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Die Wesentlichkeitstheorie wurde vom Bundesverfassungsgericht BVerfG entwickelt und besagt dass der Gesetzgeber staatliches Handeln in grundlegenden Bereichen durch ein formliches Gesetz legitimieren und alle wesentlichen Entscheidungen selbst treffen muss 1 Im Ergebnis folgen daraus ein Verbot der Delegation wesentlicher Entscheidungen an die Exekutive und eine Pflicht des parlamentarischen Gesetzgebers solche Entscheidungen selbst zu treffen 2 Grundlage der Theorie ist die im Rechtsstaatsprinzip wurzelnde Lehre vom Vorbehalt des Gesetzes sowie der im Demokratieprinzip wurzelnde Parlamentsvorbehalt wonach die Verwaltung nur tatig werden darf wenn sie dazu durch ein formelles Gesetz ermachtigt worden ist 3 4 5 Inhaltsverzeichnis 1 Bedeutung 2 Abwagungskriterien 3 Untergesetzliche Normsetzung 3 1 Rechtsverordnungen 3 2 Satzungen 4 Umgekehrte Wesentlichkeitstheorie 5 Leitentscheidungen 6 Andere Lander 7 Siehe auch 8 Literatur 9 Weblinks 10 EinzelnachweiseBedeutung Bearbeiten Die Entscheidung wesentlicher Fragen ist dem parlamentarischen Gesetzgeber vorbehalten Damit soll gewahrleistet werden dass Entscheidungen von besonderer Tragweite aus einem Verfahren hervorgehen das der Offentlichkeit Gelegenheit bietet ihre Auffassungen auszubilden und zu vertreten und das die Volksvertretung dazu anhalt Notwendigkeit und Ausmass von Grundrechtseingriffen in offentlicher Debatte zu klaren Geboten ist ein Verfahren das sich durch Transparenz auszeichnet und das die Beteiligung der parlamentarischen Opposition gewahrleistet 6 Will das Parlament die Verwaltung zum Erlass von Rechtsverordnungen oder von Satzungen ermachtigen so darf es die wesentlichen Entscheidungen nicht an die Verwaltung delegieren Die Theorie hat damit zwei grundlegende Auswirkungen Sie hinterfragt einerseits die Erforderlichkeit einer gesetzlichen Regelung und andererseits die Intensitat der Regelung also wie eingehend das formelle Gesetz die fragliche Materie selbst regeln muss sog Regelungsdichte zur Wahrung des verwaltungsrechtlichen Handlungsspielraums sollen bestimmte Aspekte namlich durch nachrangiges Recht prazisiert werden durfen Dem Verordnungs oder Satzungsgeber Regierung Verwaltung verbleibt innerhalb dieses Rahmens den der parlamentarische Gesetzgeber vorgeben muss ein gewisser Spielraum innerhalb dessen er politisch also nach Zweckmassigkeitserwagungen selbststandig handeln darf 7 Die Wesentlichkeitstheorie wird auch Wesentlichkeitsdoktrin Wesentlichkeitslehre oder Wesentlichkeitsrechtsprechung genannt Abwagungskriterien BearbeitenEntscheidend fur die Annahme der Wesentlichkeit ist fur das BVerfG insbesondere die Grundrechtsrelevanz einer Massnahme d h wie weit eine Massnahme in Grundrechte des Einzelnen eingreift oder fur die Verwirklichung von Grundrechten bedeutsam ist 8 Weitere Kriterien sind der Umfang des Adressatenkreises die Langzeitwirkung einer Regelung gravierende finanzielle Auswirkungen erhebliche Auswirkungen auf das Staatsgefuge Konkretisierung offenen Verfassungsrechts die Auswirkungen auf das Gemeinwesen sowie die Unmittelbarkeit und Finalitat einer gesetzlichen Regelung 9 Gegen die