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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Eine Erbengemeinschaft ist nach deutschem Recht eine Mehrheit von Erben die ein Erblasser hinterlasst Der Nachlass wird ihr gemeinschaftliches Vermogen 2032 BGB Die einzelnen Personen werden als Miterben bezeichnet im Unterschied zum Allein Gesamt oder Universalerben Inhaltsverzeichnis 1 Gesamthandsgemeinschaft 2 Verwaltung 3 Prozess und Vollstreckungsstandschaft 4 Erbauseinandersetzung 4 1 Auseinandersetzungsvereinbarung 4 1 1 Auszahlung der Miterben 4 1 2 Verkauf an Dritte 4 2 Erzwungene Erbauseinandersetzung 4 2 1 Teilungsversteigerung 4 2 2 Forderungseinzug und Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten 4 2 3 Teilung 4 3 Teilungsanordnungen Testamentsvollstreckung 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseGesamthandsgemeinschaft BearbeitenDie Miterben erwerben an den einzelnen Nachlassgegenstanden kein Eigentum nach Bruchteilen sondern sind gemeinschaftlich zur gesamten Hand am ungeteilten Nachlass berechtigt Gesamthandsgemeinschaft Die Rechtsfigur der Gesamthand entstammt dem germanischen Recht wahrend das deutsche BGB sonst romisch rechtlich gepragt ist Eine Verfugung durch einen Miterben uber einen einzelnen Nachlassgegenstand oder einen Bruchteil daran ist nicht moglich 2033 BGB vielmehr konnen die Erben nur gemeinschaftlich verfugen Jeder Miterbe kann allerdings uber seinen Anteil am gesamten ungeteilten Nachlass also uber seinen Erbteil verfugen 2033 z B durch Erbschaftsverkauf 2371 BGB Der Erwerber wird dann an seiner Stelle Mitglied der Erbengemeinschaft und kann wiederum nur gemeinsam mit den Miterben uber Gegenstande des Nachlasses verfugen Beispiele zur gesamten Hand Besteht der Nachlass nur aus vier gleichen Goldmunzen so gehort nicht jedem Miterben eine Munze sondern die Munzsammlung als Ganze gehort den vier Miterben gemeinsam Wurden 4000 Euro Bargeld ererbt so gehoren nicht jedem Miterben 1000 Euro sondern den vier Miterben gehoren die 4000 Euro gemeinsam zu Verfugung durch nur einen Miterben Ein Miterbe kann nicht eine der Munzen fordern die vier Miterben mussen einstimmig beschliessen was mit den Munzen geschehen soll z B jeder bekommt eine oder werden als Sammlung zusammen verkauft Erlos wird dann aufgeteilt zu kann verfugen Ein Miterbe kann seinen 1 4 Erbanteil an der gemeinschaftlichen Goldmunzen Erbschaft verkaufen nicht aber 1 4 an jeder der vier Goldmunzen Die Erbengemeinschaft hat keine Rechtsfahigkeit Ein von einem Vertreter der Erbengemeinschaft abgeschlossener Vertrag kommt daher nicht mit der Erbengemeinschaft als solcher sondern mit jedem einzelnen Miterben zustande 1 Die Erbengemeinschaft kann daher insbesondere nicht als solche im Grundbuch eingetragen werden Stattdessen werden alle Mitglieder der Erbengemeinschaft mit ihrem eigenen Namen im Grundbuch eingetragen verbunden mit einem Hinweis auf ihre gesamthanderische Bindung in Erbengemeinschaft Beispiel Ein Grundbucheintrag Erbengemeinschaft nach Johann von Goethe ist nicht moglich moglich ist aber Albrecht von Goethe und Christiane von Goethe in Erbengemeinschaft nach Johann von Goethe Die Mitglieder der Erbengemeinschaft konnen allerdings ihre Gemeinschaft umwandeln und daraus eine Gesellschaft burgerlichen Rechts mit dem Zweck grunden das Erbe dauerhaft zu verwalten 2 Diese ist sodann rechtsfahig und kann als solche in das Grundbuch eingetragen werden Verwaltung BearbeitenDie Miterben verwalten den Nachlass gemeinschaftlich 2038 BGB Jeder Miterbe ist den anderen gegenuber verpflichtet an Massnahmen mitzuwirken die zur ordnungsmassigen Verwaltung erforderlich sind Die zur