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Der Rechtsbegriff Schranke wird in der juristischen Sprache bildhaft fur die Einschrankung von Rechten gebraucht Insbesondere im Verfassungsrecht gehoren die Begriffe Schranke und Schranken Schranke zum Arbeitsalltag in der Grundrechtsdogmatik Die Notwendigkeit der Rechtsschranke erklart sich wie folgt In zahlreichen Fallen wird ein Grundrecht nach dem Gesetzeswortlaut umfassend garantiert beispielsweise das Eigentum in Art 14 GG Gleichzeitig muss das Recht aber dort seine Grenzen finden wo es die Rechte Anderer beeintrachtigt Daher behalt sich der Gesetzgeber in einem sogenannten Schrankenvorbehalt regelmassig vor soweit notig den Umfang des Rechtes durch Gesetze einzuschranken damit jedermann gleich viel von seinem Recht hat Dabei muss er selbst jedoch stets seine ursprungliche Garantie des Rechtes im Auge behalten Diese bildet die sogenannte Schranken Schranke das heisst die Beschrankung darf nicht so weit gehen dass von dem Wesensgehalt eines Grundrechts nichts mehr ubrig bleibt und dieses leerlauft 1 Im Wesentlichen gibt es drei mogliche Arten von Schranken 2 GesetzesvorbehaltsschrankeBei einem Gesetzesvorbehalt darf in ein Recht auf Grund eines anderen Gesetzes eingegriffen werden z B in das Briefgeheimnis aus Art 10 Abs 2 Satz 1 GG Bei einem qualifizierten Gesetzesvorbehalt stellt der Wortlaut des betreffenden Grundrechts besondere Anforderungen an das eingreifende Gesetz z B in Art 5 Absatz 2 GGVerfassungsunmittelbare SchrankeEine verfassungsunmittelbare Schranke liegt vor wenn das Grundrecht selbst eine Einschrankung des Schutzbereichs enthalt Hierbei konnen zugleich Eingriffsmoglichkeiten gegeben sein insofern die Ausubung eines anderen Grundrechtes bspw die allgemeine Handlungsfreiheit uber den Schutzbereich des jeweiligen Grundrechts hinaus vorliegt wie z B in Art 8 GG friedlich und ohne Waffen Verfassungsimmanente SchrankeBei Grundrechten die ihrem Wortlaut nach ohne Vorbehalt gewahrt werden sind Eingriffe dennoch moglich insofern bei deren Ausubung gleichrangigen Verfassungsnormen kollidieren So gilt z B das Recht auf die freie Entfaltung der Personlichkeit aus Art 2 Abs 1 GG nur insoweit als bei der Ausubung nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmassige Ordnung oder das Sittengesetz verstossen wird Ist ein Grundrecht wie z B Artikel 2 Abs 1 GG in dreifacher Hinsicht eingeschrankt wird dies als Schrankentrias bezeichnet Beispiel BearbeitenDer Eigentumer einer Sache kann soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen Schranke mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschliessen 903 BGB Der Eigentumer eines Tennisplatzes kann beispielsweise Tag und Nacht seine Anlage benutzen solange er niemanden stort Nach Beschwerde von Anwohnern durfte ein Gericht allerdings nicht die Nutzung vollstandig untersagen Damit wurde das Eigentum wertlos Das Gericht ist vielmehr an die Schranken Schranke gebunden welche besagt dass der Eingriff in das Eigentum geringstmoglich ausfallen muss Angemessen ware zum Beispiel die Verfugung den Platz nur tagsuber zu benutzen und die allgemeinen Ruhezeiten zu respektieren Einzelnachweise Bearbeiten Konrad Hesse Grundzuge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland 20 Aufl Heidelberg 1995 Rdnr 332 Barbel Schmidt GS 2 1 Staatsrecht Grundrechtsschranken UbersichtBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Schranke Recht amp oldid 221337849