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Der offentliche Haushalt ist die zusammenfassende Darstellung der offentlichen Finanzwirtschaft und erfullt die Zwecke Rechnungslegung nach kameralistischen oder doppischen Grundsatzen bei haushaltsfuhrenden Stellen wie Bund Bundeslandern Gemeinden Gemeindeverbanden sowie Anstalten des offentlichen Rechts und Korperschaften des offentlichen Rechts Das ist auch international der Fall wenngleich eine Abkehr von kameralistischen Grundsatzen zur Doppik insbesondere bei staatlichen Untergliederungen erkennbar ist Der zukunftige Haushalt wird im Haushaltsplan festgehalten Wirtschaftseinheiten Offentliche Haushalte Privathaushalte Betriebe Unternehmen Offentliche Betriebe und VerwaltungenBetriebswirtschaftlich relevante Wirtschaftseinheiten Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Aufgaben 3 Haushaltsausgleich 4 Sparsame und wirtschaftliche Haushaltsfuhrung 5 Siehe auch 6 Einzelnachweise 7 WeblinksAllgemeines BearbeitenHaushaltsfuhrende Stellen verfolgen als juristische Personen des offentlichen Rechts nicht wie Unternehmen das erwerbswirtschaftliche Prinzip der Gewinnmaximierung sondern der Ausgabendeckung Das so genannte Bedarfsdeckungsprinzip beherrscht insbesondere die offentlichen Haushalte 1 Deshalb stehen nicht Produktivitats und Wirtschaftlichkeitsuberlegungen im Vordergrund weswegen die Gegenuberstellung von Einnahmen und Ausgaben ausreicht und ein etwaiger Einnahmenuberschuss nicht als Gewinn bezeichnet wird sondern ein Uberschuss ist Offentliche Stellen stehen zudem nicht im Wettbewerb sondern uben ein hoheitliches Verwaltungsmonopol aus Fur diese Zwecke genugt ein Haushalt Seit 2003 gibt es jedoch auch in Deutschland Bestrebungen im Rahmen des Neuen kommunalen Finanzmanagements schrittweise die Doppik auf der Basis des HGB einzufuhren insbesondere weil auch kommunalrechtlich Wirtschaftlichkeits und Sparsamkeitsprinzipien gelten International werden insbesondere Jahresabschlusse staatlicher Untergliederungen doppisch erstellt Schweiz USA Kanada Aufgaben BearbeitenDer Haushalt erfullt je nach Ebene der staatlichen Untergliederung verschiedene Aufgaben Wahrend der Staatshaushalt ubergeordnete Ausgabenstrukturen aufweist etwa Landesverteidigung Entwicklungshilfe Zinsen fur Staatsanleihen sind die Haushalte staatlicher Untergliederungen durch bevolkerungsnahe Ausgaben kommunale Investitionen soziale Transferleistungen gekennzeichnet Hauptaufgabe derartiger Haushalte ist der Betrieb einer Infrastruktur die allen Mitgliedern der Gesellschaft als Staatsleistung im Rahmen der Daseinsvorsorge zur Verfugung steht Dazu zahlt etwa das Bildungswesen das Rechtswesen das Sicherheitswesen oder das Gesundheitswesen Die wirtschaftlichen Aspekte der offentlichen Haushalte sind Gegenstand einer eigenstandigen wissenschaftlichen Disziplin der Finanzwissenschaft 2 Der Haushalt ist eines der wichtigsten Planungsinstrumente offentlicher Stellen Er ist regelmassig aufzustellen z B 78 Abs 1 GemO NRW und auf einen bestimmten zukunftigen Zeitraum von einem Kalenderjahr bezogen 78 Abs 3 GemO Er ist systematisch bis in detaillierte Positionen Kapitel Titel gegliedert was einheitlich verbindlich in der Gemeindehaushaltsverordnung festgelegt