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Die Kirchensteuer in Deutschland ist eine Steuer die Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern zur Finanzierung der Ausgaben der Gemeinschaft erheben In der Bundesrepublik Deutschland wird die Kirchensteuer von den Finanzamtern der jeweiligen Lander eingezogen die dafur eine Aufwandsentschadigung einbehalten Nach Art 140 des Grundgesetzes GG in Verbindung mit Art 137 der Weimarer Verfassung sind diejenigen Religions und Weltanschauungsgemeinschaften die eine Korperschaft des offentlichen Rechts sind berechtigt Steuern zu erheben Innerhalb des deutschen Staatskirchenrechts ist die Kirchensteuer ein Teil des Privilegienbundels aus Rechten und sonstigen Vorteilen welches offentlich rechtlichen Religionsgesellschaften eingeraumt wird Die Kirchensteuer gehort zu den Res mixtae d h Sachgebieten die als gemeinsame Angelegenheiten sowohl staatliche Angelegenheit als auch Angelegenheit von Religions und Weltanschauungsgemeinschaften sind In Deutschland tragt die Kirchensteuer neben den Staatsleistungen und Subventionen zur Kirchenfinanzierung bei Im Jahr 2015 erhielt die Romisch katholische Kirche in Deutschland etwa 6 09 Milliarden Euro Kirchensteuer und die Evangelische Kirche in Deutschland nahm 5 36 Milliarden Euro ein Die Steuereinnahmen der Kirchen sind in den letzten Jahren trotz sinkender Mitgliederzahlen gestiegen 1 Die zusatzlichen Staatsleistungen sowie diverse zweckgebundene Zahlungen betrugen im Jahr 2012 insgesamt 460 Millionen Euro 2 Die Bemessungsgrundlagen fur die Kirchensteuern sind die Einkommensteuer bzw Lohnsteuer Kircheneinkommensteuer Kirchenlohnsteuer welche nach Massgabe des 51a EStG zu ermitteln ist Rechtlich moglich ist auch die Erhebung der Kirchensteuer als Zuschlag zur Vermogensteuer sowie zum Solidaritatszuschlag jedoch haben die Kirchen in Deutschland bisher auf diese beiden Moglichkeiten verzichtet 3 Das Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe ebenfalls eine Kirchensteuer knupft an den Lebensfuhrungsaufwand einer Ehe an In einigen Bundeslandern wird eine Mindestbetrags Kirchensteuer eingezogen Die Hohe der Kirchensteuer wird von den Kirchenleitungen festgesetzt Rechtskraft erhalten die kirchlichen Festsetzungen durch die Zustimmung der jeweiligen Landesparlamente zu ihren Kirchensteuergesetzen Die Kirchensteuer ihrer Mitglieder macht den grossten Teil der Einnahmen der Kirchen aus beispielsweise betrugen sie beim Kolner Erzbistum im Jahr 2011 etwa 79 Prozent was 706 Millionen Euro entspricht 4 Der staatliche Steuereinzug fur Religions und Weltanschauungsgemeinschaften ist eine deutsche Besonderheit Er ist durch das Grundgesetz Artikel 140 legitimiert und im Einkommensteuergesetz einem Bundesgesetz naher geregelt Im Folgenden ist nur von der Kirchensteuer die Rede die an die Lohn und Einkommensteuer anknupft Annexsteuer Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1 1 19 Jahrhundert 1 2 Weimarer Republik 1 3 Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft 1 4 DDR 1 5 Bundesrepublik Deutschland 2 Zur gegenwartigen Situation 2 1 Rechtsgrundlagen fur die Erhebung von Kirchensteuern 2 2 Kirchensteuergesetze der Lander 2 3 Steuersatze 2 4 Kirchgeld 2 5 Kirchensteuer bei nicht ganzjahriger Kirchenmitgliedschaft 3 Kirchensteuereinzug durch den Staat 4 Kirchensteuereinzug durch die Kirchengemeinde 5 Verzicht auf den Einzug von Kirchensteuern 5 1 Religionsgemeinschaften 5 2 Weltanschauungsgemeinschaften 6 Kirchensteuer als Sonderausgabe 7 Lohnkirchensteuer 8 Kirchensteuer als Abgeltungsteuer 9 Kirchensteuer durch den Arbeitgeber auch fur Nichtmitglieder 10 Kirchensteuereinnahmen und deren Bedeutung fur den kirchlichen Haushalt 11 Kirchensteueraufkommen 12 Die Kirchensteuer in der Kritik 12 1 Kritik aus staatskirchenrechtlicher Perspektive 12 2 Kritik aus innerkirchlicher Perspektive 13 Kirchensteuer in anderen Staaten 14 Literatur 15 Weblinks 15 1 Geschichtliche Entwicklung 15 2 Zahlen und Fakten 15 3 Kritik an der Kirchensteuer 16 EinzelnachweiseGeschichte Bearbeiten19 Jahrhundert Bearbeiten Von einer Kirchensteuer im heutigen Verstandnis kann ansatzweise erst seit Beginn des 19 Jahrhunderts gesprochen werden Durch den Reichsdeputationshauptschluss von 1803 wurde den weltlichen Fursten des Reiches eine Entschadigung fur die im Frieden mit Frankreich Luneville 1801 besiegelte Abtretung ihrer linksrheinischen Gebiete an Frankreich zugesichert Im Zug dieser Entschadigung wurden fast alle rechtsrheinischen reichsunmittelbaren geistlichen Gebiete auf die zu entschadigenden Territorialherren aufgeteilt Ausnahme unter anderem das Bistum Regensburg Ferner wurde diesen zugestanden auch die Guter der in ihren Landern gelegenen fundierten Stifte Abteien und Kloster einzuziehen Davon machten alle ausser den Habsburgern Gebrauch Das gesamte Vermogen in der Hand der Kirchen geistlicher und religioser Institutionen das die offentliche Funktion der Kirche betraf wurde von der offentlichen Gewalt beansprucht Das fur die Seelsorge die Caritas und unter Umstanden noch fur den Unterricht vorhandene Vermogen wurde nicht nur von der Sakularisation ausgenommen sondern auch ausdrucklich vor jeder Zweckentfremdung geschutzt Nach 1803 gab es nur noch das der Seelsorge dienende eigentumliche Kirchengut Es befand sich fast ausschliesslich bei den einzelnen Gemeinden und umfasste drei Arten von Vermogenstragern zunachst die Pfrunde darunter versteht man die Vermogensmasse aus deren Ertrag die Versorgung des jeweiligen Stelleninhabers bestritten wird dann die Kirchenstiftung jenes Erwerbsvermogen mit dem sowohl die Unterhaltungskosten fur die der Seelsorge dienenden Gebaude als auch alle Auslagen fur den Gottesdienst zu bestreiten sind schliesslich noch Stiftungen fur Arme Kranke und fur Schulen soweit Stiftungen mit solcher Zielsetzung in einzelnen Gemeinden vorhanden waren In vielen konkreten Fallen blieb dem sakularisierenden Staat weiterhin die Sorge fur den Unterhalt von Kirche und Pfarrei Die staatlichen Behorden begannen nach 1803 die kirchlichen