftsschule mit Oberstufe mit Amtszulage einer Integrierten Sekundarschule oder Gemeinschaftsschule ohne Oberstufe eines Oberstufenzentrums eines Oberstufenzentrums zugleich Leiter einer Abteilung mit Amtszulage an einem Oberstufenzentrum als Leiter einer Abteilung die einem zweizugig voll ausgebauten Oberstufengymnasium oder einem Oberstufengymnasium mit mindestens zwei Schultypen entspricht mit Amtszulage mit mehr als 360 Schulern mit Amtszulage mit bis zu 360 Schulern beim Sekretariat der Standigen Konferenz der Kultusminister als Leiter der Landesstelle fur gewerbliche Berufsforderung in Entwicklungslandern als Leiter eines Studienkollegs fur auslandische Studierende mit Amtszulage Studiendirektor an einer Fachschule zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben als der standige Vertreter des Leiters einer Fachschule mit mehr als 80 bis zu 360 Schulern mit mehr als 360 Schulern mit Amtszulage als Leiter einer Fachschule mit bis zu 80 Schulern mit mehr als 80 bis zu 360 Schulern mit Amtszulage an einem Oberstufenzentrum als Leiter einer Fachsschulabteilung mit mehr als 360 Schulern mit Amtszulage mit bis zu 360 Schulern Volkshochschuldirektor als Leiter einer Volkshochschule bei dem fur das Schulwesen zustandigen Senatsmitgliedkunftig wegfallende Amter Studiendirektor als der standige Vertreter des Leiters eines Studienkollegs fur auslandische Studierende Wissenschaftlicher Direktor am Padagogischen ZentrumBesoldungsgruppe A 16 Bearbeiten Kanzler der Hochschule fur Wirtschaft und Recht Leitender Direktor des Botanischen Gartens und Botanischen Museums und Professor Oberschulrat bei dem fur das Schulwesen zustandigen Senatsmitglied Oberstudiendirektor als Leiter des allgemeinbildenden Unterrichts an der Polizeischule einer Gesamtschule mit Oberstufe einer Integrierten Sekundarschule oder Gemeinschaftsschule mit Oberstufe eines Oberstufenzentrums eines Schulpraktischen Seminars fur Lehramtsanwarter des hoheren Dienstes beim Sekretariat der Standigen Konferenz der Kultusminister Oberstudiendirektor an einer Fachschule als Leiter einer Fachschule mit mehr als 360 Schulern Bei Schulen mit Teilzeitunterricht rechnen 2 5 Unterrichtsteilnehmer mit Teilzeitunterricht als einer kunftig wegfallende Amter Direktor der Landesbildstelle Leitender Wissenschaftlicher Direktor am Padagogischen Zentrum Oberstudiendirektor als Leiter eines Studienkollegs fur auslandische StudierendeBrandenburg Bearbeiten Besoldungsgruppe A 5 Bearbeiten JustizhauptwachtmeisterBesoldungsgruppe A 6 Bearbeiten Erster Justizhauptwachtmeister SekretarBesoldungsgruppe A 7 Bearbeiten Brandmeister Erster Justizhauptwachtmeister ObersekretarBesoldungsgruppe A 8 Bearbeiten Abteilungspfleger schwester Gerichtsvollzieher Hauptsekretar Hauptwerkmeister Kriminalobermeister Oberbrandmeister PolizeiobermeisterBremen Bearbeiten Festgelegt in Anlage 1 im Bremisches Besoldungsgesetz BremBesG vom 23 Dezember 2016 inkrafttreten 01 12 2022 Besoldungsgruppe A 4 Bearbeiten Keine AmterBesoldungsgruppe A 5 Bearbeiten Erster Justizhauptwachtmeister Oberamtsmeister Oberwart PolizeioberwachtmeisterBesoldungsgruppe A 6 Bearbeiten Erster Justizhauptwachtmeister Oberamtsmeister SekretarBesoldungsgruppe A 7 Bearbeiten Brandmeister Kriminalmeister Leitender Justizhauptwachtmeister Obersekretar Oberwerkmeister PolizeimeisterBesoldungsgruppe A 8 Bearbeiten Gerichtsvollzieher Hauptsekretar Hauptwerkmeister Kriminalobermeister Leitender Justizhauptwachtmeister Oberbrandmeister PolizeiobermeisterBesoldungsgruppe A 9 Bearbeiten Amtsinspektor Betriebsinspektor Hauptbrandmeister Inspektor Kriminalhauptmeister Kriminalkommissar Obergerichtsvollzieher Polizeihauptmeister PolizeikommissarBesoldungsgruppe A 10 Bearbeiten Jugendleiter Kriminaloberkommissar Oberinspektor Polizeioberkommissar Technischer LehrerBesoldungsgruppe A 11 Bearbeiten Amtmann Fachlehrer Kriminalhauptkommissar PolizeihauptkommissarBesoldungsgruppe A 12 Bearbeiten Amtsanwalt Amtsrat Amtsrat im padagogischen Verwaltungsdienst Fachlehrer Kriminalhauptkommissar Polizeihauptkommissar RechnungsratBesoldungsgruppe A 13 Bearbeiten Akademischer Rat Erster Kriminalhauptkommissar Erster Polizeihauptkommissar Fachleiter beim Landesinstitut fur Schule Konrektor Kustos Lehrer Lehrer bei den Justizvollzugsanstalten Oberamtsanwalt Oberamtsrat Oberrechnungsrat Rat StudienratBesoldungsgruppe A 14 Bearbeiten Akademischer Oberrat Erster Oberamtsanwalt Konrektor Oberkustos Oberrat Oberstudienrat Ortsamtsleiter Rektor bei den Justizvollzugsanstalten Rektor SchulratBesoldungsgruppe A 15 Bearbeiten Abteilungsdirektor beim Landesinstitut fur Schule Akademischer Direktor Direktor Direktor im padagogischen Verwaltungsdienst Hauptkustos Oberschulrat Ortsamtsleiter Rektor StudiendirektorBesoldungsgruppe A 16 Bearbeiten Direktor des Landesinstituts fur Schule Direktor der Verwaltungsschule Leitender Akademischer Direktor Leitender Direktor Oberschulrat Oberstudiendirektor SenatsratHamburg Bearbeiten Festgelegt in Anlage 1 zum Hamburgischen Besoldungsgesetz HambBesG vom 26 Januar 2010 Besoldungsgruppe A 4 Bearbeiten Justizhauptwachtmeister 1 21 Als Erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 2 Erhalt eine Amtszulage nach Anlage IX Besoldungsgruppe A 5 Bearbeiten Erster Justizhauptwachtmeister 11 Erhalt eine Amtszulage nach Anlage IX Besoldungsgruppe A 6 Bearbeiten Sekretar 1 2 3 41 Fur bis zu 20 v H der Gesamtzahl der Planstellen der Besoldungsgruppen A 4 bis A 6 in der Fachrichtung Justiz fur Beamte mit dem Einstiegsamt A 4 2 Beamte in der Laufbahngruppe 1 der Laufbahn Justiz in Funktionen des Justizwachtmeisterdienstes erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX 3 Beamte in der Laufbahngruppe 1 der Laufbahn Justiz in Funktionen des Justizwachtmeisterdienstes wird fur Leitungs Koordinierungs und sonstige Funktionen die sich von denen der Besoldungsgruppe A 6 abheben eine Amtszulage nach Anlage IX gewahrt Neben der Amtszulage steht eine Amtszulage nach Fussnote 2 nicht zu 4 Als Zweites Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 und als Beforderungsamt der Laufbahngruppe 1 in der Laufbahn Justiz Besoldungsgruppe A 7 Bearbeiten Brandmeister 1 Obersekretar 2 3 Polizeimeister 41 Als Zweites Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Feuerwehr 2 Als Zweites Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 fur die Laufbahn Justiz bei Verwendung in Funktionen des allgemeinen Vollzugsdienstes bei den Justizvollzugsanstalten 3 Als Zweites Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 fur die Laufbahn des technischen Dienstes 4 Als Einstiegsamt des Laufbahnabschnitts I der Laufbahn Polizei Besoldungsgruppe A 8 Bearbeiten Gerichtsvollzieher 1 Hauptsekretar Oberbrandmeister Polizeiobermeister1 Als Zweites Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 Besoldungsgruppe A 9 Bearbeiten Amtsinspektor 1 Hauptbrandmeister 1 Inspektor 2 Kriminalkommissar 3 Obergerichtsvollzieher 1 Polizeihauptmeister Polizeikommissar 31 Fur Funktionen die sich von denen der Besoldungsgruppe A 9 abheben konnen nach Massgabe sachgerechter Bewertung jeweils bis zu 40 v H der Stellen mit einer Amtszulage nach Anlage IX ausgestattet werden 2 Als Erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 3 Als Einstiegsamt des Laufbahnabschnitts II der Laufbahn Polizei Besoldungsgruppe A 10 Bearbeiten Kriminaloberkommissar Oberinspektor 1 Polizeioberkommissar Fachlehrer fur Fachpraxis 21 Als Erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in Laufbahnen mit besonderen Anforderungen wenn das fur den Zugang zum Vorbereitungsdienst geforderte abgeschlossene Hochschulstudium nachgewiesen wurde 2 Als Erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 fur Fachlehrer an beruflichen Schulen fur Fachpraxis Besoldungsgruppe A 11 Bearbeiten Amtmann Kriminalhauptkommissar 1 Polizeihauptkommissar 1 Fachlehrer 21 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12 2 Als Erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 fur Fachlehrer fur sonstigen Fachunterricht Besoldungsgruppe A 12 Bearbeiten Amtsanwalt 1 Amtsrat Kriminalhauptkommissar 2 Polizeihauptkommissar 2 Lehrer 31 Als Erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 2 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 11 3 Als Erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 sowie als Beforderungsamt der Laufbahngruppe 2 fur Fachlehrer fur sonstigen Fachunterricht Besoldungsgruppe A 13 Bearbeiten Akademischer Rat als wissenschaftlicher oder kunstlerischer Mitarbeiter an einer Hochschule Erster Kriminalhauptkommissar Erster Polizeihauptkommissar Kustos Oberamtsanwalt Erster Oberamtsanwalt 1 Rat 2 3 4 Studienrat 4 Studienrat als Leiter einer Grundschule an einer Stadtteilschule mit bis zu 67 Schulern 5 7 als Leiter einer Abteilung an einer eigenstandigen Grundschule mit mehr als 359 bis zu 539 Schulern 5 Konrektor als standige Vertretung des Leiters einer eigenstandigen Grundschule mit bis zu 67 Schulern als standige Vertretung des Leiters einer eigenstandigen Grundschule mit mehr als 67 bis zu 359 Schulern 5 Rektor einer eigenstandigen Grundschule mit bis zu 67 Schulern 5 Schulrat 6 Korperschaftsbeamte Arzt 6 Gemass Artikel 7 Absatz 2 des Gesetzes vom 4 April 2017 HmbGVBl S 99 fuhren Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppe A 13 die nach bisherigem Recht die Amtsbezeichnung Oberamtsanwaltin oder Oberamtsanwalt fuhren und eine Amtszulage nach Anlage IX erhalten ab 1 Januar 2017 die Amtsbezeichnung Erste Oberamtsanwaltin oder Erster Oberamtsanwalt ohne dass es insoweit einer Ernennung bedarf 1 Fur Funktionen eines Amtsanwalts bei einer Staatsanwaltschaft die sich von denen der Besoldungsgruppe A 13 abheben konnen nach Massgabe sachgerechter Bewertung bis zu 20 v H der Stellen fur Oberamtsanwalte mit einer Amtszulage nach Anlage IX ausgestattet werden 2 Fur Beamte der Laufbahn Justiz in Verwendung in Funktionen als Rechtspfleger konnen