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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Die Durchsuchung im Rechtssinne ist das Absuchen einer Person oder einer Sache nach Gegenstanden oder zum Auffinden von Personen Sie ist ein Instrument der Strafverfolgung des vollzuges sowie der Gefahrenabwehr und der Zwangsvollstreckung Korperliche Durchsuchung durch die PolizeiDie Durchsuchung von Personen ist abzugrenzen von der Untersuchung von Personen bei der Durchsuchung werden die Kleidung der Person sowie die Korperoberflache und die problemlos zuganglichen Korperoffnungen abgesucht z B Mund Nase und Ohren Eine Untersuchung hingegen bezieht sich auf das Korperinnere Mageninhalt o A sowie den Genitalbereich Eine Untersuchung ist im Vergleich zur Durchsuchung nur unter stark eingeschrankten Voraussetzungen moglich da sie deutlich starker in die Rechte des Betroffenen eingreift In Abgrenzung zur Ausubung von blossen Betretungs Besichtigungs und Kontrollrechten kennzeichnet die Durchsuchung das zielgerichtete Suchen 1 Durchsuchen ist alles sorgfaltig untersuchen durchforschen um etwas aufzufinden 2 So schreibt das Bundesverfassungsgericht BVerfG in Bezug auf Wohnungen Dabei ist fur den Begriff der Durchsuchung kennzeichnend das ziel und zweckgerichtete Suchen staatlicher Organe nach Personen oder Sachen oder zur Ermittlung eines Sachverhalts um etwas aufzuspuren was der Inhaber der Wohnung von sich aus nicht offenlegen oder herausgeben will 3 Bei der Hausdurchsuchung sind in Deutschland das Grundrecht des Art 13 Grundgesetz uber die Unverletzlichkeit der Wohnung und in Osterreich Art 9 des Staatsgrundgesetzes uber die Unverletzlichkeit des Hausrechts zu beachten Inhaltsverzeichnis 1 Auswahl des Rechtsgebietes 2 Strafprozessuale Durchsuchung 2 1 Allgemeines 2 2 Durchsuchung beim Verdachtigen 102 StPO 2 3 Durchsuchung bei anderen Personen 103 StPO 2 4 Zustandigkeit Richtervorbehalt sowie Form und Inhalt der Anordnung 2 5 Verfahren 2 6 Kritik 3 Durchsuchung im Gefahrenabwehrrecht 3 1 Rechtsgrundlage 3 2 Verfahren und Voraussetzungen 3 3 Hausdurchsuchung 4 Zwangsvollstreckung 5 Rechtsbehelfe 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseAuswahl des Rechtsgebietes Bearbeiten Hauptartikel Doppelfunktionale Massnahme Umstritten ist ob sich Rechtmassigkeit und Verwertbarkeit der gefundenen Dinge nach dem Gefahrenabwehrrecht oder nach dem Strafprozessrecht bestimme wenn eine Durchsuchung durch die Polizei sowohl die Abwehr einer Gefahr oder der Beseitigung einer Storung als auch der Strafverfolgung diene 4 Mogliche Durchsuchungsobjekte sind jedoch identisch Wohnung andere Raume und sonstige Sachen der anderen Person sowie diese selbst Strafprozessuale Durchsuchung BearbeitenAllgemeines Bearbeiten Rechtsgrundlage fur eine Durchsuchung im Rahmen der Strafverfolgung sind die 102 bis 110 der Strafprozessordnung StPO Die Durchsuchung dient folgenden Zwecken der Ergreifung eines Taters oder Teilnehmers einer Straftat Ergreifungsdurchsuchung der Auffindung von Beweismitteln Ermittlungsdurchsuchung der Beschlagnahme von Verfalls oder Einziehungsgegenstanden vgl 111b Abs 4 StPO Das Ergreifen bezeichnet dabei jede zulassige Festnahme selbst wenn es dazu nur kurzfristig notig ist den Verdachtigen festzuhalten und gleich aufgrund welcher Rechtsgrundlage z B 81 112 127 230 Abs 2 oder 457 StPO 5 Fur die Strafvollstreckung gegenuber dem Verurteilten ist 102 StPO nach 457 Abs 3 Satz 1 StPO entsprechend anwendbar soweit die Durchsuchung fur die Ergreifung des Verurteilten oder um das Auffinden von Beweisen zum Feststellen seines Aufenthaltsortes notig ist 6 Aufgefundene Beweismittel konnen nach den 94 ff StPO sichergestellt oder beschlagnahmt werden gleiches gilt fur Verfalls und Einziehungsgegenstande Die Durchsuchung kann sowohl beim Verdachtigen 102 StPO als auch bei anderen Personen stattfinden 103 StPO wobei jeweils der Grundsatz der Verhaltnismassigkeit zu beachten ist 7 Besonders hohe Anforderungen an die Verhaltnismassigkeit ergeben sich wenn Kanzleiraume von Rechtsanwalten und Strafverteidigern 8 sowie Redaktionsraume 9 durchsucht werden Durchsuchung beim Verdachtigen 102 StPO Bearbeiten Voraussetzung fur eine Durchsuchung beim Verdachtigen sind zureichende tatsachliche Anhaltspunkte dass eine bestimmte Straftat verubt wurde und aufgrund kriminalistischer Erfahrung die Vermutung besteht dass der Zweck der Durchsuchung s o erreicht werden kann konkretisierter Anfangsverdacht 102 StPO aber noch kein