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Als Verwaltungsprozessrecht wird in Deutschland ein Rechtsgebiet bezeichnet das sich mit dem Gerichtsverfahren vor den Verwaltungsgerichten befasst Es ist grosstenteils in der Verwaltungsgerichtsordnung VwGO geregelt die in funf Teile gegliedert ist Die VwGO stellt allerdings lediglich eine partielle Regelung dar Soweit in ihr keine Bestimmungen getroffen sind wird das Verfahren im Ubrigen gemass 173 VwGO durch das Gerichtsverfassungsgesetz GVG und die Zivilprozessordnung ZPO geregelt Inhaltsverzeichnis 1 Gerichtsverfassung 1 1 Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit 1 2 Rechtsstellung der Verwaltungsrichter 1 3 Vertreter des offentlichen Interesses 2 Allgemeine Zulassigkeitsvoraussetzungen eines verwaltungsgerichtlichen Rechtsbehelfs 2 1 Schematische Darstellung der allgemeinen Zulassigkeitsvoraussetzungen 2 2 Zugang zur deutschen Gerichtsbarkeit 2 3 Eroffnung des Verwaltungsrechtswegs 2 3 1 Aufdrangende Sonderzuweisung 2 3 2 Generalklausel 40 Absatz 1 Satz 1 VwGO 2 4 Zustandigkeit des Gerichts 2 5 Statthafte Rechtsschutzform 2 6 Klagebefugnis 2 7 Beteiligten Prozess und Postulationsfahigkeit 2 8 Ordnungsgemasse Klageerhebung 2 9 Allgemeines Rechtsschutzbedurfnis 2 10 Richtiger Klagegegner 3 Klagearten 3 1 Anfechtungsklage 3 2 Verpflichtungsklage 3 3 Feststellungsklage 3 4 Fortsetzungsfeststellungsklage 3 5 Allgemeine Leistungsklage 3 6 Normenkontrolle 4 Verfahren 4 1 Verfahrensprinzipien 4 2 Besonderheiten fur Anfechtungs und Verpflichtungsklage 4 2 1 Vorverfahren 4 2 2 Klagefrist 5 Vorlaufiger Rechtsschutz 5 1 Antrag nach 80 80b VwGO 5 1 1 Funktion 5 1 2 Zulassigkeit 5 1 3 Begrundetheit 5 1 4 Verwaltungsakt mit Drittwirkung 5 2 Antrag nach 123 VwGO 5 3 Antrag nach 47 Absatz 6 VwGO 6 Rechtsmittel 7 Literatur 7 1 Lehrbucher 7 2 Kommentare 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseGerichtsverfassung BearbeitenTeil I der VwGO enthalt Bestimmungen uber Zustandigkeit und Besetzung der Verwaltungsgerichte und regelt damit die Gerichtsverfassung Diese Regeln werden durch die subsidiar anwendbaren Vorschriften des GVG erganzt 1 VwGO betont etwas heute Selbstverstandliches das jedoch historisch damit erklarbar ist dass die Uberprufung von Verwaltungsentscheidungen lange Zeit allein der Verwaltung selbst uberlassen war Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird durch unabhangige von den Verwaltungsbehorden getrennte Gerichte ausgeubt Die Vorschrift gewahrleistet Rechtsschutz vor Gerichten durch eine von den ubrigen Staatsgewalten unabhangige rechtsprechende Gewalt Sie stellt damit eine einfachgesetzliche Auspragung der Garantie des effektiven Rechtsschutzes des Art 19 des Grundgesetzes GG dar wonach dem Burger gegen staatliches Handeln dass in dessen Rechte eingreift ein zumutbarer Rechtsweg offenstehen muss Ferner setzt Art 95 Absatz 1 GG die Existenz der Verwaltungsgerichtsbarkeit als eigenstandige Gerichtsbarkeit voraus 1 Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit Bearbeiten nbsp Sitz des Bundesverwaltungsgerichts in LeipzigGemass 2 VwGO ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit in mehrere Stufen gegliedert Auf der ersten Stufe stehen die Verwaltungsgerichte die regelmassig die erste Instanz fur Rechtsstreitigkeiten darstellen 2 Auf der zweiten Stufe folgen die Oberverwaltungsgerichte von denen in jedem Bundesland eines existiert Bei beiden Gerichtstypen handelt es sich um Gerichte der Lander In einigen Bundeslandern werden die Oberverwaltungsgerichte aus historischen Grunden als Verwaltungsgerichtshofe bezeichnet Auf der letzten Stufe steht das Bundesverwaltungsgericht BVerwG als eines der funf obersten Gerichtshofe des Bundes Es hat seinen Sitz in Leipzig im ehemaligen Gebaude des Reichsgerichts Gemass 5 VwGO bildet das Verwaltungsgericht zur Bearbeitung von Rechtsstreitigkeiten Kammern die aus drei Berufs und zwei ehrenamtlichen Richtern bestehen Streitigkeiten von geringer Komplexitat soll eine Kammer gemass 6 VwGO einem Einzelrichter zur Entscheidung ubertragen Das Oberverwaltungsgericht besteht gemass 9 VwGO aus Senaten die mit mindestens drei Berufsrichtern besetzt sind in manchen Landern zusatzlich mit zwei hauptberuflichen oder ehrenamtlichen Richtern Auch beim Bundesverwaltungsgericht bestehen Senate Diese sind gemass 10 VwGO mit funf Berufsrichtern besetzt Rechtsstellung der Verwaltungsrichter Bearbeiten Der Verwaltungsrichter ist gemass Art 97 GG unabhangig Daher ist er nicht an Weisungen anderer Hoheitstrager gebunden 3 Gemass 15 VwGO wird ein Verwaltungsrichter grundsatzlich auf Lebenszeit und hauptamtlich ernannt Ausnahmen hiervon stellen der Richter im Nebenamt 16 VwGO sowie Richter auf Probe kraft Auftrags oder auf Zeit dar die lediglich ausgewahlte Aufgaben im Gericht wahrnehmen durfen 17 VwGO Sonderregelungen gelten ebenfalls fur den ehrenamtlichen Richter 19 34 VwGO Vertreter des offentlichen Interesses Bearbeiten Als Besonderheit des Verwaltungsprozesses gibt es beim BVerwG gemass 35 VwGO einen Vertreter des offentlichen Interesses der beim Bundesministerium des Innern eingerichtet ist Auch fur die Verwaltungs und Oberverwaltungsgerichte konnen Vertreter des offentlichen Interesses durch Landesrecht bestimmt werden 36 VwGO Dieser kann das Land oder Landesbehorden im Prozess vertreten Ein solcher Vertreter existiert in Bayern Mecklenburg Vorpommern Nordrhein Westfalen Rheinland Pfalz und Thuringen Allgemeine Zulassigkeitsvoraussetzungen eines verwaltungsgerichtlichen Rechtsbehelfs BearbeitenDie VwGO regelt zahlreiche Rechtsbehelfe Damit ein solcher Erfolg haben kann muss er zulassig sein Bezuglich ihrer Zulassigkeitsvoraussetzungen weisen die Rechtsbehelfe einige Parallelen auf Schematische Darstellung der allgemeinen Zulassigkeitsvoraussetzungen Bearbeiten Im Folgenden sind die allgemeinen Voraussetzungen der Zulassigkeit eines verwaltungsgerichtlichen Rechtsbehelfs unter Angabe der entsprechenden Vorschriften des Prozessrechts genannt Deutsche Gerichtsbarkeit Eroffnung des Verwaltungsrechtswegs Ortliche sachliche und instanzielle Zustandigkeit des Gerichts 45 53 VwGO Statthafte Rechtsschutzform Klagebefugnis 42 Absatz 2 und 47 Absatz 2 Satz 1 VwGO Beteiligten Prozess und Postulationsfahigkeit 61 62 und 67 VwGO Ordnungsgemasse Klageerhebung 81 82 VwGO Keine anderweitige Rechtshangigkeit 17 Absatz 1 Satz 2 GVG Allgemeines Rechtsschutzbedurfnis Zugang zur deutschen Gerichtsbarkeit Bearbeiten Fur Sachverhalte