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Eine Einfriedung oder Umfriedung veraltet auch Einfriedigung ist eine Anlage an oder auf einer Grundstucksgrenze die dazu bestimmt ist ein Grundstuck ganz oder teilweise zu umschliessen und nach aussen abzuschirmen um unbefugtes Betreten oder Verlassen oder sonstige storende Einwirkungen abzuwehren 1 Einfriedung des Heldendenkmals in RheinsbergDazu gehoren insbesondere Grenzwande Mauern Zaune Hecken Walle und Graben Gartenzaun eines Vorgartens in Pett Level SussexInhaltsverzeichnis 1 Etymologie 2 Allgemeines 3 Arten 3 1 Bauliche Einfriedungen 3 2 Hecken 4 Rechtsfragen 4 1 Zivilrecht 4 2 Nachbarrecht 4 3 Baurecht 4 4 Strafrecht 5 Siehe auch 6 Literatur 7 EinzelnachweiseEtymologie BearbeitenDas Wort stammt aus dem mittelhochdeutschen Wort vride Umzaunung eingehegter Raum oder Friede wie bei Friedhof 2 3 Das Landgericht Giessen assoziierte die Einfriedung mit dem Wort Frieden denn eine Einfriedung soll das Grundstuck oder Teile davon vor der Aussenwelt schutzen und ein Hindernis darstellen soll was von aussen her den Frieden des Grundstucks storen oder dessen Nutzung beeintrachtigen konnte 4 5 Allgemeines Bearbeiten nbsp Ein dekorativer Zaun mit massiv gemauerten Pfosten in KuhlungsbornEinfriedungen schutzen vor unbefugtem Betreten Verlassen oder Einsicht sowie teilweise gegen Witterungs und Verkehrseinwirkungen Wind und Sonnenschutz Larm Schmutz Sie stellen eine optische Grundstucksgrenze dar die auch die grundstucksrechtliche Grenze markieren soll Zuweilen wird auf Schildern das unbefugte Betreten der Grundstucke ausdrucklich verboten Auf dem Lande dienen Umhegungen dem Zweck Wildtiere abzuwehren fremdes Nutzvieh abzuhalten und innerhalb der Einfriedung befindliche eigene Haus oder Nutztiere am Entlaufen zu hindern In der Fruhen Neuzeit war es mancherorts auch ublich Felder und Wiesen mit Holzzaunen einzufrieden Holzerne Einfriedungen wurden zu Notzeiten entwendet und als Brennmaterial verwendet wie es etwa aus Waidhofen an der Ybbs im Jahr 1547 berichtet wird 6 nbsp Rund gemauerte und mit Efeu uberwachsener Natursteinmauer in SaalfeldArten BearbeitenEs wird unterschieden zwischen blickdichten geschlossenen Einfriedungen z B Mauern Holzwande und offenen Einfriedungen z B Drahtzaune Holzlatten die lichtdurchlassig sind Geschlossene Einfriedungen konnen Licht und Aussicht der Nachbarn einschranken Der Technologe Johann Christian Gotthard unterschied 1804 zwischen toten und lebenden Einfriedungen 7 und untersuchte detailfreudig die damals zur Beschutzung eines Grundstucks verwendeten Materialien und Pflanzenarten 8 wie die Heckenkirsche 9 nbsp Reprasentative Mauer eines Tanklagers mit klassizistischen Gliederungselementen HarburgBauliche Einfriedungen Bearbeiten Gartenmauern auch als Trockenmauer Steinriegel Lesesteinwalle Erdwalle auch in Form von Wallhecken Verhaue und Zaune sind baulichen Anlagen fur die ab einer bestimmten Grosse oft eine Baugenehmigung erforderlich ist Zur Einzaunung konnen auch Schranken oder an Pfahlen und Riegeln befestigte Stroh Schilf bzw Rohrmatten dienen Ein Graben zur Einfriedung oder Landschaftsgestaltung wird gelegentlich als Aha oder Ha Ha bezeichnet Eine Landwehr Landgraben diente als Grenzmarkierung und Einfriedung Einhegung ganzer Siedlungen und wird auch als Heege bezeichnet Hecken Bearbeiten Hauptartikel Hecke Hecken bestehen meist aus Strauchern oder kleineren Baumen Eine aus Baum und Strauchschnitt angelegte Hecke wird Benjeshecke genannt Baumreihen und Alleen markieren eher ein Grundstuck als es einzufrieden Pflanzen sind keine baulichen Anlagen im Sinne des Baurechts so dass hierfur zwar keine Baugenehmigung aber unter Umstanden die Zustimmung der Nachbarn erforderlich ist wenn die im Nachbarrecht vorgesehenen Grenzabstande nicht eingehalten sind Eine Hecke die als Einfriedung eines Gelandes dient wird als Hag bezeichnet Ein Gebuck ist eine Hecke deren Geholze regelmassig umgebogen und geknickt werden um den Pflanzenwuchs zu verdichten und undurchdringlich zu machen Ein auf einem Erdwall angelegtes Gebuck wird auch Knick oder Wallhecke genannt Bocage ist eine Landschaft in Frankreich die von Hecken oder