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Spruchreife stellt ein Stadium in einem Gerichtsverfahren dar in der es fur eine Entscheidung keiner weiteren Aufklarung des Sachverhalts mehr bedarf und das Gericht deshalb eine abschliessende Entscheidung treffen kann 1 Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1 1 Verwaltungsprozess 1 2 Zivilprozess 1 3 Strafprozess 2 Osterreich 3 Schweiz 4 Literatur 5 EinzelnachweiseDeutschland BearbeitenVerwaltungsprozess Bearbeiten Fur Verfahren vor dem Verwaltungsgericht ist die Spruchreife in 113 Abs 5 Satz 1 VwGO erwahnt und liegt vor wenn die tatsachlichen und rechtlichen Voraussetzungen fur eine gerichtliche Entscheidung uber das Klagebegehren gegeben sind Unterlasst es eine Behorde einen begunstigenden Verwaltungsakt zu erlassen oder lehnt sie diesen ab etwa eine Genehmigung oder Anrechnung so kann dies in der Regel nach Durchfuhrung eines Vorverfahrens 68 Abs 2 VwGO mit einer Verpflichtungsklage 42 Abs 1 VwGO angegriffen werden Hatte der Klager Anspruch auf Erlass dieses Verwaltungsakts so stellt das Gericht fest dass das Unterlassen oder die Ablehnung durch die Behorde rechtswidrig war und den Klager in seinen Rechten verletzt hat Ebenso verpflichtet das Gericht die Behorde den begehrten Verwaltungsakt z B die Genehmigung nun zu erlassen Spruchreife liegt also immer dann vor wenn der Klager infolge vorliegender Tatbestands voraussetzungen Anspruch auf Erlass des begehrten Verwaltungsakts hat wenn also die Behorde verpflichtet ist dem Antrag des Antragstellers zu entsprechen Das ist dann der Fall wenn das Gesetz eine gebundene Entscheidung vorsieht wenn das Gesetz die Rechtsfolge vorschreibt z B die Erteilung einer Baugenehmigung oder wenn das Ermessen der Behorde auf Null reduziert ist Das Gericht spricht dann ein Vornahmeurteil aus Gemass 86 Absatz 1 VwGO ist das Gericht im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht grundsatzlich verpflichtet die Spruchreife unter Berucksichtigung eventueller behordlicher Vorentscheidungen bzw Zusagen sogenannte Entscheidung nach Aktenlage eigenstandig herzustellen und uber den Erlass des begehrten Verwaltungsaktes abschliessend zu entscheiden 2 Hat die Behorde weiterhin einen Ermessens oder Beurteilungsspielraum so ergeht mangels Spruchreife ein Bescheidungsurteil Die Behorde ist dann verpflichtet unter Zugrundelegung der Ansicht des Gerichts uber die Sache zu entscheiden also den Antragsteller neu oder erstmals uberhaupt zu bescheiden wenn der Verwaltungsakt bis dahin unterblieben ist Zivilprozess Bearbeiten Ist von mehreren in einer Klage geltend gemachten Anspruchen Klagenhaufung nur der eine oder ist nur ein Teil eines Anspruchs oder bei erhobener Widerklage 3 nur die Klage oder die Widerklage spruchreif so kann das Gericht ein entsprechendes Teilurteil erlassen 301 ZPO Hat der Beklagte die Aufrechnung einer Gegenforderung geltend gemacht so kann wenn nur die Verhandlung uber die Forderung zur Entscheidung reif ist diese unter Vorbehalt der Entscheidung uber die Aufrechnung ergehen 302 ZPO Im Versaumnisverfahren kann das Gericht nach Lage der Akten entscheiden wenn der Sachverhalt fur eine derartige Entscheidung hinreichend geklart erscheint 331a ZPO Strafprozess Bearbeiten Eine 113 Abs 5 Satz 1 VwGO entsprechende