fur Funktionen der Rechtspfleger bei Gerichten Notariaten und Staatsanwaltschaften die sich von denen der Besoldungsgruppe A 13 abheben nach Massgabe sachgerechter Bewertung bis zu 20 v H der fur Rechtspfleger ausgebrachten Stellen der Besoldungsgruppe A 13 mit einer Amtszulage nach Anlage IX ausgestattet werden 3 Fur Beamte des technischen und des feuerwehrtechnischen Dienstes mit Einstiegsamt A 9 oder A 10 konnen fur Funktionen die sich von denen der Besoldungsgruppe A 13 abheben nach Massgabe sachgerechter Bewertung bis zu 20 v H der fur diese ausgebrachten Stellen der Besoldungsgruppe A 13 mit einer Amtszulage nach Anlage IX ausgestattet werden 4 Als Zweites Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 sowie als Beforderungsamt der Laufbahngruppe 2 5 Erhalt eine Amtszulage nach Anlage IX 6 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 14 7 Massgeblich ist die Anzahl der Schuler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie gegebenenfalls vorhandener Vorschulklassen Besoldungsgruppe A 14 Bearbeiten Akademischer Oberrat als wissenschaftlicher oder kunstlerischer Mitarbeiter an einer Hochschule Oberkustos Oberrat Oberstudienrat Oberstudienrat als Leiter einer Grundschule an einer Stadtteilschule mit mehr als 67 bis zu 359 Schulern 6 als Leiter einer Grundschule an einer Stadtteilschule mit mehr als 359 bis zu 539 Schulern 2 6 als Leiter einer Abteilung an einer eigenstandigen Grundschule mit mehr als 539 Schulern als Leiter einer Abteilung in der Sekundarstufe I oder Sekundarstufe II an einer Stadtteilschule mit bis zu 390 Schulern 2 7 als Leiter einer Abteilung an einem Gymnasium mit bis zu 390 Schulern 2 als Leiter des Bereiches Bildung an einem Regionalen Bildungs und Beratungszentrum 2 Konrektor als standige Vertretung des Leiters einer eigenstandigen Grundschulemit mehr als 359 und bis zu 539 Schulern als standige Vertretung des Leiters einer eigenstandigen Grundschule mit mehr als 539 Schulern 2 Konrektor einer Sonderschule als standige Vertretung des Leiters einer Sonderschule mit mehr als 5 Klassen 1 Rektor einer eigenstandigen Grundschule mit mehr als 67 bis zu 359 Schulern einer eigenstandigen Grundschule mit mehr als 359 bis zu 539 Schulern 2 Rektor einer Sonderschule als Leiter einer Sonderschule mit bis zu 5 Klassen als Leiter einer Sonderschule mit mehr als 5 bis zu 11 Klassen Schulrat 3als Leiter des Bereiches Beratung an einem Regionalen Bildungs und Beratungszentrum 2 Korperschaftsbeamte Arzt 3 Oberarzt 4 Chefarzt 51 Erhalt eine Amtszulage nach Anlage IX 2 Erhalt eine Amtszulage nach Anlage IX 3 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 13 4 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 15 5 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15 A 16 6 Massgeblich ist die Anzahl der Schuler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie gegebenenfalls vorhandener Vorschulklassen 7 Massgeblich ist die Anzahl der Schuler ab Jahrgangsstufe 5 Besoldungsgruppe A 15 Bearbeiten Akademischer Direktor als wissenschaftlicher oder kunstlerischer Mitarbeiter an einer Hochschule Direktor Hauptkustos Oberschulrat 1 Rektor einer eigenstandigen Grundschule mit mehr als 539 Schulern Studiendirektor als Leiter einer Grundschule an einer Stadtteilschule mit mehr als 539 Schulern 6 als Leiter einer beruflichen Schule mit bis zu 80 Schulern 3 als Leiter einer beruflichen Schule mit mehr als 80 bis zu 360 Schulern 2 3 als Leiter einer Stadtteilschule oder eines Gymnasiums mit bis zu 390 Schulern 2 als Leiter einer Abteilung in der Sekundarstufe I oder Sekundarstufe II an einer Stadtteilschule mit mehr als 390 Schulern 7 als Leiter einer Abteilung an einem Gymnasium mit mehr als 390 Schulern als Leiter eines voll ausgebauten Oberstufengymnasiums 2 als Direktor eines Regionalen Bildungs und Beratungszentrums als standige Vertretung des Leiters einer beruflichen Schule mit mehr als 80 bis zu 360 Schulern 3 einer beruflichen Schule mit mehr als 360 Schulern 2 3 einer Stadtteilschule oder eines Gymnasiums mit bis zu 390 Schulern einer Stadtteilschule oder eines Gymnasiums mit mehr als 390 Schulern 2 eines voll ausgebauten Oberstufengymnasiums eines zweizugig voll ausgebauten Oberstufengymnasiums 2 eines zweizugig voll ausgebauten Abendgymnasiums 2 des Studienkollegs 2 zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben am Landesinstitut fur Lehrerbildung und Schulentwicklung an der Volkshochschule Rektor einer Sonderschule als Leiter einer Sonderschule mit mehr als 11 Klassen Vertreter des Leiters der Norddeutschen Akademie fur Finanzen und Steuerrecht Hamburg Korperschaftsbeamte Oberarzt 4 Chefarzt 5 Geschaftsfuhrer der Handwerkskammer Hamburg1 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 16 2 Erhalt eine Amtszulage nach Anlage IX 3 Bei Schulen mit Teilzeitunterricht rechnen 2 5 Unterrichtsteilnehmer mit Teilzeitunterricht als eine Person 4 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 14 5 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 14 A 16 6 Massgeblich ist die Anzahl der Schuler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie gegebenenfalls vorhandener Vorschulklassen 7 Massgeblich ist die Anzahl der Schuler ab Jahrgangsstufe 5 Besoldungsgruppe A 16 Bearbeiten Direktor des Geologischen Landesamts des Seeamts fur den Naturschutz Leitender Akademischer Direktor als wissenschaftlicher oder kunstlerischer Mitarbeiter an einer Hochschule 1 Leitender Direktor 2 Oberschulrat 3 Oberstudiendirektor als Leiter einer beruflichen Schule mit mehr als 360 Schulern 4 als Leiter einer Stadtteilschule oder eines Gymnasiums mit mehr als 390 Schulern als Leiter eines zweizugig voll ausgebauten Oberstufengymnasiums als Leiter eines zweizugig voll ausgebauten Abendgymnasiums als Leiter des Studienkollegs Leiter der Norddeutschen Akademie fur Finanzen und Steuerrecht Hamburg Korperschaftsbeamte Chefarzt 51 Nur in Stellen von besonderer Bedeutung 2 Bis zu 30 v H der vorhandenen Planstellen die als Leitung von Justizvollzugsanstalten und von Finanzamtern eingesetzt sind konnen mit einer Amtszulage nach Anlage IX ausgestattet werden 3 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 15 4 Bei Schulen mit Teilzeitunterricht rechnen 2 5 Unterrichtsteilnehmer mit Teilzeitunterricht als eine Person 5 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 14 A 15 Hessen Bearbeiten Besoldungsgruppe A 5 Bearbeiten Justizhauptwachtmeister Gestutoberwarter Hauptwart Oberamtsmeister SattelmeisterBesoldungsgruppe A 6 Bearbeiten Erster Justizhauptwachtmeister Feldschutzmeister Hauptwart Justizvollstreckungssekretar Oberamtsmeister Sattelmeister Sekretar WerkmeisterBesoldungsgruppe A 7 Bearbeiten Brandmeister Feldschutzobermeister Justizvollstreckungsobersekretar Krankenpfleger schwester Kriminalmeister Obersattelmeister Obersekretar Oberwerkmeister Polizeimeister Stationspfleger schwesterBesoldungsgruppe A 8 Bearbeiten Abteilungspfleger schwester Feldschutzhauptmeister Gerichtsvollzieher Hauptsattelmeister Hauptsekretar Hauptwerkmeister Justizvollstreckungshauptsekretar Kriminalobermeister Oberbrandmeister PolizeiobermeisterMecklenburg Vorpommern Bearbeiten Im Mecklenburg Vorpommern gilt nach Massgabe des 1 des Besoldungsuberleitungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12 Marz 2013 die Bundesbesoldungsordnung A fort Sie wird durch die Landesbesoldungsordnung A erganzt Niedersachsen Bearbeiten Festgelegt in Anlage 1 zu 5 Abs 3 22 23 Abs 3 sowie den 37 und 39 des Niedersachsischen Besoldungsgesetzes NBesG v 20 November 2016 Darstellung ohne Fussnoten Besoldungsgruppe A 5 Bearbeiten Betriebsassistent Gestutoberwarter Justizhauptwachtmeister OberamtsmeisterBesoldungsgruppe A 6 Bearbeiten Betriebsassistent Deichvogt Erster Justizhauptwachtmeister Gestuthauptwarter Oberamtsmeister Sattelmeister SekretarBesoldungsgruppe A 7 Bearbeiten Brandmeister Deichvogt Hafenmeister Krankenschwester pfleger Obersattelmeister Obersekretar Oberwerkmeister Stationsschwester pflegerBesoldungsgruppe A 8 Bearbeiten Abteilungsschwester Deichvogt Gerichtsvollzieher Hafenmeister Hauptsattelmeister Hauptsekretar Hauptwerkmeister OberbrandmeisterBesoldungsgruppe A 9 Bearbeiten Amtsinspektor Betriebsinspektor Deichvogt Erster Hauptsattelmeister Hauptbrandmeister Inspektor Kriminalkommissar Lehrer fur Fachpraxis Obergerichtsvollzieher Oberin Pflegevorsteher Oberschwester pfleger PolizeikommissarBesoldungsgruppe A 10 Bearbeiten Erste Oberin Erster Pflegevorsteher als Leiterin oder Leiter eines Pflegedienstes mit mindestens 150 Pflegekraften Fachlehrer an einer Grund Haupt Real oder Forderschule mit Lehrbefahigung fur mindestens zwei musisch technische Facher Kriminaloberkommissar Lehrer fur Fachpraxis Oberinspektor PolizeioberkommissarBesoldungsgruppe A 11 Bearbeiten Amtmann Erste Oberin Erster Pflegevorsteher als Leiterin oder Leiter eines Pflegedienstes mit mindestens 300 Pflegekraften Fachlehrer fur kunstlerischen Entwurf mit abgeschlossener Ingenieur oder Fachschulausbildung Kriminalhauptkommissar Lehrer fur Fachpraxis PolizeihauptkommissarBesoldungsgruppe A 12 Bearbeiten Amtsanwalt Amtsrat Fachlehrer fur kunstlerischen Entwurf mit abgeschlossener Ingenieur oder Fachschulausbildung Konrektor als standiger Vertreter des Leiters einer Grundschule Hauptschule oder Grund und Hauptschule mit einer Schulerzahl von 181 bis 360 als standiger Vertreter des Leiters eines an einer Gesamtschule gefuhrten Primarbereichs mit einer Schulerzahl von mehr als 360 bei einer Schulbehorde oder dem Niedersachsischen Landesinstitut fur schulische Qualitatsentwicklung Kriminalhauptkommissarin Kriminalhauptkommissar Lehrer an einer allgemeinbildenden Schule an einer Forderschule mit dem Schwerpunkt Sehen im Landesbildungszentrum fur Blinde an einer Forderschule mit dem Schwerpunkt Horen in den Landesbildungszentren fur Horgeschadigte Polizeihauptkommissar Realschullehrer mit der Lehrbefahigung fur das