hinreichender Tatverdacht 10 11 Das Gewicht des Eingriffs verlangt Verdachtsgrunde die uber vage Anhaltspunkte und blosse Vermutungen hinausreichen 12 Anders als fur die Durchsuchung bei anderen Personen reicht es bei der Durchsuchung beim Verdachtigen dass die allgemeine Aussicht besteht irgendwelche relevanten Beweismittel zu finden 13 Fur die Durchsuchung beim Verdachtigen kann diese Aussicht auch nahe liegen Ist eine Person einer Straftat verdachtig so ist es bereits nach der Lebenserfahrung in gewissem Grade wahrscheinlich dass bei dieser Person Beweisgegenstande zu finden sind die zur Prufung der Verdachtsannahme beitragen konnen Durch die Verknupfung des personenbezogenen Tatverdachts mit einem eher abstrakten Auffindeverdacht wird ein ausreichender Eingriffsanlass geschaffen 14 15 Bei einer Durchsuchung zur Ergreifung muss ein Verdachtsgrad gegeben sein der fur einen Freiheitsentzug notig ware also regelmassig dringender Tatverdacht vgl 127 Abs 2 112 Abs 1 StPO 16 Objekt der Durchsuchung konnen die Wohnung sogenannte Hausdurchsuchung andere Raumlichkeiten sonstige Sachen des Verdachtigen sowie der Verdachtige selbst sein Hier ist einerseits zu beachten dass die Wohnung von Art 13 geschutzt ist andererseits der Begriff der Wohnung im Sinne von Artikel 13 des Grundgesetzes ganz uberwiegend recht weit verstanden wird Er umfasst zur Gewahrleistung einer raumlichen Sphare in der sich das Privatleben ungestort entfalten kann alle Raume die der allgemeinen Zuganglichkeit durch eine Abschottung entzogen und zur Statte privaten Wirkens gemacht sind 17 Dies ist auch im Rahmen der Durchsuchung zu beachten 18 Hierzu gehoren alle privat oder beruflich 19 genutzten nicht allgemein zuganglichen Raume Eine vorubergehende Nutzung z B bei Hotelzimmern ist ebenfalls ausreichend 20 Sonstige Raumlichkeiten und keine Wohnung im Sinne des Grundgesetzes stellen die Haftraume einer Justizvollzugsanstalt dar 21 Ausserdem kann der Verdachtige selbst durchsucht werden dies schliesst eine Durchsuchung der getragenen Kleidung wie auch der Korperoberflache mit ein nach wohl herrschender Meinung auch naturliche Korperoffnungen z B die Mundhohle 22 23 24 Ebenso konnen sonstige Sachen des Verdachtigen z B Handtasche oder Fahrzeug Gegenstand der Durchsuchung sein Dies ist grundsatzlich unabhangig davon ob sie im Eigentum des Verdachtigen stehen sofern er sie mit sich fuhrt 25 bzw sie sonst in seinem Gewahrsam stehen 26 Zu den einer Durchsuchung nach 102 103 StPO unterworfenen Sachen gehoren grundsatzlich auch IT Systeme die zum Auslesen auch in Betrieb genommen werden durfen 27 28 Nach herrschender Meinung nicht unter 102 103 StPO fallt dagegen die verdeckte von Ferne durchgefuhrte Online Durchsuchung 29 Denn 102 StPO erlaubt nicht eine auf heimliche Ausfuhrung angelegte Durchsuchung 30 Angeordnet werden kann allerdings die Durchsuchung des bzw beim Internetprovider s je nach strafrechtlicher Verantwortung bzw Zurechnung des Providers nach 102 oder 103 StPO 31 Es liegt in der Beschlagnahme von E Mails beim Provider kein Eingriff in das Wohnungsgrundrecht des Empfangers vor nur in das des Providers wohl aber in das Fernmeldegeheimnis des Empfangers der E Mails dieses Grundrecht werde allerdings durch die Vorschriften der StPO uber die Beschlagnahme wirksam eingeschrankt 32 Durchsuchung bei anderen Personen 103 StPO Bearbeiten Die Durchsuchung bei anderen Personen gemass 103 ermoglicht Durchsuchungen bei nichtverdachtigen Dritten 33 oder aus sonstigem Grunden nicht strafrechtlich Verantwortlichen Strafunmundige oder solche mit sonstigem Straf oder Schuldausschliessungsgrund 34 Gleichzeitig erfordert diese Norm aber einen Beschuldigten in einem schon existierenden oder durch die Durchsuchung eroffneten Ermittlungsverfahren 33 Hinsichtlich des Begriffs der Durchsuchung der Durchsuchungzwecke und Durchsuchungsobjekte gilt das Gleiche wie bei der Durchsuchung beim Verdachtigen 33 Eine Durchsuchung gemass 103 Abs 1 Satz 1 StPO kann nur bei Vorliegen strengerer Voraussetzungen erfolgen 35 Entweder mussen die die Durchsuchung stutzenden Erkenntnisse den vertretbaren Schluss zulassen der Beschuldigte konnte sich in den zu durchsuchenden Raumen befinden 36 oder es muss die Annahme begrundet erscheinen Spuren oder Beweismittel konnten sich bei dem Durchsuchungsobjekt befinden 37 Dabei ist im Gegensatz zur Durchsuchung beim Verdachtigen nicht ausreichend dass die allgemeine Aussicht besteht irgendwelche relevanten Beweismittel zu finden 38 