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Das Polizei und Ordnungsrecht haufig abgekurzt als POR auch Polizeirecht oder polizeiliches Gefahrenabwehrrecht umfasst einen Teil des deutschen besonderen Verwaltungsrechts der die Gefahrenabwehr durch Vollzugspolizei und Gefahrenabwehrbehorden zum Gegenstand hat Der Begriff Gefahr bezeichnet eine drohende Schadigung der offentlichen Sicherheit oder Ordnung Das Polizei und Ordnungsrecht regelt unter welchen Voraussetzungen Behorden Massnahmen zur Abwehr von Gefahren ergreifen und diese vollstrecken durfen Zudem regelt es die Haftungsfolgen von Gefahrenabwehrmassnahmen Das Polizei und Ordnungsrecht umfasst zahlreiche Rechtsquellen Seine Grundlage bilden die allgemeinen Gefahrenabwehrgesetze der Lander etwa das bayerische Polizeiaufgabengesetz PAG das nordrhein westfalische Ordnungsbehordengesetz OBG NRW und das Berliner Allgemeine Sicherheits und Ordnungsgesetz ASOG Hinzu kommen zahlreiche spezielle Gesetze die einzelne Materien detailliert behandeln Sie bilden das besondere Polizei und Ordnungsrecht und fallen teilweise in die Gesetzgebungszustandigkeit der Lander teilweise in die des Bundes Zum besonderen Ordnungsrecht zahlen beispielsweise der Grenzschutz das Gewerberecht das Bauordnungsrecht und das Umweltrecht Im Gefahrenabwehrrecht wird strikt zwischen polizeilicher und nichtpolizeilicher Gefahrenabwehr unterschieden Erstere obliegt grundsatzlich den allgemeinen und besonderen Ordnungsbehorden deren Bezeichnungen landesabhangig sind Die Vollzugspolizei deren Handeln auf besondere Schnelligkeit ausgelegt ist ist lediglich in Ausnahmefallen fur die polizeiliche Gefahrenabwehr zustandig Die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr erfolgt durch allgemeine und besondere Verwaltungsbehorden und von diesen eingesetzte Organisationen Sie ist unter anderem in den Feuerwehrgesetzen Katastrophenschutzgesetzen und den Rettungsdienstgesetzen der Lander geregelt Dem praventiv ausgerichteten Polizei und Ordnungsrecht steht die Aufklarung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten als repressive Aufgabe gegenuber Diese erfolgt durch die Polizei unter Leitung der Staatsanwaltschaft und richtet sich nach dem Strafverfahrens und Ordnungswidrigkeitenrecht Inhaltsverzeichnis 1 Entstehungsgeschichte 1 1 Von der Polizeiordnung zum Polizeirecht 1 2 Polizeirecht vom Kaiserreich bis zum Nationalsozialismus 1 3 Nach dem Zweiten Weltkrieg Entwicklung in Westdeutschland 1 3 1 Entpolizeilichung unter den Westalliierten und Abtrennung des Ordnungsrechts 1 3 2 Polizeigesetze der 1 Generation 1950er 1960er 1 3 3 Polizeigesetze der 2 Generation 1970er 1 3 4 Polizeigesetze der 3 Generation 1980er 1 4 Nach dem Zweiten Weltkrieg Entwicklung in Ostdeutschland 1 5 Seit der Wiedervereinigung 1 5 1 Bundesgrenzschutzgesetz von 1994 1 5 2 BKA Gesetz von 1997 1 5 3 Polizeirecht in Anbetracht des internationalen Terrorismus 1 5 4 Jungste Reformen der Landespolizeigesetze 1 5 5 Europarechtliche Einflusse und internationale Zusammenarbeit 2 Gesetzgebungskompetenz 3 Gegenstand des Polizei und Ordnungsrechts 3 1 Polizeiliche Gefahrenabwehr 3 1 1 Die Grenze zur nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr 3 1 2 Schutz der offentlichen Sicherheit und Ordnung 3 1 2 1 Offentliche Sicherheit 3 1 2 2 Offentliche Ordnung 3 1 3 Besonderes und allgemeines Polizei und Ordnungsrecht 3 1 4 Gesetzliche Aufgabenverteilung 3 2 Kriminalpravention 3 2 1 Eigenstandige Aufgabe oder Teil der polizeilichen Gefahrenabwehr 3 2 2 Vorbeugung von Straftaten 3 2 3 Vorsorge fur die Strafverfolgung als Grenzfall 3 3 Vollzugshilfe 4 Polizei und ordnungsrechtliche Massnahmen 4 1 Polizei und Ordnungsverwaltung als Eingriffsverwaltung 4 1 1 Anforderungen an Eingriffsgrundlagen 4 1 2 Typen von Eingriffsgrundlagen 4 1 2 1 Spezialgesetzliche Ermachtigungen 4 1 2 2 Standardmassnahmen 4 1 2 3 Generalklausel 4 1 2 4 Verhaltnis der Eingriffsgrundlagen zueinander 4 2 Polizeipflichtigkeit 4 2 1 Grundsatz der Verantwortlichkeit 4 2 1 1 Handlungsstorer 4 2 1 2 Zustandsstorer 4 2 2 Heranziehung Nicht Verantwortlicher 4 2 2 1 Polizeilicher Notstand 4 2 2 2 Rechtsnachfolge 4 2 3 Gefahrder 4 3 Folgen der Ermachtigung 4 4 Handlungsformen 4 5 Vollstreckung 4 5 1 Zwangsmittel 4 5 2 Verfahren 4 5 2 1 Vollstreckung einer Grundverfugung 4 5 2 2 Verwaltungszwang ohne vorausgehende Grundverfugung 4 6 Kostenersatz 4 7 Schadensausgleich 5 Organisation und Struktur 6 Literatur 6 1 Lehr und Handbucher 6 2 Kommentierungen 7 Weblinks 7 1 Polizeirecht des Bundes 7 2 Polizeirecht der Lander 8 EinzelnachweiseEntstehungsgeschichte Bearbeiten Hauptartikel Polizeibegriff in Deutschland nbsp Polizeiordnung von Kaiser Karl V 1530 Titel Von der Polizeiordnung zum Polizeirecht Bearbeiten Der Begriff Polizei wurzelt im altgriechischen Wort politeia politeia das die gesamte Staatsverwaltung beschrieb In die deutsche Amtssprache fand der Begriff Polizey im 15 Jahrhundert Einzug wo er in mehreren Polizeiordnungen verwendet wurde 1 Dort beschrieb er den Zustand der guten Ordnung des Gemeinwesens Um diesen Zustand zu erhalten gaben die Polizeiordnungen den Landesherren umfassende Regelungsbefugnisse etwa fur die Marktaufsicht die Strafverfolgung sowie fur die Durchsetzung von Standesordnung und religiosen Geboten Der damalige polizeiliche Zustandigkeitsbereich war also wesentlich weiter gefasst als es heute der Fall ist 2 In der Zeit des Absolutismus kam es zu einer Ausdehnung des polizeilichen Aufgabenbereichs auf die Staatsverwaltung 3 Insbesondere in Angelegenheiten betreffend die Wirtschaft wurde er um gestaltende Aufgaben erweitert Die Ausweitung der polizeilichen Befugnisse stutzte sich auf ausserst vage Rechtsgrundlagen weshalb deren Ausmass und Grenzen nur schwer bestimmbar waren Hoheitstrager schlossen regelmassig vom Zweck ihres Handelns auf ihre Befugnisse Die ausserordentliche Weite der polizeilichen Zustandigkeitsbereiche bildete die Grundlage des Polizeistaats 4 nbsp Johann Stephan PutterDie grosse und inhaltlich wenig bestimmbare Machtfulle der Polizeigewalt stiess in der Bevolkerung zunehmend auf Ablehnung 5 Infolgedessen entwickelte sich ein engeres Verstandnis polizeilicher Aufgaben das durch eine sich herausbildende Polizeiwissenschaft gepragt wurde Dies fuhrte zu einer Beschrankung der polizeilichen Zustandigkeit auf Angelegenheiten der inneren Verwaltung insbesondere auf die Gefahrenabwehr und die Daseinsvorsorge 6 nbsp Carl Gottlieb SvarezIm Zuge der Aufklarung wurde die Zustandigkeit der Polizei auf Anregung zahlreicher Juristen etwa Johann Stephan Putter und Carl Gottlieb Svarez weiter auf die Gefahrenabwehr eingeengt So betrachtet etwa das Preussische Allgemeine Landrecht ALR von 1794 die Gefahrenabwehr als zentrale Aufgabe der Polizei Dennoch erliessen die deutschen Gliedstaaten auch wahrend der Aufklarung zahlreiche Rechtssatze die der Polizei eine umfassende Verwaltungszustandigkeit zuwiesen So blieben wesentliche Elemente des Polizeistaats insbesondere wahrend der Restauration im fruhen 19 Jahrhundert bestehen 7 Zu einer starkeren rechtsstaatlichen Begrenzung der Polizeitatigkeit kam es im Anschluss an die Deutsche Revolution von 1848 1849 Der Aufgabenkreis der Polizei wurde auf die Abwehr von Gefahren beschrankt Auch nahmen die Gesetzgeber zunehmend Abstand davon der Polizei das Recht einzuraumen die Mittel zu ergreifen die sie zur Erfullung ihrer Aufgaben fur erforderlich hielt Diese subjektive Betrachtung wurde durch eine objektive ersetzt Die Polizei durfte nur solche Mittel ergreifen die tatsachlich erforderlich waren um das angestrebte Ziel zu erreichen 8 Polizeirecht vom Kaiserreich bis zum Nationalsozialismus Bearbeiten nbsp KreuzbergdenkmalDie zunehmende rechtsstaatliche Bindung der Polizei setzte sich nach der Grundung des Deutschen Kaiserreichs fort Sie zeigte sich insbesondere im Kreuzbergerkenntnis des preussischen Oberverwaltungsgerichts vom 14 Juni 1882 In diesem Rechtsstreit stellte das Gericht fest dass die Polizei nicht befugt war eine Verordnung zum Schutz des Stadtbilds zu treffen da dies nicht der Gefahrenabwehr diente und damit nicht den Zustandigkeitsbereich der Polizei fiel 9 Durch dieses und weitere Urteile schuf die Rechtsprechung bedeutende Grundlagen fur ein rechtsstaatliches Polizeiwesen Hierzu zahlt insbesondere das Verhaltnismassigkeitsprinzip das noch heute eine wesentliche Rechtmassigkeitsvoraussetzung staatlichen Handelns darstellt 10 Das Polizeirecht des Kaiserreichs wurde im Wesentlichen durch die Lander geregelt Dies hatte zur Folge dass sich zwei unterschiedliche Regelungstechniken herausbildeten In Norddeutschland bildeten nach dem Vorbild des Paragraph 10 II 17 ALR Generalklauseln ausserst weit gefasste Rechtsnormen eine wesentliche Grundlage polizeilichen Handelns In Suddeutschland ergaben sich die Eingriffsbefugnisse der Polizei hingegen weitgehend aus Spezialregelungen Beide Regelungstechniken wurden in der Weimarer Republik miteinander verbunden 11 Im Ubrigen unterschied sich das Polizeirecht zunachst kaum von dem des Kaiserreichs 12 1931 schuf der preussische Gesetzgeber mit dem Polizeiverwaltungsgesetz eine neue Rechtsgrundlage fur das Polizeirecht das die Fortentwicklung des Polizeirechts durch die Rechtsprechung aufgriff und kodifizierte 13 In der Zeit des Nationalsozialismus kam es zu einer deutlichen Ausweitung der polizeilichen Zustandigkeit und zur Aufgabe rechtsstaatlicher Prinzipien Die Polizei erhielt die Aufgabe die nationalsozialistische Ideologie zu fordern und aufrechtzuerhalten Zu diesem Zweck wurde sie zentralisiert und erhielt zahlreiche weit gefasste Sonderbefugnisse die weit uber den Bereich der Gefahrenabwehr hinausgingen So wurde etwa die Geheime Staatspolizei gebildet die umfassenden Eingriffsrechte zur Bekampfung politischer Gegner des Regimes erhielt und richterlicher Kontrolle entzogen war 14 Nach dem Zweiten Weltkrieg Entwicklung in Westdeutschland Bearbeiten Entpolizeilichung unter den Westalliierten und Abtrennung des Ordnungsrechts Bearbeiten Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs bemuhten sich die westlichen Besatzungsmachte darum einen erneuten Missbrauch der Polizei als Machtinstrument zu verhindern Zu diesem Zweck wurden Nachrichtendienste und Polizei strikt voneinander getrennt Weiterhin wurde die Polizei weitgehend dezentralisiert indem sie im Wesentlichen den Landern und Gemeinden unterstellt wurde Schliesslich wurde eine weitgehende Entpolizeilichung der offentlichen Verwaltung angestrengt der Aufgabenkreis der uniformierten Vollzugspolizei sollte sich auf die Gefahrenabwehr vor Ort in Eilfallen beschranken 15 16 Im Regelfall sollte die Gefahrenabwehr durch Verwaltungsbehorden wahrgenommen werden deren Verfahren im Vergleich zur Vollzugspolizei strenger formalisiert und deren Eingriffsbefugnisse weniger einschneidend sind Um die Entpolizeilichung abzusichern wurde in einigen Bundeslandern eine organisatorische Trennung zwischen uniformierter Vollzugspolizei und Polizeiverwaltung eingefuhrt 17 Dies betraf insbesondere die Bundeslander unter britischer und amerikanischer Verwaltung 18 Besonders deutlich zeigt sich die Trennung von Vollzugspolizei und Polizeiverwaltung in Nordrhein Westfalen Dort ist die Polizei von den allgemeinen und besonderen Ordnungsbehorden organisatorisch getrennt und verfugt mit dem Polizeigesetz PolG NRW uber eine eigenstandige Rechtsgrundlage Gemass 1 Abs 1 S 3 PolG NRW ist die Polizei lediglich dann fur die Gefahrenabwehr zustandig wenn die Ordnungsbehorde nicht oder nicht rechtzeitig eingreifen kann 19 Polizeigesetze der 1 Generation 1950er 1960er Bearbeiten Nach der Grundung der Bundesrepublik begannen die Lander mit dem Erlass von Polizeigesetzen Diese orientierten sich weitgehend am preussischen Polizeiverwaltungsgesetz von 1931 und wiesen untereinander eine ahnliche Struktur auf Im Mittelpunkt der Landesgesetze stand eine Generalklausel welche die Polizei dazu ermachtigte die notwendigen Massnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen Erganzt wurde die Generalklausel fur haufig wiederkehrende und besonders eingriffsintensive Massnahmen durch Standardmassnahmen Als Grundvoraussetzung polizeilichen Handelns galt das Vorliegen einer konkreten Gefahr fur die offentliche Sicherheit oder Ordnung 20 Polizeigesetze der 2 Generation 1970er Bearbeiten Ab den 1970er Jahren begannen die Gesetzgeber unter dem Eindruck von Studentenbewegungen der Taten der Roten Armee Fraktion und der Zunahme von organisierter Kriminalitat die Eingriffsbefugnisse der Polizei auszuweiten Eine massgebliche Motivation war die Unterstutzung der Strafverfolgung 21 Zu diesem Zweck schufen die Landesgesetzgeber neue Standardmassnahmen die den Tatigkeitsbereich der Polizeibehorden zunehmend auf die Straftatenvorsorge ausdehnten Deren Anwendungsbereich war der Abwehr konkreter Gefahren regelmassig vorgelagert Die neugeschaffenen Ermachtigungsgrundlagen verzichteten daher zunehmend auf die Tatbestandsvoraussetzung Gefahr Stattdessen knupften sie an das Vorliegen von Situationen an in denen eine erhohte Wahrscheinlichkeit der Begehung von Straftaten bestand Diese tatbestandliche Ausdehnung hatte zur Folge dass sich die Anforderungen verringerten unter denen Personen durch Gefahrenabwehrmassnahmen in Anspruch genommen werden konnten 22 Bei der Uberarbeitung ihrer Polizeigesetze orientierten sich die Landesgesetzgeber am Musterentwurf eines einheitlichen Polizeigesetzes den die Innenministerkonferenz zwischen 1972 und 1977 erarbeitete Mit diesem Entwurf bezweckten die Minister landerubergreifend die Vereinheitlichung der Polizeigesetze 23 Polizeigesetze der 3 Generation 1980er Bearbeiten nbsp Richtergebaude des BundesverfassungsgerichtsIn den 1980er Jahren bemuhten sich die Gesetzgeber darum Rechtsgrundlagen fur die Erlangung und Verarbeitung personenbezogener Daten etwa durch Observation und Rasterfahndung zu schaffen Hierdurch wollten sie den Gefahrenabwehrbehorden ermoglichen den technischen Fortschritt in der Datenverarbeitungstechnik zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu nutzen insbesondere die organisierte Kriminalitat sollte durch Pravention bekampft werden Zu diesem Zweck nahm die Innenministerkonferenz eine Erganzung des Musterentwurfs vor um entsprechende informationelle Eingriffsbefugnisse zu schaffen Hierdurch wurden zahlreiche Regelungen geschaffen von denen einige auch heimliche Eingriffe in Grundrechte erlaubten was in dieser Form eine Neuerung darstellte Die Bundeslander erganzten ihre Polizeigesetze daraufhin um entsprechende Vorschriften 24 Die Anderungen der Polizei und Ordnungsgesetze wurde massgeblich durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angestossen und gepragt das den Gesetzgebern insbesondere fur Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung Leitlinien vorgab 25 Eine grundlegende Entscheidung stellt in diesem Zusammenhang das Volkszahlungsurteil von 1983 dar in dem das Bundesverfassungsgericht das Recht des Einzelnen anerkannte uber Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu entscheiden Fur Rechtsgrundlagen uber Erhebung und Verarbeitung solcher Daten forderte das Gericht dass diese Art und Ausmass des Eingriffs prazise bezeichnen und das die Grundrechtsbeeintrachtigungen nicht ausser Verhaltnis zum hiermit verfolgten Zweck stehen 26 Nach dem Zweiten Weltkrieg Entwicklung in Ostdeutschland Bearbeiten In Ostdeutschland errichtete die sowjetische Besatzungsmacht mit der Deutschen Volkspolizei eine zentralistisch organisierte Polizei welche die kommunistische Diktatur absichern sollte Unmittelbar nach Kriegsende war die Polizei den Landern unterstellt Nach der Grundung der DDR wurde sie dem Ministerium des Innern untergeordnet und wurde damit zentralstaatlich gefuhrt 1950 wurde der Staatssicherheitsdienst eingerichtet der als Geheimpolizei der politischen Uberwachung und Unterdruckung diente 1952 wurde die Kasernierte Volkspolizei gegrundet der Vorlaufer der Nationalen Volksarmee 27 1968 wurde das Gesetz uber die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei erlassen das in den folgenden Jahren die Grundlage des polizeilichen Handelns in der DDR bildete Es wies in seinem Aufbau Parallelen zu den westdeutschen Polizeigesetzen auf die Eingriffsschwellen lagen jedoch niedriger insbesondere fur den Schusswaffengebrauch 28 Am 1 Oktober 1990 trat in der DDR ein neues Polizeigesetz in Kraft das sich am westdeutschen Musterentwurf orientierte und das Recht der Vollzugspolizei regelte Hierdurch sollte der ostdeutschen Polizei eine Rechtsgrundlage gegeben werden die nach der Wiedervereinigung vorlaufig Bestand haben kann damit die Einigung keinen rechtsfreien Raum im Bereich der Gefahrenabwehr bewirkt 29 Seit der Wiedervereinigung Bearbeiten Nach der Auflosung der DDR wurde die Polizei in Ostdeutschland nach dem Vorbild Westdeutschlands neu strukturiert So schufen die neuen Bundeslander zwischen 1992 und 1996 eigene Polizeigesetze die das Polizeigesetz der DDR von 1990 ablosten Zudem entwickelten sie Ordnungsgesetze um die westliche Entpolizeilichung der Verwaltung umzusetzen 30 Die weitere Entwicklung des Polizeirechts ist seit der Wiedervereinigung massgeblich durch die Bekampfung der grenzuberschreitenden organisierten Kriminalitat beeinflusst Um deren Effektivitat zu erhohen schufen die Gesetzgeber die Grundlagen fur den Ausbau der nationalen und internationalen Zusammenarbeit bei der Gefahrenabwehr Auch weitete der Bund die Kompetenzen seiner Gefahrenabwehrbehorden zunehmend aus 31 Bundesgrenzschutzgesetz von 1994 Bearbeiten 1994 begann eine grundlegende Reform des Polizeirechts auf Bundesebene Durch Uberarbeitung des Bundesgrenzschutzgesetzes dem heutigen Bundespolizeigesetz wurden die Rechtsgrundlagen des Bundesgrenzschutzes an die jungeren Entwicklungen der Landepolizeigesetze angeglichen Dies betraf insbesondere das Recht der Datenerhebung und Verarbeitung Um die Forderung des Gerichts nach hinreichend prazisen Ermachtigungsgrundlagen fur diese Massnahmen umzusetzen schuf der Gesetzgeber entsprechende Rechtsnormen Ferner prazisierte er den Aufgabenbereich des Grenzschutzes vor allem bezuglich der Strafverfolgung die sich bislang massgeblich nach dem allgemein gehaltenen 163 der Strafprozessordnung StPO richtete 32 BKA Gesetz von 1997 Bearbeiten 1997 erfolgte eine Novelle des BKA Gesetzes was ebenfalls eine Reaktion des Bundes auf das Volkszahlungsurteil des Bundesverfassungsgerichts war Der Gesetzgeber erganzte umfangreiche Regelungen zur Datenerhebung und Verarbeitung durch das Bundeskriminalamt um die Vorgaben des Urteils umzusetzen Zudem erweiterte er die Kompetenzen des Bundeskriminalamts das zwecks effektiver Kriminalitatsbekampfung starker die landerubergreifende Kooperation von Polizeibehorden fordern sollte 33 Polizeirecht in Anbetracht des internationalen Terrorismus Bearbeiten Infolge der Terroranschlage vom 11 September 2001 trat die Abwehr der Gefahren des internationalen Terrorismus als Faktor hinzu der die weitere Entwicklung des deutschen Sicherheitsrechts in grossem Mass pragte und zu zahlreichen Gesetzesanderungen fuhrte 34 Die Landesgesetzgeber erganzten die Polizeigesetze um zahlreiche Massnahmen die insbesondere der vorbeugenden Uberwachung von Gefahrenquellen und dem Gewinnen und Austauschen von Informationen dienten Zahlreiche Bundesgesetze wurden durch das Terrorismusbekampfungsgesetz von 2002 geandert mit dem der Bund insbesondere die Befugnisse seiner Geheimdienste erweiterte 35 In den Folgejahren bemuhte sich der Bund um eine starkere Koordinierung der Landespolizeien bei der Terrorismus und Kriminalitatsbekampfung Besonders kontrovers war dabei das vom Bund 2005 erlassene Luftsicherheitsgesetz dessen 14 spater vom Bundesverfassungsgericht fur verfassungswidrig erklart wurde 36 2008 erganzte der Bund das BKA Gesetz um mehrere polizeiliche Befugnisnormen die das BKA etwa zur Online Durchsuchung zur Rasterfahndung und zur technischen Uberwachung von Wohnraum ermachtigten 37 Aufgrund seiner Grundrechtseingriffe wurde das BKA Gesetz durch mehrere Verfassungsbeschwerden angegriffen denen das Bundesverfassungsgericht 2016 stattgab Dieses Urteil prazisierte die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Richtervorbehalte und die parlamentarischen Kontrolle bei der heimlichen Datenerhebung Infolgedessen mussten nicht nur das BKA Gesetz uberarbeitet werden auch einige Landespolizeigesetze bedurften einer Anpassung an die Vorgaben des Gerichts 38 Reformen waren ebenfalls zur Umsetzung der europaischen JI Richtlinie fur den Datenschutz in den Bereichen Polizei und Justiz Richtlinie EU 2016 680 erforderlich 39 Verschiedene Bundeslander uberarbeiten deshalb seit 2017 ihre Polizeigesetze 40 Jungste Reformen der Landespolizeigesetze Bearbeiten In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen noch folgende wichtige Informationen Protest gegen und Neuerungen im Polizeigesetz in Sachsen Hilf der Wikipedia indem du sie recherchierst und einfugst nbsp Demonstration in Dusseldorf gegen das geplante Polizeigesetz 2018Seit dem Jahr 2017 wurden in Bayern Innenminister Joachim Herrmann CSU und Baden Wurttemberg Innenminister Thomas Strobl CDU Versuche unternommen in besonderen Einzelfallen gerade auch im Zusammenhang mit terroristischen Anschlagen 41 den Landespolizeien der Einsatz von Handgranaten oder anderen Explosivmitteln 42 zu erleichtern Kritik an dem Vorhaben gab es von Seiten den in Baden Wurttemberg mitregierenden Grunen 42 zivilgesellschaftlichen Initiativen 43 Netzaktivisten 44 und Friedensinitiativen 45 auch die Gewerkschaft der Polizei GDP lehnt die Ausstattung der Polizei mit Handgranaten ab 46 In Bayern trat am 25 Mai 2018 eine uberarbeitete Fassung des Polizeiaufgabengesetzes in Kraft Hierdurch wurden die Eingriffsbefugnisse der Polizei dahingehend erweitert dass diese bereits im Vorfeld des Entstehens von Gefahren gegen potentiell gefahrliche Personen Zwangsmassnahmen ergreifen darf 47 In weiteren Bundeslandern etwa in Nordrhein Westfalen und Niedersachsen befinden sich ahnliche Reformen im Gesetzgebungsverfahren 48 Die Reformen der Polizeigesetze insbesondere die Einfuhrung des Begriffs der drohenden Gefahr riefen sowohl gegen das bayerische Polizeiaufgabengesetz als auch das nordrhein westfalische Polizeigesetz breiten offentlichen Protest hervor 49 Auch Verfassungsrechtler und Datenschutzer ausserten erhebliche Bedenken gegen die geplanten Anderungen So kam etwa der Richter Markus Loffelmann zum Urteil dass der nordrhein westfalische Entwurf zwar deutlich moderater als die bayerischen Anderungen ausfalle dennoch beinhalte er auf das Gefahrenvorfeld bezogene Weiterungen die verfassungsrechtlich bedenklich seien 50 Mit Ausnahme der Polizeiverbande stiess der Entwurf auf breite Kritik bei der Anhorung im Landtag Nordrhein Westfalen Die FDP Politiker Gerhart Baum und Burkhard Hirsch kundigten an gegen das Polizeigesetz vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen 51 Der Stuttgarter Ableger des Chaos Computer Club hat Ende 2018 Zugriff zu einem Entwurf eines verscharften Polizeigesetz aus dem Innenministerium in Baden Wurttemberg erhalten 52 Bereits 2017 wurde das Gesetz verscharft Unter dem Kurzel NoPolGBW formiert sich Widerstand initiiert von der Piratenpartei Deutschland 53 Europarechtliche Einflusse und internationale Zusammenarbeit Bearbeiten Zur effektiveren Bekampfung von Gefahren insbesondere der organisierten Kriminalitat und des Terrorismus wuchs in den letzten Jahren die internationale Zusammenarbeit der Polizeibehorden insbesondere auf europaischer Ebene 54 Diese Entwicklung ging zunachst massgeblich von den EU Mitgliedstaaten aus die miteinander entsprechende Abkommen schlossen So entstanden mehrere Vorhaben zur grenzuberschreitenden Gefahrenabwehr Das Schengener Durchfuhrungsubereinkommen legte etwa die Grundlagen fur eine verstarkte grenzubergreifende Kooperation der Polizeibehorden der Vertragsstaaten Mithilfe des Schengener Informationssystems sollte die staatenubergreifende Fahndung vereinfacht werden 55 Durch den Vertrag von Maastricht von 1993 ubertrugen die Mitgliedstaaten der Union Kompetenzen fur die Innen und Justizpolitik Im Vertrag von Amsterdam von 1999 hielten die Mitgliedstaaten das Ziel fest einen europaischen Raum der Freiheit der Sicherheit und des Rechts zu schaffen Dieses Ziel sollte in erster Linie durch verstarkte Kooperation der Mitgliedstaaten erreicht werden die durch die Union gefordert wird Infolgedessen entstanden mehrere europaische Agenturen etwa Europol Eurojust und Frontex 56 Der Vertrag von Lissabon von 2009 griff dieses Ziel auf und reformierte die polizeiliche Zusammenarbeit auf Unionsebene Er ubertrug der Union Kompetenzen die uber das blosse Koordinieren der Tatigkeiten der Mitgliedstaaten hinausgehen 57 Inzwischen findet eine stille Harmonisierung des mitgliedstaatlichen Polizeirechts vor allem uber das Datenschutzrecht der Europaischen Union statt 58 Einen weiteren rechtlichen Rahmen fur das Handeln deutscher Gefahrenabwehrbehorden stellen die Europaische Menschenrechtskonvention und deren Auslegung durch den Europaischen Gerichtshof fur Menschenrechte dar 59 Gesetzgebungskompetenz BearbeitenGrundsatzlich liegt die Gesetzgebungskompetenz gemass Art 30 Art 70 des Grundgesetzes GG bei den Landern Der Bund ist lediglich in den Bereichen regelungsbefugt fur die ihm das Grundgesetz eine Gesetzgebungskompetenz zuweist 60 Fur das allgemeine Polizei und Ordnungsrecht existiert eine solche nicht Daher liegt dieses Gebiet im Kompetenzbereich der Lander die mit ihren allgemeinen Polizei und Ordnungsgesetzen entsprechende Regelungen geschaffen haben 61 Fur einzelne Bereiche des Gefahrenabwehrrechts besitzt der Bund die Gesetzgebungskompetenz Gemass Art 73 Abs 1 Nr 5 GG darf ausschliesslich er Regelungen zum Grenzschutz und zum Zollrecht treffen Dieser Titel ist die Grundlage des Bundespolizeigesetzes Art 73 Abs 1 Nr 10 GG weist dem Bund ferner die Kompetenz zur Regelung der Zusammenarbeit von Bund und Land in den Bereichen Kriminalpolizei und Verfassungsschutz zu Auf diesem Titel beruht das BKA Gesetz Ebenfalls zustandig ist der Bund gemass Art 73 Abs 1 Nr 9a GG zur Bekampfung des internationalen Terrorismus gemass Art 74 GG auch zur Regelung des Vereins Auslander und Gewerberechts 62 Fur das Versammlungsrecht besass der Bund bis zur Foderalismusreform von 2006 die Gesetzgebungskompetenz seitdem sind ausschliesslich die Lander zustandig Gemass Art 125a GG gilt das Versammlungsgesetz des Bundes VersG fort soweit die Lander von ihrer Gesetzgebungskompetenz keinen Gebrauch machen 63 Weitere Bundeskompetenzen wurzeln in Annexkompetenzen So kann der Bund etwa auf Grundlage von Art 73 Abs 1 Nr 6 GG Regeln zur Gefahrenabwehr im Luftverkehr erlassen Gegenstand des Polizei und Ordnungsrechts BearbeitenPolizeiliche Gefahrenabwehr Bearbeiten Hauptartikel Gefahrenabwehr In den Polizei und Ordnungsgesetzen fast aller deutschen Lander definiert der erste Paragraph dass es Aufgabe der Polizei und Ordnungsbehorden ist Gefahren fur polizeiliche Schutzguter abzuwehren 64 Hierbei handelt es sich um eine praventive Aufgabe Polizei und Ordnungsbehorden sollen verhindern dass bestimmte Guter geschadigt werden Die Gefahrenabwehr zahlt rechtssystematisch zum besonderen Verwaltungsrecht Eine Rechtsstreitigkeit uber eine hierzu zahlende Massnahme stellt daher eine offentlich rechtliche Streitigkeit dar fur die gemass 40 Abs 1 S 1 der Verwaltungsgerichtsordnung VwGO der Verwaltungsrechtsweg eroffnet ist 65 Nicht zum Regelungsgegenstand des Polizei und Ordnungsrecht zahlen repressive Aufgaben welche von der Polizei neben ihren praventiven Aufgaben wahrgenommen werden Hierzu zahlt die bundesrechtlich geregelte Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Rechtsstreitigkeiten uber repressives Handeln der Polizei sind den ordentlichen Gerichten zugewiesen Enthalt Polizeihandeln sowohl praventive als auch repressive Elemente richtet sich ihre rechtliche Beurteilung nach ihrem Schwerpunkt 66 67 Die Grenze zur nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr Bearbeiten Von der polizeilichen Gefahrenabwehr ist die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr abzugrenzen die durch Feuerwehr und Hilfsorganisationen wahrgenommen wird Hierzu zahlen etwa der Brand und der Katastrophenschutz 68 Schutz der offentlichen Sicherheit und Ordnung Bearbeiten Als Schutzgut bezeichnen die Bundeslander ubereinstimmend die offentliche Sicherheit Ausser in Bremen und Schleswig Holstein ist die Polizei daruber hinaus auch fur den Schutz der offentlichen Ordnung zustandig Offentliche Sicherheit Bearbeiten Zur offentlichen Sicherheit zahlt die Unversehrtheit der Rechtsordnung also des gesamten geschriebenen Rechts 69 Dies umfasst insbesondere verwaltungs und strafrechtliche Verbote Weiterhin schutzt die offentliche Sicherheit Individualrechtsguter Hierbei handelt es sich um Rechte und Rechtspositionen die das offentliche Recht dem Einzelnen zuordnet Dies trifft etwa auf Leben korperliche Unversehrtheit und Eigentum zu Keinen Bestandteil der offentlichen Sicherheit stellen demgegenuber ausschliesslich private Rechte dar etwa Forderungen deren Schutz der Zivilgerichtsbarkeit zugewiesen ist 70 Oft bedeutet eine Verletzung eines Individualrechtsguts zugleich eine Verletzung der Rechtsordnung sodass bereits aus diesem Grund eine Gefahr vorliegt Eigenstandige Bedeutung besitzen Individualrechtsguter als Schutzgut wenn deren drohende Verletzung nicht gegen Recht verstosst so etwa bei Naturereignissen und Selbstgefahrdungen Bei letzteren ist jedoch zu beachten dass der Burger kraft seiner allgemeinen Handlungsfreiheit frei entscheiden kann welche Gefahren er auf sich nimmt Die Selbstgefahrdung ist daher grundsatzlich keine Gefahr Anders verhalt es sich wenn sie nicht auf einer freien Willensbildung beruht etwa weil sich der Gefahrdete in einer Zwangslage befindet oder nicht um die Gefahrlichkeit seines Handels weiss Besteht in einem solchen Fall zugunsten des gefahrdeten Rechtsguts eine staatliche Schutzpflicht wie es gemass Art 2 Abs 2 GG beispielsweise auf die Rechtsguter Leib und Leben zutrifft ist dessen drohende Verletzung eine Gefahr Von praktischer Bedeutung ist die Abgrenzung von Gefahr und eigenverantwortlicher Selbstgefahrdung etwa bei Suizidversuchen 71 Zur offentlichen Sicherheit zahlt schliesslich auch der Bestand des Staats sowie seiner Einrichtungen und Veranstaltungen Sofern ein solches Rechtsgut durch Verletzung einer Rechtsnorm gefahrdet wird ist regelmassig zugleich die Rechtsordnung verletzt Eigenstandige Bedeutung besitzt dieses Schutzgut in Fallen in denen die Gefahrdung nicht gegen Recht verstosst so etwa bei der Warnung vor Geschwindigkeitsmessungen der Verkehrspolizei 72 Offentliche Ordnung Bearbeiten Die offentliche Ordnung umfasst die ungeschriebenen Regeln fur das Verhalten des Einzelnen in der Offentlichkeit deren Beachtung nach allgemeiner Anschauung als unerlassliche Voraussetzung fur ein gedeihliches Zusammenleben betrachtet wird 73 Als Verstosse gegen die offentliche Ordnung bewertete die Rechtsprechung beispielsweise das Betreiben eines Bordells gegenuber einer Madchenschule 1954 74 eines Kondomautomaten 1959 75 das Veranstalten eines Zwergenweitwurfs 1992 76 das Hissen der Reichskriegsflagge 1994 77 und das Anbieten eines Laserdrom Kriegsspiels 2001 78 Die aussergewohnliche Weite des Begriffs der offentlichen Ordnung in Kombination mit ihren unscharfen Beurteilungskriterien hat in der Rechtswissenschaft Kritik an diesem Schutzgut hervorgerufen Viele beklagen dass der Begriff offentliche Ordnung zu unbestimmt sei um rechtsstaatlichen Anspruchen zu genugen 79 Die Bundeslander Bremen und Schleswig Holstein haben ihn daher aus ihren Polizeigesetzen entfernt 80 Stimmen die den Erhalt dieses Schutzguts befurworten argumentieren dass es ein Einschreiten bei unvorhergesehenen Entwicklungen erlaube und hierdurch die Flexibilitat des Polizeirechts fordere die fur die effektive Abwehr von Gefahren erforderlich sei 81 Die praktische Bedeutung des Schutzguts der offentlichen Ordnung ist mittlerweile gering da viele Lebensbereiche durch Rechtsnormen geregelt sind deren Verletzung bereits eine Gefahr fur die offentliche Sicherheit begrundet 82 So verbietet 118 des Ordnungswidrigkeitengesetzes OWiG beispielsweise die Vornahme grob ungehoriger Handlungen die sich eignen die Allgemeinheit zu belastigen oder zu gefahrden und die offentliche Ordnung zu beeintrachtigen 83 Besonderes und allgemeines Polizei und Ordnungsrecht Bearbeiten Das allgemeine Polizei und Ordnungsrecht bildet die Grundlage des Gefahrenabwehrrechts und regelt die Abwehr aller Arten von Gefahren durch Vollzugspolizei und Ordnungsbehorden Fur zahlreiche Materien ist mit zunehmender Tendenz die Gefahrenabwehr allerdings in spezielleren Gesetzen separat geregelt Diese Materien bilden das besondere Polizei und Ordnungsrecht das als spezielleres Recht Vorrang vor dem allgemeinen Polizei und Ordnungsrecht hat Die zustandigen Behorden werden in den jeweiligen Rechtsquellen bestimmt Zum besonderen Polizei und Ordnungsrecht zahlt etwa das Bauordnungsrecht das sich mit der Abwehr von Gefahren die von Errichtung Bestand und Nutzung baulicher Anlagen befasst Dieses ist uberwiegend in den Landesbauordnungen geregelt Weitere Beispiele sind das Versammlungsrecht das Gewerberecht und das Umweltrecht 84 Gesetzliche Aufgabenverteilung Bearbeiten Die Polizei und Ordnungsgesetze weisen die polizeiliche Gefahrenabwehr grundsatzlich den Verwaltungsbehorden zu nur ausnahmsweise erfolgt die Gefahrenabwehr durch die Vollzugspolizei So bestimmt etwa 1 Abs 2 S 1 des Niedersachsischen Gesetzes uber die offentliche Sicherheit und Ordnung SOG dass die Polizei Gefahrenabwehraufgaben nur wahrnimmt soweit ein Handeln der Verwaltungsbehorden nicht oder nicht rechtzeitig moglich erscheint Die Vollzugspolizei besitzt damit eine lediglich subsidiare Eilfallzustandigkeit Dies ist eine Folge der Entpolizeilichung der offentlichen Verwaltung nach dem Zweiten Weltkrieg 85 Kriminalpravention Bearbeiten Hauptartikel Kriminalpravention Eine weitere Aufgabe der Polizei ist die Kriminalpravention So bestimmt etwa 1 Abs 4 des Hessischen Gesetzes uber die offentliche Sicherheit und Ordnung HSOG dass die Polizei zu erwartende Straftaten zu verhuten sowie fur die Verfolgung kunftiger Straftaten vorzusorgen hat Eigenstandige Aufgabe oder Teil der polizeilichen Gefahrenabwehr Bearbeiten Umstritten ist in der Rechtswissenschaft ob es sich bei der Kriminalpravention um eine eigenstandige Aufgabe der Polizei oder um einen Bestandteil der polizeilichen Gefahrenabwehr handelt 86 Viele Polizeigesetze ordnen sie nach dem Vorbild des Musterentwurfs der Gefahrenabwehr unter 87 Dagegen wird angefuhrt dass die Kriminalpravention der herkommlichen Gefahrenabwehr im Regelfall vorgelagert ist weil sie meist zu einem Zeitpunkt erfolgt in dem noch keine konkrete Gefahr der Straftatbegehung vorliegt Ermachtigungsgrundlagen die der Kriminalpravention dienen verzichten daher oft auf das Tatbestandsmerkmal Gefahr und knupfen stattdessen an Situationen an in denen mit erhohter Wahrscheinlichkeit eine Gefahr entstehen kann Der herkommliche Aufgabenbereich der Gefahrenabwehr wird somit erweitert Daher betrachten zahlreiche Stimmen aus der Lehre die Kriminalpravention als eigenstandige Aufgabe der Polizei 88 Vorbeugung von Straftaten Bearbeiten Zur Vorbeugung von Straftaten zahlen Massnahmen durch die die spatere Begehung von Straftaten verhindert werden soll Da es sich nicht um strafprozessuale Massnahmen handelt erfordert ihre Anordnung keinen Anfangsverdacht Auch die konkrete Gefahr der Begehung einer Straftat ist regelmassig nicht notwendig da die Straftatenvorbeugung meist erfolgen soll bevor es zu einer solchen Gefahr kommt 89 So kann etwa eine Identitatsfeststellung als typisches Mittel der Straftatenvorbeugung nach 12 Abs 1 Nr 2 PolG NRW angeordnet werden wenn sich die betroffene Person an einem Ort aufhalt von dem Tatsachen die Annahme rechtfertigen dass dort Straftaten verabredet vorbereitet oder verubt werden Ein weiteres gangiges Instrument der Pravention stellt die Videouberwachung von Kriminalitatsschwerpunkten dar 90 Vorsorge fur die Strafverfolgung als Grenzfall Bearbeiten Die Strafverfolgungsvorsorge soll die spatere Verfolgung von Straftaten erleichtern Dies geschieht insbesondere durch Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten etwa durch Aufnahme von Lichtbildern und Fingerabdrucken 91 Mit dieser Zielrichtung weist die Strafverfolgungsvorsorge starke Bezuge zur Repression auf die nicht Gegenstand des Polizei und Ordnungsrechts ist Allerdings hat sie auch eine kriminalpraventive Funktion indem sie von der Begehung von Straftaten abschreckt Anders als repressive Massnahmen erfolgt die Strafverfolgungsvorsorge zudem losgelost von konkreten Ermittlungsverfahren Daher sind systematische Verortung und Gesetzgebungskompetenzen dieser Aufgabe noch nicht abschliessend geklart 92 Das Bundesverfassungsgericht ordnet die Erhebung von Daten dem repressiven Aufgabenbereich der Polizei zu wenn die hierdurch gewonnenen Daten primar in spateren Strafverfahren genutzt werden soll Dann fallt sie in die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes aus Art 74 Abs 1 Nr 1 GG Fur Landesrecht bleibt damit nur soweit Raum wie der Bund die Materie nicht abschliessend geregelt hat 93 Solche Regelungen existieren bislang lediglich punktuell so etwa im Bereich der Telekommunikationsuberwachung 94 95 Vollzugshilfe Bearbeiten Hauptartikel Vollzugshilfe Schliesslich leistet die Polizei anderen Behorden Vollzugshilfe unterstutzt sie also bei der Durchsetzung hoheitlicher Massnahmen Infolge der Abtrennung der Polizei von anderen Gefahrenabwehrbehorden verfugen viele Behorden nicht uber eigene Vollstreckungsorgane Daher mussen sie zur zwangsweisen Durchsetzung von Massnahmen auf Polizeikrafte zuruckgreifen 96 Den Hauptanwendungsfall der polizeilichen Vollzugshilfe ist die Anwendung von unmittelbarem Zwang 97 Einige Polizeigesetze so etwa Art 67 PAG beschranken den Umfang der Vollzugshilfe auf diesen Fall um die Polizei zu entlasten 98 Polizei und ordnungsrechtliche Massnahmen BearbeitenPolizei und Ordnungsverwaltung als Eingriffsverwaltung Bearbeiten Gefahrenabwehr erfolgt oft durch den Eingriff in Grundrechte weshalb sie zum Bereich der Eingriffsverwaltung zahlt Daher stellen Grundrechte im Polizei und Ordnungsrechts eine bedeutende Beschrankung des staatlichen Handelns dar 99 Wegen des Gesetzesvorbehalts sind Grundrechtseingriffe nur auf gesetzlicher Grundlage moglich Gesetzliche Aufgabenzuweisungen genugen wegen des Rechtsstaatsprinzips hierfur nicht vielmehr ist die separate gesetzliche Anordnung der Eingriffsbefugnis durch eine Befugnisnorm notwendig Diese Trennung von Aufgaben und Befugnisnormen ist im Polizei und Ordnungsrecht besonders ausgepragt Historisch ruhrt sie insbesondere aus dem suddeutschen Sicherheitsrecht her 100 Anforderungen an Eingriffsgrundlagen Bearbeiten Damit ein Eingriff auf eine Befugnisnorm gestutzt werden kann muss diese materiell verfassungsmassig sein Das setzt insbesondere voraus dass sie das Bestimmtheitsgebot und das Verhaltnismassigkeitsprinzip wahrt Welche Anforderungen beide Prinzipien an Eingriffsgrundlagen stellen richtet sich nach der Intensitat des Eingriffs zu dem die Vorschrift ermachtigt Je schwerer ein Eingriff wiegt desto klarer muss die Befugnisnorm formuliert sein da wesentliche Entscheidungen nach der Wesentlichkeitstheorie durch das Parlament getroffen werden mussen Auch muss einem schweren Rechtseingriff ein bedeutendes Interesse gegenuberstehen das den Eingriff rechtfertigt je desto Formel 101 So sind etwa Wohnungsdurchsuchungen wegen des hiermit verbundenen schweren Eingriffs in die Unverletzlichkeit der Wohnung Art 13 GG nur unter vergleichsweise engen Voraussetzungen zulassig Nicht rechtfertigungsfahig ist nach herrschender Meinung schliesslich die Rettungsfolter die als Verletzung der Menschenwurde Art 1 GG gilt 102 Der Einfluss der Grundrechte auf das Polizei und Ordnungsrecht zeigt sich unter anderem darin dass der Tatbestand zahlreicher Befugnisnormen aus Grunden der Verhaltnismassigkeit eine konkrete Gefahr voraussetzt Eine solche Gefahr besteht wenn bei ungehindertem Fortgang des gegenwartigen Geschehens in absehbarer Zeit die Schadigung eines polizeilichen Schutzguts wahrscheinlich ist 103 Bei besonders eingriffsintensiven Massnahmen etwa der Durchsuchung einer Wohnung muss die Gefahr wegen des Verhaltnismassigkeitsprinzips regelmassig qualifiziert sein also besonders wichtige Rechtsguter bedrohen oder besonders wahrscheinlich sein 104 Fur Massnahmen die nicht auf die Abwehr von bereits konkretisierten Gefahrenlagen zielen ist das Vorliegen einer abstrakten Gefahr erforderlich so etwa beim Erlass von Gefahrenabwehrverordnungen Eine abstrakte Gefahr ist gegeben wenn ein Sachverhalt nach allgemeiner Lebenserfahrung in eine konkrete Gefahr umschlagen kann 105 Bejaht wird dies etwa fur das Mitfuhren von Glasflaschen zu Grossereignissen da dies nach allgemeiner Lebenserfahrung zur Folge habe dass auf dem Boden liegende Glassplitter andere gefahrden 106 107 Das Vorliegen einer Gefahr beurteilt sich aus der Perspektive eines sorgfaltig handelnden Beamten im Zeitpunkt des Entschlusses uber das Ergreifen einer Gefahrenabwehrmassnahme ex ante und ex situatione Betrachtung 108 Daher kann eine Gefahr im Sinne des Polizei und Ordnungsrechts auch dann vorliegen wenn sich im Anschluss herausstellt dass keine Gefahrenlage bestand Darf der handelnde Beamte aufgrund von Anhaltspunkten von einer Gefahr ausgehen spricht man von einer Anscheinsgefahr die der konkreten Gefahr gleichsteht 109 110 Anders verhalt es sich wenn der handelnde Beamte eine Gefahr lediglich aufgrund unzureichender Sachverhaltsaufklarung oder Wurdigung annimmt Dann liegt eine blosse Putativgefahr auch Scheingefahr vor die nicht zu Gefahrenabwehrmassnahmen ermachtigt 111 Weitgehend verzichtet wird auf das Tatbestandsmerkmal der Gefahr bei informationellen Eingriffsbefugnissen da diese Behorden