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Als Konkurrentenklage wird ein in der Regel verwaltungsrechtlicher Rechtsstreit bezeichnet bei dem Private vor den Verwaltungsgerichten Schutz gegen ihre wirtschaftlichen Konkurrenten suchen Bei Konkurrentenklagen im Verwaltungsrecht klagt zwar in der Regel ein Einzelner gegen den Staat indirekt wendet er sich jedoch gegen einen anderen Privaten mit dem er im Wettbewerb steht Inhaltsverzeichnis 1 Klagearten 1 1 Defensive Konkurrentenklagen 1 2 Offensive Konkurrentenklagen 1 3 Negative Konkurrentenklagen 1 4 Positive Konkurrentenklagen 2 Klagebefugnis 3 Fallgruppen 3 1 Konkurrentenklagen von Richtern und Beamten 3 2 Konkurrentenklagen im Zusammenhang des beruflichen Zulassungswesens 3 3 Konkurrentenklagen bei der Zulassung zu Anstalten und offentlichen Einrichtungen 3 4 Konkurrentenklagen anlasslich der Vergabe von Leistungen und Beihilfen durch die offentliche Hand 3 5 Konkurrentenklagen gegen die Teilnahme der offentlichen Hand am Wirtschaftsverkehr 3 6 Konkurrenzprobleme bei der Vergabe offentlicher Auftrage 3 7 Konkurrentenklagen im Steuerrecht 3 8 Konkurrentenklagen nach dem GWB 3 9 Konkurrentenklagen im universitaren Berufungsverfahren 4 Konkurrentenklage im Universitatsrecht Osterreich 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseKlagearten BearbeitenMan unterscheidet die Klagearten nach dem Kriterium der verschiedenen Stossrichtungen der Konkurrentenklage in einem Dreiecksverhaltnis Eingeburgert hat sich zwischen offensiven und defensiven Konkurrentenklagen einerseits und zwischen negativen und positiven Konkurrentenklagen andererseits zu unterscheiden Defensive Konkurrentenklagen Bearbeiten Defensive Konkurrentenklagen zielen demnach darauf ab die Abwehr einer staatlichen Massnahme in Verteidigung der bestehenden Wettbewerbslage zu erreichen Offensive Konkurrentenklagen Bearbeiten Offensive Konkurrentenklagen zielen demnach darauf ab eine Veranderung der Wettbewerbssituation durch eine staatliche Massnahme zu erreichen Negative Konkurrentenklagen Bearbeiten Negative Konkurrentenklagen sind demnach solche bei denen ein Konkurrent mit einer Anfechtungsklage gegen eine staatliche Begunstigung des Konkurrenten vorgeht Positive Konkurrentenklagen Bearbeiten Positive Konkurrentenklagen sind demnach solche die in Gestalt einer verwaltungsgerichtlichen Verpflichtungsklage anhangig gemacht werden Klagebefugnis BearbeitenJuristische Probleme der Konkurrentenklage ergeben sich vor allem hinsichtlich der gemass 42 Abs 2 VwGO erforderlichen Klagebefugnis Danach muss der Klager geltend machen konnen in seinen Rechten verletzt zu sein d h nach der sog Moglichkeitstheorie dass er die Moglichkeit der Verletzung seiner Rechte belegen konnen muss Die Klage ist zudem nach 113 VwGO nur begrundet wenn der Klager tatsachlich in seinen Rechten verletzt ist Ein subjektiv offentliches Recht liegt nach der Schutznormtheorie im deutschen Recht nur dann vor wenn ein zwingender Rechtssatz des offentlichen Rechts zumindest auch den Schutz individueller Interessen bezweckt und dem Begunstigten die Rechtsmacht zur Durchsetzung der geschutzten Interessen gegenuber der Verwaltung einraumt Allein aus dem Umstand dass eine Norm verletzt wird die den Einzelnen nur im Sinne einer Reflexwirkung schutzt kann daher nicht auf die Verletzung eigener Rechte geschlossen werden Dies fuhrt dazu dass gerade die negativen Konkurrentenklagen haufig unzulassig sind In vielen Fallen erscheint es jedoch auch nach der Rechtsprechung als moglich