Regelung enthalt 115 Abs 4 StVollzG fur gerichtliche Entscheidungen der Strafvollstreckungskammer uber die Ablehnung oder Unterlassung einer Massnahme im Strafvollzug 4 Gem 489 StPO sind personenbezogene Daten in Dateien zu loschen wenn ihre Speicherung unzulassig ist oder sich aus Anlass einer Einzelfallbearbeitung ergibt dass die Kenntnis der Daten nicht mehr erforderlich ist Ohne staatsanwaltschaftliche Einzelfallbearbeitung zur Prufung der Erforderlichkeit der weiteren Datenspeicherung ist eine gerichtliche Entscheidung uber die Loschung nicht spruchreif 5 Osterreich BearbeitenIm Zivilprozess hat der Vorsitzende die Verhandlung fur geschlossen zu erklaren wenn der Senat die Streitsache oder den abgesondert zu erledigenden Antrag uber welchen die Verhandlung stattfindet als vollstandig erortert und auf Grund der aufgenommenen Beweise zur Entscheidung reif spruchreif 6 7 erachtet 193 ZPO 8 Nach der bis zum 31 Dezember 1974 geltenden Fassung der Strafprozessordnung konnten gem 57 die noch nicht spruchreifen Teile eines gemeinsamen Verfahrens oder auch das bereits spruchreif gewordene Verfahren ausgeschieden werden 9 Die Trennung von Verfahren ist seit dem 1 Januar 1975 in 27 StPO geregelt Schweiz BearbeitenIm ordentlichen Verfahren 10 trifft das Gericht bei versaumter Klageantwort und nach unbenutzter Nach Frist einen Endentscheid sofern die Angelegenheit spruchreif ist Art 223 ZPO 11 Im Adhasionsverfahren 12 muss das Strafgericht uber die anhangig gemachte Zivilklage entscheiden wenn der Sachverhalt spruchreif ist Entscheidpflicht 13 14 Ansonsten verweist es die Zivilklage auf den Zivilweg Art 126 StPO 15 16 Literatur BearbeitenJacobi Spruchreife und Streitgegenstand im Verwaltungsprozess 2001 Friedhelm Hufen Verwaltungsprozessrecht 26 Rdnr 19Einzelnachweise Bearbeiten Spruchreife Rechtslexikon net abgerufen am 23 Mai 2016 BVerwG Urteil v 10 Februar 1998 Az 9 C 28 97 Randnummer 9 Florian Lohkamp Widerklage Zivilprozess und Zwangsvollstreckungsrecht fur Rechtsreferendare abgerufen am 23 Mai 2016 KG Beschluss vom 11 August 2005 Az 5 Ws 341 05 Vollz Rz 13 Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg Beschluss vom 24 Oktober 2008 2 VAs 5 08 Abs 21 OGH Beschluss vom 16 Mai 1990 3Ob527 90 Fall Bakary J Amtshaftungsverfahren beendet DiePresse com 27 November 2015 Von der Klagseinbringung bis zum Urteil letzter Instanz beim zivilgerichtlichen Verfahren Recht und Gericht in Osterreich abgerufen am 23 Mai 2016 Ausgewahlte Paragraphen des osterreichischen Strafgesetzes gultig bis 31 12 1974 Nachkriegsjustiz at abgerufen am 23 Mai 2016 Ordentliches Verfahren zivilprozessrecht ch abgerufen am 23 Mai 2016 Schweizerische Zivilprozessordnung Zivilprozessordnung ZPO vom 19 Dezember 2008 Stand am 1 Juli 2014 Adhasionsklage urkundendelikte ch abgerufen am 23 Mai 2016 Lorenz Droese Die Zivilklage nach der schweizerischen Strafprozessordnung 24 Mai 2011 Bundesstrafgericht Urteil vom 6 Mai 2015 Geschaftsnummer SK 2015 11 S 23 ff Schweizerische Strafprozessordnung Strafprozessordnung StPO vom 5 Oktober 2007 Stand am 1 Januar 2016 Bundesstrafgericht Urteil vom 12 Juni 2013 und Berichtigung vom 10 Dezember 2013 Geschaftsnummer SK 2012 38 S 146Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Spruchreife amp oldid 192273760