Stattdessen rechtfertigt nur die Suche nach individualisierten Beweismitteln die Durchsuchung beim Nichtverdachtigen 38 Diese mussen so im Durchsuchungsbeschluss konkretisiert sein dass weder bei dem Betroffenen noch bei dem die Durchsuchung vollziehenden Beamten Zweifel uber die zu suchenden und zu beschlagnahmenden Gegenstande entstehen konnen 38 39 Gemass 103 Abs 1 Satz 2 StPO ist beim Nichtverdachtigen eine Durchsuchung von Wohnungen und anderen Raumen auch dann zulassig wenn sich diese in einem Gebaude befinden von dem auf Grund von Tatsachen anzunehmen ist dass sich der Beschuldigte der dringend verdachtig ist eine Straftat nach 89a StGB Vorbereitung einer schweren staatsgefahrdenden Gewalttat oder nach 129a StGB Bildung terroristischer Vereinigungen auch in Verbindung mit 129b StGB kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland begangen zu haben in ihm aufhalt sogenannte Gebaudedurchsuchung Gemass 103 Abs 2 StPO gelten diese engeren Voraussetzungen des Abs 1 aber nicht fur Raume in denen der Beschuldigte ergriffen worden ist oder die er wahrend der Verfolgung betreten hat Wenn der Beschuldigte oder Verurteilte in den Raumen ergriffen wurde oder feststeht dass er sie wahrend der Verfolgung betreten hat ist die Durchsuchung an dem weniger strengen Massstab der Durchsuchung beim Verdachtigen zu messen 40 Zustandigkeit Richtervorbehalt sowie Form und Inhalt der Anordnung Bearbeiten Die Anordnung der Durchsuchung wird durch den Richter bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft oder ausser bei der Gebaudedurchsuchung durch ihre Ermittlungspersonen vorgenommen 105 Abs 1 165 StPO Vor Erhebung der Klage ist der zustandige Richter der Ermittlungsrichter nach Klageerhebung das mit der Sache befasste Gericht 162 StPO 33 Ersetzt werden kann die Anordnung durch eine Einwilligung diese darf jedoch nicht auf Irrtum 41 oder gar Tauschung beruhen 42 Daher ist eine vorhergehende Belehrung notig wenn die Voraussetzungen einer sofortigen Anordnung der Durchsuchung nicht vorliegen zum Beispiel eine Anordnung nur durch den Richter moglich ware im Einzelnen streitig 43 41 Die Anordnung kann nach herrschender Meinung ohne besondere Form also mundlich telefonisch 44 per Fax per E Mail oder schriftlich ergehen 45 Der Richter sollte sie jedoch schriftlich abfassen Um den aus dem Recht auf effektiven Rechtsschutz erwachsenen Dokumentations und Begrundungpflichten zu genugen mussen die Grundlagen der Entscheidung in den Akten niedergelegt werden 45 Insbesondere mussen um eine wirksame gerichtliche Uberprufung der Annahme von Gefahr im Verzug zu ermoglichen bei nicht richterlichen Anordnungen von Verfassungs wegen sowohl das Ergebnis als auch die Grundlagen der Entscheidung in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Durchsuchungsmassnahme in den Ermittlungsakten dargelegt werden 46 47 Eine der Anordnung vorhergehende Anhorung des zu Durchsuchenden ist entbehrlich 33 Abs 4 StPO 48 nur fur die Durchsuchung von Nichtverdachtigen sollen nach einer Ansicht 49 Ausnahmen bestehen Aus Grunden des Rechtsschutzes ist dem zu Durchsuchenden jedoch der Anordnungsbeschluss bei Vollziehung der Durchsuchung in der Regel vollstandig mitzuteilen 48 In Ausnahmefallen kann dies unterbleiben wenn die Gefahrdung des Untersuchungszweckes oder schutzwurdige Belange des Beschuldigten entgegenstehen 48 Nach Klageerhebung ist die Staatsanwaltschaft vor der Anordnung der Durchsuchung anzuhoren 50 Der Begriff der Gefahr im Verzug ist jedenfalls bei Wohnungen nach Art 13 Grundgesetz 46 eng auszulegen Die Anordnung durch den Richter ist der Regelfall die Anordnung durch die Ermittlungsbehorden Staatsanwaltschaft und Ermittlungspersonen ist die Ausnahme 51 52 Die Eilkompetenz der Ermittlungsbehorden fur eine Durchsuchungsanordnung wegen Gefahr im Verzug endet regelmassig wenn sich der zustandige Richter mit der Sache befasst 53 Die Justizbehorden haben die organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen damit ein Richter auch regelmassig erreichbar ist 46 54 Daraus folgt die Notwendigkeit eines richterlichen Bereitschaftsdienstes fur die Zeiten ausserhalb der normalen Dienstzeiten jedenfalls ausserhalb der Nachtzeit 55 An Gerichten an denen auch zur Nachtzeit vermehrt Durchsuchungen angeordnet werden soll der Notdienst auch die Nachtzeit umfassen 55 Die Kontaktaufnahme mit dem zustandigen Richter muss stets versucht werden sofern nicht Nachtzeit ist und zulassigerweise kein richterlicher Notdienst fur diese