dass das Grundrecht der Berufsfreiheit durch die angegriffene staatliche Massnahme oder das staatliche Unterlassen verletzt wird In diesem Fall kann sich eine Klagebefugnis dadurch ergeben dass das einfache Gesetz im Lichte des Grundrechts als drittschutzend ausgelegt wird norminterne Wirkung der Grundrechte oder indem die Klagebefugnis direkt aus dem Grundrecht gefolgert wird normexterne Wirkung der Grundrechte Fallgruppen BearbeitenEs lassen sich im Wesentlichen folgende Fallgruppen unterscheiden Konkurrentenklagen von Richtern und Beamten Bearbeiten Konkurrenten um eine Stelle die nach Beamtenrecht vergeben wird versuchen oft die Besetzung der Stelle mit einem Konkurrenten ob vermeintlicher Ungleichbehandlung auf dem Rechtsweg anzufechten Wegen der im Interesse der Amterstabilitat bestehenden Formbedurftigkeit solcher beamtenrechtlicher Personalentscheidungen Ernennung durch Verwaltungsakt hat der unterlegene Stellenbewerber vor der Ernennung des Konkurrenten diese im einstweiligen Rechtsschutz zu verhindern Der Antrag an das Verwaltungsgericht ist in der Regel darauf gerichtet die Ernennung des ausgewahlten Beamten vorlaufig abzuwenden Es kann aber unter bestimmten Umstanden bereits die Ubertragung der Stelle an den Konkurrenten unterbunden werden Die Konkurrentenklage im Hauptsacheverfahren ist regelmassig nur auf die Aufhebung der Auswahlentscheidung nicht aber auf die eigene Auswahl gerichtet Eine solche Klage musste darlegen dass keine andere Auswahlentscheidung rechtmassig ware Dies ist praktisch nie der Fall Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes muss der unterlegene Bewerber nicht plausibel machen der geeignetere Kandidat fur das zu besetzende Amt gewesen zu sein Er muss nur nachweisen dass das Auswahlverfahren an Fehlern gelitten hat und bei rechtmassigem Verfahren auch er hatte ausgewahlt werden konnen 1 Im Gefolge der Klagen des Richters Thomas Fischer im Jahr 2011 nahmen die Blockaden von Senaten der deutschen Bundesgerichte zu so dass im Jahr 2015 uberlegt wird einen Spezialsenat beim Bundesverwaltungsgericht einzurichten der sich ausschliesslich um Konkurrentenklagen kummert um damit die Verfahrensdauer zu beschleunigen und die Rechtssicherheit zu erhohen 2 3 Bundesjustizministerin Christine Lambrecht besetzte die bislang vakante Stelle des Prasidenten des Bundesfinanzhofs mit Hans Josef Thesling und die der Vizeprasidentin mit Anke Morsch Klaus Rennert kritisiert dass hierbei von der Regel den Senatsvorsitz von Bundesgerichten mit Mitgliedern des betreffenden Gerichts zu besetzen abgewichen wurde 4 Der Deutsche Richterbund wirft der Bundesjustizministerin vor die Unabhangigkeit der Justiz zu gefahrden 5 6 Drei Richter des Bundesfinanzhofs die sich auf die Stelle des Vizeprasidenten beworben hatten erhoben Konkurrentenklagen zum Verwaltungsgericht Munchen Der Posten des Vizeprasidenten bleibt deshalb vakant solange nicht uber samtliche Konkurrentenklagen rechtskraftig entschieden wurde oder die Sache anderweitig endgultig erledigt ist Da sich aber keine der Konkurrentenklagen auf die Stelle des Prasidenten bezog wurde die Ernennungsurkunde fur Hans Josef Thesling von Bundesprasident Steinmeier unterzeichnet Die endgultige Ernennung durch Ubergabe der Ernennungsurkunde durch die Bundesjustizministerin Lambrecht erfolgte erst am 25 Januar 2022 Konkurrentenklagen im Zusammenhang des beruflichen Zulassungswesens Bearbeiten Hierbei handelt es sich um Falle in denen nicht berucksichtigte Bewerber sich gegen diese Nichtberucksichtigung