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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Die Untatigkeitsklage ist in Deutschland eine besondere Form der Verpflichtungsklage das heisst einer auf ein Dulden oder Unterlassen gerichteten Leistungsklage Sie existiert nur in drei Rechtsgebieten des Verwaltungsrechts namlich in der Verwaltungsgerichtsordnung VwGO dem Sozialgerichtsgesetz SGG und in der Finanzgerichtsordnung FGO Die Untatigkeitsklage ist statthaft wenn die Verwaltung uber einen Antrag auf Erlass eines Verwaltungsaktes oder einen Widerspruch bzw Einspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden hat Der Verwaltung soll damit die Moglichkeit genommen werden Klagen der Burger durch langes Warten zu verhindern bzw zu verzogern Wird dagegen ein beantragter Verwaltungsakt abgelehnt ist die Verpflichtungsklage in Gestalt der Versagungsgegenklage statthaft Inhaltsverzeichnis 1 Verwaltungsgerichtliche Untatigkeitsklage 2 Sozialgerichtliche Untatigkeitsklage 3 Finanzgerichtliche Untatigkeitsklage 3 1 Anfechtungsklage als Untatigkeitsklage 3 2 Verfahren 3 3 Verpflichtungsklage als Untatigkeitsklage 4 Untatigkeitsklage bei Justizverwaltungsakten 5 Untatigkeitsklage in der EU 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseVerwaltungsgerichtliche Untatigkeitsklage BearbeitenIm Verwaltungsrecht ist die Untatigkeitsklage nach 75 VwGO keine eigene Klageart Sie bezeichnet vielmehr den Fall dass die Behorde auf einen zulassigen Widerspruch oder Antrag nicht innerhalb einer angemessenen Frist entscheidet In der Regel ist dafur gemass 75 Satz 2 VwGO mindestens der Ablauf von drei Monaten ab Antragstellung bzw Widerspruchserhebung notwendig Es handelt sich bei der Untatigkeitsklage daher regelmassig um eine Verpflichtungsklage mit der eine Entscheidung uber die Hauptsache bzw bei bestehendem Ermessen der Behorde nur eine zu berucksichtigende gerichtliche Rechtsauffassung begehrt wird Im letzteren Fall hat die Klage nur das Ziel die Behorde zu veranlassen uberhaupt eine Entscheidung die ermessensgerecht sein sollte zu treffen Die Verpflichtung zu einer bestimmten behordlichen Handlung ist in diesem Fall regelmassig nicht moglich Gemass 75 Satz 1 VwGO ist die Klage bei Verstreichen dieser Frist auch ohne vorliegende Entscheidung im Antragsverfahren bzw ohne vorliegende Widerspruchsentscheidung zulassig In dringenden Fallen kann bereits vor Ablauf von drei Monaten und unabhangig von einer Untatigkeits Klage eine einstweilige Anordnung gemass 123 VwGO in Betracht kommen mit der eine vorlaufige Regelung bis zu einer abschliessenden Entscheidung in der Hauptsache erreicht werden kann Soweit 42a Verwaltungsverfahrensgesetz VwVfG eingreift also die Genehmigung bei Untatigkeit der Behorde fingiert wird hat 75 VwGO keine Bedeutung Sozialgerichtliche Untatigkeitsklage BearbeitenIm Sozialrecht ist 88 SGG einschlagig Im Gegensatz zu den anderen Gerichtsbarkeiten ist die Untatigkeitsklage im sozialgerichtlichen Verfahren eine eigene Klageart mit der lediglich die sachliche Bescheidung an sich erzwungen werden kann nicht jedoch ein bestimmter Inhalt Demnach ist die Klage erledigt sobald ein sachlicher Bescheid vorliegt Ist dieser zuungunsten des Klagers ausgefallen ist jedoch eine Klageanderung nach 99 SGG statthaft die in diesem Fall regelmassig als sachdienlich gilt und daher vom Gericht zu genehmigen ist Die Wartefrist betragt sechs Monate fur den Bescheid und drei Monate fur den Widerspruchsbescheid in bestimmten Fallen gelten abweichende Fristen z B Statusfeststellungsverfahren drei Monate auch schon im Antragsverfahren 7a Abs 7 Satz 2 SGB IV Die Regelung wonach in Widerspruchsverfahren der gesetzlichen Krankenversicherung und der Bundesanstalt fur Arbeit die Untatigkeitsklage bereits nach einem Monat zulassig war ist