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Die Verpflichtungsklage ist eine Klageart nach der deutschen Verwaltungsgerichtsordnung VwGO Mit dieser begehrt der Klager die Verurteilung der Behorde zum Erlass eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsaktes 42 Abs 1 2 Fall VwGO Die Verpflichtungsklage ist damit eine Leistungsklage Inhaltsverzeichnis 1 Arten 2 Begrundetheit 3 Gerichtliche Entscheidung 4 Besondere Verwaltungsgerichtsbarkeit 5 LiteraturArten BearbeitenFur die Zulassigkeit der Verpflichtungsklage ist grundsatzlich die erfolglose Durchfuhrung eines Vorverfahrens gemass 68 ff VwGO notwendig Lehnt die Behorde auch im Widerspruchsverfahren den begehrten Bescheid ab so ist die Verpflichtungsklage in Gestalt der Versagungsgegenklage statthaft Entscheidet sie hingegen ohne zureichenden Grund innerhalb einer Frist von drei Monaten uber einen Antrag oder Widerspruch nicht so kommt eine Verpflichtungsklage in Gestalt der Untatigkeitsklage 75 VwGO in Betracht Begrundetheit BearbeitenDie Verpflichtungsklage ist gemass 113 Abs 5 VwGO begrundet wenn die Ablehnung oder Unterlassung des Verwaltungsaktes rechtswidrig und der Klager dadurch in seinen Rechten verletzt ist vgl insoweit auch Adressatentheorie Die Ablehnung oder Unterlassung ist rechtswidrig wenn der Klager gegen die Behorde einen Anspruch auf Erlass des beantragten Verwaltungsaktes 113 Abs 5 Satz 1 VwGO oder einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung hat 113 Abs 5 Satz 2 VwGO Spruchreife einer Sache bedeutet dass das Gericht zu einer abschliessenden Entscheidung uber den Erlass des Verwaltungsaktes imstande ist Massgeblicher Zeitpunkt fur die Beurteilung der Sach und Rechtslage ist bei der Verpflichtungsklage der Zeitpunkt der letzten mundlichen Verhandlung Bei der Anfechtungsklage kommt es hingegen grundsatzlich auf den Zeitpunkt der letzten Behordenentscheidung an d h auf die Bekanntgabe des Widerspruchs bzw des Ausgangsbescheids bei Entbehrlichkeit des Vorverfahrens Gerichtliche Entscheidung BearbeitenHandelt es sich bei dem begehrten Verwaltungsakt um eine gebundene Entscheidung so verurteilt das Gericht die Behorde dazu den gewunschten Verwaltungsakt zu erlassen Es ergeht ein Vornahmeurteil 113 Abs 5 Satz 1 VwGO Hat die Behorde bei dem begehrten Verwaltungsakt jedoch ein Ermessen so darf das Gericht das behordliche Ermessen nicht einfach durch eine eigene Entscheidung ersetzen Vielmehr verpflichtet es die Behorde in einem Bescheidungsurteil gemass 113 Abs 5 Satz 2 VwGO zu einer ermessensfehlerfreien Entscheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts Besondere Verwaltungsgerichtsbarkeit BearbeitenAuch das Sozialgerichtsgesetz sieht die Verpflichtungsklage in 54 Abs 1 Satz 1 3 Fall SGG in Form der Weigerungsklage sowie in 54 Abs 1 Satz 1 4 Fall SGG i V m 88 SGG in Form der Untatigkeitsklage vor Die Finanzgerichtsordnung enthalt eine entsprechende Regelung in 40 Abs 1 FGO Die Fristen die vor Erhebung einer Untatigkeitsklage abzuwarten sind sind im SGG und in der FGO jedoch abweichend von der VwGO geregelt Die Frist betragt bei Nichtbescheidung eines Antrags gem 88 Abs 1 SGG nicht nur drei sondern sechs Monate Gem 46 Abs 1 FGO gilt die Sechs Monats Frist sowohl bei Nichtbescheidung eines Antrags als auch bei Nichtbescheidung eines aussergerichtlichen Rechtsbehelfs Einspruch Literatur BearbeitenEinfuhrung Friedhelm Hufen Verwaltungsprozessrecht 8 Auflage Beck Verlag Munchen 2011 ISBN 978 3 406 60981 7 S 266 278 416 424 Mario Martini Verwaltungsprozessrecht Systematische Darstellung in Grafik Text Kombination 3 Auflage 2003 S 36 ff ISBN 3 472 05379 8 Praxis Kommentare Kopp Schenke Verwaltungsgerichtsordnung Kommentar 14 Auflage 2005 42 Abs 1 ISBN 3 406 49876 0 Redeker v Oertzen Verwaltungsgerichtsordnung Kommentar 14 Auflage 2004 42 Abs 1 ISBN 3 17 018041 X Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4187936 3 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verpflichtungsklage amp oldid 214135615