Zeit eingerichtet ist 56 Wegen des Eingriffs in die Privatsphare der Betroffenen legt das Bundesverfassungsgericht BVerfG hohe Massstabe an den Inhalt der Durchsuchungsanordnung Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient dazu die Durchfuhrung der Massnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten 57 Die Anordnung muss daher die Straftat bezeichnen deren Begehung Anlass fur die Durchsuchung gibt Daruber hinaus sind tatsachliche Angaben uber den Tatvorwurf zu machen soweit nicht dadurch der Untersuchungszweck gefahrdet wurde 58 59 Weiterhin sind der Zweck und das Ausmass der Durchsuchung zu benennen 60 Dient die Durchsuchung dem Auffinden von Beweismitteln so sind diese soweit moglich ggfs annaherungsweise durch Beispiele zu bezeichnen 60 61 Ein Durchsuchungsbeschluss ist nicht fur immer gultig Das Bundesverfassungsgericht nimmt diesbezuglich eine Dauer von einem halben Jahr an 62 in der Literatur wird dies als Zeitraum von sechs Monaten angesehen 63 64 Innerhalb dieses Zeitraums muss die Durchsuchung vollzogen sein sofern die Anordnung nicht richterlich bestatigt 65 wurde 66 Nach wohl herrschender Meinung sind Durchsuchungen zur Ergreifung des Verdachtigen bzw Verurteilten in dessen Raumlichkeiten stets und ohne besondere Durchsuchungsanordnung aufgrund des Haft Vorfuhrungs oder Unterbringungsbefehls zulassig 67 68 bei Flucht ist keine neue Ausfertigung notwendig Die Durchsuchungsanordnung wird von der Staatsanwaltschaft bzw in deren Auftrag von ihren Ermittlungspersonen gem 152 GVG vollstreckt 36 Abs 2 Satz 1 StPO 69 nbsp Durchsuchungsbeschluss Amtsgericht MunchenVerfahren Bearbeiten Zu einer Durchsuchung von Wohnraumen von Geschaftsraumen oder eines befriedeten Besitztums sind ein Gemeindebeamter oder zwei Mitglieder der Gemeinde als Zeugen hinzuzuziehen wenn nicht der Richter oder Staatsanwalt selbst an der Durchsuchung teilnimmt 105 Abs 2 StPO Auf dieses Recht kann der Betroffene verzichten wenngleich die Zeugen auch die durchsuchenden Beamten vor ungerechtfertigten Beschuldigungen schutzen sollen 70 71 Die Durchsuchung dieser Raumlichkeiten ist zur Nachtzeit unzulassig es sei denn der Beschuldigte wird auf frischer Tat verfolgt es besteht Gefahr im Verzug oder die Durchsuchung dient der Wiederergreifung eines entwichenen Gefangenen 104 Abs 1 StPO Die Nachtzeit dauert nach dem 104 Abs 3 StPO von 21 00 bis 6 00 Uhr Ein Verstoss gegen die Bestimmungen uber die Hinzuziehung von Zeugen 72 wie auch gegen die zur Durchsuchungszeit 73 74 macht die Durchsuchung rechtswidrig fuhrt aber nicht zu einem Verwertungsverbot Die Massnahmen der Beamten sind von den Betroffenen zu dulden und konnen ggf auch zwangsweise durchgesetzt werden Eine vorubergehende Festnahme des Storers fur die Dauer der Massnahme ist gemass 164 StPO zulassig Der Inhaber der zu durchsuchenden Raumlichkeiten hat ein Anwesenheitsrecht nach 106 Abs 1 Satz 1 StPO wobei gemass Satz 2 im Falle seiner Abwesenheit ein Vertreter hinzugezogen werden soll Die Durchsicht von bei der Durchsuchung aufgefundenen Papieren ist dem Staatsanwalt vorbehalten der diese Aufgabe jedoch auf seine Ermittlungspersonen ubertragen kann 110 Abs 1 StPO Nach Beendigung der Massnahme ist dem Betroffenen auf Verlangen eine schriftliche Mitteilung uber den Grund der Durchsuchung zu machen und ein Verzeichnis uber die beschlagnahmten Gegenstande zu ubergeben 107 StPO Dies erfolgt in der Regel auch ohne ausdruckliches Verlangen durch Ubergabe einer Ausfertigung der Durchsuchungsanordnung soweit diese schriftlich vorliegt und einer Durchschrift der Niederschrift in der die beschlagnahmten Gegenstande aufgefuhrt werden Zufallsfunde die auf andere Straftaten hinweisen und nicht der Genehmigung der Durchsuchung zugrunde lagen konnen gemass 108 StPO beschlagnahmt werden Die Wohnungsdurchsuchung ist wenn sie der Strafverfolgung dient eine offene Ermittlungsmassnahme Das heisst sie ist in Anwesenheit des Beschuldigten durchzufuhren Eine nicht offen durchgefuhrte Durchsuchung kann rechtswidrig sein Verstosse konnen zu Beweisverwertungsverboten fuhren Moglicherweise kann sogar ein Notwehrrecht entstehen Mit dieser Frage setzte sich der Zweite Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 3 November 2011 2 StR 375 11 auseinander Rn 19 21 75 Dem dort entschiedenen Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde Es sollte eine Durchsuchung bei einem Angeklagten stattfinden der mit behordlicher Erlaubnis uber Schusswaffen verfugte Deswegen sollte