Lehramt an Realschulen bei einer dieser Lehrbefahigung entsprechenden Verwendung Rechnungsrat als Prufungsbeamter beim Landesrechnungshof Zweiter Konrektor an einer zusammengefassten Schule mit Forderschulzweig mit einer Schulerzahl bis 80 und einer Gesamtschulerzahl von mehr als 540 an einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schulerzahl bis 180 und einer Gesamtschulerzahl von mehr als 540 einer Grundschule Hauptschule oder Grund und Hauptschule mit einer Schulerzahl von mehr als 540Besoldungsgruppe A 13 Bearbeiten Akademischer Rat als wissenschaftlicher oder kunstlerischer Mitarbeiter an einer Hochschule Dozent an einer Volkshochschule Erster Kriminalhauptkommissar Erster Polizeihauptkommissar Forderschullehrer mit der Lehrbefahigung fur das Lehramt fur Sonderpadagogik bei einer dieser Lehrbefahigung entsprechenden Verwendung bei einer Schulbehorde oder dem Niedersachsischen Landesinstitut fur schulische Qualitatsentwicklung als standiger Vertreter des Leiters einer Grundschule Hauptschule oder Grund und Hauptschule mit einer Schulerzahl von mehr als 360 einer zusammengefassten Schule mit Forderschulzweig und einer Gesamtschulerzahl von 181 bis 360 einer zusammengefassten Schule mit Forderschulzweig und einer Gesamtschulerzahl von mehr als 360 einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Gesamtschulerzahl von 181 bis 360 einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schulerzahl von mehr als 180 einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Gesamtschulerzahl von mehr als 360 als Fachbereichsleiter an einer Gesamtschule als Jahrgangsleiter im Sekundarbereich I einer Integrierten Gesamtschule als Leiter des Hauptschulzweigs mit einer Schulerzahl von 131 bis 360 an einer Kooperativen Gesamtschule des Hauptschulzweigs mit einer Schulerzahl von mehr als 360 an einer Kooperativen Gesamtschule des Realschulzweigs mit einer Schulerzahl von 131 bis 180 an einer Kooperativen Gesamtschule einer Grundschule Hauptschule oder Grund und Hauptschule mit einer Schulerzahl bis 180 einer Grundschule Hauptschule oder Grund und Hauptschule mit einer Schulerzahl von 181 bis 360 eines bei einer Gesamtschule gefuhrten Primarbereichs mit einer Schulerzahl von 181 bis 360 eines bei einer Gesamtschule gefuhrten Primarbereichs mit einer Schulerzahl von mehr als 360 einer zusammengefassten Schule mit Forderschulzweig und einer Gesamtschulerzahl bis 80 einer zusammengefassten Schule mit Forderschulzweig und einer Gesamtschulerzahl von 81 bis 360 einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Gesamtschulerzahl bis 180 einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Gesamtschulerzahl von 181 bis 360 als zweiter Konrektor an einer zusammengefassten Schule mit Forderschulzweig mit einer Schulerzahl von mehr als 80 und einer Gesamtschulerzahl von mehr als 540 an einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schulerzahl von mehr als 180 und einer Gesamtschulerzahl von mehr als 540 Forderschulrektor einer zusammengefassten Schule mit Forderschulzweig mit einer Schulerzahl bis 40 und einer Gesamtschulerzahl bis 80 einer Schule fur Lernhilfe mit einer Schulerzahl bis 40 oder einer sonstigen Forderschule mit einer Schulerzahl bis 30 Konrektor als der standige Vertreter des Leiters einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Gesamtschulerzahl von 181 bis 360 einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Gesamtschulerzahl von mehr als 360 einer zusammengefassten Schule mit Forderschulzweig und einer Gesamtschulerzahl von 181 bis 360 einer zusammengefassten Schule mit Forderschulzweig und einer Gesamtschulerzahl von mehr als 360 als Dezernent beim Landesamt fur Lehrerbildung und Schulentwicklung als Fachbereichsleiter an einer Gesamtschule als Jahrgangsleiter im Sekundarbereich I einer Integrierten Gesamtschule zur Koordinierung der Tatigkeiten in den Bereichen Gewaltpravention und Gesundheitsforderung als Schulentwicklungsberater Konservator Kustos Lehrer Oberamtsanwalt Oberlehrer im Justizvollzugsdienst Pfarrer Rat Realschulkonrektor als der standige Vertreter des Leiters einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Gesamtschulerzahl von 181 bis 360 Realschullehrer bei einer Schulbehorde oder dem Niedersachsischen Landesinstitut fur schulische Qualitatsentwicklung mit der Lehrbefahigung fur das Lehramt an Realschulen bei einer dieser Befahigung entsprechenden Verwendung mit der Lehrbefahigung fur das Lehramt an Haupt und Realschulen oder der Lehrbefahigung fur das Lehramt an Realschulen und bei Wahrnehmung herausgehobener Tatigkeiten als Fachberater in der Schulaufsicht Realschulrektor als Leiter des Realschulzweiges mit einer Schulerzahl von 131 bis 180 an einer Kooperativen Gesamtschule Rektor als Leiter des Hauptschulzweigs mit einer Schulerzahl von 181 bis 360 an einer Kooperativen Gesamtschule des Hauptschulzweigs mit einer Schulerzahl von mehr als 360 an einer Kooperativen Gesamtschule eines bei einer Gesamtschule gefuhrten Primarbereichs mit einer Schulerzahl von 181 bis 360 eines bei einer Gesamtschule gefuhrten Primarbereichs mit einer Schulerzahl von mehr als 360 einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Gesamtschulerzahl bis 180 einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Gesamtschulerzahl von 181 bis 360 einer zusammengefassten Schule mit Forderschulzweig und einer Gesamtschulerzahl bis 80 einer zusammengefassten Schule mit Forderschulzweig und einer Gesamtschulerzahl von 81 bis 360 Seefahrtoberlehrer Studienrat bei einer Schulbehorde oder dem Niedersachsischen Landesinstitut fur schulische Qualitatsentwicklung mit der Lehrbefahigung fur das besondere Lehramt an der Forderschule mit dem Schwerpunkt Sehen im Landesbildungszentrum fur Blinde bei einer der Lehrbefahigung entsprechenden Verwendung mit der Lehrbefahigung fur das besondere Lehramt an Forderschulen mit dem Schwerpunkt Horen in den Landesbildungszentren fur Horgeschadigte bei einer der Lehrbefahigung entsprechenden Verwendung mit der Lehrbefahigung fur das Lehramt an Gymnasien oder an berufsbildenden Schulen bei einer der jeweiligen Lehrbefahigung entsprechenden Verwendung als leitende Padagogin oder leitender Padagoge im Justizvollzugsdienst Zweiter Konrektor an einer zusammengefassten Schule mit Forderschulzweig mit einer Schulerzahl von mehr als 80 und einer Gesamtschulerzahl von mehr als 540 an einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schulerzahl von mehr als 180 und einer Gesamtschulerzahl von mehr als 540Besoldungsgruppe A 14 Bearbeiten Direktorstellvertreter als der standige Vertreter des Leiters einer Gesamtschule ohne Oberstufe mit einer Schulerzahl bis 540 Dozent an einer Volkshochschule Forderschulkonrektor als Dezernent beim Landesamt fur Lehrerbildung und Schulentwicklung als der standige Vertreter des Leiters einer Schule fur Lernhilfe mit einer Schulerzahl von 91 bis 180 oder einer sonstigen Forderschule mit einer Schulerzahl von 61 bis 120 einer Schule fur Lernhilfe mit einer Schulerzahl von mehr als 180 oder einer sonstigen Forderschule mit einer Schulerzahl von mehr als 120 einer zusammengefassten Schule mit Forderschulzweig mit einer Schulerzahl bis 180 und einer Gesamtschulerzahl von 181 bis 360 einer zusammengefassten Schule mit Forderschulzweig mit einer Schulerzahl von mehr als 180 und einer Gesamtschulerzahl von mehr als 360 einer Gesamtschule ohne gymnasiale Oberstufe mit einer Schulerzahl bis 540 einer Realschule mit einer Schulerzahl von 181 bis 360 einer Realschule mit einer Schulerzahl von mehr als 360 einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schulerzahl bis 180 und einer Gesamtschulerzahl von mehr als 360 einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schulerzahl von 181 bis 360 und einer Gesamtschulerzahl bis 540 einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schulerzahl von 181 bis 360 und einer Gesamtschulerzahl von mehr als 540 einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schulerzahl von mehr als 360 am Realschulzweig bei einer Schulbehorde oder dem Niedersachsischen Landesinstitut fur schulische Qualitatsentwicklung als der Didaktische Leiter einer Gesamtschule mit einer Schulerzahl im Sekundarbereich I bis 540 als Fachbereichsleiter an einer Gesamtschule als Jahrgangsleiter im Sekundarbereich I einer Integrierten Gesamtschule Forderschulrektor einer Schule fur Lernhilfe mit einer Schulerzahl von 41 bis 90 oder einer sonstigen Forderschule mit einer Schulerzahl von 31 bis 60 einer Schule fur Lernhilfe mit einer Schulerzahl von 91 bis 180 oder einer sonstigen Forderschule mit einer Schulerzahl von 61 bis 120 einer zusammengefassten Schule mit Forderschulzweig mit einer Schulerzahl von 41 bis 90 und einer Gesamtschulerzahl von 81 bis 180 einer zusammengefassten Schule mit Forderschulzweig mit einer Schulerzahl von 91 bis 180 und einer Gesamtschulerzahl von 181 bis 360 als Leiter einer Grundschule Hauptschule oder Grund und Hauptschule mit einer Schulerzahl von mehr als 360 einer Realschule mit einer Schulerzahl bis 180 einer Realschule mit einer Schulerzahl von 181 bis 360 einer zusammengefassten Schule mit Forderschulzweig und einer Gesamtschulerzahl von mehr als 360 einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Gesamtschulerzahl von mehr als 360 einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schulerzahl bis 180 und einer Gesamtschulerzahl bis 360 einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schulerzahl bis 180 und einer Gesamtschulerzahl von mehr als 360 einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schulerzahl von 181 bis 360 und einer Gesamtschulerzahl bis 540 des Realschulzweigs mit einer Schulerzahl von 181 bis 360 an einer Kooperativen Gesamtschule des Realschulzweigs mit einer Schulerzahl von mehr als 360 an einer Kooperativen Gesamtschule mit der Lehrbefahigung fur das Lehramt fur Sonderpadagogik bei einer der Lehrbefahigung