an denen deutsche Behorden beteiligt sind ist im Regelfall die deutschen Gerichtsbarkeit zustandig Anders verhalt es sich hingegen falls eine diplomatische Mission 18 GVG oder eine konsularische Vertretung 19 GVG beteiligt ist Diese unterliegen wegen ihrer volkerrechtlichen Exterritorialitat nicht der deutschen Gerichtsbarkeit 4 Der Gerichtsbarkeit sind weiterhin Abhormassnahmen nach dem Artikel 10 Gesetz entzogen sowie Ergebnisse eines Untersuchungsausschusses Art 44 Absatz 4 Satz 1 GG und Ausserungen eines Bundestagsabgeordneten die durch dessen Indemnitat geschutzt werden Art 46 Absatz 1 GG 4 Eroffnung des Verwaltungsrechtswegs Bearbeiten Damit die Verwaltungsgerichtsbarkeit uber einen Rechtsstreit entscheiden kann muss der Verwaltungsrechtsweg fur diesen eroffnet sein Aufdrangende Sonderzuweisung Bearbeiten Die Eroffnung des Verwaltungsrechtswegs kann sich aus einer aufdrangenden Sonderzuweisung ergeben Hierbei handelt es sich um eine Spezialregelung die bestimmte Streitgegenstande ausdrucklich den Verwaltungsgerichten zuweist Solche finden sich beispielsweise im Beamtenrecht etwa in 126 Absatz 1 des Bundesbeamtengesetzes und 54 Absatz 1 des Beamtenstatusgesetzes Diese Normen weisen Streitigkeiten aus Beamtenverhaltnissen den Verwaltungsgerichten zu Weitere Sonderzuweisungen stellen 6 Absatz 1 des Umweltinformationsgesetzes und 9 Absatz 4 des Informationsfreiheitsgesetzes dar die sich auf Auskunftsanspruche gegen Behorden beziehen Generalklausel 40 Absatz 1 Satz 1 VwGO Bearbeiten Existiert keine aufdrangende Sonderzuweisung richtet sich die Eroffnung des Verwaltungsrechtswegs nach der Generalklausel des 40 Absatz 1 Satz 1 VwGO Hiernach ist der Weg zur Verwaltungsgerichtsbarkeit gegeben falls es sich beim Streitfall um eine offentlich rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art handelt Eine offentlich rechtliche Streitigkeit zeichnet sich dadurch aus dass die streitentscheidende Norm dem offentlichen Recht angehort 5 Streitentscheidend ist die Norm um deren unmittelbare Rechtsfolge gestritten wird Diese ist nach der in der Rechtswissenschaft vorherrschenden Sonderrechtstheorie offentlich rechtlich falls sie ausschliesslich einen Trager offentlicher Gewalt in dessen hoheitlicher Funktion berechtigt oder verpflichtet 6 So verhalt es sich beispielsweise bei Befugnisnormen des Polizeirechts die allein den Polizeibehorden erlauben in die Rechte anderer einzugreifen 5 Nichtverfassungsrechtlich ist eine Streitigkeit bei der keine doppelte Verfassungsunmittelbarkeit besteht An dieser Negativvoraussetzung fehlt es falls sich Verfassungsorgane uber Rechte und Pflichten aus der Verfassung streiten 5 Dies trifft beispielsweise auf einen innerparlamentarischen Streit uber Abgeordnetenrechte zu Ein solcher Streit fallt in die Zustandigkeit der Verfassungsgerichtsbarkeit 7 Praktische Probleme wirft die Beurteilung einer Streitigkeit als offentlich rechtlich auf die nicht unmittelbar auf der Anwendung einer Rechtsnorm beruht oder die sowohl auf privatrechtliche als auch auf offentlich rechtliche Normen gestutzt werden kann Dies betrifft insbesondere den Bereich der Leistungsverwaltung sowie Realakte In solchen Fallen kann sich die Eroffnung des Verwaltungsrechtswegs aus dem Sachzusammenhang oder der Zwecksetzung des Staatshandelns ergeben So stellt beispielsweise eine Ausserung eines Amtstragers eine offentlich rechtliche Streitigkeit dar falls sie in einem hoheitlich gepragten Kontext fallt 8 Ein Hausverbot fur eine offentliche Einrichtung begrundet eine offentlich rechtliche Streitigkeit falls es dazu dient den offentlichen Funktionszweck der Einrichtung zu erhalten 9 10 Fur die Einordnung von Subventionen und den Zugang zu offentlichen Einrichtungen wurde die Zweistufentheorie entwickelt wonach die Entscheidung uber die Bewilligung stets offentlich rechtlich ist die Ausgestaltung der Bewilligung hingegen sowohl offentlich rechtlich als auch privatrechtlich sein kann 11 12 Schliesslich darf der Streit keinem anderem Rechtsweg gesetzlich zugewiesen sein 13 Eine derartige abdrangende Sonderzuweisung enthalt beispielsweise 40 Absatz 2 VwGO fur Enteignungsentschadigungen und fur Anspruche aus Amtshaftung Diese fallen aus historischen Grunden in die Zustandigkeit der ordentlichen Gerichte Gleiches gilt gemass 23 Absatz 1 Satz 1 des Einfuhrungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz fur Streitigkeiten uber strafrechtliche Ermittlungsmassnahmen Weitere abdrangende Sonderzuweisungen enthalten 33 der Finanzgerichtsordnung und 51 des Sozialgerichtsgesetzes die bestimmte offentlich rechtliche Streitigkeiten der Finanz und der Sozialgerichtsbarkeit zuweisen Zustandigkeit des Gerichts Bearbeiten Die ortliche und sachliche Zustandigkeit der Verwaltungsgerichte ist in 45 53 VwGO geregelt Sie entspricht dem Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit Die ortliche Zustandigkeit richtet sich nach 52 VwGO in Verbindung mit den jeweiligen Ausfuhrungsgesetzen der Lander Die sachliche Zustandigkeit bestimmt welches Gericht also Verwaltungsgericht Oberverwaltungsgericht oder Bundesverwaltungsgericht fur eine Streitigkeit in erster Instanz zustandig ist Gemass 45 VwGO ist dies grundsatzlich das Verwaltungsgericht Das Oberverwaltungsgericht stellt gemass 47 VwGO im Normenkontrollverfahren sowie gemass 48 VwGO bei ausgewahlten Grossvorhaben und bei Vereinsverboten einer Landesbehorde die Eingangsinstanz dar Weiterhin ist es gemass 46 VwGO fur Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts zustandig Fur bestimmte Verfahren etwa Vereinsverbote des Innenministers stellt das Bundesverwaltungsgericht die erste Instanz dar Zudem ist es gemass 49 VwGO fur die Bearbeitung von Revisionen zustandig Die Wahl eines falschen Rechtswegs sowie die Unzustandigkeit eines Gerichts fuhren allerdings gemass 17a Absatz 1 GVG nicht zur Klageabweisung sondern zur Zuweisung zu dem zustandigen Gericht von Amts wegen Diese Zuweisung ist fur das Gericht dem der Streit zugewiesen wird bindend Statthafte Rechtsschutzform Bearbeiten Die VwGO normiert unterschiedliche Rechtsschutzformen Welche im Einzelfall statthaft ist richtet sich gemass 88 VwGO nach dem Begehren des Klagers 14 Klagebefugnis Bearbeiten Gemass 42 Absatz 2 VwGO muss der Klager in seiner Klage geltend machen durch die Massnahme die er gerichtlich angreift in seinen Rechten verletzt zu sein Diese Voraussetzung dient der Vermeidung von Popularklagen 15 16 Der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz bezweckt vorrangig den Schutz subjektiver Rechte nicht hingegen eine allgemeine Rechtmassigkeitskontrolle Daher soll lediglich derjenige eine Massnahme gerichtlich angreifen konnen der durch diese moglicherweise in eigenen Rechten verletzt ist 17 Ihrer systematischen Stellung nach bezieht sich die Voraussetzung der Klagebefugnis lediglich auf bestimmte Klagearten Nach uberwiegender Auffassung in der Rechtswissenschaft wird sie jedoch als allgemeines Prinzip des Verwaltungsprozessrechts auf andere Rechtsschutzformen ubertragen 18 Die Klagebefugnis besteht nach der vorherrschenden Moglichkeitstheorie falls der Klager schlussig darlegt dass er in eigenen Rechten verletzt ist Dies muss zumindest moglich erscheinen darf also nicht offensichtlich ausgeschlossen sein 19 20 Welche Anforderungen im Detail an die Klagebefugnis bestehen richtet sich nach der jeweiligen Rechtsschutzform Beteiligten Prozess und Postulationsfahigkeit Bearbeiten Potentielle Verfahrensbeteiligte sind gemass 63 VwGO der Klager der Beklagte der Beigeladene und der Vertreter des offentlichen Interesses Zu einem Prozess kann gemass 65 Absatz 1 VwGO beigeladen werden wessen Rechte durch die Entscheidung beruhrt werden konnen Eine Beiladung ist gemass 65 Absatz 2 VwGO notwendig falls die Entscheidung gegenuber ihnen einheitlich ergehen muss Dies trifft beispielsweise zu falls sich ein Bauherr und dessen Nachbar gemeinsam mit der Baubehorde uber die Rechtmassigkeit einer Baugenehmigung streiten 21 22 Gemass 121 VwGO bindet die gerichtliche Entscheidung alle Beteiligten Die Zulassigkeit der Klage setzt voraus dass die Beteiligten beteiligtenfahig sind Gemass 61 VwGO sind dies naturliche und juristische Personen sowie Vereinigungen soweit ihnen ein Recht zustehen kann Hiernach sind beispielsweise eine Gesellschaft burgerlichen Rechts 23 und ein Personalrat 24 beteiligtenfahig Die Lander konnen ferner durch Landesrecht bestimmen dass Behorden beteiligtenfahig sind Dies ist umfassend in Brandenburg Mecklenburg Vorpommern Nordrhein Westfalen und Saarland geschehen beschrankt in Niedersachsen Sachsen Anhalt Schleswig Holstein und Rheinland Pfalz 25 Nicht beteiligungsfahig sind Tiere 26 Prozessfahig ist wer Prozesshandlungen vornehmen kann Dies trifft gemass 62 Absatz 1 VwGO auf Geschaftsfahige sowie beschrankt Geschaftsfahige zu die fur den Verfahrensgegenstand als geschaftsfahig anerkannt sind Personenvereinigungen werden gemass 62 Absatz 3 VwGO durch ihren gesetzlichen Vertreter vertreten Fur eine Gemeinde ist dies etwa der Burgermeister Fehlt es einem Beteiligten an der Prozessfahigkeit muss er sich durch einen prozessfahigen Vertreter vertreten lassen Bei der Postulationsfahigkeit handelt es sich gemass 67 Absatz 1 VwGO um das Recht einen Rechtsstreit selbst zu fuhren Vor dem Verwaltungsgericht stimmen Postulations und Prozessfahigkeit uberein Vor dem Ober und dem Bundesverwaltungsgericht mussen sich die Beteiligten hingegen gemass 67 Absatz 4 Satz 1 VwGO durch Prozessbevollmachtigte vertreten lassen Ordnungsgemasse Klageerhebung Bearbeiten Gemass 81 Absatz 1 VwGO muss eine Klage schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschaftsstelle des Gerichts erhoben werden Gemass 82 Absatz 1 VwGO muss sie den Klager den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens nennen Weiterhin soll sie einen Antrag und eine Begrundung enthalten Allgemeines Rechtsschutzbedurfnis Bearbeiten Das allgemeine Rechtsschutzbedurfnis besteht falls der Klager ein berechtigtes Interesse an einer gerichtlichen Entscheidung hat Hierbei handelt es sich um eine ungeschriebene Prozessvoraussetzung 27 Sein Vorliegen wird durch das Vorliegen der Klagebefugnis indiziert 28 Es entfallt falls der Klager sein Ziel auf anderem Weg leichter erreichen kann sich die Klage hierzu nicht eignet oder die Klage rechtsmissbrauchlich erscheint Schliesslich kann das Klagerecht durch Zeitablauf verwirkt werden Von praktischer Bedeutung ist dies bei Nachbarstreitigkeiten im offentlichen Baurecht 29 30 Richtiger Klagegegner Bearbeiten 78 Absatz 1 Nummer 1 VwGO bestimmt dass eine Klage grundsatzlich gegen den Rechtstrager der Behorde zu richten ist um deren Verhalten gestritten wird also gegen eine juristische Person des offentlichen Rechts Umstritten ist in der Rechtswissenschaft wie der Regelungsinhalt des 78 Absatz 1 Nummer 1 VwGO prozessrechtlich zu deuten ist Nach einer insbesondere von der Rechtsprechung vertretenen Auffassung regelt 78 Absatz 1 Nummer 1 VwGO die Passivlegitimation mithin eine Frage der Begrundetheit eines Rechtsbehelfs 31 Nach dieser Auffassung kommt jedoch eine Klageabweisung bereits als unzulassig in Betracht wenn statt der in manchen Bundeslandern 32 zu verklagenden Behorde der deren Rechtstrager in Anspruch genommen wird und die Beklagtenbezeichnung auch auf Hinweis des Gerichts 82 Absatz 2 VwGO nicht geandert wird 33 34 Im umgekehrten Fall in dem anstatt des zu verklagenden Rechtstragers die Behorde verklagt wird kann die Klage nicht unzulassig sein weil 78 Absatz 1 Nummer 1 VwGO die Angabe nur der Behorde statt des Rechtstragers ausdrucklich genugen lasst Nach uberwiegender Auffassung in der Rechtslehre trifft 78 Absatz 1 Nummer 1 VwGO hingegen keine Aussage zur Passivlegitimation sondern zur passiven Prozessfuhrungsbefugnis die eine Zulassigkeitsvoraussetzung darstellt 35 36 37 Klagearten BearbeitenDie VwGO normiert mehrere Klagearten die sich den auch in anderen Prozessordnungen vorhandenen Kategorien der Gestaltungs Leistungs und Feststellungsklagen zuordnen lassen Durch objektive Klagehaufung gemass 44 VwGO konnen mehrere Klagebegehren auch solche verschiedener Art zusammengefasst werden soweit sie der Sache nach denselben Beklagten betreffen ein Sachzusammenhang besteht und auch dasselbe Gericht jeweils in den betreffenden Sachen zustandig ist Anfechtungsklage Bearbeiten Hauptartikel Anfechtungsklage Die Anfechtungsklage nach 42 Absatz 1 Alternative 1 VwGO richtet sich auf die Aufhebung eines Verwaltungsakts Daher handelt es sich um eine Gestaltungsklage Die Klagebefugnis einer Person an die ein belastender Verwaltungsakt adressiert ist ergibt sich nach der Adressatentheorie im Regelfall bereits aus der Adressierung da hierdurch in das Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit Art 2 Absatz 1 GG eingegriffen wird 38 Ist der Klager kein Adressat ist er klagebefugt falls der Verwaltungsakt moglicherweise eine Rechtsnorm verletzt die dem Schutz des