Bedurfnisse finanziell zu decken Fur einige Zeit kamen sie auch mit den vorhandenen Finanzmitteln zurecht Doch die finanziellen Aufgaben der Kirche wuchsen Ursachen dafur waren prinzipiell die Bevolkerungszunahme die beginnende Industrialisierung und das Entstehen grosser Stadte Ausserdem setzte langsam eine Binnenwanderung ein In den wichtigsten industriellen Ballungsraumen wurde durch Zuwanderung die bisherige konfessionelle Geschlossenheit aufgebrochen Es entstanden Diasporagemeinden Die politischen Gemeinden konnten zur Finanzierung dieser Aufgaben nicht mehr angehalten werden Denn zur gleichen Zeit vollzog sich die Trennung von politischer und kirchlicher Gemeinde siehe Trennung von Kirche und Staat Es kamen weitere Beeintrachtigungen der Kirchen hinzu Im Gefolge der revolutionaren Bewegungen von 1848 fielen viele am Grundbesitz haftenden dinglichen und personlichen Leistungen also Zehnt und andere Abgaben in Geld und Naturalien sowie personliche Handdienste weg Die kirchlichen Vermogenstrager erhielten fur diese Ertragsminderung des Vermogens keine unmittelbare Entschadigung Stattdessen wurde den Kirchen angesichts dieser und anderer Einnahmeminderungen ein Besteuerungsrecht aufgezwungen um sich staatlicherseits zu entlasten 5 Konkret uberliess die Frankfurter Reichsverfassung FRV die Kirchensteuergesetzgebung den Einzelstaaten erlegte ihnen aber zugleich gewisse grundrechtliche Beschrankungen auf Diese folgten namentlich aus dem Nichtoffenbarungsrecht gemass 144 Absatz 2 FRV und aus dem Paritatsgebot nach 147 Absatz 2 Halbsatz 1 FRV 6 So begann 1827 in Lippe Detmold die Einfuhrung der Kirchensteuer nachdem sie 1808 in Preussen noch gescheitert war Es folgten 1831 Oldenburg 1835 die preussischen Provinzen Rheinland und Westfalen durch die Rheinisch Westfalische Kirchenordnung 1838 Konigreich Sachsen 1875 Grossherzogtum Hessen 1888 Baden 1892 Konigreich Bayern In Preussen wurde im Zuge des Kulturkampfes nach dem Brotkorbgesetz gegen den ausdrucklichen Willen der katholischen Kirche am 20 Juni 1875 das Gesetz uber die Vermogensverwaltung in den katholischen Kirchengemeinden erlassen Es sah in 21 Abs 7 7 vor dass der Kirchenvorstand sich mit Zustimmung der Gemeindevertretung die zu den kirchlichen Bedurfnissen erforderlichen Geldmittel oder Leistungen von den Kirchenmitgliedern beschaffen durfe Diese Abkehr von der bis dahin gultigen Finanzierung aus den auch von Andersglaubigen bezahlten Steuermitteln wird mitunter als erstmalige Erwahnung einer Kirchensteuer im preussischen Gesetz angesehen Die tatsachliche Kirchensteuer im heutigen Sinn fuhrte Preussen jedoch erst mit dem Gesetz betreffend die Erhebung von Kirchensteuern in den katholischen Kirchengemeinden und Gesamtverbanden vom 14 Juli 1905 flachendeckend ein sowie fur die evangelischen Gemeinden mit ahnlichen Gesetzen in den Jahren 1905 und 1906 Das staatliche Hoheitsrecht wurde zunachst nicht allen Kirchengemeinden gegeben und sollte auch kein Recht auf Dauer sein Die Kirchensteuer wurde also auf Initiative des Staates eingerichtet und war von ihrem Ursprung her nur als zusatzliche Hilfsquelle fur besondere Aufgaben einer einzelnen Gemeinde gedacht Der Staat wachte streng uber dieses von ihm verliehene Hoheitsrecht Steuern durften grundsatzlich nur fur Bedurfnisse der eigenen Gemeinde erhoben werden Waren diese Bedurfnisse hoch dann konnte vor der staatlichen Behorde ein entsprechend hoher Hebesatz beantragt werden So kam es dazu dass in der einen Gemeinde uberhaupt keine Kirchensteuer erhoben wurde in einer anderen dagegen eine Steuer mit einem Hebesatz von 4 Prozent und in einer dritten eine mit einem Hebesatz von beispielsweise 22 Prozent Reichere Gemeinden durften ihren armeren Schwestergemeinden nicht ausgleichend zur Hilfe kommen Allerdings sah der staatliche Gesetzgeber den Zusammenschluss mehrerer Gemeinden zu einem Kirchensteuerverband vor In Berlin schlossen sich nach 1895 alle protestantischen Gemeinden zu einem Ortskirchensteuerverband zusammen Damit gab die Einzelgemeinde das ihr vom Staat verliehene Hoheitsrecht an den Ortsverband ab Doch bei weitem nicht alle Stadte akzeptierten derartige Zusammenlegungen viele furchteten um ihre finanzielle Autonomie Die staatliche Kirchensteuergesetzgebung war demnach ein fast vollstandig auf die einzelne Ortsgemeinde zugeschnittenes Gesetz Mit dem Ziel zu einer Selbstfinanzierung der Kirchen und dementsprechend zu einer starkeren Entflechtung von Staat und Kirche zu kommen wurden landesweite Kirchensteuern eingefuhrt so 1887 in Wurttemberg 8 1905 06 in Preussen siehe oben und 1912 im Konigreich Bayern nbsp Zahlbescheinigung 1923 der Herrenhauser Kirchengemeinde zur Zeit der deutschen HyperinflationWeimarer Republik Bearbeiten 1919 wurde die Kirchensteuer in der Weimarer Verfassung verankert In Artikel 137 Absatz 6 heisst es Die Religionsgesellschaften welche Korperschaften des offentlichen Rechtes sind sind berechtigt auf Grund der burgerlichen Steuerlisten nach Massgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben Tatsachlich wurde in den folgenden Jahren durch die Reichsabgabenordnung von 1919 und durch Landesgesetze der staatliche Einzug der Kirchensteuern eingefuhrt 9 Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft Bearbeiten Das Reichskonkordat von 1933 zwischen dem Deutschen Reich und dem Heiligen Stuhl sicherte wie schon die wahrend der Weimarer Republik geschlossenen Konkordate Badisches Konkordat Bayerisches Konkordat 1924 und Preussenkonkordat der katholischen Kirche weiterhin das Recht auf Erhebung von Kirchensteuern zu Schlussprotokoll zu Artikel 13 Wahrend NS Ideologen den Einfluss der Kirchen zuruckdrangen wollten vergleiche Kirchenkampf blieb die Kirchensteuer zunachst unangetastet 1934 fuhrten die Nationalsozialisten den Kirchensteuereinzug durch den Arbeitgeber als staatliche Aufgabe zum 1 Januar 1935 ein indem sie die Kirchensteuer einheitlich auf die seit 1920 durch den Arbeitgeber in staatlichem Auftrag einzuziehende Lohnsteuer erheben liessen 10 Die Lohnsteuerkarte wurde um