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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig Weitere Bedeutungen sind unter Gefahr im Verzug Begriffsklarung aufgefuhrt Gefahr im Verzug GiV ist ein Begriff aus dem Verfahrensrecht Er steht fur eine Sachlage bei der ein Schaden eintreten wurde oder ein Beweismittel verloren ginge wenn nicht an Stelle der zustandigen Behorde oder Person eine andere Behorde oder Person unmittelbar tatig wird Es findet sich auch die Formulierung Gefahr in Verzug 1 Sprachlich ist der Begriff aber in Form von Gefahr liegt im Verzug zu konkretisieren wogegen Gefahr in Verzug eine fehlerhafte Anwendung des Begriffs ist da Verzug die Ursache der Gefahr darstellt und nicht deren Zustand Im Rechtslatein steht periculum in mora fur Gefahr bei Verzogerung bzw die Gefahr liegt in der Verzogerung Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen 1 1 Historisch 1 2 Gefahrenbegriffe 1 3 Beispiel der Verwendung 2 Deutschland 2 1 GiV im Bereich des Burgerlichen Rechts 2 2 GiV im Bereich des Strafprozessrechts 3 Einzelnachweise und Anmerkungen 4 LiteraturGrundlagen BearbeitenHistorisch Bearbeiten Der ursprunglich lateinische Ausdruck periculum in mora Gefahr bei Verzogerung wird auf den romischen Geschichtsschreiber Titus Livius zuruckgefuhrt In seinem Werk Ab urbe condita schrieb er zum Verhalten in einer Schlacht Postremo cum iam plus in mora periculi quam in ordinibus conservandis praesidii esset omnes passim in fugam effusi sunt 2 Zuletzt als schon mehr Gefahr darin lag noch langer zu warten als Sicherheit darin wenn sie in Schlachtordnung blieben stoben sie alle nach allen Seiten in wilder Flucht davon 3 Mit der Formel Periculum in mora depechez vous Gefahr bei Zogern Beeilen Sie sich alarmierte am 18 September 1862 Albrecht von Roon in einem beruhmt gewordenen Telegramm den preussischen Botschafter in Frankreich Otto von Bismarck schleunigst aus Paris nach Berlin zuruckzukehren Dieser folgte sofort und wurde preussischer Ministerprasident der Beginn seiner Karriere als Staatslenker Gefahrenbegriffe Bearbeiten Gefahr Eine konkrete Gefahr liegt vor wenn durch die Sachlage des einzelnen Falles eine hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht dass in absehbarer Zeit ein Schaden fur die offentliche Sicherheit oder Ordnung eintreten wird Gegenwartige Gefahr Eine Gefahr bei der das schadigende Ereignis bereits begonnen hat oder unmittelbar bzw in allernachster Zeit mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit bevorsteht Erhebliche Gefahr Eine Gefahr die eines oder mehrere bedeutsame Rechtsguter wie Leben Gesundheit Freiheit wesentliche Vermogenswerte oder den Bestand des Staates bedroht Gefahr fur Leib oder Leben Eine Gefahr bei der eine mehr als leichte Korperverletzung oder sogar der Tod einzutreten droht Gefahr im Verzuge Eine Sachlage bei der ein Schaden eintreten wurde wenn nicht an Stelle der zustandigen Behorde handlungs oder vertretungsberechtigten Person oder Personenmehrheit z B beide Eltern eine andere Behorde Person oder Einzelperson tatig wird Beispiel Notvertretung des Kindes durch einen Elternteil 1629 Abs 1 Satz 4 BGB allein bei grundsatzlich gemeinsamer Sorgeberechtigung Beispiel der Verwendung Bearbeiten Ein typischer Fall von Gefahr im Verzug liegt vor wenn Polizeibeamte aus Dringlichkeit ohne richterliche Anordnung eine Wohnung zur Strafverfolgung betreten Die Polizei erfullt mehrere Aufgaben Neben der praventiven Gefahrenabwehr hilft sie der leitenden Staatsanwaltschaft auch bei der repressiven Strafverfolgung Das Betreten und Durchsuchen einer Wohnung kann sowohl zur Gefahrenabwehr als auch zur Strafverfolgung geschehen sog doppelfunktionale Massnahme Eine Wohnungsdurchsuchung zur Strafverfolgung darf in Deutschland grundsatzlich nur ein Richter anordnen 105 Abs 1 StPO Art 13 Abs 