entsprechenden Verwendung an einem Gymnasium oder einer berufsbildenden Schule zur Wahrnehmung schulfachlicher Aufgaben Gesamtschulrektor als der Didaktische Leiter einer Gesamtschule mit einer Schulerzahl im Sekundarbereich I bis 540 Oberkonservator Oberkustos Oberrat Oberschulkonrektor als der standige Vertreter des Leiters einer Oberschule ohne Oberstufe mit einer Schulerzahl von 181 bis 360 als der standige Vertreter des Leiters einer Oberschule ohne Oberstufe mit einer Schulerzahl von 361 bis 540 Oberschulrektor als der Didaktische Leiter einer Oberschule mit einer Schulerzahl von 288 bis 540 als der Didaktische Leiter einer Oberschule mit einer Schulerzahl von 541 bis 1 000 als Leiter einer Oberschule mit einer Schulerzahl bis 180 als Leiter einer Oberschule ohne gymnasiale Oberstufe mit einer Schulerzahl von 181 bis 360 als Leiter des Sekundarbereichs II einer Oberschule Oberstudienrat als der Didaktische Leiter einer Gesamtschule mit einer Schulerzahl im Sekundarbereich I bis 540 alsFachbereichsleiter an einer Gesamtschule als Jahrgangsleiter im Sekundarbereich I einer Integrierten Gesamtschule bei einer Schulbehorde oder dem Niedersachsischen Landesinstitut fur schulische Qualitatsentwicklung mit der Lehrbefahigung fur das besondere Lehramt an der Forderschule mit dem Schwerpunkt Sehen im Landesbildungszentrum fur Blinde bei einer der Lehrbefahigung entsprechenden Verwendung mit der Lehrbefahigung fur das besondere Lehramt an Forderschulen mit dem Schwerpunkt Horen in den Landesbildungszentren fur Horgeschadigte bei einer der Lehrbefahigung entsprechenden Verwendung mit der Lehrbefahigung fur das Lehramt an Gymnasien oder an berufsbildenden Schulen bei einer der jeweiligen Lehrbefahigung entsprechenden Verwendung als leitender Padagoge im Justizvollzugsdienst Pfarrer Realschulkonrektor als der standige Vertreter des Leiters einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schulerzahl bis 180 und einer Gesamtschulerzahl von mehr als 360 einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schulerzahl von 181 bis 360 und einer Gesamtschulerzahl bis 540 einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schulerzahl von 181 bis 360 und einer Gesamtschulerzahl von mehr als 540 einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schulerzahl von mehr als 360 am Realschulzweig als Fachbereichsleiter an einer Gesamtschule als Jahrgangsleiter im Sekundarbereich I einer Integrierten Gesamtschule bei einer Schulbehorde oder dem Niedersachsischen Landesinstitut fur schulische Qualitatsentwicklung als Fachberater in der Schulaufsicht Realschulrektor als Leiter des Realschulzweigs mit einer Schulerzahl von 181 bis 360 an einer Kooperativen Gesamtschule des Realschulzweigs mit einer Schulerzahl von mehr als 360 an einer Kooperativen Gesamtschule einer Realschule mit einer Schulerzahl bis 180 einer Realschule mit einer Schulerzahl von 181 bis 360 einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schulerzahl bis 180 und einer Gesamtschulerzahl bis 360 einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schulerzahl bis 180 und einer Gesamtschulerzahl von mehr als 360 einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schulerzahl von 181 bis 360 und einer Gesamtschulerzahl bis 540 Regierungsschulrat im Schulaufsichtsdienst Rektor als Leiter einer zusammengefassten Schule mit Forderschulzweig und einer Gesamtschulerzahl von mehr als 360 bei einer Schulbehorde oder dem Niedersachsischen Landesinstitut fur schulische Qualitatsentwicklung einer Grundschule Hauptschule oder Grund und Hauptschule mit einer Schulerzahl von mehr als 360 einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Gesamtschulerzahl von mehr als 360 Seminarkonrektor als standiger Vertreter des Leiters eines Studienseminars fur die Lehramter an Grund Haupt und Realschulen fur das Lehramt fur Sonderpadagogik Zweiter Forderschulkonrektor an einer Forderschule mit Schwerpunkt Lernen mit einer Schulerzahl von mehr als 270 oder einer sonstigen Forderschule mit einer Schulerzahl von mehr als 180 an einer zusammengefassten Schule mit Forderschulzweig mit einer Schulerzahl von mehr als 180 und einer Gesamtschulerzahl von mehr als 540 an einer zusammengefassten Schule mit einer Schulerzahl von mehr als 180 am Realschulzweig und einer Gesamtschulerzahl von mehr als 540 einer Realschule mit einer Schulerzahl von mehr als 540 Zweiter Oberschulkonrektor einer Oberschule mit einer Schulerzahl von mehr als 540 einer Oberschule mit einer Schulerzahl von mehr als 1 000 Zweiter Realschulkonrektor an einer zusammengefassten Schule mit einer Schulerzahl von mehr als 180 am Realschulzweig und einer Gesamtschulerzahl von mehr als 540 einer Realschule mit einer Schulerzahl von mehr als 540Besoldungsgruppe A 15 Bearbeiten Direktor Direktor beim Niedersachsischen Landesinstitut fur schulische Qualitatsentwicklung einer Volkshochschule mit mehr als 15 000 bis 40 000 Unterrichtsstunden jahrlich Direktorstellvertreter als der standige Vertreter des Leiters einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe einer Gesamtschule ohne gymnasiale Oberstufe mit einer Schulerzahl von 541 bis 1 000 einer Gesamtschule ohne gymnasiale Oberstufe mit einer Schulerzahl von mehr als 1 000 einer Oberschule ohne gymnasiale Oberstufe mit einer Schulerzahl von 541 bis 1 000 einer Oberschule mit gymnasialer Oberstufe oder einer Schulerzahl von mehr als 1 000 einer Oberschule mit gymnasialer Oberstufe einer Volkshochschule mit mehr als 40 000 Unterrichtsstunden jahrlich Fachmoderator fur Gesamtschulen Forderschulrektor bei einer Schulbehorde oder dem Niedersachsischen Landesinstitut fur schulische Qualitatsentwicklung einer Forderschule mit dem Schwerpunkt Lernen mit einer Schulerzahl von mehr als 180 oder einer sonstigen Forderschule mit einer Schulerzahl von mehr als 120 einer zusammengefassten Schule mit Forderschulzweig mit einer Schulerzahl von mehr als 180 und einer Gesamtschulerzahl von mehr als 360 als Leiter einer Realschule mit einer Schulerzahl von mehr als 360 einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schulerzahl von 181 bis 360 und einer Gesamtschulerzahl von mehr als 540 einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Schulerzahl von mehr als 360 am Realschulzweig an einer berufsbildenden Schule oder an einem Gymnasium zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben Gesamtschuldirektor als Leiter einer Gesamtschule ohne gymnasiale Oberstufe mit einer Schulerzahl bis 540 einer Gesamtschule ohne gymnasiale Oberstufe mit einer Schulerzahl von 541 bis 1 000 Gesamtschulrektor als der Didaktische Leiter einer Gesamtschule mit einer Schulerzahl im Sekundarbereich I von mehr als 540 als Leiter des Sekundarbereichs I mit einer Schulerzahl von mehr als 810 an einer Integrierten Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe Hauptkonservator Hauptkustos Museumsdirektor und Professor Oberschuldirektor als Leiter einer Oberschule ohne gymnasiale Oberstufe mit einer Schulerzahl von 541 bis 1 000 Oberschulrektor als der Didaktische Leiter einer Oberschule mit einer Schulerzahl von mehr als 1 000 als Leiter einer Oberschule ohne gymnasiale Oberstufe mit einer Schulerzahl von 361 bis 540 Realschulrektor bei einer Schulbehorde oder dem Niedersachsischen Landesinstitut fur schulische Qualitatsentwicklung einer Realschule mit einer Schulerzahl von mehr als 360 einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schulerzahl von 181 bis 360 und einer Gesamtschulerzahl von mehr als 540 einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Schulerzahl von mehr als 360 am Realschulzweig Regierungsschuldirektor im Schulaufsichtsdienst Seminarrektor als Leiter eines Studienseminars fur die Lehramter an Grund Haupt und Realschulen fur das Lehramt fur Sonderpadagogik Studiendirektor als Abteilungsleiter bei einem Landesbildungszentrum fur Blinde oder fur Horgeschadigte als der Didaktische Leiter einer Gesamtschule mit einer Schulerzahl im Sekundarbereich I von mehr als 540 als standiger Vertreter der des Leiters des Niedersachsischen Studienkollegs einer berufsbildenden Schule mit einer Schulerzahl von 81 bis 360 einer berufsbildenden Schule mit einer Schulerzahl von mehr als 360 eines Gymnasiums im Aufbau mit einer Schulerzahl von mehr als 540 wenn die oberste Jahrgangsstufe fehlt mehr als 670 wenn die zwei oberen Jahrgangsstufen fehlen mehr als 800 wenn die drei oberen Jahrgangsstufen fehlen eines Landesbildungszentrums fur Blinde oder fur Horgeschadigte mit einer Schulerzahl bis 150 eines Landesbildungszentrums fur Blinde oder fur Horgeschadigte mit einer Schulerzahl von mehr als 150 eines nicht voll ausgebauten Gymnasiums eines Studienseminars fur das Lehramt an Gymnasien oder an berufsbildenden Schulen eines voll ausgebauten Gymnasiums mit einer Schulerzahl bis 360 eines voll ausgebauten Gymnasiums mit einer Schulerzahl von mehr als 360 eines Abendgymnasiums oder Kollegs eines zweizugig ausgebauten Abendgymnasiums oder Kollegs als Fachberater fur Hor und Sprachgeschadigte in der Schulaufsicht als Fachleiter an Studienseminaren als Leiter des Gymnasialzweigs mit einer Schulerzahl von 131 bis 360 an einer Kooperativen Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe des Gymnasialzweigs mit einer Schulerzahl von mehr als 130 an einer Kooperativen Gesamtschule ohne gymnasiale Oberstufe des Gymnasialzweigs mit einer Schulerzahl von mehr als 360 an einer Kooperativen Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe des Sekundarbereichs I mit einer Schulerzahl von mehr als 810 an einer Integrierten Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe des Sekundarbereichs II an einer Integrierten Gesamtschule einer berufsbildenden Schule mit einer Schulerzahl bis 80 einer berufsbildenden Schule mit einer Schulerzahl von 81 bis 360 einer selbstandigen Schule fur Blinde oder fur Gehorlose und Schwerhorige mit einer Schulerzahl bis 