den Eintrag Konfession erweitert Erst zum 1 Dezember 1941 beschloss die Reichsregierung per Gesetz die staatliche Mithilfe bei der Erhebung der Kirchensteuer zu verweigern beliess jedoch den Eintrag auf der Lohnsteuerkarte Das fuhrte 1943 beispielsweise in Bayern dazu die Kirchensteuer wieder durch eigene Kirchensteueramter einzutreiben Vor 1945 betrug die Abgabe pro Person und Jahr circa zwei bis drei Mark Die Betrage wurden von den Kirchen selbst eingezogen 11 DDR Bearbeiten In der DDR wurde den offentlich rechtlichen Religionsgemeinschaften mit der Verfassung der DDR von 1949 in Artikel 43 Absatz 2 zunachst weiterhin das Recht zugestanden von ihren Mitgliedern Steuern auf Grund der staatlichen Steuerlisten nach Massgabe der allgemeinen Bestimmungen zu erheben 12 Das entsprach den fruheren Regelungen der Weimarer Reichsverfassung Die Finanzamter durften dann allerdings den Religionsgemeinschaften ab Mitte der 1950er Jahre die der Kirchensteuer zugrundezulegenden Steuerdaten nicht mehr zur Verfugung stellen Daraufhin wurde das jeweilige Einkommen von den Kirchensteuerstellen mangels Unterlagen geschatzt 13 Mit einer Rundverfugung des Ministeriums der Justiz der DDR vom 10 Februar 1956 wurde ausserdem die Zwangsvollstreckung wegen Beitragen von Parteien Massenorganisationen und Religionsgemeinschaften fur unzulassig erklart Damit entfiel fur die Kirchen auch die Moglichkeit die Zahlung von Kirchensteuern gerichtlich durchzusetzen und zwangsweise einziehen zu lassen 14 15 Die Kirchensteuer wurde so zu einem Finanzierungsbeitrag der Kirchenmitglieder auf der Basis freiwilliger Zahlungen 16 Das alles geschah in einer Phase der Konfrontation von Christen und Kirchen mit dem Staatsapparat der DDR Die Kirchensteuer wurde aber weiterhin und ausschliesslich nach innerkirchlichen Regelungen erhoben Auch die Bezeichnung Kirchensteuer wurde beibehalten Der Kirchensteuersatz war relativ niedrig und richtete sich nach dem Nettoeinkommen das vom steuerzahlenden Gemeindemitglied selbst mitgeteilt wurde In der zweiten Verfassung der DDR von 1968 wurde in dem die Kirchen und Religionsgemeinschaften betreffenden Artikel 39 Absatz 2 eine Aussage zum Besteuerungsrecht nicht mehr aufgefuhrt 17 Bundesrepublik Deutschland Bearbeiten Das Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland ubernahm 1949 durch Art 140 die Weimarer Regelung Nachdem die Kirchen ihre Beitrage zuvor selbst eingezogen hatten wurden diese seit dem Ende der Wahrungsreform fur die Kirchen vom Staat eingezogen In jedem Bundesland gilt ein eigener Staatsvertrag mit den anerkannten Religionsgemeinschaften 18 Die Diskussion um die Legitimitat der Kirchensteuer in der sakularen deutschen Republik galt noch bis in die 1990er Jahre hinein als ein politisches Tabu 19 Dennoch kam es spatestens seit 1969 in Deutschland immer wieder zu einer offentlichen Diskussion uber Legitimitat und Umfang der Kirchensteuer 11 Neben der Frage nach einer Vereinheitlichung der in den einzelnen Landern unterschiedlich hohen zwischen acht und zehn Prozent liegenden Hohe kam es seit Mitte der 1960er Jahre zu mehreren grundsatzlichen juristischen Auseinandersetzungen 1965 erklarte das Bundesverfassungsgericht nach einem elfjahrigen Rechtsstreit zum Halbteilungsgrundsatz die bis dahin gultige Praxis fur verfassungswidrig Nach dieser musste ein konfessionsloser Ehemann fur seine der Kirche angehorende aber nicht mitverdienende Ehefrau Kirchensteuer bezahlen Auf Basis des Halbteilungsgrundsatzes hatten die Kirchen bis dahin die Hausfrauentatigkeit halb so hoch wie die Einkunfte des Ehemannes festgesetzt und somit die Halfte seines Einkommens zur Bemessung der Kirchensteuer benutzt 11 Zum gleichen Zeitpunkt entschied das Bundesverfassungsgericht dass nur ein einzelner nicht aber eine juristische Person wie etwa eine Aktiengesellschaft Mitglied einer Kirche sein kann In Folge dieser Entscheidung durfte die in Baden bei Unternehmen bis dahin erhobene sogenannte Kirchenbausteuer nicht mehr eingezogen werden 11 Von 1967 bis 1991 verfunffachten sich die Steuereinnahmen der grossen Kirchen von 3 auf 15 2 Milliarden Mark 20 Seit den 1970er Jahren kommt es zwischen Staat und Kirchen wiederholt zu Diskussionen uber Hohe und Umfang der Kirchensteuer 21 1974 verabschiedete die FDP auf ihrem Bundesparteitag den Beschluss Freie Kirche in einem freien Staat Eine der Forderungen lautet Die auf Gesetz Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Kirchen sind abzulosen 18 Der Beschluss blieb folgenlos 1985 kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen den Kirchen und den Finanzministern der Lander um die bei der Steuererhebung anfallende Verwaltungskostenvergutung der Bundeslander Diese betrug zu diesem Zeitpunkt 3 bis 4 5 der einbehaltenen Kirchensteuer Das umstrittene Volumen belief sich in diesem Jahr auf rund 330 Millionen Mark 22 Mit der Wiedervereinigung wurde das Kirchensteuerrecht wieder auf dem ehemaligen Staatsgebiet der DDR gultig dies fuhrte bei vielen Ostdeutschen zu Irritationen 23 In den 1990er Jahren wuchs die Kritik an der Kirchensteuer Der Katholik und Bundesarbeitsminister Norbert Blum stellte 1994 die Kirchensteuer zur Disposition nachdem er sich daruber geargert hatte dass die katholischen Bischofe sich intensiv gegen sein Modell sperrten das vorsah im Rahmen einer Reform einen kirchlichen Feiertag zu opfern Blum erklarte in diesem Zusammenhang So sicher wie manche Bischofe glauben ist das Kirchensteuersystem nicht 20 Im Jahr 2001 nahmen die beiden grossen Kirchen von ihren Mitgliedern durch Kirchensteuern jahrlich rund 17 Milliarden Mark ein rund 8 Milliarden Mark bei den Evangelischen etwa 9 Milliarden Mark bei den Katholiken 24 Eckhard Nagel Prasident des 30 Deutschen Evangelischen Kirchentages 2005 stiess im Jahr 2005 erneut eine Debatte zur Abschaffung der Kirchensteuer an Er forderte die grossen Religionsgemeinschaften mussten langfristig ohne staatliche Hilfe auskommen Nachdem andere Kirchenvertreter mit Entsetzen auf diese Feststellung reagierten relativierte er seine Aussage