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Das Ehegattensplitting von englisch to split aufteilen ist das in Deutschland seit 1958 zur Berechnung der Einkommensteuer von zusammenveranlagten Ehegatten und Lebenspartnern angewendete Splittingverfahren Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1 1 Entwicklung des deutschen Steuerrechts fur Ehepartner bis 1958 1 2 Einfuhrung des Splitting in der Bundesrepublik Deutschland 1 3 Reformbemuhungen 2 Verfahren 3 Beispiel 4 Maximale Auswirkung des Splittings 4 1 Vergleich vor und nach Eheschliessung aktuelle Rechtslage 4 2 Vergleich Abschaffung oder Beibehaltung des Ehegattensplittings 4 3 Statistik 4 4 Mathematische Definition 5 Besonderheiten 5 1 Tod eines Ehegatten 5 2 Trennung 5 3 Splitting und nachehelicher Unterhalt 5 4 Wohnsitz im Ausland 5 5 Splitting und Kindesunterhalt 5 6 Erweiterung des Splittingsystems 6 Varianten zur Einschrankung des Splittings 6 1 Ubergang zu einer Individualbesteuerung 7 Positionen von Parteien 8 Verfassungsrechtliche Bewertung 9 Begrundungen 9 1 Argumente fur das Ehegattensplitting 9 2 Argumente fur die Ausdehnung des Splittings 10 Kritik 10 1 Reduzierung oder Abschaffung des Ehegattensplittings 10 1 1 Kinderlosigkeit 10 1 2 Steuerprogression 10 1 3 Steuerliche Rollenmuster 10 1 4 Gesamtbelastung 10 1 5 Steuerliche Leistungsfahigkeit 11 Andere Lander 12 Literatur 13 Weblinks 14 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenDas Ehegattensplitting wurde mit dem Gesetz zur Anderung steuerlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Ertrag und des Verfahrensrechts vom 18 Juli 1958 eingefuhrt 1 2 Es war der vorlaufige Endpunkt einer jahrzehntelangen Diskussion uber die steuerliche Veranlagung von Ehepartnern Entwicklung des deutschen Steuerrechts fur Ehepartner bis 1958 Bearbeiten Mit dem preussischen Einkommensteuergesetz vom 24 Juni 1891 wurde die zuvor bestehende Haushaltsbesteuerung de facto zugunsten einer gemeinsamen Ehegattenbesteuerung abgelost ohne dass dies im Wortlaut des Gesetzes eindeutig zum Ausdruck kam Das Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19 Juni 1906 schrieb vor dass dem Einkommen des Mannes das Einkommen der Ehefrau hinzugerechnet werde 3 Aufgrund des einheitlichen Steuersatzes hatte die Zusammenveranlagung zu diesem Zeitpunkt aber noch kaum eine finanzielle Mehrbelastung fur die Ehegatten zur Folge Dies anderte sich mit der Einfuhrung einer progressiven Einkommensteuer 1920 im Zuge der Erzbergerschen Reform Eine Zusammenveranlagung fuhrte nun zu finanziellen Nachteilen fur Ehepaare in denen beide Ehepartner berufstatig waren Die progressive Einkommensteuer hatte zur Folge dass ihr gemeinsames zu versteuerndes Einkommen einem hoheren Steuersatz unterlag als bei einer Individualbesteuerung Um diese Schlechterstellung von Ehepaaren zu verhindern wurde das Einkommen aus Erwerbsarbeit das die Ehefrau in einem dem Ehemann fremden Betrieb erzielte getrennt besteuert Mit dem Einkommensteuergesetz aus dem Jahr 1925 wurden auch die Einnahmen der Ehefrau aus selbststandiger Tatigkeit aus der Zusammenveranlagung herausgenommen 4 Die Nationalsozialisten fuhrten 1934 wieder die Zusammenveranlagung ein Diese Massnahme hatte das Ziel Frauen vom Arbeitsmarkt zu verdrangen Zum einen erhoffte man sich in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit eine Verknappung des Arbeitskrafteangebots Zum anderen entsprach die Rolle der Frau als Mutter und Hausfrau dem nationalsozialistischen Gesellschaftsbild 4 Wahrend des Zweiten Weltkriegs wurden die Frauen jedoch zunehmend fur die Arbeit in der Rustungsindustrie gebraucht Daher wurde 1941 eine Ausnahmeregelung geschaffen Das Einkommen von Frauen in abhangiger Beschaftigung das sie in einem dem Ehemann fremden Betrieb erzielten unterlag fortan nicht mehr der Zusammenveranlagung sondern wurde individuell besteuert Fur Einnahmen aus einer selbststandigen Tatigkeit galt diese Ausnahmeregelung nicht 4 Diese Regelungen bestanden auch zu Beginn der Bundesrepublik Deutschland fort Frauen die abhangig in einem fremden Betrieb beschaftigt waren wurden individuell besteuert Ehefrauen die in demselben Betrieb wie ihr Ehemann arbeiteten oder selbstandig oder freiberuflich tatig waren unterlagen der Zusammenveranlagung Die hohere Steuerlast auf das gemeinsame Einkommen wurde in der Offentlichkeit als Ehestrafsteuer bezeichnet 4 Einfuhrung des Splitting in der Bundesrepublik Deutschland Bearbeiten Die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Ehefrauen wurde ab Beginn der 1950er Jahre in der politischen Offentlichkeit als Problem wahrgenommen In einem gemeinsamen Beschluss aller Fraktionen forderte der Bundestag die Bundesregierung 1955 auf Vorschlage fur Massnahmen zur gleichmassigen und gerechten Besteuerung der Ehegatten zu unterbreiten 5 Die Bundesregierung konnte sich jedoch nicht auf eine einheitliche Position einigen Wahrend das Bundesfinanzministerium fur eine durchgangige Zusammenveranlagung aller Einkunfte eintrat sprach sich das Bundesministerium fur Arbeit fur die Individualbesteuerung der Ehegatten aus 5 Der Handlungsdruck wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erhoht Auf Vorlage durch das Finanzgericht Munchen erklarte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts die steuerliche Mehrbelastung von Ehegatten in seiner Entscheidung vom 17 Januar 1957 fur unvereinbar mit dem Grundgesetz Art 6 Abs 1 des Grundgesetzes verbiete eine Beeintrachtigung von Ehe und Familie durch storende Eingriffe des Staates Einen solchen stelle die Schlechterstellung der Ehegatten durch die Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer dar 6 In der Folge sah die Bundesregierung drei verfassungskonforme Regelungsalternativen zur Neugestaltung des Steuerrechts eine durchgangige getrennte Besteuerung eine Zusammenveranlagung bei Abschaffung der Progression Flat Tax sowie die Anwendung des amerikanischen Splittingtarifs Sie entschied sich fur die Zusammenveranlagung mit dem Splittingtarif In der Gesetzesbegrundung fuhrt sie hierfur unterschiedliche Grunde auf die Gleichbehandlung samtlicher ehelicher Aufgabenverteilungen die Berucksichtigung der Ehe als Gemeinschaft von Erwerb und Verbrauch die Vermeidung von Ungerechtigkeiten im Zusammenhang mit der Individualbesteuerung Hier hatte man beobachtet dass Gewerbetreibende Selbststandige sowie Land und Forstwirte durch Einstellung des Ehepartners und dessen Entlohnung in Hohe der Halfte des Gewinns willkurliche Progressionsvorteile erzielen konnten von denen nichtselbststandig Beschaftigte ausgeschlossen waren 7 Die mit der notwendigen Anderung einhergehenden Steuerausfalle wurden durch eine gleichzeitige Anderung der Steuersatze insbesondere durch einen schnelleren Anstieg der Progression begrenzt Daher fand im Zuge der Einfuhrung des Ehegattensplittings eine umfassende Neuordnung der Steuertarife statt Auf diese Weise sollte auch der Kritik an den unsozialen Wirkungen des Splittings von dem insbesondere Ehepaare mit hohem Einkommen profitieren begegnet werden 8 Reformbemuhungen Bearbeiten Das Ehegattensplitting ist seit seiner Einfuhrung im Jahr 1958 trotz vielfacher Kritik unverandert geblieben Ein Gesetzentwurf der sozialliberalen Koalition vom September 