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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Der Schutz von Ehe und Familie wird weltweit in den verschiedenen Rechtsordnungen geregelt Die Regelungen finden sich in den Verfassungen und Gesetzen der jeweiligen Staaten sowie in internationalen Absprachen Inhaltsverzeichnis 1 Internationale Absprachen 2 Europarat 3 Europaische Union 4 Deutschland 4 1 Schutzbereich 4 1 1 Schutz der Ehe 4 1 2 Schutz der Familie 4 1 3 Freie Entscheidung uber die Aufgabenverteilung in der Ehe 4 1 4 Elternrecht 4 1 5 Schutz und Fursorge fur Mutter 4 1 6 Gleichstellung des Kindes unabhangig vom Personenstand der Eltern 4 2 Einschrankungen 5 Weitere Staaten 6 Siehe auch 7 EinzelnachweiseInternationale Absprachen BearbeitenIn Art 16 1 Abschnitt 3 der Allgemeinen Erklarung der Menschenrechte ist festgelegt Die Familie ist die naturliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat Der Internationale Pakt uber burgerliche und politische Rechte legt in Art 23 fest 2 1 Die Familie ist die naturliche Kernzelle der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat 2 Das Recht von Mann und Frau im heiratsfahigen Alter eine Ehe einzugehen und eine Familie zu grunden wird anerkannt 3 Eine Ehe darf nur im freien und vollen Einverstandnis der kunftigen Ehegatten geschlossen werden 4 Die Vertragsstaaten werden durch geeignete Massnahmen sicherstellen dass die Ehegatten gleiche Rechte und Pflichten bei der Eheschliessung wahrend der Ehe und bei Auflosung der Ehe haben Fur den notigen Schutz der Kinder im Falle einer Auflosung der Ehe ist Sorge zu tragen Europarat BearbeitenArtikel 8 Recht auf Achtung des Privat und Familienlebens der EMRK schutzt die Familie Europaische Union BearbeitenDie Charta der Grundrechte der Europaischen Union schutzt Ehe und Familie in zwei ihrer Bestimmungen Unter dem Titel II Freiheiten ist das Recht eine Ehe einzugehen und eine Familie zu grunden nach den einzelstaatlichen Gesetzen gewahrleistet Art 9 Art 33 innerhalb des Titels IV Solidaritat garantiert rechtlichen wirtschaftlichen und sozialen Schutz der Familie Art 33 Abs 2 konkretisiert diesen Schutz explizit fur die Falle des Kundigungsschutzes der Mutter sowie des bezahlten Mutterschaftsurlaubs und Elternurlaubs Deutschland BearbeitenDer Schutz von Ehe und Familie durch den Staat ist in Deutschland in Artikel 6 des Grundgesetzes fur die Bundesrepublik Deutschland geregelt Dieser stellt Ehe und Familie als Institution sowie die familiare Erziehung unter den besonderen Schutz des Staates und gewahrleistet Grundrechte fur Ehepartner sowie Eltern und deren Kinder Diese besondere Wertschatzung der Familie beruht darauf dass sie nach Ansicht des Verfassungsgebers das ideale Umfeld fur das Heranwachsen von Kindern ist ohne die auf Dauer keine staatliche Gemeinschaft existieren kann Die Bedeutung der Ehe liegt darin dass sie quasi als Keimzelle des Staates Vorstufe zur Familie ist so ausdrucklich noch Art 119 Abs 1 der Weimarer Reichsverfassung Die Ehe steht als Grundlage des Familienlebens und der Erhaltung und Vermehrung der Nation unter dem besonderen Schutz der Verfassung Schutzbereich Bearbeiten Schutz der Ehe Bearbeiten Trager des Grundrechts personlicher Schutzbereich