bei der Zulassung bzw Vergabe von zulassungspflichtigen Berufen wenden Soweit an ihrer Stelle ein anderer zugelassen wurde liegt eine negative Konkurrentenklage vor wenn der Nichtberucksichtigte sich gegen diese Zulassung wendet und meint er hatte stattdessen zugelassen werden mussen Probleme ergeben sich etwa wenn die Zulassungen kontingentiert sind Hierbei sind insbesondere Falle bei Zulassungen im Gesundheitsbereich denkbar Auch im Guterkraftverkehrsrecht und Personenbeforderungsrecht gab es haufig Konkurrentenklagen um Zulassungen Ebenso versuchen sich im Handwerksrecht oft Outsider gegen alteingesessene Handwerksmeister verwaltungsgerichtlich zur Wehr zu setzen Auch im Bereich der Sachverstandigenbestellung sind verwaltungsgerichtliche Konflikte vorprogrammiert wenn ein neuer Sachverstandiger neben den alten zugelassen wird und die alten Sachverstandigen befurchten mussen an diesen Umsatz zu verlieren Konkurrentenklagen bei der Zulassung zu Anstalten und offentlichen Einrichtungen Bearbeiten Erfolgt die Zulassung zu offentlichen Einrichtungen durch einen Verwaltungsakt und stosst die Kapazitat an ihre Grenzen dann kommt es haufig zu Konflikten zwischen erfolgreichen und erfolglosen Bewerbern um die Zulassung Konkurrentenklagen anlasslich der Vergabe von Leistungen und Beihilfen durch die offentliche Hand Bearbeiten Im Rahmen der Leistungsverwaltung gewahrt die offentliche Hand unter anderem Leistungen Beihilfen und Subventionen Dies erfolgt nicht immer nach dem Giesskannenprinzip Da die Empfanger dieser Leistungen jedoch haufig im Wettbewerb stehen sind auch hier Prozesse zu erwarten wenn ein Konkurrent gefordert wird der andere aber nicht Konkurrentenklagen gegen die Teilnahme der offentlichen Hand am Wirtschaftsverkehr Bearbeiten Haufig beteiligen sich insbesondere kommunale Unternehmen in Konkurrenz zu Privaten am Markt Die Beteiligung der Kommunalunternehmen am Wettbewerb ist nach den Kommunalgesetzen nur eingeschrankt erlaubt Insoweit sich die Kommunalunternehmen in rechtswidriger Weise wettbewerblich betatigen versuchen die Privatunternehmer in der Regel erfolglos den Kommunalunternehmen verwaltungsgerichtlich die Betatigung untersagen zu lassen Konkurrenzprobleme bei der Vergabe offentlicher Auftrage Bearbeiten Ein weiteres Problemfeld sind die Streitereien um die meist lukrativen offentlichen Auftrage Diese Problematik wird durch das Vergaberecht geregelt Konkurrentenklagen im Steuerrecht Bearbeiten Da wesentliche Rahmenbedingungen des Wettbewerbs durch das Steuerrecht gesetzt werden und gerade im deutschen Steuerrecht haufig wirtschaftslenkende Aspekte das Steuerrecht pragen gibt es auch Probleme wenn ein Wettbewerber gegenuber dem anderen steuerrechtlich bevorteilt wird Steuervergunstigungen bringen als verdeckte Subventionen haufig dieselbe Problematik wie die Gewahrung offener Beihilfen mit sich Das Institut der steuerrechtlichen Konkurrentenklage hat sich jedoch in der Praxis kaum durchsetzen konnen Dies hat haufig damit zu tun dass wegen des Steuergeheimnisses kein Uberblick uber die Besteuerung des Konkurrenten moglich ist Dies konnte sich jedoch bald andern da der Bundesfinanzhof nunmehr ausgesprochen hat dass das Steuergeheimnis der Auskunftserteilung nicht entgegensteht 7 Konkurrentenklagen nach dem GWB Bearbeiten Konkurrentenklagen im Kartellrecht werden nach dem zivilrechtlich ausgerichteten Gesetz gegen Wettbewerbsbeschrankungen GWB geregelt Konkurrentenklagen im universitaren Berufungsverfahren Bearbeiten Eine wichtige Stellung nimmt