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Die Grenzwand ein Begriff aus dem Bau bzw Nachbarrecht ist eine bauliche Anlage Wand die unmittelbar an der Grenze zum Nachbargrundstuck errichtet worden ist Mit der Grenzwand wird die Grenze nicht uberbaut sondern sie ist vollstandig auf dem Grundstuck des Bauherrn errichtet Die Bebauung eines Grundstucks direkt an der Grenze zum Nachbarn ist nach den einschlagigen bundes und landesgesetzlichen Bauvorschriften nur eingeschrankt moglich normalerweise ist bei der Bebauung von Grundstucken der Bauwich d h ein Abstand zum Nachbargrundstuck einzuhalten Die Bebauung der Grenze ist z B bei Garagen und Doppel oder Reihenhausern denkbar Neben der Beachtung der baurechtlichen Vorschriften kann die Errichtung einer Grenzwand auch die Zustimmung des Nachbarn erfordern Siehe auch BearbeitenBaulastBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Grenzwand amp oldid 215961646