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Referent lateinisch referre melden berichten vormals als Hilfsreferent bezeichnet ist eine Funktionsbezeichnung im offentlichen Dienst Deutschlands Der Begriff ist nicht legaldefiniert jedoch im offentlichen Dienst fur Stellenbe und ausschreibungen allgemein gebrauchlich Ein Referent ist ein Beamter des hoheren Dienstes bzw ein vergleichbar eingruppierter Tarifbeschaftigter oder ein Stabsoffizier Bundeswehr der in einem Referat oder einer vergleichbaren Organisationseinheit eingesetzt ist ohne dessen Leiter z B Referatsleiter zu sein Manche Referenten vertreten die Referatsleiter in ihrer Abwesenheit Referenten verfugen grundsatzlich uber ein wissenschaftliches Studium mit Master oder Diplom Abschluss Daher nehmen sie im Vergleich zu den Sachbearbeitern hoherwertige Aufgaben z B solche konzeptioneller Art wahr In der Bundes und Landesverwaltung ist der Referent tatig bei einer obersten oder oberen Behorde der Dezernent hingegen bei einer Mittel oder Ortsbehorde In den Bundesressorts wurden die heutigen Referenten bis zum Beschluss der Bundesregierung vom 24 April 1981 zur Anderung der Gemeinsamen Geschaftsordnung der Bundesministerien GGO als Hilfsreferenten und die heutigen Referatsleiter als Referenten bezeichnet Daher leitet sich der noch heute in 45 Abs 4 Satz 1 GGO enthaltene Begriff Referentenentwurf fur Gesetzentwurfe ab die das federfuhrende Bundesministerium anderen Ressorts zur Abstimmung einer Kabinettsvorlage zuleitet In der Bundesverwaltung bekleiden Referenten meist das statusrechtliche Amt und fuhren die Amtsbezeichnung eines Regierungsrates Besoldungsgruppe A 13h BBesO oder Oberregierungsrates Besoldungsgruppe A 14 BBesO In obersten Bundesbehorden Bundesministerien sind sie auch Regierungsdirektoren Besoldungsgruppe A 15 BBesO Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Referent Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Normdaten Sachbegriff GND 4320749 2 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Referent Behorde amp oldid 225368271