70 einer selbstandigen Schule fur Blinde oder fur Gehorlose und Schwerhorige mit einer Schulerzahl von mehr als 70 eines Landesbildungszentrums fur Blinde oder fur Horgeschadigte mit einer Schulerzahl bis 150 eines nicht voll ausgebauten Gymnasiums eines voll ausgebauten Gymnasiums mit einer Schulerzahl bis 360 eines Abendgymnasiums oder Kollegs als stellvertretender Leiter einer Justizvollzugseinrichtung bei einer Schulbehorde oder dem Niedersachsischen Landesinstitut fur schulische Qualitatsentwicklung zur Koordinierung schulfachlicher AufgabenBesoldungsgruppe A 16 Bearbeiten Abteilungsdirektor Direktor der Alfred Toepfer Akademie fur Naturschutz und Professor Direktor einer Volkshochschule mit mehr als 40 000 Unterrichtsstunden jahrlich Gesamtschuldirektor als Leiter einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe einer Gesamtschule ohne gymnasialer Oberstufe mit einer Schulerzahl von mehr als 1 000 Landesbeauftragter fur den Tierschutz Landeskonservator Landstallmeister Leitender Direktor Leitender Direktor beim Niedersachsischen Landesinstitut fur schulische Qualitatsentwicklung Leitender Museumsdirektor und Professor Leitender Regierungsschuldirektor im Schulaufsichtsdienst Ministerialrat bei einer obersten Landesbehorde Oberschuldirektor als Leiter einer Oberschule mit gymnasialer Oberstufe einer Oberschule ohne gymnasiale Oberstufe mit einer Schulerzahl von mehr als 1 000 Oberstudiendirektor als Leiter des Niedersachsischen Studienkollegs einer berufsbildenden Schule mit einer Schulerzahl von mehr als 360 einer Justizvollzugseinrichtung eines Gymnasiums im Aufbau mit einer Schulerzahl von mehr als 540 wenn die oberste Jahrgangsstufe fehlt mehr als 670 wenn die zwei oberen Jahrgangsstufen fehlen mehr als 800 wenn die drei oberen Jahrgangsstufen fehlen eines Landesbildungszentrums fur Blinde oder fur Horgeschadigte mit einer Schulerzahl von mehr als 150 eines Studienseminars fur das Lehramt an Gymnasien oder an berufsbildenden Schulen eines voll ausgebauten Gymnasiums mit einer Schulerzahl von mehr als 360 eines zweizugig ausgebauten Abendgymnasiums oder KollegsNordrhein Westfalen Bearbeiten Besoldungsgruppe A 5 Bearbeiten Oberwachtmeister erhalt eine Amtszulage soweit nicht in Besoldungsgruppe A 6 Erster Hauptwachtmeister erhalt eine Amtszulage soweit nicht in Besoldungsgruppe A 6 Hauptwart erhalt eine Amtszulage soweit nicht in Besoldungsgruppe A 6 Justizoberwachtmeister erhalt eine Amtszulage Landgestuthauptwarter Oberamtsmeister erhalt eine Amtszulage wenn im Sitzungsdienst der Gerichte eingesetzt soweit nicht in Besoldungsgruppe A 6 SattelmeisterBesoldungsgruppe A 6 Bearbeiten Erster Hauptwachtmeister Hauptwart Justizhauptwachtmeister Landgestuthauptwarter soweit nicht in A 5 Obersattelmeister soweit nicht in A 7 Sekretar WerkmeisterBesoldungsgruppe A 7 Bearbeiten Brandmeister als Eingangsamt Erster Jusitzhauptwachtmeister als Leiter einer Justizwachtmeisterei Krankenschwester pfleger als Eingangsamt Obersattelmeister soweit nicht in A 6 Obersekretar Oberwerkmeister Stationsschwester pflegerBesoldungsgruppe A 8 Bearbeiten Abteilungsschwester pfleger Gerichtsvollzieher Hauptsattelmeister Hauptsekretar Hauptwerkmeister OberbrandmeisterBesoldungsgruppe A 9 Bearbeiten Amtsinspektor Betriebsinspektor Erster Hauptsattelmeister Fachlehrer mit der Befahigung fur die Laufbahn des Fachlehrers an Berufskollegs des Fachlehrers an Forderschulen des Werkstattlehrers Hauptbrandmeister Inspektor Kriminalkommissar Obergerichtsvollzieher Oberin Pflegevorsteher Oberschwester pfleger PolizeikommissarBesoldungsgruppe A 10 Bearbeiten Fachlehrer mit der Befahigung fur die Laufbahn des Fachlehrers an allgemeinbildenden Schulen des Fachlehrers an Berufskollegs des Fachlehrers an Forderschulen des technischen Lehrers an Berufskollegs des Werkstattlehrers Kriminaloberkommissar Oberinspektor PolizeioberkommissarBesoldungsgruppe A 11 Bearbeiten Amtmann Fachlehrer an einer Fachhochschule oder in einem Fachhochschulstudiengang an einer Universitat mit der Befahigung fur die Laufbahn des Lehrers fur Sozialarbeit des Lehrers fur Sozialpadagogik des Technischen Lehrers Fachlehrer mit der Befahigung fur die Laufbahn des Fachlehrers an Berufskollegs des Fachlehrers an Berufskollegs als Fachberater des Fachlehrers an Forderschulen des Technischen Lehrers an Berufskollegs Kriminalhauptkommissar PolizeihauptkommissarBesoldungsgruppe A 12 Bearbeiten Amtsanwalt Amtsrat Fachlehrer an einer Fachhochschule oder in einem Fachhochschulstudiengang an einer Universitat mit der Befahigung fur die Laufbahn des Lehrers fur Sozialarbeit des Lehrers fur Sozialpadagogik des Technischen Lehrers Fachlehrer mit der Befahigung fur die Laufbahn des Fachlehrers an Berufskollegs als Fachberater als Technischer Lehrer an Berufskollegs Kriminalhauptkommissar Lehrer der Befahigung fur das Lehramt an Grund Haupt und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen Polizeihauptkommissar Rechnungsrat als Prufungsbeamter beim Landesrechnungshof Sportlehrer an einer allgemeinbildenden Schule an einem Berufskolleg oder an einer ForderschuleBesoldungsgruppe A 13 Bearbeiten Arzt Akademischer Rat Erster Kriminalhauptkommissar Erster Polizeihauptkommissar Gesamtschulrektor als Koordinator Geschaftsfuhrer bei einer Handwerkskammer Konrektor als Fachleiter in der Lehrerfortbildung auf Bezirksebene mit ruhegehaltfahiger Stellenzulage als der standige Vertreter des Leiters einer Schule im organisatorischen Zusammenschluss mit mehr als 180 bis zu 360 Schulern mit Amtszulage Konservator Kustos Lehrer mit der Befahigung fur das Lehramt der Sekundarstufe I als Fachleiter in der Lehrerfortbildung auf der Bezirksebene mit ruhegehaltfahiger Stellenzulage mit der Befahigung fur das Lehramt der Sonderpadagogik als Fachleiter in der Lehrerfortbildung auf der Bezirksebene mit ruhegehaltfahiger Stellenzulage mit der Befahigung fur das Lehramt der Sonderpadagogik bei entsprechender Verwendung Oberamtsanwalt Oberlehrer an einer Justizvollzugsanstalt Oberrechnungsrat Pfarrer Rat Sekundarschulrektor Studienrat Verwaltungsdirektor einer Hochschule Zweiter KonrektorBesoldungsgruppe A 14 Bearbeiten Arzt Akademischer Oberrat Chefarzt Forderschulkonrektor Forderschulrektor Gesamtschulrektor als der didaktische Leiter einer Gesamtschule mit noch nicht voll ausgebauter Sekundarstufe I mit Amtszulage als der standige Vertreter des Gesamtschuldirektors an einer Gesamtschule mit noch nicht voll ausgebauter Sekundarstufe I bzw nicht mit mindestens vier Zugen in drei Jahrgangsstufen mit Amtszulage als Koordinator lernbereichs und abteilungsubergreifender Aufgaben an einer Gesamtschule mit mindestens funf Zugen als Leiter einer Abteilung mit mehr als 180 bis zu 360 Schulern der Sekundarstufe I einer Gesamtschule als Leiter einer Abteilung mit mehr als 360 Schulern der Sekundarstufe I einer Gesamtschule mit Amtszulage Geschaftsfuhrer bei einer Handwerkskammer soweit nicht in A 15 A 16 Konrektor als Fachleiter in der Lehrerfortbildung auf Bezirksebene als der standige Vertreter des Leiters einer Schule im organisatorischen Zusammenschluss mit mehr als 360 Realschulern als der standige Vertreter des Leiters einer Schule im organisatorischen Zusammenschluss mit mehr als 180 und hochstens 360 Realschulern und gleichzeitig mehr als 360 Gesamt Hauptschulern Konrektor an einem Weiterbildungskolleg als Abteilungsleiter fur den Bildungsgang Abendrealschule mit bis zu 240 Studierenden als Abteilungsleiter fur den Bildungsgang Abendrealschule mit mehr als 240 Studierenden mit Amtszulage Oberarzt Oberkonservator Oberkustos Oberrat Oberstudienrat als Fachleiter in der Lehrerfortbildung auf Bezirksebene mit ruhegehaltfahiger Stellenzulage als Lehrer fur Fremdsprachen an einer Fachhochschule oder in einem Fachhochschulstudiengang an einer Universitat im Hochschuldienst mit zusatzlicher Prufung fur das Lehramt an Sonderschulen mit Amtszulage Pfarrer Realschulkonrektor als der standige Vertreter des Leiters einer Forderschule im Bildungsbereich der Realschule mit 61 bis 120 Schulern als der standige Vertreter des Leiters einer Forderschule im Bildungsbereich der Realschule mit mehr als 120 Schulern mit Amtszulage Realschulrektor als Leiter eines Weiterbildungskollegs des Bildungsgangs Abendrealschule mit bis zu 120 Schulern als Leiter eines Weiterbildungskollegs des Bildungsgangs Abendrealschule mit 121 bis 240 Schulern mit Amtszulage als Leiter einer Forderschule im Bildungsbereich der Realschule mit bis zu 60 Schulern als Leiter einer Forderschule im Bildungsbereich der Realschule mit 61 bis 120 Schulern mit Amtszulage Regierungsschulrat als Dezernent in der Schulaufsicht auf Bezirksebene im Schulaufsichtsdienst Rektor als Leiter der Abteilung Padagogisches Zentrum bei der Justizvollzugsbehorde Munster als Leiter einer Schule im organisatorischen Zusammenschluss mit mehr als 180 bis zu 360 Schulern mit Amtszulage als Leiter einer Schule im organisatorischen Zusammenschluss mit mehr als 360 Schulern mit Amtszulage Rektor an einem Weiterbildungskolleg als der standige Vertreter eines nicht voll ausgebauten Weiterbildungskollegs mit mindestens zwei Bildungsgangen darunter dem Bildungsgang Abendrealschule Schulrat bei der Justizvollzugsschule Nordrhein Westfalen mit Amtszulage Sekundarschulrektor Verwaltungsdirektor einer HochschuleBesoldungsgruppe A 15 Bearbeiten Akademischer Direktor Chefarzt Dekan Direktor Direktor Direktor an einer Gesamtschule Direktor an einer Sekundarschule Direktor an einem Weiterbildungskolleg Direktor an einem Zentrum fur schulpraktische Lehrerausbildung Forderschulrektor Gesamtschuldirektor Geschaftsfuhrer bei einer Handwerkskammer Hauptkonservator Hauptkustos Kollegdirektor Kurdirektor als Leiter der Kurverwaltung Bad Meinberg Museumsdirektor und Professor Oberarzt Oberverwaltungsdirektor einer Hochschule Realschulrektor Regierungsschuldirektor Rektor Schulamtsdirektor Schulrat