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Die Versagungsgegenklage ist eine Variante der Verpflichtungsklage im deutschen Verwaltungs Sozial und Finanzgerichtsprozess Ziel der Klage ist die Verurteilung der Behorde zum Erlass eines abgelehnten Verwaltungsaktes Die Versagungsgegenklage ist dann statthaft wenn die Behorde einen Antrag auf Erlass eines Verwaltungsaktes abgelehnt hat 1 Die Klagefrist betragt einen Monat ab Zustellung des ablehnenden Bescheids wenn dem Bescheid eine Rechtsmittelbelehrung beigefugt ist Andernfalls betragt die Frist ein Jahr 58 VwGO Vor Klageerhebung kann ein Widerspruchsverfahren als Vorverfahren erforderlich sein In einigen Bundeslandern z B Bayern 2 Nordrhein Westfalen und Niedersachsen ist dieses jedoch nicht mehr obligatorisch oder ganzlich abgeschafft worden Wird die Behorde zum Erlass des begehrten Verwaltungsaktes verurteilt entfaltet das Urteil eine kassatorische Wirkung Hat die Verpflichtungsklage Erfolg gestaltet sich die Rechtslage neu und die dem geltend gemachten Anspruch entgegenstehende Feststellung des ablehnenden Verwaltungsakts wird inhaltlich uberholt 3 Das bedeutet dass der zuerst erlassene ablehnende Verwaltungsakt mit dem Urteil aufgehoben wird 4 Die andere Variante der Verpflichtungsklage ist die Untatigkeitsklage die dann geboten ist wenn die Behorde einen Antrag auf Erlass eines Verwaltungsaktes oder einen Widerspruch innerhalb einer bestimmten Frist sachlich nicht beschieden hat 75 VwGO 88 SGG 46 FGO Je nachdem ob die Sache spruchreif ist ergeht in beiden Fallen ein Vornahme oder ein Bescheidungsurteil Einzelnachweise Bearbeiten Ernst Christian Kammerer Jorn Axel Falle zum Allgemeinen Verwaltungsrecht 3 Aufl Munchen 2016 S 143 f Art 15 AGVwGO Schoch Schmidt Assmann Pietzner Verwaltungsgerichtsordnung 22 Aufl 2011 113 RdNr 64 VG Wurzburg Urteil vom 21 August 2012 W 4 K 11 446Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Versagungsgegenklage amp oldid 211748322