Wesentlichkeit einer Angelegenheit konnen unter anderem das Erfordernis flexibler Regelungen das Vorliegen entwicklungsoffener Sachverhalte das Bedurfnis nach dezentraler Regelung und bundesstaatlicher Koordinierung das Einraumen von Beteiligungsrechten fur die von der Regelung Betroffenen sowie die Grenzen des Sachverstands des Parlaments sprechen 10 Zu den wesentlichen Fragen die dem Parlamentsvorbehalt unterfallen zahlen also alle Fragen die fur die Ausubung der Grundrechte wesentlich 11 sind unabhangig davon ob im konkreten Fall Freiheits oder Gleichheitsrechte betroffen sind Dies betrifft nicht nur klassische Eingriffe in den Bereich der Grundrechte durch staatliches Handeln 12 also das Abwehrrecht des Burgers gegen staatliches Handeln verstanden als Freiheit vom Staat status negativus insbesondere zahlt hierzu auch die nahere Regelung von grundrechtlichen Teilhaberechten und Schutzpflichten diese wiederum verstanden als Freiheit durch den Staat status positivus Wesentlich sind auch Fragen die bei komplexen und mehrdimensionalen Sachverhalten entstehen weil sie das Aufeinandertreffen miteinander konkurrierender Freiheitsrechte auslosen Ein angemessener Ausgleich kann nur durch den Gesetzgeber herbeigefuhrt werden Im grundrechtsrelevanten Bereich bedeutet wesentlich regelmassig wesentlich fur die Verwirklichung der Grundrechte Ein Grundrechtseingriff muss dabei nicht vorliegen 13 14 15 Zu den wesentlichen Fragen gehoren auch alle sonst wesentlichen Fragen die aufgrund ihrer Bedeutung fur das Volk durch das Parlament entschieden werden mussen Dazu zahlen nach der Rechtsprechung zum Beispiel die Subventionierung von Presseunternehmen die Beleihung einschliesslich der Frage des Ruckgriffs bei einfacher Fahrlassigkeit 16 sowie Praklusionsregeln im Verwaltungsverfahrensrecht Im Bereich staatlichen Informationshandelns soll allerdings keine uber eine Aufgabenzuweisung hinausgehende gesetzliche Ermachtigung erforderlich sein 17 Dabei hindert zwar die Wesentlichkeitstheorie nicht die Befugnis des Gesetzgebers Regierung und Verwaltung zu ermachtigen untergesetzliche Normen Verordnungen Satzungen usw zu erlassen Die Voraussetzungen fur die Zulassigkeit des Eingriffs mussen aber im Parlamentsgesetz als Rechtsgrundlage hinreichend klar und bestimmt geregelt sein Die notwendige Regelungsdichte des Parlamentsgesetzes steigt dabei grundsatzlich mit der Bedeutung der Regelung fur den Einzelnen oder fur die Allgemeinheit 18 19 Was dabei im Einzelfall hinreichend klar und bestimmt ist richtet sich allerdings nach der geregelten Materie Wie weit der Gesetzgeber die fur den jeweils geschutzten Lebensbereich wesentlichen Leitlinien selbst bestimmen muss lasst sich dabei nur im Blick auf den Sachbereich und die Eigenart des Regelungsgegenstandes beurteilen 20 So kann beispielsweise der Gesetzgeber zur Qualitatssicherung der Lehre nicht selbst detaillierte Vorgaben zu Lehrinhalten machen da er seinerseits die Lehrfreiheit der Lehrenden beachten muss 20 Auch ist zu beachten dass der Verordnungsgeber oft rascher auf Veranderungen eingehen kann als der Gesetzgeber 21 22 Grundsatzlich ist daher folgendes festzuhalten Wesentliches ist vom Gesetzgeber