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Der Erbverzicht und die Erbausschlagung sind zwei unterschiedliche Vorgange Der Verzicht auf einen Anteil am Erbe ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Erblasser und dem verzichtenden Erben noch zu Lebzeiten und fallt damit in die vorweggenommene Erbfolge Die Erbausschlagung hingegen kann erst nach dem Versterben des Erblassers gegenuber dem Nachlassgericht vom Erbberechtigten erklart werden Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Erbverzicht amp oldid 237585806