Klagers dient 39 Die Anfechtungsklage ist gemass 113 Absatz 1 Satz 1 VwGO begrundet wenn der angegriffene Verwaltungsakt rechtswidrig ist und den Klager in dessen Rechten verletzt Den massgeblichen Beurteilungszeitpunkt stellt grundsatzlich der Zeitpunkt der letzten Behordenentscheidung dar Sofern ein Widerspruchsbescheid erging stellt dessen Erlass den massgeblichen Zeitpunkt dar andernfalls der des Verwaltungsakts 40 Ist die Klage zulassig und begrundet hebt das Gericht den Verwaltungsakt auf Wurde der Verwaltungsakt bereits vollzogen kann der Klager gemass 113 Absatz 1 Satz 2 VwGO als Annex zur Anfechtungsklage beantragen dass die Folgen des Vollzugs beseitigt werden Hiermit kann beispielsweise verlangt werden dass die infolge einer erfolgreich angefochtenen Sicherstellung erlangte Sache an den Klager herausgegeben wird Verpflichtungsklage Bearbeiten Hauptartikel Verpflichtungsklage Die Verpflichtungsklage nach 42 Absatz 1 Alternative 2 VwGO richtet sich auf den Erlass eines Verwaltungsakts Sie stellt damit eine Leistungsklage dar Die Verpflichtungsklage ist gemass 113 Absatz 5 VwGO begrundet falls der Klager einen Anspruch auf Erlass des Verwaltungsakts hat Massgeblich ist die Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mundlichen Verhandlung 41 Welche Folgen das Bestehen des Anspruchs hat richtet sich danach ob die Streitsache spruchreif ist 42 Dies trifft zu falls im Prozess geklart ist dass alle Voraussetzungen zum Erlass des Verwaltungsakts vorliegen In diesem Fall verpflichtet das Gericht den Beklagten zum Erlass des Verwaltungsakt durch Vornahmeurteil Andernfalls ergeht ein Bescheidungsurteil das den Beklagten dazu verpflichtet uber den Erlass des Verwaltungsakts unter Berucksichtigung der Auffassung des Gerichts zu entscheiden Feststellungsklage Bearbeiten Hauptartikel Feststellungsklage Die Feststellungsklage nach 43 VwGO dient dazu das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhaltnisses feststellen zu lassen Zudem kann mit ihr festgestellt werden ob ein Verwaltungsakt nichtig ist Bei einem Rechtsverhaltnis handelt es sich um eine rechtliche Beziehung die sich aus der Anwendung offentlich rechtlicher Normen auf einen Sachverhalt ergibt 43 Haufig dient eine Feststellungsklage dazu festzustellen ob ein Vorhaben genehmigungspflichtig ist etwa der Betrieb eines Gewerbes Die Zulassigkeit einer Feststellungsklage setzt voraus dass der Klager ein rechtliches Interesse an der gerichtlichen Feststellung hat Ein hinreichendes Feststellungsinteresse besteht falls der Klager ein rechtliches wirtschaftliches oder ideelles Interesse an der Feststellung hat 44 Die Feststellungsklage ist begrundet falls das Begehren des Klagers rechtlich zutrifft 45 Die Feststellungsklage ist gemass 43 Absatz 2 VwGO gegenuber anderen Klagearten subsidiar da ein Feststellungsurteil keinen vollstreckbaren Titel darstellt Daher fehlt es dem Klager in Bezug auf die Feststellungsklage am Rechtsschutzbedurfnis falls er sein Ziel mit anderen Klagearten erreichen kann 46 Fortsetzungsfeststellungsklage Bearbeiten Hauptartikel Fortsetzungsfeststellungsklage Mit der Fortsetzungsfeststellungsklage nach 113 Absatz 1 Satz 4 VwGO bezweckt der Klager wie bei der Anfechtungsklage die Uberprufung eines Verwaltungsakts auf seine Rechtmassigkeit hin Sie ist statthaft falls sich der Verwaltungsakt wahrend eines Gerichtsprozesses erledigt Hierdurch fallt das Rechtsschutzbedurfnis der Anfechtungsklage fort sodass diese unzulassig wird Der Klager kann den Rechtsstreit fur erledigt erklaren oder sein ursprungliches Klagebegehren im Prozess weiter verfolgen indem er seine Klage zu einer Fortsetzungsfeststellungsklage umstellt Mit dieser kann er feststellen lassen dass der angegriffene Verwaltungsakt rechtswidrig war und ihn in seinen Rechten verletzte Hierdurch kann er die Fruchte seiner Prozessfuhrung erhalten Die Zulassigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage setzt voraus dass der Klager trotz Erledigung ein berechtigtes Interesse an der Feststellung hat Die Rechtsprechung erkennt ein solches in mehreren Fallgruppen an Der Wiederholungsgefahr dem Rehabilitationsinteresse der Prajudizwirkung fur einen spateren Amtshaftungsanspruch sowie einem schweren Grundrechtseingriff 47 48 Analoge Anwendung findet die Fortsetzungsfeststellungsklage bei Erledigung vor Klageerhebung sowie bei Erledigung eines Verpflichtungsbegehrens 49 Allgemeine Leistungsklage Bearbeiten Hauptartikel Allgemeine Leistungsklage Die allgemeine Leistungsklage ist in der VwGO nicht ausdrucklich geregelt wird jedoch an mehreren Stellen als existent vorausgesetzt so etwa in 43 Absatz 2 VwGO und 111 VwGO Die Leistungsklage richtet sich auf ein Handeln oder Unterlassen der Verwaltung das keinen Verwaltungsakt darstellt Mit ihr werden beispielsweise Anspruche auf Unterlassung ehrenruhriger Ausserungen oder auf Auszahlung von Geld verfolgt Die Klage ist begrundet falls der Klager einen Anspruch auf das begehrte Handeln oder Unterlassen hat Normenkontrolle Bearbeiten Hauptartikel Normenkontrolle Mit einem Antrag auf Normenkontrolle nach 47 VwGO wird eine untergesetzliche Rechtsnorm auf ihre Rechtmassigkeit hin uberpruft In jedem Bundesland konnen durch eine Normenkontrolle Satzungen nach dem Baugesetzbuch angegriffen werden etwa Bebauungsplane Gegen andere Normen ist sie nur statthaft falls Landesrecht dies bestimmt Der Antrag ist begrundet wenn die angegriffene Norm rechtswidrig ist Dies kann sich daraus ergeben dass es an einer Ermachtigungsgrundlage fehlt die Norm von einer unzustandigen Stelle erlassen wurde verfahrensfehlerhaft zustande gekommen ist oder hoherrangiges Recht verletzt wurde 50 Verfahren BearbeitenTeil II der VwGO enthalt Vorschriften zum Verfahren vor Gericht Verfahrensprinzipien Bearbeiten Das verwaltungsgerichtliche Verfahren wird durch den in 86 Absatz 1 VwGO normierten Amtsermittlungsgrundsatz beherrscht Hierdurch unterscheidet es sich vom zivilgerichtlichen Verfahren in dem der Beibringungsgrundsatz gilt also die Parteien durch ihren Vortrag bestimmen welchen Sachverhalt das Gericht seiner Entscheidung zu Grunde legt Gemass 86 Absatz 3 VwGO ist das Gericht verpflichtet die Parteien auf seine Auffassung und besondere Umstande hinzuweisen Nur soweit die Vorschriften der Zivilprozessordnung mit dem Amtsermittlungsgrundsatz vereinbar sind sind sie gemass 173 VwGO im Verwaltungsprozess entsprechend anwendbar Gemass 88 92 VwGO bestimmen die Parteien den Prozessstoff Es gilt