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Das Bussgeldverfahren ist im deutschen Recht ein Verfahren zur Ahndung Bestrafung von Ordnungswidrigkeiten Die Vorgehensweise ist im Gesetz uber Ordnungswidrigkeiten OWiG geregelt Ablauf eines Bussgeldverfahrens Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen 2 Das Vorverfahren 2 1 Verwaltungsverfahren 2 1 1 Beweisfuhrung 2 1 1 1 Zeugen 2 1 1 2 Sachverstandige 2 1 1 3 Urkunden 2 1 1 4 Augenschein 2 1 1 5 Einlassungen des Betroffenen 2 1 1 6 Beweisbeschaffung 2 2 Bussgeldbescheid 2 2 1 Form 2 2 2 Erlass 2 2 3 Anforderungen 2 2 4 Zustellung 3 EinzelnachweiseGrundlagen BearbeitenDas Bussgeldverfahren gliedert sich grob in drei Abschnitte Im Vorverfahren dem ersten Abschnitt ermittelt die Verwaltungsbehorde das Delikt und ahndet mit dem Bussgeldbescheid Der zweite Abschnitt ist das Zwischenverfahren in dem die Verwaltungsbehorde uber einen Einspruch gegen den Bussgeldbescheid selbstandig entscheidet und gegebenenfalls den Vorgang dann an die Staatsanwaltschaft ubergibt Das gerichtliche Verfahren ist schliesslich der dritte Abschnitt Hier entscheidet in erster Instanz das Amtsgericht und bei Rechtsbeschwerden das Oberlandesgericht Diese drei Abschnitte sind weiter untergliedert Mit Bussgeldverfahren auch Bussgeldverfahrensrecht genannt verfolgen Verwaltungsbehorden und Polizeien Staatsanwaltschaften bei Amtsgerichten die Abteilungen fur Bussgeldverfahren beim Landgericht Kammern fur Bussgeldverfahren und beim Oberlandesgericht sowie beim Bundesgerichtshof die Senate fur BussgeldverfahrenVerstosse gegen unterschiedliche Gesetze Bussgeldverfahren sind zum Beispiel moglich nach dem Gesetz uber Ordnungswidrigkeiten dem Strassenverkehrsgesetz der Strassenverkehrsordnung der Strassenverkehrszulassungsordnung der Fahrzeugzulassungsverordnung dem Jugendschutzgesetz dem Jugendmedienschutz Staatsvertrag dem Prostituiertenschutzgesetz dem Gesetz zur Bekampfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschaftigung im Pass Ausweis und Meldewesen Auslanderrecht Vereins und Versammlungsrecht Waffen und Sprengstoffrecht Post Fernmelde und Verkehrswesen Datenschutz Arbeits und Sozialrecht Gewerberecht Gaststattenrecht Wasserrecht Tierschutz Umweltschutz Naturschutz und Forstwesen Jagdwesen und Fischereirecht Fur das Bussgeldverfahren gelten mit wenigen Ausnahmen die Vorschriften allgemeiner Gesetze uber das Strafverfahren namentlich die Vorschriften der Strafprozessordnung StPO des Gerichtsverfassungsgesetzes und des Jugendgerichtsgesetzes Ein Bussgeldverfahren kann neben einem Bussgeld zwischen 5 Euro und einigen Millionen Euro noch zusatzliche Sanktionen beinhalten So sind im Strassenverkehrsrecht ein Fahrverbot oder ein Eintrag im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt Bundesamt moglich In anderen Gesetzen ist die Einziehung von Gegenstanden auf die sich die Straftat oder die Ordnungswidrigkeit bezieht vorgesehen Weiterhin ist die Einziehung von Gegenstanden die zu ihrer der Ordnungswidrigkeit Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind moglich Die Person gegen die sich ein Bussgeldverfahren richtet wird als Betroffener bezeichnet gegen Kinder sind Bussgeldverfahren unzulassig Das Vorverfahren BearbeitenVerwaltungsverfahren Bearbeiten Die sachlich und ortlich zustandige Verwaltungsbehorde ermittelt gemass 53 bis 64 OWiG analog zum Ermittlungsverfahren der StA der 158 bis 169a StPO teilweise unter Zuhilfenahme der Polizei den Sachverhalt der Anlass zur Vermutung des Vorliegens einer Ordnungswidrigkeit OWi gibt Dies hat so zu geschehen dass der Lebenssachverhalt umfassend und der Realitat entsprechend ermittelt wird Sowohl