www.wikidata.de-de.nina.az
Das Gesetz uber die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder kurz Nichtehelichengesetz ist ein deutsches Gesetz das am 1 Juli 1970 in Kraft trat Das unter der ersten bundesdeutschen Grossen Koalition verabschiedete Gesetz sollte die Ungleichheiten zwischen ehelichen und unehelichen Kindern beseitigen Es handelte sich um ein Artikelgesetz durch das das vierte Buch des BGB Familienrecht sowie zahlreiche andere Gesetze geandert wurden BasisdatenTitel Gesetz uber die rechtliche Stellung der nichtehelichen KinderKurztitel Nichtehelichengesetz nichtamtl Abkurzung NEhelGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie FamilienrechtFundstellennachweis 404 18Erlassen am 19 August 1969 BGBl I S 1243 Inkrafttreten am 1 Juli 1970Letzte Anderung durch Art 1 G vom 12 April 2011 BGBl I S 615 Inkrafttreten derletzten Anderung uberw 29 Mai 2011 Art 5 G vom 12 April 2011 GESTA C046Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Entstehung 2 Verwandtschaft zwischen Kind und Vater 3 Anderungen am Erbrecht 4 Anderungen am Unterhaltsrecht 5 Umgangsrecht des Vaters 6 Abschaffung des Familienrates 7 Siehe auch 8 Quellen 9 Literatur 10 WeblinksEntstehung BearbeitenSeine Verabschiedung war jedoch durch das Bundesverfassungsgericht erzwungen worden das mit seiner Entscheidung vom 29 Januar 1969 BVerfGE 25 167 1 dem Gesetzgeber eine Frist bis zum Ende der Legislaturperiode im Sommer 1969 gesetzt hatte Grundlage war Art 6 Abs 5 des Grundgesetzes mit seiner Aufforderung an den Gesetzgeber nichtehelichen Kindern die gleichen Entwicklungsbedingungen wie ehelichen Kindern zu schaffen Die Umsetzung dieses Gebots durch den Gesetzgeber war allerdings unvollkommen Immerhin beseitigte das Nichtehelichengesetz die seit 1900 gultige Regelung des BGB wonach ein uneheliches Kind und dessen Vater als nicht verwandt galten Verwandtschaft zwischen Kind und Vater BearbeitenDurch das NEhelG wurden erstmals biologische und rechtliche Verwandtschaft zwischen dem nichtehelichen Kind und seinem Vater miteinander in Einklang gebracht Die Mehrverkehrseinrede konnte eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung nicht mehr blockieren Anderungen am Erbrecht BearbeitenMit der Begrundung der rechtlichen Verwandtschaft wurde zugleich auch eine Anderung des Erbrechts notwendig das ja bisher zwischen Vater und seinem nichtehelichen Kind nicht bestand Zwar konnte sich der Gesetzgeber zu einer volligen Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder im Erbrecht nicht durchringen er beseitigte aber zumindest die finanzielle Benachteiligung des nichtehelichen Kindes durch die Einfuhrung eines Erbersatzanspruchs der wertgleich mit dem Erbanspruch war jedoch eine Beteiligung des nichtehelichen Kindes an der Erbengemeinschaft nach dem verstorbenen Vater ausschloss Als Ausgleich fur diese Benachteiligung erhielt das nichteheliche Kind jedoch eine Bevorzugung gegenuber dem ehelichen Kind durch die Moglichkeit des vorzeitigen Erbausgleichs bereits zu Lebzeiten des Vaters vergleichbar dem Erbverzicht Dieser konnte notariell beurkundet zwischen Vater und Kind vereinbart oder vom Kind eingeklagt werden Erst zum 1 April 1998 wurden erbrechtlich diese Kinder vollig gleichgestellt Dies galt jedoch bis zum 29 Mai 2009 nicht fur Kinder die vor dem 1 Juli 1949 geboren wurden Eine Problematik der sogenannten