somit der Dispositionsgrundsatz Gemass 101 Absatz 1 VwGO entscheidet das Gericht grundsatzlich im Anschluss an eine mundliche Verhandlung Gemass 96 Absatz 1 Satz 1 VwGO gilt weiterhin der Unmittelbarkeitsgrundsatz Gemass 55 VwGO in Verbindung mit 169 Satz 1 GVG findet die mundliche Verhandlung grundsatzlich offentlich statt Besonderheiten fur Anfechtungs und Verpflichtungsklage Bearbeiten Der achte Abschnitt der VwGO normiert mehrere Besonderheiten fur die Anfechtungs und die Verpflichtungsklage Vorverfahren Bearbeiten Hauptartikel Vorverfahren Bei Klagen mit denen ein Verwaltungsakt angefochten oder eine Behorde zum Erlass eines Verwaltungsaktes verpflichtet werden soll muss gemass 68 Absatz 1 Satz 1 VwGO zunachst ein Vorverfahren auch Widerspruchsverfahren durchgefuhrt werden Im Vorverfahren uberpruft eine Behorde einen Verwaltungsakt auf seine Recht und Zweckmassigkeit Dieses Verfahren verfolgt im Wesentlichen drei Zwecke die Selbstkontrolle der Verwaltung die Entlastung der Gerichte und das Bieten einer zusatzlichen Rechtsschutzmoglichkeit fur den Burger 51 Das Vorverfahren wird gemass 69 VwGO durch die Erhebung eines Widerspruchs gegen einen Verwaltungsakt bei der Behorde eingeleitet die diesen erlassen hat also bei der Ausgangsbehorde Gemass 80 Absatz 1 VwGO hat dies grundsatzlich aufschiebende Wirkung hemmt also die Vollziehbarkeit des Verwaltungsakts 52 Begehrt der Widerspruchsfuhrer den Erlass eines Verwaltungsakts richtet sich der Widerspruch gegen die ablehnende Entscheidung der Behorde Ist der Widerspruch zulassig und begrundet die Voraussetzungen hierfur entsprechen im Wesentlichen denen der korrespondierenden Klageart hilft die Ausgangsbehorde diesem gemass 72 VwGO ab indem sie dem Begehren des Widerspruchsfuhrers nachkommt Andernfalls legt sie den Widerspruch gemass 73 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 VwGO grundsatzlich einer hoheren Behorde vor die durch Widerspruchsbescheid uber diesen entscheidet Hierbei handelt es sich um einen Verwaltungsakt 53 In bestimmten Fallen stimmen Ausgangs und Widerspruchsbehorde uberein Das Widerspruchsverfahren wurde in einigen Landern grundsatzlich abgeschafft so etwa in Nordrhein Westfalen Bayern und Hessen Die Lander bezwecken hierdurch den Abbau von Burokratie sowie die Einsparung von Kosten 54 Die verfassungsrechtliche Zulassigkeit des Vorverfahrens wurde in der Rechtswissenschaft als problematisch aufgefasst weil damit der Bundesgesetzgeber Regelungen auch zum Verwaltungsverfahren vor Landesbehorden trifft Diese Bedenken greifen jedoch nicht durch Der Bundesgesetzgeber hat von seiner Gesetzgebungsbefugnis aus Art 74 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Art 72 GG Gebrauch gemacht und als Annexkompetenz das Vorverfahren mitgeregelt Klagefrist Bearbeiten Gemass 74 Absatz 1 Satz 1 VwGO ist die Anfechtungsklage fristgebunden Hiernach muss die Anfechtungsklage innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheids erhoben werden Ist ein Vorverfahren entbehrlich beginnt die Frist gemass 74 Absatz 1 Satz 2 VwGO mit Bekanntgabe des Verwaltungsakts Gemass 74 Absatz 2 VwGO findet die Fristbindung entsprechende Anwendung auf die Verpflichtungsklage Bedarf es eines Vorverfahrens nicht beginnt die Frist mit Ablehnung des Antrags Vorlaufiger Rechtsschutz Bearbeiten Hauptartikel Vorlaufiger Rechtsschutz Zusatzlich zur Erhebung einer Klage kommt in eilbedurftigen Fallen ein Antrag im vorlaufigen Rechtsschutz in Frage Dies dient der Verwirklichung der Garantie des effektiven Rechtsschutzes aus Art 19 Absatz 4 GG Vorlaufiger Rechtsschutz kann zum einen verhindern dass bis zur Klarung des Rechtsstreits auf dem Klageweg ein Zustand geschaffen wird der durch ein spateres Urteil nicht korrigiert werden kann etwa durch Vollstreckung eines Verwaltungsakts Zum anderen ermoglicht er es in zeitkritischen Situationen eine gerichtliche Entscheidung zu erwirken 55 56 Antrag nach 80 80b VwGO Bearbeiten Ein Antrag nach 80 Absatz 5 Satz 1 VwGO kommt in Anfechtungssituationen in Frage Gemass 80 Absatz 1 VwGO haben Widerspruch und Anfechtungsklage grundsatzlich aufschiebende Wirkung Nach vorherrschender Auffassung in der Rechtswissenschaft hat dies zur Folge dass der Verwaltungsakt wahrend des Verfahrens nicht vollzogen werden kann aus ihm also weder Rechte noch Pflichten abgeleitet werden konnen 57 80 Absatz 2 Satz 1 VwGO nennt allerdings bestimmte Falle in denen die aufschiebende Wirkung nicht besteht Dies trifft zu falls eine Behorde offentliche Abgaben oder Kosten anfordert Weiterhin haben Rechtsbehelfe gegen eine unaufschiebbare Anordnung oder Massnahme eines Polizeivollzugsbeamten etwa ein Platzverweis keine aufschiebende Wirkung Analoge Anwendung findet diese Regelung auf Verkehrszeichen 58 Weiterhin konnen speziellere Fachgesetze Regelungen zum Entfall der aufschiebenden Wirkung treffen Einen praktisch besonders bedeutsamen Fall enthalt beispielsweise 212a des Baugesetzbuchs der sich auf die Anfechtung einer Baugenehmigung bezieht 59 Weitere Regelungen enthalten 54 Absatz 4 des Beamtenstatusgesetzes und 126 Absatz 4 des Bundesbeamtengesetzes fur beamtenrechtliche Streitigkeiten Schliesslich kann eine Behorde die einen Verwaltungsakt erlasst anordnen dass dieser sofort vollzogen werden kann falls ein besonderes Interesse dies gebietet Analoge Anwendung finden die Regelungen uber den Antrag auf den faktischen Vollzug Hierzu kommt es falls ein Beteiligter einen Verwaltungsakt vollzieht obwohl ein Rechtsbehelf mit aufschiebender Wirkung eingelegt wurde In diesem Fall kann gerichtlich festgestellt werden lassen dass aufschiebende Wirkung besteht 60 Funktion Bearbeiten Besteht keine aufschiebende Wirkung besteht aus Sicht des Klagers die Gefahr dass der Verwaltungsakt wahrend des Anfechtungsprozesses vollzogen wird sodass ein Gerichtsurteil zu spat kame um sein Interesse durchzusetzen 56 Daher hat er ein Interesse daran die Vollziehbarkeit zu verhindern Dies kann er erreichen indem er zusatzlich zu seinem Rechtsbehelf gegen den betroffenen Verwaltungsakt gemass 80 Absatz 5 Satz 1 VwGO Antrag auf Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung fur seinen Rechtsbehelf stellt Entfallt die aufschiebende Wirkung bereits kraft Gesetzes begehrt der Antragsteller die Anordnung andernfalls die Wiederherstellung Zulassigkeit Bearbeiten Statthaft ist ein Antrag nach 80 Absatz 5 Satz 1 VwGO falls der Antragsteller die Anfechtung eines nicht bestandskraftigen Verwaltungsakts begehrt