die Konkurrentenklage im Rahmen von universitaren Berufungsverfahren ein Sie dient nicht nur dem Individualrechtsschutz sondern auch der Sicherstellung qualitativ hochwertiger Berufungen 8 Hat hierbei einer der unterlegenen Mitbewerber Widerspruch eingelegt bzw Vorlaufigen Rechtsschutz gegen die bevorstehende Ernennung des von der Hochschule endgultig ausgewahlten Bewerbers begehrt bedeutet dies dass die ausgeschriebene Stelle bis zur endgultigen gerichtlichen Klarung nicht besetzt werden kann Kommt das Gericht im Rahmen der Konkurrentenklage zu dem Ergebnis dass das Berufungsverfahren fehlerhaft ist muss es wiederholt werden Welche Elemente des Verfahrens wiederholt werden mussen hangt hierbei von der Erheblichkeit der festgestellten Fehler ab Konkurrentenklage im Universitatsrecht Osterreich BearbeitenAnders als in den benachbarten Staaten gibt es in Osterreich keine Konkurrentenklage bei universitaren Berufungsverfahren Das osterreichische Universitatsgesetz 2002 UG lasst uberhaupt die Rechtsnatur des Berufungsverfahrens offen Es handelt sich einerseits zweifelsfrei um ein verwaltungsrechtliches Verfahren das aber in einen privatrechtlichen Vertrag mundet Nach jahrelangem negativem Kompetenzkonflikt zwischen den ordentlichen Gerichten und den Gerichtshofen des offentlichen Rechts hat der osterreichische Verfassungsgerichtshof VfGH mit Erkenntnis vom 13 Juni 2017 K I 1 2017 14 die diesbezugliche Gerichtsbarkeit den ordentlichen Gerichten zugewiesen 9 10 Diese nehmen aber diese Gerichtsbarkeit de facto weiterhin nicht wahr So hat der osterreichische Oberste Gerichtshof OGH mit Beschluss vom 27 September 2018 9 ObA 83 18y 11 und nochmals mit Beschluss vom 28 November 2019 9 ObA 122 19k 12 entschieden dass einem Bewerber der Fehler in einem Berufungsverfahren rugt ein Rechtsschutzinteresse fehle um gegen den von der Universitat mit einem anderen Bewerber geschlossenen Vertrag zu klagen auch wenn die von ihm vorgetragenen Mangel im Berufungsverfahren insbesondere Befangenheiten zutreffen sollten Es komme ihm kein Individualrechtsschutz zu Diesen rechtlichen Missstand hat die osterreichische Volksanwaltschaft zur Kontrolle der offentlichen Verwaltung und Einhaltung der Menschenrechte in dem am 24 April 2019 veroffentlichten Jahresbericht 2018 unabhangig bestatigt und kritisiert Es gibt in universitaren Berufungsverfahren in Osterreich keinen effektiven Rechtsschutz d h keine Moglichkeit eine verwaltungsgerichtliche oder zivilgerichtliche Uberprufung mangelhafter Berufungsverfahren herbeizufuhren 13 Diese Tatsache ist sowohl verfassungswidrig als auch EU rechtswidrig weil ein diskriminierter Bewerber soweit es sich um einen Unionsburger handelt mit seiner Bewerbung sein Recht auf Freizugigkeit gemass Art 45 AEUV Vertrag uber die Arbeitsweise der Europaischen Union geltend macht 14 Er hat damit Anspruch auf eine effektive Bewerbung sowie auf ein rechtlich fehlerfreies Verfahren 15 Das Recht auf Freizugigkeit verleiht sehr wohl Individualrechte Befangenheiten verstossen gegen den Grundsatz der guten Verwaltung und ihre Behebung ist damit ebenfalls unionsrechtlich geboten Das Recht auf eine gute Verwaltung stellt einen allgemeinen Rechtsgrundsatz des Unionsrechts dar vgl Art 41 GRC EU Grundrechtecharta Unionsburger die sich um eine Universitatsprofessorenstelle in Osterreich bewerben konnen sich auf die EU Grundrechtecharta GRC berufen und haben damit gemass Art 47 GRC Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf Da es sich hierbei um ein unmittelbar anwendbares