erbrechtlichen Gleichstellung der nichtehelichen Kinder mit den ehelichen besteht in der Praxis darin dass weder die Ehefrau noch die ehelichen Kinder vor dem Tod des Ehemannes bzw Vaters uber die Existenz nichtehelicher Kinder von ihm sicher informiert sind wahrend die nichtehelichen Kinder spatestens bei Kenntnis des Eintrags ihres Vaters in ihre Geburtsurkunde sicher informiert sind 2 3 Anderungen am Unterhaltsrecht BearbeitenVerbessert wurden das Recht der Vaterschaftsfeststellung und Vaterschaftsanerkennung und das Kindesunterhaltsrecht das den Mindestunterhalt in Form des sog Regelunterhalts ausserdem in einem vereinfachten Verfahren durchsetzen konnte Das Sorgerecht wurde der Mutter zugewiesen wodurch die Amtsvormundschaft des Jugendamtes fur das Kind entfiel eingeschrankt wurde das Sorgerecht der Mutter durch die Amtspflegschaft des Jugendamtes die nunmehr mit der Geburt des nichtehelichen Kindes eintrat 4 Der Vater konnte zwar sein nichteheliches Kind fur ehelich erklaren oder adoptieren wenn die Mutter zustimmte jedoch mit der Folge dass er dann allein das Sorgerecht erhielt und die Mutter das Sorgerecht verlor Es blieb jedoch dabei dass kein gemeinsames Sorgerecht unverheirateter Eltern moglich war Wollten die Eltern ihr Sorgerecht gemeinsam ausuben mussten sie heiraten andernfalls gab es immer nur das Sorgerecht eines Elternteils regelmassig der Mutter Auch diese Regelung wurde 1998 durch die Moglichkeit zur gemeinsamen Sorgeerklarung aufgehoben Das Namensrecht wurde so geandert dass das uneheliche Kind nun in jedem Falle den Familiennamen seiner Mutter zur Zeit der Geburt erhielt auch wenn die Mutter verheiratet war und der Vater nicht der Ehemann war 4 Umgangsrecht des Vaters BearbeitenPersonliche Beziehungen des Vaters zu seinem nichtehelichen Kind beschrankten sich auf ein Auskunftsrecht gegenuber der Mutter uber die personlichen Verhaltnisse des Kindes und auf ein Umgangsrecht das er aber gegen den Willen der Mutter nur dann durchsetzen konnte wenn der Nachweis gelang dass dieser Umgang dem Wohl des Kindes diene Dies macht deutlich dass zwar die starkste Diskriminierung des nichtehelichen Kindes mit dem Nichtehelichengesetz beseitigt war dass aber dem verfassungsrechtlichen Gebot der Gleichbehandlung von nichtehelichen und ehelichen Kindern keineswegs genuge getan war Diese Gleichstellung erfolgte erst durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz zum 1 Juli 1998 nachdem in der DDR die Gleichstellung ehelicher und unehelicher Kinder bereits 1950 erfolgt war Abschaffung des Familienrates BearbeitenDie uberkommene Institution des Familienrates 1858 1881 BGB a F wurde durch das Nichtehelichengesetz ersatzlos abgeschafft Siehe auch BearbeitenListe von Rechtsquellen fur das deutsche FamilienrechtQuellen Bearbeiten BVerfG Entscheidung vom 29 Januar 1969 BVerfGE 25 167 Entscheidung des BVerfG vom 20 November 2003 1 BvR 2257 03 Art 12 10 Abs 2 NEhelG a b Sind nun wer In spiegel de 28 Juni 1970 abgerufen am 16 Juni 2022 Literatur BearbeitenSybille Buske Fraulein Mutter und ihr Bastard Gottingen 2004 ISBN 3 89244 750 0Weblinks BearbeitenGesetzestext bei juris weitergeltende Ubergangsbestimmungen Vortrag von Prof Willutzki zu Kinderpolitik durch Recht mit Hinweisen auf das NichtehelichengesetzBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Nichtehelichengesetz amp oldid 238162475