und erklarte eine Erganzung zur Kirchensteuer sei notwendig wie etwa neue Stiftungsmodelle oder ein Kirchgeld das es in einigen Bundeslandern bereits gebe Ein Vertreter der katholischen Kirchenvolksbewegung Wir sind Kirche hielt Nagels Vorstoss fur uberlegenswert Es ist gut dass Herr Nagel dieses Tabu gebrochen hat dieser habe ja eigentlich nur offen ausgesprochen dass angesichts von Steuerreformen auch die Kirchensteuer nicht unbedingt auf Dauer gesichert sei 25 Im Jahr 2012 entschied das Bundesverwaltungsgericht dass ein reiner Austritt aus der Kirchensteuer aber nicht aus der katholischen Kirche als Glaubensgemeinschaft in Deutschland nicht moglich ist Das Urteil gilt als Grundsatzentscheidung Zu seinem Zeitpunkt traten in Deutschland jedes Jahr mehr als 100 000 Menschen aus der katholischen Kirche aus 26 Die entsprechende Problematik im Spannungsfeld zwischen Kirchen und Steuerrecht war bereits 1974 Gegenstand medialer Berichterstattung 27 Mittlerweile ist durch Allgemeines Dekret der Deutschen Bischofskonferenz vom 15 Marz 2011 seit September 2012 in Geltung festgelegt dass Katholiken die aus der Kirche austreten von den Sakramenten der Kirche ausgeschlossen sind und keine kirchlichen Amter bekleiden durfen 28 Im Jahr 2019 entschied das Berliner Verwaltungsgericht dass eine durch Sauglingstaufe erworbene Kirchenmitgliedschaft auch dann bestehen bleibt wenn noch im Kleinkindalter beide Eltern aus der Kirche ausgetreten sind Im verhandelten Fall wurde eine religionslos erzogene 66 jahrige Frau die nie eine Kirche besucht hatte fur kirchensteuerpflichtig erklart und musste fur zwei Jahre nachtraglich Kirchensteuern zahlen 29 Zur gegenwartigen Situation BearbeitenRechtsgrundlagen fur die Erhebung von Kirchensteuern Bearbeiten Zu den rechtlichen Voraussetzungen der Erhebung von Steuern fur Religions und Weltanschauungsgemeinschaften zahlen die Anerkennung einer Religions und Weltanschauungsgemeinschaft organisation als Korperschaft des offentlichen Rechts Steuerbeschlusse der zustandigen Leitungsgremien zum Beispiel in der Evangelischen Kirche im Rheinland die Presbyterien in der Protestantischen Landeskirche der Pfalz die Landessynode in der katholischen Kirche die Kirchensteuerrate der jeweiligen Erz Bistumer Vorstand einer Weltanschauungsgemeinschaft die Zustimmung der jeweiligen Parlamente der Bundeslander zu den Steuergesetzen der entsprechenden Gemeinschaften oder Organisationen die Mitgliedschaft der zu besteuernden naturlichen Person Diese beginnt bei christlichen Kirchen grundsatzlich mit der Taufe Durch die Kirchenaustrittserklarung je nach Bundesland vor dem Amtsgericht oder dem Standesamt erlischt die Mitgliedschaft und folglich die Steuerpflicht Die Kirchensteuern unterliegen grundsatzlich der kirchlichen Verwaltung Die Kirchen haben jedoch die Moglichkeit die Verwaltung der Kirchensteuern auf die Landesfinanzbehorden zu ubertragen was bisher regelmassig auch erfolgt ist Fur die Verwaltung der Kirchensteuer durch die Landesfinanzbehorden entrichten die Religionsgemeinschaften eine Verwaltungskostenentschadigung an die jeweiligen Bundeslander Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 vom 14 August 2007 dem Jahressteuergesetz 2008 vom 20 Dezember 2008 sowie dem BeitrRLUmsG vom 7 Dezember 2011 wurden die Verfahren zur Einbehaltung der Kirchensteuer auf Lohnsteuer und Abgeltungssteuer so fortentwickelt dass nunmehr auch das Bundeszentralamt fur Steuern als Bundesbehorde in die Verwaltung der Kirchensteuer eingebunden ist vgl dazu Tz 10 1 Kirchensteuergesetze der Lander Bearbeiten Die einzelnen Bundeslander haben eigene meist weitgehend inhaltsgleiche Kirchensteuergesetze und Kirchensteuerverordnungen erlassen darin werden die Kirchensteuerpflicht die Kirchensteuersatze und Verwaltungsfragen geregelt Steuersatze Bearbeiten Der Kirchensteuersatz betragt derzeit 2019 in Bayern und Baden Wurttemberg 8 in den ubrigen Bundeslandern 9 der Einkommensteuer Bemessungsgrundlage fur die Kirchensteuer ist die veranlagte und im Abzugsverfahren erhobene Einkommensteuer 30 Die von den Kirchensteuergesetzen der Bundeslander eroffnete Moglichkeit die Kirchensteuer unmittelbar vom zu versteuernden Einkommen zu berechnen wird nicht wahrgenommen Sind Kinder zu berucksichtigen oder enthalt das zu versteuernde Einkommen zvE Einkunfte aus Gewerbebetrieb oder Einkunfte die nach dem sog Teileinkunfteverfahren besteuert werden sind das zvE und die darauf entfallende Einkommensteuer gem 51a Abs 2 EStG fur Zwecke der Kirchensteuer gesondert zu berechnen Auch im Rahmen der Kapitalertragsteuer wird die Kirchensteuer mit 8 bzw 9 berucksichtigt Bei der Berechnung der Kirchensteuer fur die Kapitalertragsteuer wird bereits berucksichtigt dass die Kirchensteuer die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer analog eines Sonderausgabenabzugs reduziert vgl Kapitalertragsteuer und Kirchensteuer Die Kirchensteuergesetzgebung der meisten Lander Ausnahme Bayern und die entsprechenden Regelungen der meisten evangelischen Landeskirchen und der romisch katholischen Erz Bistumer ermoglichen Kirchenmitgliedern eine Kappung der Kirchensteuer Diese fuhrt bei hohen Einkommen die uber der so genannten Kappungsschwelle liegen zur Begrenzung der Kirchensteuer auf 2 75 bis 3 5 Prozent des zu versteuernden Einkommens In der Mehrzahl der Lander erfolgt die Kappung von Amts wegen Das Finanzamt berucksichtigt die fur den Kirchensteuerpflichtigen gunstigste Regelung In Berlin Baden Wurttemberg Hessen Nordrhein Westfalen Rheinland Pfalz und im Saarland wird die Kappung nur auf Antrag gewahrt In einigen Regionen wird Kirchensteuer vom Grundbesitz zum Beispiel 10 des Grundsteuermessbetrages erhoben Kirchgeld Bearbeiten Daneben gibt es lokal das allgemeine Kirchgeld fur Personen die keine inlandischen Steuern zahlen und das besondere Kirchgeld bei gemeinsamer Veranlagung mit einem nicht kirchensteuerpflichtigen Ehepartner Das Kirchgeld wurde zwischen 1928 und 1935 erstmals in Deutschland eingefuhrt Seine endgultige Einfuhrung Ende der 1960er