www.wikidata.de-de.nina.az
Das Polizeirecht regelt per Gesetz oder Verordnung die Aufgaben und Befugnisse der Polizei Innerdienstlich gelten ferner jedoch untergeordnet Dienstanweisungen Anordnungen und hergebrachte Grundsatze Rechtsgrundlage fur eine Massnahme ist immer nur das jeweilige Polizeigesetz Je nach Staat gilt ein verschiedenartiges Polizeirecht das bei foderalen Staatsgebilden weiter unterteilt sein kann Hauptartikel Polizeirecht Deutschland 16 Polizeigesetze der Lander und mehrere Polizeigesetze fur die Polizeien des Bundes Sicherheitspolizeirecht Osterreich Polizeirecht Schweiz Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Polizeirecht amp oldid 154280366