bereits im Vorfeld einer Gefahr zum Handeln ermachtigen sollen Daher knupfen diese Ermachtigungsgrundlagen regelmassig an Situationsbeschreibungen oder an Anhaltspunkte fur Gefahren an 112 Da diese Merkmale vergleichsweise unscharf sind fordert das Bundesverfassungsgericht in besonderem Mass dass solche Ermachtigungsgrundlagen klar und bestimmt formuliert sind 113 Typen von Eingriffsgrundlagen Bearbeiten Spezialgesetzliche Ermachtigungen Bearbeiten Das besondere Polizei und Ordnungsrecht enthalt zahlreiche Spezialgesetze die eigenstandige Befugnisnormen fur Gefahrenabwehrbehorden enthalten Beispiele fur solche Eingriffsgrundlagen stellen die Gewerbeuntersagung nach 35 der Gewerbeordnung das Versammlungsverbot nach 5 15 VersG und die bauordnungsrechtlichen Generalklauseln der Landesbauordnungen dar Standardmassnahmen Bearbeiten Hauptartikel Standardmassnahme Die allgemeinen Polizei und Ordnungsgesetze enthalten zahlreiche Standardmassnahmen auch Einzelmassnahmen Diese Normen erfullen zwei Funktionen Zum einen sollen sie fur besonders haufige Gefahrenabwehrmassnahmen hierauf abgestimmte Regelungen bieten Zum anderen sollen sie den Prinzipien der Bestimmtheit und der Verhaltnismassigkeit genugen Standardmassnahmen regeln Inhalt und Umfang bestimmter Grundrechtseingriffe oft enthalten sie zusatzlich auch Verfahrensvorgaben 114 Eine in allen Landespolizeigesetzen enthaltene Standardmassnahme ist die Durchsuchung Hierbei sucht eine Behorde zielgerichtet nach einer Sache oder einer Person 115 Die Landespolizeigesetze unterscheiden zwischen der Durchsuchung von Personen Sachen und Wohnungen Dies beruht auf dem unterschiedlichen Grundrechtsbezug Die Durchsuchung einer Person greift in deren Handlungsfreiheit und Personlichkeitsrecht ein Die Durchsuchung einer Sache beruhrt die Freiheit des Eigentums Die Durchsuchung von Wohnungen greift schliesslich in die Unverletzlichkeit der Wohnung ein 116 Bei der Sicherstellung begrundet ein Hoheitstrager Gewahrsam an einer Sache Hierdurch entsteht ein offentlich rechtliches Schuldverhaltnis in Form eines Obhutsverhaltnisses zwischen Behorde und Eigentumer 117 Einige Polizeigesetze etwa das sachsische und das baden wurttembergische unterscheiden zwischen Sicherstellung und Beschlagnahme Sie verstehen die Sicherstellung als eine Massnahme zum Schutz des berechtigten Inhabers der Sache wahrend die Beschlagnahme dem Schutz Dritter dient 118 Durch einen Platzverweis gibt eine Behorde einer Person auf einen bestimmten Ort zu verlassen und ihn fur eine bestimmte Zeit nicht wieder zu betreten 119 Er bezweckt ein kurzfristiges Verbot das meist nur fur wenige Stunden wirkt und sich nur auf einen eng begrenzten Raum beziehen soll 120 Eine langfristige und raumlich wesentlich weiterreichende Wirkung kann durch ein Aufenthaltsverbot bewirkt werden 121 Eng mit Platzverweis und Aufenthaltsverbot ist die in vielen Landern geregelte Wohnungsverweisung verwandt Hierbei wird einer Person aufgegeben eine Wohnung zu verlassen und fur einen bestimmten Zeitraum nicht wieder zu betreten Hierdurch soll hausliche Gewalt verhindert werden 122 Alle Landespolizeigesetze enthalten weiterhin eine Standardmassnahme zur Ingewahrsamnahme Diese ermachtigt dazu eine Person am Verlassen einer eng ungrenzten Raumlichkeit zu hindern 123 Die Polizeigesetze enthalten weiterhin zahlreiche Ermachtigungsgrundlagen welche die Erhebung und Verwertung personenbezogener Daten erlauben Die Datenerhebung erfolgt durch offene und verdeckte Massnahmen Eine offene Datenerhebung liegt vor wenn die Behorde die Erhebung von Daten gegenuber dem Betroffenen offenlegt so etwa bei der Befragung der Vorladung der Vorfuhrung und der Identitatsfeststellung 124 Bei verdeckten Massnahmen fehlt es hieran der Betroffene wird also nicht von der Massnahme in Kenntnis gesetzt Beispiele hierfur sind die Observation und der Einsatz von Vertrauenspersonen Eine besonders eingriffsintensive Massnahme ist die Rasterfahndung die strengen Rechtfertigungsvoraussetzungen unterliegt Hierbei werden Datenbestande auf Vorhandensein bestimmter Merkmale untersucht um eine Person zu ermitteln 125 Generalklausel Bearbeiten Hauptartikel Polizei und ordnungsrechtliche Generalklausel Die allgemeinen Polizei und Ordnungsgesetze enthalten schliesslich eine Generalklausel die Gefahrenabwehrbehorden die Moglichkeit geben soll auf moglichst viele insbesondere atypische Fallkonstellationen effektiv zu reagieren 126 So bestimmt beispielsweise 8 Abs 1 PolG NRW dass die Polizei die notwendigen Massnahmen treffen darf um eine im Einzelfall bestehende konkrete Gefahr fur die offentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren 127 Die Generalklausel dient in der Praxis etwa als Grundlage fur Gefahrderansprachen 128 Meldeauflagen 129 Schliessungen illegaler Wettburos 130 das Herbeifuhren kunstlicher Verkehrsstaus 131 sowie fur das Abschleppen verkehrswidrig geparkter Fahrzeuge 132 Ihre Grenze findet die Generalklausel in schwerwiegenden Grundrechtseingriffen da es fur diese nach der Wesentlichkeitstheorie einer bestimmteren Norm bedarf 133 Dies betrifft etwa das Uberwachen eines offentlichen Platzes mithilfe von Kameras Umstritten ist ob die Einweisung von Obdachlosen in Wohnraum auf die Generalklausel gestutzt werden kann oder ob wegen des Eingriffs insbesondere ins Eigentumsrecht aus Art 14 GG eine speziellere Ermachtigungsgrundlage erforderlich ist 134 Verhaltnis der Eingriffsgrundlagen zueinander Bearbeiten Das Verhaltnis der Eingriffsgrundlagen zueinander wird durch das Prinzip lex specialis derogat legi generali gepragt Hiernach geht die speziellere Regelung der allgemeineren vor Der Ruckgriff auf das allgemeine Polizei und Ordnungsrecht ist damit nur moglich soweit keine spezialgesetzlichen Ermachtigungsgrundlagen einschlagig sind 135 So regelt etwa das Versammlungsgesetz abschliessend Eingriffe in laufende Versammlungen zur Abwehr versammlungsspezifischer Gefahren sog Polizeifestigkeit der Versammlungsfreiheit 136 Innerhalb der allgemeinen Gefahrenabwehrgesetze haben die spezielleren Standardmassnahmen Vorrang vor den Generalklauseln Ist der Anwendungsbereich einer Standardmassnahme eroffnet ist ein Ruckgriff auf eine Generalklausel damit ausgeschlossen Dies gilt insbesondere wenn die Voraussetzungen der Standardmassnahme nicht vorliegen da andernfalls die Regelungssystematik der Gesetze durchbrochen wurde 135 Liegen etwa die Voraussetzungen der Standardmassnahme Durchsuchung nicht vor kann eine Durchsuchung nicht auf die Generalklausel gestutzt werden Polizeipflichtigkeit Bearbeiten Sofern die Tatbestandsvoraussetzungen einer Befugnisnorm vorliegen darf die zustandige Gefahrenabwehrbehorde Massnahmen ergreifen Hierbei stellt sich die Frage gegen wen sie diese Massnahme richten kann Grundsatz der Verantwortlichkeit Bearbeiten Hauptartikel Storer Wegen des Einflusses der Grundrechte durfen Gefahrenabwehrmassnahmen grundsatzlich nur gegen denjenigen ergriffen werden der fur die Gefahr verantwortlich ist sog Storer Als Storer gilt wer gegen die fur jedermann bestehende Pflicht verstosst polizeiliche Schutzguter nicht zu gefahrden Die allgemeinen Polizei und Ordnungsgesetze unterscheiden zwischen dem Handlungs und dem Zustandsstorer 137 Der Grundsatz der Verantwortlichkeit ist auf herkommliche Gefahrenabwehrmassnahmen zugeschnitten Fur die Adressatenauswahl im Gefahrenvorfeld eignet er sich nicht da dort mangels Gefahr noch keine Person als Storer ausgemacht werden kann Auf welche Weise der Adressatenkreis bei Vorfeldmassnahmen eingeschrankt werden kann ist noch nicht abschliessend geklart 138 Handlungsstorer Bearbeiten Handlungsstorer auch Verhaltensstorer ist nach der vorherrschenden Theorie der unmittelbaren Verursachung wer unmittelbar durch eigenes Handeln eine Gefahr verursacht 139 Dies trifft beispielsweise auf eine Person zu die Gegenstande auf eine Fahrbahn wirft und dadurch Autofahrer gefahrdet Fur die Storereigenschaft kommt es weder auf Verschulden noch auf Einsichtsfahigkeit an Sofern ein Minderjahriger oder Betreuter eine Gefahr verursacht haftet allerdings neben diesem auch dessen gesetzlicher Vertreter 140 Umstritten ist wie es zu beurteilen ist wenn jemand durch eigenes Handeln andere dazu bewegt eine Gefahr zu verursachen Eine solche mittelbare Storung durch eigenes Handeln liegt beispielsweise vor falls ein Ladeninhaber in seinem Schaufenster eine Attraktion platziert die Passanten dazu bewegt vor dem Fenster anzuhalten und hierdurch den Verkehr zu behindern Bei den Fussgangern handelt es sich um Handlungsstorer sodass die Gefahrenabwehrbehorden gegen diese Massnahmen ergreifen konnen Effektiver ware jedoch eine Inanspruchnahme des Ladeninhabers die diesen verpflichtet die Attraktion aus dem Schaufenster zu entfernen Nach Ansicht der Rechtsprechung und des uberwiegenden Schrifttums ist dies moglich wenn der Ladeninhaber Zweckveranlasser ist Zweckveranlasser ist wer mittelbar eine Gefahr verursacht und dabei zumindest billigend in Kauf nimmt dass andere durch sein Handeln unmittelbar eine Gefahr verursachen 141 142 Teilweise wird die Figur des Zweckveranlassers allerdings abgelehnt da sie zu zufalligen Ergebnissen fuhre indem sie auf die billigende Inkaufnahme des Betroffenen abstellt 143 Ausserdem sei sie als Rechtsfortbildung zulasten des Burgers mit dem Bestimmtheitsgebot und dem Gesetzesvorbehalt der Grundrechte nicht vereinbar 144 Zustandsstorer Bearbeiten Zustandsstorer ist wer die tatsachliche oder rechtliche Gewalt uber eine Sache ausubt von der eine Gefahr ausgeht 145 Dies trifft beispielsweise auf den Halter eines Hundes zu der droht Dritte zu verletzen 146 Ebenfalls als Zustandsstorer gilt der Eigentumer eines Grundstucks das mit einer einsturzgefahrdeten Halle bebaut 147 oder mit Ol verseucht 148 ist nbsp Altlasten bereiten praktische Probleme bei der Bestimmung der ZustandsverantwortlichkeitGrundsatzlich endet die Zustandsverantwortlichkeit mit dem Verlust der Herrschaft uber die Sache da hierdurch die Moglichkeit endet deren Gefahr abzuwenden 149 Die Landespolizeigesetze der meisten Lander bestimmen allerdings dass die Zustandsverantwortlichkeit nicht durch Dereliktion endet Hierdurch soll verhindert werden dass eine Person ihre Verantwortlichkeit auf die offentliche Hand ubertragt Auch die Verausserung einer Sache an einen Dritten kann die eigene Zustandsverantwortlichkeit unberuhrt lassen falls sie sich lediglich als Versuch darstellt die polizeiliche Verantwortlichkeit zu umgehen Dies trifft etwa zu falls die Sache an eine vermogenslose Gesellschaft ubertragen wird 150 Gemass 4 Abs 6 des Bundes Bodenschutzgesetzes bleibt die Zustandsverantwortlichkeit bei Verausserung eines Grundstucks weiterhin bestehen falls der Verausserer die Gefahr kannte oder kennen musste 151 Die Zustandsverantwortlichkeit findet ihre Grenze im Grundsatz der Verhaltnismassigkeit da sie in das grundrechtlich geschutzte Eigentumsrecht Art 14 GG eingreift Ist eine Gefahrenabwehrmassnahme daher mit Kosten verbunden die den Wert der Sache deutlich ubersteigen kann die Verantwortlichkeit des Eigentumers ausgeschlossen sein Von praktischer Bedeutung ist dies insbesondere bei Altlasten 152 153 Heranziehung Nicht Verantwortlicher Bearbeiten Polizeilicher Notstand Bearbeiten Sofern eine Person fur eine Gefahr keine Verantwortung tragt kann sie unter besonderen Umstanden als Nichtstorer in Anspruch genommen werden Diese Moglichkeit rechtfertigt sich durch das Ziel der moglichst effektiven Gefahrenabwehr Damit eine Person als Nichtstorer in Anspruch genommen werden darf muss ein polizeilicher Notstand vorliegen Die diesbezuglichen Voraussetzungen der Landespolizeigesetze stimmen bundesweit im Wesentlichen uberein 154 Gemass 6 Abs 1 PolG NRW muss eine gegenwartige erhebliche Gefahr vorliegen Weiterhin durfen Massnahmen gegen den Handlungs oder Zustandsstorer nicht oder nicht rechtzeitig ergriffen werden konnen Ferner darf die Polizei die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig selbst oder durch Beauftragte abwehren konnen Schliesslich muss der Betroffene ohne erhebliche eigene Gefahrdung und ohne Verletzung hoherwertiger Pflichten in Anspruch genommen werden konnen 155 Rechtsnachfolge Bearbeiten Sofern der Adressat einer Gefahrenabwehrmassnahme verstirbt oder ein Dritter die Herrschaft uber eine gefahrdende Sache erlangt stellt sich die Frage unter welchen Voraussetzungen sein Rechtsnachfolger polizeilich in Anspruch genommen werden darf Eine Rechtsnachfolge kann sich im Wege einer Einzel oder einer Gesamtrechtsnachfolge ereignen Ersteres liegt beispielsweise bei der Ubereignung einer Sache vor letzteres beim Erbfall Gesetzliche Bestimmungen zur Rechtsnachfolge enthalt das Polizei und Ordnungsrecht kaum Dennoch geht die vorherrschende Auffassung in der Rechtswissenschaft davon aus dass eine solche zwecks effektiver Gefahrenabwehr grundsatzlich moglich ist In welchen Fallen dies zutrifft ist jedoch ausserst umstritten 156 Einigkeit besteht insofern als dass eine Nachfolge in eine Pflicht nur moglich ist soweit diese ihrem Inhalt nach auf einen Rechtsnachfolger ubertragen werden kann 157 Dies trifft auf die Verantwortlichkeit fur Zustande zu da es dann fur die Gefahrenabwehr nicht auf die Person des Adressaten ankommt So ist es fur die sinnvolle Durchfuhrung einer Gefahrenabwehrmassnahme etwa egal ob eine Sache von der eine Gefahr ausgeht an einen Dritten veraussert wird Erging gegenuber dem Verausserer ein Verwaltungsakt der eine Gefahrenabwehrmassnahme vorschrieb wirkt dieser nach vorherrschender Auffassung aufgrund seiner Sachbezogenheit auch gegenuber dem Erwerber 158 Erging kein Verwaltungsakt haftet der Erwerber eigenstandig als Zustandsstorer da er durch den Erwerb die Gewalt uber die Sache erlangt Auf eine gesonderte Nachfolge in die Polizeipflicht des Vorgangers kommt es deshalb nicht an 159 Problematischer ist die Haftung des Rechtsnachfolgers wenn die Gefahr aus einem Verhalten des Rechtsvorgangers resultiert Nach Auffassung der Rechtsprechung kann der Rechtsnachfolger nur dann haften wenn