Erhaltung notwendigen Massnahmen z B Abdichtung eines undichten Hausdachs kann jeder Miterbe ohne Mitwirkung der anderen treffen 2038 BGB Die Miterbengemeinschaft entscheidet durch formlosen Beschluss Im Hinblick auf Massnahmen der ordnungsmassen Verwaltung entscheidet die Stimmenmehrheit der Anteile 2038 745 BGB Ob es sich um eine Massnahme der ordnungsmassen Verwaltung handelt ist im Einzelfall zu entscheiden Zu berucksichtigen ist z B das Kosten und Nutzen Verhaltnis und die Gefahr der Benachteiligung eines Miterben Zur ordnungsmassigen Verwaltung zahlen erforderliche Reparatur und Instandsetzungsmassnahmen wenn hierfur genugend Geldmittel im Nachlass sind oder die Kundigung des Mietvertrags des Erblassers Jeder Miterbe kann die Benutzung der Nachlassgegenstande verlangen z B Nutzung der Ehewohnung des Erblassers durch uberlebenden Ehepartner wenn keine Nutzungsvereinbarung getroffen wurde 2038 745 BGB Weigert sich ein Miterbe einer angemessenen Nutzungsvereinbarung zuzustimmen und nutzt er den Nachlassgegenstand gleichwohl konnen die anderen Miterben Nutzungsersatz verlangen Die Nutzungsentschadigung wird aber erst ab dem Zeitpunkt geschuldet ab dem sie verlangt wurde Im Rahmen der Nachlassverwaltung kann durch Mehrheitsbeschluss keine wesentliche Veranderung des Nachlasses beschlossen oder verlangt werden 2038 745 BGB So ist etwa ein Beschluss das Haus des Erblassers zu veraussern unwirksam wenn dies der einzige werthaltige Nachlassgegenstand ist Solche wesentlichen Veranderungen gehoren vielmehr zur Erbauseinandersetzung Eine Verfugung bedarf in der Regel eines einstimmigen Beschlusses der Erbengemeinschaft Wenn durch die Verfugung die auf den Erhalt des Nachlassbestands gerichteten Interessen der anderen Miterben nicht beeintrachtigt werden konnen kann allerdings nach neuer und umstrittener Rechtsprechung ausnahmsweise Stimmmehrheit genugen Daher ist z B die Kundigung eines Pachtvertrags welche im Sinne der ordnungsgemassen Verwaltung der Erbengemeinschaft ist auch aufgrund Mehrheitsbeschlusses moglich 3 Die Teilung der Fruchte z B Miet oder Zinsertrage erfolgt erst bei der Auseinandersetzung 2038 BGB Ist die Auseinandersetzung auf langere Zeit als ein Jahr ausgeschlossen so kann jeder Miterbe am Schluss jedes Jahres die Teilung des Reinertrags verlangen 2038 BGB Die Miterben konnen aber durch einstimmigen Beschluss etwas anderes bestimmen 4 Ausnahmsweise kann ein Mehrheitsbeschluss genugen Jeder Miterbe kann Zustimmung zur vorzeitigen Teilung der Fruchte verlangen wenn die Weigerung rechtsmissbrauchlich ist 5 6 Beispiel Zum Nachlass gehort eine vermietete Immobilie Die Einkunfte aus der Vermietung der Immobilie werden steuerlich entsprechend den Erbanteilen dem Einkommen der Miterben zugerechnet Dies gilt selbst dann wenn die Mieteinkunfte die Fruchte nicht verteilt werden Die Miterben zahlen also Einkommensteuer auf ein Einkommen welches ihnen tatsachlich nicht zur Verfugung steht Dies kann zu erheblichen Liquiditatsproblemen der Miterben fuhren Die Miterben konnen daher nach Treu und Glauben verlangen dass zumindest in Hohe der auf ihren Anteil an den Fruchten anfallenden Einkommensteuer eine Verteilung erfolgt Dies kann naturlich nicht gelten wenn Glaubiger des Nachlasses Tilgung von Nachlassverbindlichkeiten verlangen und bei Nichtzahlung dem Nachlass ein Schaden droht 7 Prozess und Vollstreckungsstandschaft BearbeitenUnabhangig von der Zustimmung der anderen Miterben kann ein Miterbe Rechte der Erbengemeinschaft in eigenem Namen gerichtlich geltend machen aktive Prozessstandschaft wobei er allerdings der materiellen Rechtslage entsprechend nur verlangen kann dass an die