Jahre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Halbteilungsgrundsatz im Jahre 1965 stiess seitens Datenschutzbeauftragter und Steuerzahlerbund auf Bedenken 11 In Bayern wird von den ortlichen Steuerverbanden dies sind die Kirchengemeinden als Korperschaften offentlichen Rechts als besondere Form der Kirchensteuer das Kirchgeld erhoben Gesetzliche Grundlage fur das allgemeine Kirchgeld ist Art 20 BayKiStG 31 Fur die bayerischen Diozesen wurde eine entsprechende Ordnung erlassen die in Art 20 ff die Erhebung des Kirchgelds regelt 32 Es handelt sich wohl um eine gesetzliche Kirchensteuerpflicht jedoch wird aufgrund der geringen Hohe das Kirchgeld von den Kirchenverwaltungen nicht eingetrieben sondern es werden die Kirchenmitglieder gebeten ihre gesetzliche Pflicht zu erfullen 33 Auch die katholische Bistumsverwaltung der Diozese Hildesheim in Niedersachsen erhebt nach dem Gesetz uber die Neufassung der Kirchensteuerverordnung im Bereich des Landes Niedersachsen 34 ein Ortskirchgeld fur Gemeindemitglieder ab dem 21 Lebensjahr Informiert werden die Gemeindemitglieder durch einen entsprechenden jahrlichen Kirchgeldbescheid dabei sind Arbeitslosengeld II Hartz 4 und Sozialhilfeempfanger Studenten Schuler Auszubildende Soldaten und Zivildienstleistende von der Zahlung befreit Entsprechende Kirchgeldzahlungen sind als Sonderausgabe steuerlich voll abzugsfahig Die Kirchensteuer und Kirchgeldpflichtigen stufen sich einkommensabhangig selbst ein und uberweisen einmal jahrlich bis zu 115 Euro Um die Notwendigkeit fur diese Einnahme zu vermitteln die offiziell ein Teil der Kirchensteuer ist kommt das Kirchgeld festen Projekten zugute uber die die Dekanate die Kirchensteuerpflichtigen informieren Kirchensteuer bei nicht ganzjahriger Kirchenmitgliedschaft Bearbeiten Nach einem Kirchenaustritt endet die Kirchensteuerpflicht am Ende des Austrittsmonats oder je nach Land einen Monat spater Trotzdem kann das gesamte Einkommen eines Jahres in dem man zeitweilig einer Kirche angehort hat zur Pflicht von Kirchensteuerzahlungen fuhren Lediglich die Hohe der falligen Kirchensteuer hangt davon ab wie lange man im betreffenden Jahr kirchensteuerpflichtig war Das ist dadurch zu erklaren dass die Kirchensteuer aus der Jahreseinkommensteuer errechnet wird Im Austrittsjahr wird die Kirchensteuer so berechnet wie es im Kirchensteuergesetz 35 des Bundeslandes Nordrhein Westfalen beschrieben ist Besteht die Kirchensteuerpflicht nicht wahrend des ganzen Kalenderjahres wird fur jeden Kalendermonat in dem die Kirchensteuerpflicht gegeben ist je ein Zwolftel des Betrages erhoben der sich bei ganzjahriger Kirchensteuerpflicht als Jahressteuerschuld ergeben wurde 36 Das bedeutet dass jemand der in der Zeit der Kirchensteuerpflicht keinerlei Einkommen hatte trotzdem Kirchensteuer zahlen muss wenn er nach Beendigung der Kirchensteuerpflicht in demselben Kalenderjahr noch einkommensteuerpflichtiges Einkommen erzielt hat Kirchensteuereinzug durch den Staat Bearbeiten nbsp In diesem Bildbeispiel einer Lohnsteuerkarte wurde wegen des Austritts aus der evangelischen Kirche EV der Kirchensteuerabzug eingestellt Derzeit nutzen folgende Kirchen und Organisationen die Moglichkeit des Kirchensteuereinzugs durch staatliche Organe die Gliedkirchen der EKD Konfessionsmerkmal ev Kennzahl 61 bei der Lohnsteuer Anmeldung 37 die Bistumer der Romisch Katholischen Kirche Konfessionsmerkmal rk Kennzahl 62 37 das Katholische Bistum der Alt Katholiken in Deutschland Konfessionsmerkmal ak Kennzahl 63 37 die Freireligiosen Gemeinden Landesgemeinden Baden Mainz Offenbach und Pfalz die Unitarische Religionsgemeinschaft Freie Protestanten die judischen Gemeinden Kultussteuer Kennzahl 64 37 die Freie Religionsgemeinschaft Alzey in Rheinhessen Humanistische Gemeinde Freier Protestanten Freiprotestanten Die Lander behalten als Entgelt fur den Einzug der Kirchensteuer je nach Land unterschiedlich 2 Bayern bis 4 5 im Saarland des Kirchensteueraufkommens ein in der Regel 3 Kirchensteuereinzug durch die Kirchengemeinde BearbeitenFolgende Kirchen in Hamburg die Korperschaften des offentlichen Rechts sind ziehen ihre Kirchensteuern gem 8 Abs 1 HmbKiStG selbst ein die Evangelisch reformierte Kirche in Hamburg die Danische Seemannskirche in Hamburg die Mennonitengemeinde zu Hamburg und AltonaFolgende Kirchengemeinde in Berlin mit eigener Verfassung innerhalb der Berlin Brandenburgischen Landeskirche zieht ihre Kirchensteuern gem 1 KiStG Berlin selbst ein die Franzosische Kirche zu Berlin franzosisch reformierte Hugenottengemeinde Verzicht auf den Einzug von Kirchensteuern BearbeitenDie folgende Auswahl listet Religions und Weltanschauungsgemeinschaften auf die in ganz Deutschland oder einzelnen Bundeslandern Korperschaften des offentlichen Rechts sind und deshalb das Recht zur Erhebung der Kirchensteuer haben aber trotzdem keine Kirchensteuer erheben Religionsgemeinschaften Bearbeiten die Ahmadiyya Muslim Jamaat in Hessen und Hamburg als Korperschaft des offentlichen Rechts anerkannt die Alevitische Gemeinde Deutschland in verschiedenen Bundeslandern als Korperschaft des offentlichen Rechts anerkannt die Arbeitsgemeinschaft Mennonitischer Gemeinden in Deutschland bzw ihre Gemeinden Ausnahme Mennonitengemeinde zu Hamburg und Altona s o der Nationale Geistige Rat der Baha i in Deutschland der Bund Evangelisch Freikirchlicher Gemeinden der Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland der Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden die Christian Science die Christengemeinschaft die Evangelisch methodistische Kirche die Heilsarmee die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage Mormonen die Neuapostolische Kirche die Selbstandige Evangelisch Lutherische Kirche SELK die Siebenten Tags Adventisten die orthodoxen Kirchen die Zeugen JehovasWeltanschauungsgemeinschaften Bearbeiten der Bund fur Geistesfreiheit Bayern der Humanistische Verband in Bayern Niedersachsen und Nordrhein Westfalen sowie die Humanisten Baden WurttembergDie genannten Gemeindebunde Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften