www.wikidata.de-de.nina.az
Das Badische Konkordat ist ein Staatskirchenvertrag der am 12 Oktober 1932 zwischen der Republik Baden und dem Heiligen Stuhl abgeschlossen wurde Inhaltsverzeichnis 1 Vertragsgegenstand 1 1 Domkapitel 1 2 Bischofswahl 1 3 Bistumsorganisation 1 4 Bildung 2 Vertragsunterzeichnung und Ratifizierung 3 Ausweitung des Geltungsbereichs des Badischen Konkordats auf andere Diozesen 4 Weblinks 5 LiteraturVertragsgegenstand BearbeitenDas Badische Konkordat sollte die Beziehungen zwischen der romisch katholischen Kirche in Baden und dem Badischen Staat dauerhaft regeln Gemass den Bestimmungen der Verfassung des Deutschen Reiches und der Verfassung des Badischen Staates zur Religionsfreiheit wurde die Freiheit des Glaubens und die freie Ausubung der katholischen Konfession unter staatlichen Schutz gestellt Weiterhin wurde das Territorium des Erzbistums Freiburg wie es sich aus den Zirkumskriptionsbullen Provida solersque vom 16 August 1821 und Ad Dominici gregis custodiam vom 11 April 1827 ergibt bestatigt und die aus diesen Urkunden hervorgehende Organisationsstruktur des Erzbistums Freiburg im Wesentlichen bestatigt bzw neu angepasst Domkapitel Bearbeiten Das Konkordat bestatigte das Freiburger Domkapitel als Metropolitankapitel und legte fest dass es sich aus den beiden Dignitaten von Dompropst und Domdekan sowie aus funf jeweils mit einem residierenden Domkapitular besetzten Kanonikaten zusammensetzt die seitens des Erzbischofs abwechselnd nach Anhorung bzw mit Zustimmung des Domkapitels frei besetzt werden Weiterhin setzte das Konkordat die Zahl von vier nicht residierenden Ehrendomkapitularen fest die ebenfalls durch den Erzbischof abwechselnd nach Anhorung bzw mit Zustimmung des Domkapitels ernannt werden Die Bestatigung des Dompropstes und des Domdekans wurde dem Heiligen Stuhl vorbehalten die abwechselnd auf Ansuchen des Erzbischofs im Benehmen mit dem Domkapitel bzw Ansuchen des Domkapitels im Einvernehmen mit dem Erzbischof ernannt werden sollten Bischofswahl Bearbeiten Bei Sedisvakanz des Erzbistums Freiburg wurde dem Domkapitel ein Vorschlagsrecht eingeraumt indem es dem Heiligen Stuhl eine Liste geeigneter Kandidaten vorlegt Daruber hinaus sollte der amtierende Erzbischof dem Heiligen Stuhl jahrlich eine Liste geeigneter Nachfolger prasentieren Unter Wurdigung dieser Kandidatenlisten erstellt der Heilige Stuhl die Terna Dreiervorschlag die immer mindestens einen Kandidaten aus dem Erzbistum Freiburg enthalten soll und aus der das Domkapitel in freier und geheimer Wahl den Erzbischof wahlt Sowohl bei der Aufstellung der Kandidatenliste als auch bei der Wahl durfen die nichtresidierenden Ehrendomherren gleichberechtigt neben den residierenden Domkapitularen mitwirken Der Heilige Stuhl ist nach erfolgter Wahl verpflichtet sich vor der Ernennung eines neuen Erzbischofs beim Badischen Staatsministerium zu vergewissern ob gegen denselben seitens der Staatsregierung Bedenken allgemeinpolitischer nicht aber parteipolitischer Art bestehen Art III 1 Bistumsorganisation Bearbeiten Dem Erzbischof von Freiburg wird die vollige Freiheit bei der Errichtung Umwandlung und Besetzung kirchlicher Amter zugesichert Daruber hinaus darf er Vermogensangelegenheiten der Katholischen Kirche in Baden sowie ihrer Korperschaften Anstalten und Stiftungen durch eigene Satzung selbstandig ordnen und nach Massgabe dieser Satzung zu verwalten Art IV 3 und gemass den Bestimmungen der Weimarer Verfassung und der Badischen Landesverfassung Kirchensteuern erheben Weiterhin werden dem Erzbistum und den anderen katholischen Institutionen z B Ordensgemeinschaften die Vermogensrechte zugesichert Ferner werden staatliche Dotationen fur den Erzbischof und Domkapitel festgesetzt Bildung Bearbeiten Der Fortbestand der Katholisch Theologischen Fakultat an der Universitat Freiburg in der zum Vertragsabschluss bestehenden Form wird staatlicherseits garantiert Fur die Berufung der Professoren der Fakultat wird der katholischen Kirche ein Einspruchsrecht im Sinne des Nihil obstat eingeraumt so dass auf eine Berufung bei kirchlicher Beanstandung verzichtet wird Das Erzbistum hat daruber hinaus das Recht Konvikte und ein Priesterseminar zu betreiben Weiterhin bleibt der katholische Religionsunterricht im Sinne der Weimarer Verfassung ordentliches Unterrichtsfach Vertragsunterzeichnung und Ratifizierung BearbeitenDas Badische Konkordat wurde gemeinsam mit einem Schlussprotokoll kirchlicherseits durch Kardinalstaatssekretar Eugenio Pacelli und staatlicherseits durch Staatsprasident Josef Schmitt Kultusminister Eugen Baumgartner und Finanzminister Wilhelm Mattes am 12 Oktober 1932 in Hegne bei Konstanz unterzeichnet Daruber hinaus wurde am 7 10 November desselben Jahres ein Zusatzprotokoll angefertigt das Bestandteil des Konkordats ist Am 9 Dezember 1932 stimmte der Landtag der Republik Baden dem Gesetz zu dem Vertrag Konkordat mit dem Heiligen Stuhle zu Am 10 Marz 1933 wurde das Konkordat ratifiziert Es handelte sich um die letzte Amtshandlung der badischen Staatsregierung vor ihrer Absetzung durch die Nationalsozialisten Ausweitung des Geltungsbereichs des Badischen Konkordats auf andere Diozesen BearbeitenDurch Artikel 14 des Reichskonkordats von 1933 wurden die Regelungen des Badischen Konkordats bezuglich der Besetzung des Bischofsstuhles auf das Bistum Mainz Mainzer Domkapitel das Bistum Rottenburg und das Bistum Meissen ausgeweitet Daruber hinaus sollte es in den Bistumern Mainz und Rottenburg auch Anwendung fur die Zusammensetzung des Domkapitels finden Auch gegenwartig sind diese Bestimmungen fur die genannten Diozesen gultig Weblinks BearbeitenVolltext des Abkommens Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhle und dem Freistaat BadenLiteratur BearbeitenSusanne Pluck Das Badische Konkordat vom 12 Oktober 1932 Veroffentlichungen der Kommission fur Zeitgeschichte Reihe B Forschungen Bd 41 Matthias Grunewald Verlag Mainz 1984 ISBN 3 7867 1112 7 Zugleich Bonn Universitat Dissertation 1982 Weber Werner Hrsg Die deutschen Konkordate und Kirchenvertrage der Gegenwart Textausgabe mit den amtlichen Begrundungen sowie mit Erganzungsbestimmungen vergleichenden Ubersichten Schrifttumshinweisen und einem Sachverzeichnis Band 1 Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1962 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Badisches Konkordat amp oldid 236194894