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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Unter Hausverbot versteht man das ausdruckliche Verbot des Betretens oder Verweilens in einer Wohnung in Geschaftsraumen oder auf dem Grundstuck eines anderen der innerhalb dieses Bereiches uber das Hausrecht verfugt Inhaltsverzeichnis 1 Voraussetzungen 1 1 Geschaftsraume 1 2 Dritte 2 Offentlich rechtliches Hausverbot 3 Rechtsfolge bei Verstoss 4 Dauer des Hausverbots 5 Siehe auch 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseVoraussetzungen BearbeitenDas Hausverbot kann vom Berechtigten grundsatzlich beliebig ausgesprochen werden und ist nicht an ein Fehlverhalten gebunden 1 Geschaftsraume Bearbeiten Wichtige Ausnahme sind Geschaftsraume die fur den allgemeinen Publikumsverkehr geoffnet sind Hier ist ein willkurlicher Ausschluss einzelner Personen nicht moglich da er in das mittelbar auf das Zivilrecht einwirkende allgemeine Personlichkeitsrecht und den Gleichheitsgrundsatz eingreift Ein Hausverbot muss in diesem Fall daher einen sachlichen Grund haben 2 es sei denn es wird durch einen Tursteher o A ausdrucklich erkennbar dass eine individuelle Zugangskontrolle stattfindet Auch in diesem Fall gilt aber das AGG 3 Einschrankungen konnen sich auch aus Vertrag 4 Wettbewerbsrecht 5 6 und der Grundrechtsbindung offentlich beherrschter Unternehmen 7 ergeben Dritte Bearbeiten Ein Hausverbot kann nicht ausgesprochen werden um jemandem den Zugang zu seinem eigenen Hausrechtsraum oder zu einem Raum in den er von einer dritten das Hausrecht innehabenden Person ausdrucklich eingeladen wurde abzuschneiden wenn beispielsweise der Hausrechtsraum von dem Hausrechtsraum einer anderen Person umschlossen wird In diesem Fall ware das Hausverbot rechtlich ungultig Dieser Fall wurde zum Beispiel eintreten wenn eine Person in einem Mietshaus vom Vermieter oder Hausmeister Hausverbot erteilt bekommen hatte und irgendwann spater von einem der Mieter in dessen Wohnung eingeladen wird Diese eingeladene Person Besucher ware allerdings verpflichtet den Hausflur schnellstmoglich zu durchqueren und sich nicht dort aufzuhalten Offentlich rechtliches Hausverbot BearbeitenIn offentlichen Einrichtungen kann ein Hausverbot mit einem Verstoss gegen die Hausordnung begrundet werden Zudem kann ein offentlich rechtliches Hausverbot ausgesprochen werden wenn eine Storung des widmungsgemassen Betriebs der offentlichen Einrichtung vorliegt 8 Im offentlich rechtlichen Bereich ist ein erteiltes Hausverbot ein Verwaltungsakt wenn die Nutzung der Einrichtung offentlich rechtlich gepragt ist 9 Ein Verwaltungsakt muss inhaltlich insbesondere ortlich zeitlich und sachlich hinreichend bestimmt sein 37 Abs 1 VwVfG Auf unverzugliches Verlangen ist ein mundlich ausgesprochener Verwaltungsakt schriftlich zu bestatigen wenn daran ein berechtigtes Interesse besteht 37 Abs 2 S 2 VwVfG Rechtsfolge bei Verstoss BearbeitenEin Verstoss gegen ein Hausverbot kann den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs 123 StGB erfullen Ob dies der Fall ist entscheidet auf Strafantrag des im Hausrecht Verletzten der gesetzliche Strafrichter im Verfahren nach der Strafprozessordnung Ein Verstoss gegen die Tatbestande der strafrechtlichen Norm kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden 123 StGB Gem 1004 BGB bzw 862 BGB kann der im Hausrecht Verletzte den Unterlassungsanspruch auf zivilrechtlichem Weg durchsetzen Dauer des Hausverbots BearbeitenHausverbote konnen zeitlich begrenzt oder auch zeitlich unbegrenzt sein Welche Form angewandt wird ist Sache des Hausrecht Inhabers sofern keine verbindlichen Regelungen festgelegt sind Wurden aber solche verbindlichen Regelungen festgelegt dann erloschen diese und damit auch das erteilte Hausverbot im Regelfall wenn der Pachter oder Besitzer des Gebaudes fur welches ein Hausverbot ausgesprochen wurde gewechselt hat Siehe auch BearbeitenPlatzverweis Rayonverbot SchweizWeblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Hausverbot Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenEinzelnachweise Bearbeiten BGH NJW 2012 1725 BGH NJW 2010 534 OLG Stuttgart NJW 2012 1085 BGH NJW 2012 1725 BGH NJW 1980 700 OLG Munchen NJW RR 2010 760 BVerfG NJW 2011 1201 OVG Munster NVwZ RR 1989 316 OVG Munster NJW 1998 1425 andere Ansicht wegen fehlender Regelungswirkung Michl Roos Das offentlich rechtliche Hausverbot LKRZ 2012 50Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 7566913 4 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Hausverbot amp oldid 231495721