2 GG Nehmen Polizeibeamte jedoch etwa an dass ein Beschuldigter in seiner Wohnung ihn belastende Beweismittel aufbewahrt 102 StPO und dass er diese vernichten wurde bis die Polizeibeamten einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss bekommen konnen mussen sie dringend handeln Wegen der Dringlichkeit der Durchsuchung fur den Erfolg der Ermittlung darf dann ausnahmsweise die Staatsanwaltschaft oder nachrangig die Polizei anstelle eines Richters die Durchsuchung anordnen 105 Abs 1 Halbsatz 2 StPO Weil durch die Dringlichkeit die Kompetenz zur Durchsuchungsanordnung von einer offentlichen Stelle dem Richter auf eine andere die Staatsanwaltschaft oder Polizei wechselt ist ein Fall von Gefahr im Verzug gegeben Ob tatsachlich Gefahr im Verzug vorlag unterliegt der vollen gerichtlichen Uberprufung Entscheidend ist ob die Polizeibeamten davon ausgehen durften dass zum einen Beweismittel in der Wohnung zu finden waren und dass diese zum anderen ohne eine unmittelbare Durchsuchung gefahrdet waren An die Annahme einer Gefahr im Verzug bei Wohnungsdurchsuchungen stellen die Gerichte zudem besonders hohe Anforderungen in der Regel mussen die Polizeibeamten vor einem eigenen Vorgehen zumindest versucht haben eine Durchsuchungsanordnung durch die Staatsanwaltschaft oder einen Richter zu erlangen Dies ist meistens zumindest telefonisch moglich da viele Gerichte und Staatsanwaltschaften durchgehend erreichbare Notdienste eingerichtet haben Wurde eine Gefahr im Verzug hingegen missbrauchlich oder willkurlich von den Polizeibeamten angenommen kommt nach einer Abwagung im Einzelfall ein Beweisverwertungsverbot in Betracht Die bei der rechtswidrigen Durchsuchung aufgefundenen Beweise durfen dann nicht mehr im Strafprozess verwendet werden Auch bei rein praventiv polizeilichen Massnahmen sehen die Polizeigesetze der Lander etwa fur das Betreten von Wohnungen einen Richtervorbehalt vor Wenn z B ein Polizeibeamter aus einer Wohnung einen Gasgeruch wahrnimmt und deshalb die Wohnung betritt so ist er hierfur zustandig und handelt aufgrund des Vorliegens einer gegenwartigen Gefahr vgl bspw 41 Abs 1 Nr 4 PolG NRW Das zusatzliche Vorliegen von Gefahr im Verzug hilft aufgrund der besonderen Eilbedurftigkeit hier uber die richterliche Genehmigung hinweg vgl bspw 42 Abs 1 PolG NRW Deutschland BearbeitenIn der deutschen Systematik der verfahrensrechtlichen Zustandigkeit stellt sie einen Unterfall der Eilzustandigkeit dar Sie liegt vor wenn ein Zuwarten auf die Entscheidung der zustandigen Behorde oder des zustandigen Gerichts in Anbetracht der Dringlichkeit einer Sachlage nicht oder nicht rechtzeitig moglich ist GiV beinhaltet also eine Prognoseentscheidung in Fallen der Dringlichkeit Im Grundgesetz ist der Begriff der GiV im Rahmen der Unverletzlichkeit der Wohnung Art 13 Abs 2 GG im Zusammenhang mit der Anordnung der Durchsuchung von Wohnungen genannt In einem ihrer Hauptanwendungsgebiete dem Strafverfahrensrecht ist GiV ein Instrument um zeitnah Ermittlungen anzustellen und Massnahmen zu treffen z B Festnahmen vorzunehmen Regelungen welche ein Eingreifen bei GiV ermoglichen finden sich aber auch in anderen Rechtsbereichen wie dem Polizeirecht oder dem Abgabenrecht GiV im Bereich des Burgerlichen Rechts Bearbeiten Zur Sicherung des Kindswohls ist im Falle der GiV eine Vertretungsbefugnis fur jeden einzelnen Elternteil vorgesehen 1629 Abs 1 Satz 4 BGB sogenannte Notvertretung bei Notwendigkeit bedingt auch fur den nicht sorgeberechtigten Elternteil 1687 Abs 1 Satz 5 BGB in Verbindung mit 1687a BGB Der andere Elternteil ist in jedem Falle unverzuglich zu benachrichtigen GiV im Bereich des Strafprozessrechts Bearbeiten Im Falle der GiV konnen bestimmte Massnahmen ohne den grundsatzlich vorgeschriebenen Richtervorbehalt durch die Staatsanwaltschaft oder ihre Ermittlungspersonen