Sekundarschuldirektor StudiendirektorBesoldungsgruppe A 16 Bearbeiten Abteilungsdirektor Abteilungsprasident Chefarzt Dekan Direktor der Zentralstelle der Lander fur Gesundheitsschutz bei Medizinprodukten Geschaftsfuhrer bei der Handwerkskammer Bielefeld Dortmund Dusseldorf Koln Munster Kurdirektor als Leitung der Kurverwaltung Bad Salzuflen Landeskonservator Landstallmeister und Direktor der Deutschen Reitschule Leitender Akademischer Direktor Leitender Direktor Leitender Gesamtschuldirektor Leitender Kollegdirektor Leitender Regierungsdirektor Leitender Regierungsschuldirektor Leitender Schulamtsdirektor Ministerialrat Museumsdirektor und Professor Oberstudiendirektor Polizeiprasident Stellvertretender Geschaftsfuhrer eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung in Nordrhein WestfalenRheinland Pfalz Bearbeiten Besoldungsgruppe A 5 Bearbeiten Amtsmeister HauptwachtmeisterBesoldungsgruppe A 6 Bearbeiten Oberamtsmeister Erster Hauptwachtmeister Restaurator Sekretar WerkmeisterBesoldungsgruppe A 7 Bearbeiten Brandmeister Kriminalmeister Oberrestaurator Obersekretar Oberwerkmeister PolizeimeisterBesoldungsgruppe A 8 Bearbeiten Gerichtsvollzieher Hauptrestaurator Hauptsekretar Hauptwerkmeister Kriminalobermeister Oberbrandmeister PolizeiobermeisterBesoldungsgruppe A 9 Bearbeiten Inspektor Kriminalhauptmeister Kriminalkommissar Obergerichtsvollzieher Polizeihauptmeister PolizeikommissarBesoldungsgruppe A 10 Bearbeiten Kriminaloberkommissar Lehrer fur Fachpraxis mit der Befahigung fur dieses Lehramt Lehrer fur Fachpraxis mit sonderpadagogischer Qualifikation mit der Befahigung fur dieses Lehramt Oberinspektor PolizeioberkommissarBesoldungsgruppe A 11 Bearbeiten Amtfrau Fachlehrer an berufsbildenden Schulen mit der Befahigung fur dieses Lehramt Kriminalhauptkommissar Lehrer fur Fachpraxis mit der Befahigung fur dieses Lehramt Lehrer fur Fachpraxis mit sonderpadagogischer Qualifikation mit der Befahigung fur dieses Lehramt PolizeioberkommissarBesoldungsgruppe A 12 Bearbeiten Amtsanwalt Amtsrat Fachlehrer mit beratenden Aufgaben fur den praktischen Unterricht an berufsbildenden Schulen Fachlehrer an berufsbildenden Schulen mit der Befahigung fur dieses Lehramt Kriminalhauptkommissar Lehrer mit der Befahigung fur das Lehramt an Grund und Hauptschulen oder an Grundschulen Oberlehrer fur Fachpraxis an einer Justizvollzugsanstalt Polizeihauptkommissar Rechnungsrat als Prufungsbeamter beim RechnungshofBesoldungsgruppe A 13 Bearbeiten Akademischer Rat als Lehrkraft fur besondere Aufgaben an einer Hochschule als wissenschaftlicher oder kunstlerischer Mitarbeiter an einer Hochschule Arzt Erster Kriminalhauptkommissar Erster Polizeihauptkommissar Fachleiter mit der Befahigung fur das Lehramt an Grund und Hauptschulen als Ausbilder an einem Studienseminar fur das Lehramt an Grundschulen Forderschullehrer mit der Befahigung fur das Lehramt an Sonderschulen oder an berufsbildenden Forderschulen Geschaftsfuhrer bei einer Handwerkskammer Konrektor mit der Befahigung fur das Lehramt an Grundschulen fur das Lehramt an Grund und Hauptschulen oder fur das Lehramt an Forderschulen als standiger Vertreter des Leiters einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schulerinnen und Schulern als standiger Vertreter des Leiters einer Grundschule mit mehr als 360 Schulerinnen und Schulern als Primarstufenleiter an einer organisatorisch verbundenen Grund und Realschule plus mit bis zu 80 Schulerinnen und Schulern in der Grundschule als Primarstufenleiter an einer organisatorisch verbundenen Grund und Realschule plus mit mehr als 80 Schulerinnen und Schulern in der Grundschule mit der Befahigung fur das Lehramt an Grundschulen oder an Grund und Hauptschulen als standiger Vertreter des Leiters eines Studienseminars fur das Lehramt an Grundschulen1 bei Verwendung am Padagogischen Landesinstitut Rheinland Pfalz Konrektor an einer Integrierten Gesamtschule mit der Befahigung fur das Lehramt an Grund und Hauptschulen als padagogischer Koordinator fur die Klassenstufen 5 und 6 fur die Klassenstufen 7 und 8 fur die Klassenstufen 9 und 10 Konrektor an einer Kooperativen Gesamtschule mit der Befahigung fur das Lehramt an Grund und Hauptschulen als padagogischer Koordinator fur die Klassenstufen 5 und 6 sofern diese Klassenstufen bei jeder Schulart der Gesamtschule vorhanden sind als Koordinator der schulartubergreifenden Aufgaben fur die Sekundarstufe I Konrektor an einer Realschule plus mit der Befahigung fur das Lehramt an Grund und Hauptschulen fur das Lehramt an Realschulen fur das Lehramt an Realschulen plus oder fur das Lehramt an Forderschulen als padagogischer Koordinator an einer Realschule plus mit mehr als 180 bis zu 540 Schulern oder an einer organisatorisch verbundenen Grund und Realschule plus mit mehr als 180 bis zu 540 Schulerinnen und Schulern in der Realschule plus Konservator Kustos Lehrer mit der Befahigung fur das Lehramt an Realschulen plus Oberamtsanwalt Oberlehrer an einer Justizvollzugsanstalt Oberrechnungsrat als Prufungsbeamter beim Rechnungshof Pfarrer Rat Realschullehrer mit der Befahigung fur das Lehramt an Realschulen Rektor Leiter des Berufsausbildungszentrums der Justizvollzugsanstalt Zweibrucken Leiter einer Musikschule mit der Befahigung fur das Lehramt an Grundschulen oder fur das Lehramt an Grund und Hauptschulen Leiter einer Grundschule mit bis zu 80 Schulerinnen und Schulern als Leiter einer Grundschule mit mehr als 80 bis zu 180 Schulerinnen und Schulern Studienrat als padagogischer Leiter einer Weiterbildungseinrichtung mit der Befahigung fur das Lehramt an Gymnasien oder fur das Lehramt an berufsbildenden Schulen Studienrat mit sonderpadagogischer Qualifikation mit der Befahigung fur das Lehramt an berufsbildenden Schulen Zweiter Konrektor mit der Befahigung fur das Lehramt an Grundschulen fur das Lehramt an Grund und Hauptschulen oder fur das Lehramt an Forderschulen an einer Grundschule mit mehr als 540 Schulerinnen und SchulernBesoldungsgruppe A 14 Bearbeiten Akademischer Oberrat als Lehrkraft fur besondere Aufgaben an einer Hochschule als wissenschaftlicher oder kunstlerischer Mitarbeiter an einer Hochschule Arzt Chefarzt Fachleiter Forderschulfachleiter mit der Befahigung fur das Lehramt an Sonderschulen als Ausbilder an einem Studienseminar fur dieses Lehramt Forderschulkonrektor als Abteilungsleiter eines Bildungsgangs der an einer Forderschule mit mehr als 135 Schulern neben einem Bildungsgang zur Erlangung der Berufsreife gefuhrt wird als der standige Vertreter des Leiters einer Schule mit dem Forderschwerpunkt Lernen mit mehr als 90 bis zu 180 Schulern einer Schule mit einem anderen Forderschwerpunkt als dem Forderschwerpunkt Lernen mit mehr als 45 bis zu 90 Schulern einer Schule mit dem Forderschwerpunkt Lernen mit mehr als 180 Schulern einer Schule mit einem anderen Forderschwerpunkt als dem Forderschwerpunkt Lernen mit mehr als 90 Schulern einer Schule mit einem anderen Forderschwerpunkt als dem Forderschwerpunkt Lernen mit mehr als 135 bis zu 270 Schulern die mit einem Schulerheim verbunden ist und mindestens einen uber den Hauptschulabschluss hinausgehenden allgemein bildenden oder berufsbildenden Zug fuhrt eines Studienseminars fur das Lehramt an Sonderschulen Forderschulrektor einer Schule mit dem Forderschwerpunkt Lernen mit bis zu 90 Schulern einer Schule mit einem anderen Forderschwerpunkt als dem Forderschwerpunkt Lernen mit bis zu 45 Schulern einer Schule mit dem Forderschwerpunkt Lernen mit mehr als 90 bis zu 180 Schulern einer Schule mit einem anderen Forderschwerpunkt als dem Forderschwerpunkt Lernen mit mehr als 45 bis zu 90 Schulern1 Geschaftsfuhrer bei einer Handwerkskammer Konrektor an einer Integrierten Gesamtschule Konrektor an einer Kooperativen Gesamtschule Konrektor an einer Realschule plus Oberarzt Oberkonserverator Oberkustos Oberrat Oberstudienrat mit der Befahigung fur das Lehramt an berufsbildenden Forderschulen bei einer dieser Befahigung entsprechenden Verwendung als padagogischer Leiter einer Weiterbildungseinrichtung Oberstudienrat mit sonderpadagogischer Qualifikation Regierungsschulrat Rektor Rektor einer Integrierten Gesamtschule Rektor einer Realschule plus Zweiter Forderschulkonrektor Zweiter Konrektor an einer Realschule plusBesoldungsgruppe A 15 Bearbeiten Akademischer Direktor als Lehrkraft fur besondere Aufgaben an einer Hochschule als wissenschaftlicher oder kunstlerischer Mitarbeiter einer Hochschule Chefarzt Direktor Direktor als gemeinsamer Leiter einer Kooperativen Gesamtschule ohne Oberstufe mit bis zu 1 000 Schulern Direktor beim Landeskrankenhaus als therapeutischer Leiter des Sprachheilzentrums Meisenheim Direktor einer integrierten Gesamtschule Direktorstellvertreter an einer Integrierten Gesamtschule Forderschulkonrektor als der standige Vertreter des Leiters einer Schule mit einem anderen Forderschwerpunkt als dem Forderschwerpunkt Lernen mit mehr als 270 Schulern die mit einem Schulerheim verbunden ist und mindestens einen uber den Hauptschulabschluss hinausgehenden allgemein bildenden oder berufsbildenden Zug fuhrt Forderschulrektor einer Schule mit dem Forderschwerpunkt Lernen mit mehr als 180 Schulern einer Schule mit einem anderen Forderschwerpunkt als dem Forderschwerpunkt Lernen mit mehr als 90 Schulern einer Schule mit einem anderen Forderschwerpunkt als dem Forderschwerpunkt Lernen mit mehr als 135 bis zu 270 Schulern die mit einem Schulerheim verbunden ist und mindestens einen uber den Hauptschulabschluss hinausgehenden allgemein bildenden oder berufsbildenden Zug fuhrt als Leiter eines Studienseminars fur das Lehramt an Sonderschulen Geschaftsfuhrer bei einer Handwerkskammer Hauptkonservator Hauptkustos Museumsdirektor und Professor Oberarzt Regierungsschuldirektor Rektor an einer Integrierten Gesamtschule Rektor an einer Realschule plus Studiendirektor als Leiter eines Aufbaugymnasiums mit bis zu 130 Schulern eines Instituts zur Erlangung