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Das Bescheidungsurteil ist im deutschen Verwaltungsprozessrecht ein mogliches Urteil auf die Verpflichtungsklage Ein Verpflichtungsurteil ist dem Verwaltungsgericht gemass 113 Abs 5 Satz 1 VwGO nur moglich wenn der Klager durch die Ablehnung oder das Unterlassen des Verwaltungsaktes in seinen Rechten verletzt wird und die Spruchreife der Sache gegeben ist Andernfalls spricht das Gericht gemass 113 Abs 5 Satz 2 VwGO mit dem Bescheidungsurteil die Verpflichtung aus den Klager unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu bescheiden Dies ist insbesondere dann der Fall wenn auf den begehrten Verwaltungsakt kein Anspruch besteht sondern nur ein Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung Eine solche ist grundsatzlich von der Verwaltung selbst vorzunehmen es sei denn es besteht eine Ermessensreduzierung auf Null Ahnliches gilt dann wenn das Gericht den Beurteilungsspielraum der Verwaltung zu beachten hat Literatur BearbeitenThorsten Ingo Schmidt VwGO Fallrepetitorium Grundlagen Examenswissen Referendariatspraxis C F Muller Verlag Heidelberg 2007 ISBN 978 3 8114 3438 7 Weblinks BearbeitenSchema Verpflichtungsklage abgerufen am 19 November 2015 Rechtsmittel gegen ein Bescheidungsurteil abgerufen am 19 November 2015 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bescheidungsurteil amp oldid 213312008