angeordnet werden Teilweise wird auch fur die Durchfuhrung einer Massnahme die Eigenschaft als Ermittlungsperson gefordert GiV ist gegeben wenn die Einholung eines vorherigen richterlichen Beschlusses den Ermittlungserfolg ganz oder teilweise vereiteln oder gefahrden wurde 4 Dabei steht der Zeitpunkt der Einholung aber nicht im Belieben der Behorden sie durfen nicht so lange zuwarten bis die Gefahr des Beweismittelverlustes tatsachlich eingetreten ist 5 Somit sind im Ausnahmefall z B Anordnungen zur Wohnungsdurchsuchung durch den o g Personenkreis auch ohne richterlichen Beschluss moglich Regelungen zur GiV sind in der Strafprozessordnung StPO normiert GiV ist u a relevant bei korperlichen Untersuchungen bei Beschuldigten 81a ff StPO einer korperlichen Untersuchung bei Zeugen 81c StPO Beschlagnahmen als Unterfall der Sicherstellung 94 98 ff StPO Durchsuchungen 102 ff StPO Beispiel Eine Person A gibt zu mit Rauschgift zu handeln Eine befreundete Person B welche einen Wohnungsschlussel fur die Wohnung hat bekommt dies mit kann aber nicht festgehalten werden Daher besteht die Gefahr dass die befreundete Person lange vor der Einholung eines Durchsuchungsbeschlusses Beweismittel aus der Wohnung von Person A entfernt Hier liegt also eine Gefahr im Verzug vor Seit einem Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20 Februar 2001 4 wird der Begriff der GiV im Bereich der Wohnungsdurchsuchung sehr eng ausgelegt und muss einer jeweiligen Einzelfallprufung standhalten Die richterliche Anordnung einer Durchsuchung soll demnach die Regel die nichtrichterliche die Ausnahme sein GiV muss mit Tatsachen begrundet werden die auf den Einzelfall bezogen sind Reine Spekulationen hypothetische Erwagungen oder lediglich auf kriminalistische Alltagserfahrung gestutzte fallunabhangige Vermutungen reichen fur die Prognose der GiV nicht aus Gerichte und Strafverfolgungsbehorden haben nach dieser Entscheidung im Rahmen des Moglichen tatsachliche und rechtliche Vorkehrungen zu treffen damit die in der Verfassung vorgesehene Regelzustandigkeit des Richters auch in der Masse der Alltagsfalle gewahrt bleibt Vermeidung der Aushohlung Einzelnachweise und Anmerkungen Bearbeiten Wiener Naturschutzgesetz als Beispiel von 2014 abgerufen am 22 Juni 2018 Titus Livius Ab urbe condita 38 online Vgl Dr Boris Dunsch Gefahrliches Latein in Die Zeit 11 2004 a b BVerfG Urteil vom 20 Februar 2001 2 BvR 1444 00 BVerfGE 103 142 ff Wohnungsdurchsuchung BGH Urteil vom 18 April 2007 5 StR 546 06Literatur BearbeitenFolker Bittmann Gefahr im Verzug Anmerkung zum Urteil des BVerfG wistra 2001 137 ff In wistra Zeitschrift fur Wirtschafts und Steuerstrafrecht 20 Jg 2001 S 451 456 Matthias Einmal Gefahr im Verzug und Erreichbarkeit des Ermittlungsrichters bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen In Neue Juristische Wochenschrift NJW 54 Jg H 19 2001 S 1393 1396 Christoph Krehl Gefahr im Verzug Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20 Februar 2001 In Juristische Rundschau JR Jg 2001 S 491 495 Oliver Lepsius Die Unverletzlichkeit der Wohnung bei Gefahr im Verzug Die aktuelle Entscheidung BVerfG Urt v 20 Februar 2001 2 BvR 1444 00 In Jura Juristische Ausbildung 24 Jg 2002 S 259 266 Christoph Mollers Gefahr im Verzug Die Unverletzlichkeit der Wohnung vor vermeintlichen Sachzwangen der Strafverfolgung In Neue Juristische Wochenschrift NJW 54 Jg H 19 2001 S 1397 f Ursula Nelles Kompetenzen und Ausnahmekompetenzen in der Strafprozessordnung Zur organisationsrechtlichen Funktion des Begriffs Gefahr im Verzug im Strafverfahren Duncker amp Humblot Berlin 1980 Frank Zieschang Der Gefahrbegriff im Recht Einheitlichkeit oder Vielgestaltigkeit In Goltdammer s Archiv fur Strafrecht GA 153 Jg 2006 S 1 10 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gefahr im Verzug amp oldid 235354370