die Verhaltenspflicht nicht hochstpersonlicher Natur ist und durch Verwaltungsakt gegenuber dem Rechtsnachfolger konkretisiert wurde 160 Da es sich um eine Belastung des Rechtsnachfolgers handelt muss die Nachfolge in die Polizeipflicht weiterhin durch Gesetz angeordnet werden 157 Im Zivilrecht erfolgt dies fur den Fall der Gesamtrechtsnachfolge durch 1922 1967 des Burgerlichen Gesetzbuchs BGB Im Polizei und Ordnungsrecht existiert eine entsprechende Regelung nicht Daher wendet die vorherrschende Auffassung in der Rechtswissenschaft diese Normen analog an 161 Im Fall der Einzelrechtsnachfolge ist zu unterscheiden Das Nachrucken in eine Zustandsverantwortlichkeit folgt daraus dass der Rechtsnachfolger die Herrschaft uber die die Verantwortlichkeit auslosende Sache erlangt Eines gesonderten Nachfolgetatbestands bedarf es daher nicht Bei der Handlungsverantwortlichkeit kommt eine Einzelrechtsnachfolge demgegenuber nur in Betracht wo Normen dies anordnen Dies trifft beispielsweise auf die Schuldubernahme nach 414 415 BGB zu 162 Gefahrder Bearbeiten Gesetzlich nicht definiert sind die Personengruppen der Gefahrder und der relevanten Personen aus dem Bereich der politisch motivierten Kriminalitat Diese Begriffe bezeichnen Personen die bei denen Anhaltspunkte dafur bestehen dass sie in Zukunft eine erhebliche Gefahr verursachen werden also Storer sein werden 163 Fur sich genommen begrundet dies noch keine konkrete Gefahr weshalb gegen einen Gefahrder nicht im gleichen Mass vorgegangen werden darf wie gegen einen Storer Die Einstufung einer Person als Gefahrder kann jedoch ein Indiz sein das fur die Annahme einer konkreten Gefahr spricht 164 Folgen der Ermachtigung Bearbeiten Ist der Tatbestand einer Ermachtigungsgrundlage erfullt darf die zustandige Behorde die Massnahmen treffen zu denen die Norm ermachtigt Manche Vorschriften ordnen ein bestimmtes Verhalten an dann handelt es sich um eine gebundene Entscheidung der Behorde Die meisten polizei und ordnungsrechtlichen Befugnisnormen raumen den Behorden jedoch diesbezuglich einen Ermessensspielraum ein Dieser bezieht sich auf das Ergreifen von Massnahmen Entschliessungsermessen auf die Auswahl einer Massnahme Handlungsermessen sowie auf die Auswahl eines Massnahmenadressaten Storerauswahlermessen Das Handeln der Polizei und Ordnungsbehorden ist damit weitgehend durch das Opportunitatsprinzip gepragt 165 Auf der Ebene des Entschliessungsermessens stellt sich aus Sicht der Behorde die Frage ob ein Einschreiten geboten ist Im Ubrigen ist die Ermessensausubung vorrangig durch die Frage gepragt auf welche Weise eine Behorde am effektivsten Gefahrenabwehr betreiben kann Entschliesst sich eine Behorde eine Gefahrabwehrmassnahme zu ergreifen muss sie ihr Ermessen in rechtmassiger Weise ausuben 166 Dies setzt insbesondere voraus dass sie den Grundsatz der Verhaltnismassigkeit befolgt Diesen leitet die Rechtslehre aus dem Rechtsstaatsprinzip Art 20 Abs 3 GG sowie aus den Grundrechten her er ist allerdings auch in vielen Polizeigesetzen ausdrucklich normiert 167 Der Verhaltnismassigkeitsgrundsatz verpflichtet dazu die Beeintrachtigung des Adressaten einer Massnahme mit den Interessen zu vergleichen die diese Massnahme schutzen soll Soweit diese Interessen miteinander kollidieren mussen sie in ein angemessenes Verhaltnis zueinander gebracht werden Ein solches ist erreicht wenn die Belastung des Adressaten die mildeste aller gleichermassen zur Gefahrenabwehr geeigneten Handlungsoptionen darstellt und nicht ubermassig in dessen Rechte eingreift 168 So ist beispielsweise das Abschleppen eines falsch geparkten Fahrzeugs regelmassig verhaltnismassig wenn dieses so abgestellt worden ist dass es wahrscheinlich andere Verkehrsteilnehmer behindert 169 Dies ist nach Ansicht der Rechtsprechung oft auch dann verhaltnismassig wenn der Fahrer seine Kontaktdaten sichtbar am Fahrzeug hinterlasst da die Kontaktaufnahme durch einen Beamten zeitaufwandig und mit ungewissem Erfolg verbunden ist 170 Handlungsformen Bearbeiten Die Polizei und Ordnungsgesetze stellen den Behorden unterschiedliche Handlungsformen bereit Die gangigste Handlungsform ist der Verwaltungsakt Meist fordert dieser seinen Adressaten zu einem Handeln Dulden oder Unterlassen auf so etwa ein Platzverweis Auch Genehmigungen erfolgen durch Verwaltungsakt Schliesslich kann die insbesondere im Vollstreckungsrecht bedeutende Androhung behordlichen Handelns durch Verwaltungsakt geschehen 171 Daneben konnen Behorden durch Realakte Handlungen ohne Regelungsgehalt vornehmen Hierzu zahlen etwa behordliche Warnungen 172 Schliesslich konnen sie durch Erlass von Gefahrenabwehrverordnungen abstrakt generelle Regelungen treffen 173 Vollstreckung Bearbeiten Hauptartikel Verwaltungsvollstreckung nbsp Abschleppen eines rechtswidrig geparkten Fahrzeugs als Beispiel fur eine ErsatzvornahmeDurch Vollstreckung setzt eine Behorde einen Verwaltungsakt der seinem Adressaten ein Handeln Dulden oder Unterlassen aufgibt unter Anwendung von Zwang gegen diesen durch 174 Hierzu kann es kommen wenn der Adressat der ihm aufgegebenen Pflicht nicht nachkommt Vollstreckungsvorschriften finden sich auf Bundes und auf Landesebene Fur das Handeln von Bundesbehorden ist das Verwaltungs Vollstreckungsgesetz des Bundes einschlagige Rechtsquelle Auf Landesebene finden sich entsprechende Vorschriften zunachst in allgemeinen Vollstreckungsgesetzen Teilweise treten gefahrenabwehrrechtliche Sondervorschriften als leges speciales hinzu die der besonderen Interessenlage bei der Gefahrenabwehr Rechnung tragen sollen Zwangsmittel Bearbeiten Den Polizei und Ordnungsbehorden stehen drei Arten von Zwangsmitteln zur Verfugung Zwangsgeld Ersatzvornahme und unmittelbarer Zwang Bei der Ersatzvornahme nimmt die Behorde eine Handlung anstelle des Pflichtigen wahr Dieses Zwangsmittel kommt bei Pflichten in Betracht die durch einen anderen als den Adressaten erfullt werden konnen die also vertretbar sind 175 Dies trifft beispielsweise auf die Anordnung zu einen instabilen Baum zu fallen Massnahmen die auf Duldung oder Unterlassung abzielen sind demgegenuber nicht vertretbar da diese nur durch den Adressaten im Sinne der Behorde erfullt werden konnen Das Zwangsgeld dient als Druckmittel Befolgt der Adressat eine hoheitliche Anordnung nicht muss er einen Geldbetrag entrichten Praktische Bedeutung besitzt das Zwangsgeld vor allem bei der Durchsetzung nicht vertretbarer Pflichten 176 Beim unmittelbaren Zwang wirkt die Behorde mittels korperlicher Gewalt auf eine Person oder Sache ein Im letzteren Fall uberschneidet sich der unmittelbare Zwang mit der Ersatzvornahme Die Abgrenzung beider Massnahmen erfolgt nach der Art der Durchfuhrung Stimmt die behordliche Massnahme mit dem Verhalten uberein das vom Pflichtigen gefordert worden ist liegt eine Ersatzvornahme vor Andernfalls handelt es sich um unmittelbaren Zwang Unmittelbaren Zwang stellt es daher beispielsweise dar wenn eine Behorde ein falsch parkendes Fahrzeug abschleppt Von Bedeutung ist die Abgrenzung zwischen Ersatzvornahme und unmittelbarem Zwang fur das Kostenrecht die meisten Vollstreckungsgesetze ermachtigen die Behorden lediglich bei der Ersatzvornahme dazu den Pflichtigen wegen der Kosten der Massnahme in Anspruch zu nehmen Viele Polizeigesetze enthalten detaillierte Vorgaben zur Anwendung von unmittelbarem Zwang die einzelne Auspragungen konkretisieren In diesem Zusammenhang ermachtigen sie die Vollzugspolizei zu besonders eingriffsintensiven Mitteln die anderen Behorden nicht zustehen Hierzu zahlt etwa der finale Rettungsschuss Da dieser einen ausserordentlich schweren Grundrechtseingriff darstellt ist er nur unter engen Voraussetzungen als ultima ratio zulassig 177 Weitere besonders geregelte Formen des unmittelbaren Zwangs sind die Fesselung von Personen und der Gebrauch von besonderen Waffen und Sprengmitteln Viele Gefahrenabwehrbehorden verfugen nicht uber die notwendigen Krafte um unmittelbaren Zwang selbst anzuwenden Zu diesem Zweck konnen sie die Vollzugspolizei zur Vollzugshilfe auffordern Verfahren Bearbeiten Grundsatzlich erfolgt die Vollstreckung durch die Behorde die den zu vollstreckenden Verwaltungsakt erlassen hat Hierbei stehen ihr zwei Verfahrensarten zur Verfugung Das gestreckte und das verkurzte Verfahren Vollstreckung einer Grundverfugung Bearbeiten nbsp Gegen Verkehrszeichen besitzen Rechtsbehelfe keine aufschiebende WirkungBeim gestreckten Verfahren wird die Vollstreckung grundsatzlich zunachst gegenuber dem Adressaten angedroht Diese Androhung nimmt Bezug auf den zu vollstreckenden Verwaltungsakt sog Grundverfugung und benennt das Zwangsmittel das die Behorde gebrauchen will Sofern eine Handlungspflicht vollstreckt werden soll bestimmt sie ferner eine angemessene Frist Einige Landesgesetze sehen vor dass die Massnahme im Anschluss an die Androhung gegenuber dem Adressaten festgesetzt wird Hierdurch erklart die Behorde dass sie das angedrohte Zwangsmittel anwenden wird Schliesslich muss der zu vollstreckende Verwaltungsakt vollstreckbar sein Dies trifft zu wenn Rechtsbehelfe gegen diesen keine aufschiebende Wirkung haben Diese Wirkung besteht gemass 80 Abs 1 VwGO grundsatzlich entfallt aber wenn einer der in 80 Abs 2 VwGO genannten Falle vorliegt oder der Verwaltungsakt Bestandskraft erlangt Von besonderer Bedeutung fur das Polizei und Ordnungsrecht ist 80 Abs 2 S 1 Nr 2 VwGO wonach ein Rechtsbehelf gegen eine unaufschiebbare Anordnung oder Massnahme eines Polizeivollzugsbeamten keine aufschiebende Wirkung besitzt Diese Bestimmung findet analoge Anwendung auf Verkehrszeichen 178 Verwaltungszwang ohne vorausgehende Grundverfugung Bearbeiten Mit Ausnahme von Baden Wurttemberg Hamburg und Sachsen haben die Lander ein verkurztes Vollstreckungsverfahren geschaffen das auf Androhung und Festsetzung verzichtet Dieser Sofortvollzug erlaubt die Vornahme einer Vollstreckungsmassnahme ohne dass zuvor ein Verwaltungsakt ergeht 179 Er ist fur Falle gedacht in denen aus tatsachlichen Grunden kein Verwaltungsverfahren durchgefuhrt werden kann ein rasches Handeln jedoch geboten ist Genutzt wird das verkurzte Verfahren oft bei Ersatzvornahme und unmittelbarem Zwang Eine Vollstreckung im Sofortvollzug liegt beispielsweise vor wenn eine Behorde ein falsch parkendes Fahrzeug abschleppen lasst weil sie den Fahrer nicht erreichen kann 180 Einige Lander sehen stattdessen oder zusatzlich das Verfahren der unmittelbaren Ausfuhrung vor Hierbei fuhrt eine Behorde eine Massnahme anstelle des Adressaten aus Der Ruckgriff einiger Lander auf die unmittelbare Ausfuhrung ist Folge eines Meinungsstreits uber die rechtliche Einordnung des Vollzugs von Massnahmen die sich gegen Abwesende richteten teilweise wurde hierin kein Verwaltungszwang erblickt 181 Daher grenzen die meisten Lander die sowohl den unmittelbaren Zwang als auch den Sofortvollzug vorsehen beide Verfahren anhand der Anwesenheit des Pflichtigen ab ist sie gegeben handelt es sich um Sofortvollzug andernfalls um unmittelbare Ausfuhrung 182 In den Landern in denen der Sofortvollzug nicht vorgesehen ist stellt die unmittelbare Ausfuhrung die einzige Form des verkurzten Vollstreckungsverfahrens dar 183 Kostenersatz Bearbeiten Fallen bei einer Gefahrenabwehrmassnahme oder bei deren Vollstreckung Kosten an kann die offentliche Hand diese auf Grundlage eines gesetzlichen Erstattungsanspruchs ersetzt verlangen Erfolgt die Vollstreckung durch Ersatzvornahme oder unmittelbare Ausfuhrung kann die vollstreckende Behorde den Burger wegen der anfallenden Kosten in Anspruch nehmen wenn diese Massnahme rechtmassig ist Zwar durfen zwecks grosstmoglicher Effektivitat der Gefahrenabwehr auch rechtswidrige Verwaltungsakte vollstreckt werden bei der Kostenentscheidung soll jedoch auch berucksichtigt werden inwieweit der Burger als Adressat einer Gefahrenabwehrmassnahme ausgewahlt werden durfte Die Bestimmungen zur Kostenverteilung im Rahmen der Ersatzvornahme stellen abschliessende Regelungen dar Daher ist ein Ruckgriff auf allgemeinere Rechtsinstitute etwa die Geschaftsfuhrung ohne Auftrag ausgeschlossen 184 Fur den Fall des unmittelbaren Zwangs sehen einige Lander vor dass der in Anspruch Genommene Gebuhren fur die Massnahme entrichten muss Die Hohe der Gebuhren orientiert sich an den Kosten die auf den Einzelnen entfallen Da diese im Regelfall allerdings nicht exakt bestimmbar sind werden regelmassig Kostenpauschalen angesetzt 185 Trifft die Behorde eine Ausgleichspflicht etwa weil sie zur Gefahrenabwehr einen Nichtstorer in Anspruch genommen hat kann sie den Handlungs oder Zustandsstorer in Regress nehmen So bestimmt beispielsweise 42 OBG NRW dass eine Behorde die einen Nichtstorer entschadigen muss verlangen kann dass der Handlungs oder Zustandsstorer fur diese Entschadigungspflicht Ersatz leistet Sofern etwa jemand dulden muss dass sein Wald durchsucht und beschadigt wird weil sich in diesem eine selbstmordgefahrdete Person befindet kann der Waldeigentumer hierfur finanziellen Ausgleich von der Behorde verlangen Hierfur kann die Behorde nach den Vorschriften der Geschaftsfuhrung ohne Auftrag den Suizidenten in Regress nehmen Sofern einer von mehreren Verantwortlichen als Kostenschuldner in voller Hohe in Anspruch genommen wird kann dieser analog 426 BGB von den anderen Ausgleich fordern 186 Umstritten ist ob Fussballvereine an Kosten fur Polizeieinsatze beteiligt werden durfen die im Zusammenhang mit den von ihnen ausgerichteten Spielen stehen Dafur wird angefuhrt dass die Kostentragung angesichts der Einnahmen der Vereine der Billigkeit entspreche Dem wird entgegengehalten dass die Gefahrenabwehr durch Steuern finanziert werden musse nicht durch Gebuhren In Bremen existiert mit 4 Abs 4 des Gebuhren und Beitragsgesetzes eine entsprechende Regelung deren Verfassungsmassigkeit strittig ist 187 Schadensausgleich Bearbeiten Hauptartikel Staatshaftungsrecht Deutschland Die Gefahrenabwehrgesetze bieten unterschiedliche Entschadigungsanspruche die Personen die durch eine Gefahrenabwehrmassnahme einen Nachteil erleiden einen Anspruch auf