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Das Opportunitatsprinzip auch Entschliessungsprinzip ist die juristische Handlungsfreiheit innerhalb eines gesteckten rechtlichen Rahmens Es handelt sich um einen Unterfall der Ermessensentscheidung und gilt grundsatzlich solange nicht eine gesetzliche Regelung etwas anderes besagt beispielsweise im Strafrecht s u Das Opportunitatsprinzip beschreibt das Handeln einer Ordnungsbehorde im Falle einer Gefahr fur die offentliche Sicherheit oder Ordnung Die Ordnungsbehorde kann muss aber nicht eingreifen Hier gilt der Grundsatz der Verhaltnismassigkeit Inhaltsverzeichnis 1 Polizeirecht Deutschland 2 Bussgeldverfahren Deutschland 3 Strafverfahren Deutschland 4 Strafrecht Schweiz 5 EinzelnachweisePolizeirecht Deutschland BearbeitenIm Bereich der Eingriffsverwaltung zum Beispiel Polizei stellt sich die Frage ob Entschliessungsermessen und gegen wen Auswahlermessen bzw Storerauswahl vorgegangen werden soll Das Opportunitatsprinzip gilt nicht nur beim Entschliessungsermessen sondern gerade auch beim Auswahlermessen Allerdings kann die Entscheidungsfreiheit ob gehandelt werden soll zu einer Handlungspflicht verengt sein sog Ermessensreduktion auf Null beispielsweise wenn bedeutende Rechtsguter gefahrdet sind oder wenn das Nichteinschreiten unverhaltnismassig ware Das Opportunitatsprinzip ist in den einschlagigen Landesgesetzen geregelt zum Beispiel 3 PolG BaWu 14 Abs 1 SOG M V Art 5 Abs 1 PAG Bayern vgl auch 3 Abs 1 Musterentwurf eines einheitlichen Polizeigesetzes Bussgeldverfahren Deutschland BearbeitenIm Verfahren nach dem Gesetz uber Ordnungswidrigkeiten Bussgeldverfahren herrscht das Opportunitatsprinzip 47 OWiG Strafverfahren Deutschland BearbeitenIm Strafrecht gilt grundsatzlich das dem Opportunitatsprinzip entgegengesetzte Legalitatsprinzip Das nur ausnahmsweise anwendbare Opportunitatsprinzip bietet unter bestimmten Voraussetzungen die Moglichkeit ein Strafverfahren einzustellen wenn die Schuld des Taters gering erscheint 153 StPO die Erfullung von Auflagen zur Beseitigung des Strafverfolgungsinteresses ausreicht 153a StPO oder die zu erwartende Strafe neben der Strafe fur andere Taten des Tatverdachtigen nicht erheblich ins Gewicht fallt 154 154a StPO Entsprechende Regelungen enthalt das Jugendgerichtsgesetz 45 47 JGG Bei einer Einstellung unter Erteilung von Auflagen gemass 153a StPO das Verfahren wird hier zunachst vorlaufig und wenn die Erfullung der Auflage nachgewiesen ist endgultig eingestellt konnen grundsatzlich Auflagen unterschiedlicher Art gemacht werden Vor allem kann der Tater zur Ableistung gemeinnutziger Arbeit oder zur Zahlung eines Geldbetrages beziehungsweise zur Schadenswiedergutmachung verpflichtet werden Geldauflagen konnen zu Gunsten der Staatskasse oder einer gemeinnutzigen Einrichtung verhangt werden Bei Zahlungen zur Schadenswiedergutmachung ist zu beachten dass diese auf den Schadensersatzanspruch des Geschadigten insbesondere eines moglichen Schmerzensgeldanspruchs selbst dann anzurechnen sind wenn der Strafrichter bei Verhangung der Auflage erklart hatte dass eine solche Anrechnung unterbleiben soll 1 Die Entscheidung uber eine Verfahrenseinstellung kann sowohl im Strafverfahren gegen Erwachsene als auch im Jugendstrafrecht lediglich durch die Staatsanwaltschaft bzw bei Steuerdelikten die Buss und Strafsachenstelle des Finanzamtes oder Hauptzollamtes sowie im Falle der Anklageerhebung durch das zustandige Gericht getroffen werden Eine Verfahrenseinstellung durch die Polizeibehorden ist dagegen nicht moglich Diese sind beim Anfangsverdacht einer Straftat zur Aufnahme der Ermittlungen und Weiterleitung der Akte an die Staatsanwaltschaft verpflichtet Kritiker bemangeln dass einige Staatsanwaltschaften heutzutage derart uberlastet und unterfinanziert sind dass zumindest bei kleineren Straftaten haufig uberhaupt keine Ermittlungen mehr stattfinden oder aber sich der Aufwand nur darauf beschrankt Grunde fur eine Einstellung des Verfahrens zu finden Dadurch werde das Opportunitatsprinzip von der Ausnahme zur Regel das Legalitatsprinzip hingegen zur blossen Farce und fast vollstandig dem Opportunitatsprinzip geopfert mit fatalen Folgen fur den Rechtsfrieden und die Justiz im Allgemeinen 2 Strafrecht Schweiz BearbeitenDas Opportunitatsprinzip greift nach Schweizer Recht immer dort wo den Strafverfolgungsbehorden das Ermessen zusteht ob sie eine Straftat verfolgen oder nicht Das Schweizer Strafgesetzbuch StGB sieht namlich vor dass die zustandige Behorde von einer Strafverfolgung einer Uberweisung an das Gericht oder einer Bestrafung absehen kann Wenn Schuld und Tatfolgen geringfugig sind Art 52 StGB Wenn der Tater den Schaden gedeckt oder alle zumutbaren Anstrengungen unternommen hat um das von ihm bewirkte Unrecht auszugleichen die Voraussetzungen fur eine bedingte Strafe erfullt und das Interesse der Offentlichkeit und des Geschadigten an der Strafverfolgung gering sind Art 53 StGB Wenn der Tater durch die unmittelbaren Folgen seiner Tat so schwer betroffen ist dass eine Strafe unangemessen ware Art 54 StGB Zudem entscheidet der Bundesrat bei politischen Delikten ob eine Strafverfolgung stattfinden soll Art 105 BStP SR 312 0 Verfahrensmassig konkretisiert wird das Opportunitatsprinzip in der Strafprozessordnung SR 312 0 wo in Art 8 StPO festgehalten wird dass Staatsanwaltschaft und Gerichte in den Fallen von Art 52 bis 54 StGB von der Strafverfolgung absehen konnen Sofern keine uberwiegenden Interessen von Privatklagern bestehen konnen sie auch von einer Strafverfolgung absehen wenn einer Straftat neben den weiteren Straftaten des Taters keine wesentliche Bedeutung zukommt wenn die fur die Straftat zu erwartende Zusatzstrafe vernachlassigbar gering ware oder wenn eine im Ausland ausgesprochene Strafe anzurechnen ware Weiter kann von einer Strafverfolgung abgesehen werden wenn die Straftat bereits von einer auslandischen Behorde verfolgt wird In diesen Fallen erlasst die Staatsanwaltschaft eine Nichtanhandnahmeverfugung Art 310 Abs 1 lit c StPO Einzelnachweise Bearbeiten So OLG Dusseldorf Urteil vom 12 Juli 1996 22 U 31 96 NJW 1997 1643 f Siehe z B Jurgen Roth Ermitteln verboten Eichborn Verlag Frankfurt am Main 2004Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4172645 5 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Opportunitatsprinzip amp oldid 222064609