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Mit dem politischen Schlagwort Heiratsstrafe wird in der Schweiz kritisiert dass Verheiratete unter gewissen Umstanden steuerlich schlechter gestellt sind als unverheiratete Paare 1 Das Bundesgericht entschied BGE 110 Ia 7 4476 bereits 1984 dass die kantonalen Steuergesetzgebungen Ehepaare im Verhaltnis zu Konkubinatspaaren nicht starker belasten durfen Es ausserte sich nicht ausdrucklich zu den Bundessteuern Eine Prazisierung im Jahr 1994 ergab dass erst ab 10 Prozent Differenz von Diskriminierung ausgegangen werden kann Viele Kantone haben seitdem ihre Steuergesetzgebungen entsprechend angepasst wahrend auf eidgenossischer Ebene die Benachteiligung von Ehepaaren weiter bestehen bleibt Eine erste Serie von dringlichen Massnahmen wurde mit der Steuererklarung 2009 erstmals wirksam 2 Diese beseitigt die Heiratsstrafe fur 160 000 der betroffenen 240 000 Ehepaare lasst sie aber fur die anderen weiter bestehen Der maximale Grad der Diskriminierung betragt dabei 84 Prozent welcher die Ehen betrifft bei denen jeder Ehepartner 75 000 bis 125 000 Franken Jahreseinkommen erzielt 3 Damit liegt die Diskriminierung fur diese Ehepaare immer noch weit uber den 10 Prozent welche das Bundesgericht vorgibt Bei der Alters und Hinterlassenenversicherung der obligatorischen Rentenversicherung der Schweiz bekommt ein verheiratetes Rentnerpaar maximal 150 Prozent der Maximalrente ausbezahlt ein unverheiratetes Rentnerpaar jedoch beide Renten in voller Hohe 4 Im Gegenzug wird bei Verheirateten eine Witwen oder Witwerrente ausbezahlt Seltener offentlich diskutiert wird die Tatsache dass es nebst der Heiratsstrafe auch so etwas wie einen Heiratsbonus gibt Unter gewissen Umstanden profitieren Verheiratete namlich von einer reduzierten Steuerbelastung da sie grundsatzlich einem geringeren Steuersatz unterstellt sind als Alleinstehende Insbesondere wenn ein Ehepartner deutlich mehr zum gemeinsamen Einkommen beitragt als der andere wird die gemeinsame Steuerrechnung typischerweise niedriger ausfallen als dies bei einer separaten Besteuerung beider Ehepartner der Fall ware Statistisch gesehen ist der Heiratsbonus sogar haufiger als die Heiratsstrafe 5 Andere Staaten BearbeitenIn Deutschland konnen Ehepartner mittels Ehegattensplitting veranlagt werden das bei Ehegatten mit deutlich unterschiedlichen individuellen Steuersatzen zu einer Besserstellung fuhrt Allgemeiner betrachtet ist dort eine Schlechterstellung von Verheirateten gegenuber Unverheirateten aufgrund Art 6 Grundgesetz Schutz von Ehe und Familie nicht zulassig In Schweden wird die Individualbesteuerung angewandt so dass sich eine Heirat nicht auf die Hohe der Einkommensteuer auswirkt In Osterreich werden Ehepartner getrennt einzeln veranlagt eine Besserstellung von Ehepartnern ist dadurch nicht gegeben Ein Alleinverdienerabsetzbetrag fur Ehepartner bzw eingetragene Lebenspartner vermindert die Steuerbelastung minimal Siehe auch BearbeitenEinkommenssteuer Schweiz Eidgenossische Volksinitiative Fur Ehe und Familie gegen die Heiratsstrafe Einzelnachweise Bearbeiten NZZ vom 30 Januar 2006 Steuerrabatt statt Heiratsstrafe Memento vom 8 Februar 2006 im Internet Archive Eidgenossisches Finanzdepartement Milderung der steuerlichen Heiratsstrafe Massnahmen treten Anfang 2008 in Kraft Eidgenossisches Finanzdepartement Botschaft zu den Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung PDF 482 kB Tagesanzeiger CVP lockt Ehepaare mit hoherer Rente Tagesanzeiger Werden Sie furs Heiraten bestraft oder belohnt Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Heiratsstrafe amp oldid 219594822