finanzielle Kompensation einraumen Teilweise knupfen diese an Situationen an in denen der Anspruchsteller als Nichtstorer in Anspruch genommen wird Diese Haftung knupft an den allgemeinen Aufopferungsgedanken an den 74 75 des preussischen allgemeinen Landsrechts zum Ausdruck brachten Sofern der Burger aus Gemeinwohlerwagungen ein Sonderopfer erbringt soll er hierfur angemessen entschadigt werden Hiermit eng verwandt ist der in manchen Polizeigesetzen vorgesehene Entschadigungsanspruch desjenigen der als unbeteiligter Dritter bei Gelegenheit der Massnahme einen Schaden erleidet In Landern in denen es an einer solchen geschriebenen Anspruchsgrundlage fehlt wird diese Rechtslucke durch Rechtsfortbildung geschlossen Wird jemand als Anscheins oder Verdachtsstorer in Anspruch genommen kann er wie ein Nichtstorer Entschadigung verlangen wenn ihm der Anschein der Gefahr nicht zurechenbar ist 188 Andere Anspruchsgrundlagen knupfen an rechtswidriges Handeln der Behorden an Sofern eine Behorde durch rechtswidriges Handeln einen Schaden verursacht kann der Geschadigte Ersatz vom Rechtstrager der handelnden Behorde verlangen Dieser Anspruch ist verschuldensunabhangig der Anspruch besteht also unabhangig davon ob der Behorde Vorsatz oder Fahrlassigkeit zur Last fallt Damit handelt es sich um eine Gefahrdungshaftung 189 Der Umfang der Anspruche beschrankt sich auf die Zahlung von Geld eine Naturalrestitution sehen die Gefahrenabwehrgesetze nicht vor Ersatzfahig sind nach den meisten Regelungen lediglich die Vermogensschaden die unmittelbar aus dem behordlichen Handeln resultieren Daruber hinausgehende Posten die nach dem Schadensrecht des BGB grundsatzlich ersatzfahig waren etwa entgangener Gewinn konnen wenn uberhaupt oft lediglich dann ersetzt werden wenn dies geboten ist um unbillige Harten auszugleichen Die Entschadigungspflicht trifft den Dienstherrn des handelnden Beamten Die gerichtliche Durchsetzung der Ausgleichsanspruche erfolgt gemass 40 Abs 2 S 1 VwGO auf dem ordentlichen Rechtsweg Organisation und Struktur Bearbeiten nbsp Schutzpolizist vor dem Hamburger RathausPolizeibehorden bestehen sowohl auf Ebene der Lander als auch auf der des Bundes Die Organisation der Landespolizeien variiert aufgrund unterschiedlichen Landesrechts Gemeinsam ist ihnen die Aufteilung der Tatigkeitsbereichs in Kriminalpolizei und Schutzpolizei Erstere klart repressiv Straftaten auf letztere wehrt praventiv Gefahren ab Unterschiede bestehen bei der Behordenorganisation So besteht beispielsweise in Bayern mit der Unterscheidung zwischen Polizei und Sicherheitsbehorden eine deutliche rechtliche und organisatorische Trennung zwischen Vollzugspolizei und Polizeiverwaltung Diesem als Trennsystem bezeichneten Organisationstyp folgen die meisten Bundeslander Anders verhalt es sich in Sachsen Saarland Bremen und Baden Wurttemberg Hier erfolgt die Gefahrenabwehr insgesamt durch die Polizei die intern in Vollzugspolizei und Polizeibehorden aufgeteilt ist Dies wird als Einheitssystem bezeichnet 190 Auf Bundesebene existiert seit 2005 die Bundespolizei Diese nimmt Gefahrenabwehraufgaben wahr die dem Bund zugewiesen sind Dies trifft beispielsweise auf den Grenzschutz zu Anders als die Landespolizeien ist die Bundespolizei daher lediglich fur ausgewahlte Bereiche der Gefahrenabwehr zustandig da die allgemeine Gefahrenabwehr in den Zustandigkeitsbereich der Lander fallt 191 Das Bundeskriminalamt koordiniert gemass 1 Abs 1 des BKA Gesetzes die Kooperation von Bundes und Landespolizeibehorden bei der Aufklarung und der Verhutung von Straftaten Daneben existieren weitere Bundesbehorden mit speziellen Aufgabenbereichen die auch Aufgaben der Gefahrenabwehr wahrnehmen etwa das Bundesamt fur Verfassungsschutz die Strompolizei und der Bundesnachrichtendienst 192 Literatur BearbeitenLehr und Handbucher Bearbeiten Erhard Denninger Frederik Rachor Hrsg Handbuch des Polizeirechts Gefahrenabwehr Strafverfolgung Rechtsschutz 5 Auflage C H Beck Munchen 2012 ISBN 978 3 406 63247 1 Volkmar Gotz Max Emanuel Geis Allgemeines Polizei und Ordnungsrecht 16 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 70407 9 Christoph Gusy Polizei und Ordnungsrecht 10 Auflage Mohr Siebeck Tubingen 2017 ISBN 978 3 16 155095 9 Franz Ludwig Knemeyer Polizei und Ordnungsrecht 11 Auflage C H Beck Munchen 2007 ISBN 978 3 406 56656 1 Michael Kniesel Frank Braun Christoph Keller Besonderes Polizei und Ordnungsrecht Verlag W Kohlhammer Stuttgart 2018 ISBN 978 3 17 032607 1 Thorsten Kingreen Ralf Poscher Polizei und Ordnungsrecht mit Versammlungsrecht 10 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 72956 0 Frederik Roggan Martin Kutscha Hrsg Handbuch zum Recht der Inneren Sicherheit 2 Auflage BWV Berliner Wissenschafts Verlag Berlin 2006 ISBN 978 3 8305 1232 5 Wolf Rudiger Schenke Polizei und Ordnungsrecht 9 Auflage C F Muller Heidelberg 2016 ISBN 978 3 8114 7509 0 Markus Thiel Polizei und Ordnungsrecht 4 Auflage Nomos Baden Baden 2019 ISBN 978 3 8487 4876 1 Kommentierungen Bearbeiten Bundesrecht Michael Drewes Karl Magnus Malmberg Marc Wagner Bernd Walter Bundespolizeigesetz BPolG Zwangsanwendung nach Bundesrecht VwVG UZwG 6 Auflage Stuttgart Munchen 2019 ISBN 978 3 415 06281 8 Baden Wurttemberg Reiner Belz Eike Mussmann Henning Kahlert Gerald Sander Polizeigesetz fur Baden Wurttemberg 9 Auflage Stuttgart 2022 ISBN 978 3 415 07109 4 Ulrich Stephan Johannes Deger Gunter Worle Heinz Wolf begrundet von Hermann Reiff Polizeigesetz fur Baden Wurttemberg Kommentar 7 Auflage Stuttgart 2014 ISBN 978 3 415 05247 5 Bayern Wilhelm Schmidbauer Udo Steiner Bayerisches Polizeiaufgabengesetz 3 Auflage Munchen 2011 ISBN 978 3 406 61167 4 Berlin Michael Knape Ulrich Kiworr Gunter Berg Karl Ernst von Hein Allgemeines Polizei und Ordnungsrecht fur Berlin Kommentar fur Ausbildung und Praxis 10 Auflage Hilden 2009 ISBN 978 3 8011 0611 9 Bremen Rolf Schmidt Bremisches Polizeigesetz Studien und Praxiskommentar 1 Auflage Grasberg bei Bremen 2006 ISBN 978 3 86651 001 2 Hamburg Eisenmenger Sven Pfeffer Kristin Handbuch Hamburger Polizei und Ordnungsrecht fur Studium und Praxis RICHARD BOORBERG VERLAG 1 Aufl Stuttgart 2020 ISBN 978 3 415 06856 8 Niedersachsen Norbert Ulrich Bernhard Weiner Karl Heinz Bruggemann Niedersachsisches Polizeirecht fur Studium Prufung und Praxis Stuttgart Munchen 2012 ISBN 978 3 415 04900 0 Nordrhein Westfalen Henning Tegtmeyer Jurgen Vahle Polizeigesetz Nordrhein Westfalen PolG NRW Kommentar 12 Auflage Stuttgart Munchen 2018 ISBN 978 3 415 06206 1 Hans Michael Wolffgang Michael Hendricks Matthias Merz Polizei und Ordnungsrecht Nordrhein Westfalen Studienbuch mit Fallen 3 Auflage Munchen 2011 ISBN 978 3 406 61578 8 Rheinland Pfalz Dietrich Ruhle Hans Jurgen Suhr Polizei und Ordnungsbehordengesetz Rheinland Pfalz Kommentar fur Studium und Praxis 5 Auflage Baden Baden 2013 ISBN 978 3 8329 7966 9 Saarland Herbert Mandelartz Helmut Sauer Bernhard Strube Saarlandisches Polizeigesetz Kommentar fur Studium und Praxis Hilden 2002 ISBN 3 8011 0435 4 Sachsen Online Kommentar Reiner Belz Hartwig Elzermann Polizeigesetz des Freistaates Sachsen Kommentar fur Praxis und Ausbildung 4 Auflage Stuttgart 2009 ISBN 978 3 555 54040 5 Weblinks BearbeitenPolizeirecht in Deutschland In Das Parlament Ausgabe 48 2008 Beilage Polizei Linkliste Polizeigesetze der Lander Polizeirecht anhand von fiktiven Beispielen Saarheim Polizeirecht des Bundes Bearbeiten Bundespolizeigesetz BKA Gesetz Zollverwaltungsgesetz VersammlungsgesetzPolizeirecht der Lander Bearbeiten Baden Wurttemberg Polizeigesetz PolG Bayern Polizeiaufgabengesetz PAG Polizeiorganisationsgesetz POG Berlin Allgemeines Sicherheits und Ordnungsgesetz Brandenburg Brandenburgisches Polizeigesetz BbgPolG Ordnungsbehordengesetz OBG Bremen Bremisches Polizeigesetz BremPolG Hamburg Gesetz zum Schutz der offentlichen Sicherheit und Ordnung SOG Hessen Hessisches Gesetz uber die offentliche Sicherheit und Ordnung HSOG Mecklenburg Vorpommern Sicherheits und Ordnungsgesetz SOG M V Niedersachsen Niedersachsisches Polizei und Ordnungsbehordengesetz NPOG Nordrhein Westfalen Polizeigesetz des Landes Nordrhein Westfalen PolG NRW Ordnungsbehordengesetz OBG NRW Polizeiorganisationsgesetz POG NRW Rheinland Pfalz Polizei und Ordnungsbehordengesetz POG Saarland Saarlandisches Polizeigesetz SPolG Sachsen Sachsisches Polizeibehordengesetz Sachsen Anhalt Gesetz uber die offentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen Anhalt SOG LSA Schleswig Holstein Abschnitt 3 des Landesverwaltungsgesetzes LVwG Thuringen Polizeiaufgabengesetz PAG Ordnungsbehordengesetz OBG Einzelnachweise Bearbeiten Dieter Kugelmann Polizei und Ordnungsrecht 2 Auflage Springer Berlin 2012 ISBN 978 3 642 23374 6 2 Kapitel Rn 2 Byungwoog Park Wandel des klassischen Polizeirechts zum neuen Sicherheitsrecht BWV Berliner Wissenschafts Verlag Berlin 2013 ISBN 978 3 8305 2884 5 S 175 Hans Boldt Michael Stolleis Geschichte der Polizei in Deutschland Rn 5 In Erhard Denninger Frederik Rachor Hrsg Handbuch des Polizeirechts Gefahrenabwehr Strafverfolgung Rechtsschutz 5 Auflage C H Beck Munchen 2012 ISBN 978 3 406 63247 1 Markus Thiel Polizei und Ordnungsrecht 4 Auflage Nomos Baden Baden 2019 ISBN 978 3 8487 4876 1 2 Rn 1 2 Hans Boldt Michael Stolleis Geschichte der Polizei in Deutschland Rn 11 19 In Erhard Denninger Frederik Rachor Hrsg Handbuch des Polizeirechts Gefahrenabwehr Strafverfolgung Rechtsschutz 5 Auflage C H Beck Munchen 2012 ISBN 978 3 406 63247 1 Thorsten Kingreen Ralf Poscher Polizei und Ordnungsrecht mit Versammlungsrecht 10 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 72956 0 1 Rn 2 4 Hans Boldt Michael Stolleis Geschichte der Polizei in Deutschland Rn 40 43 In Erhard Denninger Frederik Rachor Hrsg Handbuch des Polizeirechts Gefahrenabwehr Strafverfolgung Rechtsschutz 5 Auflage C H Beck Munchen 2012 ISBN 978 3 406 63247 1 Hans Boldt Michael Stolleis Geschichte der Polizei in Deutschland Rn 14 16 In Erhard Denninger Frederik Rachor Hrsg Handbuch des Polizeirechts Gefahrenabwehr Strafverfolgung Rechtsschutz 5 Auflage C H Beck Munchen 2012 ISBN 978 3 406 63247 1 Thorsten Kingreen Ralf Poscher Polizei und Ordnungsrecht mit Versammlungsrecht 10 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 72956 0 1 Rn 5 6 Thorsten Kingreen Ralf Poscher Polizei und Ordnungsrecht mit Versammlungsrecht 10 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 72956 0 1 Rn 9 Joachim Rott 100 Jahre Kreuzberg Urteil des PrOVG In Neue Zeitschrift fur Verwaltungsrecht 1982 S 363 Hans Boldt Michael Stolleis Geschichte der Polizei in Deutschland Rn 50 In Erhard Denninger Frederik Rachor Hrsg Handbuch des Polizeirechts Gefahrenabwehr Strafverfolgung Rechtsschutz 5 Auflage C H Beck Munchen 2012 ISBN 978 3 406 63247 1 Thorsten Kingreen Ralf Poscher Polizei und Ordnungsrecht mit Versammlungsrecht 10 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 72956 0 1 Rn 14 17 Hans Boldt Michael Stolleis Geschichte der Polizei in Deutschland Rn 58 In Erhard Denninger Frederik Rachor Hrsg Handbuch des Polizeirechts Gefahrenabwehr Strafverfolgung Rechtsschutz 5 Auflage C H Beck Munchen 2012 ISBN 978 3 406 63247 1 Thorsten Kingreen Ralf Poscher Polizei und Ordnungsrecht mit Versammlungsrecht 10 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 72956 0 1 Rn 18 Dieter Kugelmann Polizei und Ordnungsrecht 2 Auflage Springer Berlin 2012 ISBN 978 3 642 23374 6 2 Kapitel Rn 15 18 BVerfGE 3 407 431 Baugutachten Daniell Bastian Westdeutsches Polizeirecht unter alliierter Besatzung 1945 1955 Mohr Siebeck Tubingen 2010 ISBN 978 3 16 150424 2 S 26 Markus Thiel Polizei und Ordnungsrecht 4 Auflage Nomos Baden Baden 2019 ISBN 978 3 8487 4876 1 2 Rn 5 6 Dieter Kugelmann Polizei und Ordnungsrecht 2 Auflage Springer Berlin 2012 ISBN 978 3 642 23374 6 2 Kapitel Rn 21 Johannes Dietlein Johannes Hellermann Offentliches Recht in Nordrhein Westfalen Verfassungsrecht Kommunalrecht Polizei und Ordnungsrecht Offentliches Baurecht 6 Auflage C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 69562 9 3 Rn 15 17 Volkmar Gotz Die Sorge fur die offentliche Sicherheit und Ordnung S 427 ff 447 ff In Kurt Jeserich Hans Pohl Georg Christoph von Unruh Deutsche Verwaltungsgeschichte Band 5 Die Bundesrepublik Deutschland Deutsche Verlags Anstalt Stuttgart 1987 ISBN 3 421 06135 1 Michael Bauerle 25 Jahre Recht der hessischen Polizei In Jurgen Distler Clemens Lorei Karl Heinz Reinstadt Hrsg Festschrift zum 25 jahrigen Bestehen der VFH Wiesbaden Verlag fur Polizeiwissenschaft Frankfurt am Main 2005 ISBN 3 935979 72 X S 49 ff Michael Bauerle Polizeirecht in Deutschland Bundeszentrale fur politische Bildung 14 November 2008 abgerufen am 17 Oktober 2018 Frank Ebert Entwicklungen und Tendenzen im Recht der Gefahrenabwehr In Landes und Kommunalverwaltung 2017 S 10 Volkmar Gotz Die Entwicklung des allgemeinen Polizei und Ordnungsrecht 1994 1997 In Neue Zeitschrift fur Verwaltungsrecht 1998 S 679 Mark Zoller Informationssysteme und Vorfeldmassnahmen von Polizei Staatsanwaltschaft und Nachrichtendiensten C F Muller Heidelberg 2002 ISBN 3 8114 5122 7 S 77 78 Michael Bauerle Polizeirecht in Deutschland Bundeszentrale fur politische Bildung 14 November 2008 abgerufen am 3 September 2018 Volkmar Gotz Die Entwicklung des allgemeinen Polizei und Ordnungsrecht 1990 1993 In Neue Zeitschrift fur Verwaltungsrecht 1994 S 652 653 Mark Zoller Informationssysteme und Vorfeldmassnahmen von Polizei Staatsanwaltschaft und Nachrichtendiensten C F Muller Heidelberg 2002 ISBN 3 8114 5122 7 S 77 78 Michael Bauerle Polizeirecht in Deutschland Bundeszentrale fur politische Bildung 14 November 2008 abgerufen am 3 September 2018 Frank Ebert Entwicklungen und Tendenzen im Recht der Gefahrenabwehr In Landes und Kommunalverwaltung 2017 S 10 BVerfGE 65 1 Volkszahlung Hans Boldt Michael Stolleis Geschichte der Polizei in Deutschland Rn 68 69 In Erhard Denninger Frederik Rachor Hrsg Handbuch des Polizeirechts Gefahrenabwehr Strafverfolgung Rechtsschutz 5 Auflage C H Beck Munchen 2012 ISBN 978 3 406 63247 1 Thomas Petri Geschichte der