ist jede naturliche Person nicht etwa nur die verheiratete Nach dem Grundsatz der obligatorischen Zivilehe ist nur die burgerlich rechtliche also standesamtliche Ehe wirksam eine rein kirchliche Trauung genugt in Deutschland nicht Sofern im Ausland aber eine solche ausreicht wird die dort wirksam geschlossene Ehe ebenfalls von Art 6 Abs 1 GG geschutzt Probleme bereiten die hinkenden Ehen also solche die in Deutschland mit einem Auslander geschlossen wurden aber nur nach dem Recht dessen Herkunftslandes gultig ware Das Bundesverfassungsgericht sieht auch eine solche Gemeinschaft ungeachtet der zivilrechtlichen Formnichtigkeit wegen der formlichen Eheschliessung und dem Vertrauen der Eheleute als Ehe im Sinne des betreffenden Absatz 1 an Das Grundrecht garantiert insbesondere die Eheschliessungsfreiheit Inwieweit gleichzeitig als negative Eheschliessungsfreiheit auch das Recht gewahrt wird keine Ehe einzugehen ist angesichts des besonderen Schutzes der Ehe zweifelhaft es kann schwerlich auch das Gegenteil der Ehe gleichermassen besonders geschutzt sein Die Freiheit keine Ehe zu schliessen ware demnach nur als Teil der allgemeinen Handlungsfreiheit geschutzt Gegen Art 6 Abs 1 GG verstiess die zwingende Zusammenveranlagung der Ehegatten fur die Einkommensteuer die wegen der Progression die Ehe im Vergleich zu einer Lebensgemeinschaft benachteiligte Das Ehegattensplitting ist eine Moglichkeit diese Benachteiligung auszugleichen Die Eingetragene Lebenspartnerschaft ist keine Ehe im Sinne des Art 6 Abs 1 GG Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Grundsatzurteil vom 17 Juli 2002 entschieden dass das Lebenspartnerschaftsgesetz nicht gegen den grundgesetzlich bestimmten Schutz von Ehe und Familie verstosst allerdings gibt es mindestens ein Urteil in der deutschen Rechtsprechung das die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft nicht als eigenes sondern als Institut unter dem Dach des Art 6 GG ansieht 3 4 Das Bundesverfassungsgericht hingegen stellte folgendes fest Der besondere Schutz der Ehe in Art 6 Abs 1 GG hindert den Gesetzgeber nicht fur die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft Rechte und Pflichten vorzusehen die denen der Ehe gleich oder nahe kommen 3 Schutz der Familie Bearbeiten Familie ist die Gemeinschaft der Eltern mit ihren Kindern Kleinfamilie Der Begriff der Familie ist also faktisch gemeint er liegt auch vor bei unverheirateten Paaren mit gemeinsamem oder nicht gemeinsamem Kind sowie Elternteilen mit Kind Die Ehegatten als solche bilden dagegen noch keine Familie Auf Hilfen zur Forderung der Erziehung in der Familie besteht Anspruch 16 bis 21 SGB VIII Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner einstimmigen Entscheidung vom 19 Februar 2013 geurteilt dass eingetragene Lebenspartner die mit dem leiblichen oder angenommenen Kind eines Lebenspartners in sozial familiarer Gemeinschaft leben eine durch Artikel 6 Abs 1 GG geschutzte Familie im Sinne des Grundgesetzes bilden 5 Der Schutz der Familie wird haufig mit dem Zeugnisverweigerungsrecht in Zusammenhang gestellt Gemass 383 ZPO und 52 StPO haben Personen die mit dem Beschuldigten in gerader Linie verwandt oder verschwagert in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwagert sind oder waren das Recht auf Zeugnisverweigerung und ggf besteht Anlass zu einem Beweisverwertungsverbot Es bestehen unterschiedliche Auffassungen dazu ob das Weigerungsrecht auf den Schutz von Ehe und Familie zielt oder ob es auf die Achtung der Personlichkeit des Zeugen zielt und lediglich in diesem Rahmen auf die mogliche innere Belastung des Zeugen Rucksicht nimmt 6 Freie Entscheidung uber die Aufgabenverteilung in der Ehe Bearbeiten Art 6 Abs 1 GG wird nach heutiger Verfassungsinterpretation als Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe in die private Lebensgestaltung aufgefasst er garantiert das Recht der Ehepartner selbst und ohne staatliche Einflussnahme bestimmen zu konnen wie sie zusammenleben und wie sie Berufstatigkeit Kindererziehung und familiare Aufgaben untereinander aufteilen 7 Der Staat muss deshalb Regelungen vermeiden die geeignet sind in die freie Entscheidung der Ehegatten uber ihre Aufgabenverteilung in der Ehe einzugreifen 8 9 10 Er darf nicht grundsatzlich verbieten dass die Eheleute den Geburtsnamen der Frau zum Ehenamen bestimmen 9 In Verbindung mit dem Gleichbehandlungsgebot nach Art 3 Abs 1 GG verbietet Art 6 Abs 1 GG dass die Alleinverdiener und die Doppelverdienerehe ohne sachlichen Grund ungleich behandelt werden indem etwa bei der Sozialversicherung gesetzliche Regelungen getroffen werden die in der gesellschaftlichen Wirklichkeit die Alleinverdienerehe begunstigen 11 Elternrecht Bearbeiten Art 6 Abs 2 GG enthalt eine wertentscheidende Norm zugunsten beider Eltern sei es Mutter oder Vater Auch der nichteheliche Vater hat heutzutage aufgrund der Rechtsprechung und infolge der sich daraus ergebenden Anpassung des Burgerlichen Gesetzbuches BGB ein Elternrecht von Grundrechtsqualitat Pflegeeltern konnen sich nicht darauf berufen 12 Konkretisierende Normen zu Art 6 Abs 2 GG sind 1626 und 1631 BGB Wichtigstes Recht ist das Erziehungsrecht der Eltern Feststellungen uber das Bestehen oder Nichtbestehen der elterlichen Sorge eines Elternteils fur dessen Kind sind ausschliesslich dem Familiengericht vorbehalten siehe 151 Nr 1 in Verbindung mit 152 und 153 FamFG ausschliessliche Zustandigkeit des Familiengerichts Fur alle Staatsgewalten z B Parlament Gerichte Jugendamter Schulanstalten sonstige Behorden Verwaltungen ist das Elternrecht da Grundrecht unmittelbar geltendes Recht Art 1 Abs 3 GG Das Recht der Eltern auf Erziehung und Pflege ihres Kindes bzw ihrer Kinder stellt einerseits ein starkes Abwehrrecht gegen alle Staatsgewalten dar ist andererseits aber durch spezielles einfaches Recht und durch verfassungsimmanente Schranken selbst beschrankt und ggf begrenzt siehe z B 1666 und 1666a BGB Fur Eingriffe in das Elternrecht oder eingriffsgleiche Massnahmen etc sind den Staatsgewalten insbesondere der vollziehenden Gewalt im sozialrechtlichen Verfahren der Kinder und Jugendhilfe Grenzen und Schranken gesetzt Als Hinweise und Beispiele seien hier mit Rechtsquellen aufgelistet Vorbehalt des Gesetzes und Begrundungspflicht s 35 SGB X 39 VwVfG d h Mitteilung der wesentlichen tatsachlichen und rechtlichen Grunde somit keine Befugnis zu Eingriffen etc ohne Weiteres Verbot von Willkur und Schikane Art 3 Abs 1 GG Unzulassigkeit der Uberschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen Amtsbefugnisse z B Kompetenzen des Familiengerichts Unwirksamkeit Nichtigkeit 40 SGB X bzw 44 VwVfG verfahrensrechtliches Beteiligtenrecht nach Massgabe des 12 SGB X bzw des 13 VwVfG in offentlich rechtlichen Verfahren bei Betroffenheit oder rechtlichem Interesse Primat der Eltern Reichweite und Horizont des Wortchens zuvorderst in Art 6 Abs 2 Satz 1 GG Unantastbarkeit des Wesensgehalts des elterlichen Erziehungs und Pflegerechts Art 19 Abs 2 GG siehe auch Wesensgehalt Zitiergebot Beachtung von Kindeswohlaspekten analog 1697a BGB auch durch das Jugendamt allerdings lediglich im Rahmen der positivierten Amtsbefugnisse Leitziele der Kinder und Jugendhilfe gem SGB VIII s dazu insb 1 Abs 3 SGB VIII Forderung und Schutz der Familie 1 Abs 1 Satz 2 SGB I Voraussetzungen fur die Zulassigkeit von Massnahmen die mit einer Trennung des Kindes von der elterlichen Familie verbunden sind z B wenn mit offentlichen Hilfen der Gefahr nicht begegnet werden kann 1666a Abs 1 BGB Voraussetzungen fur vollstandigen Entzug der Personensorge s 1666a Abs 2 BGB Allgemein gilt pflichtgemass anzuwenden ist das Prinzip der praktischen Konkordanz zur Losung von Konflikten bei Kollisionen von Grundrechten zwecks Herstellung eines angemessenen Ausgleichs gilt sinngemass wohl auch fur Mutter und Vater im Innenverhaltnis 1684 Abs 2 1627 BGB Schutz und Fursorge fur Mutter Bearbeiten Hervorgehoben wird in Art 6 Abs 4 GG die Schutzbedurftigkeit von Muttern Siehe auch Mutterschutz Gleichstellung des Kindes unabhangig vom Personenstand der Eltern Bearbeiten In Art 6 Abs 5 GG stellten die Mutter und Vater des Grundgesetzes die Gleichstellung unehelicher Kinder als besondere Aufgabe der Gesetzgebung heraus Dieser Auftrag wurde vom Gesetzgeber durch das Nichtehelichengesetz erst 1969 in Angriff genommen vom 1 Juli 1970 bis zum 30 Juni 1998 verwendete das einfache Gesetzesrecht den Ausdruck nichtehelich statt unehelich Durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz ist die begriffliche Unterscheidung ganz abgeschafft worden Rechtlich und tatsachlich besteht die Unterscheidung jedoch weiter wie zum Beispiel in 1626a BGB fort ungeachtet durch den Europaischen Gerichtshof fur Menschenrechte Ende 2009 sowohl als auch durch das Bundesverfassungsgericht im Fruhjahr 2010 festgestellter Verletzungen des Elternrechts einerseits und des Verbots der Diskriminierung hier aufgrund des Status des Kindes Unehelichkeit des Geschlechts und Status des Vaters Unverheiratet ungeschieden ledig andererseits Trager o g Grundrechte sind alle naturlichen Personen die zueinander im Eltern Kind Verhaltnis stehen also Mutter Vater und Kind Einschrankungen Bearbeiten Ehe und Familie sind ebenso wie das Eigentum Rechtsinstitute die durch die einfache Rechtsordnung ausgestaltet werden mussen Das geschieht hier vor allem im 4 Buch des BGB Familienrecht Das Institut der Ehe wird beispielsweise durch die Ehemundigkeit 1303 BGB sowie durch Eheverbote ausgestaltet Allzu weitreichende Verbote Witwer und Stiefsohn Verschwagerte hat das Bundesverfassungsgericht aber fur nichtig erklart Hinsichtlich des Rechtes auf Schutz der Familie enthalten Art 6 Abs 2 Satz 2 und Abs 3 GG qualifizierte Gesetzesvorbehalte