zu regeln Wesentliches muss in der Rechtsnorm stehen mindestens Tatbestand und Rechtsfolge Je wesentlicher die Materie ist desto ausfuhrlicher und exakter muss die Regelung sein Wie detailreich die Regelung im Gesetz sein muss und darf richtet sich andererseits nach dem jeweiligen Sachbereich Untergesetzliche Normsetzung BearbeitenRechtsverordnungen Bearbeiten Die Anforderungen der Wesentlichkeitsdoktrin werden durch Art 80 Abs 1 Satz 2 GG naher konkretisiert Art 80 Abs 1 Satz 2 GG gilt allerdings auch fur Entscheidungen die nicht unter die Wesentlichkeitsdoktrin fallen BVerfGE 150 1 99 100 Fur Rechtsverordnungen auf Bundesebene stellt Art 80 GG besondere Anforderungen die sich ahnlich auch in den Landesverfassungen finden Nach Art 80 Abs 1 Satz 2 GG mussen Inhalt Zweck und Ausmass der erteilten Ermachtigung im Gesetz bestimmt werden Dies umfasst nach dem Bundesverfassungsgericht die Selbstentscheidung des Gesetzgebers fur ein bestimmtes Programm mit vorhersehbaren Grenzen Selbstentscheidungsvorbehalt Programmfestsetzungspflicht Vorhersehbarkeitsgebot 23 Der Gesetzgeber muss selbst die Entscheidung treffen dass bestimmte Fragen geregelt werden sollen er muss die Grenzen einer solchen Regelung festsetzen und angeben welchem Ziel die Regelung dienen soll BVerfGE 2 307 334 Aus dem Gesetz muss sich ergeben welches vom Gesetzgeber gesetzte Programm durch die Verordnung erreicht werden soll BVerfGE 5 71 77 Sinn der Regelung des Art 80 Abs 1 GG ist es das Parlament darin zu hindern sich seiner Verantwortung als gesetzgebende Korperschaft zu entaussern Es soll nicht einen Teil seiner Gesetzgebungsmacht der Exekutive ubertragen konnen ohne die Grenzen dieser Befugnis bedacht und diese nach Tendenz und Programm so genau umrissen zu haben dass schon aus der Ermachtigung erkennbar und vorhersehbar ist was dem Burger gegenuber zulassig sein soll BVerfGE 78 249 272 Art 80 Abs 1 GG soll also das Parlament an einer Selbstentmachtigung 24 hindern zur Sicherung des Demokratieprinzips 25 Satzungen Bearbeiten Fur autonome Satzungen gilt Art 80 GG nach herrschender Meinung nicht unmittelbar Die Rechtsprechung zieht die Vorschrift im Ergebnis aber in entsprechender Weise heran 26 Umgekehrte Wesentlichkeitstheorie BearbeitenIm Technik und Umweltrecht verweisen staatliche Gesetze zunehmend auf Regeln privater Normungsverbande Weil sich damit die Festlegung der Schutzstandards auf Bereiche ausserhalb staatlicher Rechtsetzung verlagert ohne dass deren Bedeutung geringer wurde hat man insofern mit ernstem Spott 27 von einer Art umgekehrten Wesentlichkeitstheorie gesprochen Das Wesentliche stehe nicht im Gesetz sondern in Verwaltungsvorschriften oder privaten technischen Regelwerken 28 Leitentscheidungen BearbeitenBVerfGE 33 1 10 ff Strafgefangene Grundrechte von Strafgefangenen konnten nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschrankt werden fur Ubergangszeit jedoch ohne gesetzliche Grundlage hinnehmbar Grenze der Ausubung der Meinungsfreiheit musse ein zukunftiges Strafvollzugsgesetz ziehen BVerfGE 33 125 158 f Facharzt Vorgaben fur Eingriffe in die Berufsfreiheit durch Satzung Art 80 GG entsprechend anwendbar BVerfGE 33 303 346 Numerus