Unionsrecht handelt mussten die osterreichischen Gerichte diese Regeln entsprechend unmittelbar anwenden wobei allerdings die Verpflichtung der Republik Osterreich das Universitatsrecht an die unionsrechtlichen Vorgaben anzupassen aufrecht bleibt Solange diese Anpassung an das Unionsrecht nicht erfolgt kann dieser EU Rechtsverstoss uber eine Vorlage beim EuGH Europaischen Gerichtshof im Wege eines Vorabentscheidungsverfahren Hochstgerichte sind dazu verpflichtet oder uber ein autonomes Tatigwerden der EU Kommission im Wege eines Vertragsverletzungsverfahrens gerugt werden Literatur BearbeitenPeter Michael Huber Konkurrenzschutz im Verwaltungsrecht Mohr Tubingen 1991 ISBN 3 16 145804 4 Jost van Glasenapp Konkurrentenstreit und Schadenersatz im beamtenrechtlichen Beforderungsverfahren PDF 229 kB In Zeitschrift fur Offentliches Recht in Norddeutschland NordOR 2011 253 Schnellenbach Konkurrenzen im offentlichen Dienst C F Muller 2015 ISBN 978 3 8114 3668 8Weblinks BearbeitenRechtslupe Artikelsammlung Konkurrentenklage abgerufen am 5 Marz 2021 Dienstrecht Aktuell Schlagwort Konkurrentenklage abgerufen am 5 Marz 2021 Deutscher Beamtenbund Lexikoneintrag Konkurrentenklage abgerufen am 5 Marz 2021 Beamtenrecht in Bayern Lexikoneintrag Konkurrentenklage abgerufen am 5 Marz 2021 Hochschullehrerbund Konkurrentenklage im Berufungsverfahren abgerufen am 5 Marz 2021 Hubert Detmer Berufungen unter gerichtlicher Kontrolle Die Rechtsprechung im Jahre 2015 Forschung amp Lehre Marz 2016 abgerufen am 5 Marz 2021 Sascha Sven Noack Berufungslisten und Ausnahmefalle Forschung amp Lehre vom 17 April 2018 abgerufen am 5 Marz 2021Einzelnachweise Bearbeiten Jurgen Kentenich Auswahlverfahren bei Beforderungen und Stellenausschreibungen Konkurrentenklage abgerufen am 5 Marz 2021 Ursula Knapp Blockierte Bundesgerichte In Frankfurter Rundschau 21 Marz 2015 S 5 abgerufen am 6 Mai 2019 Ursula Knapp Konkurrentenklagen an deutschen Bundesgerichten In Legal Tribune Online LTO 9 Oktober 2015 abgerufen am 6 Mai 2019 Helene Bubrowski Die Gute der Rechtsprechung ist gefahrdet Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 3 Marz 2021 abgerufen am 3 Marz 2021 Handelsblatt Richterbund stellt sich gegen Justizministerin Lambrecht vom 5 Marz 2021 abgerufen am 5 Marz 2021 Presse Augsburg Gerichtsprasident warnt vor politischer Einflussnahme vom 3 Marz 2021 abgerufen am 3 Marz 2021 BFH Urteil vom 05 10 2006 Az VII R 24 03 Hubert Detmer Berufungen unter gerichtlicher Kontrolle Die Rechtsprechung im Jahre 2015 Forschung amp Lehre Marz 2016 abgerufen am 5 Marz 2021 Benedikt Kommenda Uni Berufungen VfGH sichert Rechtsschutz fur ubergangene Bewerber In Die Presse 9 Juli 2017 abgerufen am 6 Mai 2019 VfGH Erkenntnis vom 13 06 2017 Gz K I 1 2017 14 ECLI AT VFGH 2017 KI1 2017 OGH Beschluss vom 27 09 2018 Gz 9 ObA 83 18y ECLI AT OGH0002 2018 009OBA00083 18Y 0927 000 OGH Beschluss vom 28 11 2019 Gz 9 ObA 122 19k ECLI AT OGH0002 2019 009OBA00122 19K 1128 000 Jahresbericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat 2018 Kontrolle der offentlichen Verwaltung S 114 115 Paolo Piva und Gilbert Gornig Universitare Berufungsverfahren eine rechtliche Kritik In Wiener Zeitung 28 Mai 2020 abgerufen am 29 Mai 2020 Gilbert Gornig und Paolo Piva Freizugigkeit der Hochschullehrer in der EU der Problemfall Osterreich Europaische Zeitschrift fur Wirtschaftsrecht EuZW Band 31 Nr 11 C H Beck 16 Juni 2020 ISSN 0937 7204 S 469 476 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Konkurrentenklage amp oldid 238448164