zum 1 Januar 2002 entfallen Bei verfruhter Klageerhebung ist die Klage als unzulassig abzuweisen Eine Ausnahme von der Wartefrist wird lediglich dann angenommen wenn die Behorde eindeutig und unmissverstandlich zu erkennen gegeben hat dass sie nicht entscheiden werde 1 In Eilfallen kann wie im verwaltungsgerichtlichen Verfahren bereits vor Ablauf der Frist eine einstweilige Anordnung nach 86b SGG in Betracht kommen Finanzgerichtliche Untatigkeitsklage BearbeitenDie Untatigkeitsklage ist im finanzgerichtlichen Verfahren eine Anfechtungsklage oder eine Verpflichtungsklage 40 FGO die abweichend von 44 FGO ohne abgeschlossenes Vorverfahren zulassig ist 46 FGO Voraussetzung ist ein noch nicht abgeschlossenes Einspruchsverfahren Ihr Ziel ist es aber nicht das Finanzamt zu zwingen eine Einspruchsentscheidung zu erlassen Vielmehr entzieht sich das Finanzamt durch Untatigkeit der Moglichkeit seine eigene Entscheidung im Einspruchsverfahren zu korrigieren und eroffnet dem Einspruchsfuhrer so den Weg vor das Finanzgericht Deshalb ist es besser die Untatigkeitsklage als Anfechtungsklage bzw Verpflichtungsklage zu bezeichnen Anfechtungsklage als Untatigkeitsklage Bearbeiten Diese Untatigkeitsklage ist zulassig wenn Einspruch gegen einen Verwaltungsakt eingelegt wurde und uber diesen Einspruch nicht in angemessener Frist sachlich entschieden wurde 46 FGO Dabei hangen hier Frist und Grund zusammen Nicht jeder sachliche Grund kann eine Verlangerung der Frist herbeifuhren Das Gesetz schreibt eine Mindestfrist von sechs Monaten vor die aus besonderen Grunden auch uberschritten werden kann 2 Verfahren Bearbeiten Das Finanzgericht setzt gemass 46 Abs 2 FGO in den Fallen der Anfechtungsklagen dem Finanzamt eine Frist uber die Sache zu entscheiden Entscheidet das Finanzamt innerhalb der Frist gibt es zwei Moglichkeiten das Finanzamt hilft ab und erlasst den erwunschten Verwaltungsakt dann erledigt sich der Rechtsstreit in der Hauptsache und die Kosten sind dem Finanzamt aufzuerlegen 138 Abs 2 FGO das Finanzamt erlasst eine Einspruchsentscheidung In diesem Fall wird aus der Untatigkeitsklage eine Anfechtungsklage denn nun ist das Vorverfahren abgeschlossen 3 Bleibt das Finanzamt dagegen weiter untatig entscheidet das Gericht in der Hauptsache Verpflichtungsklage als Untatigkeitsklage Bearbeiten Auch die Verpflichtungsklage kann als Untatigkeitsklage erhoben werden Wird ein Antrag abgelehnt und der Einspruch dagegen nicht bearbeitet kann Verpflichtungsklage erhoben werden obwohl das Vorverfahren nicht abgeschlossen ist Die Verpflichtungsklage darf nicht mit dem Untatigkeitseinspruch verwechselt werden 347 Abs 1 Satz 2 AO Dieser ist gegeben wenn das Finanzamt uber einen Antrag nicht entscheidet die Untatigkeitsklage wenn es uber einen Einspruch nicht entscheidet Es ist auch die doppelte Untatigkeit des Finanzamtes denkbar die erst einen Untatigkeitseinspruch und dann eine Untatigkeitsklage erlaubt 4 Untatigkeitsklage bei Justizverwaltungsakten BearbeitenGeht es um die gerichtliche Uberprufung von Justizverwaltungsakten ist die Untatigkeitsklage zum Strafsenat des Oberlandesgerichtes gemass 27 EGGVG statthaft Untatigkeitsklage in der EU BearbeitenSiehe auch Gerichtshof der Europaischen Union UntatigkeitsklageLiteratur BearbeitenTipke Kruse Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung Kommentar Verlag Dr Otto Schmidt Koln 2007 ISBN 3 504 22124 0 Weblinks BearbeitenSozialgesetzbuch und Sozialgerichtsgesetz SGG Einzelnachweise Bearbeiten Bundessozialgericht vom 16 Dezember 1976 10 RVs 1 76 vgl auch Leitherer in Meyer Ladewig Keller Leitherer SGG 88 Rn 5b 2014 BFH vom 7 Marz 2006 Az VI B 78 04 BFH vom 19 April 2007 Az V R 48 04 BFH vom 28 Juni 2006 Az I R 97 05 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Untatigkeitsklage amp oldid 206045150