clausus I Die wesentlichen Entscheidungen uber die Voraussetzungen fur die Anordnung absoluter Zulassungsbeschrankungen und uber die anzuwendenden Auswahlkriterien habe der Gesetzgeber selbst zu treffen BVerfGE 34 165 192 hess Forderstufe Die wesentlichen Merkmale einer als Pflichtschule eingefuhrten Forderstufe mussten durch Gesetz festgelegt werden BVerfGE 41 251 260 f Speyer Kolleg Der als Ordnungsmassnahme verhangte Ausschluss von einer Einrichtung des zweiten Bildungsweges greift in das Grundrecht des Art 12 Abs 1 GG ein und bedarf daher einer gesetzlichen Grundlage Ist das Fehlen einer gesetzlichen Grundlage ausnahmsweise fur eine Ubergangszeit hinzunehmen beschrankt sich fur deren Dauer die Befugnis zu Eingriffen in verfassungsrechtlich geschutzte Positionen auf das was im konkreten Fall unter Berucksichtigung der jeweiligen Verhaltnisse fur die geordnete Weiterfuhrung eines funktionsfahigen Anstaltsbetriebs unerlasslich ist BVerfGE 45 400 417 f hess Oberstufenreform Der Gesetzgeber habe das Wesentliche der Gestaltung der Jahrgangsstufe 11 der reformierten Oberstufe selbst geregelt Einzelheiten konne er der Verwaltung uberlassen BVerfGE 47 46 78 ff Sexualkundeunterricht Der Gesetzgeber musse die Entscheidung uber die Einfuhrung des Sexualkundeunterrichts an offentlichen Schulen selbst treffen BVerfGE 49 89 126 ff Kalkar I Wesentliche Entscheidungen und Bestimmtheitsanforderungen im Technikrecht Kernkraftwerk Kalkar BVerfGE 58 257 267 ff Schulentlassung Den rechtsstaatlichen Bestimmtheitsanforderungen genuge es wenn in der Ermachtigungsnorm Inhalt und Umfang der erteilten Ermachtigung mit dem Begriff Versetzungen umschrieben werde BVerfGE 76 171 184 ff Standesrichtlinien der Rechtsanwalte Notwendigkeit von Ubergangsfristen um einen Zustand zu vermeiden welcher der verfassungsmassigen Ordnung noch ferner stunde als der bisherige BVerfGE 78 249 272 Fehlbelegungsabgabe Sinn der Regelung des Art 80 Abs 1 GG BVerfGE 83 130 142 ff Josephine Mutzenbacher Das Parlamentsgesetz musse die Auswahl der Beisitzer fur die Bundesprufstelle ausreichend regeln BVerfGE 90 286 383 ff AWACS Parlamentsvorbehalt liege vor wenn deutsche Soldaten in bewaffnete Unternehmungen einbezogen seien BVerfGE 98 218 251 ff Rechtschreibreform Zahle nicht zu den wesentlichen Entscheidungen die der Gesetzgeber selbst hatte treffen mussen BVerfGE 101 1 Rn 135 Hennenhaltungsverordnung Verordnungsgeber vermag Regelungen rascher auf dem neusten Stand zu halten als der Gesetzgeber BVerfGE 105 279 305 Osho I Fur das Informationshandeln der Bundesregierung im Rahmen der Staatsleitung bedurfe es uber die Zuweisung der Aufgabe der Staatsleitung hinaus auch dann keiner besonderen gesetzlichen Ermachtigung wenn es zu mittelbar faktischen Grundrechtsbeeintrachtigungen fuhre BVerfGE 108 282 310 ff Kopftuch Ludin Kopftuchtragende Lehrerin Ein Verbot fur Lehrkrafte in Schule und Unterricht ein Kopftuch zu tragen finde im geltenden Recht des Landes Baden Wurttemberg keine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage BVerfGE 116 24 58 Einburgerung Fur den Fall der zeitnahen Rucknahme einer Einburgerung uber deren Voraussetzungen der Eingeburgerte selbst getauscht