ein Spezialeinsatzkommando eingesetzt werden um gewaltsam in das Haus des Angeklagten einzudringen diesen im Schlaf zu uberraschen eine stabile Lage herzustellen und eine ungestorte Durchsuchung zu ermoglichen Der Angeklagte befurchtete einen Angriff einer rivalisierenden Rockergruppe weswegen er auf die Polizei schoss die er fur die rivalisierenden Rocker hielt Nach dieser Entscheidung des Bundesgerichtshof ist zweifelhaft ob 102 StPO eine Rechtsgrundlage fur eine verdeckte Durchsuchung sein kann Nach dem Bundesgerichtshof ist ebenfalls fraglich ob praventive Regeln des Polizeirechts das Verfahren der Strafprozessordnung abandern konnen Er liess jedoch diese Frage da nicht entscheidungserheblich offen Kritik Bearbeiten Nachdem Anfang des 21 Jahrhunderts zur Terrorismusbekampfung auch in Deutschland die Befugnisse von Ermittlungsbehorden ausgeweitet wurden entspann sich eine gesellschaftliche Debatte uber Grundrechte im Rahmen derer auch die Hausdurchsuchung Diskussionsgegenstand wurde Der Richter des Bundesverfassungsgerichts Rudolf Mellinghoff kritisierte in einem Zeitungsinterview dass viele Durchsuchungen rechtswidrig seien und ohne ausreichenden Tatverdacht oder sogar zu Zwecken der Einschuchterung und Disziplinierung erfolgen wurden Um das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung stehe es leider nicht so gut was auch der hohe Anteil rechtswidriger Hausdurchsuchungen bei den erfolgreichen Verfassungsbeschwerden zeige 76 Im Zentrum steht dabei haufig der Rechtsgrundsatz der Verhaltnismassigkeit Auch vom bekannten Strafverteidiger Udo Vetter wird regelmassig Kritik an Wohnungsdurchsuchungen geaussert und gefordert dass ein automatisches Beweisverwertungsverbot fur bei rechtswidrigen Durchsuchungen gefundene Beweismittel eingefuhrt werden musse Ansonsten bestehe kein Anreiz fur die verantwortlichen Beamten die Grundrechte der Beschuldigten zu achten da rechtswidrige Handlungen regelmassig keine dienstrechtlichen oder anderen personlichen Konsequenzen hatten und Gerichte fast nie Beweisverwertungsverbote verhangen wurden 77 Durchsuchung im Gefahrenabwehrrecht BearbeitenIn diesem Abschnitt fehlen noch folgende wichtige Informationen Gemeinsamkeiten mit der StPO Durchsuchung z B fur die Polizei Bayern Art 23 und 24 Polizeiaufgabengesetz 06 29 17 Jul 2017 CEST Hilf der Wikipedia indem du sie recherchierst und einfugst Rechtsgrundlage Bearbeiten Auf dem Gebiet des Gefahrenabwehrrechts haben die Lander die Gesetzgebungskompetenz Die Rechtsgrundlage bestimmt sich nach dem Landesrecht und ist je nach Bundesland unterschiedlich Verfahren und Voraussetzungen Bearbeiten Von der Zustandigkeit der Bundespolizei abgesehen bestimmt sich die Rechtmassigkeit gefahrenabwehrrechtlicher Durchsuchungen nach Landesrecht Die Regelungen unterscheiden sich im Detail weisen aber ubereinstimmend folgende Merkmale auf Durchsuchungen bedurfen grundsatzlich eines konkreten Anlasses in Form einer Gefahr Durchsuchungen von Personen sind grundsatzlich von Amtspersonen gleichen Geschlechts vorzunehmen Durchsuchungen sind auf das notwendige Mass zu beschranken Untersuchungen sind nur bei Gefahr fur Leib oder Leben zulassigIm Polizei und Ordnungsrecht der einzelnen Bundeslander finden sich besondere gesetzliche Grundlagen fur Durchsuchungen durch die Polizei und Ordnungsbehorden Hausdurchsuchung Bearbeiten Das Polizei und Ordnungsrecht der Lander kann sich hinsichtlich der Voraussetzungen einer Wohnungsdurchsuchung stark voneinander unterscheiden Gemeinsamkeiten bestehen unter anderem darin dass eine Wohnung zur Abwehr fur eine Gefahr fur Leib oder Leben oder die Freiheit einer Person zur Verhutung von Straftaten zur Ingewahrsamnahme einer Person zur Sicherstellung von Gegenstandenbetreten und durchsucht werden kann Beispiele Bundesland RechtsgrundlageBaden Wurttemberg 36 PolG 78 Bayern Art 23 79 Hamburg 15 SOG 80 Hessen 38 HSOG 81 Nordrhein Westfalen 39 PolG NRW 82 Rheinland Pfalz 20 POG 83 Nach Art 13 Abs 2 Grundgesetz kann eine Wohnung nur nach einer richterlichen Anordnung Durchsuchungsbeschluss durchsucht werden Eine Ausnahme sieht Art 13 Abs 2 Grundgesetz bei Gefahr im Verzug vor In diesem Fall kann eine Wohnung ohne richterlichen Beschluss durchsucht werden 84 Der Polizeivollzugsdienst kann bei Vorliegen der Voraussetzungen des unmittelbaren Zwangs diesen anwenden um in die Wohnung zu gelangen gewaltsames Offnen einer Wohnung Zwangsvollstreckung BearbeitenDie Rechtsgrundlage fur eine Durchsuchung der Wohnung und