ist Er entfaltet Bindungswirkung nach aussen und innen Gegenuber dem Burger hat er normsetzenden Charakter indem die Steuersatze fur das Haushaltsjahr festgesetzt werden Fur die Verwaltung ist der Haushalt insofern bindend als Aufgaben und Massnahmen nur nach den im Haushaltsplan getroffenen Festsetzungen durchgefuhrt werden konnen insbesondere durfen Auftrage Investitionen und sonstige Ausgaben nur im Rahmen der zur Verfugung stehenden Haushaltsmittel erteilt werden und wenn sie im Haushaltsplan vorgesehen sind 85 Abs 1 GemO Die Entscheidung uber den Haushalt zahlt zu den wichtigsten Aufgaben des Gemeinderates 41 Abs 1 h GemO Haushaltsausgleich BearbeitenZiel einer Haushaltsaufstellung ist der Haushaltsausgleich Dieses Postulat ist fur die Haushaltswirtschaft von zentraler Bedeutung Der Haushalt ist dabei nicht in rein formellem buchhalterischem Sinne zu verstehen Formell ist jeder Haushalt ausgeglichen Vielmehr wird ein materieller Haushaltsausgleich verlangt der nur dann erfullt ist wenn die haushaltsfuhrende Stelle neben ihren laufenden Ausgaben auch die Zins und Tilgungsverpflichtungen fur Kredite aus ihren laufenden Einnahmen bestreiten kann Auf Bundesebene ist der Finanzierungssaldo haushaltsrechtlich die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben wobei die Kreditmarkttransaktionen Rucklagenbewegungen Abwicklungen kassenmassiger Uberschusse und Fehlbetrage und Munzeinnahmen aus den Einnahmen und Ausgaben herausgenommen werden 13 Abs 4 BHO 3 Zu gegenseitigen Abhangigkeiten von Haushaltssalden und Risiken aus Haushaltsausgleich Ein materieller Haushaltsausgleich ist schwierig weil die Einnahmen auf Steuerschatzungen beruhen wahrend der grosste Teil der Ausgaben bereits gesetzlich feststeht Deckungsprobleme werden sich somit beim Haushaltsvollzug ergeben wenn die Einnahmen geringer als vorgesehen fliessen 4 Der kommunale Haushalt ist dann ausgeglichen wenn die Zufuhrung vom Verwaltungs an den Vermogenshaushalt mindestens der Hohe der planmassigen Tilgungsleistungen entspricht Ausserordentliche Tilgungen bleiben unberucksichtigt Ist der Zufuhrungsbetrag an den Vermogenshaushalt hoher verfugt die haushaltsfuhrende Stelle uber eine freie Spitze fallt er geringer aus weist der Haushalt ein Haushaltsdefizit auf In der Praxis reicht es allerdings nicht lediglich die Zufuhrung an den Vermogenshaushalt und die ordentliche Tilgung zu vergleichen denn in der Regel wird die Pflichtzufuhrung im Haushaltsplan veranschlagt Ein Fehlbedarf zeigt sich dann dadurch dass die vorgesehenen Ausgaben des Verwaltungshaushalts in der Summe die dafur vorhandenen Einnahmen ubersteigen Haufig gelingt der Haushaltsausgleich rechnerisch nur dadurch dass Mittel des Vermogenshaushalts als Zufuhrung in den Verwaltungshaushalt fliessen De facto handelt es sich dabei um den Einsatz von Vermogen meist aus der Verausserung von Grundstucken oder kommunalen Beteiligungen zur Finanzierung laufender Ausgaben Kann bei Kommunen ein Haushaltsausgleich nicht erreicht werden ist ein Haushaltssicherungskonzept erforderlich 76 Abs 1 GemO Freie Spitze ist haushaltsrechtlich der positive Saldo des Verwaltungshaushalts nach Abzug der planmassigen Kredittilgungen der an den Vermogenshaushalt abzufuhren ist Der