hat biete 48 Verwaltungsverfahrensgesetz fur Baden Wurttemberg eine ausreichende Ermachtigungsgrundlage BVerfGE 128 282 S 317 ff Rn 74 ff Zwangsbehandlung im Massregelvollzug Die wesentlichen Voraussetzungen fur die Zulassigkeit einer Zwangsbehandlung bedurften klarer und bestimmter gesetzlicher Regelung Dies gelte auch fur die Anforderungen an das Verfahren BVerfGE 134 141 Leitsatze Rn 125 128 Beobachtung von Abgeordneten In der Beobachtung eines Abgeordneten durch Behorden des Verfassungsschutzes liege ein Eingriff in das freie Mandat der zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerechtfertigt sein konne Dieser Eingriff unterliege strengen Verhaltnismassigkeitsanforderungen und bedurfe einer Rechtsgrundlage die den Grundsatzen des Gesetzesvorbehalts genugt Diese Rechtsgrundlage musse aber nicht ausdrucklich den Eingriff in des freie Mandat nennen BVerfGE 136 69 Rn 101 109 Gigaliner Der im Rechtsstaatsprinzip und im Demokratiegebot wurzelnde Parlamentsvorbehalt gebietet dass in grundlegenden normativen Bereichen insbesondere im Bereich der Grundrechtsausubung soweit diese staatlicher Regelung zuganglich ist die wesentlichen Entscheidungen vom Gesetzgeber getroffen werden Wann es einer Regelung durch den parlamentarischen Gesetzgeber bedarf lasst sich nur im Blick auf den jeweiligen Sachbereich und die Eigenart des betroffenen Regelungsgegenstandes beurteilen Die verfassungsrechtlichen Wertungskriterien sind dabei den tragenden Prinzipien des Grundgesetzes insbesondere den dort verburgten Grundrechten zu entnehmen Rn 102 BVerfGE 139 19 Rn 52 ff Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Einfuhrung von Einstellungshochstaltersgrenzen im Offentlichen Dienst Die Wesentlichkeitsdoktrin beantwortet nicht nur die Frage ob uberhaupt ein bestimmter Gegenstand gesetzlich zu regeln ist Sie ist vielmehr auch dafur massgeblich wie genau diese Regelungen im Einzelnen sein mussen BVerfGE 141 143 Rn 59 ff Akkreditierung von Studiengangen Wesentliche Entscheidungen zur Akkreditierung durfe der Gesetzgeber nicht weitgehend anderen Akteuren uberlassen sondern muss sie unter Beachtung der Eigenrationalitat der Wissenschaft selbst treffen BVerfGE 143 38 Rn 54 ff 57 Rindfleischetikettierungsgesetz Zum anderen hangen die Anforderungen an Inhalt Zweck und Ausmass der gesetzlichen Determinierung von der Eigenart des zu regelnden Sachverhalts ab insbesondere davon in welchem Umfang der zu regelnde Sachbereich einer genaueren begrifflichen Umschreibung uberhaupt zuganglich ist Dies kann es auch nahe legen von einer detaillierten gesetzlichen Regelung abzusehen und die nahere Ausgestaltung des zu regelnden Sachbereichs dem Verordnungsgeber zu uberlassen der die Regelungen rascher und einfacher auf dem neuesten Stand zu halten vermag als der Gesetzgeber BVerfGE 147 253 Rn 115 ff Studienplatzvergabe fur das Fach Humanmedizin Der Gesetzgeber musse die fur die Vergabe von knappen Studienplatzen im Studienfach Humanmedizin wesentlichen Fragen selbst regeln Insbesondere musse er die Auswahlkriterien der Art nach selbst festlegen Er durfe den Hochschulen allerdings gewisse Spielraume fur die Konkretisierung dieser Auswahlkriterien