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Die Schutznormtheorie definiert die Voraussetzungen unter denen ein Rechtssatz ein subjektives offentliches Recht gewahrt Sie geht zuruck auf Ottmar Buhler und wurde von diesem erstmals 1914 in seinem Werk Die subjektiven offentlichen Rechte und ihr Schutz in der deutschen Verwaltungsrechtsprechung formuliert Artikel 19 Abs 4 Grundgesetz gewahrleistet jedem der durch den Staat in seinen eigenen Rechten verletzt ist Zugang zu den Gerichten Es ist in diesem Hinblick jedoch problematisch zu definieren wann ein eigenes Recht vorliegt Die herrschende Meinung in Rechtsprechung und Lehre bedient sich hierzu der Schutznormtheorie Demnach liegt ein subjektives offentliches Recht vor wenn die in Rede stehende Norm zumindest auch Individualinteressen zu dienen bestimmt ist Lasst sich dieser Individualschutzzweck nicht eindeutig dem gesetzlichen Wortlaut entnehmen ist mithilfe der juristischen Auslegungsmethoden der objektive Gehalt des Rechts zu ermitteln Eine besondere Rolle spielen hierbei die Grundrechte Deren Grundaussagen sind stets wertend zu berucksichtigen Siehe auch BearbeitenAdressatentheorieLiteratur BearbeitenUlrich Grosse Suchsdorf Dietger Lindorf Hans Karsten Schmaltz Reinald Wiechert Niedersachsische Bauordnung Kommentar NBauO 7 vollig neubearbeitete Auflage Vincentz Hannover 2002 ISBN 3 87870 354 6 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Schutznormtheorie amp oldid 138195865