entlastende als auch belastende Tatbestande sind von der Verwaltungsbehorde zu sammeln Ist der Sachverhalt hinreichend aufgeklart und der Verdacht auf eine Ordnungswidrigkeit hat sich erhartet entscheidet die Verwaltungsbehorde im Rahmen des Opportunitatsprinzipes uber die weitere Vorgehensweise Die Verwaltungsbehorde kann gemass 47 OWiG von einer Ahndung absehen gemass 56 OWiG eine Verwarnung mit oder ohne Verwarnungsgeld aussprechen oder das eigentliche Bussgeldverfahren einleiten Hierbei berucksichtigt die Verwaltungsbehorde auch eventuelle Verfolgungshindernisse wie Verjahrung oder ne bis in idem Das Verwaltungsverfahren ist nicht von Antragen abhangig kann aber auf Grund einer Anzeige entweder bei der Verwaltungsbehorde oder der Polizei erfolgen Die Anzeige ist nur ein eventueller Anstoss fur ein Verfahren es besteht kein Rechtsanspruch auf die Ahndung einer gemeldeten OWi durch die Verwaltungsbehorde Gemass 46 Abs 1 OWiG in Verbindung mit 171 StPO soll die Einstellung bzw Nichteinleitung des Verfahrens dem Anzeigenden mitgeteilt werden obwohl dieser gegen diese Entscheidung gemass 46 Abs 3 Satz 3 OWiG nichts unternehmen kann Nachdem der Sachverhalt soweit aufgeklart wurde dass sich ein begrundeter Anfangsverdacht ergibt teilt die Verwaltungsbehorde dem Betroffenen die Eroffnung der Bussgeldverfahrens mit Massgeblicher Zeitpunkt fur eventuelle Verjahrungsfristen ist gemass 31 Abs 3 Satz 1 OWiG der Zeitpunkt in dem die Handlung die eine Ordnungswidrigkeit darstellt beendet ist Das Datum des Einleitungsvermerkes in der Bussgeldakte ist fur die Verjahrungsfrist hingegen irrelevant Die Behorde ist auf Grund des Opportunitatsprinzips nicht verpflichtet ein Bussgeldverfahren einzuleiten auch wenn es einen konkreten Tatverdacht gibt Es liegt in ihrem pflichtgemassen Ermessen zu entscheiden ob die Einleitung des Bussgeldverfahrens tunlich ist Der Umfang des Verfahrens ist nicht festgelegt und wird von der Behorde selbststandig auch nach der Schwere der Vorwurfe gegen den Beteiligten festgelegt So wird bei Massen OWis wie Verkehrsdelikten ein ganzlich anderer Ermittlungsaufwand betrieben als bei schweren Verstossen gegen Umweltschutzgesetze Das Bussgeldverfahren kann auch in Teilverfahren aufgespalten und diese einzeln geahndet oder eingestellt werden Dies ist analog dem 154a StPO sogar innerhalb einer prozessualen Tat moglich Der Betroffene erfahrt uber die Einleitung eines Verfahrens grundsatzlich erst einmal nichts Die Verwaltungsbehorde kann den Betroffenen daruber informieren muss aber nicht Ausnahmen hiervon sind in den jeweiligen Spezialgesetzen wie z B 410 Abs 1 Nr 6 in Verbindung mit 397 Abs 3 AO oder 98 AufenthG geregelt Hier ist eine unterlassene Mitteilung an den Beteiligten ein Verfahrensfehler Dem Betroffenen wird in der Regel jedoch schon zu diesem Zeitpunkt die Moglichkeit des rechtlichen Gehors gegeben bevor endgultig uber die Erteilung eines Bussgeldes entschieden wird Meist wird dem Betroffenen dazu ein Anhorungsbogen ubersandt auf dem er sich zur Sache aussern kann Es steht dem Betroffenen allerdings frei ob er sich aussern will Verweigert er jede Aussage oder antwortet nicht innerhalb der von der Verwaltungsbehorde gesetzten Antwortfrist entscheidet diese anhand der Aktenlage Gegen die Verfahrenseinleitung gibt es keinen Rechtsbehelf und der Betroffene hat auch keinen Rechtsanspruch auf Information uber den Verfahrensablauf oder auf Anwesenheit bei der Beweisaufnahme Beweisfuhrung Bearbeiten Die durch die Verwaltungsbehorde gesammelten Beweise mussen verwertbar sein Insbesondere die Beweisverwertungsverbote der StPO sind von der Verwaltungsbehorde zu beachten Die Erkenntnismittel der