um die Kinder in Extremsituationen schutzen zu konnen siehe z B den Sorgerechtsentzug in 1666 BGB Neben dem Sorgerechtsentzug sind auch der Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts oder Freigabe zur Adoption durch vormundschaftsgerichtlichen Beschluss gegen den Willen der Eltern weitere mogliche Einschrankungen Das staatliche Wachteramt wird u a durch die Familiengerichte und Jugendamter ausgeubt siehe insbesondere 8a und 42 SGB VIII strafrechtlicher Schutz siehe 170 und 171 StGB Die Schulpflicht aus Art 7 GG kann dabei nicht direkt als Eingriff in das elterliche Erziehungsrecht aus Art 6 Abs 2 GG gewertet werden Vielmehr ist der staatliche Erziehungsauftrag aus Art 7 GG dem Elternrecht gleichgeordnet die Schulpflicht beschrankt somit das elterliche Erziehungsrecht Das Schulverhaltnis ist ein Sonderrechtsverhaltnis zwischen Schule und Schuler gewissermassen teilweise durchaus ahnlich dem Beamtenverhaltnis die Schuler haben einerseits einige Statusrechte andererseits auch gewisse Pflichten Fur Auslander ist im Aufenthaltsgesetz der Kindernachzug gemass 32 beschrankt bis zum Alter von 18 Jahren bei Verlegung des Lebensschwerpunktes nach Deutschland Ohne Verlegung des Lebensschwerpunkts gilt die Grenze des Kindernachzugs bis zum Alter von 16 Jahren es sei denn dass die deutsche Sprache beherrscht wird oder dass ein Einfugen in die Lebensverhaltnisse in Deutschland gewahrleistet erscheint Weitere Staaten BearbeitenEntsprechende Regelungen zum Schutz von Ehe und Familie finden sich in den Rechtsordnungen anderer Staaten Siehe auch BearbeitenSozialstaatsgebotEinzelnachweise Bearbeiten Allgemeine Erklarung der Menschenrechte Artikel 16 auf Wikisource Internationaler Pakt uber burgerliche und politische Rechte abgeschlossen in New York am 16 Dezember 1966 Ubersetzung admin ch a b BVerfGE 105 313 Urteil des Ersten Senats vom 17 Juli 2002 1 BvF 1 01 1 BvF 2 02 AG Frankfurt am Main 40 UR III E 166 92 bundesverfassungsgericht de Leitsatze zum Urteil des Ersten Senats vom 19 Februar 2013 G T Ragnarsson Das Zeugnisverweigerungsrecht der Angehorigen des Beschuldigten der Katalog des 52 StPO im Spiegel generalisierter Losungen in den Strafprozessordnungen Islands Norwegens und Danemarks Peter Lang Hrsg 2008 ISBN 978 3 631 57314 3 S 105 132 Erster Teil 5 Abschnitte F Schutz von Ehe und Familie und G Zusammenfassung Sabine Berghahn u a Ehegattenunterhalt und sozialrechtliches Subsidiaritatsprinzip als Hindernisse fur eine konsequente Gleichstellung von Frauen in der Existenzsicherung Projektbericht Mediumfassung Freie Universitat Berlin 2007 S 52 53 PDF 868 kB Bundesverfassungsgericht Urteil des Ersten Senats vom 12 Marz 1975 1 BvL 15 71 u a Hinterbliebenenrente BVerfGE 39 169 183 a b Bundesverfassungsgericht Beschluss des Ersten Senats vom 31 Mai 1978 1 BvR 683 77 Familiennamen BVerfGE 48 327 338 Bundesverfassungsgericht Beschluss des Ersten Senats vom 10 Januar 1984 1 BvL 5 83 Unterhalt III BVerfGE 66 84 93 Bundesverfassungsgericht Urteil des Ersten Senats vom 17 November 1992 1 BvL 8 87 Arbeitslosenhilfe BVerfGE 87 234 258 BVerfG Beschluss vom 28 August 2023 1 BvR 1088 23 Rdnr 13Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Schutz von Ehe und Familie amp oldid 237146768