Polizei in Deutschland Rn 90 In Erhard Denninger Frederik Rachor Hrsg Handbuch des Polizeirechts Gefahrenabwehr Strafverfolgung Rechtsschutz 5 Auflage C H Beck Munchen 2012 ISBN 978 3 406 63247 1 Frank Ebert Entwicklungen und Tendenzen im Recht der Gefahrenabwehr In Landes und Kommunalverwaltung 2017 S 10 Volkmar Gotz Die Entwicklung des allgemeinen Polizei und Ordnungsrecht 1990 1993 In Neue Zeitschrift fur Verwaltungsrecht 1994 S 652 Hans Boldt Michael Stolleis Geschichte der Polizei in Deutschland Rn 69 In Erhard Denninger Frederik Rachor Hrsg Handbuch des Polizeirechts Gefahrenabwehr Strafverfolgung Rechtsschutz 5 Auflage C H Beck Munchen 2012 ISBN 978 3 406 63247 1 Volkmar Gotz Die Entwicklung des allgemeinen Polizei und Ordnungsrecht 1990 1993 In Neue Zeitschrift fur Verwaltungsrecht 1994 S 652 652 653 Thomas Petri Geschichte der Polizei in Deutschland Rn 116 In Erhard Denninger Frederik Rachor Hrsg Handbuch des Polizeirechts Gefahrenabwehr Strafverfolgung Rechtsschutz 5 Auflage C H Beck Munchen 2012 ISBN 978 3 406 63247 1 Christoph Gusy Vom neuen Sicherheitsbegriff zur neuen Sicherheitsarchitektur In Verwaltungsarchiv 2010 S 309 331 Wolfgang Schreiber Aufgaben und Befugnisse des Bundesgrenzschutzes auf neuer gesetzlicher Grundlage In Neue Zeitschrift fur Verwaltungsrecht 1995 S 521 525 Volkmar Gotz Die Entwicklung des allgemeinen Polizei und Ordnungsrechts 1994 1997 In Neue Zeitschrift fur Verwaltungsrecht 1998 S 679 685 686 Wolfgang Schreiber Das Bundeskriminalamtgesetz vom 7 Juli 1997 ein uberfalliges Gesetz In Neue Juristische Wochenschrift 1997 S 2137 Volkmar Gotz Die Entwicklung des allgemeinen Polizei und Ordnungsrechts 1994 1997 In Neue Zeitschrift fur Verwaltungsrecht 1998 S 679 685 686 Thomas Petri Geschichte der Polizei in Deutschland Rn 130 In Erhard Denninger Frederik Rachor Hrsg Handbuch des Polizeirechts Gefahrenabwehr Strafverfolgung Rechtsschutz 5 Auflage C H Beck Munchen 2012 ISBN 978 3 406 63247 1 Bertold Huber Die Anderung des Auslander und Asylrechts durch das Terrorismusbekampfungsgesetz In Neue Zeitschrift fur Verwaltungsrecht 2002 S 787 Erhard Denninger Freiheit durch Sicherheit Anmerkungen zum Terrorismusbekampfungsgesetz In Strafverteidiger 2002 S 96 BVerfGE 115 118 Luftsicherheitsgesetz Fredrik Roggan Das neue BKA Gesetz Zur weiteren Zentralisierung der deutschen Sicherheitsarchitektur In Neue Juristische Wochenschrift 2009 S 257 Gerhard Baum Peter Schantz Die Novelle des BKA Gesetzes In Zeitschrift fur Rechtspolitik 2008 S 137 BVerfGE 141 220 Hierzu Anmerkung von Thomas Petri in Zeitschrift fur Datenschutz 2016 S 374 und Michael Sachs in Juristische Schulung 2016 S 662 Simon Schwichtenberg Die kleine Schwester der DSGVO Die Richtlinie zur Datenverarbeitung bei Polizei und Justiz In Datenschutz und Datensicherheit 2016 S 605 Umsetzung der JI Richtlinie in Deutschland Website des Bundesdatenschutzbeauftragten abgerufen am 15 Juni 2018 Neue Polizeigesetze Schritt zu mehr Sicherheit oder Weg in den Polizeistaat Bundeszentrale fur politische Bildung 18 Mai 2018 abgerufen am 22 Juni 2018 Jorg Diehl Polizeigesetze der Bundeslander Sicher geht es nur gemeinsam In Der Spiegel Spiegel Verlag 15 Mai 2018 abgerufen am 22 Juni 2018 Mehr Sicherheit fur das Land Presseerklarung der Baden Wurttembergischen Landesregierung vom 27 Juni 2017 a b Habermehl Muschel Handgranaten fur die Polizei 10 Mai 2017 Martin Lutz Handgranaten fur die innere Sicherheit Welt de 1 Marz 2018 Marie Brockling Bayerisches Polizeigesetz CSU Trick Nr 2 Handgranaten sind jetzt Explosivmittel Netzpolitik org 26 April 2018 Alexander Kleiss Neues Polizeigesetz in Baden Wurttemberg Militarisierung der Polizei und schwere Eingriffe in Grundrechte PDF 148 kB Informationsstelle Militarisierung Januar 2018 Lars Wienand Gewerkschaft der Polizei lehnt Handgranaten fur Beamte ab T Online 10 April 2018 Kay Waechter Polizeirecht in neuen Bahnen In Neue Zeitschrift fur Verwaltungsrecht 2018 S 458 Markus Loffelmann Die Zukunft der deutschen Sicherheitsarchitektur In Zeitschrift fur das Gesamte Sicherheitsrecht 2018 S 85 Gesetz zur Starkung der Sicherheit in Nordrhein Westfalen Sechstes Gesetz zur Anderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein Westfalen Memento des Originals vom 8 August 2018 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www landtag nrw de Website des Landtags Nordrhein Westfalen zuletzt aktualisiert am 23 Mai 2018 Reformgesetz zur Anderung des Niedersachsischen Gesetzes uber die offentliche Sicherheit und Ordnung und anderer Gesetze Niedersachsisches Landtagsdokumentationssystem Stand 8 August 2018 Tausende demonstrieren gegen neues Polizeigesetz Westdeutscher Rundfunk Koln 7 Juli 2018 abgerufen am 22 Juli 2018 Pia Ratzesberger Das ist so krass da muss jeder was tun Suddeutsche Zeitung 10 Mai 2018 abgerufen am 22 Juli 2018 Markus Loffelmann Schriftliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Starkung der Sicherheit in Nordrhein Westfalen Sechstes Gesetz zur Anderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein Westfalen Landtag Nordrhein Westfalen 1 Juni 2018 abgerufen am 22 Juni 2018 Sabine Tenta Viel Kritik am neuen Polizeigesetz Westdeutscher Rundfunk Koln 7 Juni 2018 abgerufen am 22 Juni 2018 CCCS gegen erneute Verscharfung des Polizeigesetzes PDF Chaos Computer Club Stuttgart abgerufen am 27 August 2019 S W R Aktuell Tumulte bei Demonstration gegen Polizeigesetz Abgerufen am 27 August 2019 Thorsten Kingreen Ralf Poscher Polizei und Ordnungsrecht mit Versammlungsrecht 10 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 72956 0 1 Rn 33 35 Dieter Kugelmann Polizei und Ordnungsrecht 2 Auflage Springer Berlin 2012 ISBN 978 3 642 23374 6 14 Kapitel Rn 5 Christoph Gusy Moglichkeiten und Grenzen einer europaischen Antiterrorpolitik In Goltdammer s Archiv fur Strafrecht 152 2005 S 215 Peter Wilkesmann Pladoyer fur das Schengener Informationssystem SIS In Neue Zeitschrift fur Strafrecht 1999 S 68 Robert Esser Anna Lina Herbold Neue Wege fur die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen Das Eurojust Gesetz In Neue Juristische Wochenschrift 2004 S 2421 Reinhard Mokros Polizeihandeln auf Ebene der Europaischen Union Rn 1 29 In Erhard Denninger Frederik Rachor Hrsg Handbuch des Polizeirechts Gefahrenabwehr Strafverfolgung Rechtsschutz 5 Auflage C H Beck Munchen 2012 ISBN 978 3 406 63247 1 Christoph Gusy Polizei und Ordnungsrecht 10 Auflage Mohr Siebeck Tubingen 2017 ISBN 978 3 16 155095 9 Rn 26 Kristin Pfeffer Stille Europaiiserung Wie europaisch wird das deutsche Polizeirecht In Neue Zeitschrift fur Verwaltungsrecht 2022 S 294 ff Christoph Gusy Polizei und Ordnungsrecht 10 Auflage Mohr Siebeck Tubingen 2017 ISBN 978 3 16 155095 9 Rn 25 Bodo Pieroth Art 70 Rn 1 In Hans Jarass Bodo Pieroth Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Kommentar 13 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66119 8 Klaus Dieter Schnappauff Art 70 Rn 1 In Dieter Homig Heinrich Wolff Hrsg Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Handkommentar 11 Auflage Nomos Baden Baden 2016 ISBN 978 3 8487 1441 4 Markus Thiel Polizei und Ordnungsrecht 4 Auflage Nomos Baden Baden 2019 ISBN 978 3 8487 4876 1 1 Rn 18 Markus Thiel Polizei und Ordnungsrecht 4 Auflage Nomos Baden Baden 2019 ISBN 978 3 8487 4876 1 1 Rn 21 Oliver Tolle VersG Vorbemerkungen Rn 1 In Wolfgang Joecks Klaus Miebach Hrsg Munchener Kommentar zum Strafgesetzbuch 3 Auflage Band 6 JGG Auszug Nebenstrafrecht I C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 68556 9 Johannes Dietlein Johannes Hellermann Offentliches Recht in Nordrhein Westfalen Verfassungsrecht Kommunalrecht Polizei und Ordnungsrecht Offentliches Baurecht 6 Auflage C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 69562 9 3 Rn 45 Wilfried Erbguth Annette Guckelberger Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozess und Staatshaftungsrecht 10 Auflage Nomos Baden Baden 2020 ISBN 978 3 8487 6097 8 5 Rn 27 VGH Munchen Beschluss vom 14 Januar 1986 21 B 85 A 390 Neue Zeitschrift zum Verwaltungsrecht 1986 S 655 Markus Thiel Polizei und Ordnungsrecht 4 Auflage Nomos Baden Baden 2019 ISBN 978 3 8487 4876 1 4 Rn 23 Sascha Luder Recht und Praxis der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr 4 Auflage Berliner Wissenschafts Verlag Berlin 2014 ISBN 978 3 8305 3409 9 S 29 Dieter Kugelmann Polizei und Ordnungsrecht 2 Auflage Springer Berlin 2012 ISBN 978 3 642 23374 6 5 Kapitel Rn 35 Dieter Kugelmann Polizei und Ordnungsrecht 2 Auflage Springer Berlin 2012 ISBN 978 3 642 23374 6 5 Kapitel Rn 58 59 Volkmar Gotz Max Emanuel Geis Allgemeines Polizei und Ordnungsrecht 16 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 70407 9 4 Rn 32 Dieter Kugelmann Polizei und Ordnungsrecht 2 Auflage Springer Berlin 2012 ISBN 978 3 642 23374 6 5 Kapitel Rn 65 OVG NRW Urteil vom 17 Januar 1997 5 B 2601 96 Neue Juristische Wochenschrift 1997 S 1596 Thorsten Kingreen Ralf Poscher Polizei und Ordnungsrecht mit Versammlungsrecht 10 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 72956 0 8 Rn 42 OVG NRW OVGE 8 320 BGHSt 13 16 VG Neustadt Urteil vom 21 Mai 1992 7 L 1271 92 Neue Zeitschrift fur Verwaltungsrecht 1993 S 98 OVG Nordrhein Westfalen Beschluss vom 22 Juni 1994 5 B 193 94 Neue Juristische Wochenschrift 1994 S 2909 BayVGH Beschluss vom 6 Oktober 1980 21 CS 80 A 1037 Neue Juristische Wochenschrift 1981 S 1001 BVerwGE 115 189 Kristin Pfeffer In Eisenmenger Pfeffer Handbuch Hamburger Polizei und Ordnungsrecht fur Studium und Praxis 2020 Rn 130 ff Dieter Kugelmann Polizei und Ordnungsrecht 2 Auflage Springer Berlin 2012 ISBN 978 3 642 23374 6 5 Kapitel Rn 76 Frank Fechner Offentliche Ordnung Renaissance eines Begriffs In Juristische Schulung 2003 S 734 735 Kristin Pfeffer In Eisenmenger Pfeffer Handbuch Hamburger Polizei und Ordnungsrecht fur Studium und Praxis 2020 Rn 130 ff Thorsten Kingreen Ralf Poscher Polizei und Ordnungsrecht mit Versammlungsrecht 10 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 72956 0 8 Rn 47 Christoph Gusy Polizei und Ordnungsrecht 10 Auflage Mohr Siebeck Tubingen 2017 ISBN 978 3 16 155095 9 Rn 98 Thorsten Kingreen Ralf Poscher Polizei und Ordnungsrecht mit Versammlungsrecht 10 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 72956 0 4 Rn 6 ff Markus Thiel Polizei und Ordnungsrecht 4 Auflage Nomos Baden Baden 2019 ISBN 978 3 8487 4876 1 4 Rn 36 Bernhard Weiner SOG 1 Rn 18 In Markus Mostl Bernhard Weiner Hrsg Beck scher Online Kommentar Polizei und Ordnungsrecht Niedersachsen 11 Edition 2018 Volkmar Gotz Die Entwicklung des allgemeinen Polizei und Ordnungsrecht 1990 1993 In Neue Zeitschrift fur Verwaltungsrecht 1994 S 652 655 656 Hans Prumm Uwe Thiess Das neue Allgemeine Gesetz zum Schutz der offentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin In Landes und Kommunalverwaltung 1992 S 321 Marion Albers Die Determination polizeilicher Tatigkeit in den Bereichen der Straftatenverhutung und der Verfolgungsvorsorge Duncker und Humblot Berlin 2001 ISBN 3 428 10383 1 S 252 Michael Kniesel Vorbeugende Bekampfung von Straftaten im neuen Polizeirecht Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung In Zeitschrift fur Rechtspolitik 1989 S 329 Marion Albers Die Determination polizeilicher Tatigkeit in den Bereichen der Straftatenverhutung und der Verfolgungsvorsorge Duncker und Humblot Berlin 2001 ISBN 3 428 10383 1 S 119 120 253 254 Christoph Gusy Polizeiarbeit zwischen Gefahrenabwehr und Strafverfolgung In Strafverteidiger 1993 S 269 270 Edda Wesslau Vorfeldermittlungen Probleme der Legalisierung vorbeugender Verbrechensbekampfung aus strafprozessrechtlicher Sicht Duncker und Humblot Berlin 1989 ISBN 3 428 06734 7 S 110 ff Rainer Pitschas Kriminalpravention und Neues Polizeirecht Duncker und Humblot Berlin 2002 ISBN 3 428 10756 X S 242 Erhard Denninger Polizeiaufgaben Rn 5 In Erhard Denninger Frederik Rachor Hrsg Handbuch des Polizeirechts Gefahrenabwehr Strafverfolgung Rechtsschutz 5 Auflage C H Beck Munchen 2012 ISBN 978 3 406 63247 1 Michael Kniesel Pravention und Polizeirecht S 133 In Hans Jurgen Kerner Entwicklung der Kriminalpravention in Deutschland Forum Verlag Godesberg Monchengladbach 1998 ISBN 3 930982 39 0 Lothar Muhl HSOG 1 Rn 128 129 In Markus Mostl Lothar Muhl Hrsg Beck scher Online Kommentar Polizei und Ordnungsrecht Hessen 11 Edition 2018 Byungwoog Park Wandel des klassischen Polizeirechts zum neuen Sicherheitsrecht BWV Berliner Wissenschafts Verlag Berlin 2013 ISBN 978 3 8305 2884 5 S 230 Marius Danne Doppelfunktionale Massnahmen in der offentlich rechtlichen Klausur In Juristische Schulung 2018 S 434 435 Rolf Keller Das Phanomen der vorbeugenden Bekampfung von Straftaten In Neue Zeitschrift fur Strafrecht 1990 S 416 419 Markus Mostl Das Bundesverfassungsgericht und das Polizeirecht In Deutsches Verwaltungsblatt 2010 S 808 Kurt Graulich Strafverfolgungsvorsorge In Neue Zeitschrift fur Verwaltungsrecht 2014 S 685 Kurt Graulich Strafverfolgungsvorsorge In Neue Zeitschrift fur Verwaltungsrecht 2014 S 685 686 Friedrich Schoch Grundfalle zum Polizei und Ordnungsrecht In Juristische Schulung 1994 S 391 394 Martin Kutscha Kompetenzbegrenzung Unitarisierung und Internationalisierung S 82 84 In Fredrik Roggan Martin Kutscha Hrsg Handbuch zum Recht der inneren Sicherheit 2 Auflage Berliner Wissenschaftsverlag Berlin 2006 ISBN 3 8305 1232 5 BVerfGE 113 348 Vorbeugende Telekommunikationsuberwachung BVerfGE 113 348 372 Vorbeugende Telekommunikationsuberwachung Kurt Graulich Strafverfolgungsvorsorge In Neue Zeitschrift fur Verwaltungsrecht 2014 S 685 687 Erhard Denninger Polizeiaufgaben Rn 218 In Erhard Denninger Frederik Rachor Hrsg Handbuch des Polizeirechts Gefahrenabwehr Strafverfolgung Rechtsschutz 5 Auflage C H Beck Munchen 2012 ISBN 978 3 406 63247 1 Lothar Muhl HSOG 1 Rn 138 In Markus Mostl Lothar Muhl Hrsg Beck scher Online Kommentar Polizei und Ordnungsrecht Hessen 11 Edition 2018 Erhard Denninger Polizeiaufgaben Rn 218 220 In Erhard Denninger Frederik Rachor Hrsg Handbuch des Polizeirechts Gefahrenabwehr Strafverfolgung