der Hochschulreife Kolleg mit bis zu 130 Kollegiaten eines Studienkollegs mit bis zu 130 Kollegiaten als der standige Vertreter des Leiters eines Aufbaugymnasiums mit bis zu 130 Schulern eines Aufbaugymnasiums mit mehr als 130 Schulern Amtszulage eines Instituts zur Erlangung der Hochschulreife Kolleg mit bis zu 130 Kollegiaten eines Instituts zur Erlangung der Hochschulreife Kolleg mit mehr als 130 Kollegiaten Amtszulage eines Studienkollegs mit bis zu 130 Kollegiaten eines Studienkollegs mit mehr als 130 Kollegiaten Amtszulage eines Studienseminars fur das Lehramt an Gymnasien oder an berufsbildenden Schulen Amtszulage als padagogischer Leiter einer Weiterbildungseinrichtung mit der Befahigung fur das Lehramt an Gymnasien oder berufsbildenden Schulen zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben an einer integrierten Gesamtschule als der didaktische Koordinator der Sekundarstufe IBesoldungsgruppe A 16 Bearbeiten Abteilungsdirektor Abteilungsdirektor als der standige Vertreter des Direktors des Padagogischen Landesinstituts Rheinland Pfalz Chefarzt Direktor als gemeinsamer Leiter einer kooperativen Gesamtschule als Leiter einer grossen und bedeutenden Organisationseinheit der Verwaltung einer Stadt mit mehr als 150 000 Einwohnern Direktor Direktor der Wiederaufbaukasse der Rheinland Pfalzischen Weinbaugebiete Direktor einer integrierten Gesamtschule mit Oberstufe ohne Oberstufe mit mehr als 1000 Schulern Fachbereichsleiter beim Institut fur medizinische und pharmazeutische Prufungsfragen Forderschulrektor einer Schule mit einem anderen Forderschwerpunkt als dem Forderschwerpunkt Lernen mit mehr als 270 Schulern die mit einem Schulerheim verbunden ist und mindestens einen uber den Hauptschulabschluss hinausgehenden allgemein bildenden oder berufsbildenden Zug fuhrt Landeskonservator Leitender Akademischer Direktor als wissenschaftlicher oder kunstlerischer Mitarbeiter an einer Hochschule Leitender Direktor im Schulaufsichtsdienst Ministerialrat bei einer obersten Landesbehorde Museumsdirektor und Professor Oberstudiendirektor als Leiter einer beruflichen Schule mit mehr als 360 Schulern eines Abendgymnasiums mit mehr als 130 Studierenden eines Aufbaugymnasiums mit mehr als 130 Schulern eines Gymnasiums im Aufbau mit mehr als 540 Schulerinnen und Schulern wenn die oberste Jahrgangsstufe fehlt mehr als 670 Schulern wenn die zwei oberen Jahrgangsstufen fehlen mehr als 800 Schulern wenn die drei oberen Jahrgangsstufen fehlen eines Instituts zur Erlangung der Hochschulreife Kolleg mit mehr als 130 Kollegiaten eines Studienkollegs mit mehr als 130 Kollegiaten eines Studienseminars fur das Lehramt an Gymnasien oder fur das Lehramt an berufsbildenden Schulen eines voll ausgebauten Gymnasiums mit mehr als 360 Schulern eines zweizugig voll ausgebauten Oberstufengymnasiums oder eines Oberstufengymnasiums mit mindestens zwei Schultypen Polizeivizeprasident Stellvertretender Direktor einer Verwaltungsfachhochschule Vizeprasident des LandeskriminalamtesSaarland Bearbeiten Im Saarland gelten die am 31 August 2006 geltenden besoldungsrechtlichen Vorschriften des Bundes als Landesrecht fort soweit sich aus dem Saarlandischen Besoldungsgesetz oder aufgrund sonstiger landesrechtlicher Bestimmungen nichts anderes ergibt Folgende Amter sind den Besoldungsgruppen in der Landesbesoldungsordnung A zugeordnet Besoldungsgruppe A 4 Bearbeiten Oberwachtmeister an einer Justizvollzugsanstalt soweit nicht in Besoldungsgruppe A 5Besoldungsgruppe A 9 Bearbeiten Kriminalinspektor WerkstattlehrerBesoldungsgruppe A 12 Bearbeiten Lehrer an einer berufsbildenden SchuleBesoldungsgruppe A 13 Bearbeiten Gewerbestudienrat Hauptlehrer an einer Volksschule bis einschliesslich sechs Schulstellen Hauptlehrer der landwirtschaftlichen Haushaltskunde an einer Landwirtschaftsschule Konrektor an einer Volksschule mit mindestens sieben Schulstellen Landwirtschaftsstudienrat Rektor an einer Volksschule mit mindestens sieben Schulstellen Rektor als padagogischer Mitarbeiter an der Padagogischen Hochschule SeminaroberlehrerBesoldungsgruppe A 16 Bearbeiten Direktor der IngenieurschuleSachsen Bearbeiten Besoldungsgruppe A 4 Bearbeiten Amtsmeister JustizamtsmeisterBesoldungsgruppe A 5 Bearbeiten Erster Justizhauptwachtmeister OberamtsmeisterBesoldungsgruppe A 6 Bearbeiten Erster Justizhauptwachtmeister Sekretar WerkmeisterBesoldungsgruppe A 7 Bearbeiten Brandmeister Kriminalmeister Obersekretar Obersekretar im Justizvollzugsdienst PolizeimeisterBesoldungsgruppe A 8 Bearbeiten Gerichtsvollzieher Hauptsekretar Kriminalobermeister Oberbrandmeister Polizeiobermeister StrassenmeisterBesoldungsgruppe A 9 Bearbeiten Amtsinspektor Hauptbrandmeister Inspektor Kriminalhauptmeister Kriminalkommissar Obergerichtsvollzieher Polizeihauptmeister Polizeikommissar StrassenobermeisterBesoldungsgruppe A 10 Bearbeiten Brandoberinspektor Bauoberinspektor Gewerbeoberinspektor Kriminaloberkommissar Landwirtschaftsoberinspektor Oberinspektor Polizeioberkommissar Strassenhauptmeister Technischer Oberinspektor VermessungsoberinspektorBesoldungsgruppe A 11 Bearbeiten Amtmann Kriminalhauptkommissar Lehrer PolizeihauptkommissarBesoldungsgruppe A 12 Bearbeiten Amtsanwalt Amtsrat Bildungsamtsrat Kriminalhauptkommissar Lehrer Polizeihauptkommissar PolizeischullehrerBesoldungsgruppe A 13 Bearbeiten Akademischer Rat Bildungsrat Erster Kriminalhauptkommissar Erster Polizeihauptkommissar Oberamtsanwalt Polizeischuloberlehrer Rat StudienratBesoldungsgruppe A 14 Bearbeiten Forderschulkonrektor Forderschulrektor Grundschulkonrektor Grundschulrektor Oberschulkonrektor Oberschulrektor Oberrat Oberstudienrat PolizeischulrektorBesoldungsgruppe A 15 Bearbeiten Direktor Forderschulkonrektor Forderschulrektor Grundschulrektor Kanzler der Hochschule fur offentliche Verwaltung und Rechtspflege FH Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen Kanzler der Hochschule der Sachsischen Polizei FH Kanzler einer Kunsthochschule Oberschulkonrektor Oberschulrektor StudiendirektorBesoldungsgruppe A 16 Bearbeiten Kanzler einer Fachhochschule Landesbeauftragter fur Auslanderfragen Leitender Direktor Leitender Regierungsdirektor Ministerialrat Museumsdirektor und Professor Oberstudiendirektor Prorektor der Hochschule der Sachsischen Polizei FH Unternehmensbereichsleiter des Staatsbetriebs Sachsisches Immobilien und BaumanagementSachsen Anhalt Bearbeiten Besoldungsgruppe A 4 Bearbeiten Amtsmeister HauptwachtmeisterBesoldungsgruppe A 5 Bearbeiten Erster Hauptwachtmeister OberamtsmeisterBesoldungsgruppe A 6 Bearbeiten Erster Hauptwachtmeister Oberamtsmeister Sekretar WerkmeisterBesoldungsgruppe A 7 Bearbeiten Brandmeister Kriminalmeister Obersekretar Oberwerkmeister PolizeimeisterBesoldungsgruppe A 8 Bearbeiten Gerichtsvollzieher Hauptsekretar Hauptwerkmeister Kriminalobermeister Oberbrandmeister PolizeiobermeisterBesoldungsgruppe A 9 Bearbeiten Amtsinspektor Betriebsinspektor Fachpraxislehrer Hauptbrandmeister Inspektor Kriminalhauptmeister Kriminalkommissar Obergerichtsvollzieher Polizeihauptmeister PolizeikommissarBesoldungsgruppe A 10 Bearbeiten Fachlehrer ohne abgeschlossene Ingenieur oder Fachhochschulausbildung an berufsbildenden Schulen Fachpraxislehrer Kriminaloberkommissar PolizeioberkommissarBesoldungsgruppe A 11 Bearbeiten Amtmann Fachlehrer mit abgeschlossener Ingenieur oder Fachhochschulausbildung Fachlehrer ohne abgeschlossene Ingenieur oder Fachhochschulausbildung an berufsbildenden Schulen Kriminalhauptkommissar PolizeihauptkommissarBesoldungsgruppe A 12 Bearbeiten Amtsanwalt Amtsrat Fachlehrer mit abgeschlossener Ingenieur oder Fachhochschulausbildung Kriminalhauptkommissar Lehrer mit der Befahigung fur das Lehramt an Grundschulen als Lehrer fur untere Klassen im Unterricht der Klassen 1 bis 4 an allgemeinbildenden Schulen Polizeihauptkommissar Rechnungsrat als Prufungsbeamter beim LandesrechnungshofBesoldungsgruppe A 13 Bearbeiten Forderschullehrer Konrektor Lehrer Oberamtsanwalt Oberlehrer im Justizvollzugsdienst Oberrechnungsrat Regierungsschulrat Rektor Padagogischer Koordinator Rat Sekundarschullehrer Studienrat Zweiter KonrektorBesoldungsgruppe A 14 Bearbeiten Didaktischer Leiter Direktorstellvertreter einer Gesamtschule Direktorstellvertreter einer Gemeinschaftsschule Fachseminarleiter Forderschulkonrektor Forderschulrektor Oberrat Oberstudienrat Regierungsschulrat Rektor Sekundarschulkonrektor Sekundarschulrektor Zweiter Direktorstellvertreter Zweiter Sekundarschulkonrektor Zweiter ForderschulkonrektorBesoldungsgruppe A 15 Bearbeiten Didaktischer Leiter Direktor Direktor einer Gesamtschule Direktorstellvertreter einer Gemeinschaftsschule Direktorstellvertreter einer Gesamtschule Forderschulrektor Kanzler der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle Kanzler einer Fachhochschule Regierungsdirektor Psychologiedirektor Regierungsschuldirektor Sekundarschulrektor Seminarkonrektor Seminarrektor StudiendirektorBesoldungsgruppe A 16 Bearbeiten Abteilungsdirektor Direktor der Polizeiinspektion Dessau Rosslau Direktor der Polizeiinspektion Stendal Direktor des Landeseichamtes Direktor Direktor einer Gesamtschule Leitender Kriminaldirektor Leitender Polizeidirektor Leitender Regierungsdirektor Leitender Regierungsdirektor Leitender Psychologiedirektor Leitender Regierungsdirektor als Vorsteher eines Finanzamtes Leitender Regierungsschuldirektor Ministerialrat OberstudiendirektorSchleswig Holstein Bearbeiten Festgelegt in Anlage 1 zum Gesetz des Landes Schleswig Holstein uber die Besoldung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter Besoldungsgesetz Schleswig Holstein SHBesG vom 26 Januar 2012 Besoldungsgruppe A 5 Bearbeiten Betriebsassistent 1 2 5 Erster Justizhauptwachtmeister 2 3 5 Oberamtsmeister 2 4 3 Oberbetriebsmeister 2 31 Erhalt eine Amtszulage nach Anlage 8 2 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 6 3 Erhalt eine Amtszulage nach Anlage 8 4 Erhalt