finanzieren ihre Arbeit durch freiwillige Mitgliedsbeitrage Kirchensteuer als Sonderausgabe BearbeitenDie gezahlte Kirchensteuer ist gemass 10 Abs 1 Nr 4 EStG als Sonderausgabe vom Gesamtbetrag der Einkunfte abziehbar Das Bundesministerium der Finanzen hat die dadurch verursachten Steuermindereinnahmen fur das Jahr 2018 mit 3 88 Mrd Euro prognostiziert 26 Subventionsbericht der Bundesregierung 23 August 2017 38 Lohnkirchensteuer Bearbeiten Hauptartikel Elektronische LohnsteuerabzugsmerkmaleKirchensteuer als Abgeltungsteuer Bearbeiten Hauptartikel Abgeltungsteuer Deutschland Kirchensteuer durch den Arbeitgeber auch fur Nichtmitglieder BearbeitenIm Falle der Pauschalbesteuerung zahlt der Arbeitgeber pauschal 2 20 oder 25 Steuern 40a EStG Hierauf wird so der Arbeitgeber nicht vorab widerspricht neben dem Soli auch je zur Halfte katholische und evangelische Kirchensteuer erhoben unabhangig von der Mitgliedschaft des Empfangers oder des Unternehmers Ein Widerspruch ist nur moglich wenn der Leistungsempfanger nicht Kirchenmitglied ist und der Arbeitgeber das nachweist BFH 30 November 1989 I R 14 87 BStBl II 1990 993 Kirchensteuereinnahmen und deren Bedeutung fur den kirchlichen Haushalt BearbeitenIm Jahr 2004 betrug das Kirchensteueraufkommen in Deutschland Katholische Kirche 4 158 0 Mio Euro 39 Evangelische Kirche 3 689 0 Mio Euro 40 Alt Katholische Kirche 2 9 Mio Euro 41 Je nach der kirchlichen Einheit liegen die Einnahmen aus Kirchensteuer zwischen 60 und 85 des jeweiligen Haushalts Kirchensteueraufkommen BearbeitenKirchensteueraufkommen 42 Jahr EvangelischeKirche KatholischeKircheMillionen DEM1967 1600 12331968 1700 13631969 1900 15481970 2200 15971971 2700 22151972 3100 26431973 3600 31621974 4000 35841975 3500 30051976 3800 34261977 4200 38141978 4300 38391979 4400 40091980 4839 46191981 4815 47261982 4937 48391983 5540 50041984 5078 51101985 5567 57131986 5778 57861987 6245 63041988 6485 65071989 6782 71051990 6508 67911991 7620 78661992 8427 87441993 8386 86661994 8235 84961995 8382 86731996 7946 81361997 7588 78531998 7798 84201999 8275 89442000 8312 9164Jahr Millionen EUR2001 4080 45002002 4080 44432003 4012 44982004 3689 41582005 3650 41072006 3884 43882007 4199 48042008 4586 52252009 4360 50562010 4256 49422011 4380 49182012 4624 51982013 4842 54602014 5077 56912015 5365 60962016 5454 61562017 5671 6437 00 2018 43 5790 6643Die Kirchensteuer in der Kritik BearbeitenDie Kirchensteuer als Annexsteuer ist die bekannteste Form der Kirchenfinanzierung und wird aus unterschiedlichen Grunden kritisiert Die Kritik bezieht sich sowohl auf die Steuer als Instrument der Kirchenfinanzierung an sich als auch auf eine Reihe ihrer Auswirkungen und die Folgen ihrer Handhabung in den staatlichen und kirchlichen Raum hinein So schliesst die Kritik die sonstigen Staatsleistungen an die Kirchen ein Kritik aus staatskirchenrechtlicher Perspektive Bearbeiten nbsp Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst In der Bundesrepublik Deutschland geriet die Kirchensteuer 1973 infolge der Freiburger Thesen Freie Kirche im Freien Staat des sogenannten Kirchen Papiers der FDP in die Diskussion da von der Partei die Trennung von Staat und Kirche und damit die Ersetzung des staatlichen Kirchensteuereinzugs durch ein kircheneigenes Beitragssystem gefordert wurde In abgeschwachter Form finden sich diese Forderungen noch heute im Programm der FDP Ahnliche Positionen wurden fruher von der Partei Die Grunen formuliert Auch Die Linke lehnt sowohl die grundgesetzliche Verankerung der Kirchensteuer als auch deren staatlichen Einzug ab Ausserhalb der Politik vertreten unter anderem der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e V IBKA die Humanistische Union sowie der Humanistische Verband Deutschlands eine Ablehnung der Kirchensteuer Das Kirchensteuerprivileg widerspreche trotz seiner grundgesetzlichen Verankerung der ebenfalls grundgesetzlich festgelegten Trennung von Staat und Kirche also der weltanschaulichen Neutralitat des Staates Das Hoheitsrecht der Kirchen als Korperschaften des offentlichen Rechts Steuern zu erheben diskriminiere andere Religions und Weltanschauungsgemeinschaften die diesen Status entweder nicht erwerben konnen oder aus Glaubensgrunden nicht erwerben wollen Dieser Kritik entgegen steht allerdings dass genannter Status grundsatzlich auch anderen Gemeinschaften offenstande Die Anbindung der Kirchensteuer an die Lohn und Einkommensteuer fordert von allen abhangig Beschaftigten auf der Lohnsteuerkarte ihren Konfessionsstatus anzugeben Darin wird ein Verstoss gegen die negative Religionsfreiheit gesehen 10 Abs 1 Nr 4 EStG gestattet die unbegrenzte steuerliche Absetzbarkeit der gezahlten Kirchensteuer als Sonderausgabe Laut Subventionsbericht der Bundesregierung hat dies die Begunstigung anerkannter Religionsgesellschaften und ihnen gleichgestellter Religionsgemeinschaften aus kirchenpolitischen und sozialpolitischen Erwagungen zum Ziel Kirchensteuer erhebende Religionsgemeinschaften sollen so die Kritik durch diese Regelung gegenuber anderen gesellschaftlichen Gruppen mit grundgesetzlich verankerter Relevanz zum Beispiel Parteien und Gewerkschaften bevorzugt sein Spenden und Mitgliedsbeitrage an diese Organisationen sind freilich bis zu einer Hohe von 20 des Bruttojahreseinkommens mit gleicher Wirkung abzugsfahig und damit gleichsam subventioniert siehe 10b Abs 1 EStG Die Abzugsfahigkeit der Kirchensteuer und der dadurch verbundene Steuerverzicht des Staates stelle eine erhebliche Subvention der Kirchenmitglieder und damit mittelbar der Kirche dar fur 2007 zum Beispiel in Hohe von fast 33 des Kirchensteueraufkommens Zahlen fur 2007 Kirchensteueraufkommen in Deutschland Gesamt 9002 94 Mio Eurodavon von Kirchenmitgliedern getragen 5952 94 Mio Euro 67 1 davon durch Verringerung der Einkommensteuer von allgemeinen Steuergeldern getragen 2960 Mio Euro 32 9 44 dd Dieser Kritik wird von kirchlicher Seite entgegengehalten dass die kirchliche Arbeit zu einem grossen Teil auch Konfessionslosen oder Angehorigen