1982 sah eine Begrenzung des Splittingvorteils auf maximal 10 000 DM vor Durch den Austritt der FDP Minister aus der Regierung und das Ende der Regierungskoalition wurde das Vorhaben jedoch nicht weiter verfolgt 9 1998 hatten sich SPD und Bundnis 90 Die Grunen in ihrem Koalitionsvertrag ebenfalls auf eine Kappungsgrenze geeinigt Das Vorhaben fand zwar Eingang in den Gesetzentwurf des Steuerentlastungsgesetzes 1999 2000 2002 wurde aber spater wieder gestrichen 9 In seinem Beschluss vom 7 Mai 2013 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden dass die Ungleichbehandlung von Verheirateten und Lebenspartnern hinsichtlich des Ehegattensplittings nicht mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Artikels 3 Absatz 1 des Grundgesetzes vereinbar ist 10 Daraufhin hat der Bundestag mit dem Gesetz zur Anderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7 Mai 2013 das Ehegattensplitting auch auf Lebenspartnerschaften ausgedehnt Verfahren Bearbeiten nbsp Einkommensteuersatze 2023 fur Alleinstehende und Verheiratete in DeutschlandDer Begriff Splittingtarif stammt aus dem deutschen Einkommensteuerrecht und beschreibt den fur zusammenveranlagte Ehepaare anwendbaren Steuertarif Rechtsgrundlage ist 32a Abs 5 EStG Hierbei wird folgendes Verfahren verwendet Das zu versteuernde gemeinsame Einkommen zvE der Ehegatten wird ermittelt und halbiert gesplittet Fur das halbierte zvE wird die Einkommensteuer nach dem geltenden Einkommensteuertarif berechnet fruher aus der Grundtabelle abgelesen Die so errechnete Einkommensteuer wird verdoppelt Dieses Splittingverfahren bewirkt dass das zu versteuernde Einkommen zvE zu gleichen Teilen auf beide Ehegatten verteilt wird Hierdurch wird das Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfahigkeit nicht auf den einzelnen Ehegatten sondern auf das Ehepaar als Wirtschaftsgemeinschaft angewendet Welcher der Ehegatten wie viel zum ehelichen Gesamteinkommen beigetragen hat ist unerheblich Das gemeinsame zvE eines gemeinsam veranlagten Paares wird bei diesem Splittingverfahren mit dem gleichen Steuersatz belastet wie das halb so hohe zvE eines einzeln Veranlagten So betragt beispielsweise im Einkommensteuertarif 2023 der Durchschnittsteuersatz eines Paares mit einem gemeinsamen zvE von 60 000 rund 15 7 Das zvE eines einzeln Veranlagten in Hohe von 30 000 wird mit dem genau gleichen Steuersatz belastet Der Splittingeffekt ist abhangig von der Verteilung des zvE zwischen den Ehegatten bzw Lebenspartnern von der Hohe des zvE insgesamt sowie vom Steuertarif Progressionsverlauf Die Splittingwirkung tritt nur ein wenn bei progressiven Steuertarifen zwischen den Ehegatten bzw Lebenspartnern eine Einkommensdifferenz besteht und nicht beide im Einkommen uber einer eventuell vorhandenen Progressionsobergrenze liegen Denn die Progression sorgt in solchen Fallen dafur dass bei Individualbesteuerung mit wachsender Einkommensdifferenz immer hohere Steuern anfallen Durch das Splittingverfahren wird dieser Effekt fur gemeinsam veranlagte Paare kompensiert wahrend er fur einzeln veranlagte Personen bestehen bleibt Bei einem nominellen Einheitssteuersatz kann ein Splittingeffekt nur entstehen wenn beispielsweise uber Freibetrage mindestens eine Progressionsstufe existiert Beispiel BearbeitenDie Ehegatten A und B haben zusammen ein zvE von 60 000 Die tarifliche Einkommensteuer mit Splittingverfahren fur die Ehegatten betragt dann 9 902 Einkommensteuertarif 2022 ohne Solidaritatszuschlag unabhangig davon wie die Einkommen verteilt sind Das Splittingverfahren stellt sicher dass alle Ehepaare mit einem gemeinsamen Gesamteinkommen von 60 000 eine gleich hohe Einkommensteuer zahlen Dieselbe Steuerbelastung ergibt sich ohne Splittingverfahren Individualbesteuerung nur dann wenn sich das Einkommen exakt gleichmassig auf beide Partner verteilt Referenzverteilung Jeder Ehegatte hat jeweils 30 000 beigetragen zvE von A 30 000 Einkommensteuer bei Individualbesteuerung 4 951 zvE von B 30 000 Einkommensteuer bei Individualbesteuerung 4 951 Einkommensteuer ohne Splitting insgesamt 9 902 also identisch mit der beim Splitting Jede andere Verteilung des Einkommens wurde hingegen bei Individualbesteuerung zu einer zusatzlichen Steuerlast fuhren die umso grosser wird je ungleicher das Einkommen verteilt ist Verteilungsvariante A Ehegatte A hat 40 000 Ehegatte B 20 000 beigetragen zvE von A 40 000 Einkommensteuer bei Individualbesteuerung 8 177 zvE von B 20 000 Einkommensteuer bei Individualbesteuerung 2 138 Einkommensteuer ohne Splitting von A und B zusammen 10 315 Steuernachteil gegenuber Referenzverteilung 413 Verteilungsvariante B Ehegatte A hat 60 000 Ehegatte B 0 beigetragen zvE von A 60 000 Einkommensteuer bei Individualbesteuerung 15 863 zvE von B 0 Einkommensteuer bei Individualbesteuerung 0 Einkommensteuer ohne Splitting von A und B zusammen 15 863 Steuernachteil gegenuber Referenzverteilung 5 961 Maximale Auswirkung des Splittings BearbeitenDer Unterschied zwischen Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung mit Splitting ist einerseits abhangig von der Aufteilung der Einkommen der beiden Partner untereinander und andererseits von der Einkommenshohe insgesamt Dieser Unterschied wird je nach Sichtweise entweder als Splittingvorteil bezeichnet oder als erforderlich zur Gleichbehandlung von Ehepaaren mit unterschiedlicher Aufteilung der Einkommen eingefordert Dabei sind zwei Betrachtungsweisen zu unterscheiden Ein Alleinverdiener heiratet einen Partner ohne Einkommen Man vergleicht die Situation vor und nach der Eheschliessung unter der aktuellen Rechtslage Man vergleicht die Situation bei Abschaffung des Ehegattensplittings mit der Situation unter deren Beibehaltung Vergleich vor und nach Eheschliessung aktuelle Rechtslage Bearbeiten nbsp Abhangigkeit des Unterschieds von der Aufteilung zwischen den Ehegatten und der Hohe des Gesamteinkommens Tarif 2022 Die violette Kurve im Bild rechts Vergleich 1 zeigt die Situation bei Alleinverdienerpaaren im Jahr 2022 Betrachtet man andere prozentuale Aufteilungen wie 80 20 70 30 und so weiter wird der Unterschied immer kleiner Bei der Aufteilung 50 50 verschwindet der Unterschied vollstandig Fur Paare bei denen beide Ehegatten gleich viel erzielen bleibt das Splittingverfahren also unabhangig von der Einkommenshohe stets ohne Auswirkung Aus der Abbildung wird die relative Wirkung des Splittings in Prozent ausgedruckt nicht deutlich Die folgende Tabelle zeigt den Vergleich der durch Splitting verursachten absoluten und relativen Steuerersparnis eines Alleinverdiener Paares fur das Jahr 2022 zvE Grundtabelle 2022Steuer Splittingtabelle 2022Steuer absoluteErsparnis relativeErsparnis15 000 887 0 887 100 20 000 2 138 0 2 138 100 25 000 3 493 702 2 791 79 9 30 000 4 951 1 774 3 177 64 2 40 000 8 177 4 276 3 901 47 7 50 000 11 816 6 986 4 830 40 9 60 000 15 863 9 902 5 961 37 6 100 000 32 663 23 632 9 031 27 6 150 000 53 663 44 326 9 337 17 4 200 000 74 663 65 326 9 337 12 5 400 000 162 328 149 326 13 002 8 0 600 000 252 328 234 656 17 672 7 0 800 000 342 328 324 656 17 672 5 2 Aus der Tabelle ist ersichtlich dass bei hohen zvE die absolute Steuerersparnis zwar steigt der Vorteil aber relativ geringer wird Vergleich Abschaffung oder Beibehaltung