eine Amtszulage nach Anlage 8 wenn er im Sitzungsdienst der Gerichte eingesetzt ist 5 Als erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 Besoldungsgruppe A 6 Bearbeiten Betriebsassistent 1 Erster Justizhauptwachtmeister 1 2 4 5 Oberamtsmeister 1 Oberbetriebsmeister 1 Sekretar 3 Werkmeister 31 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 5 2 Erhalt eine Amtszulage nach Anlage 8 3 Als zweites Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 4 Erhalt als Leitung einer Justizwachtmeisterei mit bis zu neun Mitarbeitern eine Amtszulage nach Anlage 8 5 Erhalt als Leitung einer Justizwachtmeisterei mit zehn oder mehr Mitarbeitern eine Amtszulage nach Anlage 8 Besoldungsgruppe A 7 Bearbeiten Brandmeister 1 Obersekretar 2 Oberwerkmeister1 Als Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 in der Fachrichtung Feuerwehr 2 Als zweites Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 in den Fachrichtungen Allgemeine Dienste Technische Dienste und Steuerverwaltung fur den Laufbahnzweig Verwaltungsdienst in Justizvollzugsanstalten und fur den Laufbahnzweig der Justizfachwirte bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften in der Fachrichtung Justiz und fur den Laufbahnzweig Fischereiverwaltung in der Fachrichtung Agrar und umweltbezogene Dienste Besoldungsgruppe A 8 Bearbeiten Gerichtsvollzieher 1 Hauptsekretar 3 Hauptwerkmeister 3 Oberbrandmeister Polizeiobermeister 21 Als zweites Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 in der Fachrichtung Justiz im Laufbahnzweig Gerichtsvollzieherdienst 2 Als zweites Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 in der Fachrichtung Polizei 3 Als zweites Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 in der Fachrichtung Justiz bei Verwendung in Funktionen des Allgemeinen Vollzugsdienstes oder des Werkdienstes bei den Justizvollzugsanstalten und in der Funktion des Abschiebungshaftvollzugs bei einer Abschiebungshafteinrichtung Besoldungsgruppe A 9 Bearbeiten Amtsinspektor 1 Betriebsinspektor 1 Hauptbrandmeister 1 Inspektor 2 3 Kriminalkommissar 4 Obergerichtsvollzieher 1 Polizeihauptmeister 1 Polizeikommissar 41 Fur Funktionen die sich von denen der Besoldungsgruppe A 9 abheben konnen nach Massgabe sachgerechter Bewertung jeweils bis zu 30 der Stellen mit einer Amtszulage nach Anlage 8 ausgestattet werden Stellenbruchteile die sich bei Anwendung der Obergrenzenregelung ergeben durfen von 0 5 an aufgerundet werden Wird in der Laufbahngruppe 1 mit dem zweiten Einstiegsamt nur eine Planstelle mit der Besoldungsgruppe A 9 ausgewiesen darf diese Planstelle ebenfalls mit der Amtszulage nach Anlage 8 ausgestattet werden wenn nach Massgabe sachgerechter Bewertung Funktionen wahrgenommen werden die sich von denen der Besoldungsgruppe A 9 abheben 2 Als erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 3 Als erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in den Fachrichtungen Technische Dienste und Feuerwehr wenn der Aufstieg aus der Laufbahngruppe 1 erfolgreich absolviert wurde 4 Als erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Polizei Besoldungsgruppe A 10 Bearbeiten Fachlehrkraft soweit eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder eine Studienqualifikation nach 39 Abs 1 des Hochschulgesetzes und die erforderliche Vorbildung nach den Bestimmungen der Landesverordnung uber die Laufbahnen der Lehrerinnen und Lehrer nachgewiesen werden 1 2 Kriminaloberkommissar Oberinspektor 3 Polizeioberkommissar 41 Als erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Bildung 2 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 11 3 Als erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in den Fachrichtungen Technische Dienste und Feuerwehr wenn das fur den Zugang zur Laufbahn geforderte abgeschlossene Hochschulstudium nachgewiesen wurde 4 Als erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Polizei Laufbahnzweig Wasserschutzpolizeidienst wenn ein Befahigungszeugnis nach der Schiffsoffiziers Ausbildungsverordnung nach Massgabe der Polizeilaufbahnverordnung vorliegt Besoldungsgruppe A 11 Bearbeiten Amtmann Fachlehrkraft soweit eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder eine Studienqualifikation nach 39 Abs 1 des Hochschulgesetzes und die erforderliche Vorbildung nach den Bestimmungen der Landesverordnung uber die Laufbahnen der Lehrerinnen und Lehrer nachgewiesen werden 1 2 Kriminalhauptkommissar 3 Polizeihauptkommissar 31 Als erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Bildung 2 In diese Besoldungsgruppe konnen nur Beamte eingestuft werden die eine achtjahrige Lehrtatigkeit oder eine vierjahrige Dienstzeit seit Einstellung mindestens in der Besoldungsgruppe A 10 verbracht haben 3 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12 Besoldungsgruppe A 12 Bearbeiten Amtsanwalt 1 Amtsrat Kriminalhauptkommissar 2 Polizeihauptkommissar 2 Rechnungsrat als Prufungsbeamter beim Landesrechnungshof Lehrkraft an allgemeinbildenden Schulen mit der Befahigung fur das Lehramt an Grund und Hauptschulen 3 mit der Befahigung fur das Lehramt an Grundschulen 31 Als erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Justiz im Laufbahnzweig Amtsanwaltsdienst 2 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 11 3 Als erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Bildung Besoldungsgruppe A 13 Bearbeiten Akademischer Rat Arzt Berufsschuloberlehrer Erster Kriminalhauptkommissar Erster Polizeihauptkommissar Fachschuloberlehrer Konrektor Konservator Kustos Lehrkraft im Justizvollzugsdienst Oberamtsanwalt Oberamtsrat Oberrechnungsrat Polizeischuloberlehrkraft Rat Realschullehrkraft Sekundarschullehrkraft mit dem Schwerpunkt Sekundarstufe I Gemeinschaftsschullehrkraft Rektor Forderzentrumslehrkraft Sonderschullehrkraft Studienrat Studienrat an einer Fachhochschule Zweiter KonrektorBesoldungsgruppe A 14 Bearbeiten Akademischer Oberrat Arzt Chefarzt Oberarzt Oberkonservator Oberkustos Oberrat Konrektor Oberstudienrat Polizeischulkonrektor Rektor Sonderschulkonrektor Forderzentrumskonrektor Sonderschulrektor Forderzentrumsrektor Zweiter Sonderschulkonrektor Zweiter ForderzentrumskonrektorBesoldungsgruppe A 15 Bearbeiten Akademischer Direktor Chefarzt Direktor Hauptkonservator Hauptkustos Oberarzt Polizeischulrektor Regierungsschuldirektor Rektor Sonderschulrektor Forderzentrumsrektor StudiendirektorBesoldungsgruppe A 16 Bearbeiten Abteilungsdirektor Chefarzt Direktor des AZV Sudholstein Kommunalunternehmen Landeskonservator Leitender Akademischer Direktor Leitender Direktor Leitender Regierungsschuldirektor Ministerialrat Oberstudiendirektor Verbandsdirektor des Zweckverbandes Ostholstein Landesbeauftragter fur Menschen mit Behinderung Leiter der Clearingstelle WindenergieThuringen Bearbeiten Besoldungsgruppe A 6 Bearbeiten Justizoberassistent SekretarBesoldungsgruppe A 7 Bearbeiten Brandmeister Justizmeister Kriminalmeister Obersekretar PolizeimeisterBesoldungsgruppe A 8 Bearbeiten Gerichtsvollzieher Hauptsekretar Justizobermeister Kriminalobermeister Oberbrandmeister PolizeiobermeisterBesoldungsgruppe A 9 Bearbeiten Amtsinspektor Hauptbrandmeister Inspektor Kriminalhauptmeister Kriminalkommissar Obergerichtsvollzieher Polizeihauptmeister Polizeikommissar Sonderpadagogischer AssistentBesoldungsgruppe A 10 Bearbeiten Kriminaloberkommissar Oberinspektor Polizeioberkommissar Fachlehrer an allgemein bildenden und berufsbildenden SchulenBesoldungsgruppe A 11 Bearbeiten Amtmann Kriminalhauptkommissar Polizeihauptkommissar Fachlehrer an berufsbildenden SchulenBesoldungsgruppe A 12 Bearbeiten Amtsanwalt Amtsrat Kriminalhauptkommissar Polizeihauptkommissar Rechnungsrat als Prufungsbeamter beim Rechnungshof Grundschullehrer Konrektor als der standige Vertreter des Leiters einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schulern Lehrer im JustizvollzugsdienstBesoldungsgruppe A 13 Bearbeiten Akademischer Rat Erster Kriminalhauptkommissar Erster Polizeihauptkommissar Oberamtsanwalt Oberamtsrat Oberlehrer im Justizvollzugsdienst Oberrechnungsrat als Prufungsbeamter beim Rechnungshof Rat Beratungsschulrat Fachrektor Forderschullehrer Hauptlehrer Konrektor Oberlehrer im Justizvollzugsdienst Regelschullehrer Rektor Seminarschulrat Studienrat Studienrat an einer HochschuleBesoldungsgruppe A 14 Bearbeiten Akademischer Oberrat Oberkonservator Oberrat Beratungsoberschulrat Fachrektor Forderschulkonrektor Gemeinschaftsschulkonrektor Gemeinschaftsschulrektor Oberstudienrat Oberstudienrat an einer Hochschule Regelschulkonrektor Rektor Schulrat Seminarrektor Zweiter Gemeinschaftsschulkonrektor Zweiter RegelschulkonrektorBesoldungsgruppe A 15 Bearbeiten Akademischer Direktor Direktor Geschaftsfuhrer der Unfallkasse Thuringen Hauptkonservator Landesarchaologe Fachdirektor Forderschulrektor Gemeinschaftsschulrektor Regelschulrektor Schulamtsdirektor Seminardirektor StudiendirektorBesoldungsgruppe A 16 Bearbeiten Abteilungsdirektor Leitender Direktor Ministerialrat Direktor der Verwaltungsschule Geschaftsfuhrer der Unfallkasse Thuringen Landeskonservator Leitender Akademischer Direktor Leitender Schulamtsdirektor Leitender Seminardirektor OberstudiendirektorSiehe auch BearbeitenBesoldungsordnung B Besoldungsordnung C Besoldungsordnung R Besoldungsordnung WLiteratur BearbeitenDeutsches Beamten Jahrbuch Nordrhein Westfalen Rechte und Anspruche Stand und Status Textsammlung mit Gesetzen Verordnungen Verwaltungsvorschriften Ausgabe 2011 Walhalla u Praetoria Verlag Regensburg ISBN 978 3 8029 1183 5Weblinks BearbeitenBundesbesoldungsgesetz BBesG Anlage IV Besoldungstabelle PDF 331 kB Bundesbesoldungsordnungen A und B aktuelle Fassung juris Bundesbesoldungsordnungen A und B in verschiedenen Fassungen Anlage IV zum Bundesbesoldungsgesetz BBesG in verschiedenen Fassungen Seite mit Links zu den einzelnen Tabellen der BundeslanderBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Besoldungsordnung A amp oldid 237084341