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Hoheit als staatsrechtlicher bzw politikwissenschaftlicher Begriff ist Ausfluss der Staatsgewalt Die aus der Hoheit folgenden Einzelbefugnisse werden als Hoheitsrechte bezeichnet z B die Munzhoheit Dargestellt und reprasentiert werden sie durch Hoheitszeichen Im Mittelalter hiessen diese Hoheitsrechte Regalien Inhaltsverzeichnis 1 Innenpolitische Dimension 2 Aussenpolitische Dimension 3 Ubertragbarkeit 4 Beispiele staatlicher Hoheitsrechte 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseInnenpolitische Dimension BearbeitenIn der Innenpolitik beschreibt der Begriff der Hoheit die Befugnisse eines Staates gegenuber dem Burger im Uber Unterordnungs Verhaltnis tatig zu werden Subordinationsverhaltnis zwischen Staat und Burger wobei heutige Staat Burger Verhaltnisse latente allgemeine Rechtsverhaltnisse sind 1 Der Gegensatz dazu ist die sog Fiskaltatigkeit bei der der Staat dem Burger auf der Ebene der Gleichordnung begegnet z B Vertrage Soweit sich die Befugnis zu hoheitlichem Handeln ohne Rucksicht auf die Staatsangehorigkeit auf all diejenigen Personen erstreckt die sich auf dem Staatsgebiet aufhalten spricht man von Gebietshoheit Dementsprechend beschreibt der Begriff des Hoheitsgebiets den raumlich geografischen Raum in dem hoheitliche Staatsgewalt ausgeubt werden darf Soweit sie sich umgekehrt ohne Rucksicht auf den Aufenthaltsort auf die eigenen Staatsangehorigen erstreckt liegt Personalhoheit vor sie ist nicht mit dem gleichnamigen Begriff aus dem Bereich der kommunalen Selbstverwaltung zu verwechseln Die Hoheitsgewalt uber Religions und Weltanschauungsgemeinschaften auf dem Staatsgebiet heisst Kirchenhoheit Das Recht des Staates den Devisenverkehr zu reglementieren bezeichnet man als Devisenhoheit Die Staatsgewalt wird in Form von Hoheitsakten ausgeubt also je nach handelnder Staatsgewalt Gesetzgebungsakten Verwaltungsakten und Gerichtlichen Entscheidungen Hoheitliches Handeln ist in der Bundesrepublik Deutschland insbesondere auch Voraussetzung fur die Staatshaftung nach 839 BGB Art 34 GG Aussenpolitische Dimension BearbeitenDie Hoheit eines Staates wirkt auch insofern nach aussen gegenuber anderen Staaten als sie diese von der Ausubung hoheitlicher Befugnisse auf dem eigenen Staatsgebiet ausschliesst In diesem Zusammenhang sind u a auch Begriffe wie Lufthoheit und Seehoheit zu verstehen die die Befugnis des Staates zu militarischem Handeln in einem bestimmten Luftraum beziehungsweise Meeresgebiet Hoheitsgewasser bezeichnen Siehe auch SouveranitatUbertragbarkeit BearbeitenHoheitsrechte konnen grundsatzlich widerruflich oder unwiderruflich auf andere Korperschaften ubertragen werden In Deutschland etwa ermachtigt Artikel 24 Absatz 1 des Grundgesetzes den Bund durch Gesetz Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen zu ubertragen wie das etwa in Bezug auf die NATO zur Wahrung des Friedens in einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit Art 24 Abs 2 1 Hs GG und insbesondere bei der Ubertragung hoheitlicher Aufgaben auf die Europaische Union Art 23 Abs 1 GG der Fall ist Der Bund willigt hierbei in die Beschrankungen seiner Hoheitsrechte ein womit eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Volkern der Welt sichergestellt werden soll Art 24 Abs 2 2 Hs GG Allerdings ist eine Einordnung in ein System nach Art 24 II nicht notwendigerweise mit der Ubertragung von Hoheitsrechten i S d Art 24 I verbunden 2 Beispiele staatlicher Hoheitsrechte BearbeitenGewaltmonopol Verwaltungshoheit PersonalhoheitWeblinks Bearbeiten Wiktionary Hoheit Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen staatsrecht honikel de Einfuhrung in das Staatsrecht Hoheitsrecht Webseite der Bundeszentrale fur politische BildungEinzelnachweise Bearbeiten Vgl Hans Peter Bull Veith Mehde Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungslehre 8 Aufl 2009 S 131 Zit nach Dieter Deiseroth in Umbach Clemens Hrsg Grundgesetz Mitarbeiterkommentar und Handbuch Bd I Rn 248 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Hoheit Staatsrecht amp oldid 226477413