einraumen BVerfGE 150 1 Rn 197 Vorschriften uber den Zensus 2011 verfassungsgemass Das Grundgesetz kennt allerdings keinen Gewaltenmonismus in Form eines umfassenden Parlamentsvorbehalts Die in Art 20 Abs 2 Satz 2 GG normierte organisatorische und funktionelle Trennung und Gliederung der Gewalten zielt auch darauf ab dass staatliche Entscheidungen moglichst richtig das heisst von den Organen getroffen werden die dafur nach ihrer Organisation Zusammensetzung Funktion und Verfahrensweise uber die besten Voraussetzungen verfugen Vor diesem Hintergrund kann auch die Komplexitat der zu regelnden Sachverhalte den Umfang der Regelungspflicht des Gesetzgebers begrenzen Andere Lander BearbeitenIn der Schweiz existiert mit Art 164 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft BV eine explizite Regelung die sicherstellt dass bei grundlegenden Entscheidungen ausreichende demokratische Legitimation gewahrt wird und im Wesentlichen den oben genannten Grundsatzen entspricht Siehe auch BearbeitenRechtsstaatsprinzip Staatsrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz Deutschland Grundrechtseinschrankung Gesetzesvorbehalt TotalvorbehaltLiteratur BearbeitenFiete Kalscheuer Annika Jacobsen Der Parlamentsvorbehalt Wesentlichkeitstheorie als Abwagungstheorie In DOV 2018 S 523 529 Sonja Roder Der Gesetzesvorbehalt der Charta der Grundrechte der Union im Lichte einer europaischen Wesentlichkeitstheorie Nomos Verlag 1 Auflage 2007 ISBN print 978 3 8329 2785 1 ISBN online 978 3 8452 0347 8 doi 10 5771 9783845203478 Dissertation Universitat Koln Jurgen Staupe Parlamentsvorbehalt und Delegationsbefugnis zur Wesentlichkeitstheorie und zur Reichweite legislativer Regelungskompetenz insbesondere im Schulrecht Zugl Hochschulschrift Universitat Hamburg Dissertation 1985 Duncker und Humblot Berlin 1986 ISBN 3 428 06045 8 Andreas Vosskuhle Grundwissen Offentliches Recht Der Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes In JuS 2007 S 118 119 Weblinks BearbeitenReichweite der Wesentlichkeitslehre Grenzfalle der Wesentlichkeit PDF Deutscher Bundestag Wissenschaftliche Dienste 23 Februar 2015 abgerufen am 22 November 2020 Einzelnachweise Bearbeiten BVerfGE 40 237 249 49 89 126 83 130 142 151 f 95 267 307 Kriterien der Wesentlichkeitslehre des Bundesverfassungsgerichts Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Sachstand vom 14 Juni 2019 Ehlers in Ehlers Punder Hrsg Allgemeines Verwaltungsrecht 15 Auflage 2016 2 Rn 40 Bodo Pieroth Das Demokratieprinzip des Grundgesetzes In JuS 2010 S 473 477 Andreas Vosskuhle Grundwissen Offentliches Recht Der Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes In JuS 2007 S 118 119 S 118 Aus dem in Art 20 II 1 GG verankerten Demokratieprinzip folgt dass das durch seine unmittelbare Volkswahl und durch sein offentliches transparentes Verfahren besonders demokratisch legitimierte Parlament die grundlegenden Entscheidungen in einem Gemeinwesen selbst treffen soll Diese Entscheidungen konnen in Form eines Gesetzes parlamentarischer Gesetzesvorbehalt aber auch durch Parlamentsbeschluss Parlamentsvorbehalt ergehen BVerfG Urteil vom 19 September 2018 2 BvF 1 15 2 BvF 2 15 Rn 192 Zensus 2011 BVerfGE 