www.wikidata.de-de.nina.az
Die Kirchenhoheit ist die Summe der Hoheitsrechte uber Religions und Weltanschauungsgemeinschaften iura circa sacra Von ihr werden das kirchliche Selbstbestimmungsrecht bzw die Kirchengewalt also die interne kirchliche Leitungsgewalt unterschieden iura in sacra In einem souveranen Staat liegt bei diesem die Kirchenhoheit Die Intensitat ihrer Ausubung wird durch das Mass an Religionsfreiheit und religioser Selbstbestimmung beeinflusst das der jeweilige Staat gewahrleistet Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1 1 Durchsetzung der staatlichen Kirchenhoheit 1 2 Die Koordinationslehre als Gegenbewegung 2 Geltendes Recht 3 Einteilung 4 Einzelnachweise 5 WeblinksGeschichte BearbeitenDurchsetzung der staatlichen Kirchenhoheit Bearbeiten Seit dem Investiturstreit stellte sich im Deutschen Reich die Frage nach dem Verhaltnis staatlicher und kirchlicher Gewalt Die Intensitat mit der die staatliche Kirchenhoheit ausgeubt wurde wechselte in den verschiedenen Zeiten und Regionen stark Vor allem in katholischen Gebieten in denen die Landesherren keine innerkirchlichen Rechte ausuben konnten fuhrte der Absolutismus zu einer starken Ausdehnung der iura circa sacra vgl etwa Josephinismus Evangelische Fursten waren hingegen auch Bischofe ihrer Landeskirche und vereinten in sich staatliche wie innerkirchliche Gewalt Landesherrliches Kirchenregiment Im 19 Jahrhundert kam es zu einer verstarkten staatlichen Einflussnahme mit der Sakularisation beginnend mit dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 die im Kulturkampf unter Bismarck noch zunahm Soweit die Landesfursten zugleich Bischofe ihrer Kirche waren trennte man diese Funktion zunehmend von ihrer staatlichen Funktion und errichtete nicht selten auch unterschiedliche Behorden zur getrennten Ausubung der geistlichen und weltlichen Rechte z B Konsistorium einerseits und Kultusministerium andererseits Die Weimarer Reichsverfassung gewahrte den Kirchen dann endgultig das Selbstverwaltungsrecht die allerdings fur korporierte Gemeinschaften unter Berufung auf die Korrelatentheorie beschrankt wurde Im totalen Staat des Nationalsozialismus wurde die staatliche Kirchenhoheit dann erneut extrem ausgeweitet Gleichschaltung Kirchenkampf Die Koordinationslehre als Gegenbewegung Bearbeiten Zuruckgehend auf die von Papst Leo XIII begrundete Societas perfexta Lehre Immortale Dei entwickelte sich in der Rechtswissenschaft die Vorstellung einer Gleichordnung von Staat und Kirche Koordinationslehre nach der der Staat uber die Kirche keine Hoheitsgewalt haben sollte und ihre Beziehungen auf gleichsam volkerrechtlicher Ebene stattfanden Die Lehre Kirchen seien mit eigenen ursprunglichen hoheitlichen Funktionen ausgestattet 1 war noch in den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg lebendig und fuhrte 1961 zur viel zitierten Aussage des Bundesgerichtshofes Das Grundgesetz geht von der grundsatzlichen Gleichordnung von Staat und Kirche als eigenstandigen Gewalten aus Die Kirchen sind der staatlichen Hoheitsgewalt grundsatzlich nicht mehr unterworfen und im kirchlichen Eigenbereich stehen staatliche und kirchliche Hoheitsgewalt gleichgeordnet nebeneinander 2 Bedeutung hatte das vor allem fur den Rechtsschutz im kirchlichen Bereich Die in der Literatur stark kritisierte Auffassung gilt zwischenzeitlich als uberwunden Geltendes Recht BearbeitenNach geltendem deutschem Staatskirchenrecht liegt die Kirchenhoheit beim Staat Art 137 Abs 3 S 1 WRV gewahrleistet die kirchliche Selbstbestimmung nur innerhalb der Schranken des fur alle geltenden Gesetzes Angesichts der Trennung von Staat und Kirche handelt es sich dabei aber nicht um eine Rechts oder Fachaufsicht Die Religions und Weltanschauungsgemeinschaften unterstehen vielmehr der Staatsgewalt wie jede andere gesellschaftliche Gruppierung vgl etwa Gewerbeaufsicht Ausnahme ist die Aufsicht uber die Ausubung staatlicher Gewalt etwa bei der Erhebung von Kirchensteuer Fur den Rechtsschutz gegen kirchliches Handeln ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten wie die Religionsfreiheit und das kirchliche Selbstbestimmungsrecht vor Eingriffen staatlicher Gerichte zu schutzen sind Wahrend der Bundesgerichtshof in solchen Fallen Klagen fur unbegrundet halt 3 geht das Bundesverfassungsgericht fur sensible Bereiche schon von Unzulassigkeit aus 4 Einteilung BearbeitenTraditionell wird die Kirchenhoheit eingeteilt in die nach heutigem Recht teilweise nicht mehr bestehenden staatlichen Rechte jus reformandi Recht zur Zulassung von Religionsgemeinschaften heute Vereinigungsfreiheit subjektives Recht auf Anerkennung als offentlich rechtliche Religionsgesellschaft jus advocatiae Recht zum Schutz der Kirche jus inspectionis Aufsichtsrecht uber die Kirche Einzelnachweise Bearbeiten Peters VVDStRL 11 177 187 BGHZ 34 372 374 BGH NJW 2000 1555 1556 Judische Gemeinde BGHZ 154 306 308 ff Heilsarmee ebenso BVerwGE 116 86 88 ausdrucklich nochmals BVerfG vom 9 Dezember 2008 2 BvR 717 08 Abs Nr 6 ebenso BVerwGE 117 145 146 Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Kirchenhoheit Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kirchenhoheit amp oldid 205350133