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Der Begriff des Beteiligten wird in der deutschen Rechtssprache unterschiedlich verwendet Inhaltsverzeichnis 1 Verwaltungsrecht 1 1 Behordliches Verfahren 1 2 Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren 1 3 Verwaltungsgerichtliches Verfahren 2 Strafrecht 3 Zivilverfahrensrecht 4 Bussgeldverfahren 5 Gerichtsverfahren 6 Siehe auch 7 Literatur 8 Weblinks 9 QuellenVerwaltungsrecht BearbeitenBehordliches Verfahren Bearbeiten Antragsteller und Antragsgegner Adressat eines Verwaltungsaktes Beteiligter bei offentlich rechtlichem Vertrag Hinzugezogener bzw HinzuzuziehenderSiehe 13 VwVfG bei Finanzbehorden bzw Verwaltungsakten der Steuerbehorden 78 AO Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren Bearbeiten entsprechend 12 SGB X Verwaltungsgerichtliches Verfahren Bearbeiten Im Klageverfahren gilt dass der Beteiligte eine besondere Stellung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren innehat Er ist enumerativ in 63 VwGO aufgezahlt Beteiligte konnen demnach sein der Klager der Beklagte der Beigeladene der Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht oder der Vertreter des offentlichen Interesses falls er von seiner Befugnis beteiligt zu sein Gebrauch macht Unabhangig von der terminologischen Nennung im 63 VwGO ist die Frage der Beteiligtenfahigkeit im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu stellen Demnach kann nur derjenige Klager oder Beklagter sein der einer der in 61 VwGO genannten Falle zuzuordnen ist Fahig am Verfahren beteiligt zu sein sind naturliche und juristische Personen Vereinigungen soweit ihnen ein Recht zustehen kann Behorden sofern das Landesrecht dies bestimmt Strafrecht BearbeitenSiehe auch Beteiligung Strafrecht Der Beteiligte im Strafrecht kann sowohl der Teilnehmer also Anstifter oder Gehilfe als auch der Tater in jeder Taterform Einzeltater mittelbarer Tater Mittater oder Nebentater sein In mehreren strafrechtlichen Vorschriften ist ebenfalls vom Beteiligten die Rede Nach 142 StGB Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort sogenannte Fahrerflucht wird zum Beispiel bestraft wer sich als Unfallbeteiligter nach einem Unfall im Strassenverkehr vom Unfallort entfernt hat ohne die notigen Feststellungen ermoglicht zu haben Unfallbeteiligter ist in diesem Sinne vgl die Legaldefinition in 142 Abs 5 jeder dessen Verhalten nach den Umstanden zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann Dies ist nicht nur der Fahrzeugfuhrer sondern gegebenenfalls auch ein Beifahrer wenn er den Fahrer abgelenkt hatte Wer zum Zeitpunkt des Unfalls nicht am Unfallort war kann hingegen kein Unfallbeteiligter sein In 145d Abs 2 Nr 1 StGB tauscht der Tater uber einen Beteiligten an der Tat Hier ist der Beteiligte wie im Strafrecht generell als Tater oder Teilnehmer zu verstehen Zivilverfahrensrecht BearbeitenAm Erkenntnisverfahren sind vor allem der Klager und der Beklagte beteiligt daruber hinaus auch Dritte wie beispielsweise im Fall der Haupt oder Nebenintervention In den Verfahren der Zwangsversteigerung und der Zwangsverwaltung gelten der Glaubiger der Schuldner und diejenigen fur die zur Zeit der Eintragung des Vollstreckungsvermerks ein Recht im Grundbuch eingetragen ist als Beteiligte Die Beteiligtenstellung kann auch erlangen wer ein bestimmtes Recht bei dem Vollstreckungsgericht anmeldet 9 ZVG Dies sind u a Mieter oder Pachter aber auch Nachbarn wenn diese Rechte z B wegen einer Grundstucksverletzung geltend machen z B Uberbau nach 912 bis 917 BGB und sich diese Rechte daher nicht aus dem Grundbuch sondern aus dem BGB ergeben 1 Bussgeldverfahren BearbeitenDie Person gegen die sich ein Bussgeldverfahren richtet also derjenige der nach Meinung der Behorde die Ordnungswidrigkeit begangen hat wird Beteiligter genannt Die Stellung des Beteiligten im OWi Verfahren ist bis zum Erlass des Ordnungswidrigkeitenbescheides von Passivitat gepragt Der Beteiligte soll zwar vor Erlass des OWi Bescheides gehort werden aber er kann bis auf die Angabe seiner Personalien auf dieses rechtliche Gehor verzichten Erst nach der Zustellung des OWi Bescheides kann er aktiv in das Verfahren eingreifen und Rechtsmittel Einspruch einlegen und uber einen Rechtsanwalt Akteneinsicht verlangen Gerichtsverfahren BearbeitenIm Gerichtsverfahren sind stets mehrere Prozessbeteiligte in das Verfahren eingebunden Beispiele hierfur sind Staatsanwaltschaft Nebenklager nur bei Strafverfahren Rechtsanwalt bzw Rechtsbeistand usw Fur den Strafprozess in Deutschland unterscheidet Martin Heger zwischen notwendigen Verfahrensbeteiligten und weiteren Verfahrensbeteiligten Ersteres sind nach Heger Richter Staatsanwaltschaft Beschuldigter und Verteidiger zweiteres Polizei und Verletzter 2 Siehe auch BearbeitenPartei PratendentenstreitLiteratur BearbeitenRayner Jankowski Schach der Zwangsversteigerung Handbuch fur Schuldner 2 Auflage Rhombos Berlin 2007 ISBN 978 3 938807 62 0 Rayner Jankowski Zwangsversteigerung 24 Immobilien Schiffe Luftfahrzeuge Handbuch fur Bieter 3 Auflage Rhombos Berlin 2007 ISBN 978 3 938807 61 3 Weblinks BearbeitenLiteratur von und uber Beteiligter im Katalog der Deutschen NationalbibliothekQuellen Bearbeiten Rayner Jankowski Zwangsversteigerung 24 3 Auflage S 57 ff Martin Heger Strafprozessrecht Kohlhammer Verlag Stuttgart 2013 ISBN 978 3 17 020462 1 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4122076 6 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Beteiligter amp oldid 212853216