150 1 NVwZ 2018 1703 1710 f Martin Morlok Lothar Michael Staatsorganisationsrecht Nomos Baden Baden 4 Aufl 2019 ISBN 978 3 8487 5372 7 S 163 f Schulze Fielitz in Dreier GG 3 Aufl 2015 Art 20 Rechtsstaat Rn 113 m w N Grzeszick in Maunz Durig GG 86 EL Januar 2019 Art 20 VI Rn 107 vgl Reichweite der Wesentlichkeitslehre Grenzfalle der Wesentlichkeit Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Ausarbeitung vom 23 Februar 2015 BVerfGE 47 46 83 Sexualkundeunterricht BVerfGE 47 46 79 Sexualkundeunterricht ohne dass allerdings zwischen Eingriffen und Leistungen zu unterscheiden ist BVerfG Urteil vom 19 September 2018 2 BvF 1 15 2 BvF 2 15 NVwZ 2018 1703 1710f BVerfGE 150 1 BVerfG Beschluss vom 8 August 1978 2 BvL 8 77 Kalkar I NJW 1979 S 359 360 BVerfGE 49 89 Zitat Heute ist es standige Rechtsprechung dass der Gesetzgeber verpflichtet ist losgelost vom Merkmal des Eingriffs in grundlegenden normativen Bereichen zumal im Bereich der Grundrechtsausubung soweit diese staatlicher Regelung zuganglich ist alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen Ernst Wolfgang Bockenforde Organisationsgewalt und Gesetzesvorbehalt NJW 1999 S 1235 Zitat Die Wesentlichkeitstheorie als Ausfullung des allgemeinen Gesetzesvorbehalts wollte und will erreichen dass der Gesetzgeber im Bereich materieller und verfahrensmassiger Rechtssetzung unabhangig von der Frage Eingriff oder Leistung und somit uber den alteren Eingriffsvorbehalt hinaus die wesentlichen Entscheidungen selber trifft und nicht uber mehr oder minder globale Ermachtigungen an die Exekutive delegiert BVerwG Urteil vom 26 August 2010 3 C 35 09 BVerwGE 137 377 BVerfG Beschluss vom 26 Juni 2002 1 BvR 670 91 Osho I Rn 82 BVerfGE 105 279 Fiete Kalscheuer Annika Jacobsen Der Parlamentsvorbehalt Wesentlichkeitstheorie als Abwagungstheorie In DOV 2018 S 523 529 S 524 525 Andreas Vosskuhle Grundwissen Offentliches Recht Der Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes In JuS 2007 S 118 119 S 119 a b BVerfG Beschluss vom 17 Februar 2016 1 BvL 8 10 BVerfGE 141 143 Akkreditierung von Studiengangen Randnummer 59 BVerfG Urteil vom 6 Juli 1999 2 BvF 3 90 BVerfGE 101 1 Rn 135 Hennenhaltungsverordnung BVerfG Beschluss vom 21 September 2016 2 BvL 1 15 BVerfGE 143 38 Rn 54 ff 57 Rindfleischetikettierungsgesetz BVerfG 19 September 2018 2 BvF 1 15 2 BvF 2 15 Rn 202 BVerfGE 150 1 101 Christoph Mollers Parlamentarische Selbstentmachtigung im Zeichen des Virus 26 Marz 2020 abgerufen am 4 Dezember 2020 Fabian Michl Der demokratische Rechtsstaat in Krisenzeiten In Juristische Schulung JuS 2020 S 507 509 BVerfG Beschluss vom 9 Mai 1972 1 BvR 518 62 1 BvR 308 64 BVerfGE 33 125 158 f Facharzt VerwRspr 1973 S 263 280 S 269 f Horst Dreier Die drei Staatsgewalten im Zeichen von Europaisierung und Privatisierung Die offentliche Verwaltung DoV 2002 S 537 542 Vgl Horst Dreier Die drei Staatsgewalten im Zeichen von Europaisierung und Privatisierung Die offentliche Verwaltung DoV 2002 S 537 542 mit Verweis auf Jurgen Salzwedel und Rainer Wahl Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4127190 7 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Wesentlichkeitstheorie amp oldid 228265406