gegen den ein Rechtsbehelf keine aufschiebende Wirkung hat 61 Analog 42 Absatz 2 VwGO ist weiterhin eine Antragsbefugnis notwendig In Fallen des 80 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 VwGO ist gemass 80 Absatz 6 Satz 1 VwGO weiterhin erforderlich dass der Antragsteller vor Einlegung des Antrags erfolglos bei der Behorde beantragt hat die Vollziehung auszusetzen Begrundetheit Bearbeiten Ein Antrag nach 80 Absatz 5 Satz 1 VwGO ist begrundet falls das Suspensivinteresse des Antragstellers das offentliche Vollzugsinteresse uberwiegt Dies richtet sich nach einer Interessenabwagung in deren Mittelpunkt die Erfolgsaussichten der Hauptsache stehen Erweist sich der Verwaltungsakt bei summarischer Prufung als rechtswidrig uberwiegt das Suspensivinteresse da am Vollzug eines rechtswidrigen Verwaltungsakts kein offentliches Interesse besteht 62 Entfallt die aufschiebende Wirkung nach 80 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 VwGO weil die Behorde dies anordnet muss diese gemass 80 Absatz 3 VwGO begrunden warum die sofortige Vollziehbarkeit erforderlich ist 63 Hierbei muss die Behorde anhand des jeweiligen Falls argumentieren formelhafte Grunde genugen nicht 64 65 Hat der Antrag einen Verwaltungsakt zum Gegenstand der auf Unionsrecht beruht kollidiert das Interesse an effektivem Rechtsschutz mit dem Interesse an der Durchsetzung des Unionsrechts Nach der Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofs kann ein Verwaltungsgericht einem Antrag stattgeben falls erhebliche Zweifel an der Rechtmassigkeit der Norm bestehen der Rechtsstreit dem Gerichtshof vorgelegt wird und es dem Antragsteller nicht zugemutet werden kann auf die Entscheidung des Europaischen Gerichtshofs zu warten 66 67 Verwaltungsakt mit Drittwirkung Bearbeiten 80a VwGO enthalt Sonderbestimmungen falls ein Verwaltungsakt angefochten wird die eine Person begunstigt und eine andere belastet 68 Dies trifft beispielsweise auf die Baugenehmigung zu die dem Bauherrn ein Bauvorhaben gestattet das dessen Nachbarn beeintrachtigt 69 Hier kann dieser gemass 80 Absatz 3 Satz 1 VwGO in Verbindung mit 80 Absatz 5 Satz 1 VwGO beantragen dass die Anfechtung der Baugenehmigung aufschiebende Wirkung hat Antrag nach 123 VwGO Bearbeiten In anderen Klagesituationen kann der Klager gemass 123 Absatz 1 VwGO beantragen dass ein Gericht einen Sachverhalt mittels einer einstweiligen Anordnung vorlaufig regelt Von besonderer praktischer Bedeutung ist der Antrag nach 123 VwGO etwa bei beamtenrechtlichen Konkurrentenklagen 70 Der Antrag zielt darauf dass das Gericht der Behorde aufgibt das Amt unbesetzt zu lassen bis in der Hauptsache entschieden worden ist Hierbei handelt es sich aufgrund des bezweckten Erhalts des status quo um eine Sicherungsanordnung Die Regelungsanordnung zielt demgegenuber auf die vorubergehende Erweiterung des Rechtskreises des Antragstellers etwa durch vorlaufige Zulassung zu einem Studium 71 72 Ein Antrag nach 123 Absatz 1 VwGO ist begrundet wenn der Antragsteller einen Anordnungsanspruch und einen Anordnungsgrund gemass 123 Absatz 3 VwGO 920 Absatz 2 294 ZPO glaubhaft macht Beim Anordnungsanspruch handelt es sich um das materielle Recht das der Antragsteller in der Hauptsache durchsetzen will etwa einen Unterlassungsanspruch Hierbei kommt es zu einer Prufung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache Ein Anordnungsgrund liegt vor wenn die Sache besonders eilbedurftig ist Bei der Sicherungsanordnung trifft dies zu falls eine Veranderung des status quo dazu fuhren kann dass der Klager sein Recht in der Hauptsache nicht oder lediglich erschwert durchsetzen kann Begehrt der Antragsteller den Erlass einer Regelungsanordnung liegt Eilbedurftigkeit vor falls die vorlaufige Regelung zur Vermeidung von Nachteilen geboten ist 73 Der Erlass der einstweiligen Anordnung darf grundsatzlich nicht dazu fuhren dass die Hauptsacheentscheidung vorweggenommen wird Dies folgt daraus dass die abschliessende Klarung des Rechtsstreits erst in der Hauptsache erfolgen soll Dieser Grundsatz wird allerdings durch die Garantie des effektiven Rechtsschutzes eingeschrankt in bestimmten Fallen kann eine einstweilige Anordnung nicht ergehen ohne dass die Hauptsache vorweggenommen wird In solchen Fallen ist die Vorwegnahme ausnahmsweise zulassig 74 Antrag nach 47 Absatz 6 VwGO Bearbeiten Gemass 47 Absatz 6 VwGO kann ein Gericht im Rahmen eines Normenkontrollantrags eine einstweilige Anordnung erlassen Die Zulassigkeit eines solchen Antrags richtet sich im Wesentlichen nach der Zulassigkeit des Normenkontrollantrags Antragsbefugnis liegt allerdings erst vor falls der Antragssteller darlegt dass er moglicherweise in eigenen Rechten verletzt ist und die Anordnung zur Abwehr schwerer Nachteile oder zum Schutz wichtiger Belange erforderlich ist 75 Begrundet ist ein Eilantrag falls eine Anordnung zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus anderen Grunden dringend geboten ist 76 Dies wird nach vorherrschender Auffassung in der Rechtswissenschaft wie bei 32 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes durch eine Folgenabwagung ermittelt 77 Hiernach werden die Folgen des Erlasses einer Anordnung trotz Erfolglosigkeit in der Hauptsache mit den Folgen des Nichterlasses einer Anordnung trotz Begrundetheit der Hauptsache gegenubergestellt und verglichen Wiegen die Folgen des Nichterlasses einer Anordnung schwerer ist der Antrag begrundet sodass das Gericht die Anordnung erlasst 78 Die tatsachlichen Erfolgsaussichten in der Hauptsache werden im Rahmen von 47 Absatz 6 VwGO anders als bei den anderen Formen des einstweiligen Rechtsschutzes im Verwaltungsrecht grundsatzlich nicht berucksichtigt Lediglich bei Offenkundigkeit des Ergebnisses berucksichtigt das Gericht diese 76 Rechtsmittel BearbeitenTeil III der VwGO enthalt Bestimmungen uber Rechtsmittel gegen Gerichtsentscheidungen insbesondere die Berufung zum Oberverwaltungsgericht und die Revision zum Bundesverwaltungsgericht doch auch zur Wiederaufnahme eines abgeschlossenen Verfahrens Die Berufung richtet sich auf die erneute rechtliche und tatsachliche Uberprufung eines Urteils Die Revision beschrankt sich demgegenuber auf die Klarung von Rechtsfragen 79 Gegen andere Gerichtsentscheidungen ist gemass 146 VwGO die Beschwerde statthaft Gemass 152a VwGO kann ein Beteiligter weiterhin Anhorungsruge erheben falls er in seinem Recht auf rechtliches Gehor Art 103 Absatz 1 GG verletzt wurde Teil IV der VwGO enthalt