d er Behaltnisse des Schuldners ist nach dem Zwangsvollstreckungsrecht 758 ZPO Fur eine Wohnungsdurchsuchung im Rahmen der Zwangsvollstreckung ist nach 758a ZPO eine besondere richterliche Anordnung erforderlich sofern nicht die Einholung der Anordnung den Erfolg der Durchsuchung gefahrden wurde Denn nach 13 Abs 2 GG zulassig ist die Durchsuchung einer Wohnung ohne richterliche Erlaubnis nur dann wenn Gefahr im Verzug ist 85 Dies ist auch bei einer Durchsuchung im Rahmen einer Zwangsvollstreckung nur dann der Fall wenn die vorherige Einholung der richterlichen Anordnung den Erfolg der Durchsuchung gefahrden wurde 86 Rechtsbehelfe BearbeitenIn diesem Artikel oder Abschnitt fehlen noch folgende wichtige Informationen Rechtsbehelfe gegen Durchsuchung im Sinne des Polizeirechts fehlen Hilf der Wikipedia indem du sie recherchierst und einfugst Die strafprozessuale Durchsuchungsanordnung des Richters und fur die Staatsanwaltschaft auch die Nichtanordnung kann mit der Beschwerde nach 304 StPO angefochten werden 87 Die Beschwerde gegen eine richterliche Durchsuchungsanordnung darf nicht allein deswegen weil sie vollzogen ist und die Massnahme sich deshalb erledigt hat unter dem Gesichtspunkt prozessualer Uberholung als unzulassig verworfen werden 88 Gegen Durchsuchungsanordnungen der Staatsanwaltschaft und ihrer Ermittlungspersonen ist eine richterliche Entscheidung analog 98 Abs 2 Satz 2 StPO moglich 89 diese wird nach Abschluss der Massnahme auf die Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit gerichtet 90 Bei der Wohnungs Durchsuchung im Rahmen der Zwangsvollstreckung nach Zivilprozessrecht ist gegen das ggf selbstandige Vorgehen des Gerichtsvollziehers bzw gegen die Art und Weise seiner Zwangsvollstreckung die Erinnerung nach 766 ZPO statthaft 85 91 Gegen die richterliche Anordnung der Wohnungsdurchsuchung ist nach herrschender Meinung 92 93 94 mit der sofortigen Beschwerde nach 793 ZPO vorzugehen nach anderer Ansicht jedenfalls bei nicht erfolgter vorheriger Anhorung des Schuldners ebenfalls mit Erinnerung Welcher Rechtsweg und damit welche Rechtsbehelfe gegeben sind kann insbesondere schwer zu bestimmen sein bei doppelfunktionalen Massnahmen also solchen Durchsuchungen die sowohl der Abwehr von Gefahren als auch der Verfolgung bereits begangener Taten dienen konnten bzw bei denen die Voraussetzungen beider gegeben sind Literatur BearbeitenTido Park Handbuch Durchsuchung und Beschlagnahme mit Sonderteil zur Unternehmensdurchsuchung 2 Aufl C H Beck Munchen 2009 ISBN 978 3406595646 Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Hausdurchsuchung Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Christoph Burchard Rauber oder Gendarm Notwehr gegen unangekundigte Hausdurchsuchungen im Spiegel deutsch amerikanischer Rechtsvergleichung 1 Sebastian Wohlwend Die Durchsuchung gerade bei Dritten nach 103 Abs 1 S 1 StPO 2 Einzelnachweise Bearbeiten Sigrid Hegmann in BeckOK StPO mit RiStBV und MiStra Graf 39 Edition Stand 1 Januar 2021 StPO 102 vor Rn 1 Michael Tsambikakis in Lowe Rosenberg Die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz In Grosskommentare der Praxis De Gruyter 2019 StPO 102 Rn 1 unter Berufung auf Grimm Deutsches Worterbuch Band 2 1860 S 1699 BVerfG Beschluss vom 16 Juni 1987 Az 1 BvR 1202 84 NJW 1987 2499 beck online Uberblick bei Michael Tsambikakis in Lowe Rosenberg Die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz In Grosskommentare der Praxis De Gruyter 2019 StPO 105 Rn 24a Michael Tsambikakis in Lowe Rosenberg Die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz In Grosskommentare der Praxis De Gruyter 2019 StPO 102 Rn 19 Michael Tsambikakis in Lowe Rosenberg Die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz In Grosskommentare der Praxis De Gruyter 2019 StPO 102 Rn 4 BVerfG Beschluss vom 10 November 2017 Az 2 BvR 1775 16 Volltext BVerfG Beschluss vom 6 November 2014 Az 2 BvR 2928 10 Volltext BVerfG Beschluss vom 1 Februar 2005 Az 1 BvR 2019 03 Volltext Michael Huber Grundwissen Strafprozessrecht Durchsuchung Juristische Schulung JuS 2013 S 408 beck online BGH Beschluss vom 9 Februar 2021 StB 9 20 StB 10 20 BVerfG Beschluss vom 7 September 2006 2 BvR 1219 05 Sigrid Hegmann in BeckOK StPO mit RiStBV und MiStra Graf 39 Edition Stand 1 Januar 2021 StPO 102 Rn 1 BVerfG Beschluss vom 28 April 2003 2 BvR 358 03 NJW 2003 2669 2670 Michael Tsambikakis in Lowe Rosenberg Die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz In Grosskommentare der