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Eine Teilungsanordnung ist in Deutschland eine erbrechtliche letzwillige Verfugung und kann nach 2048 BGB vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag verfugt werden wenn mehrere Personen Erben werden Mit der Teilungsanordnung trifft der Erblasser im Testament oder Erbvertrag eine Anordnung wie ein oder mehrere Nachlassgegenstande bei der Auseinandersetzung unter den Miterben verteilt werden sollen Inhaltsverzeichnis 1 Grundsatze 2 Testamentsvollstreckung 3 Abgrenzung zum Vorausvermachtnis 4 Erbschaftsteuer 5 Literatur 6 EinzelnachweiseGrundsatze BearbeitenBei der Umsetzung der Teilungsanordnung wird die gesetzliche oder im Testament festgelegte Erbquote unverandert bleiben Die Teilungsanordnung stellt kein Vermachtnis nach 2147 ff BGB dar Ist der Wert eines zugewiesenen Gegenstands hoher als die Erbquote des Bedachten besteht eine Ausgleichspflicht gegenuber den Miterben Mit der Teilungsanordnung wird also keiner der Miterben bevorzugt Die Teilungsanordnung fuhrt nicht unmittelbar einen Eigentumsubergang auf den bedachten Miterben herbei sondern begrundet schuldrechtliche Anspruche zwischen den Miterben auf Vornahme einer entsprechenden Auseinandersetzung Die Erben konnen sich einvernehmlich uber die Teilungsanordnung hinwegsetzen Testamentsvollstreckung BearbeitenEine Testamentsvollstreckung kann als letztwillige Verfugung angeordnet werden zur Absicherung des Erblasserwillens Der Testamentsvollstrecker wird nach 2197 Absatz 1 BGB ernannt und er bringt nach 2203 BGB die letztwilligen Verfugungen des Verstorbenen zur Ausfuhrung Betreibt er die Teilungsanordnung oder Auseinandersetzung der Erbmasse nennt er sich vielmehr Abwicklungsvollstrecker Abgrenzung zum Vorausvermachtnis BearbeitenWill der Erblasser einzelne Nachlassgegenstande z B ein Haus oder ein Auto einem der Miterben zuordnen kann er dies mittels Teilungsanordnung oder Vorausvermachtnis nach 2150 BGB tun Wahrend bei der Teilungsanordnung der betreffende Miterbe nicht wertmassig bevorzugt werden soll erhalt er den ihm zugedachten Gegenstand beim Vorausvermachtnis im Voraus also vor der Teilung des Restnachlasses Beispiel Sind die zwei Erben mit je einem 1 2 Erbteil bedacht und ist der Nachlass 100 000 Euro wert fuhrt die Zuwendung eines Autos im Wert von 20 000 Euro an einen Erben zu folgenden Unterschieden Liegt eine Teilungsanordnung vor erhalt Erbe A das Auto im Wert von 20 000 Euro plus 30 000 Euro und Erbe B 50 000 Euro Liegt hingegen ein Vorausvermachtnis vor erhalt Erbe A das Auto vorab und die verbleibenden 80 000 Euro werden zu gleichen Teilen auf die Erben aufgeteilt Jeder erhalt also 40 000 Euro Erbe A ist damit bevorteilt 20 000 und 40 000 Euro und Erbe B im Nachteil nur 40 000 Euro Wie das Beispiel zeigt wird der Vorausvermachtnisnehmer gegenuber dem Adressaten der Teilungsanordnung objektiv bevorzugt und der Erblasser muss dies auch wollen Weitere Unterschiede Ein Vorausvermachtnis kann vor der Teilung des Nachlasses geltend gemacht werden eine Teilungsanordnung nur im Rahmen der Auseinandersetzung Der Vorausvermachtnisnehmer kann das Vermachtnis ausschlagen und den Erbteil annehmen oder umgekehrt den Erbteil ausschlagen und das Vorausvermachtnis annehmen Bei der Teilungsanordnung hat man nur die Moglichkeit den Erbteil mit Teilungsanordnung anzunehmen oder insgesamt auszuschlagen Ein Vorausvermachtnis kann im Rahmen eines Ehegattentestamentes oder Erbvertrages Bindungswirkung erlangen eine Teilungsanordnung nicht Der uberlebende Ehegatte kann also ein Vorausvermachtnis nicht mehr andern sehr wohl aber eine Teilungsanordnung die auch noch nachtraglich vom uberlebenden Ehegatten verfugt werden kann Erbschaftsteuer BearbeitenWie eine freie Erbauseinandersetzung sind Teilungsanordnungen fur die Ermittlung des Anteils des einzelnen Erben am Nachlass Erwerb durch Erbanfall 3 Abs 1 Nr 1 ErbStG ohne Bedeutung Der nach den steuerlichen Bewertungsvorschriften ermittelte Reinwert des Nachlasses ist den Erben folglich auch bei Teilungsanordnungen nach Massgabe der Erbanteile zuzurechnen Die Sonderregelungen fur Teilungsanordnungen und freie Erbauseinandersetzungen bei den Steuerbefreiungen z B 13c ErbStG bzw der Steuerentlastung nach 19a ErbStG fuhren nur zu einer Anderung der Bemessungsgrundlage der Steuerbefreiung bzw entlastung und nicht zu einer Anderung der Zuordnung der Erwerbsgegenstande beim einzelnen Erben 1 Literatur BearbeitenHans Brox Wolf Dietrich Walker Erbrecht 28 Auflage Munchen 2018 Verlag Vahlen bis 23 Auflage Verlag Carl Heymanns ISBN 978 3 8006 5697 4Einzelnachweise Bearbeiten Richtlinie 3 1 1 Abs 1 Satze 3 bis 5 der Erbschaftsteuerrichtlinien ErbStR 2011Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Teilungsanordnung amp oldid 233015118