Erbengemeinschaft als Gesamthand geleistet wird 2039 BGB So wie der einzelne Miterbe als Prozessstandschafter fur alle Miterben auftreten kann kann er auch die Zwangsvollstreckung allein betreiben Dabei ist es unerheblich ob der Vollstreckungstitel von ihm alleine oder von allen Miterben zusammen erwirkt wurde Es besteht eine gesetzliche Vollstreckungsstandschaft 8 Erbauseinandersetzung BearbeitenDurch die vollstandige Auseinandersetzung wird die Erbengemeinschaft aufgelost Dies geschieht normalerweise indem die Auf Teilung der Erbmasse unter den Angehorigen der Erbengemeinschaft vollstandig abgeschlossen wird Daruber hinaus endet die Erbengemeinschaft auch dann wenn der vorletzte Angehorige der Erbengemeinschaft durch Tod infolge Erbteilsubertragung oder infolge Abschichtung Recht ausscheidet in diesen Fallen wird die verbleibende Person zum Alleinerben Auseinandersetzungsvereinbarung Bearbeiten Bei der einvernehmlichen Erbauseinandersetzung durch Teilung der Erbmasse treffen die Angehorigen der Erbengemeinschaft im ersten Schritt eine Vereinbarung uber die Auseinandersetzung den sogenannten Auseinandersetzungsvertrag Beispiel Die Miterben vereinbaren folgende Teilung A erhalt 100 000 Euro B erhalt die im Nachlass vorhandene Wohnung im Wert von 100 000 Euro C erhalt den im Nachlass vorhandenen PKW im Wert von 100 000 Euro Der Auseinandersetzungsvertrag kann grundsatzlich mundlich oder schriftlich ausdrucklich oder durch schlussiges Handeln vereinbart werden Befinden sich im Nachlass aber Gegenstande deren Ubertragung der notariellen Form bedarf z B Immobilien GmbH Anteile bedarf der Auseinandersetzungsvertrag zu seiner Wirksamkeit der notariellen Beurkundung Im zweiten Schritt vollziehen die Angehorigen der Erbengemeinschaft die Erbauseinandersetzung indem sie die Nachlassgegenstande unter den einzelnen Miterben gemass der Vereinbarung aufteilen Dieser Vollzug wird auch als Teilung bezeichnet siehe 2059 2060 BGB Damit ist die Erbengemeinschaft beendet Beispiel Die Miterben veranlassen Folgendes Uberweisung von 100 000 Euro vom Nachlasskonto auf ein Konto des A Auflassung und Grundbucheintrag von B als alleinigem Eigentumer Aushandigung des Kfz Briefs an C und Ubereinkunft dass er nun alleiniger Eigentumer sein soll Auszahlung der Miterben Bearbeiten Wenn sich die Erben untereinander einig sind ist es moglich dass einer der Erben die anderen auszahlt und alleiniger Eigentumer des Nachlasses wird Ausschlaggebend ist dabei nicht der Geldwert den der Nachlass zum Zeitpunkt des Erbfalles hatte sondern der Geldwert der am Tag der Aufhebung der Erbengemeinschaft festgestellt wurde Die Erben durfen sich aber auch auf vollig andere Betrage einigen Die Auszahlung der Erben kann durch Erbschaftskauf oder einfacher durch sogen Abschichtungsvereinbarung Ausscheiden aus der Erbengemeinschaft gegen Abfindung erfolgen Verkauf an Dritte Bearbeiten Die Gemeinschaft kann das Erbe im Ganzen oder einzelne Gegenstande an eine dritte Person veraussern Dies ist allerdings nur moglich wenn alle Miterben damit einverstanden sind und entsprechende Erklarungen abgeben Der Verkaufspreis kann anschliessend in der Erbengemeinschaft aufgeteilt und die Erbengemeinschaft dadurch aufgelost werden Erzwungene Erbauseinandersetzung Bearbeiten Wesentlich schwieriger gestaltet sich die Erbauseinandersetzung wenn die Miterben untereinander keine Einigkeit daruber erzielen wie sie teilen wollen Ein Miterbe kann in der Regel keine Teilauseinandersetzung verlangen Dagegen kann jeder Miterbe jederzeit eine vollstandige Auseinandersetzung vgl 2042 BGB verlangen jedoch nicht in den folgenden Fallen Die Erbteile sind wegen der zu erwartenden