des Ehegattensplittings Bearbeiten nbsp Der Differenzbetrag ergibt sich aus dem Vergleich der Situation bei Abschaffung des Splittingverfahrens mit der aktuellen Situation des Ehegattensplittings Die oben stehende Tabelle gibt den Splittingvorteil nicht richtig wieder Man kann nicht einfach auf dasselbe Einkommen einerseits die Grundtabelle und andererseits die Splittingtabelle anwenden und die Differenz als Splittingvorteil ausweisen Denn selbstverstandlich musste bei Anwendung des Grundtarifs auf das Einkommen beider Partner im Fall der Abschaffung des Splittingverfahrens dann auch ein zweiter Grundfreibetrag fur den anderen Partner angesetzt bzw vom Einkommen abgezogen werden Ein Grundfreibetrag fur den Partner ist bei Abschaffung des Splittingverfahrens verfassungsrechtlich zwingend Der Splittingvorteil ist dann erheblich geringer siehe folgende Tabelle zvE Grundtabelle 2022mit zusatzlichemGrundfreibetrag Splittingtabelle 2022Steuer absoluteErsparnis20 000 0 0 0 25 000 804 702 102 30 000 2 048 1 774 274 40 000 4 847 4 276 571 50 000 8 058 6 986 1 072 60 000 11 682 9 902 1 780 100 000 28 317 23 632 4 685 150 000 49 317 44 326 4 991 200 000 70 317 65 326 4 991 400 000 157 672 149 326 8 346 600 000 247 672 234 656 13 016 800 000 337 672 324 656 13 016 Statistik Bearbeiten Die oben vorausgesetzte statistische Aufteilung der zu versteuernden Einkommen auf die beiden Ehepartner wirft in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten auf So weist auch das Statistische Bundesamt in den jahrlichen Einkommensteuerstatistiken immer wieder darauf hin dass sich durch die Zusammenveranlagung das zu versteuernde Einkommen oder die Einkommensteuer nicht auf die einzelnen Ehepartner aufteilen lasst Auch die getrennt fur die Ehepartner angegebenen Einkunfte lassen nur bedingt Ruckschlusse auf die tatsachlich individuell erzielten Einkunfte zu da in der Praxis bis auf die Einkunfte aus nichtselbstandiger Arbeit zumeist die gesamten Einkunfte fur einen der Ehepartner angegeben werden 11 Auswertungen nach Geschlecht hatten daher haufig eine eingeschrankte Aussagekraft Das Bundesministerium der Finanzen beziffert den Splittingvorteil auf etwa 25 Mrd Euro im Jahr 12 Etwa die Halfte davon entfallt auf Paare in denen ein Partner ein geringeres zu versteuerndes Einkommen als den Grundfreibetrag erzielt 2023 10 908 Euro Doppelverdiener erzielen demgegenuber in der Regel nur einen geringen oder gar keinen Splittingvorteil Ohne Vorteil bleiben auch die etwa vier Millionen Paare die gar nicht zu Einkommensteuer veranlagt werden 13 Mathematische Definition Bearbeiten Der Unterschied zwischen Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung mit Splitting wird folgendermassen berechnet D S t B S t B z v E A S t B z v E B 2 S t B z v E A z v E B 2 displaystyle Delta StB StB zvE A StB zvE B 2 cdot StB left frac zvE A zvE B 2 right nbsp Dabei ist D S t B displaystyle Delta StB nbsp Differenz der Steuerbetrage zwischen den beiden VeranlagungsverfahrenS t B z v E displaystyle StB zvE nbsp Gesetzlich definierte Steuerbetragsfunktion mit einem Grundfreibetragz v E A displaystyle zvE A nbsp Jahrlich zu versteuerndes Einkommen des Ehegatten Az v E B displaystyle zvE B nbsp Jahrlich zu versteuerndes Einkommen des Ehegatten BBei dieser Berechnungsmethode erhalten bei Einzelveranlagung beide Personen den gleichen Grundfreibetrag vorausgesetzt beide zvE sind hoher als dieser Bei der Moglichkeit der Ubertragung eines vollen Freibetrages andert sich die Formel wie folgt D S t B S t B z v E A G F B S t B z v E B 2 S t B z v E A z v E B 2 displaystyle Delta StB StB zvE A GFB StB zvE B 2 cdot StB left frac zvE A zvE B 2 right nbsp Dabei ist G F B displaystyle GFB nbsp Grundfreibetrag der auf den Partner A ubertragen wurde Bei der Alleinverdienerehe ware z v E B displaystyle zvE B nbsp gleich Null Besonderheiten BearbeitenTod eines Ehegatten Bearbeiten Verstirbt ein Ehepartner wird das Splittingverfahren gemass 32a Abs 6 Satz 1 Nr 1 EStG noch in dem Kalenderjahr welches dem Jahr des Todes folgt auf das Einkommen des uberlebenden Ehegatten angewendet Witwensplitting Trennung Bearbeiten Vom auf den Trennungszeitpunkt folgenden Jahr an werden getrenntlebende Ehegatten einzeln veranlagt vgl 26 Abs 1 Satz 1 EStG Nach allgemeiner Auffassung ist allerdings bei einem Versohnungsversuch sprich bei einem probeweise fur eine begrenzte Zeit wieder erfolgten Zusammenleben eine gemeinsame Veranlagung zulassig Splitting und nachehelicher Unterhalt Bearbeiten Hat jemand nach einer Ehescheidung erneut geheiratet so wird der dadurch erzielte Splittingvorteil bei der Ermittlung des fur den nachehelichen Unterhalt relevanten Einkommens nicht angerechnet Der Bundesgerichtshof BGH ging fruher davon aus dass der Splittingvorteil zu dem die ehelichen Lebensverhaltnisse pragenden Einkommen gehort Diese Praxis wurde 2003 durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts BVerfG fur verfassungswidrig erklart 14 Wohnsitz im Ausland Bearbeiten Ehegatten die in Deutschland auf Antrag als unbeschrankt einkommenssteuerpflichtig behandelt werden oder als unbeschrankt steuerpflichtig gelten erhalten das Ehegattensplitting weiterhin Das ist zum Beispiel moglich wenn 90 der Einkunfte aus Deutschland bezogen werden oder wenn man im EU EWR Ausland lebt 1 EStG Splitting und Kindesunterhalt Bearbeiten Strittig ist ob der durch erneute Heirat erzielte Splittingvorteil bei der Ermittlung des fur den Kindesunterhalt relevanten Einkommens anzurechnen ist Der Bundesgerichtshof ging bislang davon aus dass der Splittingvorteil anzurechnen ist Eine andere Auffassung wurde dagegen 2006 vom OLG Oldenburg entwickelt das diese Praxis des BGH im Widerspruch zu dessen sonstiger Rechtsprechung sieht und daruber hinaus fur verfassungswidrig halt jedenfalls wenn der neue Ehegatte neben den Kindern aus einer fruheren Ehe nachrangig ist Denn dann hatte die Einbeziehung des Splittingvorteils bei der Berechnung des Kindesunterhalts die Folge dass eine steuerliche Entlastung in die Unterhaltsberechnung einfliesst ohne dass die damit verbundene Belastung berucksichtigt wurde 15 Der BGH hat dagegen an seiner Ansicht festgehalten 16 Eine Entscheidung des BVerfG hierzu ist noch nicht erfolgt Erweiterung des Splittingsystems Bearbeiten In einigen Landern wird das Splittingsystem auf weitere unterhaltsberechtigte Familienmitglieder etwa in Frankreich auf Kinder ausgedehnt Familiensplitting Begrundung ist hier der Familienlastenausgleich und die Forderung von Kindern Varianten zur Einschrankung des Splittings BearbeitenIn Politik Medien und Wissenschaft werden mogliche Einschrankungen des Ehegattensplittings diskutiert Aus verfassungsrechtlichen Grunden ist dabei ein Abbau des Splittingsystems nur dann zulassig wenn sichergestellt ist dass Verheiratete steuerlich mindestens so gut dastehen wie Unverheiratete z B durch ein Realsplitting und dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt z B durch einen ubertragbaren Grundfreibetrag In der Diskussion sind u a folgende Varianten Quelle im Folgenden DIW Berlin Veroffentlichungen aus 2003 17 und 2011 18 Variante 1 Komplette Streichung des Splittings und der getrennten Veranlagung dadurch Abschaffung des Grundfreibetrages des