Verwaltungsbehorde werden hierbei vom OWiG nicht naher definiert Nach allgemeiner Lehrmeinung sind im OWi Verfahren die nutzbaren Beweismittel auf die formlichen Beweismittel Zeugen Sachverstandige Urkunden Augenschein Einlassungen des Beteiligten oder auch Strengbeweismittel beschrankt da die Entscheidungen der Verwaltungsbehorde gerichtsfest sein mussen Zeugen Bearbeiten Zeugen sind Personen die Angaben uber Tatsachen im Zusammenhang mit der OWi machen konnen Diese sind sowohl aussere Begebenheiten als auch innere Kenntnisse der Zeugen selbst Die Regelungen der StPO uber Zeugen gelten gemass 46 Abs 1 OWiG in Verbindung mit 48 ff StPO entsprechend Sachverstandige Bearbeiten Sachverstandiger kann jeder sein der vermittels besonderer Sachkunde der Verwaltungsbehorde bei der Wurdigung des Sachverhaltes dienlich ist 75 80 StPO gelten analog Der Sachverstandige kann auch erst im Hauptverfahren eingeschaltet werden Eine Ablehnung des Sachverstandigen auf Grund der Besorgnis der Befangenheit ist dem Beteiligten im Vorverfahren nicht moglich Ein Sachverstandiger kann auch Zeuge sein Die Beteiligung eines Sachverstandigen ist in einigen Gesetzen z B 32 BtMG zwingend vorgeschrieben Der Sachverstandige kann ein entsprechend qualifizierter Angehoriger der Verwaltungsbehorde sein Urkunden Bearbeiten Urkunden sind alle Schriftstucke mit gedanklichem Inhalt Diese sind in der Regel im Original zur Bussgeldakte zu nehmen Technische Aufzeichnungen z B von einer automatischen Geschwindigkeitsmessanlage sind keine Urkunden sondern Augenscheinsobjekte Der Unterschied ist in der Praxis nur in der Hauptverhandlung von prozessualer Bedeutung Augenschein Bearbeiten Augenschein ist die unmittelbare Beschaffung von Erkenntnissen durch die Verwaltungsbehorde Da der Augenschein auf unmittelbare sinnliche Wahrnehmung z B Geruch verdorbenen Fleisches bei Lebensmittelkontrollen Begehung eines Unfallortes ausgelegt ist muss dieser von der entscheidenden Person wahrgenommen werden Ein Augenscheinsgehilfe kann ausgesendet werden dieser ist dann Zeuge Insbesondere das Verwarnungsverfahren grundet in der Praxis nahezu ausschliesslich auf die unmittelbare spontane Wahrnehmung durch die Entscheidende Person z B sofortige Ahndung von Verkehrs OWi durch den beobachtenden Polizeibeamten die Polizei muss dazu durch eine gesetzliche Regelung hier in der StVO ermachtigt werden oder die sofortige Ahnung von Verstossen gegen die Anleinpflicht von Hunden durch Beamte des Ordnungsamtes Protokollierte Wahrnehmungen werden als Urkunden zu den Akten genommen Einlassungen des Betroffenen Bearbeiten Die Einlassung des Betroffenen dient als grundgesetzlich garantiertes rechtliches Gehor als Beweismittel und seiner Verteidigung Die Ausserungen des Betroffenen konnen schriftlich erfolgen Mundliche Einlassungen werden protokolliert und diese Protokolle zur Akte genommen Der Betroffene ist nicht verpflichtet sich zum Sachverhalt zu aussern er muss allerdings seine Personalien zu Protokoll geben Vor einer eventuellen Vernehmung ist der Betroffene uber seine Rechte zur Aussageverweigerung Bestellung eines Verteidigers und Einbringung neuer Beweismittel aufzuklaren 136 Abs 1 StPO gem 55 OWiG reicht die blosse Anhorung Erfolgt diese Belehrung nicht ergeben sich Verwertungsverbote fur seine Einlassungen Ein Schweigen des Betroffenen darf nicht verwertet werden teilweises Schweigen des Betroffenen kann verwertet werden 1 Beweisbeschaffung Bearbeiten Die Beschaffung von Beweisen obliegt der Verwaltungsbehorde sog Amtsermittlungsgrundsatz Diese kann sie durch Amtshilfe formloses Beschaffen uber bereits vorhandene Akten aber auch Durchsetzungsmassnahmen wie