www.wikidata.de-de.nina.az
Die Artikel Steuersplitting I und Steuersplitting II uberschneiden sich thematisch Informationen die du hier suchst konnen sich also auch im anderen Artikel befinden Gerne kannst du dich an der betreffenden Redundanzdiskussion beteiligen oder direkt dabei helfen die Artikel zusammenzufuhren oder besser voneinander abzugrenzen Anleitung Steuersplitting IBeschluss verkundet 17 Januar 1957Fallbezeichnung Vorlage eines Rechtsstreits durch das Finanzgericht Munchen im Wege der konkreten NormenkontrolleGeschaftszeichen Fundstelle BVerfGE 6 55Folgegeschichte Ehegattensplitting ab 1958Aussage1 Zur Gleichberechtigung der Frau gehort die Moglichkeit mit gleichen rechtlichen Chancen marktwirtschaftliches Einkommen zu erzielen wie jeder mannliche Staatsburger 2 Die isolierte Zusammenveranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer ist verfassungswidrig und nichtig 3 Die unverandert gebliebene Norm eines nach Verkundung des Grundgesetzes im ubrigen geanderten Gesetzes ist kein vorkonstitutionelles Recht Richterabweichende MeinungenkeineAngewandtes RechtArt 3 6 und 100 Abs 1 GrundgesetzSteuersplitting I ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die zur Einfuhrung des Ehegattensplittings im Jahre 1958 fuhrte Die Entscheidung ist in mehrfacher Hinsicht bedeutsam Das aus dem Jahre 1939 stammende Einkommensteuergesetz sah eine Zusammenveranlagung von Ehegatten vor dergestalt dass zwei Steuerpflichtige zu einem Steuersubjekt zusammengefasst wurden Erklartes Ziel dieser Norm war eine Lenkung von verheirateten Frauen keiner Erwerbstatigkeit nachzugehen Dies erklarte das Gericht fur verfassungswidrig Das Gericht entwickelt gleichzeitig die Grundsatze zu vorkonstitutionellen Rechtsnormen aus der Zeit vor dem 23 Mai 1949 fort siehe Art 100 I GG Das Gericht erlautert das systematische Verhaltnis zwischen dem Schutz von Ehe und Familie Art 6 I GG und der allgemeinen Gleichheit vor dem Gesetz Art 3 I GG Die Entscheidung setzt fur Eheleute den 1951 eingefuhrten Progressionstarif mit einem exponentiellen Prozentsteuersatz ausser Kraft Als Reaktion brachte 1958 die Regierung Adenauer ein Einkommensteuergesetz ein mit einem Splitting welches zur Tradition im deutschen Steuerrecht wurde Infolge der Entscheidung wurde auch die Zusammenveranlagung von Eltern und Kindern fur verfassungswidrig und nichtig erklart Einkommensteuergesetze 1951 1953 1955 und 1958 Steuersplitting II 1 Die Entscheidung konkretisiert die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Vorgaben die den Gesetzgeber binden Materielle Aussagen BearbeitenDer Entscheidung liegen folgende Detailaussagen zu Grunde Art 6 Abs 1 GG ist nicht nur ein klassisches Abwehr Grundrecht zum Schutze der spezifischen Privatsphare von Ehe und Familie Status Negativus er ist auch eine Institutsgarantie sowohl fur die Ehe als auch fur die Familie Daruber hinaus handelt es sich um eine Grundsatznorm das heisst eine verbindliche objektive Wertentscheidung die Exekutive und Gesetzgeber bei der Ausgestaltung von Normen bindet Der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers wird durch Grundsatznormen begrenzt in den fur die Rechts und Sozialordnung in Deutschland Wertentscheidungen der Verfassung ausgedruckt sind Wird die Unvereinbarkeit einer Norm mit einer solchen speziellen Grundsatznorm festgestellt ist fur eine verfassungsrechtliche Prufung dieser Norm unter dem Gesichtspunkt der Gleichheit vor dem Gesetz Art 3 Abs 1 GG kein Raum mehr Er ist fur den Gesetzgeber bindendes Verfassungsrecht dass sich eine Beeintrachtigung von Ehe und Familie durch storende Eingriffe des Staates verbietet Dazu gehort insbesondere die Schlechterstellung der Ehegatten im Vergleich zu Nicht Verheirateten Eine solche Schlechterstellung ergibt sich nicht allein aus der Zusammenveranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer auch nicht allein aus der Einfuhrung eines Progressionstarifs mit exponentiellen Prozentsteuersatzen Jedoch fuhrt die Kombination dieser Besteuerungsinstrumente zu einer Mehrbelastung und in diesem Sinne einer Schlechterstellung von Eheleuten allein wegen des Merkmals des Verheiratetseins Art 6 Abs 1 GG ist auch ein Abwehr Grundrecht und enthalt die Freiheit der spezifischen Privatsphare fur Ehe und Familie Er entspricht einer Leitidee der Verfassung namlich der grundsatzlichen Begrenztheit aller offentlichen Gewalt in ihrer Einwirkungsmoglichkeit auf das freie Individuum Aus diesem Gedanken folgt die Anerkennung einer Sphare privater Lebensgestaltung die staatlicher Einwirkung entzogen ist 2 Zu dem Gehalt solcher privaten Entscheidungsfreiheit der Ehegatten gehort auch die Entscheidung daruber ob eine Ehefrau sich ausschliesslich dem Haushalt widmet ob sie dem Manne im Beruf hilft oder ob sie eigenes marktwirtschaftliches Einkommen erwirbt Der Gesetzgeber darf eine bestimmte Gestaltung der privaten Sphare der Ehe nicht unmittelbar erzwingen Ist ein solcher unmittelbarer Zwang verfassungswidrig so kann dasselbe Ziel auch nicht geeignet sein eine Massnahme zu legitimieren die wie die Zusammenveranlagung mittelbar diesem Ziel dienen soll Eine Rechtfertigung der Zusammenveranlagung scheitert daher mit dem Argument es sei das Ziel die erwerbstatige Ehefrau ins Haus zuruckzufuhren Verfolgt der Gesetzgeber mit steuerrechtlichen Normen zugleich ein Edukationseffekt muss dieser selbst der Verfassung entsprechen Formelle Aussagen BearbeitenFormell rechtlich erweitert die Entscheidung die Grundsatze zum vorkonstitutionellen Recht Eine unverandert gebliebene Gesetzesnorm ist kein vorkonstitutionelles Recht wenn nach Inkrafttreten des Grundgesetzes das Parlament andere Normen desselben Gesetzes geandert hat und damit das ganze Gesetzeswerk in der alten Gestaltung belasst und mit seinem Willen bestatigt Eine solche Norm kann nicht von jedem Gericht ausser Anwendung gestellt werden sondern kann nur durch das Verfassungsgericht uberpruft und ggf fur nichtig erklart werden Neben den anderen Instrumenten zur Normuberprufung Verfassungsbeschwerde abstrakte Normenkontrolle ist ein Gericht bei der Entscheidung eines Rechtsstreits verpflichtet diesen dem Verfassungsgericht gemass Art 100 I GG vorzulegen wenn es von der Verfassungswidrigkeit der Norm uberzeugt ist konkrete Normenkontrolle Einzelnachweise Bearbeiten BVerfGE 18 97 BVerfGE 5 85 200 204 und 7 32Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Steuersplitting I amp oldid 200566547