Ehepartners ohne Einkommen Steuermehraufkommen 22 1 Mrd Einkommen 2003 Einkommensteuertarif 2003 Steuermehraufkommen 20 7 Mrd Einkommen 2003 Einkommensteuertarif 2005 Probleme Die Abschaffung des Grundfreibetrages begegnet verfassungsrechtlichen Bedenken da das Existenzminimum nicht besteuert werden durfe Daher ist diese Variante in Deutschland nicht zulassig Und unter Berucksichtigung eines Grundfreibetrags fur jeden Ehegatten ist nur ein Bruchteil der vorgenannten Steuermehraufkommen erzielbar Ausserdem alle Probleme der folgenden Varianten Variante 2 Realsplittingverfahren Dabei wird die Bemessungsgrundlage der Besteuerung beim einen Partner reduziert beim anderen entsprechend erhoht Im Ergebnis kann bis zu einer gewissen Hochstgrenze ein Teil des zu versteuernden Einkommens vom einen auf den anderen Partner ubertragen und so dessen niedrigerer Grenzsteuersatz ausgenutzt werden Dieses Verfahren findet heute bereits bei geschiedenen Eheleuten Anwendung Die Hochstgrenze fur sie ausgestaltet als Sonderausgabenabzug liegt bei 13 805 19 maximal jedoch beim tatsachlich gezahlten nachehelichen bzw Trennungsunterhalt Je nachdem wo die Hochstgrenzen fur die Ubertragung von zu versteuerndem Einkommen auf den Partner liegen ergeben sich verschiedene Untervarianten des Realsplittings Variante 2a Hochstbetrag fur Eheleute ist niedriger als der vom Partner nicht ausgeschopfte Grundfreibetrag Existenzminimum Variante 2b Hochstbetrag fur Eheleute ist mindestens das Existenzminimum siehe 2a aber niedriger als der Hochstbetrag fur Geschiedene Variante 2c Hochstbetrag ist mindestens so hoch wie bei Geschiedenen und wie das Existenzminimum siehe 2a Bei exakter Gleichstellung mit Geschiedenen zu aktuellen Bedingungen also Hochstbeitrag 13 086 begrenzt das den Splittingvorteil nach DIW auf maximal 5 100 pro Jahr 18 Vom DIW naher untersucht wurden Beispiele fur Variante 2b mit Hochstbetrag gleich dem Grundfreibetrag des Jahres 2003 das waren von 7 325 und Variante 2c mit Hochstbetrag 20 000 Fur Variante 2b wurden mit diesen Pramissen jahrliche Steuermehreinnahmen von max 9 1 Mrd Euro errechnet fur Variante 2c Hochstbetrag 20 000 von max 1 5 Mrd Euro Probleme In Untervariante 2a dieselben wie in Variante 1 wohl verfassungswidrig da Existenzminimum besteuert In Untervariante 2b mussten Ehepaare mehr Steuern bezahlen als geschiedene Paare Im Ergebnis wurde Scheidung steuerlich attraktiv Wahrscheinlich ist diese Variante nach Ansicht des DIW daher ebenfalls verfassungswidrig In allen Varianten Im Ergebnis wurde der Staat mit dem ubertragbaren Betrag festlegen welcher Teil des Familieneinkommens dem geringer verdienenden Ehepartner als Unterhalt maximal zusteht Solange dieser Anteil unter 50 liegt wie beim bisherigen Splitting ergeben sich aber Wertungswiderspruche insb zum Familienrecht z B der Wertung im Zugewinnausgleichsverfahren Die volle Beteiligung beider Ehegatten am Gesamteinkommen innerhalb der Zugewinngemeinschaft wurde nicht mehr anerkannt Damit wurde der Staat faktisch in die Gestaltungsfreiheit der Ehegatten eingreifen also einen anders als beim Realsplitting fur Geschiedene durch Art 6 GG unmittelbar geschutzten Bereich In allen Varianten Die zu erwartenden Steuermehreinnahmen werden dadurch gemindert dass die betroffenen Ehepaare Moglichkeiten ausschopfen werden ihr Gesamteinkommen gleichmassiger aufeinander zu verteilen Laut Schatzung des DIW Berlin betragt dieser Effekt in der untersuchten Variante 2b mindestens ein Drittel Steuermehreinnahmen sinken dadurch auf 1 Milliarde Jahr Ausserdem haben nicht alle Ehepaare diese Moglichkeiten im selben Masse insb Gewerbetreibende waren gegenuber Arbeitnehmern im Vorteil was wiederum verfassungswidrig sein konnte In allen Varianten Zu 90 sind Ehepaare betroffen die Kinder erziehen bzw deren Kinder bereits aus dem Hause sind Mochte man wie in der Politik haufig vertreten solche Ehepaare von der Steuererhohung durch den Wegfall des Splittings ausnehmen verbliebe nach DIW beispielsweise bei Variante 2c eine Steuermehreinnahme von nur noch 0 1 Mrd Sie ware damit wohl geringer als der zusatzlich entstehende Verwaltungsaufwand Variante 3 Anmerkung nicht vom DIW untersucht Splitting wie bisher aber Deckelung des maximalen Splittingvorteils auf einen Betrag unterhalb des sich aus dem Einkommensteuertarif ergebenden maximalen Splittingvorteils Probleme je nach Ausgestaltung dieselben wie in den Vorvarianten lediglich begrenzt auf einen kleineren Personenkreis namlich diejenigen bei denen die Deckelung wirksam wird Zunachst musste der Deckel gross genug sein um sicherzustellen dass das Existenzminimum nicht besteuert wird sonst greifen die Probleme der Variante 1 Fur diejenigen Paare die von der Deckelung betroffen waren greifen aber auch dann die Probleme der Variante 2 in ihren Untervarianten je nach Ausgestaltung der Deckelung und ihrer Begleitregeln Die verbleibenden Steuermehreinnahmen fallen eben wegen des kleineren betroffenen Personenkreises gegenuber den Berechnungen zu Variante 2 nochmals deutlich niedriger aus Ubergang zu einer Individualbesteuerung Bearbeiten Ein moglicher Ubergang vom Ehegattensplitting zu einer Individualbesteuerung fuhrt zu der Frage der Ruckwirkung Bestehende Ehen Altehen wurden im Vertrauen darauf geschlossen dass mit der Ehe eine gemeinsame Versteuerung erfolgt Auch die innerfamiliare Arbeitsteilung erfolgte im Vertrauen darauf dass diese auf die Versteuerung des Einkommens keinen Einfluss hat Mit einer Abschaffung des Ehegattensplittings stellen sich nun Paare schlechter die teilweise vor Jahrzehnten ihre Lebensplanung auf das bestehende Steuerrecht gestutzt haben Rechtlich handelt es sich um eine sogenannte unechte Ruckwirkung Diese ist rechtlich erlaubt jedoch ist bei einer Interessen und Guterabwagung unter Berucksichtigung des Vertrauensschutzes der Grundrechte und vom Sinn und Zweck des Gesetzes durch z B Ubergangsregelungen dem Betroffenen Vertrauensschutz dann zu gewahren wenn sein schutzwurdiges Vertrauen auf den bisherigen Rechtszustand uberwiegt Dies wird teilweise auch von den Parteien die sich fur eine Streichung des Ehegattensplittings aussprechen so unterstutzt So will die SPD das Splitting nur fur die Neuehen streichen die Grunen fordern einen zehnjahrigen Ubergangsprozess des Abschmelzens Jede Ubergangsregelung reduziert die fiskalische Wirkung einer Abschaffung und schafft zwangslaufig neue Abgrenzungsprobleme und Ungerechtigkeiten 20 Positionen von Parteien BearbeitenDie AfD mochte das Ehegattensplitting durch ein Familiensplitting erganzen Dieses Steuermodell soll einen weiteren Anreiz zur Familiengrundung schaffen 21 Die CSU will am Ehegattensplitting festhalten Sie meint die Verfassung gebiete wegen des besonderen Schutzes von Ehe und Familie zwingend ein Ehegattensplitting Die FDP 22 will ebenso am Splittingverfahren festhalten Sie tritt dafur ein die Lohnsteuerklasse V abzuschaffen 23 Die CDU ist ebenfalls fur eine Beibehaltung des Ehegattensplittings 24 seit 2006 gibt es jedoch innerhalb der Partei Uberlegungen ein daruber hinausgehendes Familiensplitting einzufuhren das auch fur nichteheliche Lebensgemeinschaften mit Kindern gelten soll Diese neue Gestaltung wird von CSU und FDP grosstenteils abgelehnt weil sie