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Bei einer gebundenen Entscheidung muss die Verwaltung wenn alle Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen die im Gesetz vorgesehene Rechtsfolge herbeifuhren Ihr steht also kein Ermessen zu Sollte die Verwaltung ihrer Verpflichtung nicht nachkommen kann der Burger dies durch eine Klage gem 113 Abs 5 Satz 1 VwGO erzwingen sofern es sich bei der Entscheidung um einen Verwaltungsakt handelt was in der Regel der Fall ist Gebundene Entscheidungen liegen stets vor wenn es sich um eine Muss Vorschrift handelt Aber selbst bei Soll Vorschriften und Kann Bestimmungen kann eine gebundene Entscheidung vorliegen soweit das Ermessen auf Null reduziert ist 1 2 Einzelnachweise Bearbeiten Kommentar zum Verwaltungsverfahrensgesetz Kopp Ramsauer 20 Aufl 2019 40 VwVfG Rn 60 72 Allgemeines Verwaltungsrecht Jorn Ipsen 11 Aufl 2019 Rn 542 ff Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gebundene Entscheidung amp oldid 207311377