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Die Amterstabilitat ist ein Grundsatz des deutschen Beamtenrechts Er betrifft insbesondere die Problematik der Konkurrentenklagen gegen vorgezogene Bewerber z B im Streit um eine Beforderung oder Einstellung Danach soll die einmal erfolgte Ernennung eines Beamten nicht mehr durch Rechtsbehelfe eines konkurrierenden Bewerbers ruckgangig gemacht werden konnen Einmal erfolgte Ernennungen sind danach rechtsbestandig wenn nicht einer der im Beamtenrecht erschopfend aufgezahlten Grunde vorliegt unter denen die Nichtigkeit des Beamtenverhaltnisses festgestellt oder die Ernennung zuruckgenommen werden kann vgl 11 12 Bundesbeamtengesetz bzw die entsprechenden Normen des Beamtenrechtsrahmengesetzes sowie der Landesbeamtengesetze Die Formenstrenge der begrenzten Rucknahmemoglichkeiten der Ernennung wird dabei als ein von Art 33 Abs 5 Grundgesetz geschutzter hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums gesehen Andere Begrundungen fur die Amterstabilitat sind der Grundsatz der Rechtssicherheit das Vertrauen der Offentlichkeit auf die Beamteneigenschaft sowie das schutzwurdige Vertrauen des ernannten Beamten Sein Personlichkeitsinteresse geriete in einen unlosbaren Konflikt mit dem Rechtsschutzinteresse des abgewiesenen Bewerbers wenn die Gefahr einer Kassation der Ernennung bestunde In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung wird der Rechtsschutz des unterlegenen Bewerbers grundsatzlich nur im Verfahren des vorlaufigen Rechtsschutzes gemass 123 Abs 1 VwGO gesehen wonach vor der Ernennung eine einstweilige Anordnung gegen die Ernennung ergehen kann Der Grundsatz der Amterstabilitat kann daher dazu fuhren dass selbst dann wenn die Ernennung des vorgezogenen Bewerbers rechtswidrig war z B weil er nur aufgrund seiner guten politischen Beziehungen zur Behordespitze ernannt wurde sog Amterpatronage sie nicht mehr im Wege einer Konkurrentenklage des unterlegenen Bewerbers aufgehoben werden kann Kritische Stimmen bejahen hingegen die Moglichkeit einer Anfechtungsklage gegen die Ernennung und lehnen den Grundsatz der Amterstabilitat ab Sie meinen in der Ernennung des anderen einen Verwaltungsakt mit Doppelwirkung zu sehen der den Konkurrenten belaste und deshalb anfechtbar sei Der nicht ernannte Bewerber sei allein schon aufgrund der Tatsache betroffen dass die Ernennung ohne Aufhebungsmoglichkeit eine unuberwindbare Barriere schaffe Begrundet wird dies insbesondere damit dass andernfalls die von Art 19 Abs 4 GG geschutzte Rechtsschutzgarantie verletzt wurde Der Grundsatz der Amterstabilitat beschneidet danach das subjektive Recht des unterlegenen Bewerbers auf rechtmassige Auswahl anhand der Kriterien des Art 33 Abs 2 GG Art 33 Abs 2 GG lautet Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung Befahigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem offentlichen Amte Die Problematik ist erneut in Bewegung geraten als das Bundesverwaltungsgericht in einem obiter dictum zu einer Entscheidung vom 13 September 2001 DVBl 2002 S 203 die bisherige Rechtsprechung zur Amterstabilitat in Frage gestellt hat Diese Entscheidung wurde in der Fachwelt als Paukenschlag Battis angesehen und vielfach begrusst In einer weiteren aktuellen Entscheidung zur beamtenrechtlichen Konkurrentenklage hat das Bundesverwaltungsgericht nunmehr festgestellt dass dann wenn die Besetzung der Stelle mit dem Konkurrenten gegen eine diese Besetzung untersagende einstweilige Anordnung verstosse der im vorlaufigen Rechtsschutz obsiegende Beamte seinen Bewerbungsverfahrensanspruch im Hauptsacheverfahren auf Neubescheidung seiner Bewerbung weiterverfolgen konne Dies setze aber nicht die Moglichkeit voraus die bereits erfolgte Ernennung des Konkurrenten aufzuheben vielmehr habe der Dienstherr neue Stellen zu schaffen BVerwGE 118 370 Das Bundesverwaltungsgericht ist der Ansicht dass dies haushaltsrechtlich moglich sei Dieser Aspekt ist jedoch noch nicht ausdiskutiert Jedenfalls hat das Bundesverwaltungsgericht damit der Amterstabilitat noch nicht die vielfach geforderte Absage erteilt Der hochstrichterlichen Rechtsprechung kann jedoch durchaus zu Recht vorgeworfen werden dass sie hierzu derzeit schlingert Literatur BearbeitenJosef Isensee Der Zugang zum offentlichen Dienst In Otto Bachof Ludwig Heigl Konrad Redeker Hrsg Verwaltungsrecht zwischen Freiheit Teilhabe und Bindung Festgabe aus Anlass des 25jahrigen Bestehens des Bundesverwaltungsgerichts 25 Jahre Bundesverwaltungsgericht Beck Munchen 1978 ISBN 3 406 03946 4 S 337 356 Ernst Luder Solte Zur Konkurrentenklage im Beamtenrecht In Neue Juristische Wochenschrift 1980 S 1027 1035 Hellmuth Gunther Konkurrentenstreit und kein Ende Bestandsaufnahme zur Personalmassnahme Beforderung In Zeitschrift fur Beamtenrecht 1990 S 284 295 Rainer Wernsmann Die beamtenrechtliche Konkurrentenklage In Deutsches Verwaltungsblatt 2005 S 276 285 Hubert Detmer Berufungen unter gerichtlicher Kontrolle Die Rechtsprechung im Jahre 2015 Forschung amp Lehre Marz 2016 abgerufen am 5 Marz 2021Weblinks BearbeitenEine aktuelle Entscheidung des BGH zur Amterstabilitat bei der Vergabe von Notarstellen Memento vom 27 September 2007 im Internet Archive Die 6 ff des BundesbeamtengesetzesBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Amterstabilitat amp oldid 209477324