dadurch das Splitting fur Ehegatten in seiner Wirksamkeit beschadigt sehen Die SPD erklart in ihrem Fortschrittsprogramm das im Januar 2011 bekannt wurde 25 den Willen zur Abschaffung des Ehegattensplittings Anfang Januar 2012 erklarte der Parteivorsitzende Sigmar Gabriel diese Abschaffung nach einem Wahlsieg bei den Bundestagswahlen 2013 im Bund rasch umsetzen zu wollen Dazu wie genau die Abschaffung aussehen soll wurde bislang keine abschliessende Position der Partei bekannt Parteiintern diskutiert wird z B eine Kappung in den hoheren Einkommensgruppen entsprechend oben Variante 3 oder eine Individualbesteuerung mit ubertragbarem Grundfreibetrag entsprechend oben Untervariante 2b 26 So wurde eine Individualbesteuerung mit Unterhaltsabzug vorgeschlagen bei der Unterhaltszahlungen angerechnet werden 27 Allerdings hatte der Kanzlerkandidat der SPD Peer Steinbruck als Bundesfinanzminister noch das Ehegattensplitting verteidigt weil eine Abschaffung des Ehegattensplittings uberwiegend Ehepaare mit einem Verdiener und einem oder zwei Kindern treffe Dies sei aber eigentlich der Teil der Gesellschaft fur den etwas getan werden sollte 28 Bundnis 90 Die Grunen wollen nach einem Modell die Abschaffung des Ehegattensplittings und eine Individualbesteuerung mit einem ubertragbaren Hochstbetrag von 10 000 durchsetzen entsprechend oben Untervariante 2b 29 Nach einem anderen aktuelleren Modell planen Bundnis 90 Die Grunen die Abschmelzung des Ehegattensplittings und der Splittingvorteil soll bei 1500 Euro gedeckelt werden 30 Die Linke ist ebenfalls fur eine Abschaffung des Ehegattensplittings wobei die Ubertragbarkeit der Grundfreibetrage beibehalten werden soll entsprechend oben Untervariante 2b 31 Verfassungsrechtliche Bewertung BearbeitenOb und inwieweit es verfassungsrechtlich zulassig ware das Ehegattensplitting einzuschranken ist umstritten 32 Dies gilt insbesondere fur Regelungen welche dazu fuhren dass die Gesamtsteuerlast im Einzelfall von der Einkommensverteilung in der Ehe abhangt Das Bundesverfassungsgericht erklart in standiger Rechtsprechung die Besteuerung nach Leistungsfahigkeit zur verfassungsrechtlichen Notwendigkeit und hat mehrfach entschieden das Ehegattensplitting erreiche dieses Ziel weil es die Ehe ungeachtet der ehelichen Aufgabenverteilung als steuerliche Einheit behandelt Die bislang letzte Entscheidung dazu stammt aus dem Jahr 1982 33 34 BVerfGE 61 319 C I 4 a Steuersplitting III Das Gericht geht dabei davon aus dass zusammenlebende Eheleute eine Gemeinschaft des Erwerbs und des Verbrauchs bilden in der ein Ehegatte an den Einkunften und Lasten des anderen wirtschaftlich jeweils zu Halfte teil hat Damit knupfe das Splitting an die wirtschaftliche Realitat der intakten Durchschnittsehe an in der ein Transfer steuerlicher Leistungsfahigkeit zwischen den Partnern stattfinde Durch das Ehegattensplitting werde dem Urteil zufolge sowohl die bei einer Zusammenveranlagung ohne Splitting gegebene verfassungswidrige Benachteiligung derjenigen Ehe vermieden in der beide Partner berufstatig sind als auch die bei einer getrennten Veranlagung drohende Gefahr der Benachteiligung der Hausfrauen oder Hausmannehe ausgeschlossen Eine weitere Begrundung fur die Verfassungsmassigkeit des Ehegattensplittings sieht das Gericht darin dass damit eine besondere Anerkennung der Aufgabe der Ehefrau als Hausfrau und Mutter verbunden sei Insgesamt sei das Ehegattensplitting keine beliebig veranderbare Steuer Vergunstigung sondern unbeschadet der naheren Gestaltungsbefugnis des Gesetzgebers eine an dem Schutzgebot des Art 6 Abs 1 GG und der wirtschaftlichen Leistungsfahigkeit der Ehepaare Art 3 Abs 1 GG orientierte sachgerechte Besteuerung Durch dieses Verfahren werde auch vermieden dass Eheleute mit mittleren und kleineren Einkommen in der Progressionszone vor allem Arbeitnehmer gegenuber Eheleuten mit hohem Einkommen vor allem Gewerbetreibenden und freiberuflich Tatigen benachteiligt werden Letztere konnten worauf schon 1958 und 1974 im Gesetzgebungsverfahren und neuerdings wieder von der Bundesregierung mit Recht hingewiesen worden ist durch vertragliche Aufteilung ihres Gesamteinkommens die Steuerprogression mit dem gleichen Effekt wie beim Ehegattensplitting senken was fur die Masse der Arbeitnehmer nicht moglich ist 33 Das Gericht hat nicht ausgeschlossen dass auch andere steuerliche Gestaltungen den verfassungsrechtlichen Vorgaben gerecht werden konnten etwa ein Familiensplitting Befurworter einer Einschrankung sprechen vor diesem Hintergrund von einem weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers 35 Status Positivus Gegner halten jede steuerliche Bevorzugung bzw Benachteiligung einer bestimmten eheinternen Einkommensverteilung fur verfassungswidrig 36 Nach Einschatzung des DIW ist eine Einschrankung des erheblichen Splittingvorteils bei Ehepaaren mit hohen Einkommensunterschieden zu rechtfertigen wenn das politische Leitbild die wirtschaftliche Unabhangigkeit und Eigenstandigkeit der Ehepartner in den Vordergrund stellt 17 Begrundungen BearbeitenArgumente fur das Ehegattensplitting Bearbeiten Fur das Ehegattensplitting werden im Wesentlichen folgende Argumente genannt Zunachst spricht fur das Splitting der allgemeine Grundgedanke aller Splittingverfahren die Besteuerung nach Leistungsfahigkeit Dieser wird relevant sobald man die Ehe als eine Gemeinschaft ansieht deren Leistungsfahigkeit nur als Einheit beurteilt werden kann oder soll Da nun genau diese Sichtweise Ehe als steuerl Leistungsgemeinschaft nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Grundgesetz her vorgegeben sei musse jedes verfassungsgemasse Steuersystem sicherstellen dass alle Ehepaare mit gleichem Gesamteinkommen der gleichen Besteuerung unterliegen unabhangig von der internen Einkommensverteilung Ohne Splitting wurde dieses Ziel wegen der Steuerprogression verfehlt manche Ehepaare also zu hoch besteuert Das Splitting stelle somit keinen Steuervorteil dar 37 sondern den Ausgleich eines per se verfassungswidrigen Nachteils namlich einer faktischen massiven steuerlichen Belastung von Einkommensunterschieden in der Ehe die ohne Splitting durchschlagen wurde 38 Dies sei umso weniger tolerierbar als jenseits aller politischen Gleichstellungsbemuhungen nur wenige Ehepartner eine vollige Gleichheit ihrer Einkommen erreichen konnten Oft sei dies illusorisch etwa bei geringerem Ausbildungsniveau oder gesundheitlichen Einschrankungen eines Partners oder wenn dieser Zeit fur die Pflege Dritter z B kleiner oder behinderter Kinder gebrechlicher Eltern aufwende Auch die Kernziele der Ehe traten mit dem Ziel einer solchen Gleichheit oft in Konflikt insb das Ziel eines gemeinsamen Haushaltes wenn sich die berufliche Karriere beider Partner nicht am selben Ort optimal verwirklichen lasst Das Ehegattensplitting berucksichtige auch die gesetzliche Verpflichtung der Ehepartner finanziell fureinander aufzukommen und sich ggf gegenseitig Unterhalt zu leisten So erhalten Personen keine Grundsicherungsleistungen wie Arbeitslosengeld II beziehungsweise Sozialgeld nach dem SGB II oder Sozialhilfe nach dem SGB XII wenn der Ehepartner fur ihre Versorgung aufkommen kann Eine Abschaffung des Ehegattensplittings und ein vollstandiger Ubergang zum