Wallhecken gepragt ist Rechtsfragen BearbeitenBei Einfriedungen ist zwischen Zivilrecht offentlichem Nachbarrecht und Baurecht zu unterscheiden Wahrend Nachbar und Baurecht zum Landesrecht gehoren ist das Zivilrecht bundeseinheitlich geregelt Zivilrecht Bearbeiten Im BGB wird zunachst danach unterschieden wo genau die Einfriedung errichtet werden soll Der Eigentumer kann sie auf seinem Grundstuck oder auf der Grundstucksgrenze gemeinsam mit seinem Nachbarn errichten Der Grundstuckseigentumer hat aus 903 Satz 1 BGB das Recht auf seinem Grundstuck eine Einfriedigung nach eigenem Ermessen zu errichten Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einfriedung entsteht erst dann wenn sie durch einen Grundstucksnachbarn verlangt wird Wer gegen den Eigentumer des Nachbargrundstucks Anspruch auf Einfriedung an der gemeinsamen Grenze hat kann verlangen dass nicht neben eine solche Einfriedung eine weitere andersartige gesetzt wird welche diese in ihrem ortsublichen Erscheinungsbild vollig verandert 10 Um eine gemeinschaftliche Grenzeinrichtung zu umgehen durfen Einfriedungen auch auf der Abstandsflache fruher auch Bauwich genannt neben der Grundstucksgrenze auf eigenem Grundstuck errichtet werden Auch ohne Einfriedung sind unerlaubte Grenzuberschreitungen durch Menschen Tiere oder Sachen nach 1004 BGB abwehrbar 11 und losen einen Unterlassungsanspruch gegen den Storer aus Zudem werden Einfriedungen in 586 BGB ausdrucklich im Pachtrecht und in den 921 922 BGB als Einrichtung erwahnt Danach wird die Einfriedung auf der gemeinsamen Grundstucksgrenze mit Einwilligung des Nachbarn kraft Gesetzes zu einer Grenzeinrichtung die Miteigentum der beiden Nachbarn darstellt und deshalb nur noch mit Einwilligung des Nachbarn verandert oder beseitigt werden kann Nachbarrecht Bearbeiten Die Nachbarrechtsgesetze der meisten Bundeslander enthalten Regelungen zur Einfriedung von Grundstucken an oder auf der Grenze zu Nachbargrundstucken um nachbarliche Streitigkeiten zu vermeiden 12 und eine Losung zum Ausgleich der widerstreitender Interessen der Nachbarn anzubieten Innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils ist der Eigentumer eines Grundstucks oft auf Verlangen des Eigentumers des Nachbargrundstucks verpflichtet sich an den Kosten fur eine ortsubliche Einfriedung entlang der gemeinsamen Grenze zu beteiligen 32 Abs 1 NachbG NW Ortsublich ist eine Einfriedung wenn sie im betroffenen Ortsteil oder in einer geschlossenen Siedlung haufiger vorkommt Das Erfordernis der Ortsublichkeit bildet nicht nur den Massstab dafur welche Art der Einfriedigung ein Nachbar nach 37 Abs 1 NachbG NW zu welchen Kosten hinnehmen muss es bestimmt daruber hinaus im beiderseitigen Interesse auch die zweckgerechte und asthetisch zumutbare Ausgestaltung der Einfriedung Ist eine ortsubliche Einfriedung nicht feststellbar gilt oft ein Maschendrahtzaun mit einer Hohe von 1 20 Metern als Massstab Palisadenartige Einfriedungen aus Eisenbahnschwellen und zwei Meter hohe Steinmauern wurden in einem Urteil des Bundesgerichtshofs als nicht ortsublich angesehen 13 Der Nachbar kann die Beseitigung einer freiwilligen Einfriedung verlangen wenn diese nicht ortsublich ist 14 Falls keine abweichende Ortsublichkeit festzustellen ist sehen die Nachbarrechtsgesetze der Bundeslander folgende Ausfuhrung vor Berlin ca 1 25 m hoher Maschendrahtzaun 23 Beschaffenheit Brandenburg ca 1 25 m hoher Maschendrahtzaun 32 Beschaffenheit Hamburg durchbrochene Einfriedigungen bis 1 50 m 11 Einfriedigung Hessen ca 1 20 m hoher Maschendrahtzaun 15 Beschaffenheit Niedersachsen bis zu 1 20 m hoher Zaun 28 Beschaffenheit der Einfriedung Nordrhein Westfalen ca 1 20 m hohe Mauer oder Zaun 35 Beschaffenheit Rheinland Pfalz 1 20 m hoher Zaun aus festem Maschendraht 39 Einfriedungspflicht Saarland 1 20 m hoher Zaun aus festem Maschendraht 43 Einfriedungspflicht Sachsen Anhalt bis 2 00 m hoher Zaun 23 Anforderungen an Grundstuckseinfriedungen Schleswig Holstein ein etwa 1 20 m hoher Zaun aus Maschendraht 31 Beschaffenheit der Einfriedigung Thuringen 1 20 m hoher Zaun aus festem Maschendraht 39 Einfriedungspflicht Neben den Nachbarschaftsgesetzen und Landesbauordnungen