Geburt eines Miterben noch unbestimmt vgl 2043 BGB Die Erbteile sind noch unbestimmt weil die Entscheidung uber einen Antrag auf Annahme als Kind uber die Aufhebung des Annahmeverhaltnisses oder uber die Anerkennung einer vom Erblasser errichteten Stiftung als rechtsfahig noch aussteht vgl 2043 BGB Der Erblasser hat die Auseinandersetzung ausgeschlossen vgl 2044 BGB Ein Aufgebotsverfahren lauft vgl 2045 BGB Die Nachlassverbindlichkeiten wurden noch nicht berichtigt vgl 2046 BGB Um die Erbauseinandersetzung zu erzwingen mussen die Erben zunachst die sogenannte Teilungsreife herbeifuhren Dazu mussen samtliche Nachlassgegenstande zu Geld gemacht d h verkauft werden Verweigert einer der Miterben auch insoweit die Mitwirkung erfolgt der Verkauf im Wege des Pfandverkaufs bei Grundstucken durch Teilungsversteigerung Bearbeiten Kann sich die Erbengemeinschaft nicht auf den Verkauf eines zur Erbmasse gehorenden Grundstucks einigen und hat der Erblasser im Testament keine Anordnung getroffen kann die Verwertung des Grundstucks nur durch die Zwangsversteigerung des Grundstucks die sog Teilungsversteigerung erfolgen Die Erbengemeinschaft setzt sich dann am Versteigerungserlos fort Die Erbengemeinschaft wird auch insoweit erst durch die vollstandige Erbauseinandersetzung beendet Forderungseinzug und Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten Bearbeiten Die gemeinschaftlichen Forderungen der Erbengemeinschaft sind einzuziehen Sodann sind zunachst samtliche Nachlassverbindlichkeiten zu berichtigen 2046 BGB Dies umfasst etwa die Begleichung aller Rechnungen und sonstigen Geldschulden Teilung Bearbeiten Besteht der Nachlass dann schliesslich nur noch aus Geld ist es gemass den Erbquoten aufzuteilen 2047 BGB Dabei kann es zur Ausgleichung von Vorwegempfangen einzelner Erben kommen 2050 ff BGB Jeder Miterbe kann die anderen auf Zustimmung zu einem bestimmten Auseinandersetzungsplan verklagen Weicht dieser Plan auch nur an einem Punkt von der gesetzlichen Regelung ab etwa weil die Versilberung eines Gegenstandes oder der Einzug einer Forderung ubersehen wurde ist die Klage unbegrundet Teilungsanordnungen Testamentsvollstreckung Bearbeiten Erwartet der Erblasser dass die Erben sich nicht ohne Weiteres einigen werden kann er die Erbauseinandersetzung durch Teilungsanordnungen oder die Anordnung der Testamentsvollstreckung abweichend von der gesetzlichen Regelung gestalten und erleichtern So kann er festlegen welcher der Miterben bei der Teilung welchen konkreten Gegenstand erhalten und ob hierbei ein Wertausgeich stattfinden soll oder nicht Dem Testamentsvollstrecker kann der Erblasser weitreichende Befugnisse bis dahin erteilen die Erbauseinandersetzung nach seinem billigen Ermessen vorzunehmen Literatur BearbeitenChristoph Ann Die Erbengemeinschaft Heymanns Verlag April 2001 ISBN 3 452 24483 0 Stephan Rissmann Die Erbengemeinschaft zerb Verlag Dezember 2018 ISBN 978 3 95661 081 3 Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Erbengemeinschaft Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Schweiz Wirkung des Erbganges Erbengemeinschaft Artikel 602 ZivilgesetzbuchEinzelnachweise Bearbeiten BGH Urteil vom 11 September 2002 Az XII ZR 187 00 BGH Urteil vom 11 September 2002 Az XII ZR 187 00 Urteil BGH vom 11 November 2009 XII ZR 210 05 mit Anmerkung Lorenz XII ZR 210 05 RGZ 81 243 OLG Hamburg MDR 1965 665 Vgl Staudinger Rz 43 zu 2038 BGB unter Verweis auf LG Halle JW 1937 643 RGRK Kregel 2038 Rz 11 m w N LG Halle JW 1937 643 KG NJW 1957 1157 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4015102 5 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Erbengemeinschaft amp oldid 228321348