Individualprinzip musste konsequenterweise auch diese Folgen der ehelichen Solidaritatspflicht beseitigen womit Ehepartner von Gutverdienern trotzdem Sozialleistungen beziehen konnten Eine Kappung des Ehegattensplittings ohne begleitende Erhohung kindbezogener Transferleistungen wurde vor allem Ehepaare mit Kindern belasten wahrend bei Ehepaaren ohne Kinder meist beide Partner berufstatig seien und daher uber etwa gleich hohe Einkommen verfugen 17 Indirekt diene das Ehegattensplitting also auch dem grundgesetzlich vorgeschriebenen Schutz der Familie nicht nur der Ehe Argumente fur die Ausdehnung des Splittings Bearbeiten Vom Ehegattensplitting profitieren kinderlose Ehen genauso wie Ehen mit Kindern Allerdings tritt das Modell der Einverdienerehe mit maximalem Splittingvorteil um so ofter auf je mehr Kinder in einer Familie versorgt werden mussen Umgekehrt gibt es heute neben der traditionellen Familie aus verheirateten Eltern mit Kindern andere Formen des Zusammenlebens von Erwachsenen mit Kindern etwa alleinerziehende Eltern Insbesondere wird uber Moglichkeiten eines Familiensplittings diskutiert wie es beispielsweise in Frankreich zur Anwendung kommt Art 6 Abs 1 GG stelle nicht nur die Ehe sondern auch die Familie unter den besonderen Schutz des Staates daher mussten unterhaltsberechtigte Kinder in die Leistungsgemeinschaft einbezogen werden unabhangig vom Bestand einer Ehe 39 Vertreter der Lebensformenpolitik fordern daruber hinaus eine umfassende Gleichstellung auch eheahnlicher Gemeinschaften unabhangig davon ob Kinder vorhanden sind Kritik Bearbeiten nbsp Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Kritiker wenden ein dass eine rechtspolitische oder verfassungsrechtliche Bewertung des Ehegattensplittings in isolierter Form unvollkommen sei Der gesetzgeberische Reflex auf die Ungleichbehandlung durch Zusammenveranlagung von Eheleuten habe zu einer steuerlichen Tradition seit den 1950er Jahren gefuhrt Aus der Verfassungsmassigkeit des Splittings konne im Umkehrschluss aber nicht gefolgert werden dass es nicht auch andere verfassungsgemasse Losungsmoglichkeiten gebe Dies gelte vor allem wenn das Steuer und Abgabensystem zugleich anderweitig abgeandert werde Das Ehegattensplitting sei ausserdem unabhangig von der Zahl der Kinder und werde der Lebenswirklichkeit vieler heutiger Familien nicht mehr gerecht Daher wurden viele Paare insbesondere mit Kindern nach der jeweils finanziell gunstigsten Gestaltung suchen wobei das Ehegattensplitting nicht immer im Vordergrund stehe und nicht den einzigen Vorteil biete Andererseits wurden sozial schwache Familien benachteiligt 40 Befurworter argumentieren praktisch alle Gegenargumente kamen auch bei einem Umbau des Splittings hin zu einer Individualbesteuerung mit ubertragbarem Grundfreibetrag bzw einem Realsplitting zum Tragen Nach diesen Modellen unterliegen die Steuerabzuge bei Arbeitsaufnahme des Partners fur dessen zusatzlichen Verdienst ebenfalls einem erhohten Steuersatz da der ubertragene Betrag bei dem Partner der den Freibetrag auf sich nimmt zu einer Steuerprogression fuhrt Dies verringere den steuerlichen Anreiz fur eine Arbeitsaufnahme des Partners ahnlich wie bei einem Splittingsystem Lediglich die Hohe des Effekts sei geringer und auch das nur bei hoheren Einkommen Reduzierung oder Abschaffung des Ehegattensplittings Bearbeiten 2014 wurden Ergebnisse der 2009 vom Bundeswirtschaftsministerium und Familienministerium in Auftrag gegebenen Prognos Studie bekannt denen zufolge das Ehegattensplitting und die beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenversicherung Familien zwar kurzfristig entlasten die wirtschaftliche Situation von Familien aber langfristig nicht starken da sie sich negativ auf die Berufstatigkeit der Mutter auswirken 41 42 Weitere Einwande von Gegnern des Ehegattensplittings sind Kinderlosigkeit Bearbeiten Vom Splitting profitierten auch kinderlose Ehepaare der Splittingvorteil solle aber eigentlich nur Kindern zugutekommen Befurworter wenden ein das Ehegattensplitting habe mit Kindern nichts zu tun Es sei eine Auswirkung des grundgesetzlichen Schutzes der Ehe zu welchem unabhangig von Kindern eben auch das Recht gehore die Einkommensverteilung zwischen den Partnern ohne staatliche Gangelung selbst zu bestimmen und entsprechende Entscheidungen zu treffen z B einen berufsbedingten Wohnortwechsel des Hauptverdieners mitzumachen auch mit beruflichen Nachteilen fur den Partner Zudem diene das Kindergeld als finanzielle Unterstutzung jedes einzelnen Kindes Da das Splitting in Wahrheit nur ein Nachteilsausgleich sei konne es nicht als Familien oder Kinderforderung qualifiziert und eingesetzt werden In Wahrheit sei gerade die ohne Splitting einsetzende Benachteiligung der Einverdienerehe das eigentliche Ziel der Gegner um so die politisch gewollte Mehrverdienerehe zu begunstigen und Gender Mainstreaming zu betreiben Steuerprogression Bearbeiten Die Auswirkung des Splittings im Vergleich mit einem unverheirateten Paar ist wegen der Steuerprogression umso grosser je weiter die beiden Ehegatten Einkommen auseinander liegen Sie ist am grossten wenn einer der Eheleute uberhaupt kein Einkommen bezieht Dies bewirke dass sich eine uber eine geringfugige Beschaftigung hinausgehende Arbeitsaufnahme fur einen Ehepartner kaum lohne wenn der andere Ehepartner gut verdient 43 Das fuhre in der Realitat zur Nichtteilhabe am Arbeitsmarkt und zu einem immer grosseren Qualifikationsverlust des einkommens schwacheren Partners somit mit zunehmender Zeit zu seiner dauerhaften Ausgrenzung aus der Berufstatigkeit letztendlich zur Abhangigkeit vom besser verdienenden Partner Vertreter des DIW argumentieren der Staat fordere damit eine nicht mehr der gesellschaftlichen Norm entsprechende Hausfrauenehe was ein erhebliches personliches Risiko fur die Frau darstelle weil sie im Falle der Scheidung haufig ohne Erwerbstatigkeit und Altersversorgung dastehe 44 45 Befurworter argumentieren jede Einkommenssteigerung des nicht erwerbstatigen Ehepartners lohne sich beim Splitting genauso wie eine entsprechende Einkommenssteigerung beim Hauptverdiener Der geringer verdienende Ehepartner werde genauso wenig darin behindert sein Einkommen zu steigern wie der besser verdienende Ohne Splitting wurde hingegen eine Einkommensteigerung beim weniger verdienenden Ehepartner subventioniert beim besser verdienenden hingegen belastet Zudem seien die in den aktuellen empirischen Studien geschatzten negativen Arbeitsmarkteffekte einer verfassungsgemassen Reform des Ehegattensplittings gering 46 oder werden sogar in Frage gestellt 47 Steuerliche Rollenmuster Bearbeiten Auch im Ubrigen sei jede Wirkung des Steuerrechts die ungleiche Rollenmuster begunstige oder stabilisiere gleichstellungshemmend Aus Sicht von Gender Mainstreaming sei das Ehegattensplitting demzufolge neu zu bewerten Gender Mainstreaming durfe aber nicht zu einer verfassungswidrigen Einmischung des Staates in die Gestaltung der ehelichen Lebensgemeinschaft fuhren Der Staat durfe sich fur Gleichstellung im offentlichen Bereich einsetzen niemals aber dieses politische Ziel der privaten Lebensfuhrung aufnotigen und uber die Entscheidungsfreiheit des Einzelnen setzen Gesamtbelastung Bearbeiten Das Splitting