anderer Religionsgemeinschaften zugutekame und in ihrer Wirkung nicht auf Mitglieder beschrankt sei Die fiktive Kirchensteuer Bis zum Jahr 2004 wurde bei allen auch den konfessionslosen Beziehern von Arbeitslosengeld Arbeitslosenhilfe des Vorruhestands und Unterhaltsgeldes sowie des Kurzarbeiter und Schlechtwettergeldes ein Abschlag in Hohe der fiktiv anfallenden Kirchensteuer vom Arbeitslosengeld vorgenommen Allerdings kam der Betrag den Kirchen nicht zugute Die Kritik sah darin eine Verquickung von Staat und Kirche denn die einbehaltene Kirchensteuer wurde als gewohnlich anfallender Entgeltabzug bezeichnet Erst mit der Neuregelung von ALG II ab 1 Januar 2005 ist diese Regelung entfallen In der Literatur wurden zuletzt neue Zweifel nicht generell an der Kirchensteuer sondern an einzelnen Erhebungsformen aufgeworfen Dies betrifft zum einen die Lohnkirchensteuer Teil des Verfahrens ELStAM und zum anderen die Kirchensteuer auf Abgeltungssteuer KIStA Der Vorwurf einer verfassungswidrigen Ausgestaltung der Verfahren in deren Rahmen auch die Beteiligung des Bundeszentralamts fur Steuern kritisiert wird bleibt offen Eine gerichtliche Klarung dazu steht noch aus Kritik aus innerkirchlicher Perspektive Bearbeiten Von kirchlichen Gruppen werden zusatzlich folgende Kritikpunkte 45 angefuhrt Der Steuercharakter dieser Finanzquelle verschleiere dass es sich bei ihr um einen personlichen Mitgliedsbeitrag bei einer Glaubensgemeinschaft handelt Der staatliche Einzug der Kirchensteuer lasse die Kirchen als staatliche Einrichtungen erscheinen Die Anbindung der Kirchensteuer an die Lohn und Einkommensteuer lasse die Kirchensteuer an den Ungerechtigkeiten und Verwerfungen dieser Steuerart teilhaben Des Weiteren wurden die Kirchen abhangig von der jeweiligen Wirtschafts Steuer und Arbeitsmarktpolitik des Staates und von den Tarifpartnern Nur ungefahr ein Drittel der Kirchenmitglieder trage per Kirchensteuer zur Finanzierung der Kirchen bei Der staatliche Kirchensteuereinzug begunstige und verfestige bestimmte Kirchenstrukturen die Entmundigung der Gemeinden und die Etablierung und das Wuchern einer gesamtkirchlichen Burokratie Auch wurden die einzelnen Gemeinden nicht aufgrund der Spendenbereitschaft der Gemeindemitglieder finanziert oder unterhalten Das Personal der Gemeinde musse sich daher nicht um die finanzielle und organisatorische Ausstattung der Gemeinde kummern Die Einrichtung der Kirchensteuerkappung bevorzuge Besserverdienende ungerechtfertigterweise Innerhalb der evangelischen und der katholischen Kirchenleitung war und ist die Kirchensteuer jedoch weitgehend unumstritten da das System eine verlassliche und umfangreiche Finanzierung der kirchlichen Arbeit ermoglicht Die Kritik aus innerkirchlicher Perspektive wurde romisch katholischerseits von einzelnen Theologen wie Horst Herrmann in neuerer Zeit Paul Zulehner und von verschiedenen kirchenkritischen Gruppen vorgetragen darunter der Bensberger Kreis der Verein zur Umwidmung von Kirchensteuern e V die Initiative Kirche von unten IKvu der Aktionskreis Halle und die Kirchenvolksbewegung Wir sind Kirche Es wird auch auf das Dokument Gaudium et Spes des Zweiten Vatikanischen Konzils hingewiesen in dem es verbindlich heisse die Kirche setze ihre Hoffnung nicht auf Privilegien die ihr von der staatlichen Autoritat angeboten werden Sie werde sogar auf die Ausubung von legitim erworbenen Rechten verzichten wenn feststehe dass durch deren Inanspruchnahme die Lauterkeit ihres Zeugnisses infrage gestellt sei oder wenn veranderte Lebensverhaltnisse eine andere Regelung fordern 46 Innerhalb der romisch katholischen Kirche wird uber ein System der Kirchenfinanzierung fur den Fall nachgedacht wenn die Kirchensteuer nicht mehr trage So regte der Bischof von Eichstatt Gregor Maria Hanke 2019 eine Diskussion daruber an wie sich die Kirche finanzieren werde wenn die Kirchensteuer einbreche 47 Auf evangelischer Seite war es zum Beispiel der Bund gegen Kirchensteuermissbrauch e V Bremen oder der Priener Pfarrer Karl Friedrich Wackerbarth vom Gemeindebund Bayern die das System kritisierten 48 Der Dietrich Bonhoeffer Verein erarbeitete in den letzten Jahren einen Reformvorschlag Kultursteuer und Sozialsteuer statt staatlicher Kirchensteuereinzug Karl Martin stellte diesen Vorschlag in seiner Publikation Abschied von der Kirchensteuer vor Kirchensteuer in anderen Staaten Bearbeiteninternational Osterreich SchweizLiteratur BearbeitenGerhard Czermak Kirchensteuerrecht in kritischer Sicht In Kritische Justiz 2006 S 418 429 online PDF 350 kB Evangelische Kirche im Rheinland Handbuch Gemeinde amp Presbyterium Kirche und Finanzen Medienverband der Evangelischen Kirche im Rheinland Dusseldorf 2005 ISBN 3 87645 106 X Carsten Frerk Finanzen und Vermogen der Kirchen in Deutschland Alibri Aschaffenburg 2002 ISBN 3 932710 39 8 Erwin Gatz Geschichte des kirchlichen Lebens Band VI Kirchenfinanzen Herder Freiburg 2000 ISBN 3 451 23668 0 Felix Hammer Rechtsfragen der Kirchensteuer Mohr Siebeck Tubingen 2002 ISBN 3 16 147537 2 Horst Herrmann Kirche Kapital Klerus Hintergrunde einer deutschen Allianz Lit Munster 2003 ISBN 3 8258 6862 1 Andreas Messerer Unternehmensteuerreform 2008 Boorberg Stuttgart 2007 ISBN 978 3 415 03956 8 Andre Pospischil Kirchensteuer im 21 Jahrhundert Epubli Berlin 2013 ISBN 978 3 8442 6927 7 Ute Suhrbier Hahn Das Kirchensteuerrecht Eine systematische Darstellung Schaffer Poeschel Stuttgart 1999 ISBN 3 7910 1480 3 Weblinks BearbeitenLiteratur von und uber Kirchensteuer im Katalog der Deutschen NationalbibliothekGeschichtliche Entwicklung Bearbeiten Gerhard Hartmann Artikel Kirchensteuer In Historisches Lexikon BayernsZahlen und Fakten Bearbeiten Elster Ubersicht uber landerunterschiedliche Werte in der Lohnsteuer Anmeldung 2009 Gesetzestexte und Gerichtsurteile etc zum Kirchenrecht betreut vom Institut fur Kirchenrecht und Rheinische Kirchenrechtsgeschichte der Universitat zu Koln Manon Priebe Wofur gibt die Kirche die Kirchensteuer aus Mit weiterfuhrenden Links abgerufen am 31 Dezember 2013 EKD