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Hausfrieden ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel Siehe auch Frieden Hausfrieden Frieden im Haus und hauslicher Frieden bzw Burg Hausfreden Das Hausrecht umfasst das Grundrecht auf Schutz des befriedeten Wohn oder Gewerbebereiches Verfugungsberechtigte konnen einvernehmlich bestimmen ob Nicht Verfugungsberechtigten Zutritt oder Verweilen verwehrt wird und unter welchen Bedingungen z B Zahlung eines Eintrittspreises Zutritt oder Verweilen dennoch gestattet werden Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Nationales 2 1 Europa 2 2 Deutschland 2 3 Osterreich 3 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenVom Mittelalter bis in die Mitte des 18 Jahrhunderts bedeutete das Hausrecht die Haus und Schirmgewalt uber Haushalt Hausgenossen Wohn und Wirtschaftsgebaude Mit dem Hausrecht verfugte der Hausherr im Mittelalter uber weitreichende Befugnisse Sie reichten vom Verheiraten der Tochter uber das Toten der beim Ehebruch ertappten Ehefrau bis zum Verkauf der leibeigenen Hausgenossen in Notlagen 1 Nationales BearbeitenEuropa Bearbeiten Das Hausrecht ist Teil des in Art 8 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten Europaische Menschenrechtskonvention EMRK von 1951 festgelegten Rechtes auf Achtung des Privat und Familienlebens Deutschland Bearbeiten Das Hausrecht beruht in Deutschland auf dem Grundstuckseigentum oder besitz 858 ff 903 1004 BGB Es ist in Deutschland vor allem mit dem Begriff Hausfrieden und der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art 13 Grundgesetz verbunden Das Hausrecht gilt auch fur gewerblich und freiberuflich genutzte Grundstucke so etwa auch bei einem Gasthaus Verfugungsberechtigte sind befugt Hausverbote mitzuteilen und wirksame Hausverbote mit Gewalt Notwehr 32 StGB durchzusetzen Wird gegen ein wirksames Hausverbot verstossen kann Hausfriedensbruch vorliegen 123 StGB Die Nichteinhaltung von wirksamen Zutrittsbedingungen kann rechtliche Folgen haben Die Leitung einer Versammlung ubt ebenfalls das Hausrecht aus 7 Versammlungsgesetz In einem Urteil von 2019 definiert das Bundesverwaltungsgericht Das Hausrecht ist das Mittel das den an einem Raum Berechtigten in die Lage versetzt daruber zu bestimmen ob und zu welchem Zweck andere Personen den Raum betreten und sich darin aufhalten durfen OVG Munster Urteil vom 8 Mai 2009 16 A 3375 07 juris Rn 44 OVG Saarlouis Urteil vom 14 Dezember 2017 2 A 662 17 CR 2018 505 lt 507 gt Onstein in Auernhammer DSGVO BDSG 5 Aufl 2017 6b BDSG Rn 28 Becker in Plath BDSG DSGVO 2 Aufl 2016 6b BDSG Rn 16 Scholz in Simitis BDSG 8 Aufl 2014 6b Rn 73 2 Osterreich Bearbeiten In Osterreich wurde das Grundrecht mit dem Art 9 Unverletzlichkeit des Hausrechts im Staatsgrundgesetz uber die allgemeinen Rechte der Staatsburger StGG festgelegt demjenigen Teil der Dezemberverfassung fur Cisleithanien von 1867 der bis heute gilt und in Verfassungsrang steht Miterfasst laut Art 9 StGG 1867 wurde seinerzeit auch das Gesetz zum Schutze des Hausrechts von 1862 RGBl Nr 88 1862 in dem der Schutz vor willkurlicher Hausdurchsuchung seitens der Behorden verankert wurde Art 8 EMRK wurde als Teil dieser 1958 ratifiziert und ist ebenfalls Teil der Verfassung Einzelnachweise Bearbeiten Anne Marie Dubler Hausrecht In Historisches Lexikon der Schweiz Bundesverwaltungsgericht Deutschland Urteil vom 27 03 2019 BVerwG 6 C 2 18 ECLI DE BVerwG 2019 270319U6C2 18 0 Abgerufen im Juni 2023 In bverwg deBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4159274 8 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Hausrecht amp oldid 237852294