bewirke in Kombination mit bestimmten Regelungen der Sozialversicherung mit der beitragsfreien Familienmitversicherung des Partners mit der individuums und nicht familienbezogenen Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken der Pflege der Renten und der Arbeitslosenversicherung sowie mit der Begunstigung von Minijobs dass bezogen auf gleich hohe Bruttofamilieneinkommen diejenigen Ehepaare die sich Erwerbs und Familienaufgaben ungefahr gleich teilen durch die Summe der Steuern und Abgaben hoher belastet wurden als Einverdiener oder Zuverdienerehen Egalitar orientierte Paare wurden so in der Summe aufgrund der Art ihrer Arbeitsteilung finanziell schlechter gestellt Die angeblich hohere Gesamtbelastung aus Steuern und Sozialabgaben existiert nach Ansicht der Befurworter des Ehegattensplittings nicht bzw nur in Gestalt der Vorteile beim Minijob Insbesondere die Sozialabgaben seien vollig unabhangig davon ob sie bei gleichem Gesamteinkommen bei beiden Partnern halftig oder bei einem vollstandig abgezogen werden Es ergibt sich zwar auch ein Vorteil wenn das Einkommen eines Ehegatten Beitragsbemessungsgrenzen uberschreitet und somit ein Einkommenszuwachs beim schlechter verdienenden Partner eine Erhohung z B der Krankenkassenbeitrage bewirken kann und beim Besserverdiener nicht jedoch ist dies ein sozialgesetzliches Problem was auch uberlagert wird durch generell unterschiedliche Regeln zur Pflichtversicherung in der Kranken oder Rentenversicherung Steuerliche Leistungsfahigkeit Bearbeiten Die Annahme dass in der Ehe in der Praxis ein halftiger Transfer steuerlicher Leistungsfahigkeit zwischen den Partnern stattfinde sei nicht belegt da Prozesse der Aushandlung von Arbeitsteilung und Geld unter Partnern nur in Ansatzen wissenschaftlich untersucht worden sind rechtlich besteht wahrend der Ehe insbesondere ein Taschengeldanspruch Das Splitting gelte ausserdem auch fur Ehen die Gutertrennung vereinbart haben Fur diese Ehen griffen die Grundsatze des Verfassungsgerichts 48 jedoch nicht Befurworter entgegnen ein halftiger Transfer zwischen den Ehegatten werde auch an anderer Stelle vom Gesetzgeber zur Norm und sogar zur Verpflichtung erhoben Die in 1360 festgeschriebene Pflicht der Ehegatten die Familie angemessen zu unterhalten laufe diesem Argument zufolge auf halftigen Transfer hinaus was seinen Niederschlag insbesondere bei den Regelungen zum familienrechtlichen Zugewinnausgleich und im Erbrecht fur Ehegatten zeige All dies gelte weitgehend auch bei Gutertrennung Dabei entstehende Ungerechtigkeiten werden entsprechend berucksichtigt So werden bei der Ehescheidung auch die wahrend der Ehe erworbenen Versorgungsanspruche grundsatzlich halftig aufgeteilt 49 Andere Lander BearbeitenNeben Deutschland kennen nur Luxemburg und Polen 50 in der Einkommensteuer das Ehegattensplitting Frankreich und Portugal 51 gehen mit dem Familiensplitting daruber hinaus In allen anderen EU Staaten besteht kein Ehegattensplitting In diesen Landern werden Ehepartner individuell besteuert oder erhalten nur begrenzte Steuerermassigungen 52 53 Allerdings gibt es eine Reihe von EU Staaten in denen ein proportionaler Steuertarif gilt Bei einem Proportionaltarif wurde ein Splittingverfahren bei gegebener Einkommenshohe und verteilung in der Ehe nicht zu einer veranderten Steuerschuld fuhren Osterreich das Vereinigte Konigreich Schweden Niederlande und Spanien haben das Ehegattensplitting zugunsten einer Individualbesteuerung abgeschafft 54 In Schweden gab es zeitweise die Moglichkeit Einkommen bis zu bestimmter Hohe auf den Ehepartner zu ubertragen Dieser 1971 bei der Einfuhrung der Individualbesteuerung eingefuhrte sogenannte Hausfrauen Abzug nahm in den Folgejahren real ab da er nicht an die Inflation angepasst wurde und wurde 1991 abgeschafft 55 In Osterreich wird der Ehe Partner Unterhalt im Rahmen der Individualbesteuerung steuerlich berucksichtigt indem familienbezogene Absetzbetrage Alleinverdienerabsetzbetrag Alleinerzieherabsetzbetrag Kinderabsetzbetrage zur Geltung kommen In einigen Kantonen der Schweiz gibt es neben dem Vollsplitting ein Teilsplitting bei dem die Summe der Einkunfte nicht durch zwei geteilt wird wie beim Ehegattensplitting sondern durch einen niedrigen Splittingdivisor beispielsweise von 1 6 bis 1 9 Bundessteuergesetz Schweiz Verheiratete zahlen unter Umstanden wesentlich hohere Steuern als zwei Ledige siehe hierzu Heiratsstrafe In den USA entrichten zusammen veranlagte Ehepaare bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen in Hohe von 142 700 Dollar Tarif 2012 unabhangig von der Verteilung des Eheeinkommens auf beide Partner bei der Bundeseinkommensteuer genau denselben Steuerbetrag wie zwei Singles mit dem jeweils halftigen zu versteuernden Einkommen Anders ausgedruckt ist der Durchschnittssteuersatz bis zu dieser Grenze immer genauso hoch wie der Durchschnittssteuersatz des halftigen Single Einkommens 56 Insoweit ist die amerikanische Bundeseinkommensteuer bis zu einem Eheeinkommen von 142 700 Dollar wirkungsgleich mit dem Ehegattensplitting Jenseits dieser Grenze ist der Durchschnittssteuersatz bei zusammenveranlagten Ehepaaren etwas hoher z B bei Eheeinkommen von 200 000 Dollar 21 89 als der Durchschnittssteuersatz des halftigen Single Einkommens 21 46 bei Singleeinkommen von 100 000 Dollar Literatur BearbeitenRalf Maiterth und Malte Chirvi Das Ehegattensplitting aus Sicht der Steuerwissenschaften Steuer und Wirtschaft 1 2015 S 19 32 online Maria Wersig Der lange Schatten der Hausfrauenehe Zur Reformresistenz des Ehegattensplittings Opladen Berlin Toronto 2013 ISBN 978 3 8474 0085 1 Franziska Vollmer Das Ehegattensplitting Eine verfassungsrechtliche Untersuchung der Einkommensbesteuerung von Eheleuten Nomos Verlagsgesellschaft Baden Baden 1998 ISBN 3 7890 5682 0 Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Ehegattensplitting Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting ist verfassungswidrig Pressemitteilung vom 6 Juni 2013 zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu 2 BvR 909 06 2 BvR 1981 06 2 BvR 288 07 vom 7 Mai 2013 Differenzierter Kommentar dazu Suss und sauer Splitting Urteil des Bundesverfassungsgesichts l talk de abgerufen am 6 Juni 2013 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum nachehelichen UnterhaltStefan Bach Hermann Buslei Fiskalische Wirkungen einer Reform der Ehegattenbesteuerung in DIW Wochenbericht 22 03 PDF 190 kB Kai Konrad Paare in der Steuerfalle Das Ehegattensplitting ist frauenfeindlich und kann Familien zerstoren in Wissenschaftlerinnen Rundbrief Freie Universitat Berlin Nr 3 2002 Abdruck eines Artikels aus Die Zeit vom 15 August 2002 PDF 16 kB Informationsdienst des Instituts der deutschen Wirtschaft iwd Nr 27 Koln 5 Juli 2001 PDF Memento vom 28 September 2007 im Internet Archive Ulrike Spangenberg Neuorientierung der Ehebesteuerung Ehegattensplitting und Lohnsteuerverfahren 5 2005 PDF Bundesministerium der Finanzen Das Splitting Verfahren bei der Einkommensteuerveranlagung von Ehegatten 16 September 2005 PDF Wendt Grundfragen der Familienbesteuerung Olaf Schulemann Familienbesteuerung und Splitting in Schriftenreihe des Karl Brauer Instituts des Bundes der Steuerzahler Heft 101 Berlin 2007 PDF 491 kB Juristische