Informationsportal zur Kirchensteuer Kirche und Geld Deutsche Bischofskonferenz abgerufen am 29 Januar 2019 Ansgar Hense Aktuelle Erlauterungen zur Kirchenfinanzierung pdf 279 kB 22 September 2010 archiviert vom Original am 15 April 2016 abgerufen am 29 Januar 2019 Stellungnahme fur die deutsche Bischofskonferenz Kirchensteuerordnung der Alt Katholischen Kirche in Baden Wurttemberg Kirchensteuerordnung des Bistums der Alt Katholiken im Land Hessen Informationsplattform zum Kirchensteuerrecht u a mit allen Bestimmungen Finanzministerium Rheinland Pfalz Fragen und Antworten Die KirchensteuerKritik an der Kirchensteuer Bearbeiten Verein zur Umwidmung von Kirchensteuern e V Kritik aus innerkirchlicher und staatskirchenrechtlicher Sicht Dieter Potzel Burgerbewegung Mehr Geld fur den Burger Thema Kirchenfinanzen Die Kirche und unser Geld Informationen und MaterialienEinzelnachweise Bearbeiten Einnahmen der Kirchen 2015 auf Rekordniveau In Der Tagesspiegel zuletzt gesehen am 26 Juni 2016 Christoph Schafer Der Kolner Dom ist 1 Euro wert In Frankfurter Allgemeine Zeitung 24 Oktober 2013 Eine Ausnahme stellen die kirchensteuerberechtigten judischen Gemeinden in Frankfurt und Berlin dar die eine Kirchensteuer als Zuschlag zur Vermogenssteuer kennen vgl Evangelische Kirche in Deutschland Die Kirchensteuer Ein kurzer Uberblick pdf 124 kB 31 Juli 2002 S 2 abgerufen am 9 Oktober 2018 Das meiste Geld fliesst in die Seelsorge Erzbistum Koln archiviert vom Original am 15 Januar 2013 abgerufen am 17 Juli 2012 Erwin Gatz Geschichte des kirchlichen Lebens Band VI Kirchenfinanzen Herder Freiburg 2000 ISBN 3 451 23668 0 Simon Kempny Die Kirchensteuer in der Frankfurter Reichsverfassung In Kirche amp Recht 2014 S 188 194 f Gesetz uber die Vermogensverwaltung in den katholischen Kirchengemeinden im Internet Portal Westfalische Geschichte Susanne Lorenz Sonderausstellung Die Bibel und das Liebe Geld Munzen der Bibel erzahlen Geschichte n In Website bibliorama das bibelmuseum stuttgart Susanne Lorenz 14 Oktober 2022 abgerufen am 11 Juni 2023 zitiert nach dem Begleitheft zur Ausstellung von Susanne Lorenz 2017 Die Bibel und das liebe Geld Munzen der Bibel erzahlen Geschichte n 2 Aufl Wien Osterreichische Bibelgesellschaft September 2017 Identifier 112937243X Kirchensteuer Historisches Lexikon Bayerns Abgerufen am 26 Dezember 2021 Historisches Lexikon Bayerns Reichsgesetzblatt 1934 Teil I S 925ff insbes S 933 a b c d e Kirche Steuer Weltlicher Arm In Der Spiegel Nr 13 1969 S 42 50 online 24 Marz 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Heidengeld In Der Spiegel Nr 5 1979 S 63 67 online 29 Januar 1979 Ein Herz fur Kirchen In Der Spiegel Nr 21 1980 S 14 online 19 Mai 1980 Kirchensteuer Grundsatze vergessen In Der Spiegel Nr 8 1985 S 21 22 online 18 Februar 1985 Kirchensteuer Immer freundlich In Der Spiegel Nr 15 1985 S 34 online 8 April 1985 Vgl z B Kirchensteuer Frei von Zwang In Der Spiegel Nr 38 1990 S 170 online 17 September 1990 Peter Wensierski Kirche Diskret wie Schweizer Banken In Der Spiegel Nr 49 2001 S 56 59 online 3 Dezember 2001 Kirchensteuer Abschaffung Chefprotestant schockt seine Glaubensbruder spiegel de 21 Mai 2005 abgerufen am 23 Juni 2013 Grundsatzurteil Kirchensteuer Rebell scheitert vor Gericht Spiegel Online 26 September 2012 abgerufen am 21 Juni 2013 Trittbrett fur Glaubige In Der Spiegel Nr 14 1974 S 62 65 online 1 April 1974 Allgemeines Dekret der Deutschen Bischofskonferenz zum Kirchenaustritt Pressemitteilung der Deutschen Bischofskonferenz 20 September 2012 abgerufen am 3 Marz 2015 pdf 18 kB 66 Jahrige muss wegen Taufe Kirchensteuern nachzahlen Memento vom 24 Oktober 2020 im Internet Archive Vgl Artikel 4 Nr 1 bayrisches Kirchensteuergesetz 2 Abs 1 Nr 1 a nds KirchenStG 4 Abs 1 Nr 1a nw KirchenStG 3 Abs 1 Nr 1 KirchenStG LSA Bayerisches Kirchensteuergesetz Abgerufen am 25 April 2017 Ordnung uber die Erhebung von Kirchensteuern in den bayerischen Erz Diozesen DKirchStO abgerufen am 9 November 2013 Beispiel Unsere Kirchenverwaltung In Website des Erzbistums Munchen und Freising St Johannes Evangelist Lochham abgerufen am 25 April 2017 Gesetz uber die Neufassung der Kirchensteuerverordnung im Bereich des Landes Niedersachsen in der Fassung vom 18 Oktober 2005 Nds MBl 2005 S 969 veroffentlicht im Kirchlichen Anzeiger 2005 Abschnitt C Ortskirchensteuer 3 und 4 Gesetz uber die Erhebung von Kirchensteuern im Land Nordrhein Westfalen 5 aus 5 Abs 2 KiStG NRW a b c d elster de Memento vom 26 Januar 2012 im Internet Archive 26 Subventionsbericht Bundesministerium der Finanzen 23 August 2017 abgerufen am 10 Marz 2020 Deutsche Bischofskonferenz Memento vom 6 Januar 2014 im Internet Archive Evangelische Kirche Deutschland Memento vom 25 August 2014 im Webarchiv archive today Matthias Ring Bilanz der Kirchensteuer In Christen heute 03 09 S 58 gerundet auf Millionen Angaben der jeweiligen Kirchenleitungen fur das Statistische Jahrbuch der Bundesrepublik Deutschland kirchensteuern de Neuer Rekord bei Kirchensteuer Einnahmen im Jahr 2018 In Kirche Leben 8 August 2019 abgerufen am 26 Dezember 2021 21 Subventionsbericht der Bundesregierung von August 2007 Anlage 3 S 94 1 2 Vorlage Toter Link www bundesfinanzministerium de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im August 2018 Suche in Webarchiven Vgl etwa Ist die Kirchensteuer noch zeitgemass Symposium des Bundes gegen Kirchensteuermissbrauch am 22 November im Rathaus Bremen idea Dokumentation 1997 Bd 22 sowie Manfred Bald Aufbruch nach der Wende Militarseelsorge Kultursteuer und das Staat Kirche Verhaltnis Nomos 1997 Martin Grichting Meine Kirche bekommt zu viel Geld vom Staat DIE WELT vom 2 Juni 2023 Hanke In spatestens zehn Jahren bricht die Kirchensteuer ein Abgerufen am 17 April 2019 Reinhard Bingener Geld fur Gemeinden Wo bleibt die Kirchensteuer In Frankfurter Allgemeine Zeitung 27 Marz 2017 abgerufen am 20 April 2019 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4163933 9 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kirchensteuer Deutschland amp oldid 238236374