Vorschriften zu den Kosten des Verfahrens und zur Durchsetzung Vollstreckung von Urteilen Literatur BearbeitenLehrbucher Bearbeiten Friedhelm Hufen Verwaltungsprozessrecht 10 Auflage C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 69552 0 Mario Martini Verwaltungsprozessrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht systematische Darstellung in Grafik Text Kombination 6 Auflage Franz Vahlen Munchen 2017 ISBN 978 3 8006 4998 3 Harald Hofmann Jurgen Gerke Allgemeines Verwaltungsrecht mit Bescheidtechnik und Rechtsschutz 9 Auflage Stuttgart 2005 ISBN 3 555 01353 X Thorsten Ingo Schmidt Fallrepetitorium Allgemeines Verwaltungsrecht mit VwGO 2 Auflage C F Muller Heidelberg 2014 ISBN 978 3 8114 3438 7 Edgar Bosch Jorg Schmidt Rolf Vondung Praktische Einfuhrung in das verwaltungsgerichtliche Verfahren 9 Auflage Kohlhammer Stuttgart 2012 ISBN 978 3 17 021843 7 Horst Suckow Holger Weidemann Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsrechtsschutz 15 Auflage Deutscher Gemeindeverlag Stuttgart 2007 ISBN 978 3 555 01394 7 Thomas Mann Volker Wahrendorf Verwaltungsprozessrecht 4 Auflage Franz Vahlen Munchen 2015 ISBN 978 3 8006 4172 7 Wolf Rudiger Schenke Verwaltungsprozessrecht 15 Auflage C F Muller Heidelberg 2017 ISBN 978 3 8114 4548 2 Mike Wienbracke Verwaltungsprozessrecht C F Muller 2 Auflage 2014 ISBN 978 3 8114 7080 4 Thomas Wurtenberger Verwaltungsprozessrecht Ein Studienbuch Rechtsstand 3 Auflage C H Beck Munchen 2011 ISBN 978 3 406 60603 8 Kommentare Bearbeiten Johann Bader Michael Funke Kaiser Thomas Stuhlfauth Jorg von Albedyll Verwaltungsgerichtsordnung 6 Auflage Huthig Jehle Rehm Heidelberg 2014 ISBN 978 3 8114 6042 3 Erich Eyermann Hrsg Verwaltungsgerichtsordnung Kommentar 14 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66567 7 Michael Fehling Berthold Kastner Rainer Stormer Hrsg Verwaltungsrecht VwVfG VwGO Nebengesetze Handkommentar 4 Auflage Nomos Baden Baden 2016 ISBN 978 3 8487 2501 4 Ferdinand Kopp Wolf Rudiger Schenke Verwaltungsgerichtsordnung Kommentar 23 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 70767 4 Herbert Posser Heinrich Amadeus Wolff Hrsg Beck scher Online Kommentar VwGO 44 Edition C H Beck Munchen 2018 Konrad Redeker Hans Joachim von Oertzen Hrsg Verwaltungsgerichtsordnung Kommentar 16 Auflage Kohlhammer Stuttgart 2014 ISBN 978 3 17 025397 1 Helge Sodan Jan Ziekow Hrsg Verwaltungsgerichtsordnung Grosskommentar 4 Auflage Nomos Baden Baden 2014 ISBN 978 3 8487 0318 0 Hans Peter Vierhaus Beweisrecht im Verwaltungsprozess C H Beck Munchen 2011 ISBN 978 3 406 62025 6 Peter Wysk Hrsg Verwaltungsgerichtsordnung 2 Auflage C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 69011 2 Heinrich Wolff Andreas Decker Verwaltungsgerichtsordnung VwGO Verwaltungsverfahrensgesetz VwVfG Studienkommentar 3 Auflage C H Beck Munchen 2012 ISBN 978 3 406 62803 0 Weblinks BearbeitenText der Verwaltungsgerichtsordnung Ubersicht uber die Rechtsbehelfe der VwGO PDF Datei 100 kB Ingo Kraft Verwaltungsprozessrecht 13 Folien zur Vorlesung an der Juristenfakultat der Universitat Leipzig WS 2015 16 Landesausfuhrungsgesetze zur VwGO Baden Wurttemberg Bayern Berlin Brandenburg Hamburg Hessen Nordrhein Westfalen Rheinland Pfalz Saarland Sachsen Anhalt Schleswig HolsteinEinzelnachweise Bearbeiten Friedhelm Hufen Verwaltungsprozessrecht 10 Auflage C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 69552 0 4 Rn 2 Friedhelm Hufen Verwaltungsprozessrecht 10 Auflage C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 69552 0 4 Rn 9 BVerfGE 26 186 198 Ehrengerichte a b Friedhelm Hufen Verwaltungsprozessrecht 10 Auflage C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 69552 0 11 Rn 2 a b c Wilfried Erbguth Annette Guckelberger Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozess und Staatshaftungsrecht 10 Auflage Nomos Baden Baden 2020 ISBN 978 3 8487 6097 8 5 Rn 27 Helge Sodan 40 Rn 299 In Helge Sodan Jan Ziekow Hrsg Verwaltungsgerichtsordnung Grosskommentar 4 Auflage Nomos Baden Baden 2014 ISBN 978 3 8487 0318 0 Friedhelm Hufen Verwaltungsprozessrecht 10 Auflage C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 69552 0 11 Rn 51 Helge Sodan 40 Rn 421 In Helge Sodan Jan Ziekow Hrsg Verwaltungsgerichtsordnung Grosskommentar 4 Auflage Nomos Baden Baden 2014 ISBN 978 3 8487 0318 0 OVG Nordrhein Westfalen Urteil vom 13 Mai 2011 16 E 174 11 Neue Juristische Wochenschrift 2011 S 2379 VGH Bayern Urteil vom 9 Juni 1980 9 CS 80 A 268 Neue Juristische Wochenschrift 1980 S 2722 Wilfried Erbguth Annette Guckelberger Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozess und Staatshaftungsrecht 10 Auflage Nomos Baden Baden 2020 ISBN 978 3 8487 6097 8 5 Rn 16 21 Elmar Kruger Die Eroffnung des Verwaltungsrechtswegs In Juristische Schulung 2013 S 598 601 Wilfried Erbguth Annette Guckelberger Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozess und Staatshaftungsrecht 10 Auflage Nomos Baden Baden 2020 ISBN 978 3 8487 6097 8 5 Rn 27 Julian Seibert Ermittlung der statthaften Klageart und richterliche Hinweispflicht im Verwaltungsprozess In Juristische Schulung 2017 S 122 BVerwGE 17 87 91 Thomas Schmidt Kotters 42 Rn 109 In Herbert Posser Heinrich Amadeus Wolff Hrsg Beck scher Online Kommentar VwGO 44 Edition C H Beck Munchen 2018 Friedhelm Hufen Verwaltungsprozessrecht 10 Auflage C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 69552 0 14 Rn 54 Thomas Schmidt Kotters 42 Rn 128 135 In Herbert Posser Heinrich Amadeus Wolff Hrsg Beck scher Online Kommentar VwGO 44 Edition C H Beck Munchen 2018 BVerwG Urteil vom 21 Januar 1993 4 B 206 92 Neue Zeitschrift fur Verwaltungsrecht 1993 S 884 Otto Bachof Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts In JuristenZeitung 1962 S 663 665 OVG Niedersachsen Urteil vom 18 Juli 2007 12 LC 56 07 Neue Zeitschrift fur Baurecht und Vergaberecht 2007 S 773 VGH Baden Wurttemberg Urteil vom 19 September 2000 5 S 1843 00 Neue Zeitschrift fur Verwaltungsrecht Rechtsprechungs Report 2001 S 543 BVerwG Urteil vom 17 August 2004 9 A 1 03 Natur und Recht 2005 S 177 BVerwGE 5 302 Friedhelm Hufen Verwaltungsprozessrecht 10 Auflage C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 69552 0 12 Rn 22 VG Hamburg Beschluss vom 22 September 1988 7 VG 2499 88 Neue Zeitschrift fur Verwaltungsrecht 1988 S 1058 Helge Sodan 42 Rn 335 In Helge Sodan Jan Ziekow Hrsg Verwaltungsgerichtsordnung Grosskommentar 4 Auflage Nomos Baden Baden 2014 ISBN 978 3 8487 0318 0 BVerwGE 81 164 165 