Praxis De Gruyter 2019 StPO 102 Rn 23 durch Zitierung der Passage aus dem Beschluss des BVerfG Michael Tsambikakis in Lowe Rosenberg Die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz In Grosskommentare der Praxis De Gruyter 2019 StPO 102 Rn 17 BGH Urteil vom 24 Juli 1998 3 StR 78 98 Michael Tsambikakis in Lowe Rosenberg Die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz In Grosskommentare der Praxis De Gruyter 2019 StPO 102 Rn 29 BVerfG Beschluss vom 28 April 2003 2 BvR 358 03 Rn 14 NJW 2003 2669 beck online Zitat Der Schutz des Art 13 Abs 1 GG erstreckt sich auch auf geschaftlich genutzte Raume die nicht allgemein zuganglich sind Michael Tsambikakis in Lowe Rosenberg Die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz In Grosskommentare der Praxis De Gruyter 2019 StPO 102 Rn 30 BVerfG Beschluss vom 30 Mai 1996 2 BvR 727 94 2 BvR 884 942 BvR 727 942 BvR 884 94 BeckRS 1996 12523 beck online OLG Celle Urteil vom 5 November 1996 3 Ss 140 96 NJW 1997 2463 Sigrid Hegmann in BeckOK StPO mit RiStBV und MiStra Graf 39 Edition Stand 1 Januar 2021 StPO 103 Rn 11 Dagegen Michael Tsambikakis in Lowe Rosenberg Die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz In Grosskommentare der Praxis De Gruyter 2019 StPO 102 Rn 37 Sigrid Hegmann in BeckOK StPO mit RiStBV und MiStra Graf 39 Edition Stand 1 Januar 2021 StPO 103 Rn 12 Dagegen Michael Tsambikakis in Lowe Rosenberg Die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz In Grosskommentare der Praxis De Gruyter 2019 StPO 102 Rn 40 Michael Tsambikakis in Lowe Rosenberg Die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz In Grosskommentare der Praxis De Gruyter 2019 StPO 102 Rn 41 Sigrid Hegmann in BeckOK StPO mit RiStBV und MiStra Graf 39 Edition Stand 1 Januar 2021 StPO 103 Rn 13 Michael Tsambikakis in Lowe Rosenberg Die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz In Grosskommentare der Praxis De Gruyter 2019 StPO 102 Rn 43 BGH Beschluss vom 31 Januar 2007 StB 18 06 MMR 2007 237 BGHSt 51 211 Michael Tsambikakis in Lowe Rosenberg Die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz In Grosskommentare der Praxis De Gruyter 2019 StPO 102 Rn 44 BVerfG Urteil vom 16 Juni 2009 2 BvR 902 06 NJW 2009 2431 2432 a b c d Michael Tsambikakis in Lowe Rosenberg Die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz In Grosskommentare der Praxis De Gruyter 2019 StPO 103 Rn 1 Sigrid Hegmann in BeckOK StPO mit RiStBV und MiStra Graf 39 Edition Stand 1 Januar 2021 StPO 103 Rn 1 Sigrid Hegmann in BeckOK StPO mit RiStBV und MiStra Graf 39 Edition Stand 1 Januar 2021 StPO 103 Rn 2 Sigrid Hegmann in BeckOK StPO mit RiStBV und MiStra Graf 39 Edition Stand 1 Januar 2021 StPO 103 Rn 7 Sigrid Hegmann in BeckOK StPO mit RiStBV und MiStra Graf 39 Edition Stand 1 Januar 2021 StPO 103 Rn 8 a b c BGH Beschluss vom 21 November 2001 Az 3 BJs 22 00 4 9 StB 20 01 NStZ 2002 215 beck online Sinngemass Michael Tsambikakis in Lowe Rosenberg Die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz In Grosskommentare der Praxis De Gruyter 2019 StPO 105 Rn 53 Sigrid Hegmann in BeckOK StPO mit RiStBV und MiStra Graf 39 Edition Stand 1 Januar 2021 StPO 103 Rn 2 19 a b Sigrid Hegmann in BeckOK StPO mit RiStBV und MiStra Graf 39 Edition Stand 1 Januar 2021 StPO 105 Rn 2 Michael Tsambikakis in Lowe Rosenberg Die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz In Grosskommentare der Praxis De Gruyter 2019 StPO 105 Rn 2 8 Michael Tsambikakis in Lowe Rosenberg Die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz In Grosskommentare der Praxis De Gruyter 2019 StPO 105 Rn 5 BGH Beschluss vom 13 Januar 2005 1 StR 531 04 a b Sigrid Hegmann in BeckOK StPO mit RiStBV und MiStra Graf 39 Edition Stand 1 Januar 2021 StPO 105 Rn 11 a b c BVerfG Urteil vom 20 Februar 2001 2 BvR 1444 00 Zustimmend Sigrid Hegmann in BeckOK StPO mit RiStBV und MiStra Graf 39 Edition Stand 1 Januar 2021 StPO 105 Rn 5 a b c Sigrid Hegmann in BeckOK StPO mit RiStBV und MiStra Graf 39 Edition Stand 1 Januar 2021 StPO 105 Rn 16 Michael Tsambikakis in Lowe Rosenberg Die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz In Grosskommentare der Praxis De Gruyter 2019 StPO 105 Rn 38 Michael Tsambikakis in Lowe Rosenberg Die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz In Grosskommentare der Praxis De Gruyter 2019 StPO 105 Rn 39 Allgemein Sigrid Hegmann in BeckOK StPO mit RiStBV und MiStra Graf 39 Edition Stand 1 Januar 2021 StPO 105 Rn 4 Allgemein Michael Tsambikakis in Lowe