kann die Gestaltung von Einfriedungen in weiteren baurechtlichen Vorschriften geregelt sein So erlassen manche Kommunen gezielt Einfriedungssatzungen und auch Bebauungsplane konnen diesbezugliche Regelungen enthalten Baurecht Bearbeiten In den Landesbauordnungen ist die Genehmigungsfreiheit bestimmter baulicher Anlagen vorgesehen z B 65 66 BauO NW Keiner Genehmigung bedurfen Anlagen und Einrichtungen von geringer Bedeutung zu denen auch Einfriedungen gehoren 15 Gleichwohl kann sich in einzelnen Bundeslandern Konfliktpotential ergeben z B in Nordrhein Westfalen wenn die Hohe von Einfriedungen im Bauordnungs und im Nachbarschaftsrecht unterschiedlich geregelt sind Nach 65 Abs 1 BauO NW sind Einfriedungen bis zu zwei Metern an offentlichen Verkehrsflachen bis zu einem Meter Hohe uber der Gelandeoberflache und offene Einfriedungen fur landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzte Grundstucke im Aussenbereich bauordnungsrechtlich genehmigungsfrei Erst daruber hinaus gehende Anlagen entfalten gebaudegleiche Wirkungen 16 Das bedeutet aber auch dass eine Einfriedung zwischen zwei Grundstucken bis zu zwei Metern zwar genehmigungsfrei bleibt aber nach Nachbarrecht nicht ortsublich ist und deshalb vom Nachbarn nicht geduldet werden muss Eine blosse Grenzmarkierung ist noch keine Einfriedung Strafrecht Bearbeiten In Deutschland stellt 123 StGB den Hausfriedensbruch unter Strafe Primar schutzt dieses Verbot geschlossene Raume es gilt jedoch auch fur offene Flachen sofern diese eingefriedet sind befriedetes Besitztum Unter befriedetem Besitztum wird ein mit Schutzmassnahmen die ein ausserlich wirkendes physisches Hindernis darstellen gegen willkurliches Eindringen gesichertes Grundstuck verstanden Eine bauliche Einfriedung muss strafrechtlich keineswegs unuberwindlich sein sondern nur die optische Eingrenzung des Grundstucks erkennbar machen Hierbei ist nicht wesentlich ob die Einfriedung in der Lage ist das Eindringen zu unterbinden sondern dass es fur jedermann erkennbar ist dass ein Eindringen nicht erwunscht ist Daher reicht rechtlich z B bereits eine Flatterleine Siehe auch BearbeitenEinhegung im engeren Sinne steht fur den Vorgang einen offentliche Flache wie eine Allmende in einen Bereich spezieller Nutzung umzuwandeln Literatur BearbeitenEinfriedigung In Luegers Lexikon der gesamten Technik 2 Auflage Band 3 Deutsche Verlags Anstalt Leipzig Stuttgart 1906 S 235 238 zeno org Einzelnachweise Bearbeiten Hessischer VGH Beschluss vom 17 Mai 1990 Az 4 TG 510 90 Volltext Gerhard Wahrig Deutsches Worterbuch Sonderausgabe 1968 Sp 1009 Wikiling Lemma vride Memento vom 1 Oktober 2016 im Internet Archive LG Giessen Urteil vom 21 September 1994 Az 1 S 173 94 Volltext NJW RR 1995 271 Friedrich Kluge Etymologisches Worterbuch der deutschen Sprache 22 Auflage De Gruyter Berlin 1989 ISBN 3 11 006800 1 S 170 Stefan Rene Buzanich die zein und hager nidergerissen das zaunholtz hinweggetragen Wald und Flurfrevel im Waidhofen des Jahres 1547 ein aufschlussreicher Text aus dem Memorabilienbuch in Musealverein Waidhofen an der Ybbs Hrsg 5 hoch e Historische Beitrage des Musealvereins 37 Jahrgang 2012 S 20 f Johann Christian Gotthard eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Die Einfriedigung von Grundstucken 1804 S 6 Johann Christian Gotthard Die Einfriedigung von Grundstucken 1804 S 18 Johann Christian Gotthard Die Einfriedigung von Grundstucken 1804 S 36 BGH Urteil vom 9 Februar 1979 Az V ZR 108 77 Volltext BGHZ 73 272 Otto Palandt Peter Bassenge BGB Kommentar 73 Auflage 2014 903 Rn 7 f Hans Albert Wegner eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Ihr gutes Recht als Nachbar 2007 S 29 BGH Urteil vom 23 Marz 1979 Az V ZR 106 77 Volltext NJW 1979 1409 BGH Urteil vom 22 Mai 1992 Az V ZR 93 91 Volltext NJW 1992 2569 Michael Brenner eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Offentliches Baurecht 2009 S 201 Rn 733 Dieter Wilke u a eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Kommentar zur Berliner Bauordnung 1999 S 344 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4226465 0 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Einfriedung amp oldid 238950349