Internet Publikationen der Humboldt Universitat zu Berlin zum Thema Ehesplitting Humboldt Forum Recht HFR Dr Volker Wissing Das Ehegattensplitting als leistungsgerechte Form der Besteuerung der Familie Humboldt Forum Recht HFR Christine Scheel Emanzipation im Steuerrecht Kinder besser fordern Ehegattensplitting ist heute nicht mehr zeitgemass Humboldt Forum Recht HFR Gabriele Frechen Ehegatten Splitting zwischen Familienforderung und DiskriminierungZum Erfordernis des Gender Mainstreaming vgl auch Europaische Kommission Gleichstellung von Mannern und Frauen Bundesministerium fur Familie Senioren Frauen und Jugend Gender Mainstreaming und Gesetzesfolgenabschatzung Memento vom 2 Dezember 2008 im Internet Archive Einzelnachweise Bearbeiten Deutscher Bundestag 3 Wahlperiode Der Bundesminister der Finanzen Franz Etzel Gesetz zur Anderung steuerlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Ertrag und des Verfahrensrechts In Website des Deutschen Bundestags Bundesgesetzblatt BGBl Online Archiv 1949 2022 Bundesanzeiger Verlag 18 Juli 1958 abgerufen am 19 September 2023 Deutscher Bundestag 3 Wahlperiode Der Finanzausschuss Vorsitzender August Neuburger Drucksache 448 Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses 14 Ausschuss uber den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anderung steuerlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Ertrag und des Verfahrensrechts Drucksache 260 In Website des Deutschen Bundestags Deutscher Bundestag 12 Juni 1958 abgerufen am 19 September 2023 BVerfG Urteil vom 17 01 1957 1 BvL 4 54 a b c d Maria Wersig 2013 Der lange Schatten der Hausfrauenehe Zur Reformresistenz des Ehegattensplittings Opladen Berlin Toronto S 106ff a b Maria Wersig 2013 Der lange Schatten der Hausfrauenehe Zur Reformresistenz des Ehegattensplittings Opladen Berlin Toronto S 113 BVerfG Urteil vom 17 01 1957 1 BvL 4 54 Drucksache 260 aus Wahlperiode 3 vom 07 03 1958 ab Seite 33 Maria Wersig 2013 Der lange Schatten der Hausfrauenehe Zur Reformresistenz des Ehegattensplittings Opladen Berlin Toronto S 133f a b Maria Wersig 2013 Der lange Schatten der Hausfrauenehe Zur Reformresistenz des Ehegattensplittings Opladen Berlin Toronto S 155 BVerfG Urteil vom 7 05 2013 2 BvR 909 06 Jahrliche Lohn und Einkommensteuerstatistik 2018 Fachserie 14 Reihe 7 1 2018 Seite 8 Exkurs PDF BMF Datensammlung zur Steuerpolitik 2023 PDF Bundesministerium der Finanzen Februar 2023 S 44 abgerufen am 29 Juli 2023 Matthias Trinks Lohnt sich das Ehegattensplitting In NWB Nr 30 2023 S 2078 f nwb de BVerfG Urteil vom 7 Oktober 2003 1 BvR 246 93 Zur Berucksichtigung steuerlicher Vorteile aus dem Ehegattensplitting bei der Bemessung des an den ehemaligen Ehegatten zu leistenden Unterhalts OLG Oldenburg Urteil vom 7 Marz 2006 12 UF 154 05 Memento vom 5 Januar 2016 im Internet Archive BGH Pressemitteilung vom 17 September 2008 a b c Stefan Bach Hermann Buslei Fiskalische Wirkungen einer Reform der Ehegattenbesteuerung PDF Datei 190 kB Wochenbericht des DIW Berlin 22 03 a b Stefan Bach Johannes Geyer Peter Haan Katharina Wrohlich Reform des Ehegattensplittings Nur eine reine Individualbesteuerung erhoht die Erwerbsanreize deutlich PDF Datei 624 kB DIW Wochenbericht 44 22 10 EStG Einzelnorm Abgerufen am 20 Mai 2023 Vom Ehegattensplitting zum Partnerschaftstarif FAZ vom 3 Mai 2013 S 13 AfD entlastet Besserverdiener und reisst Loch in Haushalt 25 04 2016 Carl Ludwig Thiele FDP fordert familienfreundliche Steuerpolitik Memento vom 7 Oktober 2005 imInternet Archive PDF 5 August 2005 FDP Antrag Steuerklasse V abschaffen Lohnsteuerabzug neu ordnen Drucksache 16 3649 PDF Datei 50 kB Deutscher Bundestag 29 November 2006 Johannes Singhammer Ehegattensplitting ist unverzichtbar Memento vom 27 September 2007 imInternet Archive 14 Juni 2006 WAZ SPD will Ehegattensplitting kippen Familienpolitiker wollen Ehegattensplitting abschaffen Spiegel Online Simone Schmollack Ehegatten Splitting versus Individualsteuer Zehn Prozent mehr fur den Staat In taz de 2012 abgerufen am 25 Januar 2018 Steinbruck verteidigt Ehegattensplitting Handelsblatt vom 17 Juni 2006 Christine Scheel Individualbesteuerung 1 Juni 2006 abgerufen am 27 November 2015 Gruner Deckel fur das Ehegattensplitting Tagesspiegel Online Andreas Schuster Wie soll mehr Geld in die Kassen kommen Zum Umgang mit dem Steuerkonzept der PDS Memento vom 8 Dezember 2015 imInternet Archive Februar 2005 Ralf Maiterth und Malte Chirvi Das Ehegattensplitting aus Sicht der Steuerwissenschaften Steuer und Wirtschaft 1 2015 S 21 25 a b BVerfGE 61 319 C I 4 a Hintergrundpapier zur aktuellen Diskussion uber eine Reform der Besteuerung von Ehe und Familie Nicht mehr online verfugbar In www djb de 27 Juni 2006 archiviert vom Original am 21 Mai 2015 abgerufen am 6 September 2009 Stellungnahme vom 27 Juni 2006 Vgl exemplarisch Christine Hohmann Dennhardt im InterviewFelix Berth Interview Der Gesetzgeber hat Spielraum Suddeutsche Zeitung 20 Juni 2006 S 8 Vgl exemplarisch Paul Kirchhof ehem Verfassungsrichter im Deutschlandradio gesendet am 23 August 2008 Landtag des Saarlandes Antwort zu der Anfrage der Abgeordneten Cornelia Hoffmann Bethscheider SPD Besteuerung von Familienhaushalten Drucksache 13 1916 vom 2 Juni 2008 Schulemann Olaf Familienbesteuerung und Splitting Anderungsvorschlage auf dem Prufstand hrsg vom Karl Brauer Institut des Bundes der Steuerzahler e V November 2007 S 16 ff Dyrk Scherff Und das soll gerecht sein In FAZ net 1 Februar 2016 abgerufen am 13 Oktober 2018 https www tagesspiegel de politik reform der familienfoerderung grundsicherung fuer kinder statt ehegattensplitting 14795700 html Dorothea Siems Schlechte Noten fur das Ehegattensplitting Die Welt 23 Januar 2013 abgerufen am 24 Januar 2014 Debatte Ehegattensplitting bpb de 20 September 2017 abgerufen am 25 Januar 2019 Bertelsmann Stiftung fordert Reform von Ehegattensplitting und Minijob In Zeit Online 13 Oktober 2021 abgerufen am 14 Marz 2022 makro Ehe Bonus vor dem Aus In makro 10 Marz 2017 abgerufen am 26 Dezember 2018 Ehe Bonus vor dem Aus Umstrittenes Ehegattensplitting In 3sat Abgerufen am 26 Dezember 2018 Ralf Maiterth und Malte Chirvi Das Ehegattensplitting aus Sicht der Steuerwissenschaften Steuer und Wirtschaft 1 2015 S 21 25 Malte Chirvi Arbeiten Frauen aufgrund des Ehegattensplittings weniger Eine empirische Untersuchung fur Deutschland Steuer und Wirtschaft 2 2021 S 148 161 BVerfGE 61 319 Welt N24 Wie wirkt sich die Scheidung finanziell aus 25 Mai 2010 Regierung Polen Das Europaische Job Netzwerk Autoridade Tributaria e Aduaneira Tax System in Portugal Memento vom 12 Mai 2013 im Internet Archive PDF Datei 689 kB Frankfurter Rundschau Wir brauchen eine Politik die alle Kinder fordert Memento vom 2 Dezember 2008 im Internet Archive Deutsches Steuerzahlerinstitut Bausteine fur eine Reform des Steuersystems Memento vom 5 April 2015 im Internet Archive Hans Bockler Stiftung Ehegattensplitting macht Erwerbsarbeit fur Frauen unattraktiv Anita Nyberg Hintergrunde zur Individual besteuerung in Schweden Friedrich Ebert Stiftung September 2012 abgerufen am 24 September 2020 S 4 Federal Tax Brackets 13 Marz 2012 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ehegattensplitting amp oldid 239161777