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Die Eheschliessungsfreiheit ist eines der Grundrechte der Menschen Sie besteht darin in freier Entscheidung heiraten oder nicht heiraten zu durfen Die Allgemeine Erklarung der Menschenrechte definiert sie insbesondere in Art 16 2 1 Die Ehe darf nur auf Grund der freien und vollen Willenseinigung der zukunftigen Ehegatten geschlossen werden Im Norddeutschen Bund wurde 1868 2 grundsatzlich die Eheschliessungsfreiheit eingefuhrt die zum 1 Januar 1871 auf die meisten suddeutschen Staaten ausgedehnt wurde Das am 1 Januar 1876 im Deutschen Kaiserreich in Kraft getretene Gesetz uber die Beurkundung des Personenstands und der Eheschliessung legte fest dass nur noch Soldaten und manche Beamte eine Heiratserlaubnis benotigten Diese Ausnahmen wurden 1900 in das BGB und 1938 in das Ehegesetz ubernommen in Bayern diesseits des Rheins war bis 1915 eine Heiratserlaubnis erforderlich siehe Heimatrecht Das vom Alliierten Kontrollrat 1946 erlassene neue Ehegesetz enthielt kein Erfordernis einer Heiratserlaubnis mehr In Osterreich wird das Recht aller Burger auf Eheschliessung als Ehefreiheit bezeichnet 3 Die Ehefreiheit wurde 1812 im ABGB festgelegt Zwischen 1820 und 1920 bestanden erhebliche Einschrankungen 4 In der Schweiz war bereits in der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 29 Mai 1874 in Art 54 die Ehefreiheit garantiert 5 Heute ist sie in Art 14 der Bundesverfassung garantiert Rassistische Einschrankungen BearbeitenAufgrund der Nurnberger Gesetze waren in Deutschland ab 1935 und nach dem Anschluss Osterreichs 1938 auch dort Eheschliessungen zwischen Personen die unterschiedlichen Rassen zugerechnet wurden verboten In einigen Bundesstaaten der Vereinigten Staaten bestanden rassistische Einschrankungen bis zu dem Entscheid Loving v Virginia im Jahr 1967 Einzelnachweise Bearbeiten Human rights Gesetz uber die Aufhebung der polizeilichen Beschrankungen der Eheschliessung Wikisource Abgerufen am 12 Marz 2023 Meyers Enzyklopadisches Lexikon 1973 Bd 7 S 444 Helga Zottlein Review of Mantl Elisabeth Heirat als Privileg Obrigkeitliche Heiratsbeschraenkungen in Tirol und Vorarlberg 1820 1920 H Soz u Kult H Review August 1998 h net org abgerufen am 29 Dezember 2021 Archivierte Kopie Memento des Originals vom 7 Februar 2012 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www verfassungen de Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Eheschliessungsfreiheit amp oldid 236784697