richterliche Durchsuchungsbeschlusse beschaffen Gemass 46 Abs 3 OWiG sind Anstaltsunterbringungen Verhaftungen 112 f StPO vorlaufige Festnahmen 127 StPO sowie die Beschlagnahme von Sendungen die unter das Postgeheimnis des Art 10 GG fallen keine im OWi Recht gultigen Massnahmen zur Beweisbeschaffung Es gilt Beweisverbot Ebenso untersagt sind die vorlaufige Entziehung der Fahrerlaubnis 111a StPO Kontrollstellen 111 StPO Schleppnetzfahndung 163d StPO Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung 163e StPO einstweilige Unterbringung 126a StPO Rasterfahndung 98a 98b StPO und verdeckte Ermittler 110a bis 110c StPO etc Zwangsmassnahmen zur Beitreibung eines rechtskraftig verhangten Bussgeldes fallen nicht unter diese Verbote da sie nicht der Beschaffung von Beweisen dienen Korperliche Eingriffe zur Beweisgewinnung 81a StPO sind auf geringfugige Eingriffe wie die Entnahme einer Blutprobe zur Feststellung des Blutalkoholgehaltes beschrankt Eine Verbringung des Beteiligten zur Entnahme der Blutprobe ist ebenfalls erlaubt und stellt keine Festnahme dar Ebenfalls zulassig sind erforderliche Massnahmen zur Feststellung der Identitat des Beteiligten aber auch von Zeugen In der Regel geschieht dies durch einen Lichtbildausweis aber auch ein kurzfristiges Festhalten 163b Abs 1 Satz 2 StPO die Verbringung auf die Dienststelle zur Ermittlung oder Prufung der Angaben 163c StPO und die Durchsuchung der Person und Kleidung an der Korperoberflache 102 StPO sind zulassig wenn die Identitat nicht bereits anders festgestellt wurde Samtliche Massnahmen und Eingriffe der Verwaltungsbehorde unterliegen dem Verhaltnismassigkeitsprinzip Die Anfertigung von Lichtbildaufnahmen und die Abnahme von Fingerabdrucken 81b StPO gelten in der Regel als verhaltnismassig weitere erkennungsdienstliche Behandlungen wie Genanalysen hingegen nicht Beweise die entgegen oben genannter Verbote gewonnen wurden insbesondere ohne Wahrung der Verhaltnismassigkeit konnen einem Beweisverwertungsverbot unterliegen Siehe auch Beweisverwertungsverbot Bussgeldbescheid Bearbeiten Der Bussgeldbescheid ist die zentrale Form der Ahndung im OWi Verfahren Er wird von der Verwaltungsbehorde nach Anhorung des Beteiligten und Wurdigung samtlicher Umstande der Tat erlassen Der Bussgeldbescheid ist nach 2 Abs 2 Nr 2 VwVfG Ausnahmen vom Anwendungsbereich kein Verwaltungsakt im Sinne des 35 VwVfG Der Rechtsbehelf gegen den Bussgeldbescheid ist im Zwischenverfahren geregelt Form Bearbeiten Der Bussgeldbescheid bedarf der Schriftform gemass 66 und 51 Abs 2 OWiG Eine Unterschrift ist bei maschinell erstellten Schreiben entbehrlich solange die erlassende Stelle eindeutig aus dem Bussgeldbescheid hervorgeht Computerausdruck bei Verkehrsordnungswidrigkeiten Erlass Bearbeiten Erlassen wird der Bussgeldbescheid von der zustandigen Person in der ortlich und sachlich zustandigen Behorde Als erlassen gilt der Bussgeldbescheid wenn er mit einem Datum versehen und in den Geschaftsgang gegeben wurde Eine Zustellung des Bescheides ist gemass 51 OWiG hingegen keine Voraussetzung Wird der Bescheid automatisiert erstellt so liegt der Erlass im Ausdruck und in der nachfolgenden Weitergabe des Bescheides Anforderungen Bearbeiten Nach 66 Abs 1 und 2 OWiG wird inhaltlich vom Bussgeldbescheid die genaue Angabe der Person naturliche oder auch juristische des Betroffenen und der Nebenbeteiligten verlangt Verwechslungen mussen ausgeschlossen sein Ist ein Bescheid an mehrere Beteiligte gerichtet so muss aus dem Bescheid zusatzlich hervorgehen welcher Vorwurf sich auf welchen Beteiligten bezieht Ist der Behorde ein Verteidiger benannt worden so ist dieser mit Name und Anschrift Kenntnis der