Rechtsschutz 5 Auflage C H Beck Munchen 2012 ISBN 978 3 406 63247 1 Markus Mostl Systematische Vorbemerkungen zum Polizeirecht in Deutschland Rn 26 In Dieter Kugelmann Markus Mostl Hrsg BeckOK Polizei und Ordnungsrecht Nordrhein Westfalen 10 Edition 2018 Volkmar Gotz Max Emanuel Geis Allgemeines Polizei und Ordnungsrecht 16 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 70407 9 7 Rn 1 ff Markus Mostl Systematische Vorbemerkungen zum Polizeirecht in Deutschland Rn 96 In Dieter Kugelmann Markus Mostl Hrsg BeckOK Polizei und Ordnungsrecht Nordrhein Westfalen 10 Edition 2018 Kristin Pfeffer In Eisenmenger Pfeffer Handbuch Hamburger Polizei und Ordnungsrecht fur Studium und Praxis 2020 Rn 144 f Tobias Linke Die Menschenwurde im Uberblick Konstitutionsprinzip Grundrecht Schutzpflicht In Juristische Schulung 2016 S 888 892 Christian Jager Folter und Flugzeugabschuss rechtsstaatliche Tabubruche oder rechtsguterhaltende Notwendigkeiten In Juristische Arbeitsblatter 2008 S 678 679 Thorsten Kingreen Ralf Poscher Polizei und Ordnungsrecht mit Versammlungsrecht 10 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 72956 0 8 Rn 2 Markus Thiel Polizei und Ordnungsrecht 4 Auflage Nomos Baden Baden 2019 ISBN 978 3 8487 4876 1 8 Rn 66 70 Thorsten Kingreen Ralf Poscher Polizei und Ordnungsrecht mit Versammlungsrecht 10 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 72956 0 8 Rn 9 Markus Mostl Gefahr und Kompetenz In Jura 2005 S 48 52 ff OVG NRW Beschluss vom 9 November 2010 5 B 1475 10 Deutsches Verwaltungsblatt 2011 S 123 Christian Heckel Scherbenmeer im Karneval In Neue Zeitschrift fur Verwaltungsrecht 2012 S 88 90 Kristin Pfeffer In Eisenmenger Pfeffer Handbuch Hamburger Polizei und Ordnungsrecht fur Studium und Praxis 2020 Rn 140 ff BVerwGE 45 51 58 Elmar Kruger Der Gefahrbegriff im Polizei und Ordnungsrecht In Juristische Schulung 2013 S 985 989 Dieter Kugelmann Polizei und Ordnungsrecht 2 Auflage Springer Berlin 2012 ISBN 978 3 642 23374 6 5 Kapitel Rn 141 Elmar Kruger Der Gefahrbegriff im Polizei und Ordnungsrecht In Juristische Schulung 2013 S 985 989 Christoph Gusy Gefahraufklarung zum Schutz der offentlichen Sicherheit und Ordnung In Juristische Arbeitsblatter 2011 S 641 BVerfGE 113 348 377 Vorbeugende Telekommunikationsuberwachung Markus Thiel Polizei und Ordnungsrecht 4 Auflage Nomos Baden Baden 2019 ISBN 978 3 8487 4876 1 6 Rn 7 Dieter Kugelmann Polizei und Ordnungsrecht 2 Auflage Springer Berlin 2012 ISBN 978 3 642 23374 6 6 Kapitel Rn 6 BVerfGE 76 83 89 Thorsten Kingreen Ralf Poscher Polizei und Ordnungsrecht mit Versammlungsrecht 10 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 72956 0 17 Rn 1 Christoph Gusy Polizei und Ordnungsrecht 10 Auflage Mohr Siebeck Tubingen 2017 ISBN 978 3 16 155095 9 Rn 284 Dieter Kugelmann Polizei und Ordnungsrecht 2 Auflage Springer Berlin 2012 ISBN 978 3 642 23374 6 8 Kapitel Rn 90 Christoph Gusy Polizei und Ordnungsrecht 10 Auflage Mohr Siebeck Tubingen 2017 ISBN 978 3 16 155095 9 Rn 276 Volkmar Gotz Die Entwicklung des allgemeinen Polizei und Ordnungsrechts 1994 1997 In Neue Zeitschrift fur Verwaltungsrecht 1998 S 679 683 Wolfgang Cremer Aufenthaltsverbote und offene Drogenszene Gesetzesvorrang Parlamentsvorbehalt und grundgesetzliche Kompetenzordnung In Neue Zeitschrift fur Verwaltungsrecht 2001 S 1218 Annette Guckelberger Die polizeiliche Wohnungsverweisung In Juristische Arbeitsblatter 2011 S 1 Thorsten Kingreen Ralf Poscher Polizei und Ordnungsrecht mit Versammlungsrecht 10 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 72956 0 16 Rn 1 Christoph Gusy Polizei und Ordnungsrecht 10 Auflage Mohr Siebeck Tubingen 2017 ISBN 978 3 16 155095 9 Rn 221 Walter Frenz Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Stand nach dem Antiterrordatei Urteil des BVerfG In Juristische Arbeitsblatter 2013 S 840 841 Thomas Mann Sina Fontana Entwicklungslinien des Polizeirechts im 21 Jahrhundert In Juristische Arbeitsblatter 2013 S 734 736 737 Christoph Gusy Polizei und Ordnungsrecht 10 Auflage Mohr Siebeck Tubingen 2017 ISBN 978 3 16 155095 9 Rn 314 316 Thomas Mann Sina Fontana Entwicklungslinien des Polizeirechts im 21 Jahrhundert In Juristische Arbeitsblatter 2013 S 734 735 Dieter Kugelmann Polizei und Ordnungsrecht 2 Auflage Springer Berlin 2012 ISBN 978 3 642 23374 6 6 Kapitel Rn 8 17 OVG Niedersachsen Urteil vom 22 September 2005 11 LC 51 04 Neue Juristische Wochenschrift 2006 S 391 Guy Beaucamp Aktuelle Entwicklungen im Polizeirecht In Juristische Arbeitsblatter 2017 S 728 732 VG Dusseldorf Urteil vom 6 November 2007 3 K 162 07 LG Buckeburg Beschluss vom 5 Januar 2005 Qs 77 04 Neue Juristische Wochenschrift 2005 S 3014 OVG NRW Urteil vom 13 September 2016 5 A 470 14 Die Offentliche Verwaltung 2017 S 168 Stefan Muckel Anmerkung zu BVerfG Beschluss vom 23 Februar 2007 1 BvR 2368 06 In Juristische Arbeitsblatter 2007 S 907 909 Timo Hebeler Anmerkung zu NdsOVG Beschluss vom 1 Dezember 2015 11 ME 230 15 In Juristische Arbeitsblatter 2016 S 318 Guy Beaucamp Aktuelle Entwicklungen im Polizeirecht In Juristische Arbeitsblatter 2017 S 728 730 Judith Froese Die Sicherstellung privaten Eigentums zur Fluchtlingsunterbringung In JuristenZeitung 2016 S 176 177 a b Dieter Kugelmann Polizei und Ordnungsrecht 2 Auflage Springer Berlin 2012 ISBN 978 3 642 23374 6 6 Kapitel Rn 14 Markus Thiel Polizei und Ordnungsrecht 4 Auflage Nomos Baden Baden 2019 ISBN 978 3 8487 4876 1 6 Rn 3 Kathrin Bunnigmann Polizeifestigkeit im Versammlungsrecht In Juristische Schulung 2016 S 695 Johannes Deger Polizeirechtliche Massnahmen bei Versammlungen In NVwZ 1999 S 265 266 Markus Mostl Systematische Vorbemerkungen zum Polizeirecht in Deutschland Rn 40 In Dieter Kugelmann Markus Mostl Hrsg BeckOK Polizei und Ordnungsrecht Nordrhein Westfalen 10 Edition 2018 Markus Mostl Systematische Vorbemerkungen zum Polizeirecht in Deutschland Rn 41 In Dieter Kugelmann Markus Mostl Hrsg BeckOK Polizei und Ordnungsrecht Nordrhein Westfalen 10 Edition 2018 Erhard Denninger Kapitel D Rn 77 In Erhard Denninger Frederik Rachor Hrsg Handbuch des Polizeirechts Gefahrenabwehr Strafverfolgung Rechtsschutz 5 Auflage C H Beck Munchen 2012 ISBN 978 3 406 63247 1 Wilfried Erbguth Thomas Mann Mathias Schubert Besonderes Verwaltungsrecht Kommunalrecht Polizei und Ordnungsrecht Baurecht 12 Auflage C F Muller Heidelberg 2015 ISBN 978 3 8114 4653 3 Rn 491 492 Thorsten Kingreen Ralf Poscher Polizei und Ordnungsrecht mit Versammlungsrecht 10 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 72956 0 9 Rn 5 PrOVGE 40 216 217 VGH Mannheim Beschluss vom 29 Mai 1995 1 S 442 95 Neue Zeitschrift fur Verwaltungsrecht Rechtsprechungs Report 1995 S 663 Felix Wobst Julian Ackermann Der Zweckveranlasser wird 100 Ein Grund zum Feiern In Juristische Arbeitsblatter 2005 S 779 Thorsten Kingreen Ralf Poscher Polizei und Ordnungsrecht mit Versammlungsrecht 10 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 72956 0 9 Rn 29 Christoph Gusy Polizei und Ordnungsrecht 10 Auflage Mohr Siebeck Tubingen 2017 ISBN 978 3 16 155095 9 Rn 336 Guy Beaucamp Jens Seifert Soll der Zweckveranlasser weiterleben In Juristische Arbeitsblatter 2007 S 577 578 579 Christoph Gusy Polizei und Ordnungsrecht 10 Auflage Mohr Siebeck Tubingen 2017 ISBN 978 3 16 155095 9 Rn 349 350 Guy Beaucamp Grundfalle zum Allgemeinen Polizei und Ordnungsrecht In Juristische Arbeitsblatter 2009 S 279 284 Christian Waldhoff Anmerkung zu OVG Munster Beschluss vom 3 Juli 2012 2 B 748 12 In Juristische Schulung 2013 S 378 OVGE 19 101 104 Thorsten Kingreen Ralf Poscher Polizei und Ordnungsrecht mit Versammlungsrecht 10 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 72956 0 9 Rn 39 VGH Baden Wurttemberg Urteil vom 20 Januar 1998 10 S 233 97 Verwaltungsblatter fur Baden Wurttemberg 1998 S 312 Wolf Spieth Benedikt Wolfers Die neuen Storer Zur Ausdehnung der Altlastenhaftung in 4 BBodSchG In Neue Zeitschrift fur Verwaltungsrecht 1999 S 355 BVerfGE 102 1 14 Altlasten Oliver Lepsius Zu den Grenzen der Zustandshaftung des Grundeigentumers In JuristenZeitung 2001 S 22 Volkmar Gotz Die Entwicklung des allgemeinen Polizei und Ordnungsrechts 1994 1997 In Neue Zeitschrift fur Verwaltungsrecht 1998 S 679 687 688 Christoph Gusy Polizei und Ordnungsrecht 10 Auflage Mohr Siebeck Tubingen 2017 ISBN 978 3 16 155095 9 Rn 381 383 Johannes Dietlein Johannes Hellermann Offentliches Recht in Nordrhein Westfalen Verfassungsrecht Kommunalrecht Polizei und Ordnungsrecht Offentliches Baurecht 6 Auflage C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 69562 9 3 Rn 102 Martin Nolte Marian Niestedt Grundfalle zur Rechtsnachfolge im Offentlichen Recht In Juristische Schulung 2000 S 1071 1071 1072 a b Manuel Stuckemann Die Rechtsnachfolge in die gefahrenabwehrrechtliche Verhaltens und Zustandsverantwortlichkeit In Juristische Arbeitsblatter 2015 S 569 570 BVerwG Urteil vom 22 Januar 1971 IV C 62 66 Neue Juristische Wochenschrift 1971 S 1624 Thorsten Kingreen Ralf Poscher Polizei und Ordnungsrecht mit Versammlungsrecht 10 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 72956 0 9 Rn 58 BVerwGE 125 325 Christoph Gusy Polizei und Ordnungsrecht 10 Auflage Mohr Siebeck Tubingen 2017 ISBN 978 3 16 155095 9 Rn 358 Friedrich Schoch Polizei und ordnungsrechtlich Verantwortliche In Juristische Schulung 1994 S 1026 1030 Martin Nolte Marian Niestedt Grundfalle zur Rechtsnachfolge im Offentlichen Recht In Juristische Schulung 2000 S 1071 1075 Legaldefinition des Begriffes Gefahrder Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Sachstand 27 Februar 2017 S 4 Nicole Wartenphul Der Gefahrder Wer ist das In juris Die Monatszeitschrift 2017 S 423 f Kai Zahle Originare und ubertragene Aufgaben der Polizei In Juristische Schulung 2014 S 315 319 Dieter Kugelmann Polizei und Ordnungsrecht 2 Auflage Springer Berlin 2012 ISBN 978 3 642 23374 6 5 Kapitel Rn 186 Andreas Vosskuhle Grundwissen Offentliches Recht Der Grundsatz der Verhaltnismassigkeit In Juristische Schulung 2007 429 Andreas Vosskuhle Grundwissen Offentliches Recht Der Grundsatz der Verhaltnismassigkeit In Juristische Schulung 2007 S 429 430 Markus Thiel Polizei und Ordnungsrecht 4 Auflage Nomos Baden Baden 2019 ISBN 978 3 8487 4876 1 8 Rn 177 BVerwG Urteil vom 9 April 2014 3 C 5 13 Neue Juristische Wochenschrift 2014 S 2888 BVerwG Beschluss vom 18 Februar 2002 3 B 149 01 Neue Juristische Wochenschrift 2002 S 2122 2123 Markus Thiel Polizei und Ordnungsrecht 4 Auflage Nomos Baden Baden 2019 ISBN 978 3 8487 4876 1 5 Rn 7 8 Thomas Holzner Die Pankower Ekelliste Zukunftsweisendes Modell des Verbraucherschutzes oder rechtswidriger Pranger In Neue Zeitschrift fur Verwaltungsrecht 2010 S 489 490 Thorsten Kingreen Ralf Poscher Polizei und Ordnungsrecht mit Versammlungsrecht 10 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 72956 0 23 Rn 1 Thorsten Kingreen Ralf Poscher Polizei und Ordnungsrecht mit Versammlungsrecht 10 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 72956 0 24 Rn 1 Thorsten Kingreen Ralf Poscher Polizei und Ordnungsrecht mit Versammlungsrecht 10 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 72956 0 24 Rn 10 Frederik Rachor Das Polizeihandeln Rn 829 In Erhard Denninger Frederik Rachor Hrsg Handbuch des Polizeirechts Gefahrenabwehr Strafverfolgung Rechtsschutz 5 Auflage C H Beck Munchen 2012 ISBN 978 3 406 63247 1 Thorsten Kingreen Ralf Poscher Polizei und Ordnungsrecht mit Versammlungsrecht 10 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 72956 0 24 Rn 18 Wilfried Erbguth Annette Guckelberger Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozess und Staatshaftungsrecht 10 Auflage Nomos Baden Baden 2020 ISBN 978 3 8487 6097 8 21 Rn 4 Thorsten Kingreen Ralf Poscher Polizei und Ordnungsrecht mit Versammlungsrecht 10 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 72956 0 24 Rn 37 VGH Kassel Urteil vom 11 November 1997 11 UE 3450 96 Neue Zeitschrift fur Verwaltungsrecht Rechtsprechungs Report 1999 S 23 Frederik Rachor Das Polizeihandeln Rn 818 In Erhard Denninger Frederik Rachor Hrsg Handbuch des Polizeirechts Gefahrenabwehr Strafverfolgung Rechtsschutz 5 Auflage C H Beck Munchen 2012 ISBN 978 3 406 63247 1 Zur abweichenden Abgrenzung in Mecklenburg Vorpommern siehe Frederik Rachor Das Polizeihandeln Rn 820 In Erhard Denninger Frederik Rachor Hrsg Handbuch des Polizeirechts Gefahrenabwehr Strafverfolgung Rechtsschutz 5 Auflage C H Beck Munchen 2012 ISBN 978 3 406 63247 1 Thorsten Kingreen Ralf Poscher Polizei und Ordnungsrecht mit Versammlungsrecht 10 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 72956 0 24 Rn 42 43 Frederik Rachor Das Polizeihandeln Rn 818 In Erhard Denninger Frederik Rachor Hrsg Handbuch des Polizeirechts Gefahrenabwehr Strafverfolgung Rechtsschutz 5 Auflage C H Beck Munchen 2012 ISBN 978 3 406 63247 1 BVerfG Beschluss vom 30 Juni 2011 1 BvR 367 11 Neue Juristische Wochenschrift 2011 S 3217 BGHZ 156 394 398 Thorsten Kingreen Ralf Poscher Polizei und Ordnungsrecht mit Versammlungsrecht 10 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 72956 0 25 Rn 12 Thorsten Kingreen Ralf Poscher Polizei und Ordnungsrecht mit Versammlungsrecht 10 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 72956 0 25 Rn 18 Frank Ebert Entwicklungen und Tendenzen im Recht der Gefahrenabwehr In Landes und Kommunalverwaltung 2017 S 10 15 16 Thorsten Schmidt Der Anspruch auf Ersatz von Polizeikosten bei Grossveranstaltungen In Zeitschrift fur Rechtspolitik 2007 S 120 Thorsten Kingreen Ralf Poscher Polizei und Ordnungsrecht mit Versammlungsrecht 10 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 72956 0 26 Rn 14 16 Christoph Gusy Polizei und Ordnungsrecht 10 Auflage Mohr Siebeck Tubingen 2017 ISBN 978 3 16 155095 9 Rn 476 Dieter Kugelmann Polizei und Ordnungsrecht 2 Auflage Springer Berlin 2012 ISBN 978 3 642 23374 6 2 Kapitel Rn 25 26 BVerfGE 97 198 Markus Thiel Polizei und Ordnungsrecht 4 Auflage Nomos Baden Baden 2019 ISBN 978 3 8487 4876 1 3 Rn 4 9 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Polizei und Ordnungsrecht amp oldid 234561275