Haushaltssaldo ist also das normierte Ergebnis ausgedruckt in Haushaltsdefizit oder uberschuss freie Spitze Dieses Ergebnis stellt den Saldo des Verwaltungshaushalts unter der Bedingung des Substanzerhalts dar Eine freie Spitze ist jedoch kein aussagekraftiger Indikator fur die Haushaltsstabilitat Sie kann auch aus der Manovriermasse der Ersatzdeckungsmittel aus Rucklagenauflosungen oder Vermogensverausserungen resultieren Nach 106 HessGemO ist eine Rucklage zum Ausgleich von Einnahmeschwankungen und zur Sicherung der Zahlungsfahigkeit anzulegen Sinkt sie wird Vermogen das in vergangenen Jahren aufgebaut wurde im aktuellen Haushalt aufgebraucht Sofern nicht gleichzeitig ein Vermogenserwerb erfolgt kommt es zu einem Substanzverzehr Warngrenze ist das Erreichen des Mindestbetrags 2 der durchschnittlichen Ausgaben des Verwaltungshaushalts der letzten drei Jahre nach 20 Absatz 2 GemHVO Da geringe Tilgungsleistungen zu einer niedrigen Mindestzufuhrung an den Vermogenshaushalt fuhren prasentiert sich ein Verwaltungshaushalt umso gunstiger je langfristiger die Kreditlaufzeiten sind Eine Schuldenspirale entsteht wenn die Zinslast zu erneuter Kreditaufnahme zwingt und damit wiederum steigenden Zinsaufwand herbeifuhrt Sparsame und wirtschaftliche Haushaltsfuhrung BearbeitenIn den regionalen Gemeindeordnungen ist der Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsfuhrung verankert z B 110 Abs 2 NKomVG Wirtschaftliche Haushaltsfuhrung impliziert sparsames Handeln unter Berucksichtigung der Auswirkungen auf die Aufgabenerfullung 5 Dem wird Rechnung getragen wenn entweder mit einem geringstmoglichen Einsatz an Mitteln ein bestimmter Erfolg Minimalprinzip oder mit einem bestimmten Mitteleinsatz das bestmogliche Ergebnis Maximalprinzip erzielt worden ist 6 Rechtsgeschafte die das offentliche Haushaltsrecht grob missachten und dem Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsfuhrung widersprechen sind sittenwidrig und damit nichtig sofern der Verstoss beiden Seiten subjektiv zurechenbar ist 7 Wirtschaftlichkeit in diesem Sinne ist die Erfassung des optimalen Input Output Verhaltnisses Die einfache Kameralistik genugt jedoch nicht um Wirtschaftlichkeitsaspekte vollstandig transparent zu machen Es wird lediglich der Geldverbrauch nicht jedoch auch der Ressourcenverbrauch betrachtet Deshalb wurde in Deutschland 2003 entschieden sukzessive auf die erweiterte Kameralistik Bund oder gar Doppik umzustellen Siehe auch BearbeitenListe der Lander nach Staatshaushalt Haushaltssaldo Bundeshaushaltsplan Deutschland Einzelnachweise Bearbeiten Gabler Wirtschaftslexikon Band 1 1984 Sp 517 f Jan Schafer Kunz Dietmar Vahs Einfuhrung in die Betriebswirtschaftslehre 2007 S 5 Willi Albers Handworterbuch der Wirtschaftswissenschaft 1980 S 556 Willi Albers Handworterbuch der Wirtschaftswissenschaft 1980 S 554 OVerwG Luneburg Beschluss vom 30 April 2010 Az 10 ME 186 09 Klaus Beckhoff in Kommunalverfassungsrecht Niedersachsen Stand Marz 2010 82 NGO Rn 4 BGH Urteil vom 25 Januar 2006 NVwZ RR 2007 47 48 Rn 28 Weblinks BearbeitenLexikon zum offentlichen Haushalts und RechnungswesenNormdaten Sachbegriff GND 4043173 3 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Offentlicher Haushalt amp oldid 233197229