Verwaltungsbehorde vorausgesetzt aufzufuhren Die geahndete Tat ist so prazise wie moglich unter Angabe von Ort und Zeit der Begehung anzugeben Die gesetzlichen Bestimmungen die zum Erlass des Bussgeldbescheides gefuhrt haben sind ebenso aufzufuhren wie bei mehreren Verstossen unter Nennung der 19 und 20 OWiG ob es sich um Tateinheit oder Tatmehrheit handelt Fur die Beschreibung des tatsachlichen Vorganges ist es hinreichend dass der konkrete Lebensabschnitt eindeutig erkennbar ist 2 Ist die Beschreibung nicht hinreichend ist der Bussgeldbescheid rechtswidrig aber wirksam Eine Nichtigkeit des Bescheides liegt dann vor wenn das vorgeworfene Verhalten nicht mehr von anderen Moglichkeiten unterschieden werden kann Diese Nichtigkeit kann nicht durch einen Anderungsbescheid in dem Konkretisierungen nachgeschoben werden geheilt werden 3 Das Mass der Bestimmtheit der Vorwurfe richtet sich auch nach der Schwere der Vorwurfe Je schwerer die Vorwurfe sind desto genauer muss die Tat beschrieben sein Wenn eine Tat vorsatzlich und fahrlassig begehbar ist dann ist die Form der Begehung mitzuteilen Im Strassenverkehrsrecht wird bei fehlender Angabe von Fahrlassigkeit ausgegangen 4 Die Beweismittel sind ebenfalls zu bezeichnen Hier reicht es aus die wichtigsten Beweismittel aufzufuhren Sind diese Beweismittel Personen Zeugen oder Sachverstandige so sind diese mit Name und Adresse anzugeben Die Rechtsfolgen Bussgeld und Nebenfolgen z B Verfall sind unter Angabe der einschlagigen Vorschriften anzugeben Die Verwaltungsbehorde hat den Beteiligten gemass 66 Abs 2 OWiG uber seine Rechtsbehelfsrechte die Moglichkeit der Reformatio in peius die Zahlungsfrist den Zahlungsort in der Regel Bankverbindung die Moglichkeit von Zahlungserleichterungen Stundung Ratenzahlung und die Folgen der Saumnis hinzuweisen In manchen Sondergesetzen sind daruber hinausgehende Belehrungspflichten vorgesehen z B 33a BaWuJagdG uber die Dauer des Jagdverbotes oder 25 Abs 8 StVG der Beginn eines Fahrverbotes Die Kostenentscheidung nach 105 Abs 1 OWiG in Verbindung mit 464 Abs 1 465 StPO ist der letzte Pflichtbestandteil des Bussgeldbescheides Die Kosten tragt stets der Betroffene Eine Begrundung fur die Entscheidung der Behorde ist ausdrucklich nicht vorgeschrieben Sie kann im Einzelfall aber tunlich sein um dem Beteiligten das Nachvollziehen der Entscheidung der Verwaltungsbehorde zu ermoglichen denn Ziel eines Bussgeldbescheides ist stets eine Verhaltensanderung des Beteiligten Zustellung Bearbeiten Der Bussgeldbescheid ist dem Betroffenen gemass 51 Abs 2 OWiG zuzustellen Dies geschieht in der Praxis in der Regel mit Postzustellungsurkunde deren Kosten ebenfalls der Betroffene zu zahlen hat Die Art der Zustellung richtet sich im Einzelnen nach 51 Abs 1 Satz 1 OWiG in Verbindung mit 3 bis 6 VwZG bzw dem einschlagigen Landesrecht bei Bussgeldbescheiden durch Landesbehorden Bei juristischen Personen ist an die vertretungsberechtige Person zuzustellen 51 Abs 1 OWiG in Verbindung mit 7 Abs 2 und 3 VwZG Wurde dem Betroffenen ein Verteidiger bestellt oder befindet sich die Vollmacht des gewahlten Verteidigers bei den Akten so reicht die Zustellung an diesen nach 51 Abs 3 Satz 1 OWiG aus Die Einspruchsfrist beginnt im Zeitpunkt der Zustellung Sollte ein Bussgeldbescheid irrtumlich doppelt zugestellt werden so gilt der spatere Zustellungszeitpunkt als Fristbeginn 51 Abs 4 OWiG Einzelnachweise Bearbeiten BGH NJW 2002 2260 BayOblG NZV 1998 515 BGHSt 23 336 341 342 Personenverwechslung OLG Celle VRS 97 258 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4137629 8 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bussgeldverfahren amp oldid 237114206