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Unter Bauliche Anlage versteht man die Gesamtheit von Gebauden anderen Baulichkeiten und Einrichtungen sowie dem Gelande als von Architektur und Gartenbau geplantes und gestaltetes Areal Inhaltsverzeichnis 1 Nationale Rechtsbegriffe 1 1 Deutschland 1 2 Osterreich 2 EinzelnachweiseNationale Rechtsbegriffe BearbeitenDeutschland Bearbeiten In Deutschland findet der Begriff im offentlichen Baurecht Verwendung Er wird sowohl in Bauordnungen deutscher Bundeslander als auch in 29 des Baugesetzbuches verwendet Er wird jedoch im Bauordnungsrecht anders als im Bauplanungsrecht des Baugesetzbuches definiert Der Begriff bezeichnet allgemein Objekte die vergleichsweise immobil sind Damit sind Objekte gemeint die entweder nicht ohne technische Hilfsmittel versetzt werden konnen oder zum vergleichsweise langfristigen Einsatz an einer Stelle verbleiben In einigen Bauordnungen wird der Begriff auch legaldefiniert So definiert etwa 2 Absatz 1 Satz 1 der Niedersachsischen Bauordnung bauliche Anlagen als mit dem Erdboden verbundene oder auf ihm ruhende aus Bauprodukten hergestellte Anlagen Aber auch ortsfeste Feuerstatten Werbeanlagen Fahrradabstellanlagen Aufschuttungen und Abgrabungen oder Lagerplatze etc konnen nach Satz 2 der Vorschrift bauliche Anlagen sein selbst wenn sie nicht unter die Definition aus Satz 1 fallen Wenn eine Anlage eine bauliche Anlage im Sinne des Bauordnungsrechts ist dann hat dies zur Folge dass deren Errichtung oder Anderung in der Regel einer Baugenehmigung bedarf Im Bauplanungsrecht wird eine bauliche Anlage hingegen als eine Anlage verstanden die in einer auf Dauer gedachten Weise kunstlich mit dem Erdboden verbunden ist und eine bodenrechtliche Relevanz aufweist Insofern auch Abgrabungen und Aufschuttungen zu den baulichen Anlage gezahlt werden ist der Begriff umfassender als Bauwerk das wiederum neben den Gebauden auch freistehende Mauern Schornsteine und alle moglichen uber und unterirdischen Konstruktionen umfasst die sich erkennbar von reinen Erdbewegungen und Landschaftsbestandteilen unterscheiden Osterreich Bearbeiten In Osterreich bezeichnet bauliche Anlage allgemein das durch eine bauliche Massnahme Hergestellte 1 Es wird in allen Baugesetzen Bauordnungen der Lander und anderen baurechtlichen Vorschriften 2 auf den Begriff Bezug genommen Vom Begriff Bauwerk unterscheidet sich der Sachverhalt dadurch dass jene bauliche Anlagen sind die bei ordnungsgemasser Errichtung mit dem Boden verbunden sind und zu deren Herstellung bautechnische Kenntnisse erforderlich sind 1 Bauliche Anlage ist also der Oberbegriff und umfasst auch nicht bewilligungspflichtige Kleinbauten wie Einfriedungen bewilligungspflichtige Lagerbehalter Container oder technische Anlagen bauliche Uberarbeitungen des Bodens wie Stutz und Futtermauern im Gelande landschaftsbauliche Massnahmen und Grunanlagen sowie auch solche Bauteile die etwa den Boden frei uberspannen wie Seilbahn oder Stromleitungskabel Er stellt den allgemeinsten Gegenstand baurechtlicher Bestimmungen dar Einzelnachweise Bearbeiten a b so etwa 1 Begriffsbestimmungen des Sbg Baupolizeigesetz Baupolizeigesetz 1997 BauPolG StF LGBl Nr 40 1997 online ris bka nicht exakt wortlich zitiert vergl Baurecht und Bauordnungen help gv at ein Uberblick Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bauliche Anlage amp oldid 237505376