Rosenberg Die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz In Grosskommentare der Praxis De Gruyter 2019 StPO 105 Rn 83 84 BVerfG Beschluss vom 16 Juni 2015 2 BvR 2718 10 2 BvR 2808 11 2 BvR 1849 11 BVerfG Beschluss vom 28 September 2006 2 BvR 876 06 a b BVerfG Beschluss vom 12 Marz 2019 2 BvR 675 14 Michael Tsambikakis in Lowe Rosenberg Die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz In Grosskommentare der Praxis De Gruyter 2019 StPO 105 Rn 86 BVerfG Beschluss vom 19 Juni 2018 2 BvR 1260 16 Rn 28 Allgemein Sigrid Hegmann in BeckOK StPO mit RiStBV und MiStra Graf 39 Edition Stand 1 Januar 2021 StPO 105 Rn 12 Fur eine Wohnungsdurchsuchung BVerfG 5 Mai 2000 2 BvR 2212 99 Rn 6 a b Sigrid Hegmann in BeckOK StPO mit RiStBV und MiStra Graf 39 Edition Stand 1 Januar 2021 StPO 105 Rn 14 Michael Tsambikakis in Lowe Rosenberg Die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz In Grosskommentare der Praxis De Gruyter 2019 StPO 105 Rn 52 BVerfG Beschluss vom 27 Mai 1997 2 BvR 1992 92 NJW 1997 2165 Zustimmend fur sechs Monate Sigrid Hegmann in BeckOK StPO mit RiStBV und MiStra Graf 39 Edition Stand 1 Januar 2021 StPO 105 Rn 18 Fur sechs Monate Michael Tsambikakis in Lowe Rosenberg Die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz In Grosskommentare der Praxis De Gruyter 2019 StPO 105 Rn 113 114 Zur richterlichen Bestatigung BVerfG Beschluss vom 9 Oktober 2003 2 BvR 1785 02 Michael Tsambikakis in Lowe Rosenberg Die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz In Grosskommentare der Praxis De Gruyter 2019 StPO 105 Rn 114 115 Sigrid Hegmann in BeckOK StPO mit RiStBV und MiStra Graf 39 Edition Stand 1 Januar 2021 StPO 105 Rn 3 Kritisch Michael Tsambikakis in Lowe Rosenberg Die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz In Grosskommentare der Praxis De Gruyter 2019 StPO 105 Rn 21 24 Michael Tsambikakis in Lowe Rosenberg Die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz In Grosskommentare der Praxis De Gruyter 2019 StPO 105 Rn 110 Michael Tsambikakis in Lowe Rosenberg Die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz In Grosskommentare der Praxis De Gruyter 2019 StPO 105 Rn 118 Sigrid Hegmann in BeckOK StPO mit RiStBV und MiStra Graf 39 Edition Stand 1 Januar 2021 StPO 105 Rn 20 22 Sigrid Hegmann in BeckOK StPO mit RiStBV und MiStra Graf 39 Edition Stand 1 Januar 2021 StPO 105 Rn 23 Michael Tsambikakis in Lowe Rosenberg Die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz In Grosskommentare der Praxis De Gruyter 2019 StPO 104 Rn 14 Sigrid Hegmann in BeckOK StPO mit RiStBV und MiStra Graf 39 Edition Stand 1 Januar 2021 StPO 104 Rn 3 BGH Urteil vom 03 11 2011 2 StR 375 11 Abgerufen am 23 Marz 2021 taz Verfassungsrichter uber Durchsuchungen Viele sind verfassungswidrig 28 Oktober 2011 Lawblog Fruchte des verbotenen Baums durfen weiter geerntet werden 28 Juli 2009 Polizeigesetz Abgerufen am 21 Marz 2021 Gesetz uber die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Staatlichen Polizei Polizeiaufgabengesetz PAG in der Fassung der Bekanntmachung vom 14 September 1990 GVBl S 397 BayRS 2012 1 1 I Abgerufen am 23 Januar 2021 Gesetz zum Schutz der offentlichen Sicherheit und Ordnung SOG vom 14 Marz 1966 Abgerufen am 23 Marz 2021 Hessisches Gesetz uber die offentliche Sicherheit und Ordnung HSOG Abgerufen am 23 Marz 2021 Polizeigesetz des Landes Nordrhein Westfalen Abgerufen am 23 Marz 2020 Polizei und Ordnungsbehordengesetz POG in der Fassung vom 10 November 1993 Abgerufen am 21 Marz 2021 Bundeszentrale fur politische Bildung Gefahr im Verzug bpb Abgerufen am 20 Juli 2020 a b Rolf Lackmann in Musielak Voit ZPO 18 Aufl 2021 ZPO 758a Rn 9 BVerfG Beschluss vom 3 April 1979 1 BvR 994 76 NJW 1979 1539 1540 BVerfGE 51 97 111 Sigrid Hegmann in BeckOK StPO mit RiStBV und MiStra Graf 39 Edition Stand 1 Januar 2021 StPO 105 Rn 32 BVerfG Beschluss vom 30 April 1997 Az 2 BvR 817 90 u a NJW 1997 2163 beck online Sigrid Hegmann in BeckOK StPO mit RiStBV und MiStra Graf 39 Edition Stand 1 Januar 2021 StPO 105 Rn 28 BGH Beschluss vom 13 Juni 1978 Az StB 51 78 BGHSt 28 57 Rolf Lackmann in Musielak Voit ZPO 18 Aufl 2021 ZPO 758 Rn 9 Rolf Lackmann in Musielak Voit ZPO 18 Aufl 2021 ZPO 758a Rn 16 OLG Hamm Beschluss vom 12 Dezember 1983 Az 14 W 208 83 Johann Kindl in Saenger Zivilprozessordnung 9 Auflage 2021 ZPO 758a Rn 12 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4150901 8 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Durchsuchung Recht amp oldid 237486663