166 BVerwGE 44 339 Benno Kaplonek Matthias Mittag Nachbarschutz im offentlichen Baurecht In Juristische Arbeitsblatter 2006 S 664 669 BVerwG Urteil vom 3 Marz 1989 8 C 98 85 Neue Zeitschrift fur Verwaltungsrecht Rechtsprechungs Report 1990 S 44 Von der Ermachtigung des 78 Abs 1 Nr 2 VwGO vorzuschreiben dass Anfechtungs und Verpflichtungsklagen statt gegen den Rechtstrager der Behorde unmittelbar gegen die Behorde selbst zu richten seien haben nur die Lander Brandenburg Niedersachsen Mecklenburg Vorpommern Saarland Sachsen Anhalt und Schleswig Holstein bis 31 Dezember 2010 auch Nordrhein Westfalen Gebrauch gemacht Michael Brenner 78 Rn 5 In Helge Sodan Jan Ziekow Hrsg Verwaltungsgerichtsordnung Grosskommentar 4 Auflage Nomos Baden Baden 2014 ISBN 978 3 8487 0318 0 Klaus Rennert Michael Happ 78 Rn 2 In Erich Eyermann Hrsg Verwaltungsgerichtsordnung Kommentar 14 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66567 7 Peter Kothe 78 Rn 11 In Konrad Redeker Hans Joachim von Oertzen Hrsg Verwaltungsgerichtsordnung Kommentar 16 Auflage Kohlhammer Stuttgart 2014 ISBN 978 3 17 025397 1 Ferdinand Kopp Wolf Rudiger Schenke Verwaltungsgerichtsordnung Kommentar 23 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 70767 4 78 Rn 1 Claus Meissner 78 Rn 4 In Friedrich Schoch Jens Peter Schneider Wolfgang Bier Hrsg Verwaltungsgerichtsordnung 33 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 39184 2 Ulrich Ramsauer Die Dogmatik der subjektiven offentlichen Rechte In Juristische Schulung 2012 S 769 773 774 Helge Sodan 42 Rn 384 391 In Helge Sodan Jan Ziekow Hrsg Verwaltungsgerichtsordnung Grosskommentar 4 Auflage Nomos Baden Baden 2014 ISBN 978 3 8487 0318 0 Heinrich Wolff 113 Rn 97 In Helge Sodan Jan Ziekow Hrsg Verwaltungsgerichtsordnung Grosskommentar 4 Auflage Nomos Baden Baden 2014 ISBN 978 3 8487 0318 0 Klaus Garditz Johannes Orth Der massgebliche Zeitpunkt fur die Beurteilung der Sach und Rechtslage im Verwaltungsprozess In Jura 2013 S 1100 1107 Wilfried Erbguth Annette Guckelberger Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozess und Staatshaftungsrecht 10 Auflage Nomos Baden Baden 2020 ISBN 978 3 8487 6097 8 20 Rn 18 BVerwGE 14 235 236 Wilfried Erbguth Annette Guckelberger Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozess und Staatshaftungsrecht 10 Auflage Nomos Baden Baden 2020 ISBN 978 3 8487 6097 8 10 Rn 13 Friedhelm Hufen Verwaltungsprozessrecht 10 Auflage C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 69552 0 29 Rn 3 Friedhelm Hufen Verwaltungsprozessrecht 10 Auflage C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 69552 0 18 Rn 5 Hans Uwe Erichsen Die Fortsetzungsfeststellungsklage In Jura 1989 S 49 Wolf Rudiger Schenke Rechtsschutz gegen erledigtes Verwaltungshandeln In Jura 1980 S 133 142 Mario Martini Verwaltungsprozessrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht systematische Darstellung in Grafik Text Kombination 6 Auflage Franz Vahlen Munchen 2017 ISBN 978 3 8006 4998 3 S 79 Friedhelm Hufen Verwaltungsprozessrecht 10 Auflage C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 69552 0 30 Rn 5 Max Emanuel Geis 68 Rn 1 In Helge Sodan Jan Ziekow Hrsg Verwaltungsgerichtsordnung Grosskommentar 4 Auflage Nomos Baden Baden 2014 ISBN 978 3 8487 0318 0 Adelheid Puttler 80 Rn 35 In Helge Sodan Jan Ziekow Hrsg Verwaltungsgerichtsordnung Grosskommentar 4 Auflage Nomos Baden Baden 2014 ISBN 978 3 8487 0318 0 Max Emanuel Geis 73 Rn 1 In Helge Sodan Jan Ziekow Hrsg Verwaltungsgerichtsordnung Grosskommentar 4 Auflage Nomos Baden Baden 2014 ISBN 978 3 8487 0318 0 Friedhelm Hufen Verwaltungsprozessrecht 10 Auflage C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 69552 0 5 Rn 4 Andreas Vosskuhle Thomas Wischmeyer Grundwissen Offentliches Recht Vorlaufiger Rechtsschutz im Verwaltungsprozess In Juristische Schulung 2016 S 1079 1079 1080 a b Hubertus Gersdorf 80 Rn 1 In Herbert Posser Heinrich Wolff Hrsg Beck scher Online Kommentar VwGO 44 Edition 2018 Adelheid Puttler 80 Rn 35 In Helge Sodan Jan Ziekow Hrsg Verwaltungsgerichtsordnung Grosskommentar 4 Auflage Nomos Baden Baden 2014 ISBN 978 3 8487 0318 0 Wilfried Erbguth Annette Guckelberger Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozess und Staatshaftungsrecht 10 Auflage Nomos Baden Baden 2020 ISBN 978 3 8487 6097 8 21 Rn 4 Adelheid Puttler 80 Rn 33 In Helge Sodan Jan Ziekow Hrsg Verwaltungsgerichtsordnung Grosskommentar 4 Auflage Nomos Baden Baden 2014 ISBN 978 3 8487 0318 0 Adelheid Puttler 80 Rn 36 In Helge Sodan Jan Ziekow Hrsg Verwaltungsgerichtsordnung Grosskommentar 4 Auflage Nomos Baden Baden 2014 ISBN 978 3 8487 0318 0 Wilfried Erbguth Annette Guckelberger Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozess und Staatshaftungsrecht 10 Auflage Nomos Baden Baden 2020 ISBN 978 3 8487 6097 8 21 Rn 9 Wilfried Erbguth Annette Guckelberger Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozess und Staatshaftungsrecht 10 Auflage Nomos Baden Baden 2020 ISBN 978 3 8487 6097 8 21 Rn 14 15 Adelheid Puttler 80 Rn 96 In Helge Sodan Jan Ziekow Hrsg Verwaltungsgerichtsordnung Grosskommentar 4 Auflage Nomos Baden Baden 2014 ISBN 978 3 8487 0318 0 OVG Niedersachsen Urteil vom 18 Oktober 2004 1 ME 205 04 Neue Zeitschrift fur Verwaltungsrecht Rechtsprechungs Report 2005 S 93 94 OVG Schleswig Holstein Urteil vom 19 Juni 1991 4 M 43 91 Neue Zeitschrift fur Verwaltungsrecht 1992 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Puttler 123 Rn 102 105 In Helge Sodan Jan Ziekow Hrsg Verwaltungsgerichtsordnung Grosskommentar 4 Auflage Nomos Baden Baden 2014 ISBN 978 3 8487 0318 0 Wilfried Erbguth Annette Guckelberger Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozess und Staatshaftungsrecht 10 Auflage Nomos Baden Baden 2020 ISBN 978 3 8487 6097 8 28 Rn 21 a b Wilfried Erbguth Annette Guckelberger Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozess und Staatshaftungsrecht 10 Auflage Nomos Baden Baden 2020 ISBN 978 3 8487 6097 8 28 Rn 22 Isabel Schubel Pfister Aktuelles Verwaltungsprozessrecht In Juristische Schulung 2013 S 417 422 Bayerischer VGH Beschluss vom 11 August 2009 7 NE 09 1378 Neue Zeitschrift fur Verwaltungsrecht 2010 S 268 269 Friedhelm Hufen Verwaltungsprozessrecht 10 Auflage C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 69552 0 40 Rn 1 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4117368 5 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verwaltungsprozessrecht Deutschland amp oldid 237527432